Zusammenfassend ist festzuhalten: Wir brauchen jetzt eine juristische Klarstellung. Die Ministerin hat um Fristverlängerung gebeten, so dass wir auf die Antwort des Rechnungshofberichts noch warten müssen, und es hat auch heute keinen Bericht hier
gegeben. Wir brauchen einen Plan - und ich glaube, das ist genauso wichtig, wie die juristische Bewertung -, wie die Stiftung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann und vor allen Dingen wie die Aufgaben, die Finanzen und das Personal ohne Brüche in das Ministerium zurückzuführen sind und diese Finanzen auch langfristig wirklich gesichert werden.
Zum Antrag der Fraktion der FDP möchte ich sagen, da ich ja gehört habe von Herrn Gumprecht, dass er nicht an den Ausschuss überwiesen wird, dass wir den Antrag aus dem Grunde ablehnen, weil Sie genau diese Anforderungen in Ihrem Antrag überhaupt nicht beschreiben. Sie beschreiben, dass die Stiftung FamilienSinn aufzulösen ist und die frei werdenden finanziellen Mittel dem Landeshaushalt zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen. Damit ist überhaupt nicht geklärt, wie es mit der Familienförderung in Thüringen weitergeht.
Ich beantrage für meine Fraktion, alle drei Anträge an die Ausschüsse zu überweisen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren heute über die Frage einer möglichen Auflösung, Rückabwicklung, ja über eine Verfahrensweise mit einer Stiftung, die - Herr Gumprecht hat das beschrieben - seinerzeit eindeutig ausschließlich von der CDU-Alleinregierung gewollt war und von niemand anderem. Sie haben das noch mal sehr deutlich ausgeführt, insofern nehme ich mir das Recht heraus, für meine Fraktion zu sagen, wir könnten es uns heute hier ganz einfach machen, wir haben uns ähnlich wie die damaligen Oppositionsparteien, DIE LINKE und wir als Oppositionspartei und andere auch in dem Trägerkreis Bessere Familienpolitik sehr eindeutig dazu positioniert, dass wir es damals schon nicht für richtig gehalten haben, Gelder aus dem Landeshaushalt einer Stiftung zu übertragen, worauf wir als Landtag, als Kontrollgremium keinen Einfluss mehr haben, nicht mehr kontrollieren können, Aufgaben auch inhaltlich verlagert werden, wofür eigentlich das Ministerium und der Landtag eine gewisse Aufsichtspflicht haben und demzufolge haben wir dieses seinerzeit immer abgelehnt. Selbstverständlich stehen wir inhaltlich nach wie vor zu dieser Variante. Die Frage ist nur - das ist einfach so und darauf komme ich noch mal -, wie gehen wir jetzt mit dem Fakt als solchem um, dass unter den damaligen Mehrheits
bedingungen diese Stiftung überhaupt gegründet worden ist. Ich bin dankbar, dass Kollegin Jung es noch einmal angesprochen hat, für uns ist die Frage ganz wichtig, wie gehen wir mit den Aufgaben, mit den Inhalten der Stiftung um? Im Übrigen will ich es einfach noch mal loswerden, es war damals eine parteipolitische Entscheidung, weil die inhaltliche Ausrichtung der Stiftung und die personelle Besetzung parteipolitisch orientiert war, das muss man an der Stelle deutlich sagen. Wir müssen ja hier nicht ständig irgendwelche Purzelbäume machen, so ehrlich kann man doch miteinander umgehen, das haben wir uns damals gegenseitig gesagt und das müssen wir auch heute noch mal sagen. Ja doch, das ist einfach so. Wenn Sie heute, Herr Gumprecht - und ich weiß ja, wie sehr und wie intensiv Sie sich mit der ganzen Thematik beschäftigen und das mit ehrlichem Herzen -, darauf verweisen, dass Institutionen gegenüber der Stiftung dankbar sind, was die Begleitung in der Thematik angeht, dann muss ich sagen, das ist auch vorher über das Ministerium so gelaufen und das hätte auch mit dem Ministerium so weiterlaufen können, denn inhaltlich hat das Sozialministerium, was damals auch nicht SPD-regiert war, immer eine gute Arbeit geleistet - das an dieser Stelle. Insofern hätte man sich das alles sparen können.
Jetzt müssen wir gemeinsam schauen, wie wir es vernünftigerweise geregelt bekommen. An dieser Stelle lassen Sie mich das auch noch einmal ganz deutlich sagen, bin ich schon verwundert über die Umgehensweise mit deutlicher Kritik des Landesrechnungshofs, der zugleich aber auch Hinweise gegeben hat, wie wir damit umgehen können im Hinblick darauf, dass Ende des Jahres das Familienfördergesetz ausläuft. Etwas Besseres kann doch der Politik gar nicht passieren, wenn ein Rechnungshof kritisiert und zugleich versucht, Wege aufzuzeigen und zu begleiten. Insofern war mir die öffentlich Diskussion auch vonseiten der Ministerpräsidentin und anderer gegenüber dem Rechnungshof nicht ganz klar. Ich will an dieser Stelle für unsere Seite sagen, ich bin dankbar dafür, dass mit dieser Deutlichkeit der Finger in die Wunde gelegt worden ist.
Vielleicht noch einen Satz: Die Verwunderung, warum bestimmte Berichte oft früher als man sich das denkt in die Öffentlichkeit gelangen, da sind wir doch alle schon lange genug in der Politik, darüber müssen wir uns doch nicht aufregen, dass viele Geheimhaltungsaspekte nicht gehalten haben und dass manche Indiskretion aus welchem Ministerium, aus welcher Fraktion auch immer mal hinauskam, darüber müssen wir nicht reden. Letztendlich wäre dieses Thema sowieso ein Thema für die Öffentlichkeit geworden.
Nun hat das Sozialministerium gesagt, es wird geprüft und es wird noch etwas mehr Zeit gebraucht, das verstehe ich, das muss man dann auch nicht
unbedingt mit der politischen Position im Vorhinein verknüpfen. Es ist einfach notwendig, dass geprüft wird, wie gehen wir mit dem Geld, wie gehen wir mit dem Personal um. Noch einmal eines aus meiner ganz persönlichen Sicht, und ich glaube auch, für meine Fraktion reden zu dürfen: Wer meint, dass dieses Geld, wenn denn rückabgewickelt wird, auf welcher juristischen Basis auch immer, lieber Herr Finanzminister, bei Ihnen landet und irgendwas zur Schuldentilgung beitragen kann und damit nicht mehr für die Familienförderung zur Verfügung steht, das wäre mit uns nicht zu machen. Da müssen wir dann andere Wege einschlagen.
Insofern bitte ich Sie alle um Verständnis dafür, was Ministerin Taubert im Sozialausschuss ausgeführt hat, nicht nur das Sozialministerium prüft und hat um Fristverlängerung gebeten, sondern auch das Innen- und das Justizministerium sind begleitend gefragt. Insofern war unser Wunsch jetzt nicht im Vorfeld und, liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen werden wir diese beiden Anträge der FDP-Fraktion, was die Abschaffung der Stiftung angeht, und auch den Antrag der LINKEN, was die Annullierung der Stiftung angeht, nicht an den Ausschuss überweisen wollen, denn dies wäre ein Vorgriff auf das, was möglicherweise in der Prüfung herauskommt. Ich glaube, wir werden alle gemeinsam im Sozialausschuss dafür Sorge tragen, dass Inhalte weiter gewährt bleiben, dass die Finanzen für die Inhalte gewährt bleiben. Da erbitte ich einfach die Zeit, die das Ministerium für eine Prüfung eingefordert hat, damit daraufhin der Rechnungshof auch wieder seine Stellungnahme abgeben kann.
Als Grundlage für die weitere Diskussion würden wir gern, und da kann ich mich Herrn Gumprecht anschließen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inklusive des Änderungsantrags der FDP-Fraktion in den Sozialausschuss überweisen wollen, weil er mit dieser gewissen Offenhaltung, verbunden mit einer Prüfung und genauem Hinschauen als Grundlage für eine weitere Diskussion, für uns den richtigen Rahmen bedeutet. In diesem Sinne, herzlichen Dank. Ich hoffe, dass wir gemeinsam im Interesse der Familienförderung eine unglücklich gelaufene Konstellation wieder so hinbekommen können, dass es im Interesse der Familien gut läuft und stabilisiert wird, insbesondere der Finanzen wegen. Herzlichen Dank.
nicht erst seit heute, sondern schon seit längerer Zeit. Jetzt beraten wir heute noch mal über drei verschiedene Anträge von den drei Oppositionsfraktionen, die zugegebenermaßen seit der Einreichung schon eine ganze Zeit her sind. Ich sage es gleich am Anfang: Ich halte es für ein etwas irritierendes Vorgehen, wenn man sich einen Antrag heraussucht und sagt, den will ich jetzt im Ausschuss weiterberaten, selbst wenn mir die Intention für die anderen zwei Anträge vom Ergebnis her nicht gefällt. Ich glaube, inhaltlich gehören sie einfach zusammen. Deswegen ist auch mein Appell, alle drei Anträge im zuständigen Sozialausschuss zu behandeln. Dafür werbe ich ausdrücklich.
Ich werde jetzt nicht auf die ganzen Fakten eingehen, denn die sind schon vor Längerem einmal genannt worden, heute auch noch mal. Aber auf eines möchte ich hinweisen, und das ist für mich auch hinsichtlich des Umgangs mit Demokratie bedenklich, und zwar: Sei es wie es sei, auf welchem Weg auch immer Ergebnisse oder erste Teilergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs an die Öffentlichkeit gelangt sind, will ich gar nicht bewerten, will ich auch gar nicht beurteilen, aber die Äußerung der ehemaligen Sozialministerin und jetzigen amtierenden Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht, dass sich der Rechnungshof blamiert hat, ist aus meiner Sicht - und jetzt zitiere ich Frau Lieberknecht aus einem anderen Zusammenhang - „extrem entbehrlich“.
Man sollte sich davor hüten, Prüfungsorgane zu verurteilen, nur weil sie ihrer Aufgabe nachkommen. Das ist für mich schon ein skandalöser Vorgang. Ich werbe noch mal dafür: Wir sollten uns alle deutlich mehr Zurückhaltung angedeihen lassen, als wir hier in diesem Falle aufgebracht haben.
Aus unserer Sicht hat sich der Rechnungshof ganz einfach mit dem Prüfauftrag beschäftigt, hat Teilergebnisse vorgelegt, legt irgendwann ein Endergebnis vor. Dann haben wir eine Grundlage. Darüber sollten wir dann reden, ich hoffe, mit allen drei Anträgen im Ausschuss. Von daher noch einmal vielen Dank, Herr Dette. Ich bitte auch, Ihren Mitarbeitern auszurichten, dass sie ihrer Aufgabe nachgekommen sind und uns mit Sicherheit ein aussagekräftiges Ergebnis vorlegen werden. Vielen Dank.
Ganz zum Schluss noch, weil das vielleicht für Irritationen gesorgt hat und ich weiß, dass die Kollegen aus der Union das bestimmt ein bisschen anders sehen, ich sage noch einmal, auch das ist schon mal angeklungen, für die Aufgaben, die die
Stiftung erfüllt hat, gibt es im Ministerium drei Referate - ich werde das alles nicht noch einmal wiederholen, das hatten wir schon mehrmals -, 31, 32 und 33. Sehen Sie mal, Frau Ministerin.
Nein, das habe ich nicht gesagt. Aber Aufgaben nehmen die auch wahr. Ich sage noch mal, wenn ich das Vermögen an den Haushalt zurückführe, dann spare ich rund 1,8 Mio. € Schuldzins. Wenn ich es denn will politisch, kann ich genau dieses Geld wieder in das Ministerium für Aufgaben der Familienförderung zurückführen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Stiftung FamilienSinn ein Glücksfall der Thüringer Politik? Herr Gumprecht, nein!
Das ist sie definitiv nicht. Ich sage Ihnen, was sie ist: Sie ist ein Spezialfall der familienpolitischen Irrungen und Wirrungen der Ära Althaus, nichts anderes ist sie.
Deswegen ist es auch richtig, über diesen Spezialfall zu diskutieren. Wir tun das hier heute nicht das erste Mal, aber wir tun das auf Grundlage einer neuen Bewertung, einer des Rechnungshofs, einer guten Bewertung, wenn ich das an dieser Stelle noch einmal sagen darf. Es ist nicht so, dass die Oppositionsparteien sich das allesamt einfach machen würden, die Stiftung irgendwie aufzulösen, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, ob es die juristische Grundlage für die Stiftung gibt, ja oder nein. Deswegen haben wir, übrigens wir, die Opposition, im Ausschuss dafür geworben, dass sich der Rechnungshof damit auseinandersetzt. Deswegen haben wir als Opposition den Juristischen Dienst des Thüringer Landtags damit beauftragt, dieses Gutachten zu entwickeln. Was kann man denn noch tun, um das Ganze auf ein solides, seriöses Fundament zu stellen? Akzeptieren Sie also bitte auch, dass wir sachlich sind, alle miteinander. Wir sind sachlich!
Wir reden heute wieder - das ist ja nicht das erste Mal - über die Stiftung FamilienSinn, weil wir uns damit auseinandersetzen müssen, ob es nun eine rechtliche Unmöglichkeit ist oder nicht. Noch einmal, ich sage es ganz eindeutig: Es ist kein Glücksfall, sondern wirklich ein Spezialfall!
Das hat politische Gründe. Der politische Grund ist, dass Sie im Stiftungszweck ein vorsintflutliches Familienbild zementieren, was überhaupt nichts mit moderner Familienpolitik zu tun hat.
(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Wo ist denn das vorsintflutliche Familienbild in der Stiftung zementiert?)
Herr Zeh, wenn Sie dazu eine Meinung haben, interessiert mich das besonders. Sie waren ja damals Sozialminister.
Es hat einen normativen Grund, der ist heute auch schon genannt worden. Die Stiftung entzieht uns hier im Parlament die Zugriffsmöglichkeit und Gestaltungshoheit der familienpolitischen Fragen in Thüringen.
Es hat einen operativen Grund. Wer im Ausschuss mit dabei war und Herrn Illert lauschen durfte, hat gehört, wie er seine Arbeit vorgetragen hat und wie transparent das Ganze für uns ist.
Es hat einen wirtschaftlichen Grund. Woher wissen wir denn als Parlamentarier, wie viel von dem Geld, was da drinsteckt, überhaupt bei den Familien ankommt? Nicht einmal die Transparenz ist ja da.
Der letzte Grund ist schließlich ein finanzieller, das ist auch schon genannt worden. Es wurden Kredite aufgenommen,