Protocol of the Session on October 6, 2010

Zunächst zum ersten Punkt: Die Struktur der Elternbeiräte und die Mitwirkungsrechte sind in den §§ 10 und 10 a des Thüringer Kita-Gesetzes klar geregelt. Es bleibt den Eltern auch ohne Rechtsverordnung unbenommen die Wahl zu initiieren und ihre Mitwirkungsrechte auszuüben. Ich habe mit Freude gehört - Frau Jung hat das eben erwähnt -, dass das ja auch vielerorts bereits getan wird. Die den Eltern zustehenden Anhörungs-, Initiativund Mitwirkungsrechte werden bereits durch andere Gesetze der rechtmäßigen Ordnung charakterisiert. Ich erinnere nur an das Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz. Eine weitere Einräumung von Rechten unterhalb der hierfür erforderlichen Schwelle eines Gesetzes ist durch die Rechtsverordnung indes aus rechtstechnischen Gründen nicht möglich. Eine rasche Inkraftsetzung ist zwar mit Blick auf die Koordinierung der Wahlverfahren der Elternvertretung nach § 10 a des Thüringer Gesetzes hilfreich, das gebe ich gern zu, sie ist jedoch nicht essenziell nötig, sonst hätte ja nicht gewählt werden können, da bisher den Eltern keinerlei Rechte verlorengehen, überhaupt nicht. Um es noch einmal zu sagen: Es kann bereits jetzt gewählt werden, dem steht nicht nur nichts entgegen, sondern das Gesetz fordert es geradezu heraus und ich höre mit großer Freude, Frau Jung, dass das auch schon geschieht. Das zeigt, das Gesetz wird umgesetzt. Also zumindest an dieser Stelle scheint sich doch, was Chaos anbelangt, das alles in sehr überschaubaren Dimensionen zu halten.

Zum zweiten Punkt, der Gruppengröße und Zusammensetzung nach § 14 Abs. 2 Thüringer Kita-Gesetz: Die Gruppengrößen sind durch den Personalschlüssel nach § 14 Abs. 2 ganz klar und eindeutig festgeschrieben. Ich will sie kurz in Erinnerung rufen, damit deutlich wird, worüber wir reden. Eine pädagogische Fachkraft soll nicht mehr Kinder betreuen als vier Kinder im ersten Lebensjahr, sechs Kinder im Alter zwischen 1 und 2 Jahren, acht Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren oder 16 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung. Ich meine, mehr an Klarheit kann man sich ja nun wirklich nicht wünschen, noch genauer kann man es nicht differenzieren. Wir planen lediglich eine Regelung zur Schaffung geschützter Settings - so der Terminus technicus - für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren. Das ist angebracht, meine ich, da diese Altersgruppe mit Blick auf fachlichpädagogische Anforderungen einer gesonderten Betrachtung bedarf. Ich sage das deutlich, Fachlichkeit steht hier im Vordergrund und die wird nicht durch eine Verordnung hergestellt. Das ist eine Frage der professionellen Berufspraxis und die wird nicht durch eine Verordnung reguliert. Durch die erwähnten Regelungen im Gesetz ist eine weitergehende Regelung an dieser Stelle gar nicht erforderlich.

Drittens - die Sicherstellung der Qualität in den Einrichtungen nach § 15 Abs. 1 des Thüringer Kita-Gesetzes: Hinsichtlich der Fachberatung wurde bereits ein umfangsreiches „Arbeitspapier zur Ausgestaltung der Fachberatung“ nach § 15 a des Thüringer Gesetzes an alle Jugendämter ausgegeben, das auch auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur abrufbar ist und auch abgerufen wird. In diesem Papier sind alle wesentlichen Umsetzungsfragen erläutert, die auch in die Rechtsverordnung Eingang finden werden. Die Normen sind bekannt und die Einrichtungen können nach ihnen handeln. Im Übrigen wird die Zuständigkeit für Fachberatung bereits durch das SGB VIII vorgegeben. Um vollständige Klarheit zu schaffen, haben wir die bundesgesetzliche Regelung wortgleich in § 5 Abs. 2 des Thüringer Kita-Gesetzes übernommen. Das Subsidiaritätsprinzip gilt ohne Wenn und Aber - nicht irgendwann - jetzt, spätestens seit dem 01.08. auch für diese Frage noch einmal ganz eindeutig und ganz klar. Darüber hinaus ist bekannt, dass eine Reihe von Jugendämtern bereits Konzepte zur Fachberatung erarbeitet haben und demnächst zur Abstimmung in die regionalen Jugendhilfeausschüsse einbringen werden. Kollege Kowalleck hat bereits darauf hingewiesen, dass da auch die örtliche Zuständigkeit gilt, und die werden wir natürlich auch respektieren. Von einer Behinderung der Umsetzung des Thüringer Kita-Gesetzes kann auch in diesem Punkt keine Rede sein.

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

Schließlich viertens - das Verfahren zur Feststellung der Kosten für die Kindertagesbetreuung nach § 23 a Thüringer Kita-Gesetz, auch landläufig Spitzabrechnung genannt: Ich will dazu etwas sagen. Die Haushaltsaufstellung der einzelnen Kommunen für das Jahr 2011 hat mit der Frage der Spitzabrechnung für das Jahr 2010 nichts zu tun, gar nichts. Wer da einen Zusammenhang herstellt, der konstruiert etwas, wo es nichts zu konstruieren gilt. Im Übrigen, die Mittel - das ist ja hier gefordert worden - sollten bereitgestellt werden für die Umsetzung des Kita-Gesetzes. Das, meine Damen und Herren, wird im KFA genauso sein, und zwar vollständig, für den vollständigen Personalschlüssel von 2.500 Stellen im kommenden Jahr. Lassen Sie mich dazu sagen, es hat ja ein Gespräch des Innenministers, der gerade kommt, mit den kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Wenn ich mich richtig erinnere - ich bitte Sie, mich dann zu korrigieren -, habe ich vonseiten der kommunalen Spitzenverbände für die Frage der Ausgestaltung des KFA mit Blick auf das Kita-Gesetz nicht nur nichts Kritisches, sondern durchaus Zustimmendes gehört. Vielleicht muss man diese Stimme, die ansonsten ja nicht gerade dafür bekannt ist, mit Beifall in Bezug auf das Kita-Gesetz sich hervorgetan zu haben, an dieser Stelle doch einmal deutlicher hören. Ich glaube, da haben wir sehr Gutes vorgelegt. § 23 a Abs. 1 legt fest, dass für das Haushaltsjahr 2010 einmalig die angemessenen Kosten für die Kita-Betreuung den Gemeinden oder den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erstattet werden, also die Spitzabrechnung. Absatz 2 sagt, wann die Mehrkosten zu erstatten und Überzahlungen oder Unterzahlungen zu verrechnen sind, nämlich im Jahr 2012. Lediglich das Verfahren zur Feststellung der Kosten ist per Rechtsverordnung zu regeln. Da die Kostenerstattung für das Haushaltsjahr nach § 23 a Abs. 2 des Thüringer Kita-Gesetzes erst für das Jahr 2012 vorgesehen ist, ist die Regelung zur Umsetzung des Thüringer Kita-Gesetzes in diesem wie im folgenden Jahr nicht erforderlich, sondern bestenfalls wünschenswert und - lassen Sie mich das noch mal dazu sagen - für die Frage der Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen mit Blick auf das nächste Jahr völlig unerheblich, da gibt es gar keinen Zusammenhang, das ist ein schlichtes Konstrukt. Darüber hinaus gibt es klare Aussagen des Ministeriums immer und immer wieder zur Kostenerstattung und sie werden auch durch wiederholte andere Behauptungen nicht falsch. Das Gesetz ist vollständig ausfinanziert und jeder, der behauptet, vor dem Hintergrund dieses Gesetzes müssten Elternbeiträge erhoben werden, der redet rechtswidrig wider bessere Tatsachen, wider besseres Wissen - klassisch nennt man so etwas Lüge. Das mag ja ganz opportun sein in der öffentlichen Auseinandersetzung; mit der Sachfrage hat das nichts zu tun. Die Koalitionsfraktionen haben sich inhaltlich mit Blick auf die frühkindliche Bil

dung im Koalitionsvertrag vom 27. Oktober 2009 auf die Umsetzung der Ziele des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik festgelegt. Diese Festlegung galt für das Gesetz selbst und sie gilt für das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die zu erlassende Rechtsverordnung. Das heißt auch, die durch das neue KitaGesetz dem Träger entstehenden zusätzlichen Kosten werden durch das Land vollständig getragen. Man kann das gar nicht oft genug wiederholen. Es scheint irgendwie eine kognitive Sperrung zu geben, wenn wir es wiederholen. Es wird dadurch ja nicht falsch, dass es richtig ist und in der Wiederholung noch einmal gesagt werden muss.

Ich höre jetzt eben nur, dass es Kommunen gibt, die sich weigern, das Gesetz umzusetzen. Ich kann nur sagen: Rechtswidriges Verhalten werden Sie auch durch eine Verordnung nicht aufhalten können. Wer das Gesetz versucht zu unterlaufen, der wird es auch künftig versuchen. Aber ich kann Ihnen sagen, wir werden alle aufsichtsrechtlichen Mittel, die wir zur Verfügung haben, nutzen, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Das hat nichts mit Verunsicherung zu tun, das Gesetz ist ganz eindeutig klar. Jeder der das unterlaufen will, den werden wir an dieser Stelle auch verantwortlich zur Rechenschaft ziehen.

Meine Damen und Herren, das neue Kita-Gesetz ist ein Durchbruch für mehr Qualität der Betreuung, Erziehung und Bildung in unseren Kindertageseinrichtungen. Mit diesem Gesetz erringt Thüringen und das ist ja auch hier schon gesagt worden einen Spitzenplatz im Bereich der frühkindlichen Bildung in Deutschland.

(Beifall SPD)

Die Koalition hat damit nicht nur ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. Sie sendet zugleich einen wichtigen Impuls für noch bessere frühkindliche Bildung. Die Umsetzung des Thüringer Kita-Gesetzes ist sichergestellt. Alle wesentlichen Regelungspunkte sind klar und abschließend im Gesetz geregelt. Ich glaube, damit sind auch alle wesentlichen Punkte geklärt. Lassen Sie mich das dazusagen, auch noch einmal mit Blick auf die vermeintliche Erhöhung der Gebühren, die dadurch entstehen sollen, dass die Rechtsverordnung nicht vorliegt.

Meine Damen und Herren, dieses Argument ist nicht richtig, es ist falsch. Ich kann Sie nur bitten, sich die falschen Argumente von der falschen Stelle an dieser Stelle nicht zu eigen zu machen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Abgeordnete Jung noch einmal zu Wort gemeldet.

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

Herr Minister Merten - Herr Staatssekretär Merten, Sie sind sich treu geblieben.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Weil der Minister so wenig da ist.)

Sie waren jetzt Minister für mich. Seit Wochen und Monaten kenne ich das ja, betonen Sie mit Gleichmut, alles sei in bester Ordnung und es handele sich um Rechtsbruch, wenn sich die Kommunen nicht an das Gesetz halten. Was folgt daraus denn? Tatsache ist - nichts. Welche Eltern, meine Damen und Herren, klagen denn gegen ihren Träger oder die Kommune, damit diese das Gesetz 1 : 1 umsetzen. Welcher Träger klagt gegen die Kommune, dass ihnen die Mittel nicht sofort zur Verfügung gestellt werden.

Und - erlauben Sie mir, das zu sagen - das ist doch alles irgendwo akademische Theorie, mit der Praxis in diesem Land hat das wirklich überhaupt nichts zu tun.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn ich von Chaos rede, dann meine ich Chaos in der Umsetzung. Erklären Sie mir doch bitte einmal, warum in diesem Kindertagesstättengesetz steht, dass wir Rechtsverordnungen brauchen, wenn im Gesetz alles geregelt ist. Meiner Ansicht nach - und ich denke, das ist auch die Meinung in diesem Hohen Haus - brauchen wir Rechtsverordnungen, um Detailfragen zu klären. Dafür gibt es Rechtsverordnungen, Herr Dr. Zeh. Ich denke, Sie geben mir da auch recht.

(Heiterkeit im Hause)

Sie haben das ja auch mal bestritten. Dann muss doch mal die Frage erlaubt sein, wenn es im Gesetz steht, dass es Rechtsverordnungen gibt, warum kommen diese Rechtsverordnungen überhaupt nicht. Wann werden diese Detailfragen, die man damit regeln will, wirklich geregelt.

Ich habe es mir vorhin verkniffen zu sagen, aber jetzt sage ich es: Wenn Sie in dem Streit zwischen Kultusministerium und Finanzministerium nicht klarkommen, da gibt es Schlichterstellen. Vielleicht sollte man einmal eine einrichten. Vielleicht können Sie ja mal die Kollegin Taubert fragen aus dem Sozialministerium, ob sie den neuen Generationsbeauftragten Ihnen mal ausborgt, dass er sich darum kümmert,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

denn fachlich ist er in der Lage, so ein Gesetz umzusetzen. Vielleicht tun sie es und ich bin wirklich gespannt. Ich frage Sie, wann kommen die Rechtsverordnungen? Die Frage haben Sie nicht beantwortet.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das stimmt; wortreich hat er es verschwie- gen.)

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es noch ein Redebedürfnis seitens des Staatssekretärs? Er hat eins, bitte Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich werde mich bemühen, nicht allzu akademisch zu reden. Das hat gesessen. Ich gebe es zu. Interessanterweise ist dieses Argument mir bis vor 11 Monaten nie entgegengehalten worden, als meine Argumente für Sie sehr nützlich waren, aber ich nehme das zur Kenntnis. Die Zeiten ändern sich und damit auch die Fragen, welche Argumente dann treffen. Was folgt aus dem Rechtsbruch? Meine Damen und Herren, das ist eine entscheidende Frage, wird der Rechtsbruch dadurch sicherer oder dadurch legitimiert, dass sich niemand gegen ihn zur Wehr setzt? Ich sage das deutlich, da ist mein rechtsstaatliches Verständnis ein ganz anderes. Das Gesetz gilt!

Werte Frau Jung, welche Eltern klagen gegen den Träger, welche Träger klagen gegen die Kommunen? Vielleicht muss man nicht gleich mit der dicken Keule der Klage, sondern auch mit nachhaltigen Gesprächen vor Ort, vielleicht durch sachkundige Abgeordnete an dieser Stelle etwas Nachdruck schaffen, das wäre auch möglich. Wenn die kognitive Einsichtsfähigkeit immer noch nicht steigt, dass man dann auch durchaus die rechtsstaatlichen Mittel zur Anwendung bringt, das ist doch möglich. Das ist auch völlig in Ordnung. Also das muss man, glaube ich, auch ganz offen sagen.

Was nun einen sogenannten von Ihnen diagnostizierten Streit zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Thüringer Finanzministerium anbelangt, kann ich nur sagen, Sie haben auf einen Mediator verwiesen und haben gleich Herrn Panse freundlicherweise aufgerufen. Das ist nur dann nötig, wenn man emotional Sperrungen hat. Also wenn ich auf Herrn Dr. Spaeth schaue, zwischen uns stimmt emotional alles, da gibt es überhaupt keine Spannungen und keine Sperrungen. Das ist bestens. Da sind wir an einer Seite, da schreiten wir Seite an Seite, sage ich jetzt mal, auch wenn das nicht seine Grundformulierung selbst wäre. Das ist ganz in Ordnung.

Aber in der Tat, wir hatten einen Punkt offen, das habe ich auch offen angesprochen, § 23 a über die Frage der Berechnungsmodalitäten. Nun haben wir den KFA aufgestellt, der wird das Parlament auch

erreichen. Zu gegebener Zeit und vor diesem Hintergrund werden wir dann auch die Verordnung an diesem Punkt auflösen. Denn wir haben auch mit Blick auf den Haushalt 2011 an dieser Stelle eine Einigung und ich bin guter Dinge, da wir morgen ein Gespräch zu diesem Thema führen werden, dass wir alsbald - und ich bin klug genug, jetzt nicht ein spezifisches Datum festzulegen, aber frühestmöglich - Ihnen die Verordnung vorlegen werden. Aber ich kann Ihnen einen Zeitpunkt sagen, wann sie auf jeden Fall vorliegen wird: dann, wenn sie fertig ist. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Dann gibt es eine Sonderausschuss-Sitzung, damit es schneller geht.)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe damit diesen Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den vierten Teil

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „16. Shell-Jugendstudie Auswertung mit Blick auf die junge Generation Thüringens" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/1548

Als Erstes erhält das Wort Frau Abgeordnete Meißner für die CDU Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Kollegen, nach der Veröffentlichung der 16. Shell-Jugendstudie im vergangenen Monat titelte der Focus „In der Bilanz zeichnet die Shell-Jugendstudie 2010 das Portrait einer Generation zwischen Freiheit, Risiko und Suche nach Verbindlichkeit“. Grund genug für die CDU-Fraktion, dies zur Aktuellen Stunde zu machen. Die Jugend lässt sich von Wirtschafts- und Finanzkrise ausweislich dieser aktuellen Studie von Arbeits- und Perspektivlosigkeit nicht erschüttern. Die junge Generation sieht sich zwar höheren Leistungsanforderungen und Risiken ausgesetzt, aber sie reagiert darauf mit positivem Denken und erhöhter Leistungsbereitschaft. Positiv denken ist in! Gegenüber 2006 hat sich der Optimismus der Jugendlichen deutlich erhöht. 59 Prozent blicken ihrer Zukunft zuversichtlich entgegen. Das ist eine gute Botschaft, weil es Hoffnung macht, Hoffnung, dass die junge Generation die zukünftigen Herausforderungen anpacken und auch meistern wird. Aber nichtsdestotrotz bescheinigt uns diese Studie auch, dass die Zuversicht der Jugendlichen aus sozial schwachen Haushalten weiter gesunken ist. Nur 33

Prozent sind optimistisch. Darauf müssen wir reagieren und genau das bezweckt ja auch diese Shell-Studie, die seit 57 Jahren herausgegeben wird. Zuversicht und Lebenszufriedenheit stehen und fallen mit dem Erreichen eines qualifizierten Schulabschlusses. Bildung ist der Schlüssel. Hier in Thüringen gibt es dazu zwei Feststellungen zu machen. Einmal: Wir haben in Thüringen eine hohe gymnasiale Besuchsquote von Kindern aus sozial schwachen Familien und in Thüringen haben wir auch deutlandweit den geringsten Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg. Das ist sicherlich optimistisch stimmend, aber nichtsdestotrotz ist natürlich die CDU und auch die Regierung gesinnt, daran weiterzuarbeiten. Einen ganz wichtigen Schritt in diesem Zusammenhang wird das neue Thüringer Schulgesetz tun, nämlich die beabsichtigte individuelle Schulausgangsphase in der Regelschule. Damit wird es uns gelingen, die Schulabbrecherquote noch deutlicher zu verringern. Aber wir müssen darüber hinaus auch Initiativen, wie die Jugendberufshilfe, hier in Thüringen in ihrer Arbeit auch weiterhin unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch die Bedeutung der Familie wird in dieser Studie untersucht. Die Jugendlichen sehen die Bedeutung der Familie als sehr hoch an. Sie stellen für sich fest, dass man Familie braucht, um wirklich glücklich zu leben. Daher hat auch glücklicherweise der Wunsch zugenommen, eine eigene Familie zu gründen. Kinder aus stabilen sozialen Verhältnissen in Deutschland werden insbesondere emotional besser unterstützt und wissen das offenbar auch zu schätzen. Die Dankbarkeit für Elternhäuser, die Werte vermitteln und ein Wir-Gefühl schaffen, ist laut der Studie groß. Grund dafür sei aber eben nicht die materielle Ausstattung. Das bestätigt letztendlich auch die Intention der CDU, was die Bedeutung der Familie angeht, denn wir setzen zu Recht darauf, dass die elterliche Verantwortung für die Erziehung der Kinder gestärkt wird. Dafür gibt es zahlreiche Angebote in Thüringen. Es gibt die Familienbildung durch die Stiftung „FamilienSinn“, es gibt Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen und lokale Bündnisse für Familie und eben auch unsere Familienzentren, denn, Familienleben zu vermitteln und alle Familienmitglieder in ihren unterschiedlichen Lebenslagen bei der Erbringung ihrer Leistungen zu unterstützen und auch Problemsituationen zu meistern, das entspricht dem konzeptionellen Schwerpunkt der Familienzentren.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch im Bereich der Politik gibt es Aussagen über das Interesse der Jugendlichen. Bei den 12- bis 14-Jährigen ist das Interesse von 11 Prozent auf 21 gestiegen und auch bei den 15- bis 17-Jährigen gibt es einen positiven Trend. Sicherlich macht das Hoffnung, aber keinen Anstieg gibt es bei Jugendlichen im Alter von 18 bis 25 Jahren. In diesem Zusammenhang

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

möchte ich gern ein Zitat von dem Leiter der Studie zitieren, Frau Präsidentin: „Die Gestalt der Lebensphase Jugend hängt am Ende immer davon ab, wann und zu welchen Konditionen die Macht habende ältere Generation die jüngere am gesellschaftlichen Leben teilhaben lässt.“ In diesem Sinne müssen wir auch in Thüringen etwas tun. Ich habe auf eine Kleine Anfrage die Antwort bekommen, dass es lediglich in 10 Prozent der Landkreise Kinder- und Jugendparlamente gibt. Das ist zu wenig, daran müssen wir arbeiten. Wir müssen auch im Sinne des Kindergipfels der Naturfreundejugend Kinder und Jugendliche motivieren, Politik zu machen. Letztlich möchte ich nur noch einen Aspekt nennen: Immer mehr Jugendliche zeigen Respekt vor der älteren Generation, aber über die Hälfte sehen im Verhältnis zwischen jung und alt eher Spannungen. Das bestätigt letztendlich die CDU mit unserer Initiative, in Thüringen einen Generationsbeauftragten ins Leben zu rufen. Daher möchte ich an dieser Stelle dem neuen Beauftragten

Frau Abgeordnete, Sie sind jetzt weit über die Zeit.

alles Gute wünschen und freue mich auf seine Arbeit. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Ich rufe für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete König auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Meißner, wunderbar waren da aus den verschiedensten Pressemitteilungen einzelne Zitate herausgegriffen und zu einer Rede zusammengestellt. Darüber hinaus wurde einiges vergessen. Unter anderem erwähnten Sie, dass der Optimismus der Jugendlichen steigt. Ja, das stimmt. Das ist so festzustellen im Vergleich zur letzten Shell-Studie um 9 Prozent, das vergaßen Sie. Was Sie nicht vergaßen, was ich gut finde, dass eben gerade bei den sozial schwächeren Jugendlichen aus schwächeren Familien diese Zufriedenheit und dieser Optimismus überhaupt gar nicht festzustellen ist, jedenfalls bei der Mehrheit, bei 67 Prozent nicht. Fünf Minuten Redezeit, fünf Minuten Zeit, um eine über Jahre erstellte Studie zu behandeln und daraus Konsequenzen oder Auswertungen für Thüringen abzuleiten, halte ich fast für beschämend. Insbesondere, weil ich schon denke, dass in der Shell-Studie einiges an Punkten aufgezeigt wird, die auch hier in Thüringen für uns eine Rolle spielen sollten. Und zwar mehr als nur das,

was in Pressemitteilungen diverser Bundestagsfraktionen oder auch anderer, sich zum Thema Jugendpolitik äußernder Organisationen steht. Das Erste, Sie hatten erwähnt, die Jugend politisiert sich wieder, das ist richtig, das ist gut, ich möchte aber auch erwähnen, die Mehrheit der Jugend politisiert sich links der Mitte und das macht mich froh.

(Beifall DIE LINKE)

Als Zweites, die Jugend kritisiert Kriege, Armut, Klimawandel, Arbeitslosigkeit, Einsätze der Bundeswehr und Ähnliches mehr, über 60 Prozent. Auch das finde ich gut und da ist politisches Engagement von Jugendlichen feststellbar. Dass Bildung die Voraussetzung ist für alles Weitere, insbesondere für die Teilhabe an der Gesellschaft, für die Partizipation das stimmt, das steht so drin, die Frage ist nur: Wie reagieren Sie als eine der regierenden Fraktionen hier im Thüringer Landtag darauf? Welche Konsequenzen ziehen Sie und inwieweit sind Ihre bisher angegangenen Themen zur Bildungspolitik ein wirklich eindeutiges Zeichen, um darauf zu reagieren?