Zu Frage 2: Eine Aussage hierzu kann erst nach Vorliegen der entsprechenden Daten des Landesamts für Statistik getroffen werden.
Zu Frage 3: Es konnten noch keine Bewilligungen ausgesprochen werden, da die konkrete Antragstellung erst mit den vom Landesamt für Statistik übermittelten Zahlen erfolgen kann. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich monatlich, das heißt, sobald die Bewilligung erfolgt ist, wird die erste Rate für die bereits vergangenen Monate ausgezahlt.
Zu Frage 4: Die Stadt Hildburghausen erfüllt die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschriften nicht. Gemäß Nummer 3.1 der genannten Verwaltungsvorschrift muss der Antragsteller Träger überregional bedeutsamer Kultureinrichtungen und/oder aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zur institutionellen Förderung solcher Einrichtungen verpflichtet sein. Das heißt, er muss eine vom Bund und/oder Land geförderte kulturelle Einrichtung vorhalten. Die Stadt Hildburghausen erfüllt zwar die zahlenmäßigen, nicht aber die inhaltlichen Voraussetzungen. Eine überregionale Nutzung allein, welche es in Hildburghausen beispielsweise beim Theater und Museum sicher gibt, reicht dabei nicht aus. Die von der Richtlinie geforderte Überregionalität ist insoweit nicht gegeben.
Ich möchte zu Ihrer Antwort auf Frage 1 nachfragen. Ich hatte gefragt, welche Städte und Landkreise wann und in welcher Form Zuwendungsanträge gestellt haben. Sie sagen drei, das sind also Mühlhausen, Saalfeld und Hildburghausen. Das sind die zusätzlichen. Wie ist es dann mit den Antragstellern aus dem Jahr 2013? Das hätte ich gern gewusst. Auf die Frage 4 bezogen, auf die nicht erfüllbaren inhaltlichen Voraussetzungen, Stadt Hildburghausen, möchte ich noch mal nachfragen: Könnte denn unter bestimmten Umständen, wenn man die
überregionale Wirkung verschiedener Einrichtungen anders darstellt, eine Zuwendung erteilt werden? Eigentlich wollte ich noch wissen, wann die Angaben aus dem Landesamt für Statistik kommen.
Ich möchte gerne mit dem Letzteren anfangen. Die Nachfrage zur Frage 4, da ist es so, dass grundsätzlich natürlich, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, auch ein positiver Bescheid ergehen könnte. Bis dato, nach unseren jetzt vorliegenden Informationen, ist das nicht der Fall, ergo kann auch kein positiver Bescheid ergehen.
Zur Frage, wann die Daten kommen: Das kann ich Ihnen nicht abschließend sagen. Da sind wir auf die Zuarbeit aus dem Landesamt für Statistik angewiesen.
Zu Ihrer Nachfrage 1: Da bin ich im Moment nicht aussagefähig, weil ich die konkreten Antragsstellungen nicht mehr vor Augen habe. Das würden wir Ihnen gerne nachliefern.
Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär, inwieweit ist bei der Bewilligung von 2014 der Umstand zu berücksichtigen, dass einige Städte, die für 2013 in den Genuss dieser Mittel gekommen sind, diese Mittel dahin gehend verwendet haben, dass der städtische Zuschuss für die Kulturarbeit in gleicher Höhe reduziert wurde, also damit insofern für Kultur keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung standen? Ist das mit der Richtlinie abgedeckt oder ist es so gedacht gewesen, dass über den Kulturlastenausgleich zusätzliche Kulturausgaben zu finanzieren gewesen wären?
Ich habe jetzt die konkreten Fälle, die Sie meinen, nicht vor Augen. Grundsätzlich ist es so, dass, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wir genau nach diesen Bedingungen dann auch positiv oder negativ bescheiden.
(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Welche Note hätten Sie einem Studenten ge- geben, der Ihnen so eine Antwort gegeben hätte?)
Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage stellt der Abgeordnete Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7586.
Seit Sommer 2012 ist der Posten des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes nicht besetzt. Im März 2013 kündigte der Staatssekretär im Thüringer Innenministerium, Bernhard Rieder, im Landtag an, dass mit einer Entscheidung in den nächsten drei Monaten zu rechnen ist. Im Juli 2013 war das Thema Gegenstand einer Befassung im Innenausschuss. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist der Posten des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes weiterhin nicht besetzt.
1. Aus welchen Gründen ist der Posten des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes immer noch nicht besetzt?
2. Ist - wie von Innenminister Jörg Geibert angekündigt - noch in dieser Legislaturperiode mit einer Besetzung des Postens zu rechnen und wenn ja, wann?
3. Welche Folgen auf die Handlungsfähigkeit des Landesverwaltungsamtes ergeben sich aus Sicht der Landesregierung durch die Nichtbesetzung des Postens des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes?
4. Finanzielle Mittel in welcher Höhe konnten seit dem Sommer 2012 durch die Nichtbesetzung des Postens des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes eingespart werden?
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber nicht wieder nach dem gleichen Sprechzettel, nicht wieder „drei Monate“.)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bei dem Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes handelt es sich um einen herausgehobenen Dienstposten innerhalb der Landesverwaltung. Die Besetzung dieses Dienstpos
tens unterliegt der Beschlussfassung der Landesregierung gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 6 der gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und Staatskanzlei des Freistaats Thüringen. Der Willensbildungsprozess innerhalb der Landesregierung ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 2: Nach Beendigung des Willensbildungsprozesses der Landesregierung ist eine Besetzung des Dienstpostens möglich. Ich gehe davon aus, dass das alles noch in dieser Legislaturperiode vollzogen werden kann.
Zu Frage 3: Das Thüringer Landesverwaltungsamt wird derzeit durch den Vizepräsidenten Dr. Bär geführt. Die Handlungsfähigkeit ist gewährleistet.
Zu Frage 4: Ein Grundgehalt in der Besoldungsgruppe B 8 beträgt zurzeit 9.198,76 € im Monat. Alles andere ist eine Frage der Multiplikation.
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Staatssekretär. Wenn jetzt also der Vizepräsident das Amt leitet, und das seit fast zwei Jahren, wer nimmt denn jetzt die Aufgaben des Vizepräsidenten wahr?
Es ist dem Engagement des Vizepräsidenten und seiner ganzen Mannschaft zu verdanken, dass die Vakanz bisher gut überbrückt werden konnte.
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Staatssekretär. Ist es denn nicht vorstellbar, wenn es zwei Jahre auch ohne Präsident geht und nur mit dem Vizepräsidenten, dass man einen der beiden Dienstposten auch einsparen kann?
schon eine Kabinettsvorlage mit einem Kandidaten für das Amt gegeben hat, der sich auch dem Vernehmen nach einer großen Wertschätzung über alle Fraktionen hinweg - auch aus der Fraktion des Antragstellers wurde solches berichtet - erfreut. Deswegen würde ich gern wissen, inwieweit es üblich ist, dass es Kabinettsvorlagen gibt zu Dingen, bei denen sich das Kabinett offenkundig noch gar nicht einig ist, und würde die Frage trotzdem noch einmal verstärken, wie sicher Sie davon ausgehen können, dass die Entscheidung auch noch in dieser Legislaturperiode fällt.
Die Kabinettsvorlage war ein Angebot. Das Angebot wurde nicht von allen angenommen, sondern es bestand zum Teil die Auffassung, dass über das Angebot noch weiterhin nachgedacht werden müsse.
Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Untermann von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/ 7588.
Danke, Herr Präsident. Ich könnte auch den Titel noch einmal anders überschreiben: „Die unendliche Geschichte der A 71“.
Nach aktuellen Medienberichten gibt es erneut Probleme beim Lückenschluss der A 71 zwischen Sömmerda und Heldrungen. So sollen im Bereich zwischen Leubingen und Schillingstedt auf knapp zwei Kilometern Verformungen und Risse der bereits fertiggestellten Fahrbahndecke aufgetreten sein. Hier muss ich es etwas verbessern, es ist nicht die Decke selbst, das ist praktisch der Unterbau der Decke - ein kleiner formeller Fehler -, den bitte ich zu entschuldigen.