Ich eröffne an dieser Stelle die Aussprache und das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns bereits in der zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE. Ich hatte es schon beim letzten Mal gesagt, unsere bündnisgrüne Fraktion hätte sich hier eine ernsthafte Befassung im Ausschuss gewünscht, weil wir durchaus glauben, dass mit dem Gesetzentwurf ein sehr wichtiges Thema angesprochen ist. Hintergrund dieses Gesetzentwurfs sind die Unterfinanzierung vieler Kommunen und insbesondere die schwierige Situation mit Blick auf die überfällige Sanierung von Schulbauten und Schulsporthallen.
Die Ausschussüberweisung, ich sagte es eben schon, wurde bekanntlich bei der ersten Beratung abgelehnt, obgleich wir das Thema in der Tat für richtig und wichtig halten und sich sowohl der Finanzminister mit Finanzierungsvorschlägen als auch der Bildungsminister mit Finanzierungsvorschlägen in dieser Frage öffentlich zu Wort gemeldet haben.
Wir als bündnisgrüne Fraktion haben deutlich gemacht, dass wir das Anliegen einer Verbesserung im Bereich der Schulbautensanierung keineswegs als Wahlkampfgetöse abtun wollen, sondern ernsthaft damit umgehen sollten. Leider hat das hier in diesem Hause keine Mehrheit gefunden. Eine Diskussion über die Situation der kommunalen Schulträger und den baulichen Sanierungsstand der Schulen sowie eine zukunftsfähige Schulnetzplanung im Land halten wir allerdings für dringend erforderlich. Diese Ernsthaftigkeit erleben wir leider nicht, stattdessen begegnen uns lediglich Forderungen nach mehr Geld. Ich will noch einmal daran erinnern: Von Finanzminister Dr. Voß waren es ab dem Jahr 2015/16 25 Mio. € jährlich mehr, die er gerne bereitstellen möchte. Bildungsminister Matschie spricht von etwa 45 Mio. € jährlich bis etwa 2019 und die Linken wollen mit ihrem Gesetzentwurf für die kommenden zwei Jahre 50 Mio. € mehr bereitstellen. An diesem Überbietungswettbewerb, das sage ich so deutlich, kann man sich aber nicht beteiligen, wenn man es fachlich und sachlich ernst
meint. Uns geht es hier um eine sachliche und fachliche Analyse der Situation. Deshalb kündigen wir schon einmal einen Selbstbefassungsantrag für den nächsten Bildungsausschuss an, wenn es hier keine Bereitschaft gibt, aus dem Plenum einen solchen Gesetzentwurf zu überweisen, was ich allerdings auch heute noch einmal beantrage. Außerdem habe ich bereits bei der letzten Beratung darauf aufmerksam gemacht, dass wir auch die Situation der Städte und Gemeinden und den Sanierungsstand bei den Kitas nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Auch diese haben nämlich einen immensen Sanierungsstau zu bewältigen. Und wir sollten die Diskussion darüber, wie die Schulbauten der Zukunft aussehen sollten, nicht vergessen. In der letzten Beratung ist die Thematik Inklusion angesprochen worden, die Frage, welche baulichen Standards aktuell und zukünftig notwendig sind, aber auch energetische Aspekte für Schulbauprogramme. In diesem Sinne versuche ich es noch einmal und werbe dafür, den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag tatsächlich sowohl in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur als auch in den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen und darf mich ganz herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bedanken.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Döring.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will nicht noch einmal alles wiederholen, was ich in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf gesagt habe. Vielmehr möchte ich drei Punkte hervorheben, bei denen sich in der damaligen Plenardebatte, denke ich, nahezu alle Fraktionen einig waren. Zunächst besteht ohne Frage ein hoher kommunaler Sanierungs- und Ausstattungsbedarf bei Schulgebäuden und Schulsporthallen. Kollegin Rothe-Beinlich hat das eben noch einmal ausgeführt. Ich habe im Mai eine Gesamtsumme von rund 400 Mio. € benannt. Sie basiert auf Berechnung des Gemeinde- und Städtebundes und ist sicherlich realistisch.
Zumindest ist die Zahl von niemandem damals in Abrede gestellt worden. Dieser umfassende Investitionsstau ist einerseits der allgemeinen schwierigen Finanzlage der Thüringer Kommunen geschuldet.
Andererseits - auch das sollte man nicht verschweigen - beruht der aber auch auf teilweise schwer nachvollziehbarer Prioritätensetzung der Kommunen selbst, vor allem im ersten Jahrzehnt nach der Friedlichen Revolution. Beides muss man klar benennen. Das ist auch in der Plenardebatte hier von verschiedener Seite gesagt worden.
Meine Damen und Herren, zum Zweiten haben alle Fraktionen und auch der Finanzminister deutlich gemacht, dass das Land die Kommunen bei der Schulsanierung nicht im Regen stehen lassen darf. Die kommunale Seite kann so einen Investitionsbedarf von 400 Mio. € natürlich nicht allein stemmen. Das sieht bemerkenswerterweise auch Herr Dr. Voß so. Wir haben es gehört. Obwohl er sonst, denke ich, keine Gelegenheit auslässt, die materielle Lage der Thüringer Kommunen in rosigen Farben zu malen. Uneinig sind sich die Fraktionen in diesem Punkt lediglich darin, wie der konkrete Lösungsweg aussehen soll. Da gibt es einmal den Vorschlag der Linken, dann die vom Finanzminister kreierte Konsolidierungsrendite und last, but not least das von uns präferierte Modell, in der kommenden Legislaturperiode ein Schulsanierungsprogramm von 150 Mio. € aufzulegen. Dazu werde ich nachher noch etwas sagen.
Im Moment geht es mir nämlich darum, den dritten Punkt zu benennen, in dem sich fast alle Redner hier auch im Plenum einig waren. Er hängt mit der Frage nach der Ernsthaftigkeit des von den Linken eingebrachten Gesetzentwurfs zusammen. Diesem Aspekt kann man sich, denke ich, von verschiedenen Seiten nähern. Es lässt sich fragen, ob die von den Antragstellern eingeforderte umfassende Beratung einer Novellierung wirklich realistisch und realisierbar ist, wenn der zugrunde liegende Gesetzentwurf am 1. Mai, also zur drittletzten regulären Plenartagung dieser Legislaturperiode eingereicht wurde. Es lässt sich zudem kritisch reflektieren, wie die im Linken-Papier genannte Gesamtfördersumme von 100 Mio. € überhaupt zustande gekommen ist. Und man muss sich letztlich auch der Frage stellen, ob sich die von den Linken angeführte Gegenfinanzierung wirklich trägt. Aber egal, wie man die Dinge auch dreht und wendet, immer wird klar, dass der Vorstoß der Linken gar nicht ernsthaft auf eine Realisierung abstellt, sondern lediglich dazu dienen sollte, im diesjährigen Kommunalund Landtagswahlkampf Schlagzeilen zu provozieren,
Ich kann das nur mit einem Bild beschreiben: Sie verkaufen eine Speisekarte als Mahlzeit in der Hoffnung, es merkt keiner. Aber da wird einfach das ge
rade erst vom Landtag beschlossene kommunale Hilfspaket wieder aufgeschnürt ohne abzuwarten, ob und in welchem Umfang überhaupt die Maßnahmen greifen, da wird ein Gesamtförderumfang förmlich aus der Luft gegriffen, weil es darum geht, die Vorschläge des Finanzministers zu überbieten. Da spielt es auch keine Rolle mehr, ob die Gegenfinanzierung wirklich nachhaltig ist.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion kann den Gesetzentwurf der Linken daher nicht mittragen, das habe ich bereits in der letzten Plenarberatung deutlich gemacht. Herr Kuschel hat mir darauf geantwortet, so sei die SPD eben, sie verhindere rasch greifende Lösungsansätze und verschiebe alles auf die Zeit nach der Wahl.
Der Unterschied zwischen Ihrer Fraktion und uns ist schlicht und einfach, dass wir Lösungen anbieten, die auch fachlich solide sind, die wirklich nachweisbar realisiert werden können,
und zwar mit einer nachhaltigen Gegenfinanzierung. Das haben wir ja oft unter Beweis gestellt. Ich will Ihnen mal einige Beispiele nennen in meinem Arbeitsbereich: Die Kita-Reform, die deutliche Ausweitung der Kulturförderung des Landes - kann man nachschauen -, der Erhalt der Theater und Orchester, die Rahmenvereinbarung III bei den Hochschulen - das haben wir gerade heute Morgen gehört -,
und von Schulsozialarbeit. Das sind alles Dinge, die sind realistisch wirklich entwickelt worden, vernünftig finanziert und nachhaltig. Das ist der Punkt, der uns von Ihnen unterscheidet.
handelt und haben Wege eingeschlagen, die wirklich gangbar sind und von Ihrer Seite kam oft inhaltlich nur wenig qualifiziertes Sperrfeuer dagegen oder es wurden sozusagen Wolkenkuckucksheime im himmelblauen Nirgendwo errichtet, und das ist keine realistische Politik.
Das ist der Unterschied zwischen uns und Ihnen, Herr Kuschel. An diesem Unterschied will ich - bei aller Gemeinsamkeit, die wir mit den Linken oftmals in der grundsätzlichen Situationsanalyse haben auch gern weiter festhalten. Anders als die Linken beim vorliegenden Gesetzentwurf und anders als der Finanzminister mit seiner Neuschöpfung der sogenannten Konsolidierungsrendite halten wir Sozialdemokraten es daher nicht für sinnvoll, immer neue Hilfspakete zu schnüren oder Sonderzuweisungen vorzunehmen. Es bringt nichts, nach wie vor nur an den Symptomen herumzudoktern. Gleich zu Beginn der kommenden Legislaturperiode will die SPD an den Kern des Problems heran und das kann man nur, wenn man den KFA deutlich nachbessert. Zum einen muss der bestehende Investitionsbedarf der Kommunen stärker als bisher berücksichtigt werden, denn hier hat der Finanzminister einfach mit zu spitzem Bleistift gerechnet, zum anderen ist eine Korrektur bei der Streuungsbreite der KFA-Förderung dringend erforderlich. Wir alle kennen das Dilemma, dass die Landesmittel für den Kita-Bereich nicht zielgenau genug bei den Kommunen ankommen.
Gleiches gilt ja auch bei der Landesförderung der kommunalen Musik- und Jugendkunstschulen. Die SPD wird sich den KFA an dieser Stelle noch einmal kritisch vornehmen und ihn zugunsten der Kommunen nachjustieren. Zum Abbau des kommunalen Investitionsstaus wollen wir zum anderen auch das habe ich vorhin gesagt - ein Schulsanierungsprogramm im Umfang von 150 Mio. € auf den Weg bringen. Das ist etwas ganz anderes, als die von den Linken geschätzten Schnellschüsse abzugeben, bei denen in der Regel, denke ich, zum Schluss nicht einmal die Einschusslöcher zu finden sind, wenn sich der Pulverdampf erst einmal verzogen hat.
Das hebt sich natürlich auch prinzipiell von dem Vorgehen des Finanzministers, der im aktuellen Doppelhaushalt die Investitionspauschale für Schulgebäude um ein Drittel gekürzt hat, um dann wenig später eine Konsolidierungsrendite zu entdecken, die es nun endlich auch der CDU ermöglicht, im Wahlkampf ein Angebot zur Schulsanierung zu machen.
Meine Damen und Herren, wir gehen unseren Weg weiter, solide und umsetzbare Politik für Thüringen zu machen und deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der Linken ab. Herzlichen Dank.
Vielen Dank an Hans-Jürgen Döring. Als Nächstes hat jetzt das Wort der Abgeordnete Uwe Barth für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Frau Kollegin Rothe-Beinlich hat in ihrer Rede formuliert, dass es schade ist, dass ein Gesetz mit einem sehr ernsthaften Anliegen hier einfach so als Wahlkampfgetöse abgetan worden ist und den Weg noch nicht einmal in den Ausschuss gefunden hat. Das ist inhaltlich richtig - ich habe das ja auch in der ersten Lesung schon gesagt -, dass das Problem Schulsanierung aus unserer Sicht erkennbar besteht und wir erkennbar hier auch Handlungsbedarf sehen, aber gleichzeitig muss man sagen, es ist natürlich auch Wahlkampfgetöse, nicht wegen des Inhalts, sondern ausdrücklich natürlich wegen des Zeitpunkts und wegen der vielen verpassten Möglichkeiten in der gesamten Legislaturperiode. An der Stelle hat Hans-Jürgen Döring ausdrücklich recht, das ist die Seite, der man sich nähert. Aber, lieber Kollege Döring, dasselbe gilt für Ihren Minister, der im Kabinett vor einigen Wochen einer Senkung der Schulinvestitionsmittel von 22 auf 15 Mio. € zugestimmt hat und