lebt oder eine Umsatzsteigerung, die in irgendeiner Form darauf zurückzuführen ist, dass diese 00.00-bis-24.00-Uhr-Regelung bei uns besteht. Im Gegenteil, Umsatzsteigerungen, das sagt der Einzelhandel selbst, in den vergangenen Jahren werden auf Folgendes zurückgeführt: auf die positive Entwicklung der Konjunktur - da gibt es Parteien, die sich das immer höchst persönlich an die Brust heften -, die Lohnsteigerungen, die es in Teilen gab - in manchen Branchen nicht, da könnte die FDP jetzt noch was dazu sagen - und die sinkende Arbeitslosigkeit. Das sind die drei Punkte, wegen denen es Umsatzsteigerungen gab, aber ganz sicherlich nicht wegen des Ladenöffnungsgesetzes, wie wir es bislang in Thüringen haben.
Wir brauchen sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch deshalb nicht, weil sie von den Kundinnen und Kunden und natürlich auch von der IHK abgelehnt und infrage gestellt werden. Deswegen ist auch der Zuwachs in der Beschäftigung im Einzelhandel fast ausschließlich über geringfügig oder Teilzeitbeschäftigte erfolgt, was schlecht ist. Die Gewerkschaften kritisieren das, darauf haben sie keine Antwort, wie sie damit umgehen wollen, dass wir an der Stellschraube nicht drehen wollen. Ich bin auch sehr gespannt, genauso wie Frau Leukefeld, was aus der Drei-Länder-Initiative heute im Bundesrat wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider konnten sich weder die Landesregierung noch die sie tragenden Fraktionen von CDU und SPD dazu durchringen, diese Fakten anzuerkennen, wobei an einem Punkt schon: Als wir hier die erste Lesung hatten, haben wir bewusst entschieden, federführend ist der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, federführend ist nicht der Wirtschaftsausschuss.
Damit haben Sie eigentlich alle gesagt, wir erkennen an, das Ladenöffnungsgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz und kein Wirtschaftsförderungsgesetz.
Da waren wir uns alle durch die Bank weg einig, nur haben Sie nicht die Konsequenz daraus gezogen. Das zeigen ihr Gesetzentwurf und wie sich Schwarz-Rot hier verhält. Enttäuscht hat mich insbesondere die CDU in der Sonntagsfrage, ich meine jetzt die Sonntagsfrage bei den Ladenöffnungszeiten, hier wird der Sonntagsschutz noch weiter aufgeweicht. Wir hatten das eine Beispiel diskutiert. Sie erinnern sich, in diesem Jahr war es so, dass der Reformationstag auf einen Montag fiel und bewusst haben manche Städte den Sonntag vor dem Reformationstag aufgemacht und vielen Familien,
die gern ein verlängertes Wochenende gehabt hätten und deren Mütter oder Väter im Einzelhandel tätig sind, ein langes Wochenende verwehrt. Sie setzen wieder keine Grenze da hinein, das finde ich schade.
Meine Damen und Herren, zu Herrn Lemb: Ich nehme ihm den Willen wirklich ab, ich habe das auch erkannt. Sie sagen arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfreundliche Politik ist Ihnen wichtig. Sie sprachen vorhin von einem Fortschritt - ich kann den nur leider nicht erkennen. Wir sind bei der 00.00-bis-24.00-Uhr-Regelung und obschon ich im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit Ihren beiden Änderungsanträgen zugestimmt habe, glaube ich, dass das einfach viel zu wenig ist, was Sie bieten. Herr Gumprecht, Sie sagten vorhin, Sie lassen sich leiten von dem Aspekt, dass Freiheit das Entscheidende ist. Jetzt bin ich ganz sicher nicht diejenige, die dagegen etwas sagen würde, dass Politik an vielen Stellen Freiheit ist und über diese Wertedebatte können wir uns auch gern einmal unterhalten, aber die Freiheit, die Sie meinen, ist die Freiheit für den Einzelhandel und nicht die Freiheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht entscheiden können.
Das ist das Problem an dieser Stelle und über Werte wie Freiheit müssen wir an der Stelle offenbar noch länger diskutieren.
Meine Damen und Herren, die derzeitigen Ladenöffnungszeiten wie auch die Art der Beschäftigung, insbesondere die Entlohnung, widersprechen nach wie vor dem Prinzip der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es gibt - das wissen Sie alle - in der Regel keine Betreuungszeiten für Kinder nach 18.00 Uhr, noch wäre das aus meiner Sicht wünschenswert. Ich denke, auch da sind wir uns eigentlich einig. Trotzdem gibt es keine Regelung, um da etwas besser zu machen. Das heißt, dass nach wie vor all jene, die im Einzelhandel tätig sind, vor einer großen Herausforderung stehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das anerkannt und klargestellt. In dem Urteil heißt es: Bloße wirtschaftliche Interessen und das Shopping-Interesse der Kunden reichen grundsätzlich nicht aus, um die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zu erlauben bzw. auszuweiten. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass gerade bei Sonntagsöffnungen der wirtschaftliche Erfolg nach wie vor zweifelhaft ist. Wir haben deswegen den Änderungsantrag vorgelegt, der aus unserer Sicht sozialund familienpolitisch sowie arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerpolitisch in die richtige Richtung geht und der bei der Reduzierung der allgemeinen Öffnungszeiten auch einen klaren Punkt setzt. Herr
Lemb sagte vorhin, es ist weder Fisch noch Fleisch. Jetzt wissen Sie, wie es ist, mit Fisch auf Fleisch, denn weder das eine noch das andere passt eigentlich zu uns GRÜNEN, da wir viele Vegetarier haben. Aber wenn Sie dabei bleiben, Ihr Gesetzentwurf, wie Sie ihn unterstützen, der ist wirklich weder Fisch noch Fleisch. Wie kommen Sie denn über die Weihnachtsfeiertage, ohne das Stück, was Sie offenbar immer öfter brauchen, wenn Sie von 00.00 bis 24.00 Uhr einkaufen können? Wir wollen das jedenfalls gar nicht. Unser Änderungsantrag bedeutet im Konkreten: Der Einzelhandel kann, wenn es nach unserem Änderungsantrag geht, von Montag bis Freitag von 6.00 bis 22.00 Uhr öffnen und samstags von 6.00 bis 20.00 Uhr. Da gibt es diese Ausnahmen nicht, wie dieses unsägliche Mitternachtsshopping. Wir wollen zwei verkaufsoffene Sonntage, weil uns der Sonntag heilig ist,
im Gegensatz zu manch anderen Fraktionen. Der Sonntag soll das sein, wofür er eigentlich gedacht ist, nämlich ein Ruhetag und nicht, um in irgendeiner Form weiter shoppen zu können. Gern kann der erste Adventssonntag von 11.00 bis 18.00 Uhr dazugehören. Wir bleiben auch bei der ursprünglichen Regelung, was Bäcker- und Blumenläden anbetrifft, da wollen wir nicht eher öffnen, so, wie Sie es vorgeschlagen haben. Natürlich, Herr Lemb, das gebe ich auch gern zu, unser Vorschlag, in der Woche bis 22.00 Uhr zu öffnen, ist ein Kompromiss. Wir haben auch in der Fraktion darum gerungen. Da gab es einige, die gesagt haben, 20.00 Uhr wäre viel besser - ich gehöre dazu -, aber 22.00 Uhr ist die absolute Obergrenze und viele Dinge, die beispielsweise Mitternachtsshopping betreffen, kann man damit zumindest außen vor lassen. Ich kann mit diesem unserem Kompromiss ziemlich gut leben.
Ich möchte noch mal ausdrücklich dafür werben, dass wir die Ladenöffnungszeiten das nächste Mal - und dieses Mal kam das Gesetz wirklich erst kurz vor Geschäftsschluss, so dass wir uns auch nicht vernünftig im Ausschuss damit beschäftigen konnten - nicht erst nach fünf Jahren anpassen, sondern deutlich eher und dann wirklich einen Kompromiss finden jenseits von ideologischen Scheuklappen, der arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfreundlich ist. Vielen Dank.
Es bleibt bei diesen Aussagen, die Landesregierung hat signalisiert, dass sie nicht das Wort nehmen möchte in der Schlussaussprache. Alles andere ist nicht meine Aufgabe.
Als Erstes stimmen wir zum Gesetzentwurf der Landesregierung, der die Drucksachennummer 5/3191 trägt, über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/3753 - Neufassung - ab. Es ist mir gesagt worden, man möchte die beiden Nummern 1 und 2 getrennt abstimmen. So rufe ich als Erstes aus diesem Änderungsantrag die Nummer 1 auf. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP und der Abgeordnete Günther. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltung gibt es durch Frau Kollegin Holzapfel. Damit ist diese Nummer 1 abgelehnt.
Ich rufe die Nummer 2 aus dem Änderungsantrag auf. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Der Änderungsantrag ist in Gänze abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/3755 ab. Ein Geschäftsordnungsantrag dazu, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.
Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag namentlich ab. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Ich gehe jetzt davon aus, dass fast jeder die Gelegenheit hatte, seine Stimmkarte abzugeben. Jetzt kann ausgezählt werden.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu diesem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Es wurden 62 Stimmen abgegeben; mit Ja haben 6 gestimmt, mit Nein 56. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 5/3729. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU- und der SPD-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Die Beschlussempfehlung ist mehrheitlich angenommen worden.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/3191 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPDund CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Das Gesetz ist damit mehrheitlich angenommen worden.
Ich bitte, das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Sehr freundlich, dass Sie jetzt auch mitmachen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Dieser Gesetzentwurf ist also, wie auch in der Schlussabstimmung bekundet, angenommen worden.
Wir stimmen nun ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/3233. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 a und b und verweise einmal darauf, dass diese Verhandlungen, die an der Ministerbank stattfinden, den Ablauf des Plenums stören.
Sie können die Beratung gern draußen fortsetzen, wenn es etwas Wichtiges ist, aber hier vorn stört das.
Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheits- und melderechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3349 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/3667
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, sehr geehrte Besucher, zum Tagesordnungspunkt 5 behandeln wir das „Thüringer Gesetz zur Änderung der sicherheits- und melderechtlichen Vorschriften“ in Drucksache 5/3349 in zweiter Beratung. Hintergrund ist, dass wegen der Befristung zum 31. Dezember 2011 mehrere Gesetze außer Kraft treten, so das „Thüringer Verfassungsschutzgesetz“, das „Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz“, das „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes“ und das „Thüringer Meldegesetz“. Am 14. Oktober 2011 wurde die Drucksache im Plenum behandelt und nach umfangreicher Debatte an den Innenausschuss überwiesen. In nicht öffentlicher Sitzung am 11. November 2011 haben wir dann eine Anhörung beschlossen. Hier muss man erwähnen, dass die Rückmeldung der Zuschriften sehr spärlich, sehr gering war. Angehört wurden neben den Thüringer Spitzenverbänden, dem Thüringer Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund, die Gewerkschaften, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V., das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, der Thüringer Datenschutzbeauftragte, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheiten, der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, um nur einige zu benennen. Seitens der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden am