Protocol of the Session on September 16, 2011

(Beifall SPD)

Aber völlig klar, und das will ich überhaupt nicht ausblenden, ist auch, die Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren geändert, die Um

(Abg. Hitzing)

feldbedingungen haben sich geändert, das Verbraucherverhalten hat sich geändert und natürlich haben sich auch die Wettbewerbsbedingungen verändert. Insofern werden wir in den nächsten Wochen beide Gesetzentwürfe beraten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, darauf ist ja schon hingewiesen worden, basiert auf dem 2006 hier im Hause beschlossenen Ladenöffnungsgesetz für Thüringen, welches sehr weitreichende Flexibilisierungselemente enthält. Die werktägliche Öffnungszeit von 0.00 bis 24.00 Uhr, Samstag bis 22.00 Uhr, an vier Sonn- und Feiertagen aus besonderen Anlässen und der erste Advent kann freigegeben werden. Darauf ist bereits hingewiesen worden.

Der zu beratende Gesetzentwurf der Landesregierung baut in seinen Novellierungsvorschlägen auf diesen Elementen auf, insofern will ich mich auch an der Stelle bei der Sozialministerin bedanken und an Kollegin Stange gerichtet: Ich weiß nichts von einer Wanderungsbewegung des Gesetzes vom Wirtschaftsministerium in das Sozialministerium. Das war nach meiner Kenntnis immer beim Sozialministerium angesiedelt. Bedanken will ich mich aber ausdrücklich bei der Sozialministerin auch dafür, dass die gerade gemachten Vorschläge der FDP und von Frau Hitzing eben nicht in diesen Gesetzentwurf der Landesregierung eingeflossen sind und damit auch die Möglichkeit besteht, über die einzelnen Aspekte, zu denen ich gleich noch was sagen werde, zu sprechen.

In den Gesetzentwurf der Landesregierung sind die Hinweise der Landkreise, kreisfreien Städte eingeflossen, beispielsweise auch die angesprochene stärkere Flexibilisierung im Advent mit der vorgesehenen wahlweisen Öffnung am ersten oder zweiten Adventssonntag. Aber zu betonen ist, dass auf eine Ausweitung der Öffnungszeiten im Advent verzichtet wird. Eingeflossen sind Hinweise der kreisangehörigen Städte bezogen auf die Präzisierung der Ortsteilregelung, auch darauf wurde bereits hingewiesen. Eingeflossen sind auch Hinweise von Betriebsräten, die ich auch begrüßen will auf der Besuchertribüne, des DGB, ver.di in Bezug auf die Notwendigkeit, die zweifelsohne bestehende Notwendigkeit eines verbesserten Arbeitnehmerschutzes. So soll, so im Entwurf der Landesregierung vorgesehen, die Dauer der Arbeitszeit an Sonnund Feiertagen für Arbeitnehmer begrenzt werden und in einer neuen Bestimmung in § 12 geregelt werden, dass Arbeitnehmer mindestens an einem Sonnabend im Monat nicht beschäftigt werden dürfen und Arbeitgeber verpflichtet sind, die sozialen Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind ja zumeist Arbeitnehmerinnen, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu berücksichtigen, wenn Beschäftigung nach 20.00 Uhr vorliegt. Auf eine Befristung des novellierten Gesetzes soll verzichtet und dem Landtag alle fünf Jahre über die Erkenntnisse berichtet werden.

Im Gesetzentwurf der LINKEN geht es im Wesentlichen, auch darauf ist bereits hingewiesen worden, um eine generelle Einschränkung der Verkaufszeiten an Werktagen sowie die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz durch das Sozialministerium zu erlassen.

Beide Gesetzentwürfe werden wir in den nächsten Wochen gemeinsam in den entsprechenden Ausschüssen zu beraten haben. Ich will für meine Fraktion erklären, ausdrücklich erklären, dass wir im Zuge dieser Beratungen in den nächsten Wochen zu einer ergebnisoffenen Diskussion bereit sind.

(Beifall SPD)

Wir haben natürlich die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen, wir haben zu berücksichtigen die Interessen der Beschäftigten, wir haben auch zu berücksichtigen die Interessen des Einzelhandels und wir sollten auch gemeinsam einen Blick über die Grenzen des Freistaats hinaus werfen. Wenn wir einen Blick über die Grenzen des Freistaats hinaus werfen, dann habe ich mal geschaut, was haben wir eigentlich für Regelungen in den angrenzenden Ländern Thüringens, also beispielsweise in Hessen, in Sachsen und in Bayern. Wir haben in Thüringen, haben wir bereits erwähnt, eine Öffnungszeit von 0.00 bis 24.00 Uhr werktäglich und am Sonnabend bis 22.00 Uhr, die Möglichkeit, vier Sonntage im Jahr zu öffnen, und die Möglichkeit, am ersten Advent zu öffnen. Wenn wir nach Hessen schauen, haben wir eine vergleichbare Regelung, was die Öffnungszeit unter der Woche betrifft. Auch hier gilt 0.00 bis 24.00 Uhr, an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr kann geöffnet werden, aber interessanterweise ist es bei den hessischen Nachbarn so, dass im Advent keine Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen gestattet sind. Diese sind nach den jetzigen Regelungen ausgeschlossen. Wenn wir mal zum östlichen Nachbarn schauen, also den Kolleginnen und Kollegen im Freistaat Sachsen, haben wir hier eine Ladenöffnungszeit unter der Woche zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr, also schon eine deutliche Eingrenzung bezogen auf die Regelungen, die derzeit bei uns gelten. Wir haben eine Öffnungsmöglichkeit an Sonn- und Feiertagen in Sachsen von vier Sonn- und Feiertagen plus einer weiteren optionalen Möglichkeit und die Möglichkeit im Advent, an zwei Adventssonntagen zu öffnen. Wenn wir mal in den Süden schauen bei unseren bayerischen Nachbarn, dann haben wir interessanterweise eine Regelung, die in einem hoch flexibilisierten, hoch technologieorientierten und modernen Bundesland Bayern so geregelt ist, dass der Einzelhandel in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr werktäglich geöffnet hat,

(Beifall SPD)

ebenfalls an vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden kann. Auch in Bayern - ich gehe davon aus auch auf der Grundlage des bestehenden Einflusses der Kirchen in Bayern - ist eine Öffnungszeit im Advent nicht möglich.

(Beifall CDU, SPD)

Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns im Zuge dieser Beratungen schon gemeinsam fragen, ob eine Gesamtöffnungszeit von 140 Stunden pro Woche in Thüringen tatsächlich erforderlich ist. Diese Frage darf man stellen, diese Frage müssen wir gemeinsam beantworten. Deshalb, sehr geehrte Kollegin Hitzing, halte ich persönlich es einfach für unzulässig, die Bedingungen im Einzelhandel mit den Bedingungen bei Ärzten, Krankenhäusern oder sonstigen aus Gesundheitsfragen notwendigen Versorgungseinrichtungen zu vergleichen.

(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Da gab es noch viele andere Beispiele.)

Das haben Sie eben gemacht, Sie haben gesagt, schauen wir mal, wie die Ärzte dastehen. Das halte ich für völlig unzulässig, weil wir alle wissen und uns hoffentlich auch darüber einig sind, dass Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken andere Grundlagen für eine Versorgung der Menschen in unserem Freistaat und in Deutschland insgesamt beinhalten, als das im Einzelhandel überhaupt erforderlich ist.

Der zweite Blick, den wir richten müssen, ist der auf das Verhalten und die Interessenlagen der Verbraucher und Verbraucherinnen. Hier müssen wir uns aber mal anschauen und genau prüfen, wer geht denn eigentlich in den abendlich geöffneten Stunden tatsächlich einkaufen.

(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Die, die den ganzen Tag arbeiten müssen.)

Wie ist das Einkaufsverhalten der breiten Bevölkerung und wer taucht eigentlich abends in den Geschäften auf? Ich will es an der Stelle mal etwas überspritzt formulieren, aber ich bin gern bereit zu einer sachbezogenen Diskussion in den Ausschüssen. Mir wurde von vielen Kolleginnen, die in diesem Bereich beschäftigt sind, berichtet, dass zunehmend sozial problematische Fälle und Menschen in den Abendstunden einkaufen gehen, viele Jugendliche durch die Geschäfte schlendern, aber nichts einkaufen und vielleicht auch einmal der eine oder andere Abgeordnete oder Staatssekretär abends in einem Geschäft nach 20.00 Uhr angetroffen wird,

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Der Minister!)

vielleicht auch ein Minister. Aber das breite Einkaufsverhalten ist nicht nur bei den von Ihnen angesprochenen Geschäften auf dem Land so, dass das Verbraucherverhalten eher so ist, dass sie in den

Abendstunden eher nicht einkaufen gehen, sondern wenn Sie auch mal in Erfurt oder in Gera oder in anderen größeren Städten durch die Einkaufszentren gehen, werden Sie feststellen, dass dort sehr häufig zumindest gähnende Leere herrscht. Deshalb muss man zum Weiteren die Interessen des Einzelhandels berücksichtigen. Was sind die Interessen des Einzelhandels? Völlig klar ist, dass die Interessen des Einzelhandels so sind, dass sie gute Geschäfte machen wollen, sollen sie auch, und sie wollen gute Erträge erzielen, sollen sie auch, ohne Frage.

Aber wenn es entsprechende Hinweise gibt, dass der Einzelhandel in den Abendstunden und auch am Sonntag nicht deutlich mehr Umsatz erwirtschaftet, das heißt, die Frage zu stellen ist, ob sich eine deutlich längere Öffnungszeit überhaupt rechnet, dann kann dies eigentlich nicht im Interesse des Einzelhandels liegen, weil am Ende des Tages der Einzelhändler mehr Personalkosten und vor allen Dingen heutzutage mehr Energiekosten hat, die am Ende wiederum auf sein Ergebnis niederschlagen, und zwar nicht positiv, sondern negativ. Wir müssen natürlich auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, das ist auch mir in vielen Gesprächen mit den Beschäftigten gesagt worden, dass durch die längeren Öffnungszeiten der Druck auf die Beschäftigten deutlich gewachsen ist, weil es eben keinen Effekt gab, dass eine erhöhte Personaleinstellung zu verzeichnen war, dass mehr Personal eingestellt worden ist, sondern durch die längeren Öffnungszeiten ist der Druck auf die Beschäftigen größer geworden. Wir müssen berücksichtigen die Frage „Familie und Beruf“, aber - und darauf will ich auch hinweisen - auch die Bedingungen für alleinerziehende Frauen, die sehr häufig im Einzelhandel beschäftigt sind. Da geht es schlicht um die Frage, wer betreut mein Kind oder meine Kinder in den Abendstunden nach 18.00, 19.00 oder 20.00 Uhr. Dann müssen Sie mir mal erklären, wie bei einem Minijob und Einkommen von 400 € oder einem Normaleinkommen im Einzelhandel von 900 € die entsprechende Frau sich eine Tagesmutter oder eine sonstige Betreuung leisten können soll. Das kann die nämlich nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Das heißt, die Kinder sind allein, bleiben zu Hause und sind letztendlich sich allein überlassen, weil unsere hervorragenden Einrichtungen in Thüringen, was die Frage Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, aber doch auch nicht so sind, dass sie noch um 22.00 Uhr offen sind oder um 21.00 Uhr. Sie wissen genauso gut wie wir alle, dass, wenn der Laden um 20.00 Uhr zumacht, um 20.00 Uhr für die Verkäuferin nicht Schluss ist, sondern dann kommt die vielleicht um 21.00 Uhr oder um 21.30 Uhr aus dem Laden raus. Und wir müssen die Sicherheit der Verkäuferinnen und Verkäufer berücksichtigen,

was mir sehr häufig gesagt worden ist. Da will ich ganz offen und ehrlich sagen, was mich etwas erschreckt, weil ich das selber auch nicht vermutet hätte, dass die Kolleginnen zunehmend Angst haben in den Abendstunden, vor allen Dingen natürlich jetzt in der dunkler werdenden Zeit, also in der Winterzeit, und nicht wenige Kolleginnen aus dem Einzelhandel mir berichtet haben, dass mittlerweile folgender Effekt entstanden ist, dass sie abends ihre Männer anrufen,

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wenn sie Männer haben.)

sofern sie welche haben, also nicht alleinerziehend sind, die Männer in die Geschäfte bitten, um sich irgendwo hinzusetzen, damit sie nicht alleine in den Verkaufsstellen sind, weil sie bezogen auf das Klientel, was häufig abends in die Geschäfte kommt, schlicht und einfach Angst haben und es offensichtlich auch statistische Hinweise darauf gibt, dass gerade steigende Diebstahlszahlen im Thüringer Einzelhandel natürlich auch in den Abendstunden zu verzeichnen sind und nicht unbedingt morgens um 11.30 Uhr. Diese Fragen müssen wir sehr ernst nehmen bezogen auf die geäußerten Interessenlagen der Beschäftigten.

Herr Abgeordneter Lemb, gestatten sie eine Anfrage durch den Herrn Untermann?

Sofort, ich bin ohnehin gleich fertig, dann können wir das diskutieren.

Nein, Sie können eine Frage beantworten.

Darüber hinaus, glaube ich, müssen wir auch noch einmal darüber nachdenken, was eigentlich die Definition eines „besonderen Anlasses“ ist, an dem Verkaufsstellen geöffnet werden können. Auch hierüber, glaube ich, lohnt es sich, noch einmal nachzudenken.

Alles in allem gibt es noch eine Menge Beratungsbedarf. Ich bedanke mich ausdrücklich für die vorgelegten Gesetzentwürfe, beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Sozialausschuss als federführenden Ausschuss und parallel mitberatend an den Wirtschaftsausschuss. Jetzt würde ich gern die Frage von Kollegen Untermann hören.

(Beifall DIE LINKE)

Kollege Untermann, Sie können jetzt Ihre Frage stellen.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Lemb, Sie haben diese ganzen Argumente gebracht, die dagegensprechen, was da alles so schön ist für den Angestellten, dass das alles so familiär zugehen soll. Was machen Sie jetzt, wenn eine Schaffnerin von der Bahn zu Ihnen ins Büro kommt und die ganzen Argumente, die sie jetzt vorträgt, was raten Sie ihr, was sie machen soll? Soll sie dann sagen, der Zug fährt ohne mich oder es kann genauso ein Zugführer oder ein Lokführer sein. Das sind alles Menschen, die vor dem Gesetz gleich sind. Mich würde interessieren, was Sie solchen Leuten sagen, die jeden Tag teilweise nachts, abends und teilweise an den Wochenenden arbeiten müssen. Den Ratschlag möchte ich hören, dann arbeitet in Deutschland wahrscheinlich keiner mehr.

Nein, das ist doch - mit Verlaub - völliger Blödsinn. Das meint doch auch keiner.

(Beifall DIE LINKE)

Nein, nein, nein. Das ist doch völliger Quatsch.

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP: Sagen Sie dann auch, das ist völliger Unsinn.)

Nein, das ist völliger Quatsch. Denn natürlich haben wir bestimmte Bedingungen, die rund um die Uhr laufen müssen. Das sind die Schaffner, das sind viele andere Dienstleistungsberufe, das sind auch viele industrielle Berufe. Aber wenn dies erforderlich ist, dann müssen wir versuchen, die Bedingungen so zu regeln, dass sie beide Interessenlagen sowohl der Unternehmen oder in dem Fall des Einzelhandels, aber auch der Beschäftigten berücksichtigen. Das, worüber wir streiten sollten, ist die Frage, was ist erforderlich?

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP: Genau.)

Erforderlich ist sicherlich, dass ein Mensch abends um 21.00 Uhr von München über Nürnberg nach Berlin oder von München nach Erfurt fahren kann. Das will ich überhaupt nicht infrage stellen. Die Frage ist aber, ob es wirklich erforderlich ist, dass jeder von uns um 23.00 Uhr seinen Kopfsalat,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

seine Tüte Gummibärchen oder seine Tüte Chips kaufen muss. Darum geht es und das müssen wir gemeinsam diskutieren. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP: Das war Blödsinn jetzt. Ich kaufe keine Gummibär- chen nachts um 24.00 Uhr.)

Quatsch und Blödsinn lassen wir jetzt mal sein. Als Nächste hat das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Siegesmund.

Kriege ich eine neue Zeit? Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sonst setze ich Herrn Lembs Rede fort; 19:28 im Übrigen Ihr Zwischenergebnis.

Das geltende Ladenöffnungsgesetz tritt am Ende des Jahres außer Kraft und der Gesetzentwurf der Landesregierung kommt fast pünktlich zu Geschäftsschluss. Wenn wir noch eine mündliche Anhörung machen wollen, wird es nämlich ganz schön eng, bestenfalls pünktlich zu den Weihnachtseinkäufen können wir dann diskutieren und das ist wirklich sehr knapp, um in diesem Jahr noch ein neues Gesetz zu verabschieden.

Meine Damen und Herren, die Ladenöffnungszeiten in der Bundesrepublik waren in den vergangenen Jahren großen Veränderungen unterworfen. Herr Lemb hat es für die alten Bundesländer skizziert. Keine Sorge, ich werde das jetzt für unser Bundesland, bevor es wiedergegründet wurde, nicht tun. Das wissen Sie alles. Aber die Öffnungszeiten haben sich in den vergangenen Jahren veränderten Rahmenbedingungen angepasst.