Protocol of the Session on September 9, 2010

(Beifall DIE LINKE)

Letzte Bemerkung: Kollege Recknagel, ich würde es auch nicht mit der Würstchenbude vergleichen, aber Sie haben völlig recht. Statt der steuerfreien Aufwandspauschale eine prüffähige Abrechnungsunterlage für alle Kosten, die wir für unsere Wahlkreise haben, das war unser Vorschlag. Ich danke Ihnen, dass Sie jetzt noch mal daran erinnern, dass wir diesen Vorschlag damals gebracht haben. Deswegen sage ich, ich bin auch freundlich daran interessiert, dass der Herr Rechnungshofpräsident noch mal diesen Teil prüft. Ich wäre auch sehr einverstanden, wenn wir vom Rechnungshof alle zusammen Hinweise bekommen, damit wir wirklich auch genau wissen, was geht, was geht nicht. Wir sitzen nicht in dem Vorwurf, der in einem anderen Bundesland zu Recht besteht, dass betrogen worden ist. Ich glaube, das ist in Thüringen nicht der Fall. Ich glaube auch nicht, dass da Beanstandungen sind, weil das Problem der Pauschalierung genau dazu geführt hat, was Sie jetzt angesprochen haben. Wir kriegen eine Pauschalierung und als jemand, der in Erfurt ein Wahlkreisbüro in der Innenstadt suchen musste, habe ich mal alle Mietpreise gesehen. Da sage ich mal, es ist doch ein erheblicher Unterschied, ob ich in Schleiz, Greiz oder Lobenstein ein Wahlkreisbüro einrichte oder ob ich in meinem direkten Wahlkreis hier in Erfurt, und zwar in der Innenstadt, ein Wahlkreisbüro einrichte. Mit der Pauschalierung muss ich mich nach der gleichen Decke strecken. Mit einer richtigen Abrechnung, einer korrekten Abrechnung sähe das anders aus. Dann wären wir bei einer korrekten Abrechnung. Da muss man sich nur entscheiden, raus aus der steuerfreien Pauschalierung, rein zu einer korrekten Abrechnung, dann kann man das auch so machen. Aber dann bitte auch alle Kosten mit einberechnen, die dazugehören. Es geht nur nicht und deswegen habe ich gesagt, das ist heute nicht mein Thema -, weil ich darauf warte, was der Rechnungshof uns an Ratschlägen gibt und da bin ich sehr einverstanden.

Eine letzte Bemerkung - die Erhöhung der Fraktionszuschläge: Kollege Meyer, seit den 90er-Jahren haben die Fraktionen im Thüringer Landtag überhaupt keine Aufstockung gehabt. Ich weiß das Datum nicht genau, aber, ich glaube, 1994 ist die letzte Aufstockung erfolgt. Seit diesem Zeitpunkt sind die Gelder stabil geblieben, aber die Kosten der Tariferhöhung mussten immer finanziert wer

den. Das heißt, Jahr für Jahr wurde der Anteil, der in einer Fraktion zur Verfügung steht, für politische Arbeit kleiner und als mit der Ost-West-Angleichung der letzte Sprung kam, haben wir das alles aus den Fraktionsgeldern schultern müssen. Ich bitte einfach darum, die Dinge auseinanderzuhalten.

(Beifall DIE LINKE)

Das, glaube ich, hilft uns allen gar nicht, wenn wir jetzt aus der Diätendebatte - da können alle anderen hier anderer Meinung sein - eine Debatte machen, dass der Landtag und die Landtagsfraktionen zu viel Geld bekommen würden. Das heißt, wir würden dann sagen, das ganze Geld, das die Regierung sparen will, da muss die erst mal was vorlegen, damit wir eine Haushaltsdebatte führen können, darauf warte ich schon erwartungsvoll. Aber zu sagen, wir sparen das Geld an den Fraktionen ein, dann können wir - bitte, Entschuldung - dieses Parlament auch abschaffen, weil dann können wir die Arbeit irgendwie als Nebenerwerbslandtag machen oder wir können gleich fusionieren mit zwei anderen Ländern und sagen, es ist sowieso alles nicht so wichtig. Wenn wir unsere Arbeit schon ernst nehmen, dann möchte ich, dass die Landtagsfraktionen gleichberechtigt in der Lage sind, der Regierung Paroli zu bieten, und zwar unabhängig davon, ob sie Regierung oder Opposition sind. Ich bin schon gespannt, wie die CDU die Sparvorschläge noch mal hier im Hohen Haus bearbeiten wird. Da werden wir alle noch mal etwas erleben können an ganz besonderen Debattenrunden, aber ich möchte, dass wir das machen auf der Basis von Zuarbeiten aus unseren Fraktionen, die Hand und Fuß haben. Deswegen, glaube ich, hat das eine Thema mit dem anderen nichts zu tun. Ich bitte um Überweisung an den Justizausschuss.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen nun keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Damit kann ich die gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 3 a und b schließen.

Ich lasse zuerst über die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/1397 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten abstimmen. Wer dem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Danke. Ich frage jetzt nach den Enthaltungen. Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist es eine Mehrheit von Gegenstimmen. Der Ausschussüberweisung ist nicht zugestimmt worden.

Demzufolge schließe ich hier die Beratung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/1397, der dann, weil vorhin die Anfrage kam, natürlich in zweiter Lesung noch einmal aufgerufen wird, aber ohne Ausschussberatung.

Als Nächstes stimmen wir über den Antrag der Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/1398 an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Danke. Das ist das gleiche Bild wie vorhin. Ich frage noch mal nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit hat eine Mehrheit diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Demzufolge ist die Beratung dieses Gesetzentwurfs auch geschlossen und die zweite Beratung wird ohne Ausschussberatung aufgerufen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbau- und Abwasserbeiträge (Änderungs- gesetz zum Thüringer Kommu- nalabgabengesetz - ThürKAG -) Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE - Drucksache 5/1413 ERSTE BERATUNG

Für beide Fraktionen ist Frau Berninger von der Fraktion DIE LINKE zur Begründung des Gesetzentwurfs angemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Gäste auf der Besuchertribüne, insbesondere möchte ich die Vertreter und Vertreterinnen von Bürgerinitiativen und der Thüringer Bürgerallianz begrüßen,

(Beifall DIE LINKE)

deren Thema und deren Gesetzentwurf heute hier auf der Tagesordnung stehen und beraten werden. Mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, greifen die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE jahrelange Forderungen Tausender Betroffener hier in Thüringen auf.

Frau Berninger, einen kleinen Moment bitte. Ich bitte darum, dass von der Zuschauertribüne keine Zettel geworfen werden. Das ist durch unsere Hausordnung nicht gestattet. Ich bitte, dass diese unten eingesammelt werden. Frau Berninger, Sie haben das Wort.

(Abg. Ramelow)

Danke, Frau Präsidentin. Seit 15 Jahren kämpfen Betroffene gegen eine ungerechte und unsoziale Beitragspraxis. Ein erster Erfolg dieses Protestes war schon in 2004, als die Wasserbeiträge abgeschafft worden sind. Die Bürgerallianz will aber nicht nur protestieren, sie versucht auch seit Jahren, immer wieder Lösungen anzubieten. Mit dem jetzt in die Fraktionen eingebrachten Gesetzentwurf - im Mai war das schon - haben sie versucht, eine Lösung zu finden, die das Land allein regeln kann und die den Thüringer Landeshaushalt nicht zusätzlich belastet. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir beginnen, das sozial ungerechte Beitragswesen in Thüringen abzuschaffen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Bürgerallianz hat sich um eine Debatte bemüht, sie hat ihren Gesetzentwurf allen Fraktionen des Thüringer Landtags vorgelegt. Leider haben nur die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und unsere Fraktion diesen Debattenfaden aufgegriffen und mit der Bürgerallianz diskutiert. Warum FDP, SPD und CDU dies nicht getan haben, ich kann es nicht ganz verstehen, aber das werden Sie sicher noch selbst erklären. Im Kern geht es der Bürgerallianz in dem Gesetzentwurf und uns jetzt auch in unserem Gesetzentwurf um die Abschaffung der Abwasserbeiträge, um die Umwandlung der Straßenausbaubeiträge in eine Infrastrukturabgabe. Das betrachten wir als einen Schritt, das unsoziale und ungerechte Beitragswesen aus Thüringen zu verbannen. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Argumente, warum Sie es ablehnen möchten. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und rufe als Ersten für die CDU-Fraktion den Abgeordneten von der Krone auf.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31. Mai 2005 festgestellt, dass grundsätzlich eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zum Zwecke der Verbesserung und Erweiterung von Ortsstraßen besteht.

Wir alle wissen, dass bis zum heutigen Tage nicht alle Kommunen dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Daher wurde im Zuge der Koalitionsverhandlungen folgender Passus zwischen den Koalitionspartnern vereinbart: „Beide Seiten stimmen darüber überein, dass im Bereich der Straßenausbaubeiträge für die Zukunft eine gesetzliche Regelung gefunden werden muss, die bürgerfreundlich, juristisch einwandfrei und für das Land finanzierbar

ist.“ Ich wiederhole: „bürgerfreundlich, juristisch einwandfrei und … finanzierbar“. Bei allen Meinungsverschiedenheiten, verehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und der LINKEN, in der Notwendigkeit dieser drei Eckpfeiler zu einem guten Gesetzentwurf werden auch Sie uns sicher zustimmen. Genau dies lässt der heute vorliegende Gesetzentwurf jedoch vermissen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ihre Begründung?)

Beginnen wir mit der Frage der Bürgerfreundlichkeit. Ihr Entwurf sieht vor, dass „alle an den Kosten für den gemeindlichen Straßenausbau beteiligt werden“.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)

Dies ist nichts anderes als Gleichmacherei, wie wir sie aus anderen Zeiten gewohnt waren.

(Unruhe DIE LINKE)

Eine solch pauschalisierte Erhebung ist schlicht ungerecht, denn dadurch müssten auch all jene, die von der jeweiligen Infrastrukturmaßnahme keinerlei Vorteil hätten, die Wertsteigerung des Grundeigentums unmittelbar Betroffener mitfinanzieren. Mit Bürgerfreundlichkeit hat das nach meinem Empfinden nichts zu tun. Ihr Argument der Infrastrukturnutzung aller Bürgerinnen und Bürger entpuppt sich bei näherer Betrachtung als pure Augenwischerei. Es mag bei Durchgangsstraßen vielleicht noch gelten, endet aber spätestens an der nächsten Sackgasse in eben solcher.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Kuschel?

Nein. Kurzum, Bürgerfreundlichkeit kann Ihr Entwurf nicht im Ansatz für sich in Anspruch nehmen, vielmehr entpuppt er sich als untauglicher Versuch von Kollektivismus auf Kosten jedes einzelnen Bürgers.

Bliebe also der Anspruch auf ein juristisch einwandfreies und zudem finanzierbares Gesetz. Zur juristischen Bewertung ist Folgendes zu sagen: Das bereits eingangs erwähnte Thüringer Oberverwaltungsgericht führt in seiner Entscheidung vom 11. Juni 2007 aus: „Nach dem Steuerbegriff des Grundgesetzes sind Steuern einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Für eine Steuer ist wesentlich,

dass sie ohne Gegenleistung erhoben wird. Wer meinen Ausführungen bisher gefolgt ist, wird feststellen, dass diese Definition nicht nur den Nagel, sondern auch die Infrastrukturabgabe auf den Kopf trifft. Ganz gleich also, wie Sie die von Ihnen geplante Leistungspflicht im Detail nennen, Sie mögen sie noch so oft als Abgabe bezeichnen, de facto würden Sie damit zweifelsfrei eine neue Steuer erheben.

Herr Abgeordneter von der Krone, gestatten Sie jetzt eine Anfrage durch den Abgeordneten Kuschel?

Nein. Mit einer solchen hätten somit nicht nur diejenigen Bürgerinnen und Bürger Schwierigkeiten, denen kein konkreter Gegenwert daraus erwächst, sondern eben gerade auch das Bundesverfassungsgericht. Denn gemäß Artikel 105 Grundgesetz hat das Land für die Erhebung einer solchen Steuer keine Kompetenz. Ihr Gesetzentwurf ist demnach schlicht verfassungswidrig.

Von den drei tragenden Säulen eines guten Gesetzes wäre somit bereits die zweite weggebrochen. Bleibt die Frage der Finanzierbarkeit. Wir alle kennen die Situation des Landeshaushalts und die Prognosen für die kommenden Jahre. Das Land kann eine pauschale Abschaffung daher nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Ihr Steuerfinanzierungsmodell ist aus oben genannten Gründen aber keinesfalls ein gangbarer Weg. Der Anspruch der Finanzierbarkeit Ihres Gesetzentwurfs löst sich damit in Wohlgefallen auf.

Schlussendlich bleibt festzustellen, dass das Ihrer Meinung nach - ich zitiere: „überholte, aus dem 19. Jahrhundert stammende Beitragsfinanzierungssystem“ - denke man darüber, was man wolle - zumindest handwerklich so gut gemacht war, dass es 117 Jahre überstanden hat. Ihr Gesetzentwurf übersteht nicht einmal 117 Minuten. Aber wir sind natürlich gern bereit, uns diese Zeit zu nehmen, und auf weitere Einzelheiten Ihres Gesetzentwurfs einzugehen, auf die ich an dieser Stelle verzichtet habe. Daher beantrage ich für meine Fraktion eine Überweisung an den Innenausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter von der Krone, ich wollte Sie nicht noch einmal unterbrechen, wären Sie jetzt am Ende bereit, dem Abgeordneten Kuschel seine Frage zu beantworten?

Nein, Herrn Kuschel beantworte ich keine Fragen.

Dann erhält der Abgeordnete Kuschel für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr von der Krone, ich wollte Ihnen drei Fragen stellen. Das haben Sie nicht zugelassen. Ich mache es mal am Beginn meines Beitrags und im Laufe meiner Argumentation werden Sie dann auch noch mal einordnen können, weshalb es für den Fortgang der Debatte durchaus hilfreich gewesen wäre, wenn Sie diese Fragen beantwortet hätten.

Zunächst wollte ich Sie fragen, ob Sie mir anhand dieses Kulis den Unterschied zwischen Wert und Gebrauchswert erklären können. Ich komme darauf noch mal zurück. Die zweite Frage, die ich stellen wollte, ist, woraus Sie schlussfolgern, dass die Infrastrukturabgabe eine Steuer ist. Sie haben ja dankenswerterweise für Ihre Fraktion den Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu überweisen.

(Beifall DIE LINKE)

Dafür bin ich Ihnen erst einmal dankbar, denn das ist eine andere Qualität als vielleicht in der 3. und 4. Legislatur, als das keine Selbstverständlichkeit war. Dort können wir diese Fragen dann letztlich debattieren. Die dritte Frage, die ich Ihnen stellen wollte, ist, ob Sie mir die Kriterien für die Wertsteigerung eines Grundstücks noch mal erläutern können, aber auch das können wir dann im Ausschuss machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der hier vorliegende Gesetzentwurf ist das Resultat keiner ich weiß wovon ich rede - einfachen Diskussion innerhalb der Bürgerinitiativen. Es ist ein Kompromisspapier. Der Gesetzentwurf folgte bestimmten Prämissen, die meine Kollegin Sabine Berninger bereits erläutert hat. Grundsätzlich ist bekannt, dass die Bürgerinitiativen - wie ich auch persönlich - diese Beitragsfinanzierung als Fiskalmodell aus dem 19. Jahrhundert für nicht mehr zeitgemäß halten, aber die komplette Abschaffung, insbesondere im Bereich Straßenausbau, würde eine Einbeziehung von bundesrechtlichen Regelungen notwendig machen und die Bürgerinitiativen wollen bewusst eine Lösung, die hier im Lande realisierbar ist, um nicht, wie Herr Hey immer in öffentlichen Äußerungen darlegt, zu sagen, das soll man doch bundeseinheitlich regeln. Das geht bedauerlicherweise nicht. Wir sind in einem föderalen System und diese Aufgabe ist den Ländern zugeordnet. Die