Erst die Einnahmeseite, wie auch immer, aber ich beziehe mich mal auf die Beratungen, den Beratungsverlauf, den wir hier hatten.
Wir tun diese Abkehr von der Neuverschuldung. Das machen wir insbesondere, um Gestaltungsspielräume künftig zu erhalten. Hier möchte ich gern noch mal sagen, das ist für mich kein Selbstzweck, für die Landesregierung kein Selbstzweck, sondern es ist eine Wertefrage. Wir sind der Meinung, dass eigentlich keine Generation das Recht hat, der nachfolgenden Generation Lasten aufzubürden, zu deren Begleichung sie selbst nicht bereit ist. Insofern ist das also kein Selbstzweck, wenn wir hier sparen.
Der Haushalt, die Ausgaben, wie wir sie verankert haben, werden den Freistaat Thüringen auch nächstes Jahr voranbringen können. Wir finanzieren soziale Standards. Es ist Geld im Haushalt für den weiteren wirtschaftlichen Aufbau, zur Erlangung von Wachstum und Vollbeschäftigung. Die finanzielle Basis für das Bildungssystem, wir haben das von dem stellvertretenden Ministerpräsidenten gehört, ist ebenso verankert wie die Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen, die innere Sicherheit, die Justiz und auch - nicht zu vergessen - die Kultur. Der Haushalt ist letztlich die Plattform für unser Handeln nächstes Jahr. Der Haushalt muss nun mal das Gewünschte mit dem Möglichen zur Deckung bringen. Dies ist auch dieses Jahr gelungen.
Der Kommunale Finanzausgleich stand lange Zeit hier im Zentrum des heutigen Tages, im Zentrum der Debatte. Nach meinen Berechnungen sieht die Sache so aus, dass sich die Kommunen einschließlich der kommunalen Steuereinnahmen, einschließlich der Aufstockung von 50 Mio. € nunmehr im Schnitt über 46 Mio. € zusätzlich freuen können, jedenfalls haben Steuer und KFA zusammengezogen genau dieses Ergebnis. Ich denke, das ist eine gute Nachricht auch für die Kommunen. Was bleibt mir ein kleiner Ausblick noch auf den KFA für 2013. Sie wissen, dass wir Gutachten in Auftrag gegeben haben. Es geht hier um eine stärkere Regelgebundenheit. Ich werde das noch deutlich machen. Es geht um Transparenz und nur Transparenz kann letztlich zur Akzeptanz führen. Das als kleiner Ausblick. Jetzt bitte ich um die Zustimmung zu diesem Zahlenwerk. Recht herzlichen Dank für die Debatte, recht herzlichen Dank an Sie alle für die faire Beratung, die Sie diesem Entwurf haben zuteil werden lassen. Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank. Abgeordneter Uwe Barth hat angekündigt, dass er die 1 Minute Redezeit für seine Fraktion noch ausschöpfen möchte. Bitte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, das hat mich jetzt schon noch einmal vorgetrieben, weil es eigentlich unter Ihrem Niveau ist, sich jetzt zum Schluss hier hinzustellen und zu sagen, man hätte sich das nicht so einfach machen dürfen mit einer Globalen Minderausgabe von 60 Mio. €, sondern man hätte schon in die einzelnen Posten hineingehen müssen und sich dort auch der Detailarbeit unterziehen müssen. Ich schenke Ihnen das jetzt. Das sind die 600 Anträge, die wir in Detailarbeit geleistet haben, 600 Anträge, die große und kleine Summen zusam
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sollten das Papier sparen, das ist dann schon was.)
Herr Minister, weil im Ausschuss von Ihrer Regierung und von den Koalitionsfraktionen und zum großen Teil auch von den Kollegen aus der Opposition gesagt wurde, dass das die falschen Positionen sind. Deshalb lege ich es - und das habe ich vorhin auch gesagt - ungern, aber dann eben doch in Ihre Hände, in die Hände der Regierung, an den richtigen Stellen zu sparen. Und ich gehe sogar nur auf die Hälfte oder ein Drittel sogar mit den 60 Mio. €, von dem, was wir in den 600 Anträgen zusammengesammelt haben. Herzlichen Dank.
Damit haben wir die Schlussrunde zu Ende gebracht. Wir sind im Thüringer Landtag und kommen jetzt zur Abstimmung zum Thüringer Haushaltsgesetz des Jahres 2012, zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012, zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015 für den Freistaat Thüringen sowie zu dem Entwurf der Rahmenvereinbarung III zwischen der Thüringer Landesregierung, vertreten durch die Ministerpräsidentin, den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den Finanzminister und den Hochschulen des Landes zur Sicherung der Leistungskraft und der Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen, Laufzeit 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015.
d) Bericht über den Stand über die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 5/3317,
e) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 5/3343,
f) zum Entwurf der Rahmenvereinbarung III zwischen der Thüringer Landesregierung, vertreten durch die Ministerpräsidentin, den Minister für Bil
dung, Wissenschaft und Kultur sowie den Finanzminister und den Hochschulen des Landes zur Sicherung der Leistungskraft und der Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen, Laufzeit 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015, in der Drucksache 5/3455.
c) zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 5/ 3681,
d) zum Bericht über den Stand über die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 5/3682,
e) zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 5/3683,
a) Zum Thüringer Haushaltsgesetz 2012 der Fraktion DIE LINKE in den Drucksachen 5/3708 bis 5/ 3727 und 5/3746,
Damit habe ich erst einmal alle Abstimmungsgrundlagen bekannt gegeben, was ich pflichtgemäß tun muss.
Wir kommen zur Abstimmung. Es wird zuerst über das Thüringer Haushaltsgesetz 2012, dann über das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012 und sodann über das dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes jeweils wie folgt abgestimmt: Erst die jeweiligen Änderungsanträge, dann die jeweiligen Beschlussempfehlungen im Ganzen und dann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der angenommenen Änderungsanträge diese Beschlussempfehlung; sodann über den jeweiligen Gesetzentwurf, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der angenommenen oder geänderten Beschlussempfehlungen und wie üblich dann in der Schlussabstimmung.