In der Gesamtschau dessen, was wir hier zu diskutieren haben, und Ihr Antrag beinhaltet nämlich die Fragestellung, was die Landesregierung leistet und was das Parlament leistet, kann ich sagen, dass der Maßnahmeplan zusammen mit dem Thüringer Gleichstellungsgesetz, ein sehr allumfassender Ansatz ist und insofern keiner weiteren Aufforderung vonseiten des Parlaments an die Landesregierung bedarf. Auf der anderen Seite ist das, was schon proaktiv vonseiten des Parlaments geleistet wurde und auch in der Diskussion ist, auf einem guten Weg. Wenn wir uns jetzt alle darauf verabreden, weiterhin mit einer relativ einfachen Sprache die politischen Grundsätze zu formulieren, die uns jeweils in den Fraktionen tragen, ist uns, glaube ich, gedient. Dementsprechend empfehle ich im Namen der Koalitionsfraktionen die Ablehnung des Antrags. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Voigt. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Glück der Tüchtigen an dem Tag. Als DIE LINKE ihren Antrag anmeldete und verteilen ließ, haben wir in der GRÜNEN-Fraktion einen Beschluss gefasst zum Thema, wie künftig Leichte Sprache in diesem Hause umzusetzen sein könnte.
Wir haben ein bisschen einen anderen Duktus drin und wollen aber jetzt erst mal die Debatte abwarten, wie mit dem Antrag, der zweifelsohne wichtig ist, umgegangen wird.
Wir hatten in unserem Beschluss vorgeschlagen, einfach mit einem Modellprojekt zu beginnen. Leichte Sprache - ja, wie gehen wir damit um? Weil Barrierefreiheit immer ganz oft zu kurz gedacht, zu kurz gesprungen wird. Aber was für Menschen mit Gehbehinderung der Bordstein ist, ist für Menschen mit Lernund Leseschwierigkeiten die Leichte Sprache. Genau das hat uns auch bewogen, uns damit auseinanderzusetzen, weil Barrierefreiheit in allen Debatten, insbesondere im Rahmen von Inklusionsdebatten, mit der UN-Behindertenrechtskonvention ganz oft nur mit physisch sichtbaren Dingen in Zusammenhang gebracht wird und eben nicht mit solchen Punkten, die Leichte Sprache betreffen. Aber Politik lebt eben von Transparenz und deswegen muss eigentlich unser aller Anliegen auch selbstredend sein, unsere politischen Inhalte so zu transportieren, dass wir es jedem und jeder in Thüringen möglich machen, unsere Entscheidungen zu verstehen. Ich komme noch darauf zurück, dass es eben auch nicht nur diejenigen betrifft, über die wir jetzt im Antrag reden, nämlich Lese- und Lernbehinderte, sondern auch viele andere Menschen, die an der Stelle noch Hilfe brauchen. Das sollte uns wichtig sein, das sollte uns bei der Vorbereitung unserer parlamentarischen Initiativen die Zeit wert sein, aber zu oft gelingt uns das allen nicht, das sieht man an vielen Stellen. Ich habe mal darauf geachtet, nicht dass ich es könnte, aber keiner meiner Vorredner und Vorrednerinnen hat hier in Leichter Sprache gesprochen. Ich will Ihnen mal sagen, was das heißt: Das heißt, wir benutzen keinen Konjunktiv. Das heißt, wir benutzen keinen Genitiv, wir fassen sehr kurze Sätze und nehmen uns stattdessen auch die Zeit, zusätzliche Begriffserklärungen mit einzubauen. Ganz oft gelingt uns das nicht, also muss man auch mal darüber nachdenken, inwieweit wir uns selbst an die Nase fassen müssen und auch mal Beispiele dafür bringen müssen, wie kompliziert es eigentlich ist, die Inhalte, die wir hier besprechen, runterzubrechen auf einfache und Leichte Sprache. Ich will mal ein Beispiel nennen: Was mich immer wieder beeindruckt, sind die Kinderseiten in den Tageszeitungen. Ich glaube, da gehen viele einfach drüber. Aber wie viel Zeit darin steckt, politische Inhalte so runterzubrechen, dass es eine einfachere, verständlichere Sprache ist, ich glaube, das sieht man erst, wenn man zwei-, dreimal dahinter guckt. Die schönen Sätze, die hier ganz oft bemüht werden: „Wir hätten schon viel früher drauf kommen können, wenn wir nicht des Antrags erst jetzt mächtig geworden wären.“ - so was ginge dann eben nicht. Das ist genau das Gegenteil von Leichter Sprache, der Genitiv ist drin, der Konjunktiv ist drin und viele andere Dinge auch. Also lassen Sie uns mal darüber nachdenken, was das
für unsere eigene Sprache heißt. Ob tatsächlich alle Ausschuss-Sitzungen, die ja zum Teil auch parallel verlaufen, in Gebärdensprache übersetzt werden müssen, darüber müsste man diskutieren. Das war unser Punkt zur Frage. Wir haben in unserem Antrag ein Modellprojekt gefordert. Grundsätzlich stimmen wir aber dem Punkt 1 in I zu. Punkt 2 bei I ist aber tatsächlich problematisch. Sie fordern tatsächlich, alle parlamentarischen Dokumente des Thüringer Landtags barrierefrei zu verfassen. Jetzt ist Ihr Antrag länger geworden, ich nenne aber mal ein Beispiel, weil das vorhin auch genannt wurde, automatisch länger würden eben nicht alle Anträge. Wir haben als GRÜNE die Erfahrung gemacht, unsere Wahlprogramme, zum Beispiel das Bundestagswahlprogramm, wurden in Leichte Sprache übersetzt und sind deutlich kürzer geworden, weil man sich eben reduzierte auf ganz bestimmte Kernaussagen. Auch das ginge - vielleicht macht Übung hier den Meister. Vielleicht müssten wir das einfach mal anpacken und beginnen und vielleicht ist so ein Modellprojekt auch eine gute Idee.
Wir haben, und das ist ein Punkt, den man auch ansprechen müsste, allerdings auch ein juristisches Problem. Leichte Sprache ist zwar gut zu verstehen, bietet aber an vielen Stellen keine Rechtssicherheit. Das müsste man also genau prüfen, wenn man so ein Projekt anstößt, inwieweit Dokumente übersetzt werden können und am Ende tatsächlich als Gesetzentwurf usw. auch haltbar sind. Das ist uns wichtig. Ich bin dafür, dass wir in der Debatte sehr kreativ sind, dass wir uns überlegen, was machbar ist, und - jetzt kommt der zentrale Punkt dass wir auch wirklich für alle Menschen insofern Politik machen, als dass wir eben nicht nur an diejenigen denken, die von Leichter Sprache nutznießen, sondern vielleicht sollen wir auch mal darüber reden, die Anträge und Gesetze, die hier verabschiedet werden, beispielsweise in Russisch zu übersetzen und denjenigen, die hier leben, nämlich einer sehr großen Bevölkerungsgruppe, an dieser Stelle eine Hilfestellung zu geben, auf Russisch nachvollziehen zu können, was der Thüringer Landtag eigentlich beschließt oder in anderen Sprachen.
Lassen Sie uns also darüber nachdenken, wie wir allen Menschen, die in Thüringen leben, das Verständnis für die Politik, die wir hier machen, tatsächlich erleichtern und nicht nur bestimmte Gruppen einbeziehen. Ich sagte gerade, lassen Sie uns kreativ sein. Vielleicht haben auch die Schriftführer und Schriftführerinnen, die links und rechts der Vizepräsidenten und der Präsidentin sitzen, Lust, am Kurs im Gebärdendolmetschen teilzunehmen und sich hier hin und wieder mal in anderer Art und Weise einzubringen. Der Debatte und der Kreativität sind, finde ich, keine Grenzen gesetzt.
Jetzt kommt aber II, die Never Ending Story hier in diesem Landtag. Seit wir GRÜNEN hier sitzen und mit Ihnen darüber diskutieren, wie die Seite des Thüringer Landtags verändert werden kann, war allen eigentlich klar, dass relativ schnell etwas passieren muss. Mittlerweile sieht thueringen.de neu aus, immerhin, aber Herr Koppe sagte es vorhin schon, die Seite des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit spottet immer noch jeder Beschreibung. Hier muss dringend etwas getan werden, das geht wirklich nicht. Es ist kein Aushängeschild, dass ausgerechnet das Ministerium, was sich mit dem Thema beschäftigt, es den Menschen so schwierig macht, die Inhalte, die eingestellt sind, zu verstehen.
Deswegen würden wir gern die beiden Punkte getrennt voneinander abstimmen. Bei Punkt II stimmen wir ganz deutlich zu und Punkt I würden wir gern überweisen und hoffen, dass es gute Beratungen darin gibt, wie Leichte Sprache umgesetzt werden kann. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Siegesmund. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Dr. Pidde für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben schon gehört, dass die Fraktion DIE LINKE einen ganzen Forderungskatalog in diesen Antrag gepackt hat, den Einsatz von Gebärdendolmetschern für Plenarsitzungen, für die öffentlichen Ausschuss-Sitzungen und den Live-Stream der Plenarsitzungen. Alle Parlamentsdokumente sollen in Brailleschrift und in Leichter Sprache ausgefertigt werden, die Anträge und andere Parlamentsdokumente auf Hörkassetten gespielt werden und so weiter.
Die generellen Ziele dieses Antrags begrüßt meine Fraktion, möchte aber auch auf die Fortschritte hinweisen, die schon erzielt worden sind, bei der Kritik von Herrn Koppe, die in dem Punkt Internetauftritt berechtigt ist, danach war sie meines Erachtens überzogen. Wir müssen auch sehen, dass Blinde schon heute den Live-Stream im Internet anhören können und dass Hörgeschädigte die Dokumente auch lesen können.
Bei allem, was ich eben gesagt habe, sage ich noch einmal, die Umsetzung dieser Forderungen ist wünschenswert aus Sicht meiner Fraktion. Es sind Bausteine zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
hohen personellen und somit auch finanziellen Aufwand verbunden ist. Wenn wir nur den Einsatz eines Gebärdendolmetschers nehmen, der 50 bis 60 € pro Stunde kostet, und die Dauer unserer Plenarsitzungen - ich glaube nicht, dass sie kürzer werden in Zukunft - anschauen, dann wären für einen einzigen Plenartag die Kosten schon über 1.000 €. Wenn wir nur die Gebärdendolmetscher, nur diesen einen Punkt herausgreifen, dann sind wir im Jahr schon bei Kosten in Höhe von über 30.000 €. Wenn wir dann noch sehen, dass die Parlamentsdokumente alle in Leichte Sprache übersetzt werden sollen, die weiteren Forderungen, die hier im Antrag sind, dann sind wir schon bei einer sechsstelligen Summe, die pro Jahr aufgebracht werden soll. Dann lese ich in Ihrem Artikel, ab September 2012 soll das Ganze umgesetzt werden. Da drängt sich mir die Feststellung auf, die ich hier schon oft getroffen habe, die Fraktion DIE LINKE fordert wirklich Wünschenswertes, macht sich aber keinen Kopf darum, wie das Ganze finanziell untersetzt werden soll. Frau Stange, Sie haben mit den Betroffenen und Betroffenenverbänden geredet, das machen wir ganz genauso, und Sie haben die Forderungen dieser Verbände zu Papier gebracht. Das ist auch gut, aber Sie machen Ihre Hausaufgaben nicht. Ich finde in Ihrem Antrag keine Ausführungen zum materiellen Aufwand, ich finde keine Kostenaufstellung und ich finde in Ihrem Antrag keine Deckungsvorschläge und das ist unseriös und populistisch.
Diese Aussage will ich auch noch mit zwei Feststellungen untermauern: Als Erstes haben wir im vergangenen Jahr die Geschäftsordnung des Landtags novelliert; wo waren da Ihre Forderungen, wo war da Ihr Antrag dazu, der in diese Richtung ging? Da war von Ihnen nichts zu hören, von Ihrer Fraktion. Wir haben als Zweites im Dezember den Haushalt für 2012 verabschiedet, da gab es keinen Antrag dazu, keinen Änderungsantrag, um Gelder für dieses oder jenes bereitzustellen, aber jetzt legen Sie einen entsprechenden Antrag mit einem Haufen Forderungen vor, ohne ihn finanziell zu untersetzen.
Meine Damen und Herren, wir werden den Antrag heute deshalb ablehnen. Kollege Voigt hat auf die Festlegungen der Landesregierung hingewiesen, die Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen. Die Voraussetzungen dazu müssen diskutiert werden und dann muss man eben schauen, wie die Realisierung erfolgen kann. Alles hängt letztlich auch am Geld. Wir werden sehen, wie die Finanzlage der kommenden Jahre ist, ob die Steuereinnahmen, die ja im Moment sehr gut geschätzt werden, ausreichen werden, um die Rückgänge bei den Bundesund Europamitteln zu kompensieren und wir entsprechende finanzielle Möglichkeiten haben. Aber das weiß heute keiner, das müssen wir einfach mal sehen, wie die Finanzlage aussehen wird und dann
wie die finanzielle Untersetzung der einzelnen Maßnahmen ist und dann werden wir über die Umsetzung in den kommenden Jahren beraten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Pidde. Das Wort hat jetzt noch einmal die Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, Herr Dr. Pidde, auf Ihre Vorwürfe muss ich zwei Erwiderungen machen. Es mag sein, dass im letzten Jahr die Geschäftsordnung geändert worden ist und dass wir da keine Anträge gemacht haben, aber eine Fraktion - und das gestehe ich Ihnen auch zu - ist lernfähig. Wenn man merkt, man hat was vergessen und es muss zusätzlich was aufgenommen werden, dann macht man Anträge und bringt das ein. Wenn daran unser Antrag scheitern sollte, an einer Geschäftsordnung, dann bin ich sehr enttäuscht von dem, was Sie gesagt haben oder wie Sie überhaupt denken. Eine UNBehindertenkonvention
denkt nicht im Rahmen von Geschäftsordnungen oder irgendwelchen Verordnungen, da werden konkrete Forderungen aufgeschrieben, die umgesetzt werden müssen. Wenn jetzt meine Fraktion zu diesem Fraktionsbeschluss gekommen ist, diesen Antrag hier einzureichen, dann ist das ein Punkt und daran sollte eine Geschäftsordnungsdiskussion zukünftig doch nicht scheitern - erstens. Zweitens: Sie haben falsch recherchiert, Herr Dr. Pidde. Zum Landeshaushalt 2012 hat meine Fraktion in den Haushaltsberatungen einen eigenständigen Haushaltsantrag eingebracht, der genau die finanzielle Untersetzung der Gebärdendolmetscherkosten schon festgeschrieben hat. Vielleicht haben Sie dann falsch nachgelesen oder gar nicht nachgelesen und wollten diesen Antrag mit dem finanziellen Totschlagsargument tot machen.
So einfach geht es aber nicht. Wir haben bereits im November als Fraktion genau dieses Thema im Fokus gehabt und haben gesagt, wir wollen erst den Schritt gehen über den Haushalt 2012 und haben in die Beratung einen Änderungsantrag eingebracht. Der ist von der Koalition abgelehnt worden. Das war der erste Schritt. Als zweiten Schritt haben wir zur Verabschiedung des Landeshaushalts im Dezember noch mal einen Entschließungsantrag eingebracht, der sich ebenfalls mit der Problematik befasst. Also werfen Sie mir oder meiner Fraktion nicht vor, dass wir gerade mal das Thema erkannt
haben und hier einfach nur bereden, sondern es ist uns klar und bewusst, die Umsetzung der UN-Konvention kostet Geld. Dass sie nur mit finanziellen Ressourcen umgesetzt werden kann, haben wir in Arbeitsgruppen und Ähnlichem vielfach beredet. Danke schön.
Frau Abgeordnete Stange, es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage. Lassen Sie das zu? Bitte, Herr Abgeordneter.
Frau Stange, Sie haben gerade gesagt, im letzten Jahr, als die Geschäftsordnung zur Diskussion stand, hat Ihre Fraktion noch nicht daran gedacht, das sei Ihnen zugestanden. Dann haben Sie aber auch gesagt, in den Haushaltsdiskussionen haben Sie sehr wohl schon daran gedacht, können Sie mir jetzt mal den Zusammenhang bringen, weil die Geschäftsordnungsdiskussion und die Haushaltsdiskussion relativ parallel gelaufen sind, wie das intellektuell zusammenpasst.
Das passt dahin gehend zusammen, dass wir als Erstes wollten, dass wir über den Haushalt genau diese Thematik lösen und sagen, im Haushalt werden die Gelder eingestellt, damit genau hier an dieser Stelle am Rednerpult die Gebärdendolmetscher stehen, damit sie das, über was wir beide uns gerade unterhalten, auch draußen an den Live-Streams, an den Monitoren mitbekommen.
Dass die Geschäftsordnung zeitgleich gelaufen ist, das habe ich doch gerade zugegeben. Aber das ist doch einfach mal ein Fakt.
(Zwischenruf Abg. Eckardt, SPD: Sie haben es nicht zugegeben. Sie haben gesagt, Sie haben nicht daran gedacht.)
Habe ich doch gesagt. Wir haben zu dem Zeitpunkt einfach das Thema der Geschäftsordnung und welche Schwierigkeiten das mit der Geschäftsordnung innehat nicht so bedacht. Wenn wir heute an dem Punkt sind und sagen, wir ändern die Geschäftsordnung, dann ist es doch in Ordnung. Wo ist denn Ihr Problem, wo ist es denn?
Sie wollen einfach nicht, dass fortschrittliche Behindertenpolitik von diesem Landtag ausgeht und dass die Fraktion DIE LINKE einen Antrag und einen Anstoß dafür gebracht hat. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beziehe mich für die Landesregierung natürlich auf den Punkt II des Antrags. In diesem Zusammenhang gibt es im Hinblick auf die Zielsetzung überhaupt keinen Dissens. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und am öffentlichen Leben sowie am Leben in der Gemeinschaft ist selbstverständlich ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Menschen mit Behinderungen sollen sich aktiv an allen Lebens- und Gesellschaftsprozessen beteiligen können. Eine Voraussetzung dafür ist selbstverständlich auch die Nutzung von modernen Kommunikationsmedien, deren Angebote behinderten Menschen als Informationsquelle auch barrierefrei zur Verfügung stehen. Deshalb ist die Sicherung der Barrierefreiheit ein wichtiger Bestandteil, übrigens auch bei der Neugestaltung des Landesportals thueringen.de. Am 27. März hat das Thüringer Kabinett die Neugestaltung von thueringen.de und im Übrigen dazugehörig auch das Markenhandbuch des Freistaats Thüringen mit entsprechenden Kapiteln zum Thema Barrierefreiheit verabschiedet. Bei der Konzeption des neuen Landesportals und des Markenhandbuchs wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die künftig im neuen Design im Internet angebotenen Informationen besser für behinderte Menschen zugänglich sind als das bisher der Fall war. Damit will die Landesregierung bestehende Barrieren beseitigen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben in der Gemeinschaft verbessern.
Das neue Landesportal des Freistaats unter thueringen.de ist also ein Schaufenster Thüringens, seit der Neugestaltung ansprechender, attraktiver, lebendig und vor allem informativ. Die Attraktivität hängt natürlich auch von der Benutzerfreundlichkeit ab. Deshalb ist die neu gestaltete Website beispielsweise einfach und sehr effizient bedienbar; thueringen.de hat darüber hinaus eine neue Portalstruktur erhalten. Nach der Neugestaltung ist der Thüringer Online-Auftritt kein reines Verwaltungsportal im eigentlichen Sinne mehr, sondern ein den Bürgerinnen und Bürgern zugewandtes ThüringenPortal mit Informations- und Serviceangeboten, was weiter ausgebaut werden wird und bei dem Menschen mit Behinderungen ebenso wie Menschen ohne Behinderung eingeladen sind, mitzugestalten.
Die Erstellung barrierefreier Angebote ist also eine Grundvoraussetzung auch für die Programmierung der neuen Plattform gewesen. Zusätzlich wird die
ses Anliegen dadurch unterstützt, dass die Einführung von thueringen.de und der neuen Marke durch Schulungen der Redakteure und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung begleitet worden ist und begleitet wird, die damit arbeiten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass beim Einstellen von neuen Inhalten für thueringen.de die Anforderungen sowohl des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen als auch der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen in der jeweils geltenden Fassung zukünftig bestmöglich berücksichtigt werden. Es handelt sich nämlich nicht - und das ist oft in der Diskussion, auch heute hier im Hohen Haus ein Missverständnis - um ein rein technisches Problem, sondern es ist in weiten Teilen ein Anwendungsproblem durch diejenigen Redakteure oder Mitarbeiter, die Inhalte online zur Verfügung stellen. Mithin ist es also nicht so einfach zu sagen, dass die Zuständigkeit für die Barrierefreiheit dieser Inhalte nicht bei der Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit liegt oder bei einem Einzelnen, sondern bei der Thüringer Staatskanzlei, nein, so einfach ist es nicht. Die Thüringer Staatskanzlei hat die generelle Verantwortung für die Seite und damit auch für die technischen Grundlagen der Seite, dass die Einstellung von barrierefreien Inhalten möglich ist. Das Einstellen von Inhalten jedoch erfordert in jedem einzelnen Fall die Berücksichtigung der Barrierefreiheit und das heißt auf über 35.000 Unterseiten des Portals, dass rund 400 Onlineredakteure entsprechend geschult werden müssen und entsprechend darauf achten müssen. Das ist also nicht eine einzelne Aufgabe des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, genau wie es nicht eine einzelne Aufgabe der Thüringer Staatskanzlei ist.
Für die Einhaltung der genannten Bestimmungen sind deshalb die laut Impressum jeweils inhaltlich zuständigen Ressorts und auch Betreiber der Netzangebote verantwortlich. Das ist nicht nur bei thueringen.de so, sondern generell. Um diese Barrierefreiheit, die wir uns wünschen, sicherzustellen, wird die von der Landesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ unter Federführung der Thüringer Staatskanzlei und in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesrechenzentrum die dafür notwendigen Maßnahmen erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe arbeitet bereits seit einigen Monaten. Im Einzelplan 17 des Haushalts sind in diesem Jahr für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen 50.000 € eingestellt. Das sind maßgeblich Schulungsmaßnahmen, denn es ist, wie gesagt, kein zuvorderst technisches Problem.