Protocol of the Session on June 26, 2014

Es gibt keine ernsthaften oder aufrechtzuerhaltenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die

ses Modell, weil das hier vorgetragen wurde - es ist verfassungsrechtlich zulässig. Es gibt 10 Bundesländer, in denen seit Jahren Funkhäuser von privaten Anbietern existieren. Es gibt zum Teil mehrere Funkhäuser wie in Sachsen oder Sachsen-Anhalt. Das ist auch so eine Diskussion, wenn es nur eins gibt, dass das dann trotzdem bedenklich ist. Aber es gibt in unserem Nachbarland Hessen und auch in Schleswig-Holstein zum Beispiel jeweils nur ein Funkhaus der privaten Anbieter und auch diese Länder haben eine Vielfalt, glaube ich, in den Anbietern, das kann man ihnen nicht absprechen.

Das Funkhausmodell, zum Abschluss, meine Damen und Herren, ist also auch für Thüringen eine Möglichkeit, Programmvielfalt zu sichern und den Hörern in allen Altersgruppen auch aus den privaten Anbietern heraus ein Angebot zu machen. Denn den Hörern, meine Damen und Herren, geht es um die Inhalte, geht es um das Angebot und nicht so sehr um die Frage, wem welcher Sender nun genau gehört. Das ist das Landesfunkhausmodell, das ist der Inhalt unseres Änderungsantrags, für den ich Sie zum Abschluss meiner Rede herzlich um Unterstützung bitte. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Döring für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine werten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, um mit Hannah Arendt zu sprechen, erreicht die Neufassung des Thüringer Landesmediengesetzes nach Anhörung und Befassung im zuständigen Ausschuss heute das helle Licht der Öffentlichkeit. Ich bin überzeugt, sie kann sich dabei sehen lassen. Die Analyse der Anhörung hat nicht nur für mich deutlich gemacht, dass die zentralen Zielstellungen der Novellierung von der übergroßen Mehrzahl der Anzuhörenden getragen und auch unterstützt werden. So wird die Neustrukturierung der Bürgermedien einhellig positiv reflektiert und der Funktionsdreiklang, wie es Jochen Fasco formulierte, bestehend aus Zugangsoffenheit, lokaler Information und Medienbildung wird durch die Bestimmungen der Novelle in eine neue Qualität gesetzt. Die Thüringer Landesmedienanstalt kann sich noch stärker als Impuls und Ideengeber in der Thüringer Medienlandschaft etablieren, nicht zuletzt bei der Stärkung der Medienbildung.

Meine Damen und Herren, Medienmündigkeit wird immer mehr zur wichtigsten Schlüsselqualifikation in der digital vernetzten Gesellschaft und damit zu

(Abg. Barth)

einem zentralen Faktor für Teilhabe. Mündige, selbstbestimmte Mediennutzung ist dabei nicht nur eine Frage der technischen Fertigkeiten, sondern vor allem eine Frage der medienethischen Kompetenz. Durch die Etablierung des Medienkompetenzzentrums können wir diesen Herausforderungen, meine ich, noch aktiver, noch konstruktiver begegnen.

Meine Damen und Herren, schon im Vorfeld - und der Kollege Blechschmidt hat das auch schon angedeutet - waren sich alle Fraktionen einig, im Gesetz Formulierungen zur Sicherung der Netzneutralität, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich des Landes fällt, aufzunehmen. Die Anhörung hat uns bestätigt, dass es eines ordnungspolitischen Rahmens bedarf, um Netzneutralität zu garantieren und eine verstärkte Ökonomisierung der Teilhabe an Informationen und Partizipation zu verhindern. Mit der Sicherung der Netzneutralität als Zielstellung wollen wir im Rahmen des im Gesetz vorgenommenen Regelungsbedarfs einer drohenden oder bestehenden Teilhabebeschränkung politisch entgegenwirken und ich bin froh, dass wir in Thüringen hier Vorreiter werden.

Meine Damen und Herren, eine weitere Änderung haben wir beim Mindestumfang zugangsoffener Sendezeiten in den Bürgermedien vorgenommen. Die Festschreibung von mindestens 14 Wochenstunden, also zwei Stunden pro Wochentag, scheint uns zielführend, um sowohl den Bedarf zugangsoffener Sendezeiten zu gewährleisten, als auch eine Weiterentwicklung der Bürgerradios und des Bürgerfernsehens zu ermöglichen. Für uns galt im Interesse der Nutzer, eine Mindestnorm festzuschreiben und gleichzeitig für ein zumindest phasenweise durchführbares Programm zu sorgen, indem sich auch mancher Nutzer perspektivisch einbringen kann und ich bin überzeugt, auch einbringen wird.

Meine Damen und Herren, mit der Möglichkeit, Projekte im Einrichtungsrundfunk zu fördern, nehmen wir eine Anregung der Bürgermedien in der mündlichen Anhörung auf. Künftig wird es der Landesmedienanstalt möglich sein, Medienprojekte an Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen finanziell zu unterstützen. In Diskussionen mit den Verantwortlichen hat sich gezeigt, dass damit dann auch die Möglichkeit von anderen Unterstützern gegeben ist. Das, denke ich, ist ein wichtiger und zielführender Weg.

Nicht zuletzt haben wir in § 13 eine Klarstellung vorgenommen, die Verlängerung der Zulassung ist jetzt eindeutig formuliert.

Intensiv auseinandergesetzt hat sich meine Fraktion mit dem Wunsch von Landeswelle Thüringen und Antenne Thüringen, in der Novelle die rechtlichen Grundlagen für ein Funkhausmodell festzuschreiben. In einem wirklich eingehenden Abwä

gungsprozess sind wir zum Ergebnis gekommen, hier keine Änderung vorzunehmen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit sind wir verpflichtet, ein möglichst hohes Maß an gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk zu sichern. Wir sind überzeugt, Programmvielfalt kann hier nicht mit Angebotsvielfalt gleichgesetzt werden. Und eins ist für uns deutlich geworden: Klar formulierte programminhaltliche Auflagen wären sowohl in einem Landesmediengesetz als auch als gesetzlich verankerte Auflage an die Landesmedienanstalt ein Verstoß gegen die im Grundgesetz definierte Rundfunkfreiheit und damit verfassungswidrig, also nicht das Modell, aber klar formulierte Auflagen. Das hat auch Prof. Fechner in der Anhörung deutlich gemacht. Wir haben noch eine Rechtsauskunft von Prof. Ony erhalten, aber da ist diese Kernfrage leider nicht diskutiert und berührt worden.

Dem Dank vom Kollegen Blechschmidt an die Verantwortlichen von Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen für die intensive und faire Diskussion, will ich mich gerne anschließen und ich sage auch, wir werden hier weiter im Gespräch bleiben.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann ich sagen, mit der Novelle des Thüringer Landesmediengesetzes bringt die Regierungskoalition ein modernes und praxisnahes Gesetz auf den Weg. Es nimmt wichtige medienrechtliche Weichenstellungen für Thüringen vor, insbesondere bei der Stärkung der Bürgermedien. Ernsthafte Gründe, die Novellierung in der jetzigen, durch die AusschussAnhörung weiter verbesserten Form abzulehnen, kann ich nicht erkennen, und meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf daher zustimmen. Herzlichen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Herr Döring. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich denke, ich kann allen freundlichen Worten zustimmen, die bereits gesagt worden sind, sowohl was die Zusammenarbeit mit der doch jetzt sehr eingeschränkten Zuschauerschaft und den Diskutierenden im Prozess angeht als auch die Zuarbeit durch die Kolleginnen und Kollegen aus der Staatskanzlei und den sonstigen staatlichen Stellen und auch, was unseren Ausschuss angeht. Das kann man wirklich nur so sagen. In diesem Fall, und das ist bei Medienpolitik nicht unbedingt zu erwarten, ging es dafür, dass man sich nicht immer einig ist, ziemlich harmonisch zu. Das ist wirklich gut.

(Abg. Döring)

Ich will kurz noch daran erinnern, welche Herausforderungen wir eigentlich in unserer Medienlandschaft haben, ohne jetzt hier ein Referat über das Thema zu halten. Wir haben es in Thüringen damit zu tun, dass die Auflagen unserer Tageszeitungen stetig sinken. Die neuesten Zahlen dazu sind gerade im Medienmonitor erschienen, dass auch die Nutzung des Fernsehens durch unter 30-Jährige deutlich zurückgeht, respektive gar nicht erst stattfindet. Also Menschen unter 18 Jahren benutzen den Fernseher maximal noch als etwas, das man braucht, um das Internet auf eine Größe zu bringen, in der man den Ball besser sieht. Wir haben es damit zu tun, dass die Nutzung des Radios - zum Glück, muss ich sagen - weiterhin hoch ist, das Niveau „stagniert“ seit Jahren auf sehr hohem Niveau, und natürlich mit einer stark steigenden Nutzung des Internets, und da wieder unterschieden sowohl was die Internetangebote der Rundfunkanbieter angeht als auch alle anderen Möglichkeiten sich zu informieren oder zu unterhalten. In diesem Zusammenhang war lange ein neues Mediengesetz angekündigt - auch daran sollte man vielleicht heute noch mal erinnern -, ohne den großen Streit zu machen. Wir haben vor vier Jahren gehofft, dass wir es kriegen, vor drei Jahren, vor zwei Jahren, vor einem Jahr und mit Freundlichkeit im Ausschuss immer wieder nachgefragt. Wir nehmen zur Kenntnis, und das mit Freude, dass die Landesregierung gesagt hat, nein, über den nächsten Wahltag schieben wir das jetzt nicht mehr hinaus, wir bringen es zum letztmöglichen Zeitpunkt noch ein. Für diesen Mut Respekt und Danke, dem Dritten an dieser Stelle, der es jetzt immerhin dazu bringt, dass es tatsächlich verabschiedet werden wird.

(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Gern. Bitte.)

Die Absicht des Landesmediengesetzes, so, wie es vorgelegt wurde, war auch der Koalition noch nicht ganz ausreichend deutlich, insgesamt auch da vielleicht noch einmal daran erinnert, wir hatten auch vor, ein Pressegesetz zu ändern. Dieses Thema ist dann irgendwann unter den Tisch gefallen, weil offensichtlich die vielen Möglichkeiten, die man hat, wenn man ein Mediengesetz ändern möchte, sich schon verwaltungsintern dann nur noch auf diese „kleine Reform“ gestützt haben.

Das Landesmediengesetz soll jetzt also im Wesentlichen unsere Bürgerradios in ein einheitliches Modell bringen, was wir mit großer Einigkeit so sehen, mit wenigen kleinen Abweichungen, zu denen wir alle schon gekommen sind und auch noch kommen werden. Es soll die Zulassungsgrundsätze für Veranstalter klarstellen, sich bei gesetzlichen Regelungen der diversen Rundfunkänderungsstaatsverträge annehmen, die Medienbildung stärker betonen, und das tut es auch. Das haben wir in der Diskussion deutlich gemacht. Wir haben uns deshalb

mit unserem Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, unter anderem „nur“ wiederum am Änderungsantrag der Koalition abgearbeitet, um damit deutlich zu machen, dass wir sehr wohl richtig finden, dass das Gesetz insgesamt kommt - aber.

Bevor ich zu dem Aber komme, vielleicht noch mal kurz den Änderungsantrag der FDP abgearbeitet. Dem werden wir natürlich nicht zustimmen können. Ich mache es auch mal ein bisschen, wenn Sie so wollen, grundsätzlich, Herr Barth hat es auch gemacht. Doch, Herr Barth, die Vielfalt der Anbieter ist uns schon wichtig, und nicht nur die Angebote. Gerade Sie als die Partei, die sonst immer den Mittelstand gut findet, sollte dieses Thema eigentlich klar sehen, dass Vielfalt von Anbietern auch ein Wert sein kann. Ich würde durchaus behaupten, dass Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen mittelständische Anbieter sind.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP:... muss auch funktionieren.)

Was das Thema Medienmonopole der Anbieter anrichten kann, darüber haben wir schlechte Beispiele außerhalb von Thüringen, die wir hier nicht haben wollen. Insofern kann man natürlich schon von den Angeboten her diskutieren, aber das ist alles schon gesagt und unter anderem jetzt auch gerade von Herrn Döring und Herrn Blechschmidt, das wäre heikel, das mit staatlichen Auflagen zu versehen, was sie denn zu senden haben. Ich will es mal mit Ihren eigenen Worten versuchen: Wenn der Werbemarkt endlich einmal einsehen würde, Herr Barth, dass auch wir beide zur Zielgruppe gehören, auch noch die nächsten 30 Jahre, dass wir immer noch nicht so verkalkt in unseren Köpfen sind, dass wir in der Lage sind, unsere Hör- und Sehgewohnheiten zu ändern und auch unsere Einkaufsgewohnheiten, dann sind wir auch ein relevanter Werbemarkt und dann wird irgendwann auch jemand kommen und uns ein Radioprogramm machen, was Sie gerne hören und was ich gerne höre. Da sind wir wahrscheinlich noch am nächsten zusammen, bei allem, was wir hier so kennen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe mich erkundigt, was Sie gerne hören, Herr Barth, da sind wir uns wahrscheinlich mal einig, ansonsten ja nicht, aber in diesem Fall schon. Da würden wir den Markt walten lassen, was die FDP sonst immer gerne macht. Wir halten das in diesem Fall für richtig.

Was unseren Änderungsantrag angeht, es muss gesagt werden, obwohl es eigentlich nicht wirklich wichtig ist, aber es ist schon bemerkenswert, wenn dann gerade der Vertreter der Landesregierung darauf beharrt, dass die Definition von Netzneutralität die allein selig machende ist, weil sie nur das von Netzneutralität definieren soll, was wir auch gesetzlich regeln dürfen. Das ist natürlich - entschuldi

gen Sie bitte, Herr Minister - grober Unfug, weil wir auch in einem anderen Gesetz - ich könnte Ihnen heute beispielsweise vor zwei Tagesordnungspunkten genau zeigen, dass Begriffsbestimmungen breit angelegt sind, und noch mal klarstellen, unter welchem Begriff man hier gesetzliche Regelungen trifft. Dass auch beispielsweise das Thema Netzneutralität etwas mit dem Thema der Hard- und Software zu tun hat, wird kaum jemand bestreiten wollen. Das dann aufzunehmen, war einfach nur wieder der Tatsache geschuldet, dass die Mehrheiten klar sind - egal, das hätte uns nicht davon abgehalten, dem Gesetz heute zuzustimmen.

Was deutlicher dafür sorgt, dass wir uns leider „nur“ enthalten werden, obwohl wir geschwankt haben, ist die Tatsache, dass wir bei Netzneutralität tatsächlich sehr deutlich und ausgesprochen deutlich wollen, dass die gemanagten Services auch mit bei der Netzneutralität benannt sind. Auf gar keinen Fall wollen wir sie ausnehmen wie die FDP, aber wir möchten sie auch deutlich drin haben, und das genau will die Koalition in ihrer Formulierung zurzeit nicht. Spezialdienste müssen unter die Regeln der Netzneutralität fallen und diese Klarstellung hätten wir gerne gehabt. Das war nicht zu machen. Das kann man verstehen, wenn Koalitionen Kompromisse eingehen müssen, aber das sorgt dafür, dass wir keine ganz große Zustimmung heute in diesem Hause haben werden.

Wir haben über die Frage der offenen Sendezeiten für die Bürgerradios diskutiert. Allen hier im Raum ist klar, dass die 14 Stunden, die jetzt drinstehen als notwendiger Offener Kanal, eine gegriffene Zahl sind. Diese gegriffene Zahl ist klein und eine deutliche Verbesserung zu dem, was bislang vorhanden ist, und das gerade, obwohl wir Grüne eigentlich immer für Offene Kanäle gesprochen haben, aber einfach merken, die technische Entwicklung ist darüber hinweggegangen. Menschen, die sich heute anderen Menschen völlig ohne redaktionelles Konzept und redaktionelle Kontrolle mitteilen wollen, tun das in der Regel nicht mehr über das Radio, sondern über das Internet, und das teilweise mit großem Erfolg, aber nicht immer mit großer inhaltlicher Qualität und schon gar nicht redaktioneller oder journalistischer Qualität. Deshalb hätte man dort die Regelung flexibel machen können - das hat Herr Blechschmidt, glaube ich, auch schon gesagt und das der Landesmedienanstalt überlassen.

Für uns ist noch eine Sache wichtig, auch wenn sie vielleicht nur so klingt, als wenn sie eine Kleinigkeit wäre, aber die Debatte in der Öffentlichkeit zum Thema, wie staatsfern sollte Rundfunk sein, dürfte eindeutig geklärt sein. Alle Fragen gehen darauf hinaus, dass sie sagen, wir wollen nicht, dass der Staat in irgendeiner Weise nahe an unseren Medien dran ist. Warum wir dann unbedingt die Landesregierung in der TLM-Versammlung noch belassen wollen, ist nicht einleuchtend. Andere Länder haben

uns das vorgemacht. Herr Gnauck, Sie müssen da nicht drinsitzen, Nordrhein-Westfalen und Bremen haben eine klare Regelung. Da sind die Landesregierung und übrigens auch alle anderen politischen Wahlbeamten raus, wie wir es in unserem Antrag vorgeschlagen haben. Das hat keine Mehrheit gefunden. In diesem Punkt sind wir ziemlich „stur und unerbittlich“, das ist der Grund, warum wir nicht mitgehen können heute bei dem Gesetz.

(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Schade.)

Das ist schade, das sehen wir auch so.

Letzte Bemerkung noch: Wenn man schon den Einrichtungsrundfunk fördert, warum man nicht auch die Möglichkeit der Filmförderung hineinschreibt, um dieses Medium in Thüringen auch mal seiner gebührenden Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, haben wir auch nicht verstanden. Es wäre alles nicht das große Thema gewesen. Die beiden genannten Themen sorgen dafür, dass wir uns nun enthalten werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt kein Redewunsch mehr vor. Herr Wucherpfennig, Entschuldigung, selbstverständlich. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, eine Novellierung des Landesmediengesetzes nach über 10 Jahren ist unter Berücksichtigung der sehr dynamischen Entwicklung in der Medienlandschaft mehr als sinnvoll und deshalb danke ich der Landesregierung an dieser Stelle, dass sie den heute zur Diskussion und Abstimmung stehenden Gesetzentwurf dem Parlament Anfang des Jahres vorgelegt hat. Wesentliche Neuerungen sind in den Bereichen Bürgermedien und Medienbildung zu verzeichnen. Einzelheiten lasse ich aber weg. Darüber ist schon genug berichtet worden von meinen Vorrednern. Die am 16. Mai durchgeführte und von hoher Sachlichkeit und Fachlichkeit geprägte mündliche Anhörung ergab, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich positiv und richtungsweisend ist und nur partiell Nachbesserungen vorgenommen werden sollten. Im Nachgang der Anhörung haben deshalb alle Fraktionen Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf erarbeitet, da es in Einzelfragen differenzierte Sichtweisen gab. Gleichwohl möchte ich auch an dieser Stelle allen Kollegen im Europaausschuss für die konstruktive Arbeitsweise danken. Schließlich wurde dem Gesetzentwurf der Landes

(Abg. Meyer)

regierung auf der Grundlage des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen bei 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

Zu den wichtigsten vier Änderungen möchte ich kurz Stellung nehmen.

Erstens: Viele Anzuhörende haben sich dafür ausgesprochen, die Netzneutralität im Gesetz zu verankern. Dieser Forderung sind wir nachgekommen. Hierdurch und mit der Legaldefinition der Netzneutralität machen wir unser Gesetz zu einem der modernsten Landesmediengesetze in Deutschland. Man könnte sogar von einer gewissen Vorreiterrolle reden. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben über die vorgeschlagene Definition hinaus gefordert, neben Inhalt, Anbieter, Herkunft etc. auch die angewendete Hardware mit aufzunehmen. Dieses haben wir jedoch abgelehnt, da es einen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, und zwar des Telekommunikationsrechts bedeutet hätte.

Zweitens: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah bei den zugangsoffenen Sendezeiten bei den Bürgermedien eine wöchentliche Mindestzeit von 32 Stunden vor. Da dieses gerade in kleineren Städten eine relativ hohe Hürde darstellen würde und hierdurch vielfach Wiederholungsausstrahlungen die Folge wären, haben wir vorgeschlagen, die zugangsoffenen Sendezeiten auf mindestens 14 Wochenstunden zu begrenzen. Wir denken, dass dies ein angemessener, ein guter Kompromiss ist.

Drittens: Ein Aspekt der Anhörung, der nur im Änderungsantrag der FDP aufgegriffen wurde, war die Frage des sogenannten Funkhausmodells. Spätestens seit der mündlichen Anhörung wurde dieses Modell von den anderen Fraktionen verworfen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Äußerung des angehörten Medienrechtlers Prof. Dr. Fechner von der TU Ilmenau. Ich zitiere aus dem Protokoll des Europaausschusses: „Die Bevölkerung solle pluralistisch informiert werden. Diese Pluralität sei nur dann gegeben und geboten, wenn sich die Bevölkerung aus unterschiedlichen Quellen informieren könne. Das Bundesverfassungsgericht stelle dabei auf eine Pluralität von Anbietern ab. Der Gesetzgeber müsse dabei einen Rahmen für die Möglichkeit der Entstehung von Vielfalt schaffen. […] Das Funkhausmodell sei aus seiner Sicht verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil dann nicht mehr die Pluralität der Anbieter gegeben sei.“

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Zwei Juristen, drei Meinungen.)

Ja, ja, natürlich, klar, aber dieser letzte Satz bezieht sich nicht auf die Situation in Ländern wie Schleswig-Holstein und Hessen, sondern auf den konkreten Fall hier in Thüringen. Dass unsere Medienlandschaft etwas anders aussieht als in den beiden

Ländern, das wissen wir auch alle. Für uns sollte deshalb gelten