Protocol of the Session on September 15, 2011

bildung, Lehrplanentwicklung und Medien und zur Schaffung von Vertrauen auch gegenüber dem Gesetzgeber ist eine Erläuterung der Vorgänge geboten.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien wurden in der Vergangenheit Akkreditierungen zur Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte erteilt, wenn laut Rechnungshofbericht bis 2010 immer noch keine Rechtsverordnung vorgelegt wurde, sondern lediglich ein Verordnungsentwurf?

2. Wie ist der derzeitige Stand und die zeitliche Planung des im Rechnungshofbericht angesprochenen Vorhabens, mittelfristig auf eine Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes hinzuwirken, und was sollen diese Änderungen konkret beinhalten?

3. Wie soll das vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Fortbildungsangeboten gestaltet und nach welchen fachlichen und organisatorischen Kriterien soll die Lehrerfortbildung zukünftig bewertet werden und welche Institutionen und/oder Personen werden dazu in die Erarbeitung einbezogen?

4. Welche sachlichen Gründe führen die Landesregierung zur Einführung eines vereinfachten Anerkennungsverfahrens zur Qualitätssicherung der Lehrerfortbildung und welche Vorteile hat dieses gegenüber dem bisherigen angewandten Akkreditierungsverfahren?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Frage der Abgeordneten Frau Rothe-Beinlich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt, indem ich zunächst eine kurze Vorbemerkung mache, nämlich: Die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung sind im Thüringer Lehrerbildungsgesetz definiert. Nach diesem Gesetz gibt es nur ein Akkreditierungsverfahren von Fortbildungsangeboten und von Einrichtungen in freier Trägerschaft als Anbieter. Eine Akkreditierung von Lehrerweiterbildungen ist im Thüringer Lehrerbildungsgesetz nicht vorgesehen. Nun zu den einzelnen Fragen.

Zu Frage 1: Die Voraussetzungen für die Akkreditierung von Fortbildungsangeboten sind in § 34 Abs. 2 des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes geregelt. Die am 23. Februar 2011 in Kraft getretene Thüringer Verordnung zur dritten Phase der Lehrerbildung regelt die weiteren Einzelheiten des Akkreditierungsverfahrens sowie die Voraussetzungen und das Verfahren der Akkreditierung von Einrich

(Staatssekretär Rieder)

tungen in freier Trägerschaft als Anbieter. Auf dieser Grundlage wird seitdem die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen angeboten und von Einrichtungen in freier Trägerschaft als Anbieter vorgenommen. In dem Zeitraum bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung wurden Fortbildungsangebote bei Vorlage der Voraussetzungen nach § 34 Abs. 2 Thüringer Lehrerbildungsgesetz anerkannt, ohne dass es einer Akkreditierung als Anbieter bedurfte. Dementsprechend gelten nach der Übergangsbestimmung in der genannten Verordnung Einrichtungen in freier Trägerschaft, deren Fortbildungsangebote bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung anerkannt wurden, weiterhin als akkreditiert, wenn sie die Voraussetzungen für die Akkreditierung als Anbieter nach § 4 dieser Verordnung innerhalb von einem Jahr nachweisen. Vor Inkrafttreten des Lehrerbildungsgesetzes wurden Lehrerfortbildungen durch das zuständige Ministerium auf Antrag geprüft und gegebenenfalls anerkannt.

Zu Frage 2: Es ist vorgesehen, das Verfahren zur Akkreditierung freier Träger als Anbieter abzuschaffen und das Verfahren zur Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen in ein Verfahren zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen umzuwandeln. Zur Umsetzung dieser Änderung müssen ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Thüringer Verordnung zur dritten Phase der Lehrerbildung erarbeitet werden. Diese Vorhaben befinden sich derzeit in der Planungsphase. Die derzeit geltende Thüringer Verordnung zur dritten Phase der Lehrerbildung ist bis Ende des Jahres 2015 befristet.

Die Fragen 3 und 4 beantworte ich zusammenfassend: Das vereinfachte Anerkennungsverfahren soll der Qualitätssicherung in der Lehrerfortbildung dienen und den Lehrerinnen und Lehrern sowie den anderen an der Lehrerfortbildung mitwirkenden Institutionen eine entsprechende fachliche Orientierung ermöglichen. Damit einhergehend soll auch der Verwaltungsaufwand verringert werden. Das Anerkennungsverfahren soll so insgesamt mit zur Qualitätssicherung im staatlichen Schulwesen beitragen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3160.

Danke schön, Herr Präsident. Ich habe folgende Anfrage:

Ortsumfahrung der B 4 bei Gebesee und Straußfurt

Die Einwohner von Gebesee und Straußfurt äußerten sich besorgt über das erhöhte Verkehrsaufkommen an der Bundesstraße 4 (Pressemitteilung der Thüringer Allgemeinen vom 22. Juli 2011, Lokalsei- te Sömmerda). Die Stadt Gebesee wandte sich in einem Schreiben an die Fraktion der FDP und unterrichtete uns darüber, dass durch fehlende Aussagen zu der Ortsumgehung die Planungen gewerblicher Ansiedlungen und die kleinstädtischen Wohnungsplanungen stagnieren.

In der Antwort zur Kleinen Anfrage 639 in der Drucksache 5/1233 (vom 20. Juli 2010) verwies das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr darauf, dass die Linienplanung für die Ortsumgehungen Gebesee und Straußfurt beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Bestätigung vorliegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde die Linienplanung für die oben genannten Ortsumgehungen seitens des Bundesministeriums bestätigt, wenn ja, wie ist deren Verlauf?

2. Wann kann voraussichtlich mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden?

3. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, für welchen Zeitraum die Ortsumfahrungen Gebesee und Straußfurt in den Straßenbauplan aufgenommen werden?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Untermann, die Mündliche Anfrage von Ihnen beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Linienbestätigung für die Ortsumfahrung Gebesee erfolgte mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau, Stadtentwicklung vom 5. November 2010. Für die Ortsumfahrung Straußfurt wurde die Linie mit Datum 7. Januar 2011 bestätigt.

Die bestätigte Linie der Ortsumfahrung Gebesee verläuft westlich um Gebesee. Sie beginnt an der vorhandenen B 4 ca. 1.100 m vor dem Ortseingang, schwenkt unmittelbar nach Beginn nach Westen ab, erreicht mit einer Wendelinie eine gerade Nord-Süd-Lage westlich des Gewerbegebietes in einer Entfernung von 760 m zur vorhandenen B 4, schwenkt nach Kreuzung des Herbslebener Weges in Richtung Nordost ab und bindet nördlich von Gebesee am Knotenpunkt B 4/L 2165 in die B 4 ein. Die Trasse hat eine Gesamtlänge von 3,09 km.

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

Die bestätigte Linie der Ortsumfahrung Straußfurt verläuft östlich um Straußfurt. Sie beginnt an der vorhandenen B 4 ca. 1.100 m vor dem Bahnübergang nördlich von Henschleben, verläuft mit der Umgehung des Ortsteils Vehra in Richtung Osten bis zur Schmalen Gera, verschwenkt nach links und verläuft ab da weiter in Richtung Norden, quert die Unstrut unmittelbar nach dem Zusammenfluss mit der Öthe, quert die B 176 und verläuft nördlich durch den schmalen Korridor der vorhandenen Streuobstwiesen. Anschließend schwenkt sie nach Nordwesten ab.

(Heiterkeit im Hause)

Ich bitte um ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit bei der Beantwortung dieser Frage.

Herr Präsident, ich bin ernsthaft.

(Heiterkeit im Hause)

Ich habe auch nicht unbedingt Sie gemeint.

Anschließend schwenkt sie nach Nordwesten ab und führt in gerader Linienführung unter Querung der B 86 und der Bahnstrecke Straußfurt - Sömmerda zur vorhandenen B 4. Die Einbindung erfolgt auf dem Hochpunkt der vorhandenen B 4 nördlich von Straußfurt. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt 6,01 km.

Wer jetzt immer noch Fragen hat, dem könnte ich gern solche Karten zur Verfügung stellen. Aber ich vermute, es sind alle orientiert, deswegen verzichte ich zunächst darauf.

Zu Frage 2: Aufgrund des vorliegenden frühen Planungsstandes kann ich hierzu noch keine Aussage treffen.

Zu Frage 3: Nein.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich würde die Karte trotzdem gern haben. Das ist keine Frage, die Frage kommt noch. Herr Minister, ist die Aussage richtig, dass die finanziellen Mittel vom Bund zur Verfügung stehen, dass die Mittel vom Land aber nicht bereitstehen?

Herr Kollege Untermann, wir haben bereits gestern über die Frage der Verkehrswegefinanzierung geredet. Wie ich, so wissen auch Sie, dass ein Drittel der Maßnahmen im vordringlichen Bedarf überhaupt nicht finanziert sind, dass wir momentan über keine Finanzierung für bereits planfestgestellte Bauvorhaben des Bundes verfügen. Hier handelt es sich um ein relativ frühes Stadium, weil wir noch nicht einmal die Entwurfsplanung vorliegen haben, so dass völlig klar ist, dass dafür überhaupt keine Finanzierung momentan steht vonseiten des Bundes für die Baudurchführung.

Die Auskunft kam von der Firma Deges gegenüber dem Bürgermeister von Gebesee.

Ja, ich kann nicht für jede Antwort, die eine nachgeordnete Behörde oder ein nachgeordnetes Unternehmen gibt, für deren Richtigkeit stehen. Diese Straße ist momentan nicht ausfinanziert.

Wenn ich es richtig sehe, ist es vom Bund und von Thüringen nicht genehmigt, oder?

Nein, es gibt doch verschiedene Stadien. Für die Planung, die Plandurchführung, für die Planfeststellung sind die Länder zuständig, auch für die Kostentragung. Wir haben für diese beiden Baumaßnahmen die Deges beauftragt, im Auftrag diese Aufgabe wahrzunehmen, das könnte auch das Landesamt für Straßenbau machen, aber hier haben wir die Deges beauftragt, das Linienbestimmungsverfahren durchzuführen. Wir haben momentan keine weiteren Mittel, um die Entwurfsplanung im Fall der Ortsumgehung Gebesee zu beauftragen, weil die im nächsten Jahr voraussichtlich nicht ausreichen werden. Die reichen gerade für die laufenden Baumaßnahmen. Das ist aber, glaube ich, auch deswegen in der Sache angezeigt, weil wir über Baurecht in einem Volumen von etwas mehr als 200 Mio. € verfügen im nächsten Jahr und keinen einzigen Euro bis 2015 vom Bund sehen werden, um diese Baumaßnahmen auch zu bauen. Deswegen glaube ich nicht, dass wir hier auf Halde produzieren sollten. Denn die Sache ist auch die, wir haben fünf Jahre lang Baurecht und wenn wir bis dahin nicht angefangen haben, haben wir ein Problem, weil das Baurecht wieder verfällt. Deswegen haben wir uns dazu entschieden, dass wir zunächst

(Minister Carius)

einmal warten bis wir die Wege finanziert bekommen, wo wir Baurecht haben.

Also ist die Aussage von …

Danke, Herr Abgeordneter Untermann. Alle anderen Fragen kann man dann ja eventuell bei der Übergabe der Karte noch klären.

Welche Karte will er denn?

Er will sicherlich die mit der Streuobstwiese. Es gibt noch eine Nachfrage aus der Mitte des Hauses.

Danke, Herr Minister. Sie haben gerade …