Um das zusammenzufassen: Man hatte den Eindruck, dass sich die Thüringer Landesregierung von Anfang an sehr stark auf den einen Punkt im NATURA-2000-Management fokussiert hat, nämlich auf das Verschlechterungsverbot, das heißt also, einen Erhaltungszustand zu garantieren, der dort vorgesehen ist, aber das Verbesserungsgebot, was das Management auch vorsieht, völlig ignoriert hat. Das heißt, auch die EU hat gesagt, es gibt dort Lebensraumtypen, wo ihr dafür sorgen müsst, dass ein Zustand hergestellt wird, wo wieder neue Arten angesiedelt werden können, also das, was Frau Tasch an zwei Beispielen hier aufgezeigt hat.
Insofern wenig Leidenschaft, sehr viel Dienst nach Vorschrift, sehr viel Verschlechterungsverbot und
Meine Damen und Herren, an dem Zitat von Herrn Wessel haben Sie gesehen, dass uns das nicht reicht, was hier in Thüringen läuft, und deswegen dieser Antrag.
Zur Ist-Situation hier in Thüringen, die dort bei der Tagung auch ausgewertet wurde: Ich teile ausdrücklich die Auffassung von Frau Mühlbauer. Das liegt wahrscheinlich daran, dass wir im Forstbeirat gut über den aktuellen Stand informiert wurden, über das, was wir eigentlich im Ausschuss hätten besprechen müssen, da haben Sie recht. Aus meiner Sicht gibt es im Forst sehr gute Fortschritte, auch wenn das noch nicht ausreichend ist, aber man ist dort wesentlich weiter als im Offenland. Frau Mühlbauer, wenn Sie sich das nicht erklären können - meine Erklärung ist, dass es im Wald einfacher ist, weil mit dem Forst leichter über Maßnahmen, Naturschutzmaßnahmen als mit den Landwirten zu sprechen ist, für die das natürlich immer einen deutlichen Produktionsverzicht bedeutet. Das ist das, was man an Konflikten hat. Deswegen ist es, glaube ich, genau der Grund dafür, warum das im Wald besser vorangeht.
Um auch einmal ein paar Zahlen zu nennen: Wir sind dort, in der Anstalt, darüber informiert worden, dass 199 Fachbeiträge in Arbeit sind. Allerdings, und wenn man 2018 als Berichtszeitraum im Auge hat, schätzt die Forstanstalt selber ein, dass sie fünf bis sechs Jahre dazu brauchen wird. Man wird nicht bis 2018 fertig werden. Und was natürlich auch eine große Rolle spielt, vor allen Dingen bei dieser Frage nach den Gebietsmanagern, die Anstalt öffentlichen Rechts schätzt ein, dass dafür jedes Jahr 600.000 € aufgebracht werden müssen in jedem Jahr allein im Forstbereich, nicht im Offenland.
Also Sie sehen, im Forst läuft es einigermaßen, auch wenn man bis 2018 nicht fertig sein wird. Völlig unzureichend aus unserer Sicht ist natürlich die Situation im Offenland. Der Minister hat die gleichen drei Gebiete genannt, die er schon seit drei, vier Jahren nennt. Wir fragen uns, warum es nicht vorangeht, warum nicht mehr gemacht wird, gerade angesichts der Tatsache, dass 2018 gemeldet werden muss.
Aus dieser Situation heraus - da komme ich jetzt zu Herrn Kemmerich, was die Finanzen angeht, zu Herrn Kummer bezüglich der Frage biologische Stationen oder die Frage Managementpläne: Wenn wir denn nun wissen, dass es mit den Managementplänen im Offenland überhaupt nicht funktioniert - ich sage einmal, es funktioniert wirklich nicht -, und trotzdem schon sehr viel Geld für diese Managementmaßnahmen ausgegeben wurde, kann man sich doch einmal in einer Runde zusammensetzen, das haben wir mit den Umweltverbänden
getan, und darüber reden, welche Vorstellungen sie denn haben. Interessanterweise - das deckt sich so einigermaßen mit dem, was Herr Kummer hier berichtet hat - gab es zwischen den Umweltverbänden eine sehr intensive Diskussion darüber, ob man Managementpläne weiterverfolgt - also der BUND will das nicht mehr, ich sage das ganz deutlich oder ob man jetzt biologische Stationen nach dem Beispiel Nordrhein-Westfalen einführt - und da sage ich ganz schnell dazu, wie die finanziert werden -, weil nämliche diese biologischen Stationen, diese Gebietsmanager in anderen Bundesländern mittlerweile eine erfolgreiche Arbeit machen. Ich habe das einmal herausgesucht. Österreich - gut, gehört nicht zu Deutschland -, das war das erste Land, was das ausprobiert hat. Bayern und Sachsen haben solche Gebietsmanager in etwas unterschiedlichen Konstellationen eingesetzt, also auch unterschiedlich finanziert, aber es gibt in anderen Bundesländern schon den Ansatz, dass das Managementplansystem genau so kompliziert und wissenschaftlich aufgebaut ist, dass es sehr schwierig ist, damit zu arbeiten, und dass man Menschen damit beauftragen muss, die mit den Unternehmen, mit den Naturschutzverbänden, mit den Menschen vor Ort reden und sagen, wir müssen dort einen Konflikt lösen bzw. eine Strategie entwickeln.
Da scheint - das ist im Prinzip die Antwort auf Herrn Kummer - die untere Naturschutzbehörde überfordert zu sein und kann diese Aufgaben genau nicht wahrnehmen. Herr Minister Reinholz hat beachtliche Zahlen genannt, Gelder, die ins NATURA2000-Management fließen sollen. Das ist mehr als bisher, ich will das noch einmal betonen. Der Wille der Landesregierung ist erkennbar. Wenn ich dann höre, das ist genau die Zahl, die wir auch errechnet haben, 1 Mio. pro Jahr aus der ENL, finanziert aus dem EFRE oder ELER, da würden wir in dieser Problematik einen deutlichen Schritt weiterkommen, wo es doch in den letzten Jahren nicht funktioniert hat. Warum denn nicht die Idee der Umweltverbände aufgreifen und sagen, wir probieren das aus, das Geld ist da.
Natürlich können wir das nicht aus dem laufenden Personalbestand machen, da müssen neue Leute eingestellt werden. Da gehört auch eine hohe Qualifikation dazu. Aber andere Bundesländer zeigen, dass sie dort auf dem richtigen Weg sind.
Deswegen bleibt es dabei, Herr Kummer, unsere Forderung, die Managementpläne ernst zu nehmen, das liegt einfach daran, um noch einmal deutlich zu machen, dass man eine Strategie braucht. Die ist nicht da. In vielen Gebieten gibt es die nicht. Die Grundidee eines Managementplans, nämlich sich mit allen Beteiligten zusammenzusetzen, eine Strategie zu entwickeln, die ist richtig. Wir haben
uns - das merken Sie an unserem Antrag - auch ein Stück weit von diesen Managementplänen verabschiedet, würden aber jetzt der Landesregierung mit auf den Weg geben, die Dinge, die begonnen wurden, zu Ende zu bringen. Unser Modell für die Zukunft ist, das mit Gebietsmanagern und mit biologischen Stationen umzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich darf mich der Hoffnung von Frau Mühlbauer anschließen, dass das in der nächsten Wahlperiode gleich am Anfang der Legislatur ein Thema wird. Wir hätten uns sehr eine Beratung im Ausschuss gewünscht und uns gut vorstellen können, dass wir einige der Punkte, die wir jetzt hier mit mehr oder weniger großer Aufmerksamkeit diskutieren, sehr tief, vor allem mit Experten hätten diskutieren können. Das ist schade, aber das ist nun einmal so.
Meine Damen und Herren, ich habe noch eine halbe Minute, die möchte ich nun darauf verwenden, auch wenn sich meine Vita hier im Landtag nicht mit den Herren, die Sie heute schon verabschiedet haben, messen kann, trotzdem herzlichen Dank zu sagen für die letzten fünf Jahre, die ausgesprochen spannend, an der einen oder anderen Stelle auch abenteuerlich waren. Das ist etwas, was mir hier wirklich viel Spaß gemacht hat. Ich möchte auch Abbitte leisten, weil ich überall diese gelb-roten Mappen sehe, und zwar bei den Damen und Herren, die meine Reden dann in irgendeinen lesbaren Text umschreiben mussten. Ich habe gehört, das ist immer ein Satz, meine Rede, und sie müssen dann überlegen, wo sie die Punkte hinsetzen. Also herzlichen Dank für die Arbeit, die sie da geleistet haben.
Ansonsten wünsche ich allen, die krankheitsbedingt aus dem Landtag ausscheiden, dass sie gesund werden, uns allen, die wir gesund sind, dass wir gesund bleiben. Je nachdem, wo wir dann nach dem 14.09. zu tun haben, viel Erfolg bei dem, was wir tun. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank auch dir, lieber Frank, vielen herzlichen Dank Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Augsten, für Ihre Arbeit.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Ich frage: Wünscht die Landesregierung noch einmal das Wort? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir direkt zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags, und zwar über die Nummer II in der Drucksache 5/7394. Wer diesem zustimmen
möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Eine Einbringung ist nicht gewünscht. Die Landesregierung erstattet jedoch einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und ich darf Herrn Staatssekretär Staschewski das Wort erteilen.
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch die von der FDP, ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Thema noch einmal hier haben. Denn wir sind der Meinung, jeder Mensch hat das Recht auf ein angemessenes und faires Einkommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Vollzeit tätig sind, sollen auch davon leben können.
Dennoch mussten wir in den letzten Jahren oder vergangenen zwei Jahrzehnten feststellen, dass in Deutschland wie in Thüringen insbesondere seit Mitte der 90er-Jahre der Niedriglohnsektor stark angewachsen ist. Das hat verschiedene individuelle, aber auch gesamtgesellschaftliche Folgen. Die Ursachen liegen - das Thema hatten wir heute schon einmal am Rande angesprochen - darin, dass Unternehmer das teilweise nicht ordentlich in Angriff genommen haben. Dazu stehe ich auch. Ich habe das nicht pauschal von allen behauptet, aber ich sage auch ganz klar, da ist durchaus eine Verantwortung auf unternehmerischer Seite. Gott sei Dank ist ein Umdenken geschehen, weil inzwischen viele wissen, wenn sie Fachkräfte brauchen, müssen sie anständige Löhne zahlen. Aber was die Folgen für diejenigen sind, die einer niedrig entlohnten Arbeit nachgehen, sind geringe Einkommen verbunden mit vielen Einschränkungen, weniger Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, aber auch die existenzsichernden Renten im Alter sind gefährdet und die erbrachte Arbeitsleistung wird durch niedrige Löhne in keiner Weise angemessen anerkannt.
Auch für die Sozialversicherungssysteme bedeutet der Niedriglohnsektor in Deutschland mit über 8 Mio. Beschäftigten eine spürbare Belastung; das belastet uns alle. Das belastet auch die Frauen, die
an der Kasse im Supermarkt arbeiten, denn es bedeutet, sie müssen ihren Beitrag für die Sozialversicherungssysteme leisten, und wir haben mehr Aufstocker.
Umso mehr freut es mich, dass nun endlich die Weichen für einen flächendeckenden, allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gestellt sind. Es ist gut, dass das so kommt.
Das heißt, 250.000 beschäftigte Frauen und Männer in Thüringen, die jetzt weniger als 8,50 € verdienen, profitieren unmittelbar von dieser Regelung. Das ist eine wichtige, eine richtige Entscheidung. Und, Herr Kemmerich, das tragen ca. 98 Prozent der Menschen in Deutschland mit.
Nun zu dem vorliegenden Antrag: Als sittenwidrig werden Löhne nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann bezeichnet, wenn sie erstens nicht einmal zwei Drittel des tariflichen oder ortsüblichen Lohns erreichen bzw. zweitens ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohnleistung besteht. Da komme ich später noch einmal hin, weil das die Gefahr ist, wir müssen in Zukunft aufpassen, was einen Mindestlohn anbelangt, dass dann nicht irgendwelche irrealen Annahmen da sind, was man in einer Stunde leisten kann, was man wirklich innerhalb einer Stunde arbeiten kann. Zu dem Ausmaß sittenwidriger Löhne in Thüringen liegen uns derzeit keine umfassenden Informationen vor. Die Bundesfinanzdirektion Südost teilte auf Anfrage mit, dass ihr keine aussagekräftigen Statistiken über sittenwidrige Löhne in Thüringen vorliegen. Das wirkliche Ausmaß ist tatsächlich nicht zuverlässig einzuschätzen. Ich empfehle immer, einfach öfter in Betriebe zu gehen
oder sich konkrete Situationen anzuschauen. Ich war zum Beispiel vor Kurzem bei den Streikenden in den Autobahnraststätten, die hier in Thüringen bestreikt werden, übrigens sind es schon 40 Streiktage - 40 Streiktage. Ich war in Hörselgau und Eisenach an der ehemaligen Grenze. Wenn man sieht, was da passiert, dass in diesem Fall ein italienischer Konzern einsteigt und einfach den Leuten, die tarifgebunden sind, noch entsprechend kündigt und ihnen dann Angebote macht bzw. Arbeitszeiten aufhalst, das ist meines Erachtens einfach nicht hinnehmbar. Da müssen wir uns als Politiker einsetzen.
Da müssen wir auf der Seite derjenigen stehen, die Betriebsräte oder Gewerkschaften sind, und sie da
Wir haben, wenn wir Aufstocker anschauen, laut Statistik ca. 40.000 erwerbstätige ArbeitslosengeldII-Bezieher, die entweder sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt sind. Der Anteil an der Gesamtheit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt bei etwa 31 Prozent. Wir müssen beachten, dass nicht zwingend alle Aufstocker für sittenwidrige Löhne arbeiten; es kann auch sein, dass die deutlich über 8,50 € oder deutlich über den zwei Dritteln liegen, aber dann eine größere Bedarfsgemeinschaft entsprechend sind, einfach mehr Kinder in der Familie sind, so dass es auch nicht reicht.
Daten zu Klagen vor Thüringer Gerichten aufgrund der Sittenwidrigkeit von Löhnen sind nicht Gegenstand der Arbeitsgerichtsstatistik oder der statistischen Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit, daher können keine Aussagen zum Ausgang erhobener Daten gemacht werden. Wichtig aber ist, dass Erfahrungswerte aus der Praxis der Jobcenter gezeigt haben, dass es nicht immer zwingend notwendig ist, dass man zu einem gerichtlichen Verfahren kommen muss. Oft kann hier bereits die Anhörung von Arbeitgebern Verhaltensänderungen bewirken, ein moralischer Druck, der hier aufgebaut wird, ist oftmals ein Weg, der hier möglich ist. Die im Antrag der Linken geforderte Verabredung mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, den Jobcentern ist eine komplette rückwirkende Prüfung bis 2009 vorzuschreiben, ist leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Das heißt aber nicht, dass nichts getan wird. Ich kann einmal ein positives Beispiel aus Gera bringen; auch in Gera gibt es positive Beispiele.
Das Jobcenter Gera hat im Jahr 2013 eine systematische Prüfung von 1.000 Arbeitsverträgen von Aufstockern vorgenommen. Von diesen 1.000 Arbeitsverträgen wurden 39 Verstöße festgestellt. Ich sage nur einmal, dass es auch schon gut ist, wenn man so grundsätzlich diesen Druck aufbaut, denn das wird auch andere dann davon abhalten, vielleicht in Zukunft entsprechend zu versuchen, die Regeln zu unterwandern.
Meine Damen und Herren, das heißt, die Träger der Jobcenter selbst haben eine Verantwortung, dem Lohnwucher vor Ort nachzugehen. Diese Verantwortung leitet sich übrigens auch aus ihrer Verpflichtung zum wirtschaftlichen Umgang mit den von ihnen verwalteten Steuergeldern ab. Daher sind sie nicht nur verpflichtet, sondern auch legitimiert, zu prüfen, ob im Einzelfall vorrangiges Einkommen, etwa ein Arbeitsentgelt, zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Die Jobcenter sind gehalten, die Sittenwidrigkeit in Fällen mit auffallend niedriger Lohnzahlung zu prüfen und
die gegebenenfalls übergegangenen Ansprüche notfalls auch vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen. Die praktische Umsetzung dieses gesetzlichen Instrumentariums ist jedoch sehr personalund verwaltungsaufwendig. Die Feststellung von Lohnwucher ist gerade dann schwierig, wenn eine Flächentarifbindung oder ein allgemein verbindlicher Mindestlohn in der jeweiligen Branche nicht gegeben ist. Die dann zu berücksichtigende ortsübliche Vergütung ist oftmals sehr schwer feststellbar. Bei einem im Grunde zulässigen Stundenlohn kann Lohnwucher außerdem dadurch entstehen, dass unbezahlte Überstunden geleistet werden. Das ist übrigens auch jetzt, wenn wir den Mindestlohn haben, die große Gefahr zum Beispiel im Gewerbe bei Briefzustellern oder auch bei Reinigungsfirmen, dass einfach Arbeitsaufträge innerhalb einer Stunde definiert werden, die so nicht durchgehalten werden können. Daher müssen wir gerade hier in diesen Branchen verstärkt prüfen. Ich glaube, das ist wichtig. Dennoch sage ich zum Schluss, sehr geehrter Herr Barth und Herr Kemmerich, es ist wichtig, einen flächendeckend gesetzlichen Mindestlohn jetzt endlich auch in Deutschland zu haben,