Protocol of the Session on June 16, 2011

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

also im Bereich des Forstes mithin gescheitert ist. Auch wenn solche Erkenntnisse und Einsichten vielleicht für unseren Koalitionspartner im Moment schwer verdaulich sind, so sind sie meines Erachtens doch notwendig für eine ehrliche Bestandsaufnahme. Wenn wir Sozialdemokraten jetzt die Verantwortung für einen Rechtsformwechsel übernehmen sollen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

mithin also die Karre aus dem Dreck ziehen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Minister Reinholz)

dann haben wir das Recht, dies klar und deutlich zu benennen, Herr Kuschel. Denn um es klar zu sagen, alle Probleme, die wir mit der Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts beheben wollen und müssen, können wir auch beheben, indem wir die Rechtsform nicht wechseln, nämlich allein dadurch, dass wir der Landesforstverwaltung die finanziellen Mittel und das Personal zugestehen, um alle übertragenen gesellschaftlich gewünschten Aufgaben auch tatsächlich in angemessener Qualität erfüllen zu können. Das ist allerdings - ich denke, die Debatte haben wir heute reichlich geführt leichter gesagt als getan. Denn in den vergangenen zehn Jahren ist es den für Forst zuständigen Ministern in Thüringen nicht gelungen, sich darauf mit dem jeweiligen Finanzminister zu verständigen. Ich hoffe, jeder hier im Plenum ist realistisch genug, um einzusehen, dass wir das auch in Zukunft nicht mehr ändern können.

Die SPD steht also jetzt vor der unschönen Situation, aus den vorgefundenen Verhältnissen das Beste zu machen. Deshalb - und so sieht es auch der Bund Deutscher Forstleute - ist die Umwandlung des Landesforsts in eine Anstalt öffentlichen Rechts für uns zumindest eins, ein Hoffnungsschimmer, der dem Forst in Thüringen eine Perspektive bieten kann.

Die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts gewährleistet, dass die in Thüringen bewährten Organisationsformen des Gemeinschaftsforstamts beibehalten und die von der Landesforstverwaltung bisher wahrgenommenen gesetzlichen Aufgaben fortgeführt werden können. Der Vorteil einer Landesforstanstalt besteht laut Ministerium in einer deutlich flexibler gestalteten Geschäftsführung des Forstbetriebs, woraus sich neue Möglichkeiten für ein wirtschaftliches Handeln ergeben sollen. Kurz gesagt, könnte man die wesentlichsten Ziele wie folgt beschreiben: Sicherung von Vermögen, Kompetenz und Strukturen für eine Zukunft mit gesteigerter Bedeutung von Wald- und Forstwirtschaft. Bei gleichzeitiger Senkung des Zuschusses durch das Land und darüber hinaus ist sie aus Sicht der SPD allemal besser als die ursprünglich auch mal kurz ins Auge gefasste GmbH.

(Beifall DIE LINKE)

Hier bin ich froh, dass es uns gemeinsam mit vielen anderen Akteuren gelungen ist, das Ministerium von dieser Idee abzubringen. Ich kann heute sagen, die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion werden den Weg eines Rechtsformwechsels hin zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mitgehen. Ich sage das vorsichtig, weil wir noch eine Reihe von Punkten an dem vorliegenden Gesetzentwurf auszusetzen haben. Doch dazu komme ich gleich noch. Zunächst einmal ist es aus fachpolitischer Sicht erfreulich, dass wir dem Landesforst mit dem vorliegenden Entwurf bis 2018 eine finanziell aus

kömmliche Perspektive geben können. Die Zuführungen des Landes, die die bisherigen Haushaltskapitel 09 12 bis 09 27 ersetzen, sind bereits bis 2018 festgeschrieben und werden gegenüber dem Jahr 2010 von 43,9 Mio. € bis zum Jahre 2018 auf 32,9 Mio. €, also um 11,6 Mio. € schrittweise abgesenkt. Es ist also bereits verankert, dass die Anstalt das wirtschaftliche Ergebnis schrittweise verbessern muss. Positiv werte ich auch, dass Grund und Boden nicht an die Anstalt öffentlichen Rechts übertragen, sondern ihr zur Nutzung überlassen werden. Denn damit werden die Vorgaben des Koalitionsvertrags hinsichtlich des Waldumbaus mit 100.000 ha und dem Verzicht auf die forstwirtschaftliche Nutzung auf insgesamt 25.000 ha Wald zumindest nicht gefährdet.

Bevor ich jetzt zu unserem Problem mit dem Entwurf komme, möchte ich eines noch vorausschicken. Eine umfassende Würdigung der Forstreform ist leider noch gar nicht möglich. Das wäre nur bei Kenntnis der Satzung möglich, denn ein Großteil der zu übertragenden Aufgaben wird nicht im Gesetz, sondern erst in der Satzung geregelt. Der Nutzungsüberlassungsvertrag nach § 2 Abs. 2 und die Fünfte Durchführungsverordnung Thüringer Wald, die die Kostenbeiträge für die staatliche Betreuung regelt, ermöglichen dies und dies liegt uns nicht vor. Ich bitte also die Landesregierung, dass sie uns diese Dokumente vor den anstehenden Beratungen in den Ausschüssen noch zur Verfügung stellt.

(Beifall DIE LINKE)

Doch nun zum Änderungsbedarf aus Sicht der SPD-Fraktion. Die Beibehaltung des Gemeinschafts- bzw. Einheitsforstamts war und ist eine unserer Kernforderungen, die deswegen auch den Weg in den Koalitionsvertrag gefunden haben. Trotz Erwähnung gleich in § 1 hielt ich es dennoch für angebracht, im Gesetz eine Präambel voranzustellen, die dieses Prinzip noch einmal an exponierter Stelle hervorhebt. Darüber hinaus wäre es auch gut, allein schon, um im Lande keine Irritationen hervorzurufen, im Gesetzentwurf auf jegliche Streichung des Gemeinschaftsforstamts, so zum Beispiel in Artikel 2 - Änderung des Thüringer Waldgesetzes - in § 33 auf Seite 18 zu verzichten.

Besonders kritisch sehen wir auch, dass momentane Mitwirkungsrechte des Parlaments jenseits der ab 2018 festzulegenden Budgetobergrenze nicht vorgesehen sind. Als frei gewählte Abgeordnete ist das so nicht hinnehmbar.

(Beifall DIE LINKE)

Eine Lösung des Problems sehe ich möglicherweise in den im Gesetzentwurf vorgesehenen turnusmäßigen Berichtspflichten der Geschäftsführung an den Vorstand. So soll etwa der jährliche Wirtschaftsplan vorgelegt werden. Eine vierteljährliche

Unterrichtung über grundsätzliche Angelegenheiten sowie über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz und die Lage der Anstalt öffentlichen Rechts halte ich für wesentlich, auch dem Landtag zur Kenntnis zu geben und darüber hinaus auch die Entsendung von Abgeordneten in den Verwaltungsrat oder in einen zusätzlichen Beirat vorzusehen.

Damit sind wir schon beim nächsten Punkt. Auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats sollte überprüft werden. Das Wissen und die Expertise des Gemeinde- und Städtebundes sollten darin nicht fehlen. Überlegen sollten wir auch, wie die Umwelt-, Naturschutz- und Jagdverbände integriert werden können. Gegebenenfalls könnte auch hier ein zusätzlich beratender Beirat weiteren Sach- und Fachverstand beisteuern. Für ausgesprochen schwierig halten wir außerdem die starke Rolle des Finanzministeriums. Der Gesetzentwurf sieht gleich ein doppeltes Vetorecht für das Finanzministerium vor, zum einen hinsichtlich Budget und Personal im Verwaltungsrat, zum anderen bedürfen die Beschlüsse des Verwaltungsrats der zusätzlichen Genehmigung des Finanzministers. Damit macht man, an meine Ausführungen zu Beginn anknüpfend, den Bock zum Gärtner, denn die jahrelange Weigerung des Finanzministers ist der Hauptgrund der aktuellen Misere.

Kritisch sehe ich auch, dass mit der Aufhebung der Richtungsanordnung der bisher 28 Forstämter die Forststandorte und die Forstreviere zunächst ersatzlos aufgelöst werden. Eine Nachfolgeregelung ist nicht im Gesetz enthalten. Auch wenn man uns zusichert, dass die Strukturen nur unwesentlich angepasst werden, sollten wir keine Ängste in diese Richtung erzeugen.

Kommen wir nun zur Zentralisierung der Landesforstausschüsse. Auch das muss hinterfragt werden. Wollen wir mit der künftig vorgesehenen Bildung von nur zwei Landesforstausschüssen - bisher waren es 28, nämlich je eines pro Forstamt wirklich den direkten Kontakt zu den Waldbesitzern aufgeben? Das halten wir nicht für sinnvoll, genauso wenig, wie ich den Übergang des Nationalparks Hainich in die Anstalt öffentlichen Rechts sehe, denn das

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

widerspricht meines Erachtens den IUCN-Regeln, nach denen Nationalparkverwaltungen der obersten Naturschutzverwaltung - also dem Ministerium - unterstehen müssen. Ob wir zudem die Bilanz der Anstalt durch diese kostenträchtige Position belasten müssen, weiß ich nicht. Was ich aber weiß, dass wir hier auch an die Biosphärenreservate und Naturparke denken sollten - also entweder alle hinein oder alle heraus.

Nach der ersten Prüfung ist mir aufgefallen, dass gar nicht alle dem Gemeinschaftsforstamt bisher

zugeordneten Aufgaben im Gesetzentwurf enthalten sind. Insbesondere denke ich da an die Erholungsfunktion des Waldes, die an keiner Stelle erwähnt wird und deshalb zu kurz kommen könnte, was auch tourismuspolitisch negative Auswirkungen hätte. Zu guter Letzt müssen auch die Rechte der Bediensteten in jeglicher Hinsicht gewahrt bleiben.

(Beifall DIE LINKE)

Es muss gesichert werden, dass ein Rückkehrrecht in die Verwaltung eingerichtet wird, und es ist selbstverständlich, dass die Dienstzeiten anerkannt und sämtliche Vergünstigungen in der Anstalt gewahrt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber wird zu reden sein und ich kann allen hier versichern, dass wir uns rege in die Debatte einbringen werden. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE erhält der Abgeordnete Kummer das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Mühlbauer, auch Ihnen vielen Dank für eine doch ganze Reihe kritischer Worte, die Sie zum vorliegenden Gesetzentwurf gefunden haben. Sie haben versprochen, Sie wollen die Karre aus dem Dreck ziehen. Ich erwarte dann, dass dem natürlich auch eine ganze Reihe Änderungsanträge folgen werden, wo ich mir vorstellen kann, dass unsere Fraktion bei einigen Dingen ihre Unterstützung gibt.

Meine Damen und Herren, Namen können manchmal täuschen. Zu Beginn dieser Legislatur änderte das Ministerium, damals noch für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, seinen Namen. Es nahm das Wort „Forsten“ mit auf. Die offizielle Begründung war, dass man dem Politikfeld Forst eine größere Bedeutung geben möchte. Wie das mit der größeren Bedeutung gemeint war, haben wir dann relativ schnell erfahren, als plötzlich eine Waldarbeiter GmbH gegründet werden sollte und die Kettensägen ratterten und man hat diese Idee verworfen. Dadurch wurde aber die Situation im Landesforst nicht besser. Deshalb liegt uns heute ein Gesetzentwurf vor.

Ich muss klar sagen, die Situation im Landesforst, vor allem was die Belastung des Personals angeht, ist im Moment unerträglich. Spätestens seit Kyrill arbeitet das Personal dort am Limit und der Landtag hat in der Vergangenheit schon mehrfach die

(Abg. Mühlbauer)

größten Defizite wenigstens mit befristeten Arbeitsverträgen abstellen müssen. Allerdings sind befristete Arbeitsverträge natürlich keine langfristige Personalplanung und deshalb auf Dauer so nicht ausreichend. Wir haben in den letzten Jahren die Zahl der Forstämter deutlich reduziert bekommen und die Reviergrößen sind erheblich gestiegen. Ja, Herr Primas, na klar 2005. Die Reviergrößen sind damals auf ein entsprechendes Verhältnis ausgedehnt worden, das kaum noch beherrschbar ist, noch dazu mit all den Problemen, womit sich ein Revierförster herumschlagen muss. Es ist damals zugesichert worden, dass es in jedem Forstamt einen Bediensteten gibt, der einspringen kann, wenn ein Revierleiter mal nicht da ist. Inzwischen gibt es diese Bediensteten schon lange nicht mehr und es gibt auch nicht mehr alle Revierleiter. Das ist ein Zustand, der auch vom verantwortlichen Minister mehrfach kritisiert wurde. Ich kann mich z. B. an die Tagungen der Waldbesitzer erinnern, wo berichtet wurde, dass ein Besuch in den Forstämtern klargemacht hat, es gibt fast kein Forstamt in Thüringen mehr, was seine Sollbesetzung hat, obwohl diese Sollbesetzung vom Gesetzgeber, dem Thüringer Landtag, festgelegt wurde. Die Begründung war dann immer das Finanzministerium. Ich meine, der Landtag kann es nicht gewesen sein, er hat die Stellen bewilligt.

Nun kommen wir dann zu dem hoffnungsvollen Gesetzentwurf, der diese Probleme alle lösen möchte. Auch das Problem der Überalterung des Personals, das Durchschnittsalter von Waldarbeitern beträgt über 50 Jahre, ist sicherlich nicht geeignet, um hier eine langfristige Perspektive darin zu sehen.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber diese traurige Bilanz des Landesforsts, die ich gerade vorgestellt habe, nicht alleine stehen lassen, denn das würde dem Landesforst unrecht tun. Ich möchte noch klar sagen, dass wir zu Beginn dieser Legislatur eine Anhörung unseres Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz durchgeführt haben, die eine andere Seite vom Landesforst zeigte, nämlich die, dass dort eine hervorragende Arbeit gemacht wird. Erstaunlicherweise waren sich alle Anzuhörenden von den Umweltverbänden bis zu den Sägewerksbetreibern einig, dass dieser Landesforst seine Aufgaben gut erfüllt. Dafür muss man danken. Das ist ein hohes Gut, was nicht auf dem Rücken der Bediensteten zerschlagen werden darf,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

was auch nicht Reformen geopfert werden darf, die um der Reform willen durchgeführt werden und vielleicht auch zur Kaschierung von Statistiken.

Meine Damen und Herren, ist der vorliegende Gesetzentwurf eine Lösung für die aufgezeigten Probleme? Ist er die Möglichkeit, die Frau Mühlbauer

vorhin angesprochen hat, Karren aus dem Dreck zu ziehen? Ich komme klar zum Ergebnis: Nein. Der Landesforst entkommt mit diesem Gesetzentwurf nicht dem Finanzministerium, das in der Vergangenheit, wie eben dargestellt, eine vernünftige Personalentwicklung verhinderte. Nein, der Landesforst entkommt mit diesem Gesetzentwurf nur einem, nämlich dem Gesetzgeber, dem Thüringer Landtag. Das, meine Damen und Herren, sehe ich als Abgeordneter als eine Kastration des Parlaments.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das war aber heute früh Thema.)

Das war heute früh Thema, Herr Kuschel, das ist richtig. Da hatten wir, dass wir das Hunden nicht zumuten wollen von unserer Seite her, aber dem Parlament möchte ich es auch nicht zumuten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das sollte man der Forstverwaltung aber auch nicht zumuten.)

Das Gesetz löst ein Problem. Es löst das Problem des Abbaupfads des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

(Beifall DIE LINKE)

Der dortige Personalabbaupfad ist im Haushalt klar vermerkt, das lässt sich nachlesen. 588 kw-Vermerke nach 2011 reduzieren sich mit Gründung der Forstanstalt auf nur noch 110. Das heißt, mit Gründung der Forstanstalt verschwinden 478 abzubauende Stellen beim Ministerium. Das ist etwa ein Drittel der Belegschaft der Landesforstanstalt. Nun können Sie mir sagen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber der Minister hat vorhin dargestellt, dass, wenn wir denn das notwendige Personal für den Forst zur Verfügung stellen würden im Regiebetrieb, wir 5 Mio. € Kosten hätten. Die Forstanstalt spart Geld. Wie sie das tut, hat der Minister so klar nicht gesagt. Alle Fragen, die wir nach den zukünftigen Planvorgaben für Bedienstete in der Forstanstalt gestellt haben, sind ausweichend beantwortet worden, man hat uns dort keine klaren Zahlen gesagt. Deshalb muss ich diese Zahl im Haushalt erst einmal als gegeben hinnehmen, noch dazu, wenn das Finanzministerium gerade bei der Frage der Personalentwicklung der Landesforstanstalt immer ein Vetorecht hat. Meine Damen und Herren, das steht im klaren Gegensatz zu den Äußerungen von CDU und SPD im Koalitionsvertrag - ich möchte das mal vorlesen -: „Auf Basis eines langfristigen Personalentwicklungskonzepts wird zeitnah ein angemessener Einstellungskorridor für Forstbedienstete und Waldarbeiter geschaffen.“ Das kann ich bei diesem Personalabbaupfad nicht sehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft auch keine wirkliche Forstanstalt als wirtschaftlich fitte Einrichtung. Dieses Gesetz schafft eine Anstalt am Gängelband, wenn man sich vorliest, wo es überall ein Veto des Finanzministeriums geben kann. Das findet man zum Beispiel in § 7, da gibt es eine Auflistung unter Punkt 12: den Abschluss oder die Änderung von Anstellungsverträgen, Zahlungen von Abfindungen sowie Abschluss von Honorarverträgen; unter 13: den Abschluss oder die Änderung von Tarifverträgen, allgemeine Vergütungs- und Sozialregelungen, insbesondere Bildung von Unterstützungsfonds für regelmäßig wiederkehrende Leistungen und, und, und. Das heißt, all das, was den Bediensteten in der Vergangenheit versprochen wurde, was mit der Forstanstalt geleistet werden soll, nämlich Unabhängigkeit vom Finanzministerium, weg von den behördlichen Gängelbändern hin zu wirtschaftlichen Freiheitsgraden, ist mit dieser gesetzlichen Grundlage verbaut. Dann möchte ich doch wissen, wie Sie in Zukunft Ihre Probleme lösen wollen, meine Damen und Herren. Es wird immer allgemein von Effizienzsteigerung in der Forstanstalt geredet. Das Einzige, was ich dabei gesehen habe, was sich nicht im Regiebetrieb darstellen lässt, ist Ihr Vorhaben, Herr Minister, dass in Zukunft ein Meister auch die Arbeiten eines Hochschulabsolventen erledigen kann - sicherlich für weniger Vergütung. Das lässt sich klar im Regiebetrieb nicht machen, aber darauf, das gebe ich zu, habe ich auch nicht wirklich Lust. Wenn ein Meister wirklich so fit ist, dass er die Arbeit eines Revierleiters gut machen kann, dann soll er das bitte auch zur Vergütung eines Revierleiters tun. Dann kann man das vielleicht mit der Laufbahnregelung durchführen, aber sonst nicht.

(Beifall DIE LINKE)