Ich möchte noch etwas zu Frau Lehmann sagen, die den Vorschlag des Finanzministers so gelobt hat und ein neues Modell - vom Wort her ja, Konsolidierungsrendite, aber trotz dieser neuen Wortschöpfung führt der Finanzminister uns und die Öffentlichkeit vor, weil die de-facto-Einsparungen, die er darstellt, resultieren nicht aus der Schuldentilgung, sondern aus einem zu hohen Haushaltsansatz bei den Zinszahlungen. Die Zinszahlungen waren einfach zu hoch geplant und wir sparen dort 40 Mio. €, nicht, weil wir getilgt haben, sondern einfach, weil die Realzinsen niedriger sind. Das wird uns jetzt als Rendite verkauft und das ist nicht seriös. Wir haben auch - deswegen habe ich das vorhin betont - als Deckungsquelle weniger Zinszahlungen zugrunde gelegt. Da hat der Finanzminister gesagt, das tritt niemals ein. Wir brauchen die veranschlagten Mittel für die Zinsen und jetzt wurde im Ergebnis der Jahresrechnung deutlich, dass die Zinsen mit 40 Mio. € zu hoch angesetzt waren, aber nochmals: Nicht, weil wir getilgt haben, sondern weil einfach das Realzinsniveau noch niedriger war als ursprünglich prognostiziert. Wir sind jetzt bei einem Zinsniveau in der Nähe der Inflationsrate und zum Teil darunter, aber die Diskussion wollen wir nicht aufmachen. Nur, Frau Lehmann, es hat also keinen Ansatz von Kreativität, was Sie hier machen, sondern Sie wollen einfach erneut das gleiche Konzept anwenden wie bei den zurückliegenden Wahlen. Sie wollen vorher etwas versprechen. Ob Sie es dann einhalten oder nicht, machen Sie dann erst einmal vom Wahlergebnis abhängig. Das stößt auf unsere Kritik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Döring von der SPD hat gesagt, die Linken, die unterscheiden sich von der SPD. Das ist erst einmal grundsätzlich richtig, deswegen sind wir auch zwei Parteien. Das ist erst einmal nicht verkehrt und wir sind gar nicht so weit auseinander, wie Sie hier vom Rednerpult verkündet haben. Wir haben es deutlich gesagt, dass, was wir vorgeschlagen haben, ist eine Fortsetzung eines Hilfspakets. Die Idee Hilfspaket kam nicht von uns, sondern von CDU und SPD. Die haben ein 136-Mio.-€-Hilfspaket auf den Weg gebracht, das setzen wir jetzt als Übergangslösung fort. Das, was Sie zu Recht einfordern, ist eine grundsätzliche Lösung innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes. Das wollen wir auch, das haben wir längst angekündigt. Da haben wir nur Zweifel, ob wir das schon mit dem Jahres
beginn 2015 schaffen, weil nach der Landtagswahl, wissen wir, brauchen wir einige Zeit, damit eine neue Regierung und auch ein neuer Landtag ins Laufen kommt. Deswegen sagen wir: eine Übergangslösung, die Sie auch mitgetragen haben, für die Kommunen von 136 Mio. € für 2014/2015. Wir sagen, jetzt noch eine Übergangslösung für die Schulinvestition 2014/2015 und dann eine tatsächliche endgültige Lösung im Finanzausgleichsgesetz. Insofern, Herr Döring, sind wir voll auf einer Seite. Sie können ohne Bedenken unserer Initiative zustimmen, weil es Ihr Konzept überhaupt nicht infrage stellt. Es geht nicht um entweder oder, sondern unsere beiden Vorstellungen ergänzen sich hier ganz hervorragend. Was kann es Besseres geben, wenn sich im politischen Raum Vorstellungen von zwei Parteien so eng treffen? Das spricht für eine lichte Zukunft beider.
Meine Damen und Herren, wenn wir schon Einheit von Wort und Tat fordern, dann gehört auch zur Wahrheit, dass die SPD es war, die die Kürzungen bei den Schulinvestitionen gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner mitgetragen hat. Da war übrigens die Linke dagegen. Jetzt kann man abwägen, wer ist denn nun welcher Interessenvertreter, das bringt uns aber nichts. Sie können Ihren Fehler von damals korrigieren, indem Sie heute unserem Gesetzentwurf zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir werben noch einmal für unseren Gesetzentwurf. Wir werden nicht noch einmal den Antrag stellen, ihn an den Haushalts- und Finanzausschuss zurück zu überweisen, weil die Legislaturperiode zu Ende geht. Wir wollen heute eine Abstimmung, Sie können sich jetzt bekennen. Sie müssen sich natürlich dann in den nächsten Wochen gefallen lassen, dass wir das Abstimmungsergebnis heute auch nach außen tragen. Ich sage noch mal: Unsere Gegenfinanzierung ist genauso solide wie das, was der Finanzminister für die Jahre 2015/2016 angekündigt hat. Deshalb brauchen Sie überhaupt keine Bedenken zu haben, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das Ziel ist - da sind wir uns ohnehin einig -, dass wir bei den Schulen im Bereich der Investitionen etwas machen müssen, und zwar sofort. Danke.
Vielen Dank, Herr Kuschel. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Diedrichs um das Wort gebeten.
dieses Thema in zweiter Beratung, innerhalb des vergangenen Monats hat sich nichts geändert. Nun wird erneut das Hohe Haus damit beschäftigt. Ausgangspunkt war die Äußerung des Finanzministers Dr. Voß, zusätzliche 25 Mio. € für Schulsanierungen ab 2015 unter Vorbehalt des noch aufzustellenden Doppelhaushalts 2015/2016 nach der Landtagswahl bereitzustellen. Die Opposition gibt sich die Blöße, das Thema dankbar aufzunehmen und noch eine Schippe obendrauf zu legen. Der Finanzminister steht nach wie vor zu seiner Äußerung,
den Kommunen werden in der neuen Legislatur dann jährlich 40 Mio. € für die Sanierung von Schulbauten zur Verfügung stehen. Das sind 200 Mio. € in den kommenden fünf Jahren. Das sollte ausreichen, die fehlenden Sanierungen von nachhaltigen Schulbauten zum Abschluss zu bringen. Wie es der Abgeordnete Emde bereits in der letzten Plenarsitzung vor einem Monat sagte, viele Schulen sind bereits saniert, weil viele ihre Hausaufgaben gemacht haben und die Mittel des Landes genutzt haben, um ihre Schulen in Ordnung zu bringen.
Wir reden hier nicht von einem flächendeckenden Problem, aber wir sehen auch einen Bedarf für weitere Investitionen in diesem Bereich. Ich möchte anknüpfen an das, was Frau Lehmann gesagt hat: Investitionen in bestandsfeste Gebäude auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungen.
Wir nehmen diese Verantwortung weiter wahr und werden in der kommenden Legislatur entsprechende Hilfestellungen auch in Form eines solchen Schulinvestitionsprogramms geben. Sparen und Investieren mit Augenmaß, dann haben alle etwas davon in diesem Land. Sparen, um Investitionsspielräume zu schaffen, das ist unsere Philosophie. Entsprechend sieht der Vorschlag von Finanzminister Dr. Voß eine nachhaltige Finanzierung vor, Herr Kuschel. Das ist auch keine Augenwischerei hier. Die Finanzierung des Schulausbauprogramms durch ersparte Zinsen ist nachhaltig, und zwar erspart nicht durch einen Vergleich von Planansätzen und Ist-Ergebnissen, sondern erspart durch Schuldentilgung, die wir bis Ende dieses Jahres in Höhe von 630 Mio. € anstreben. Dann kann man errechnen, dass man hier durchaus auf eine Zinsersparnis pro Jahr von rund 25 Mio. € kommt. Den künftigen Generationen keine neuen Schulden zu hinterlassen, aber auch kräftig in die Zukunft zu investieren, nur so kann es funktionieren.
Verantwortungslos ist es jedoch, diese Prämissen außer Acht zu lassen und stattdessen Rücklagen zu plündern, die für andere Zwecke vorgesehen sind. Aber genau dies verlangt der vorliegende Ge
setzentwurf der Linken. Und, Herr Kuschel, der Gesetzentwurf ist sehr wohl Wahlkampfklamauk, denn er ist schon in zeitlicher Hinsicht gar nicht in die Realität umzusetzen. Ein Investitionsprogramm muss über eine Förderrichtlinie umgesetzt werden. Es bedarf dafür eines Planungsvorlaufs im kommunalen Bereich und dieser muss erst einmal entstehen.
Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Staatssekretär. Wäre es denn nicht denkbar, wenn wir jetzt das Investitionsprogramm vorziehen, dass Sie die Zinsersparnisse dann in den Jahren 2015 und 2016 wieder diesen Rücklagen zuführen könnten? Was passiert denn haushaltsrechtlich, wenn wir jetzt in ein Investitionsvorhaben einsteigen, was notwendig ist, was alle erkennen, und Ihre Prognosen eintreten, dann ist das nur ein Umbuchungsvorgang, aber ändert doch nichts an Ihrer haushaltspolitischen Zielstellung. Oder sehe ich das verkehrt? Da müssen Sie mich bitte aufklären.
Zunächst einmal fallen die Zinseinsparungen erst nächstes Jahr an und können deshalb dieses Jahr noch nicht in voller Höhe ausgegeben werden.
Im nächsten Jahr muss auch investiert werden. Und das Zweite ist aber das Entscheidende, was ich gerade sagte, es bedarf auch eines Planungsvorlaufes. Das heißt, wir sind jetzt im Juni. Es muss eine Richtlinie gemacht werden, die Kommunen müssen Planungen erstellen, es muss ein Bewilligungsverfahren herbeigeführt werden und deshalb sind das Vorgehen und die Aussagen der Landesregierung auch richtig, jetzt eine Förderrichtlinie zu erstellen, die wir im Herbst vor der Landtagswahl vorstellen wollen. Die Kommunen sind dann aufgefordert, ihre Planungen durchzuführen. Und eine solide Finanzierung im nächsten Jahr auf der Grundlage des dann beschlossenen Doppelhaushalts 2015/2016 vorzusehen, ich glaube, das ist die richtige Schrittfolge.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor und so komme ich zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf. Es wurde beantragt, diesen erneut an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Deshalb stimmen wir jetzt zunächst ab über den Antrag auf Überweisung des Gesetzesentwurfs in Drucksache 5/7767 und des Entschließungsantrags in Drucksache 5/7768. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wer dem Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs und des dazugehörigen Entschließungsantrags an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, der möge jetzt bitte die Hand heben. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen nun direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7767 in zweiter Beratung. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7768. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Thü- ringer Patientenmobilitätsge- setz - ThürPatMobG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7742 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/7879
Das Wort hat die Abgeordnete Margit Jung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung. Es wird gerade Ausschau gehalten nach der Berichterstatterin. Frau Margit Jung, Sie sind da? Sie haben das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss, und zwar geht es um den Entwurf des Thüringer Patientenmobilitätsgesetzes in der Drucksache 5/7742 und dazu um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in der Drucksache 5/7879. Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Länger konnten Sie, glaube ich, nicht reden. Entschuldigung für die Verspätung.
Durch Beschluss des Landtags ist dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dieser Gesetzentwurf übersandt worden. Der Ausschuss hat in seiner 61. Sitzung am 12. Juni 2014 diesen Gesetzentwurf beraten. Er hat viele Anfragen gestellt, sehr heftig, unterschiedlich und auch kontrovers diskutiert und dieser Gesetzentwurf wurde im Ausschuss mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Frau Jung. Es liegt eine Wortmeldung vor. Ich eröffne hiermit die Aussprache und das Wort hat die Abgeordnete Anja Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenigstens sollten wir kurz einmal über das Gesetz mit dem sperrigen Namen Thüringer Gesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sprechen. Faktisch geht es darum, eine EU-Richtli
nie umzusetzen, die EU-Recht für den Schutz von Patientinnen und Patienten bei der grenzüberschreitenden Versorgung herstellt, und wenn die Berichterstatterin meint, es gab dazu im Ausschuss unterschiedliche Positionen, finde ich, ist es auch wert, das zu besprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es? Das Gesetz sieht vor, dass sich alle Versicherten in der Europäischen Union auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können und ihre Behandlungskosten von ihrer heimischen Krankenkasse in der Höhe erstattet bekommen, die man im Inland bekommen könnte. Wenn also grenzüberschreitend medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden, dann sind hier die Gesundheitsdienstleister zum einen, also Ärzte, Kinderkrankenpfleger, Zahnärzte, Hebammen, Apotheker und andere betroffen, aber auch Patientinnen und Patienten. Ich finde, dass es sich wenigstens gehört, in diesem Landtag einmal darüber zu sprechen, was das für die Thüringerinnen und Thüringer heißt.
Zwei Dinge - zum einen die Tatsache, dass sich der Thüringer Landtag jetzt damit beschäftigt, ist im Vergleich mit anderen Bundesländern wieder einmal spät. Wir sind Schlusslicht, andere Bundesländer haben sich bereits mit dem Gesetz beschäftigt und es gibt durchaus Unterschiede in den einzelnen Beschlüssen der Landtage. Drei davon will ich hervorheben.
Zum einen die Informationspflicht. Das Land Sachsen hat sich beispielsweise dafür entschieden, dass Informationspflichten grundsätzlich barrierefrei erfolgen sollen. Das Land Thüringen hat dies in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf nicht festgeschrieben. Es besteht eine umfassende Informationspflicht der Gesundheitsdienstleister gegenüber den Patientinnen und Patienten. Wie gesagt, im Sächsischen Landtag entschied man sich dafür, das Ganze barrierefrei zu gestalten, in Thüringen nicht.
Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, warum? Zweiter Punkt: Haftpflichtversicherung. Wir diskutieren gerade bei dem Berufsstand der Hebammen nicht nur über die Erhöhung der Haftpflichtversicherung, sondern auch das Auslaufen der Haftpflichtversicherung zu Mitte 2015. Auch diese anderen Berufe, die hier genannt werden, sind davon betroffen. Im Gesetz steht, dass die Gesundheitsdienstleister eine Haftpflichtversicherung vorhalten müssen. Das ist alles schön und gut. Angesichts der Tatsache, dass wir bei den Hebammen in der Bundesrepublik eine sehr angespannte Lage haben, finde ich es spannend, dass sich hier keiner dazu äußern möchte, inwieweit das am Ende auch die Bundesrepublik betrifft, wenn an dieser Stelle die Hebammen hier, jedenfalls die freiberuflichen Hebammen, keine Haftpflichtversicherung
Das Dritte: Ungeklärt ist, inwieweit zusätzliche Kosten auf die Gesundheitsdienstleister zukommen. Wie kommt also die Landesregierung zu der Aussage, dass sich Kosten nicht erhöhen würden? Noch mal: Es gab unterschiedliche Positionen im Ausschuss. Ich finde, dass man darüber sprechen muss, wie Gesundheitsversorgung tatsächlich auch grenzüberschreitend gut und funktionsfähig sein kann. Wir werden alles in allem dem Gesetzentwurf als Grüne zustimmen, wenngleich wir in diesen drei Punkten Fragen haben, die aus unserer Sicht ungeklärt sind. Das bleibt dann wohl der kommenden Landesregierung vorbehalten, diese Fragen zu klären.