Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, also kann ich die Aussprache schließen. Ich frage zunächst: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfüllt ist? Ich sehe keinen Widerspruch. Also ist dieses gegeben.
Ich frage jetzt: Gibt es den Wunsch, die Beratung zum Sofortbericht im Ausschuss fortzusetzen? Das wird mir durch Nicken signalisiert. Nach unserer Geschäftsordnung ist das so, alle Fraktionen haben die Debatte beantragt, das heißt, wenn eine der beantragenden Fraktionen widerspricht, findet die Weiterberatung nicht statt. Widerspricht eine Fraktion? Zwei Fraktionen haben widersprochen, also ist die weitere Beratung des Sofortberichts im zuständigen Ausschuss abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die entsprechenden Anträge von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP. Bei beiden Anträgen ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt.
Ich frage zunächst zu Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer möchte diese Nummer II an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen haben, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung vonseiten der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen zur direkten Abstimmung über die Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4174. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von SPD, CDU und FDP. Damit ist die Nummer II des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der FDP und - ich habe es schon gesagt - auch dort ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Wer möchte dieser Überweisung zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind Gegenstimmen vonseiten der SPD-Fraktion
Wir stimmen direkt über den Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4216 ab. Wer diesem Alternativantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es von den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE enthalten sich. Damit ist dieser Alternativantrag abgelehnt.
Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4194.
Anerkennung von Pflege und Erziehung von Kindern im Rahmen der Verlängerung der Ausbildungsförderung nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet, wenn die Förderungshöchstdauer infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes von bis zu zehn Jahren überschritten ist. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz gilt als angemessen ein Fachsemester für die Schwangerschaft, je ein Fachsemester für das 1. bis 5. Lebensjahr des Kindes, ein Fachsemester für das 6. und 7. Lebensjahr und nochmals ein Fachsemester für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes. Dies führt zu der Situation, dass einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern im Alter von fünf und sieben Jahren zwar ein Semester Ausbildungsförderungsverlängerung zugesprochen wird, anschließend jedoch keinerlei Anspruch auf eine weitere Ausbildungsförderungsverlängerung aufgrund von Kindererziehung besteht. Damit diese Studentin ihr Studium nicht drei Monate vor Abschluss abbrechen muss, ist sie nun auf ein BAföG-Bankdarlehen angewiesen.
1. Inwiefern hält die Landesregierung die im Bundesausbildungsförderungsgesetz und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz getroffenen Regelungen zur Anerkennung von Pflege- und Erziehungszeiten von Kindern im Rahmen der Ausbildungsförde
2. Besteht angesichts der besonderen Situation von alleinerziehenden Sorgeberechtigten mit mehreren Kindern aus Sicht der Landesregierung Handlungsbedarf, die Regelung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift entsprechend zu ändern oder nicht, und wie wird die Auffassung dazu begründet?
3. Besteht vonseiten des Studentenwerkes Thüringen die Möglichkeit, bei Anträgen zu Ausbildungsförderungsverlängerungen Einzelfall- bzw. Härtefallentscheidungen zu treffen, um der besonderen Situation von beispielsweise Alleinerziehenden mit mehreren Kindern gerecht zu werden, auch Krankheiten etc. zu berücksichtigen (die bekanntlich nicht planbar sind), und wie oft wurde davon in den letzten fünf Jahren Gebrauch gemacht?
4. Welche Instrumente und Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um die Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung für Alleinstehende mit Kindern zu verbessern, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Studium auch bei häufigeren Erkrankungen und daraus resultierenden Verzögerungen fortzuführen, und wie ist der Umsetzungsstand dazu?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Deufel, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Nach § 15 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet, wenn die Förderungshöchstdauer unter anderem infolge der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren überschritten worden ist. Die derzeitige Regelung der beim Vollzug des BAföG zu beachtenden Textziffer 15.3.10 der Verwaltungsverordnung ist aus Sicht des TMBWK nicht angemessen, da Studienverzögerungen, welche nach dem Ende der Regelstudienzeit, das ist die Förderungshöchstdauer, auftreten, dabei unberücksichtigt bleiben. Dies führt zu unbilligen Härten. Das Thüringer Kultusministerium hatte bereits vor Jahren beim Bundesministerium für Bildung und Forschung angefragt, ob Textziffer 15.3.10 dieser Verwaltungsverordnung auch für Zeiten nach dem Ende der Regelstudienzeit anwendbar sei; das wurde damals leider verneint. Nach mehreren vergeblichen Anläufen, auch aus anderen Ländern, hat das Bundesministerium für
Bildung und Forschung ganz aktuell in der Sitzung der obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung am 14./15. März dieses Jahres in Aussicht gestellt, dass auch Pflege- und Erziehungszeiten nach dem Ende der Regelstudienzeit künftig berücksichtigt werden können, sofern die betreffenden Studierenden für diese Zeit Ausbildungsförderung nach § 15 Abs. 3 BAföG bezogen haben. Der entsprechende Erlass des Bundesministeriums steht allerdings noch aus.
Zu Frage 2 lautet die Antwort: Ja. Ich verweise zur Begründung auf meine Antwort, die ich eben zu Frage 1 gegeben habe.
Zu Frage 3: Die Antwort ist ja. Nach den Angaben des Amtes für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Thüringen wurde dieser Spielraum bei Entscheidungen in der Vergangenheit auch genutzt. Statistische Erhebungen hierzu liegen uns jedoch nicht vor.
Zu Frage 4: Um die Vereinbarkeit von Studium und Kinderziehung für Studierende mit Kindern zu verbessern, hat Thüringen in den vergangenen Jahren bereits Etliches unternommen. So betreut das vom Freistaat mitfinanzierte Studentenwerk Thüringen insgesamt sieben Kindertageseinrichtungen an den Hochschulstandorten Erfurt, Ilmenau, Jena, Nordhausen und Weimar. Die Kindertageseinrichtungen zeichnen sich durch flexible Öffnungszeiten, eine zentrale Lage und eine gezielte, pädagogische Arbeit aus. Da Seminare und Vorlesungen auch in den späten Nachmittags- und Abendstunden liegen, können die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen des Studentenwerks bei Bedarf bis 20.00 oder 21.00 Uhr ausgedehnt werden.
Darüber hinaus wird sich das TMBWK für eine BAföG-Förderung von Teilzeitausbildungen einsetzen. Hierzu bedarf es einer Ländermehrheit, um dies gegebenenfalls im Rahmen einer Bundesratsinitiative durchzusetzen. Unter Leitung Thüringens hat sich in jüngster Zeit eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz um eine abgestimmte Haltung der Länder in Bezug auf das zu erwartende 25. BAföG-Änderungsgesetz bemüht. Die BAföGFörderung von Teilzeitausbildungen war eine der Forderungen, welche in dieser Arbeitsgruppe auf breiten Konsens stieß. Der Forderungskatalog der Arbeitsgruppe wird im 1. Halbjahr 2012 in den Gremien der KMK weiter abgestimmt werden, um ihn dann dem Bundesministerium für Bildung und Forschung als gemeinsamen Forderungskatalog der Länder zu überreichen. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Prof. Deufel, zunächst insbesondere für die Inaussichtstellung, dass sich etwas ändern soll, gerade mit Blick auf die Situation von Alleinerziehenden. Ich habe diesbezüglich eine Nachfrage. Sie sagten gerade, dass der Erlass noch aussteht. Ist die Inanspruchnahme des BAföG dann auch rückwirkend möglich, sprich für Betroffene, die im Moment in dieser Situation sind und beispielsweise ein Bankdarlehen oder Ähnliches aufnehmen mussten? Haben diese auch die Möglichkeit, dies rückwirkend noch anerkennen zu lassen, dass sie durch Kindererziehungszeiten, durch Krankheiten etc. Verzögerungen in ihrem Studium hatten?
Frau Abgeordnete, die Antwort muss ich Ihnen schuldig bleiben, weil ich in Unkenntnis der Umsetzung im Erlass im Augenblick dazu einfach nicht verlässlich Auskunft geben kann. Das würden wir, sobald die Informationen da sind, an Sie weiterleiten - natürlich verbunden mit unserem Bestreben, dass das auch in dem von Ihnen angesprochenen Sinne im Interesse der Studierenden gelöst wird.
Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4195.
Über eine Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) vom 29. Februar 2012 kündigte Minister Matschie eine „umfangreiche Kooperation mit Belgien im Van-de-Velde-Jahr 2013“ an. Ein Gespräch „über konkrete Projekte“ mit dem Generaldirektor des belgischen königlichen Museums der Schönen Künste sei am 29. Februar 2012 erfolgt. Mit dem deutschen Botschafter in Belgien sei über die Vermarktung des Themenjahrs gesprochen worden.
1. Welche konkreten Ziele verbindet die Landesregierung mit dem angekündigten Kooperationsvorhaben mit dem Königreich Belgien im Rahmen des Van-de-Velde-Jahres 2013 und wie begründen sich diese?
senschaft und Kultur und dem Generaldirektor des belgischen königlichen Museums der Schönen Künste vereinbart und wie begründet die Landesregierung die jeweilige Projektauswahl?
3. Welchen finanziellen Gesamtumfang erwartet die Landesregierung für die Umsetzung der vereinbarten Projekte, in welchem finanziellen Umfang ist das Königreich Belgien jeweils beteiligt und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?
4. Welche konkreten Projekte zur Vermarktung des Themenjahres in Belgien wurden mit dem deutschen Botschafter besprochen, welchen finanziellen Umfang erwartet die Landesregierung für die Durchführung dieser Projekte und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?
Danke, Herr Koppe, dass Sie stellvertretend diese Frage vorgestellt haben. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, verehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Hitzing, hier vorgetragen von Herrn Abgeordneten Koppe, beantworte ich mit großer Freude namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Mit der Kooperationsvereinbarung beabsichtigt die Landesregierung, die zentrale Ausstellung anlässlich des Van-de-Velde-Jahres 2013 „Leidenschaft, Funktion und Schönheit“, die von der Klassik Stiftung Weimar erarbeitet und nach Weimar auch im königlichen Museum der Schönen Künste in Brüssel gezeigt wird, zu unterstützen. Mit der Kooperationsvereinbarung verbindet die Landesregierung weiterhin die Erwartung, dass das Projekt nicht nur in der deutschen, sondern auch in der belgischen Öffentlichkeit bekannt gemacht und besonderes Interesse finden wird.
Zu Frage 2: Neben der genannten Ausstellung „Leidenschaft, Funktion und Schönheit“ wurde die Möglichkeit einer gemeinsamen wissenschaftlichen Konferenz im Spätherbst 2012 in Brüssel erwogen. Sie sollte von den beiden beteiligten Museen, der Bauhaus Universität Weimar und der Kunsthochschule La Cambre in Brüssel durchgeführt werden. Beide Hochschulen sind mit dem Wirken Henry van de Veldes eng verbunden. Im Gespräch wurde vereinbart, die belgische Fachpresse im Vorfeld der Eröffnung der Weimarer Ausstellung nach Weimar einzuladen. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit erwogen, vor der Eröffnung der Ausstellung in Brüssel einen Empfang des Freistaats Thüringen in den Musées Royaux in Brüssel zu veranstalten, um auf diese Weise deutsche und belgische Repräsentanten aus Kultur, Politik, Wirtschaft und Gesell
Zu Frage 3: Die Van-de-Velde-Ausstellung in Weimar wird von der Klassik Stiftung Weimar finanziert und vom Freistaat mit 213.000 € gefördert. Für die wissenschaftliche Tagung sollen Mittel bei Stiftungen bzw. bei der Bundesregierung beantragt werden. Für den in Erwägung gezogenen Empfang im Vorfeld der Ausstellungseröffnung im September 2013 in Brüssel haben die Musées Royaux zugesagt, repräsentative Räume des Museums zur Verfügung zu stellen. Die Gründe für diese Aktivität sind in meiner Antwort zu Frage 1 bereits dargestellt.