Protocol of the Session on May 22, 2014

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Verzeihung, was soll das denn heißen?)

Nicht „haha“, sondern so ist das. Ich hatte Ihnen gesagt, das Gremium ist in der Auswahl der Themen frei und das machen die auch. Dort werden Themen von kommunaler Seite, von Ressortseite

eingespielt, was auch immer dort für relevant gehalten wird. So ist es nun mal. Wenn der Beirat keine Organisationseinheit des Finanzministeriums ist, wenn der Beirat auf gesetzlicher Grundlage arbeitet, im Gesetz steht - schütteln Sie doch bitte nicht den Kopf, lesen Sie doch einfach mal das Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist mein gutes Recht, den Kopf zu schütteln, wenn ich mir so etwas anhören muss.)

Ja, gut, mag sein. Lesen Sie doch aber einfach mal das Gesetz, da steht, dass der Beirat unabhängig berät. So ist es auch, Frau Rothe-Beinlich. So ist die Welt.

Die zweite Frage ist mir jetzt leider entfallen. Ich brauche nur ein Stichwort, dann bin ich wirklich wieder drin.

Sehr gern. Papier aus dem Thüringer Finanzministerium vom 23. Mai 2013, Sozialassistenten sind günstiger als Erzieher und deswegen auch aus finanzpolitischer Sicht zu begrüßen.

Das ist kein Papier des Finanzministeriums. Das Finanzministerium übernimmt für den Beirat eine Geschäftsstellenfunktion. So ist das zu verstehen. Das war es dann.

Das war es noch nicht. Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Jung.

Frau Jung, bitte schön.

Herr Finanzminister, danke. Ich muss noch einmal nachhaken, was den Beirat angeht. Sie sagen selbst, im Gesetz steht, er berät. Jetzt gab es das Thema dort, was passiert denn jetzt mit diesem Thema. Können Sie dazu nähere Erläuterungen machen? Es gab eine Feststellung, dass das so ist, das streiten Sie auch nicht ab, Sie sagen nur, nicht aus Ihrem Ministerium. Was passiert denn jetzt mit dem Beratungsergebnis?

Frau Jung, ich bedanke mich recht herzlich für die Frage, weil sie mir die Chance gibt, eine Sache noch einmal klarzustellen. Der Beirat beschäftigt sich mit den unterschiedlichsten Themen. Das müs

(Minister Dr. Voß)

sen wir einfach mal aushalten. Die sind frei und die Gedanken sind auch frei, Sie kennen das schöne deutsche Volkslied. Wenn der Beirat zu einer Beschlussfassung kommen will, muss er dann eine Empfehlung an die Landesregierung respektive an das Finanzministerium richten. Derartige Empfehlungen hat es nicht gegeben. Ergo liegt auch kein Ergebnis vor. So ist es nun einmal. Ich meine, ich habe doch nun deutlich gesagt, wissen Sie, die relevanten politischen Institutionen sind hier die Ministerien, geführt von Ministerinnen und von Ministern. Ich habe Ihnen eben gesagt, dass es nicht Programm dieser Landesregierung ist, da etwas zu ändern. Punkt, aus, was wollen wir da noch diskutieren?!

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall CDU)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 7753.

Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens für die geplante Erweiterung der Schweinemast Immenrode

Im Ortsteil Immenrode der Stadt Sondershausen plant ein ortsansässiges Tierzuchtunternehmen die Erweiterung einer Schweinemastanlage. Zu den derzeit ca. 1.900 Mastplätzen sollen weitere 12.000 Mastplätze hinzukommen, auch eine weitere Ausbaustufe auf 50.000 Mastplätze wurde bereits in Aussicht gestellt.

Das Raumordnungsverfahren, abgeschlossen mit der landesplanerischen Beurteilung vom 19. Juni 2008, stellt in der Beurteilung eine Entsprechung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung fest. Das zudem notwendige Änderungsgenehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt zu Beginn des Jahres 2014 eingeleitet. Lokale Bürgerinitiativen sowie der Stadtrat der Stadt Sondershausen haben sich mehrfach deutlich gegen die geplante Erweiterung ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Waren die 2008 beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereichten Unterlagen zum BundesImmissionsschutzverfahren vollständig, wenn ja, warum wurde das Verfahren nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt eröffnet bzw. abgeschlossen,

und wenn nein, welche Angaben fehlten und wann wurden diese nachgereicht?

2. Gelten nach Auffassung der Landesregierung für das aktuell laufende Bundes-Immissionsschutzverfahren die rechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung, wenn ja, wie wird dies begründet, und wenn nein, welche Rechtsgrundlage ist stattdessen anzuwenden und wie wird dies begründet?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur rechtlichen Verbindlichkeit des „Beschlusses über das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Antrag des ortsansässigen Tierzuchtunternehmens gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten und zur getrennten Aufzucht von Schweinen am Standort Sondershausen/Ortsteil Immenrode“, Tagesordnungspunkt 19 des öffentlichen Teils der Sitzung des Stadtrates Sondershausen am 8. Mai 2014, im Hinblick auf das gesamte Genehmigungsverfahren?

4. Inwieweit werden die Auflagen, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erlassen wurden, im aktuellen Bundes-Immissionsschutzverfahren berücksichtigt, und wenn ja, wie?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Richwien, bitte.

Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Dem am 26.11.2008 gestellten Genehmigungsantrag waren keine detaillierten Unterlagen beigefügt. Sie sind für eine „reine“ Antragstellung im Sinne des § 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren nicht erforderlich. Danach muss der Antrag Angaben zum Namen und Wohnsitz des Antragstellers, den Standort der Anlage, Art und Umfang der Anlage und den beabsichtigten Inbetriebnahmezeitpunkt enthalten. Zudem ist die Art der gewünschten Entscheidung anzugeben. Nachdem dieser formale Antrag bei der Genehmigungsbehörde eingegangen war, wurde der Umfang der für die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen besprochen. Im selben Zeitabschnitt hat die Stadt Sondershausen für den beantragten Standort der Anlage im Rahmen der Bebauungsplanung eine Veränderungssperre für die „Schweinemastanlage Immenrode“ beschlossen. In der Folgezeit ruhte das Verfahren wegen der Veränderungssperre. Am 29.11.2010 trat die Veränderungssperre wegen fehlender Verlänge

(Minister Dr. Voß)

rung durch die Stadt Sondershausen außer Kraft. Am 30.01.2012 fand eine Beratung mit der Antragstellerin über die weitere Verfahrensweise und die vorzulegenden Antragsunterlagen statt. Die formale Vollständigkeit der Antragsunterlagen wurde am 23.10.2013 festgestellt. Nach zwischenzeitlichem Ruhen des Genehmigungsverfahrens auf Antrag der Antragstellerin aus innerbetrieblichen Gründen erfolgte am 13.03.2014 die Beteiligung der zuständigen Behörden.

Zu Frage 2: Für die Genehmigung einer Anlage dieser Art und Größenordnung gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die für die Genehmigungsentscheidung maßgebliche Sach- und Rechtslage beurteilt sich nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht. Abzustellen ist vorbehaltlich abweichender Regelung des materiellen Rechts auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung. Hierzu gibt es nach § 25 der Verordnung über die Genehmigungsverfahren entsprechende Übergangsvorschriften.

Zu Frage 3: Wenn eine Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen versagt, ist die Genehmigungsbehörde verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung und der angeführten Gründe zu prüfen. Der Beschluss über das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens am 8. Mai 2014 liegt der Genehmigungsbehörde nach eigenen Aussagen erst seit gestern, also dem 21.05., vor. Es muss nun geprüft werden.

Zu der letzten, also 4. Frage: Die Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung vom 19.06.2008 wurden bei der Erstellung der Antragsunterlagen teilweise berücksichtigt. Für die nicht ausreichend betrachteten Punkte müssen im Rahmen von Nachforderungen präzise Unterlagen vorgelegt werden. Diese werden dann durch die zuständige Behörde geprüft.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Erst einmal gleich eine Frage zur Frage 2. Sie sind darauf eingegangen, dass es Übergangsregelungen gibt. Die konkrete Frage ist aber jetzt: Welche Rechtslage gilt? Wir haben eine Veränderung über die Zeit jetzt erfahren. Gilt die neue Rechtslage oder die alte Rechtslage?

Sie meinen den § 35 des Baugesetzbuches. Das muss ich noch mal nachfragen, weil die Antragsunterlagen, Herr Adams, erst eingereicht worden sind. Die waren nicht vollständig - das habe ich zu der

4. Frage gesagt - und wird erst geprüft. Ich würde Ihnen das dann noch mal schriftlich zuarbeiten.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Herr Staatssekretär, Sie hatten ausgeführt, dass die Stadt Sondershausen die Veränderungssperre nicht verlängert hat. Gibt es denn die Möglichkeit, eine neue Sperre zu erwirken, oder ist das unüblich oder geht das gar nicht?

Wir haben auch in der Gemeinde, in der ich noch als Ehrenamtlicher tätig bin, eine Veränderungssperre vorgenommen. Ich kenne das Bauleitverfahren nicht im Einzelnen, wie weit das fortgeschritten ist. Wenn der Bauleitplan jetzt direkt vorliegt - zuständig ist da meine Kollegin Frau Staatssekretärin Klaan -, dann kann man als Gemeinde eine Veränderungssperre aussprechen und die dann, glaube ich, auch verlängern. Aber das würde ich auch noch einmal nachfragen, weil ich den jetzigen Stand des Bauleitverfahrens nicht kenne.

Es gibt noch eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

In einer Antwort der Landesregierung in der letzten Legislatur - ich glaube, es war...

Noch vor meiner Zeit.

Ja, auch vor meiner. Die Landesregierung hatte ausgesagt, dass die Frage der Gülleausbringung in einem späteren Antragsverfahren - gemeint war das jetzt in Rede stehende Änderungsverfahren nach BImSch. Deshalb frage ich: Ist die Gülleausbringung in diesem Verfahren behandelt worden, insbesondere, was die Flächen angeht und die Fahrtwege dafür?

Ich habe mir das mal dort angesehen, ich kenne das Verfahren, aber das Verfahren läuft, Herr Adams, beim Landesverwaltungsamt. Jetzt mit der

(Staatssekretär Richwien)

Gülle - dazu muss ich nachfragen. Das war von der Fragestellung nicht zu erwarten, sonst hätte ich mich noch mit darauf vorbereitet.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Damit kann ich die Fragestunde schließen. Ich weise darauf hin, dass die verbliebenen Mündlichen Anfragen schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung beantwortet werden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Thüringer Gesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Thü- ringer Patientenmobilitätsge- setz - ThürPatMobG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7742 ERSTE BERATUNG