Vielen Dank, Herr Minister Geibert. Es hat sich zu Wort gemeldet Herr Abgeordneter Ramelow für die Fraktion DIE LINKE.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Minister, ich beabsichtige nicht, eine Staatsrechtslehre oder eine Lehrvorstellung an der Universität zu besuchen. Meine Einwendungen vorhin bezogen sich eher auf den gesunden Menschenverstand. Den Rest können die Damen und Herren Fachpolitiker noch in ein paar AusschussSitzungen miteinander bereden. Es wäre auch besser gewesen, man hätte von Anfang an eine solche Transparenz der öffentlichen Anhörung gemacht. Da ist aber alles gesagt worden.
Ich komme noch einmal auf den Punkt, ich bin gelernter Kaufmann. Als ich meine Ausbildung begonnen habe, galten die Verjährungsfristen im BGB von zwei Jahren. Jetzt sind sie, soweit ich weiß, auf drei Jahre erweitert worden. Das heißt, wir haben eine Verjährungsfrist zwischen Vollkaufleuten, die miteinander agieren. Wenn du eine bestimmte Rechnung nicht gestellt hast, eine bestimmte Leistung nicht abgerechnet hast, ist nach drei Jahren der Anspruch auf Geltendmachung erloschen. So verstehe ich den Rechtsstaat, dass man auch Prämissen schafft, wie Rechtsfrieden im Staat organisiert wird. Rechtsfrieden heißt nicht unbedingt Gerechtigkeit. Das heißt, dass es irgendwann einen Punkt gibt, wo man bestimmte Sachen nicht mehr klären kann. Und darauf bezogen sich auch meine Äußerungen gestern und jetzt sozusagen auch noch einmal meine Wortmeldung heute. Es mag von mir technisch falsch ausgedrückt worden sein, dass Ihr Gesetz rückwirkende Beitragserhebung vorsieht. Sie haben mich gerade eines Besseren überzeugt. Nein, es stand schon im 91er Gesetz. Das war die Rechtslage. Aber es gab Gemeinden und Bürgermeister, die gleichwohl gegenüber ihren Bürgern keine Bescheide erlassen haben und auch keine Bescheide erlassen wollten. Es gab Gemeinden, die hatten nicht einmal die dazugehörigen Satzungen. Und jetzt schaffen Sie ein Gesetz, das diese Gemeinden zwingt, rückwirkend eine Satzung zu erlassen, und zwar möglicherweise …
Entschuldigung. Ich rede im gesunden Menschenverstand. Wenn Sie das alles so klug erklären können und sagen können, er zeigt ja, dass er keine Ahnung hat, dann verstehe ich die Bürger, warum sie mit uns nicht mehr zufrieden sind. Ich versuche ein Problem zu beschreiben, bevor Sie gleich anfangen sich zu echauffieren. Der Bürger einer Gemeinde ….
Über Ihren Herrn Gatten brauchen wir jetzt nicht reden, wie er eventuell Bescheide zu erlassen hat. Ich glaube, es stört Sie, wenn man an dieser Stelle darauf hinweist, dass die Bürger irgendwann mal Fragen stellen, was habt ihr da eigentlich gemacht.
Diesen Gedankengang habe ich versucht zu erläutern. Nur anzufangen und dann fangen Sie schon an, so unqualifiziert dazwischenzurufen. Ich habe ja gesagt, ich bin kein Innenpolitiker. Ich gebe auch gar nicht vor, Innenpolitiker zu sein. Ich bin ein Mensch, der mit Bürgern redet, und ich erlebe, dass bei Bürgern aus Gemeinden, die keine Straßenausbausatzung haben oder hatten, jetzt der Eindruck entsteht, dass sie innerhalb von vier Jah
ren gezwungen werden, eine Satzung zu machen. So habe ich Ihren Gesetzentwurf verstanden. Und jetzt schütteln Sie nicht den Kopf, so habe ich ihn verstanden. Herr Heym nickt, danke schön. Ich würde gern mit den Bürgern ehrlich reden, damit ich dann auch sagen kann, was ich verstanden habe und was ich nicht verstanden habe. Also eine Gemeinde hat keine Straßenausbausatzung, weil sie auch keine beschließen wollte. Da saßen wir alle mit drin. Also nicht persönlich, aber unsere Parteien sitzen da alle vor Ort. Dann tun wir so, wenn wir am Landtag sind, wir waren nie dabei. Diese Gemeinde hat gewusst, was sie tat. Die Rechtsaufsicht ist nicht eingeschritten. Die Fachaufsicht ist nicht eingeschritten.
Man wusste ganz genau, warum man bei den Bürgern keine Beitragspflicht schaffen wollte. Und jetzt kommt das Gesetz - und das meine ich mit rückwirkender Änderung - und schafft die Rechtsvoraussetzung, dass auch in dieser Gemeinde die Rechtssetzung erfolgen muss und dass die Beitragsbescheidung erfolgen muss. Da können Sie nicht drum herumreden. Das bedeutet, bis 1991 rückwirkend müssen jetzt Bescheide durch Bürgermeister vollzogen werden, die ihren Bürgern gesagt haben, bei uns gibt es keine Bescheide.
Und 20 Jahre hat niemand hingesehen. Deswegen habe ich eben das Beispiel als Kaufmann benutzt und habe gesagt, Rechtsfrieden tritt in der Kaufmannschaft nach drei Jahren ein. Wenn du innerhalb von drei Jahren deine Dinge juristisch nicht geklärt hast, hast du dein Recht verloren. Ich finde, das ist vernünftig, weil dann klar wird, dass man nicht Jahrzehnte später mit irgendwas kommt und sagt, hier ist noch etwas und das ist damals nicht richtig beachtet worden. Jetzt reden wir hier über den Gesetzgeber. Wir sind hier versammelt als der Gesetzgeber, Herr Minister. Da, sage ich, haben Sie einen klugen Vortrag gehalten, warum Ihr gesetzlicher Text richtig ist, und ich sitze da und sage mit meinem gesunden Menschenverstand, ich erkläre dann den Bürgern in der Gemeinde ohne Straßenausbausatzung, warum Sie mit diesem Gesetz zwar alles klug und richtig erklärt haben, aber jetzt einen Bescheid bekommen, der eine Straße, die vor 20 Jahren gebaut worden ist, jetzt bescheidet. Die Straße ist schon dreimal kaputt, vielleicht ist die aktuell auch wieder kaputt, aber sie bekommen jetzt ihren Bescheid. Der Bürgermeister sagt seinen Bürgern, eigentlich wollte ich nie, dass du von mir einen Bescheid bekommst. Das heißt, wir tragen den Rechtsunfrieden in die Gemeinde hinein.
Sie begründen das mit der Gleichbehandlung zwischen der Gemeinde A und der Gemeinde B. Das kann ich intellektuell noch nachvollziehen, weil es ungerecht ist, dass es Gemeinden gibt, die gut finanziell ausgestattet sind, und Gemeinden gibt, die schlecht finanziell ausgestattet sind. Denn so einfach ist das, eine Gemeinde, die viel Geld hat, hat in ihren Gemeinden gesagt, Bürger, passt auf, wir bauen euch die Straße gut aus, ihr bekommt keinen Bescheid. Das hängt aber mit der falschen kommunalen Steuerverteilung zusammen. Da gibt es eben Gemeinden - also Goldisthal zum Beispiel -, die schwimmen im Geld, wie mir gesagt wird, die können goldene Wasserhähne, die können noch Seilbahnen über ihren Stausee bauen, die können noch quer durch den Thüringer Wald wer weiß was für Projekte machen, so viel Geld haben die. Und nebendran die Gemeinden sind am Absaufen, weil sie in den Schulden ertrinken. Deswegen hat die eine Gemeinde sich so entschieden und die andere sich so entschieden. Das ist ungerecht. Die kommunale Finanzausstattung ist ungerecht. Darüber kommen Sie jetzt und sagen, die Gerechtigkeit stellen wir aber her, indem wir in Rechtstatbestände, die seit 21 Jahren schwebend sind, eingreifen.
Deswegen habe ich gestern gesagt - und bei der Formulierung bleibe ich -, das ist eine Kriegserklärung an das Land.
Das bedeutet, den Rechtsfrieden zu zerstören, den Unfrieden in die Gemeinden zu tragen, und wir sitzen hier im Landtag und haben alle sehr genau erklärt bekommen, warum alles richtig ist. Warum aber der Bürger begreifen soll, dass er, wenn er Kaufmann wäre, nach drei Jahren Schutz hätte, aber wenn er Bürger ist, von seinem Staat 21 Jahre rückwärts belangt wird, das kann kein Mensch mehr verstehen. Ich jedenfalls kann es nicht verstehen, ich finde das im höchsten Maß ungerecht.
Jetzt gibt es einen zweiten Teil, Herr Minister - deswegen hatte ich ja immer die Hoffnung, dass man da mal innehält und sagt, wie können wir es vom Bürger aus betrachtet so lösen, dass wir wirklich den Rechtsfrieden kriegen -, der sieht wie folgt aus: Es gibt in einem Rechtsstaat die Möglichkeit, einen Bescheid gerichtlich prüfen zu lassen. Jetzt reden wir nicht von der verfassungsrechtlichen Prüfung, da mische ich mich nicht ein, wer bei welchem Professor aufgepasst hat oder nicht. Ich rede von dem Gebührenbescheid, der prüfungsfähig sein muss. Da sagen Sie, weil das nachgewiesen ist und klar ist, viele Gemeinden haben gar keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ihrer Bauunterlagen, die sind längst geschreddert worden, die Jahresabschlüsse sind lange rum. Dann sagt auf einmal der Gesetzgeber, macht alles nichts, anstelle von prüfungsfähigen Unterlagen, ob korrekt umgelegt wird, ob der Bürger korrekt belastet wird, stellen wir
Schätzungen. Dann sagen wir, der Bürger geht dann zum Gericht und bei Gericht wird gesagt, also die Schätzung A hat das und das gegeben und die Schätzung B hat das und das gegeben. Entschuldigung, Herr Minister, dass ich dann an der Stelle einfach sage, das hat mit meinem rechtsstaatlichen Verständnis von Rechtsfrieden gar nichts zu tun.
Deswegen will ich nicht werten und nicht wichten, ob die Idee von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN mit dem vorgelegten Beitrag richtig ist. Das ist so viel Fachpolitik, ich habe darauf vertraut, dass die Fachpolitiker bei mir sagen, es ist in Pirmasens und in anderen Orten so umgesetzt worden. Ich verstehe sogar Ihren logischen Ansatz, ob es nicht dann aus der Strukturabgabe möglicherweise eine Steuer wird und damit sozusagen die Frage: Sind wir da überhaupt rechtlich zulässig, sind wir überhaupt die Richtigen, die das machen? Das will ich als Fragezeichen ruhig im Raum lassen, trotzdem sage ich aus meiner Sicht immer noch - und da bleibe ich und werde da ganz nervös -, ein Gesetzgeber - und das verlange ich von uns mindestens - muss Gesetze schaffen, die den Bürger in die Lage versetzen, sich seinen Rechtsschutz vor dem zuständigen Gericht zu holen mit entsprechenden Unterlagen, die die Gebietskörperschaft vorzulegen hat, damit auch der Rechtsfrieden überhaupt eintreten kann. An die Stelle Schätzungen zu stellen, finde ich unerträglich. Deswegen sind aus meiner Sicht zwei Punkte, die ich kritisiere. Das ist die lange Marge der Rückwirkung, die nichts mit Verjährungstatbeständen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu tun hat und die nur deswegen so lange gemacht werden, weil wir Staat sind. Wären wir Zivilbürger, dürften wir es gar nicht, weil der Staat selber ganz andere Regeln für die Zivilbürger gemacht hat. Wenn dann der Staat durch Gesetze eingreift in das Gefüge der Bürger, müssen wir aufpassen, dass wir nicht Maßstäbe entwickeln, die dem eigenen Verfahren als Rechtsstaat nicht mehr standhalten. Deswegen spreche ich von der Kriegserklärung an die Bürger und behaupte nicht, dass wir der Weisheit letzten Schluss haben, Herr Hey, da wäre ich falsch verstanden worden. Aber das war meine Formulierung gestern und die bleibt auch heute, weil ich daran nicht sehen kann, wie Ihr Beitrag, also Ihr Lösungsbeitrag wirklich das Thema löst, denn tatsächlich hätte die sächsische Lösung zwar die Ungleichbehandlung, von der ich gerade sprach, zementiert, aber die sächsische Lösung wäre zumindest so, dass der Bürger, der in Ostthüringen wohnt, sagt, in meiner Nachbarstraße hinter der Landesgrenze wird das so gemacht und in der Gemeinde wird das so gemacht und in der nächsten Gemeinde wird es ganz anders gemacht. Wir erklären jetzt unseren Thüringer Bürgern, es ist alles völlig egal, jetzt geht es
21 Jahre rückwärts und dazu zwingen Sie jetzt die Bürgermeister, das zu machen, und das halte ich für den gravierendsten Fehler an dem, was Sie gerade tun.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ramelow, ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, das war mir aus dem Handbuch nicht bekannt, dass Sie eine solide Ausbildung genossen haben als Kaufmann, in Teilen haben Sie Fortbildung erhalten, was die Verjährungsvorschriften angeht. Zu der Zeit Ihrer Ausbildung war die normale Verjährung wohl 20 Jahre und nicht wie von Ihnen zitiert. Die allgemeine Verjährung war damals im BGB noch 20 Jahre und hat sich dann später rechtsfortentwickelnd auf geringere Zeiträume ergeben. Es ist erst eine Dekade her, dass das so war, es sei denn, Ihre Ausbildung wäre erst jüngst abgelegt worden
insbesondere was die Aufbewahrungsvorschriften angeht. Denn insoweit verweist das Abgabenrecht auf die Abgabenordnung des Bundes, die zum Zeitpunkt, als Sie Ihre Ausbildung als Kaufmann gemacht haben, schon die gleiche war, und es ist die Aufbewahrungspflicht für die steuerrechtlichen Unterlagen und es sind ganz normal die Regelungen für die steuerrechtlichen Unterlagen. Das heißt also, wenn Rechnungen nicht mehr bestehen sollten, nicht mehr vorhanden sein sollten bei steuerrechtlichen und abgabenrechtlichen Tatbeständen - dem Abgeordneten Kuschel habe ich das schon mal im Innenausschuss erklärt, hat sich nicht bis heute gehalten -, dann wird geschätzt. Das ist immer so. Das gilt vor allen entsprechenden Gerichtszweigen gleich. Die Unterschiede zwischen Verjährung und Rückwirkung sind in der Tat komplex und kompliziert. Das BGB - Allgemeiner Teil - möchte ich hier mit Ihnen nicht noch mal durchgehen, das ist Verjährungsbereich. Rückwirkung ist das hier nicht, auch wenn Sie das permanent und falsch behaupten und dem Bürger gegenüber suggerieren, es würde jetzt rückwirkend irgendetwas - komplett falsch.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ja, aber Sie reden von den Bürgern. Sie sind ei- ne solch arrogante Person.)
Sie diffamieren Bürgeranliegen und benutzen die Bürger, um sie irrezuleiten und irrezuführen, Herr Abgeordneter Ramelow, in massiver Art und Weise.
Der Bescheid wird heute erlassen, er knüpft an einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt an. Das ist im Abgabenrecht immer so,
es sei denn, es werden Vorausleistungen erhoben, nichts anderes. Es ist lediglich der Bescheid seit 1991 nicht erlassen worden. Normalerweise hätte die Leistungspflicht deutlich früher eingesetzt. Das ist der Punkt, den man erklären muss dabei.
Im Hinblick auf eine rechtliche Unsicherheit, die spätestens 2006 geklärt war. Ich will es doch wenigstens versuchen, Ihnen auch zu erklären, da sich der eine oder andere auch an Sie um Rat wendet. Aber es ist womöglich vergebens. Rückwirkend geschieht dort bescheidmäßig nichts. Der Bescheid kann natürlich dann für die Zukunft auch angefochten werden, lediglich die Abrechnungsmodalitäten liegen in der Vergangenheit. So weit zur Klarstellung.