Protocol of the Session on September 8, 2010

3. Welche Mittel sollen dafür in den folgenden Haushalten angesetzt werden?

4. Soll das Landesarbeitsmarktprogramm evaluiert werden? Wenn ja, wann, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und zu welchen Kosten soll dies geschehen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Programmteil „Arbeit für Thüringen“ arbeiten in allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt 24 regionale Integrationsprojekte mit der Zielstellung, 2.000 langzeitarbeitslose Personen unterschiedlicher Zielgruppen vorzugsweise in eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Alternativ erfolgt die Vermittlung in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, das heißt in Förder- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen, die auf eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. Der Programmteil „Zukunft Familie“ richtet sich ausschließlich an Personen aus Familien, in denen beide Elternteile Arbeitslosengeld II beziehen bzw. an Alleinerziehende, die arbeitslos sind. Er wurde mit der Zielvorgabe gestartet, jährlich 1.500 dieser Personen mithilfe eines pauschalen Lohnkostenzuschusses an die antragstellenden Arbeitgeber in eine Sozialversicherungsbeschäftigung zu integrieren. Diese beiden Zielgrößen werden determiniert durch das verfügbare Mittelvolumen im Programmteil „Arbeit für Thüringen“, außerdem durch das aus fachlichen Gründen angestrebte Verhältnis durch einen Integrationsbegleiter für ca. 40 Arbeitslose. Die genannten Zielgrößen verstehen sich als Orientierungswerte.

Zu Frage 2: Die Richtlinie zum Landesarbeitsmarktprogramm ist am 5. Mai 2010 in Kraft getreten und zunächst auf einen Zeitraum von drei Jahren befristet, wie es übrigens alle Richtlinie sind - die sind befristet.

Zu Frage 3: In der Koalitionsvereinbarung ist ein jährlicher Haushaltsansatz von 15 Mio. € vorgesehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, über den tatsächlichen Mittelansatz entscheidet die Legislative im Rahmen des dafür vorgesehen parlamentarischen Verfahrens.

Ich danke für die Unterstützung. Danke.

(Staatssekretärin Dr. Eich-Born)

Ich sehe keine weiteren - doch es gibt jetzt eine weitere Nachfrage vom Fragesteller selbst.

Bevor ich eine Nachfrage stelle, würde ich doch bitten, auch die Frage 4 zu beantworten.

Ich habe nur drei.

Das macht nichts, aber ich habe vier vorgetragen.

Okay, sagen Sie dann noch einmal, was die vierte ist, bitte.

Gern. Ich wiederhole noch einmal.

4. Soll das Landesarbeitsmarktprogramm evaluiert werden? Wenn ja, wann? Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und zu welchen Kosten soll dies geschehen?

Okay. Selbstverständlich soll es evaluiert werden, und zwar Anfang 2011 ist eine Evaluierung vorgesehen. Die fachlichen Anforderungen werden gerade abgestimmt. Konkrete Aussagen kann man dann erst machen, wie viel das kostet, wenn die Festlegungen dann getroffen sind.

Herr Koppe, Sie haben selbstverständlich jetzt noch zwei Möglichkeiten.

Vielen Dank. Ich fange mal mit der ersten Frage an.

Wie beurteilt die Landesregierung die Angemessenheit der Kosten pro betreuter Person, die bei voller Auslastung des Programms mit anfallenden Kosten in Höhe von 3.400 € Ansatz dieses Jahres und Verpflichtungsermächtigung für 2011 bei 4.285 € liegt?

Sehen Sie, ich glaube, es ist Aufgabe der Landesregierung, so viele Menschen wie möglich in den ersten Arbeitsmarkt zu überführen. Wir haben im Moment eine erfreuliche Entwicklung am Arbeitsmarkt, aber ein Teil oder zwei Teile - der Teil der

Langzeitarbeitslosen, die also länger als ein Jahr arbeitslos sind und diejenigen, die besonders gehemmt sind, weil sie schon über 50 Jahre alt sind -, dieser Personenkreis partizipiert von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt noch nicht, so wie wir uns das wünschen. Deshalb haben wir dieses Landesarbeitsmarktprogramm aufgelegt, weil wir gerade diesen Menschen auch helfen wollen, in Zukunft ihr Leben eigen zu gestalten und sie zu überführen auf den ersten Arbeitsmarkt.

Es gibt eine Nachfrage von Frau König, Fraktion DIE LINKE.

Ich bin mir zwar ein Stück weit unsicher, inwieweit Sie die Frage beantworten können. Mich würde aber interessieren, ob es jetzt grundsätzlich der Fall ist, dass von Mündlichen Anfragen, die Abgeordnete einreichen, nur noch drei seitens der Landesregierung beantwortet werden bzw. dort ankommen, inwieweit da vielleicht ein technischer Fehler vorliegt oder auch andere Gründe dafür sprechen.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Da gibt es eine Richtlinie.)

Also, mir ist keine Richtlinie bekannt, aber ich kann Sie beruhigen, der Grund dieses Mal war meine Dussligkeit, ich habe einfach den letzten Zettel übersehen und habe vergessen, einmal umzublättern.

Es gibt noch eine Fragemöglichkeit aus den Reihen der Abgeordneten nach diesem „Bekennerschreiben“. Herr Abgeordneter Barth.

Ich gebe zu, dass es mir schwerfällt, auf diese Vorlage jetzt nicht einzugehen, aber wir lassen es jetzt erst einmal dabei. Ansonsten teile ich die grundsätzlichen Bedenken der Kollegin König bezüglich der Fähigkeit, auf Fragen zu antworten. Herr Staatssekretär, Sie sprachen - wenn ich es richtig verstanden habe - von 24 regionalen Arbeitsgruppen in ihrer Antwort.

Ja.

Es würde mich doch mal interessieren, wenn man die regional gliedert, welcher der Großkreise ist

denn da regional noch einmal aufgeteilt worden in zwei Arbeitsgruppen?

Erfurt.

Damit ist alles, was zu dieser Frage gefragt werden kann, abgearbeitet und ich rufe die Anfrage des Herrn Abgeordneten Kemmerich, FDP-Fraktion, in Drucksache 5/1396 auf.

Mündliche Anfrage zum Landesarbeitsmarktprogramm

Auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit heißt es zum Landesarbeitsmarktprogramm: „Über das Landesarbeitsmarktprogramm will das Wirtschaftsministerium künftig Arbeitsuchenden mit Vermittlungshemmnissen zusätzliche Unterstützung anbieten. Ziel ist die berufliche Integration, der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und generell eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Insgesamt soll das Programm zusätzlich 3.500 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt oder in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bringen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie unterscheidet sich das Landesarbeitsmarktprogramm konkret in Zielstellung, Zielgruppe sowie Maßnahmen vom Bundesprogramm „Bürgerarbeit“?

2. Wie viele haushaltsrelevante Stellen wurden bis zum 30. August 2010 im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms geschaffen und wie hoch sind die laufenden sowie bis jetzt insgesamt angefallenen Kosten?

3. Wie viele Betroffene haben bis zum 30. August 2010 einen Antrag auf Betreuung durch das Landesarbeitsmarktprogramm gestellt?

4. Welchen Betreuungsschlüssel (Betreuer/Antrag- steller) weist das Landesarbeitsmarktprogramm bis zum 30. August 2010 aus? Wie hoch ist dabei der laufende und gesamte finanzielle Aufwand pro Antragsteller?

Auf diese vier Fragen möchte Staatssekretär Staschewski antworten.

Herr Kollege, diesmal hat man es mir einfacher gemacht, die haben nämlich die Frage 3 und 4 in der

Beantwortung zusammengefasst. Jetzt muss ich einmal weniger umblättern.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Ich weiche von meinem Text ab und sage erst noch einmal zur Erklärung etwas. Wir haben erst das Thüringer Arbeitsmarktprogramm gehabt und dann ist es dem Bund eingefallen, auch ein Programm aufzulegen. Ich bedaure zutiefst, dass die Bundesregierung es vernachlässigt und vergessen hat, dies mit den Ländern abzusprechen.

Das Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ wird auch lediglich in ausgewählten Modellkommunen von 15 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten durchgeführt, nur in 15. Aus Bundes- und Bundes-ESF-Mitteln wird die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in kommunalen und gemeinwohlorientieren Bereichen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert. Dabei gelangen nur die Personen in Bürgerarbeit, bei denen eine vorgeschaltete Aktivierung über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten zu keinem Integrationserfolg geführt hat. Diese sogenannte Aktivierungsphase ist somit Voraussetzung für den Eintritt in Bürgerarbeit, aber nicht Bestandteil der Förderung.

Und jetzt kommen wir zum Landesarbeitsprogramm:

Zu Frage 1: Das Landesarbeitsprogramm ist eben nicht auf eine bestimmte Kommune oder Region beschränkt. Die Definition der Zielgruppen des Landesarbeitsmarktprogramms ist darüber hinaus weiter gefasst und umfasst z.B. auch Nichtleistungsempfänger. Die regionalen Integrationsbegleiter im Landesarbeitsmarktprogramm sind Betreuer und Lotsen für diejenigen Menschen, die einer besonderen, über die Möglichkeiten des Fallmanagements der Arbeitsverwaltung hinausgehenden Unterstützung bedürfen. Dabei ist die Integrationsphase nicht auf einen festgelegten Zeitraum beschränkt, sondern richtet sich nach den individuellen Notwendigkeiten. Während die Beschäftigung in der Bürgerarbeit somit Ergebnis einer zumindest vorläufig gescheiterten Aktivierung ist, kann die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im Programmteil „Zukunft Familie“ des Landesarbeitsmarktprogramms für ausgewählte Zielgruppen eine Etappe im Integrationsprozess darstellen. Die Wahrscheinlichkeit für eine nachhaltige Integration wird dabei durch die Möglichkeit der Förderung im gewerblichen Bereich deutlich erhöht.

Zu Frage 2: Im Landesarbeitsmarktprogramm werden keine haushaltsrelevanten Stellen geschaffen. Ich schiebe ein, das hätte mir sehr gefallen als Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, da hätte

(Abg. Barth)

ich nämlich mehr Stellen bekommen. Die Fördermittel werden auf Antrag als Projektfinanzierung für Personal und Sachmittel ausgereicht. In den 24 regionalen Projekten arbeiten thüringenweit 83 geförderte Integrationsbegleiter für zunächst 24 Monate.