Protocol of the Session on August 22, 2014

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zusammenfassend: Nicht allein das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, sondern auch Polizei, Staatsanwaltschaften wie auch die für die Aufsicht verantwortlichen Fachministerien haben bei der Suche nach dem NSU-Trio versagt. Das muss festgehalten werden. Ich sage an dieser Stelle auch ganz deutlich: Selbst eine besondere Aufbausituation kann dieses nicht entschuldigen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Festzustellen bleibt, dass wir als SPD-Fraktion die gemeinsamen Empfehlungen des Ausschusses, die im Bericht festgehalten sind und von der Vorsitzenden vorgetragen wurden, vollumfänglich mittragen. Dennoch geht uns einiges auch nicht weit genug, selbstverständlich, und ich sage hier an dieser Stelle ganz deutlich: Wir müssen in der nächsten Legislatur die weiteren Fragen aufarbeiten. Wir müssen uns weiter mit dem Thema beschäftigen, wir müssen weiter nach der Wahrheit suchen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle auch noch mal ein Hinweis auf die Frage der Anonymisierung. Ich sage ganz persönlich, und das an dieser Stelle auch noch mal ganz

deutlich: Verantwortlichkeiten müssen auch zugeordnet werden und es müssen Name und Hausnummer genannt werden. Was in öffentlicher Sitzung passiert, denke ich, kann auch entsprechend dokumentiert werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Dinge, die wir auch in unserem Sondervotum beschrieben haben, will ich nur einige wenige an dieser Stelle noch einmal vortragen:

Ein Verbot der freien Kameradschaften muss geprüft werden, denn die freien Kameradschaften sind integraler Bestandteil rechtsextremer Netzwerke und immer wieder Ausgangspunkt politisch motivierter Gewalt gegen Ausländer und Andersdenkende. Anderswo wurden sie schon verboten, hier noch nicht, dies muss dringend geschehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir unterstützen ausdrücklich das anhängige NPDVerbotsverfahren und die Thüringer Ordnungsbehörden sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit Mitglieder rechtsextremer Gruppierungen bzw. Netzwerke nicht in den Besitz von Waffen gelangen können. Auch hier genügt bereits jetzt schon, vorhandenes Waffengesetz anzuwenden.

Wir haben uns auch mit dem Thema Verfassungsschutz beschäftigt. Auch hier stellen wir fest, die zahlreichen Gefahren für den demokratischen Verfassungsstaat machen auch zukünftig die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen notwendig, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Es ist nicht sinnvoll, diese Aufgabe künftig der Polizei als Präventivmaßnahme zuzuordnen. Wir halten fest an dem in der Thüringer Verfassung verankerten Trennungsgebot zwischen den Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz bedarf aber einer personellen und inhaltlichen Neuausrichtung. Es bedarf einer Intensivierung der Zusammenarbeit bzw. des Informationsaustausches zwischen Verfassungsschutz und Polizei bzw. der gesetzlichen Verankerung des Informationsaustausches des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes in einer Thüringer Informations- und Auswertungszentrale und - was natürlich ganz wichtig ist und von vielen schon angesprochen wurde - es bedarf der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Es ist schon gesagt worden: Verfassungsschutz ist kein „Staat im Staate“ und darf und kann sich nicht verselbstständigen.

Im Sondervotum der SPD steht auch, dass V-Leute als Instrument der Informationsgewinnung jedenfalls zurzeit noch nicht verzichtbar sind. Ich darf an

dieser Stelle mit einbinden, dass ich hierzu persönlich eine ablehnende Haltung zum Thema V-Leute bereits an anderer Stelle im Landtag deutlich gemacht habe. Aber V-Leute als gedungene Verräter sind prinzipiell zwielichtig und V-Leute wie Tino Brandt haben genau das System des Einsatzes von V-Leuten gründlich diskreditiert.

Deutlich wurde aber auch, dass andererseits die Untersuchungen ergeben haben, dass wichtige Informationen von V-Leuten, wie etwa über die beabsichtigte Beschaffung von Waffen für das Trio oder die Aussage, die Untergetauchten benötigten keine Unterstützung mehr, weil sie jetzt „jobben“ würden, nicht weitergegeben wurden und unzureichend ausgewertet wurden. Dann hätte man es auch nicht gebraucht, wenn man es nicht weiterverwendet. Die Auswertung und Weitergabe derartiger Informationen hätte nämlich früher auf die Spur der Gesuchten und möglicherweise zu ihrer Festnahme geführt.

Eine andere, eine bessere Fehlerkultur - es ist schon angesprochen worden - hätte ich mir auch gewünscht. Wenn denn schon Fehler geschehen, dann müssen aus diesen Fehlern auch entsprechende Schlüsse gezogen werden, man muss daraus lernen.

Traurig fand ich auch, dass viele Zeugen sich auf die Aussage „Ich kann mich an nichts mehr erinnern.“ zurückgezogen haben. Ich hätte mir gewünscht, dass man sich zumindest bemüht, sich erinnern zu wollen.

Letztendlich, Thüringen hat eine besondere Verantwortung bei der Aufklärung der NSU-Thematik, denn von hier stammten die Mitglieder des NSU, hier wurden sie sozialisiert, hier wurden sie und haben sie sich radikalisiert. Deswegen haben wir in unserem Sondervotum ausdrücklich deutlich gemacht: Wir als SPD-Fraktion wollen einen Gedenkort für die Opfer in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beispielhaft hierfür könnte etwa das Mahnmal in Nürnberg sein, das neben den Namen der Mordopfer den folgenden Text der gemeinsamen Erklärung der Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbronn vom April 2012 enthält, den ich an dieser Stelle vortragen möchte: „Neonazistische Verbrecher haben zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen in sieben deutschen Städten ermordet: Neun Mitbürger, die mit ihren Familien in Deutschland eine neue Heimat fanden, und eine Polizistin. Wir sind bestürzt und beschämt, dass diese terroristischen Gewalttaten über Jahre nicht als das erkannt wurden, was sie waren: Morde aus Menschenverachtung. Wir sagen: Nie wieder!“

(Beifall im Hause)

Ich glaube, es stünde Thüringen gut zu Gesicht, auch einen solchen Gedenkort zu haben.

Lassen Sie mich am Ende in Anlehnung an einige Sätze von Richard von Weizsäcker, die er in seiner Rede vom 8. Mai geprägt hat, noch einiges ganz kurz erwähnen. Lassen wir uns nicht hineintreiben in Feindschaft und Hass, egal um welche Nationalität es geht! Lernen wir miteinander zu leben und nicht gegeneinander! Lassen Sie uns das als demokratisch gewählte Politiker immer wieder beherzigen und Beispiele geben! Ich sage ausdrücklich, gerade in jetzigen Wahlkampfzeiten sollten wir aufpassen, dass nicht mancher Slogan denen dient, die wir eigentlich gar nicht wollen.

(Beifall im Hause)

Erschreckend habe sicher nicht nur ich, sondern viele andere auch die Umfragen bezüglich der Landtagswahl in Sachsen zur Kenntnis nehmen müssen, wo die NPD bereits wieder bei 5 Prozent eingeordnet wird, wo die europafeindliche AfD bereits bei 7,5 Prozent liegt. Deswegen sage ich, bislang hat die NPD hier noch keinen Einzug gehalten im Thüringer Landtag, aber wir müssen weiter dafür einstehen und Gesicht zeigen, dass dies auch bei der nächsten Wahl nicht passieren wird.

(Beifall im Hause)

Weitere Arbeit ist nötig, um die Wahrheit zu finden das ist unser Auftrag - und noch weitergehende Konsequenzen aus dem, was wir noch erarbeiten werden, zu ziehen. Deswegen lassen Sie mich ganz zum Schluss den Angehörigen nochmals ganz deutlich mein persönliches Beileid und das meiner Fraktion aussprechen. Ich bitte persönlich und für meine Fraktion um Vergebung für das Leid, was Ihnen angetan wurde. Danke schön.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Untermann das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, vor allem und ganz besonders sehr geehrte Gäste auf der Zuschauertribüne und in den angeschlossenen Sälen des Landtags! Dies ist keine übliche Aussprache im Thüringer Landtag. Heute sprechen wir über den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags. Der Ausschuss sollte die Rolle der Thüringer Sicherheitsbehörden und Justizbehörden von 1990 bis zur Aufdeckung des sogenannten NSU untersuchen, mögliche Fehler aufdecken, Verantwortlichkeiten benennen und Empfehlungen aussprechen. So steht es im Einsetzungsbeschluss, den der Thüringer

(Abg. Pelke)

Landtag am 26. Januar 2012 einstimmig gefasst hatte. Wir diskutieren den Abschlussbericht heute im Beisein der hinterbliebenen Familien und Freunde der Opfer des NSU. Es ist uns eine Ehre, dass Sie heute hier nach Erfurt gekommen sind. Danke schön.

(Beifall im Hause)

Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, gilt unser tiefstes Mitgefühl. Wir gedenken auch heute insbesondere unserer Mitbürger, die Opfer des menschenverachtenden NSU wurden.

Zweieinhalb Jahre intensive Ausschussarbeit liegen hinter uns und ich möchte mich bedanken bei meinen Ausschusskollegen, der Vorsitzenden, den Referenten der Fraktionen, bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, besonders auch bei unserem Sicherheitsdienst und nicht zuletzt bei den Zeugen, die oft lange warten mussten, weil der Ausschuss seinen ehrgeizigen Zeitplan manchmal nicht einhalten konnte. Bedanken möchte ich mich auch bei den Medien für die sachliche Berichterstattung und auch für ihre Ausdauer bei unseren doch manchmal längeren Beratungen.

Meine Damen und Herren, „Ich kann mich nicht erinnern.“, dies ist wohl der häufigste verwendete Satz bei den Zeugenvernehmungen. Auch wenn wir einen lange zurückliegenden Zeitraum untersucht haben und Details naturgemäß verblassen, ich werde das Gefühl nicht los, dass es sich einige Zeugen zu leicht gemacht haben: „Ich kann mich nicht erinnern …“ Deswegen gilt mein Dank heute ausdrücklich auch noch mal den Zeugen, die intensiv versucht haben sich zu erinnern, die mithelfen wollten, Licht in das Dunkel zu bringen. Ich danke Ihnen ganz besonders.

(Beifall im Hause)

Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP-Fraktion teilt die im Abschlussbericht getroffenen Feststellungen und ich möchte heute daher nur kurz nochmals auf einige Punkte näher eingehen. Für die FDP bleiben nach Beendigung der Arbeit des Untersuchungsausschusses noch offene Fragen. Insbesondere die Überfälle in Arnstadt und Eisenach sowie die Geschehnisse am 4. November 2011 in Eisenach konnte der Untersuchungsausschuss mangels Zeit nicht mehr im notwendigen Umfang untersuchen. Aus unserer Sicht sollten diese Ereignisse nochmals tiefgründig parlamentarisch untersucht werden. Hier obliegt dem neuen Thüringer Landtag weiterhin die uneingeschränkte Aufarbeitungspflicht.

Es war richtig, auch den Aufbau der Thüringer Sicherheitsbehörden und deren Arbeit in den 90erJahren zu untersuchen und deren Auswirkungen, soweit es möglich war, aufzuarbeiten. Dabei wurde aber leider sehr viel Zeit benötigt, die dem Ausschuss am Ende seiner Arbeit für die Untersuchung

der weiteren Aufgaben aus dem Einsetzungsbeschluss fehlte. Es bleibt festzuhalten, dass Fehler zum Beispiel bei der Gewinnung von geeignetem Personal für die verschiedenen Sicherheitsbehörden - Landeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz und Innenministerium -, bei der Führung der Sicherheitsbehörden und bei der Weiterbildung des Personals geschehen sind. Des Weiteren sind Probleme in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mehr als deutlich festzustellen. Kompetenzgerangel und Streitigkeiten beim Personal, aber auch das Misstrauen zwischen den Akteuren haben die Arbeit aller Sicherheitsbehörden erheblich gestört und sogar behindert.

Aus Sicht der FDP ist in den 90er-Jahren auch ein Ost-West-Problem bei der Zusammenarbeit innerhalb der Sicherheitsbehörden festzustellen. Mit Blick auf den Umgang mit Rechtsextremismus Anfang der 90er-Jahre kann es wie folgt umschrieben werden: Die ehemaligen DDR-Beamten konnten sich den offenen Hass der Rechtsextremisten nicht vorstellen und die Beamten aus dem Westen hätten nicht erwartet, dass hier eine solche braune Brut entstanden ist. Zudem ist festzustellen, dass die Rechts- und Fachaufsicht nicht konsequent ausgeübt wurde und somit faktisch nicht funktioniert hat. Zugleich wurden im TLfV die geltenden Normen nicht konsequent angewendet bzw. es wurde sich einfach über geltende Vorschriften zum Beispiel bei der V-Mann-Werbung und -Führung hinweggesetzt.

Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf den VMann Tino Brandt eingehen. Die Ausschussmehrheit hat unseren Antrag auf Vernehmung abgelehnt. Nach unserer Auffassung hätte Brandt zur Arbeitsweise des TLfV im Phänomenbereich Rechts oder sogar unter Umständen zum Verbleib des Trios Auskünfte geben können. Brandt hätte auch zu der Frage Stellung nehmen können, ob er im Vorfeld von Durchsuchungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden Hinweise erhalten hat - ein ganz wichtiger Fakt. Zwar ist auch aus Sicht der FDPFraktion nach den Zeugeneinladungen im Untersuchungsausschuss mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es Hinweise vor Durchsuchungsmaßnahmen an Brandt gegeben hat, für eine abschließende Bewertung wäre eine Aussage des direkt Beteiligten eigentlich sinnvoll gewesen.

(Beifall FDP)

Auch wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Brandt von vornherein bestanden haben, hätte der Untersuchungsausschuss 5/1 als objektives Gremium - wie unter anderem im Untersuchungsausschuss 5/2 mit Herrn Trinkaus geschehen - den Zeugen einladen und die Glaubwürdigkeit der Aussagen dann bewerten müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Schlüsselpunkt für die Ermöglichung des späteren Unwesens des Trios war aus meiner Sicht die Garagendurch

suchung in Jena im Januar 1998. Im Abschlussbericht hat der Ausschuss zum Ablauf der Garagendurchsuchung abweichende Feststellungen zum Bericht der Schäfer-Kommission getroffen. Trotz des verspäteten Beginns der Durchsuchung der Garage am Klärwerk wäre eine Festnahme oder zumindest ein Festhalten von Uwe Böhnhardt durch die Polizei an diesem Tag möglich gewesen. Uwe Böhnhardt war nach Zeugenaussagen zu Beginn und während der Durchsuchung der Garagen in der Richard-Zimmermann-Straße anwesend und ist erst später nach Einladen einer großen Reisetasche mit dem Auto weggefahren, und das vor den Augen mehrerer Beamter. Natürlich wissen wir heute mehr als damals. Trotzdem wünschte ich mir nichts mehr, als dass man den Böhnhardt damals einfach festgesetzt hätte.

(Beifall FDP)

Aber auch in späteren Zeiten sind noch weitere grobe Fehler gemacht worden. Die FDP-Fraktion ist über die Zweifel an der Zweckdienlichkeit im Abschlussbericht hinaus der Auffassung, dass die von Kriminalhauptkommissar Wunderlich angeordnete Unterbrechung der Observation am 23. Oktober 2000 in Chemnitz das Erlangen weiterer Erkenntnisse verhindert hat. Wenn unmittelbar nach dem Besuch von Kriminalhauptkommissar Wunderlich der Angesprochene Sei. (Abkürzung) die Wohnung verlässt, telefoniert und anschließend zu einer Garage fährt, um Papiere zu verbrennen, spricht viel dafür, dass genannter Sei. gerade durch die Ansprache des Kriminalhauptkommissars Wunderlich aufgeschreckt wurde. Es wurden Unterlagen vernichtet, die bei Erlangung durch die Polizei unter Umständen Hinweise für die weiteren Ermittlungen bzw. Ansätze für weitere Fahndungsmaßnahmen geliefert hätten.

Der Komplex um die Geschehnisse in Eisenach ist aus Zeitgründen nicht umfänglich untersucht worden. Trotz weniger Zeugenaussagen wurden bereits verschiedene Fragen aufgeworfen, zum Beispiel: Warum haben die herbeigerufenen Einsatzkräfte der Feuerwehr ohne - ich wiederhole -, ohne Eigensicherung durch schusssichere Westen mit der Brandlöschung des Wohnmobils begonnen? Eine solche Eigensicherung wäre jedoch mit Blick auf die durch die Polizeibeamten vor Ort vernommenen Schüsse aus dem Wohnmobil und in Unkenntnis, wie viele Personen sich tatsächlich im Wohnmobil befinden, angezeigt gewesen. Eine nachvollziehbare Begründung, warum dieses nicht erfolgt ist, habe ich bis heute nicht erhalten. Ein solches Vorgehen, welches die Feuerwehrleute in höchste Lebensgefahr bringen kann, ist mir nicht nachvollziehbar, und das allein mit Dilettantismus zu begründen, ist mir zu einfach.

(Beifall SPD)