Protocol of the Session on May 28, 2010

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/985 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Das ist eine Mehrheit. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Es gibt zahlreiche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt einige Stimmenthaltungen.

Ich bitte, das nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Danke schön. Das Gleiche gilt jetzt für die Gegenstimmen. Danke schön. Und das Gleiche nun für die Stimmenthaltungen. Vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Beibehaltung der Einspeisever- gütungen für Solarstrom Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/961 - dazu: Alternativantrag der Fraktio- nen der CDU und der SPD - Drucksache 5/1027 -

Mir wird jetzt signalisiert, dass die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung ihres Antrags ergreifen möchte. Bitte, Frau Abgeordnete Berninger.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Erneuerbare Energiengesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und legt die Höhe der Einspeisevergütung fest, die so kalkuliert ist, dass alle Technologien rentabel genutzt werden können. Um den Ökostrom marktfähig zu machen, sinkt die Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem Jahr 2010 mit 10 Prozent, danach mit 9 bzw. 8 Prozent. Das war die ursprüngliche Planung. Jetzt ist eine Senkung der Vergütung zum 1. Juli um weitere 16 auf insgesamt 25 Prozent durch den Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, mit dieser Senkung der Vergütung wird ein Standbein der Thüringer Wirtschaft und ein Standbein der Thüringer Forschung ernsthaft beschädigt. Geplante Investitionen werden gefährdet und ein grundlegender Wechsel im Energiesektor hin zu einer dezentralen Energieerzeugung, Verteilung und Nutzung werden mit diesem Bundestagsbeschluss sabotiert. In einem Interview mit der Financial Times Deutschland vom 13. April ließ der Chef von SCHOTT Solar, Herr Martin Heming, wissen: Wegen der zum 1. Juli sinkenden Förderra

ten steige der Druck, kostengünstig zu produzieren. Denkbar sei eine neue Fertigung in China. Investitionen in neue Fabriken oder Erweiterungen in Deutschland seien wegen der politischen Lage nicht mehr geplant. Frau Präsidentin, ich fühle mich hier missachtet.

(Unruhe im Hause)

Das stimmt, Frau Abgeordnete Berninger. Wenn jetzt mal alle wieder an Ihre Plätze gehen würden oder wenn Sie dringenden Gesprächsbedarf haben, kann man ja auch den Saal verlassen. Aber die Rednerin möchte schließlich den Antrag begründen und das ist nicht unbedeutend für den weiteren Verlauf dieses Tagesordnungspunkts 14. Das rechnen wir jetzt auch nicht auf Ihre Redezeit an, Frau Berninger.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Bundesverband Solarwirtschaft und Analysten warnen davor, dass eine zusätzliche Reduktion bis zu 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland vernichten würde. In Thüringen stehen nicht nur die Arbeitsplätze, sondern auch vielversprechende Investitionen auf der Kippe, meine Damen und Herren. Der Chef des Solarkonzerns Masdar PV, der im Raum Arnstadt groß investieren will, erklärte - ich zitiere: „Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, dann werden viele Solarproduzenten, auch Masdar PV, die Pläne für weitere Investitionen in Deutschland nochmals überdenken und sich nach neuen Möglichkeiten im Ausland umsehen.

(Unruhe im Hause)

Ich höre die Mitglieder der Landesregierung hier fast lauter als mich selbst, Frau Lieberknecht, es stört ein wenig.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Also so eine Frechheit.)

Zudem fehlen bei zahlreichen geplanten Projekten der Kommunen hin zu einer energetischen Eigenversorgung, wie z.B. in Ilmenau, die Perspektiven. Womöglich hätte auch die Gemeinde Ichtershausen ihr lobenswertes Großprojekt nicht gestartet, wenn die Förderpolitik schon bei der Entscheidung zu diesem Projekt derart gewesen wäre wie jetzt beschlossen.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz gerade deswegen verabschiedet wurde, um ein Umdenken auf dem Energiesektor einzuleiten. Das jetzt beschlossene Vorhaben untergräbt den Sinngehalt des Gesetzes und gefährdet damit sogar die von der Bundesregierung akzeptierten und angestrebten Klimaschutzziele. Es bedarf darum dringend eines Signals, dieses Vorhaben zu unterbinden. Ein solches Signal sendete die Thüringer Landesregierung bereits mehrfach, z.B. Minister Machnig und auch Ministerpräsidentin Lieberknecht bei den Demonstrationen am 5. Februar dieses Jahres in Erfurt und Arnstadt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Aber, meine Damen und Herren, Ankündigungen und warme Worte allein reichen nicht. Dass es sich um eine reine Ankündigungspolitik handelt, diesen Anschein bestätigt zumindest Frau Lieberknecht, die es nicht einmal für nötig hält, Briefe bezüglich der Einspeisevergütung zu beantworten, Briefe, die im Auftrag des Arnstädter Stadtrats und ausdrücklich auch von der CDU-Fraktion im Stadtrat Arnstadt, Briefe, die von mir selbst, Frank Kuschel und dem Bundestagsabgeordneten Jens Petermann im Auftrag des Stadtrates an die Thüringer Ministerpräsidentin, die Bundeskanzlerin und den Bundesumweltminister geschrieben worden waren. Im Übrigen reagierte keiner der drei auf diese Schreiben, weder im Februar noch beim zweiten Versuch Anfang Mai. Reagieren Sie jetzt, Frau Lieberknecht! Unser Antrag mandatiert Sie für die Umsetzung Ihrer warmen Worte zu den Beschäftigten der in Arnstadt ansässigen Solarfirmen, nämlich im Bundesrat für die Beibehaltung des Status quo zu stimmen. Die im Bundestag beschlossene Reduzierung der Einspeisevergütungen gefährdet neben dem notwendigen ökologischen Wandel in der Energieerzeugung eine für Thüringen beschäftigungsintensive und zukunftsorientierte Wirtschaftsbranche. Vielen Dank für die teilweise Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wünschen die Fraktionen SPD und CDU eine Begründung ihres Alternativantrags? Das ist nicht der Fall. Damit kann ich jetzt die Aussprache eröffnen und es hat sich als Erster Minister Schöning zu Wort gemeldet. Ich vermute, dass es deshalb sogar die eine oder andere Unruhe gab, weil wir uns fragten, was Sie uns sicher jetzt gleich erklären, warum die Staatskanzlei zuerst dran ist.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Antwort ist leicht zu geben. Ich habe das Bedürfnis, als zuständiger Bundesratsminister hier das Wort zu nehmen, weil dieses Thema uns natürlich auch im Bundesrat seit Langem sehr intensiv beschäftigt. Selbstverständlich ist es ein Schwerpunkt, den das Wirtschaftsministerium inhaltlich abdeckt; insofern wird auch Herr Staatssekretär Staschewski nach mir das Wort nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE fällt mir zuallererst das Sprichwort ein: „Hier werden Eulen nach Athen getragen.“ Diese Redewendung steht bekanntlich dafür, dass jemand etwas völlig Überflüssiges tut und etwas Überflüssiges transportiert. Vor diesem Hintergrund, Frau Berninger, bitte ich auch um Verständnis, wenn angesichts der zahlreichen Anstrengungen und Initiativen, die die Landesregierung unternommen hat, immer noch nachgeliefert, nachgefasst wird, neue Aufforderungen ergehen. Das ist nichts weiter als Aktionismus. Man sollte doch zunächst einmal abwarten, wie die konkreten Ergebnisse sein werden. Man kann der Landesregierung wahrlich nicht vorwerfen, hier nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt reagiert zu haben.

(Beifall CDU)

Wir engagieren uns deshalb für unsere Solarwirtschaft, weil wir verhindern wollen, dass eine zu starke Absenkung der Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom zu einem Markteinbruch und damit zur Zerstörung wirtschaftlicher Strukturen führen würde. Dieser Ansatz findet auch seinen Niederschlag in dem gemeinsamen Alternativantrag von CDU und SPD. Darin wird zutreffend darauf hingewiesen, dass dieses Engagement der Landesregierung besteht, und es wird dort begrüßt. Ich meinerseits nehme das zum Anlass, den Antragstellern dafür zu danken.

Meine Damen und Herren, der Landesregierung ist es in den vergangenen Jahren gelungen, den Solarstandort Thüringen weiter auszubauen. Im Zuge dessen hat die Solarindustrie wichtige Investitionsentscheidungen in den neuen Ländern und insbesondere in Thüringen getroffen. Das ist für unseren Freistaat wichtig, weil es uns hilft, auf dem Weg zu mehr Wachstum und Beschäftigung voranzuschreiten. Deshalb setzt sich die Landesregierung - ich verweise auch auf den Landtagsbeschluss vom 29. Januar dieses Jahres (Drucksache 5/426) - für eine moderatere Absenkung der Einspeisevergütung ein als vom Bund geplant. Thüringen hat im Übrigen bereits im Rahmen der EEG-Novellierung im Jahr 2008 ei

ne geringere Degression bei der Einspeisevergütung für Solarstrom erreicht.

Nun komme ich zum Bundesratsplenum am 4. Juni: Dort steht ein Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf der Tagesordnung. Es sieht unter anderem vor, zum 1. Juli 2010 die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden um 16 Prozent, auf Freiflächen um 15 Prozent und auf Konversionsflächen um 11 Prozent zu senken. Des Weiteren wird Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen grundsätzlich nicht mehr vergütet, wenn die Anlage nach dem 30. Juni des Jahres in Betrieb geht.

Meine Damen und Herren, bereits vor dem Bundestagsbeschluss vom 6. Mai hat der Bundesrat auf Antrag unter anderem von Thüringen gefordert, die Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 auf höchstens 10 Prozent für Hausdachanlagen sowie Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen zu begrenzen. In wirklich schwierigen, aber sehr intensiven Verhandlungen konnten wir erreichen, dass sich eine Mehrheit der Länder für diesen Kompromiss ausgesprochen hat. Der Entschließungsantrag wurde vom Bundesrat am 26. März 2010 angenommen. Der Bund ist allerdings bisher auf unsere Forderungen nicht eingegangen.

Es ist deshalb nur folgerichtig, eine Änderung des Gesetzesbeschlusses anzustreben. Hierbei geht es nicht, wie es vielfach irrig angenommen wird, um eine Frage der Zustimmung oder Nichtzustimmung. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, kann es nur um eine Nachbesserung des Gesetzesbeschlusses in einem Vermittlungsverfahren gehen. Die Ausschüsse des Bundesrates haben in der vergangenen Woche mehrheitlich die Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Auch hier war Thüringen die treibende Kraft. Ziel des Vermittlungsausschusses soll natürlich vor allem die Begrenzung der Absenkung der Einspeisevergütung im Lichte des Bundesratsbeschlusses vom 26. März des Jahres auf maximal 10 Prozent sein. Die Landesregierung wird bis zum Bundesratsplenum im Länderkreis für ein solches Vermittlungsverfahren werben. Die Kabinette positionieren sich allerdings endgültig erst in der kommenden Woche. Nach dem gegenwärtigen und - ich betone ausdrücklich - informellen Stand sieht es so aus, dass wir noch ein Land ins Boot holen müssen. Darum werden wir uns ebenso bemühen, wie wir uns in der Vergangenheit erfolgreich um die erforderlichen Mehrheiten bemüht haben. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Das Wort hat jetzt für Landesregierung Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir als Landesregierung sind uns der Auswirkungen der geplanten drastischen Senkung der Einspeisevergütung für Solarstrom durchaus bewusst, weil wir wissen, dass damit ungefähr 5.000 bestehende Arbeitsplätze akut gefährdet sind inklusive der Planer, der Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Träger der Aus- und Weiterbildung.

Zweitens: Auch gefährdet sind Projekte mit einem Investitionsvolumen in einer Höhe von rund 1 Mrd. € und mehr als 2.000 neue Arbeitsplätze. Außerdem kommt noch eine ganze Reihe von Arbeitsplätzen, die mittelbar betroffen sind im Handwerk, hinzu.

Man kann sogar davon ausgehen, dass wir einen Sekundäreffekt haben, wo wir direkt oder indirekt in Thüringen 15.000 Arbeitsplätze betroffen haben. Damit wird überdeutlich - das ist ganz klar: Mit der Senkung der Einspeisevergütung, die unserer Politik der letzten Jahre widerspricht, wenn man diese Dramatik hier sich vor Augen führt, wird in unserer Region einer ganzen Branche die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Ich stimme ausdrücklich hier dem Hauptgeschäftsführer der Erfurter Handwerkskammer Herrn Malcherek zu, wenn er von einem Vertrauensbruch spricht und sich zu Recht darüber beschwert, dass mit den Kürzungen vor allem privaten Initiativen zum Klimaschutz und zur Nutzung erneuerbarer Energien das Wasser abgegraben wird.

(Beifall FDP)

Die erneuerbaren Energien, verehrte Abgeordnete, sind eine Erfolgsstory für die neuen Bundesländer. Deshalb haben wir uns als Land, deshalb hat sich das Land Thüringen und auch das Wirtschaftsministerium von Anfang an mit den anderen vier ostdeutschen Bundesländern zusammengetan und gegen eine zu starke Degression ausgesprochen mit dem Hinweis, dass die innovative und wachstumsstarke Solarbranche gefährdet ist. Thüringen war ein maßgeblicher - ich kann, glaube ich, auch sagen -, war der maßgebliche Akteur bei der Einbringung eines Entschließungsantrags in den Bundesrat. In dem Antrag wurde festgestellt, dass die Absenkung der Vergütungssätze, so wie es geplant ist, nicht durchgeführt werden kann, sondern neu ausgestaltet werden muss, damit die neu zu installierenden Photovoltaikanlagen nicht unrentabel werden und wirtschaftliche Strukturen, die sich hier entwickelt haben

in den neuen Bundesländern, nicht zerstört werden. Aus diesem Grund haben wir im Bundesrat - Minister Schöning hat es eben gesagt - den Bundestag gebeten, die vorgesehene einmalige zusätzliche Absenkung - es sind ja zusätzliche Absenkungen - der Vergütung zum 01.10. auf höchsten 10 Prozent zu begrenzen. Es ist schon sehr bedauerlich, dass in dem nun vorliegenden Gesetzesbeschluss insbesondere die einmalige Absenkung der Vergütung je nach Anlagentyp zwischen 11 und 16 Prozent zum 01.07. nicht geändert wurde.

Die Verabschiedung des Gesetzes in der vorliegenden Fassung würde für uns bedeuten, dass das klare Votum des Bundesrats vom 26.03. keine Berücksichtigung findet, und das, obwohl damit ein von den Ländern getragener Kompromissvorschlag unterbreitet worden ist. Das sage ich noch einmal ganz deutlich: Das ist eine Umgehensweise, die so nicht akzeptabel ist. Das ist eine Auswirkung, die für uns in Thüringen, für die neuen Länder, für die wirtschaftliche Entwicklung eine Katastrophe ist. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs überfordert die Anpassungsfähigkeit der deutschen Solarwirtschaft und gefährdet Forschung, Investition und Beschäftigung in Deutschland. Die vom Bundestag am 06.05. beschlossene EEG-Novelle stellt übrigens auch die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für die erneuerbaren Energien infrage. Denn bereits heute ist durch die Ankündigung der geplanten Kürzungen bei der Solarförderung eine Vielzahl von Projekten gefährdet, für die Kommunen, Investoren und Planungsträger Vorleistungen erbracht haben. Deshalb hat die Thüringer Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am 11. Mai auf Initiative des Wirtschaftsministeriums beschlossen, im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Unsere Forderung ist ganz klar, ich wiederhole es noch mal: eine Begrenzung der Absenkung auf höchstens 10 Prozent. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Antrag Thüringens übrigens mit deutlicher Mehrheit im Finanzausschuss aufgenommen wurde und nun am 04.06. auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates sein wird. Die Kürzung der Einspeisevergütung für die Solarindustrie ist, da stehen wir dazu, eine völlig falsche politische Prioritätensetzung

(Beifall FDP)

und widerspricht anderen politischen Vorhaben, die wir im Bund und im Land vorantreiben wollen. Ich nenne nur einige Beispiele: Wir haben den EU-Beschluss, dass alle Neubauten quasi Null-EnergieHäuser werden sollen ab 2021. Dazu brauchen wir mehr erneuerbare Energien. Wir haben in der Großen Koalition 2009, noch auf Bundesebene, ein umfangreiches Förderpaket im Bereich der Energieeffizienz verabschiedet. Wir haben KfW-Program

me für erneuerbare Energien, in dessen Rahmen Kredite etwa für Photovoltaik-Anlagen gewährt werden. Auch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, welches die Förderung von Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen ermöglicht, ist eine Erfolgsgeschichte - und all das wird mit einer solch drastischen Absenkung konterkariert. Ich finde, es ist übrigens umso unverantwortlicher, dass diese Förderungen mit einer Haushaltssperre im Moment im Bund belegt sind und damit de facto vorläufig eingestellt worden sind. Damit entsteht ein erheblicher Schaden, nicht nur für private Bauherren, sondern vor allem auch für unsere mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetriebe.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ein Skandal ist das.)

Meine Damen und Herren, Thüringen ist laut einer Studie oder laut "Site Selection" der beste Investitionsstandort in Westeuropa. Das hat das US-amerikanische Fachmagazin für Investitionen und Unternehmensansiedlungen jetzt bei einem Länderranking herausgefunden. Bei der Ansiedlung von Unternehmen und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen liegt der Freistaat an erster Stelle. Dieses Ranking belegt: Thüringen kann als Wirtschaftsstandort global mitspielen. Maßgeblich dazu beigetragen hat unsere Solarwirtschaft, das muss man deutlich sagen. Deshalb werden wir weiter alle vorhandenen Mittel ausschöpfen, um gegen diese Kürzungen der Bundesregierung in diesem Bereich vorzugehen. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Staatssekretär. Die Rednerliste ist wohl gefüllt und deshalb rufe ich jetzt auf den Abgeordneten Dirk Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren - Gäste kann ich im Augenblick nicht begrüßen -,

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Doch, im Internet.)

im Internet, ich begrüße alle Gäste im Internet!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einspeisevergütung für Solarstrom in einem Jahr um 25 Prozent abzusenken, ist einfach vollkommen

falsch. Es ist falsch energiepolitisch, es ist falsch technologiepolitisch und es ist auch falsch wirtschaftspolitisch und es ist nicht müßig, dies hier immer wieder zu sagen.