Protocol of the Session on December 16, 2011

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wieso? Wir sind handlungsfähig. Wir brauchen die GRÜ- NEN nicht.)

und dass notfalls FDP, LINKE und GRÜNE mit aushelfen, durch Enthaltung der Stimmen oder nicht. Sie müssen aber erkennen, dass Sie tief zerstritten sind. Dieser Gang, der hier zwischen SPD und CDU geht, bedeutet in dem Fall der Gemeindezusammenschlüsse, einer Gemeindegebietsreform, einer Strukturreform einen ganz tiefen, unüberwindlichen Graben. Gerade dieses Thema wäre so wichtig für Thüringen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann Sie nur auffordern, sich endlich als Koalition zusammenzufinden und eine sachgemäße ordentliche Politik an dieser Stelle zu machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieser Politpoker, wie ihn jetzt in diesem Falle die SPD durchgezogen hat, ist unserer Meinung nach nicht angemessen gegenüber der Selbstverwaltung der Kommunen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und so richtig wie es ist, dass die SPD auf Leitlinien drängt - absolute Unterstützung seitens der GRÜNEN für diese Frage -, so falsch ist es, mitten im Verfahren die Handbremse zu ziehen, so falsch

war das. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalition hat gestern in einem Entschließungsantrag ein paar Leitlinien oder -pflöcke benannt. Ich hatte in der Debatte, als dieser Antrag anstand, den Minister gefragt, ob er denn nicht einmal erklären könne, wie er denn dann mit diesem Beschluss umgehen wird. Und er hat gesagt, das würde er heute tun. Ich bin sehr gespannt, weil offensichtlich wenn ich den Wortwechsel zwischen Herrn Höhn und Herrn Fiedler richtig interpretiere - auch das wieder nicht klar ist.

(Zwischenruf Abg. Fiedler CDU: Es ist alles klar, Sie verstehen es nur nicht. Nachhilfe! Nachhilfe im neuen Jahr.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben. Na ja, Ihre Nachhilfe können wir uns sparen, das wäre nicht kostenlos sondern umsonst. Nein, es ist auch relativ klar, dass nicht viel dabei herumkommen wird, weil man Folgendes feststellt, wenn man sich Ihre Drucksache 5/3640 anschaut, die wir gestern beschlossen haben: Diese Eckpunkte helfen ganz wenig bei den anstehenden Verfahren Herr Kollege Kuschel hat das schon ausgeführt die wir im Augenblick entscheiden müssen, und auch heute in der Debatte. Sie haben darin im Übrigen auch kein Wort verloren über die Frage von Bürgerbeteiligung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann nicht glauben, dass eine SPD und eine CDU denken, dass sie in Zukunft ohne die Förderung als leckeres Ziel den Kommunen hinzuhalten, überhaupt noch einen Gemeindezusammenschluss hinbekommen, obwohl Sie es ja wünschenswert finden, wenn Sie nicht eine ganz breite transparente, auf Beteiligung ausgerichtete Informationspolitik an dieser Stelle machen. Es muss für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort klar sein, auf was sie sich einlassen, wenn sie einen solchen Diskussionsprozess anfangen. Das ist nach wie vor auch mit Ihren Eckpunkten von gestern nichts.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will einen Aspekt dabei noch einmal verstärken. Sie haben in dem Punkt 3 gesagt, Gemeinden sollen 5.000 Einwohner haben. Aber was bedeutet das? Und jetzt schaut man natürlich in einem Gesetz in die Begründung, um etwas Erhellendes zu bekommen. Ich lese Ihnen gern einmal zwei Sätze aus der Begründung Nummer 3 zu Ihrem gestern eingebrachten Entschließungsantrag vor: „Es ist davon auszugehen, dass eine sich selbst verwaltende Gemeinde daher über mindestens 5.000 Einwohner verfügen sollte.“ Ich würde sagen, dem Wortlaut nach gilt das für alle Gemeinden, die es im Freistaat gibt. Sie unterstellen also, 5.000 ist eine sinnvolle Größe. Sie sagen aber nicht, dass man jetzt die 2.000er, die 1.500er und noch eine kleine Gemeinde zusammenlegen muss. Davor scheuen

Sie zurück. Sie sagen nur eines, bei der Neubildung soll diese Größe auch unter Berücksichtung demographischer Einflüsse dauerhaft vorgehalten werden. Das heißt, eine Gemeinde oder zwei Gemeinden, die heute jeweils 2.500 Einwohner haben, dürfen Sich Ihrer Meinung nach nicht zusammenschließen. Obwohl aber eine Gemeinde mit 2.500 einfach bestehen bleiben kann. Das ist nicht vernünftig und es erklärt sich niemandem.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihre Deu- tung ist nicht nachvollziehbar.)

Meine Deutung ist nicht nachvollziehbar? Wenn Sie unter Berücksichtigung des demographischen Wandels, bei dem man mindestens mit 1 bis 2 Prozent Absenkung in nächster Zeit rechnen kann.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: 10 - 20.)

Ich sage mindestens eins, um gar keine Diskussion um einzelne Zahlen zu einzelnen Kommunen zu haben. Das ist in jedem Fall in jeder Kommune so. Aber, wie Herr Höhn richtig sagt, an manchen Stellen 10, 20 Prozent. Was bedeutet das denn? Sie lassen die Kommunen wieder allein.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wir machen eine Einzelprüfung.)

Sie lassen die Kommunen allein, die Kommunen wissen nicht, wie sie weiter arbeiten sollen und das alles nur, weil sich diese Koalition nicht einigen kann. An dieser Stelle bieten wir Ihnen heute kein Weihnachtsgeschenk, aber eine klare Linie. Ich habe Ihnen gestern schon unseren Antrag vorgestellt, den wir als GRÜNE auf unserer Landesdelegiertenkonferenz beschlossen haben und zur Lektüre empfohlen. Schauen Sie hinein, da gibt es sicherlich Ansatzpunkte, um auch die Koalition noch weiterzuentwickeln. Heute sagen wir, grünes Licht für vier Kommunen, weil diese sich entschieden haben, weil sie einen intensiven transparenten Prozess angegangen haben und das würdigen wir, egal wie die Sache aussieht. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat der Abgeordnete Hey von der SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Besucher auf der Tribüne! Herr Kuschel und Herr Adams, ich versuche es anhand unseres Entschließungsantrags von gestern noch einmal ganz deutlich zu machen, was denn die Koalition, die so uneins ist, wie Sie immer sagen, und die so zerstritten ist und der Gang sei so ein tiefer Graben, versuche ich, Ihnen noch einmal zu erläutern.

Aber vorab zur Genese der ganzen Geschichte: Innenausschuss und Parlament haben das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden bereits auf den Weg gebracht und bei vier geplanten Gliederungsvorhaben gab es seitens meiner Fraktion noch Beratungsbedarf. Unter anderem deswegen stehen wir heute hier. Genau deswegen wurden diese vier Gemeindeneugliederungsmaßnahmen zunächst auch zurückgestellt, weil es Bedenken gegeben hat. Ich will gleich vorausschicken, auch wenn mein Kollege Fiedler das in seinem Redebeitrag schon getan hat, dass die Bedenken bei einigen meiner Fraktionskollegen nach wie vor nicht zerstreut sind. Wie ich das bereits gestern erwähnt habe, gilt hier in Thüringen stark vereinfacht: Wenn dir die schöne Nachbarin gefällt, dann heirate sie.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es muss freiwillig passieren.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Am besten sie bringt noch was mit.)

Ja, am besten ist, sie bringt noch etwas mit, Herr Fiedler (oder es gibt auch noch ein bisschen Geld dazu für die Hochzeit auf dem Land). So ist das im Moment.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da gibt es zwei Kriterien, die im Moment immer angelegt werden: Es muss freiwillig passieren und das sogenannte öffentliche Wohl darf dem nicht entgegenstehen. Das ist im Moment so der Handlungsrahmen. Das ist die Ausgangslage, wenn ich es ganz grob zusammenfasse. Deshalb, um bei dem Bild zu bleiben, Herr Adams und Herr Kuschel und auch an meine Kolleginnen und Kollegen der Koalition, gibt es Hochzeiten, die man gern sieht, und es gibt Eheschließungen, die man kritisch betrachtet.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Aber nicht am Anfang.)

(Unruhe DIE LINKE)

Entscheidend dabei sind die Sichtweisen, Herr Kollege. Denn wenn man die Freiwilligkeit als höchstes Gut betrachtet, wie Sie das auch getan haben, Herr Adams, da ist es sehr schön, wenn sich Gemeinden zusammenschließen. Wenn man aber den Blick auf das Umland richtet, wenn man darauf achtet, was so eine Hochzeit auch für die gesamte Region bedeuten kann - Herr Kuschel hat versucht, das so zu schildern -, dann kann man in Einzelfällen auch zu anderen Schlüssen kommen. Dann ist die Frage zu stellen, haben denn z.B. zentrale Orte noch eine Entwicklungsperspektive, wenn sich direkt vor ihrer Tür Gemeinden neu gliedern oder wenn so eine Hochzeit stattfindet und gibt es vielleicht Gründe, die einer Neugliederung dann entgegenstehen? Was ist denn, wenn wir das öffentliche Wohl immer zitieren, was ist denn das öffentliche

(Abg. Adams)

Wohl? Wer definiert das, wie wird das angewendet? Eine gewisse Form der Beliebigkeit hat Herr Kuschel vorhin unterstellt, weil es zumindest geplante Gemeindezusammenschlüsse gegeben hat, die gar nicht den Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Andere allerdings lassen sich darin wiederfinden. Ich will gleich vorausschicken, auch für uns von der SPD-Fraktion ist Freiwilligkeit ein hohes Gut und auch der Bürgerwille wird von uns geachtet. Sonst stünde ich ja nicht heute hier vor Ihnen und würde diesen Gesetzentwurf, den Rest des Gesetzentwurfs, um es mal so zu sagen, diese vier Paragraphen verteidigen.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird doch auch mal gestattet sein, bei den einzelnen Maßnahmen genauer hinzusehen. Und es wird doch auch legitim und gestattet sein, kritisch zu hinterfragen, wie beispielsweise so ein Bürgerwille vor solch einer Hochzeit entstanden ist.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen Sie doch mal eine Vorga- be für eine Bürgerbeteiligung.)

Dazu komme ich doch gleich noch, Herr Adams. Es wäre schön, wenn Sie mich in meinem Redefluss, vielleicht am Ende durch eine Zwischenfrage, wie auch immer, bremsen, aber nicht gleich jetzt, und ich das alles ausführen könnte, dann wäre das von geradezu betörender Süße.

Ich will Ihnen mal ein lebhaftes Beispiel geben, was beispielsweise in Ostthüringen genau vor den Toren von Greiz gelaufen ist. Das will ich Ihnen gern erzählen und dazu möchte ich mal - Herr Präsident, Sie gestatten es - zitieren aus einer E-Mail, die mir vom Sprecher der Bürgerinitiative „Pro Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf“ übermittelt wurde, weil wir ja immer davon ausgehen, dass es Liebesheiraten sind, dass die schöne Nachbarin so begehrenswert war, dass man sie heiraten muss, dass es jahrhundertealte Bedingungen gibt, regionale Verflechtungen, die schon so alt sind, da kann man gar nicht anders als sich zusammenschließen. Das fällt den Leuten dann im Laufe der Zeit auf. Wir sagen, was da vor Greiz passiert - und genau deswegen gibt es Kolleginnen und Kollegen in meiner Fraktion, die das nach wie vor sehr kritisch betrachten - könnte auch ein Abwehrzusammenschluss sein, weil die gar keine Lust haben auf Dauer gesehen, weil sie wissen, es gibt irgendwann Neustrukturierungen in Thüringen, mal zu Greiz zu gehören. Jetzt will ich Ihnen mal aus dieser E-Mail zitieren, Herr Adams: „Es ist ein Schlag ins Gesicht von jedem dieser Einwohner, deren Willen mit Füßen getreten wird, und die Gründe liegen zumindest für die Mohlsdorfer und Teichwolframsdorfer doch klar auf der Hand. Hier soll eine durch falsche SPD-Politik heruntergewirtschaftete und verarmte Kommune, sprich Greiz, durch die Eingemeindung von stabilen Gemeinden des Umlandes noch einmal vom Toten

bett geholt werden. Doch wie sähe dann die Zukunft dieser Gemeinden aus, deren Infrastruktur weitgehend saniert ist, wo Mohlsdorf ein gut entwickeltes Gewerbegebiet hat etc.? Sie müssten erst mal auf Jahre hinaus für die sogenannte Perle des Vogtlandes“ - hier ist wieder Greiz gemeint - „bluten, damit dort Schulden abgebaut werden, die dann unseren Bürgern auferlegt werden.“ So sieht es aus mit den Liebeshochzeiten teilweise hier in Thüringen. Es kann ja sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil immer gesagt wird, das sind so Einzelmeinungen, die Sie erreicht haben. Das, was ich Ihnen verlesen habe, ist die Meinung des Sprechers der Bürgerinitiative dort, der auch in Versammlungen sehr entscheidend auf den Bürgerwillen eingewirkt hat. Es kann ja sein, dass der Mann sehr engagiert und sehr impulsiv ist. Ich habe danach sogar, nach einem Stakkato mehrerer EMails in meinem Postfach, eine Entschuldigung auch eines Vertreters dieser Bürgerinitiative für die Wortwahl dieses Herrn bekommen. Das habe ich diesem Menschen auch hoch angerechnet, weil diese Wortwahl eben nicht in die verbale Feinkostabteilung dieses Hauses passt, und daraus möchte ich auch gar nicht zitieren. Aber selbstverständlich muss doch klar sein, dass wir hier im Parlament, wenn wir solche Dinge erfahren, wenn uns solche Gründe dann auch schriftlich noch mitgeteilt werden, das Ganze kritisch hinterfragen. Das muss doch wohl, Herr Adams, erlaubt sein. Ansonsten brauchen wir dieses Plenum zumindest in der Frage der freiwilligen Gemeindeneugliederung überhaupt nicht mehr. Dann werden die sich freiwillig neu finden, dann müssen wir gar nicht mehr die Hand dafür heben und dann brauchen wir auch kein Gesetz mehr. Das kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Das ist meine feste Überzeugung.

(Beifall SPD)

Deswegen gibt es Gründe, weshalb es nach wie vor Bedenken gibt bei einzelnen Mitgliedern meiner Fraktion bei einzelnen Zusammenschlüssen, die heute auch hier zur Debatte stehen. Ich will aber auch sagen, wenn es keine klaren Maßstäbe gibt und das haben Sie kritisiert, Herr Adams, da bin ich voll und ganz bei Ihnen -, dann ist es natürlich auch klar, dass Neugliederungen weiterhin so entstehen können, wie das bislang der Fall ist. Dann wird wild hin- und hergeheiratet. Deshalb sind wir der Meinung, dass das nicht mehr geschehen soll, und deshalb gibt es auch, ich sage es noch einmal, Herr Kuschel, diesen fabelhaften Entschließungsantrag von gestern, das ist die Drucksache 5/3640, wo solche Maßstäbe genau eigentlich festgelegt werden. Sie sind dann natürlich gleich nach vorn gegangen. Ich habe das Niveau der LINKEN ja auch schon in der Debatte am Mittwoch dann bekommen. Eine Kollegin von Ihnen zählt immer, wie viele Worte ich hier vorn am Podium gemacht habe, und geht dann

vor und sagt Herr Hey, es waren nur 348 und Sie sagen, wenn ich meine, dass sei ein fabelhafter Antrag, dann wollen Sie gleich mal darauf verweisen, dass eine Fabel eigentlich in den Bereich der Märchen hineingeht. Ich sage Ihnen, die genaue Definition von Fabel ist: Eine Fabel bezeichnet eine in Vers oder Prosa verfasste kurze Erzählung mit belehrender Absicht, in der vor allem Tiere, aber auch Pflanzen und andere Dinge oder fabelhafte Mischwesen menschliche Eigenschaften besitzen und handeln und die Dramatik der Fabelhandlung passen Sie auf, Herr Kuschel - zielt auf eine Schlusspointe hin, an die sich meist eine allgemeingültige Moral anschließt - so sagt es das Lexikon.

(Beifall SPD)

Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch den Abgeordneten Adams.

Herr Adams, würde es Ihnen etwas ausmachen, wenn wir das am Ende meines Redebeitrags machen?

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich kann warten.)

Danke schön. Es geht um genau so eine allgemeingültige Moral, um eine Sachebene, an der sich Kommunen letzten Endes auch ausrichten können. Das ist das, was Herr Adams vorhin auch kritisiert hat. Da verstehe ich Sie, da bin ich auch ganz bei Ihnen. Das haben wir aber doch probiert in dieser Drucksache 5/3640. Deswegen ist es für mich vollkommen unverständlich, wenn Sie sagen, die Kommunen draußen - Freiwilligkeit ist ein sehr hohes Gut, Sie wollen es achten - haben doch gar nichts anderes an der Hand als zwei große Kriterien: das öffentliche Wohl - dem darf die Neugliederung nicht entgegenstehen - und natürlich die Freiwilligkeit. Jetzt setzt sich die Koalition zusammen, durch die ja so ein tiefer Riss führt, wie Sie es geschildert haben, und bringt diesen Entschließungsantrag gestern ein und jetzt sagen Sie, das geht doch so auch nicht, schaffen Sie doch mal ein Leitbild, schaffen Sie doch mal eine klare Perspektive für die Kommunen. Da gebe ich zu, wenn es nach uns ginge, würde dieses Leitbild längst existieren.

(Beifall SPD)

Das gibt es aber nicht. Aber die Maßstäbe, die wir fortan bei Gemeindeneugliederungen im Freistaat Thüringen an diese bestimmten Maßnahmen anlegen, müssen doch in irgendeiner Form auch mal als Kriterium in irgendeiner Art und Weise schriftlich fixiert werden. Das ist gestern mit diesem Entschließungsantrag dann letzen Endes auch passiert und das kann doch nicht so schlecht sein. Herr Kuschel,

jetzt haben Sie die Frage aufgeworfen, wie denn das nun werden soll mit den 15 Gemeindeneugliederungen, die in der sogenannten zweiten Tranche sind. Da haben Sie gesagt und Sie haben hier zitiert aus der Drucksache 5/3640 - Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen: „Für laufende und künftige Verfahren muss sichergestellt werden, dass die neu entstehenden Gemeindestrukturen diesen Anforderung gerecht werden.“