Protocol of the Session on April 10, 2014

So ist es richtig.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP:...)

Vielen Dank, Kollege, das ist eine gute Sache, aber es gibt viele gute von mir bewunderte Menschen, die den Weg am Rasierapparat an manchem Tag vorbeigehen, lieber Herr Barth.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP:...)

Das war jetzt fast gut, Herr Barth, genau.

Lieber Herr Barth, Kollege Hey hat es schon gesagt, wir sind bei dem Sahnehäubchen, ich würde sogar sagen, wir haben hier gerade fette Sahne in Aspik gehört, weil, ich glaube, es ist doch eins ganz klar, Herr Kollege Hey, Demokratie, das kostet Geld,

(Beifall DIE LINKE)

Demokratie, das macht Arbeit. Die ganze Entwicklung unseres parlamentarischen Systems, unserer Demokratie wäre doch vor dem Hintergrund undenkbar, dass wir an jeder Entscheidungsschwelle immer wieder gesagt hätten: Wie, das jetzt auch noch? Wir erinnern uns daran, dass es wenige Jahre - also 100 Jahre - her ist, dass Frauen in diesem Land überhaupt noch nicht mitwählen konnten. Man stellte damals ganz genau die Frage: Wie, die sollen das jetzt noch mitmachen? So wie Sie heute fragen: Wie, das soll die Stadtverwaltung den Bürgern auch noch ermöglichen? Das ist der vollkommen falsche Ansatz.

(Beifall DIE LINKE)

Wir müssen mehr Demokratie wagen und das wollen wir Grüne sehr gerne wagen. Ihr Argument, warum die Linke jetzt noch kommt, so kurz vor dem Ende der Legislatur, dieses Argument würde sich auch gegen manche Gesetzesinitiativen der Landesregierung wenden, die Sie ja tragen,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das war doch ein SPD-Mensch, der das gesagt hat.)

zum Beispiel Maßregelvollzug oder Ähnliches. Ja. Die Landesregierung bringt ja auch noch Dinge ein, die noch wichtig zu klären sind. Das ist gut und richtig so. Deshalb ist das keine schlechte Initiative, die die Fraktion DIE LINKE hier vorbringt. Wir wollen mehr Demokratie wagen und wir sind auch der Meinung, sehr geehrte Frau Holbe, dass es notwendig ist, die Thüringer Kommunalordnung immer wieder kritisch zu hinterfragen und sie weiterzuentwickeln. Die Thüringer Kommunalordnung ist, glaube ich, so, wie Sie es gesagt haben, Sie haben gesagt, die ist außerordentlich praktikabel - da stimme ich Ihnen zu -, insbesondere für Mehrheitsfraktionen,

(Beifall DIE LINKE)

insbesondere für Fraktionen, die die Mehrheit haben. Sie ist für kleine Fraktionen oder für Gemeinderatsmitglieder, die gar keine Fraktionen bilden können, oft unpraktikabel.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daran müssen wir weiterarbeiten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben in diesem Parlament oft über Demokratie diskutiert. Wir haben oft schon das Beispiel bemüht, das ich vorhin

(Abg. Hey)

gesagt habe, Frauenwahlrecht oder zum Beispiel, dass man im alten England davon ausgegangen war, dass Cambridgeabsolventen in jedem Fall zwei Stimmen haben müssen, denn die sind ja viel klüger. Vorhin hat Kollege Kemmerich kurz probiert, zweimal abstimmen zu können. Aber das zeigt uns allen doch nur, dass es diese Entwicklung geben muss. Diese Entwicklung muss es geben. Es gibt fast keine Alternative dazu, demokratische Mitspracherechte ständig ausbauen zu wollen. Als progressive Kraft in diesem Thüringer Landtag und, wie gesagt, als Fraktion, die weiß, was Minderheit heißt und was Minderheitenrechte in einem Parlament bedeuten, sind wir der Linken sehr dankbar für diese Initiative und wollen diese auch mit voranbringen. Wir wollen sie, so wie es im Prinzip alle schon gesagt haben, im Ausschuss diskutieren und da ist auch einiges diskussionswürdig. Es ist hier schon einiges angesprochen worden. Ich will speziell noch einmal die Frage der Abwahl von Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern ansprechen. Das legitime Recht des Souveräns, Zeit oder Macht in besonderem Anlass auch auf Zeit zu begrenzen, muss dort seine Grenze haben, wo wir Menschen finden müssen, die diese Verantwortung übernehmen, die zum Beispiel als Bürgermeisterin für sechs Jahre 365 Tage lang die vielen kleinen Entscheidungen tragen wollen und sich dann der Frage ausgesetzt sehen: Was ist eigentlich, wenn man einmal eine falsche Entscheidung oder eine unpopuläre Entscheidung treffen will, werde ich dann abgewählt? Das ist eine Frage, die wir noch einmal genau diskutieren müssen, in welchen Fällen soll das möglich sein und mit welchen Hürden. Oder zum Beispiel die Frage, Herr Hey hat es schon angesprochen, Verwaltungsgemeinschaften. Alle in dieser Legislatur wissen, dass Herr Kuschel die Verwaltungsgemeinschaften in ihrer Ausführung, in ihrer Arbeitsweise hart kritisiert. Ich halte viel von dieser Kritik, aber die Frage ist doch: Wie gehen wir mit Kommunen um, die selbstständig bleiben und sich trotzdem zusammentun wollen, um wichtige Aufgaben gemeinsam zu lösen? Dafür brauchen wir eine Alternative und da kann man nicht einfach den Pfad abschneiden und sagen, wir werden keinen Weg mehr vorsehen, wo Kommunen gemeinsam Aufgaben lösen können. Uns ist das wichtig, dass solche Kommunen diese Arbeit auch machen können.

Oder die Forderung der Linken, zum Beispiel in Gesellschaften, in städtischen oder kommunalen Gesellschaften mit 100 Prozent Beteiligung der Kommune nur noch Gemeinderätinnen zu haben, also die Gesellschafterversammlung ist gleich zum Gemeinderat. Ich selbst darf einem Aufsichtsrat in einer sehr kleinen städtischen Gesellschaft, die nicht 100 Prozent hat, vorstehen, aber ich bin immer sehr zufrieden gewesen, dass nicht nur Stadträte, Gemeinderäte dort vertreten sind, sondern dass wir auch immer Praktiker haben, Leute, die von dem Gesellschaftszweck eine große Ahnung haben.

Diesen Pfad würde ich ungern abschneiden wollen. Wir brauchen die Expertise, sonst können wir aus dieser Gesellschaft, dieser Aufgabe dieser Gesellschaft, kommunalen Gesellschaft gleich ein Amt machen, wenn wir es nur noch dem Gemeinderat unterstellen wollen. Nein, Ziel einer solchen Gesellschaft, einer kommunalen Gesellschaft ist es, auch anderen Sachverstand mit reinzubekommen, Dinge über die Kommune hinaus da noch machen zu können, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Das alles soll diskutiert werden. Wir freuen uns auf diese Debatte. Wir freuen uns auch darauf, am Ende der Debatte Änderungen zu diesem Gesetzesantrag hier im Plenum diskutieren zu können. Zunächst einmal werden wir der Überweisung an den Innenausschuss zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Kuschel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, es wurde schon zu Recht gesagt, dass wir heute sicherlich einen der umfassendsten Gesetzentwürfe diskutieren. Vielen Dank für die Bewertungen, vielen Dank auch für die bisherigen Anregungen. Es sind genau die Punkte, die wir auch sehr intensiv, auch kontrovers diskutiert haben. Wir haben nach Kompromissen gerungen. Herr Hey hat gefragt: „Wann ist Ihnen das eingefallen?“ Wir haben mit der Diskussion gleich nach der Landtagswahl 2009 begonnen. Es gab einen separaten Parteitag dazu, das war 2012. Der jetzige Zeitpunkt ist bewusst gewählt, weil in wenigen Wochen und Monaten eine neue Legislatur, auch auf der kommunalen Ebene, beginnt. Wir unterbreiten mit diesem Gesetzentwurf ein Angebot an die kommunalen Akteure, was die Fortentwicklung des Kommunalrechts betrifft.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist also nicht ein zufälliger Zeitpunkt, sondern ein bewusst gewählter Zeitpunkt. Hinzu kommt: Wir haben am 1. Juli 20 Jahre Thüringer Kommunalordnung und das ist ein wichtiges Jubiläum. Das Kommunalrecht hat viel Bedeutung auf Landesebene, es ist eines der wenigen Rechtsgebiete, wo das Land im Rahmen des Föderalismus noch eine fast ausschließliche Zuständigkeit trägt. Ich bin auch Frau Holbe dankbar, dass sie hier angesprochen hat, dass das Kommunalrecht einer ständigen Entwicklung unterliegt. Insofern möchte ich noch einmal betonen, wir stellen das jetzige Konstrukt der Thüringer Kommunalordnung überhaupt nicht infrage. Wir behalten die Grundzüge des sogenannten

(Abg. Adams)

süddeutschen Ratsmodells bei, nämlich mit einer starken Stellung des Bürgermeisters und Landrats und mit der Tatsache, dass die beiden Gemeindeorgane, nämlich die Gemeindevertretung und der Bürgermeister, die Gemeinde gemeinsam verwalten. Das stellen wir nicht infrage. Wir sind aber davon überzeugt, dass wir im Verhältnis Bürgerschaft zur Gemeinde, im Verhältnis Gemeinderat - Bürgermeister, im Verhältnis kommunale Gemeinschaftsarbeit und im Verhältnis Kommune zum Land auf neue Herausforderungen als Gesetzgeber eine Antwort geben müssen. Das versuchen wir und hier unterbreiten wir ein Angebot. Ich freue mich schon auf die Diskussion im Ausschuss und auch auf die Anregungen, auch auf Änderungen, die aus den anderen Fraktionen kommen, denn zum Schluss wollen wir an die kommunalen Akteure ein Angebot machen. Herr Adams hat zu Recht darauf verwiesen, nicht von ungefähr wird es immer schwieriger, Menschen zu finden, die sich dem Ehrenamt stellen. Es hat aber auch etwas mit den Grenzen im Kommunalrecht zu tun. Darauf gehe ich nachher noch in den einzelnen Punkten ein, weil das Kommunalrecht, insbesondere was die Minderheitenrechte betrifft, tatsächlich entwicklungsbedürftig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kommunalrecht ist ein sogenanntes positives Recht, das heißt, wir definieren nur Gebote als Mindestausstattung und wir formulieren Verbote. Alles andere überlassen wir den Gemeinden, wie sie es ausgestalten. Auch diesen Grundsatz behalten wir bei. Insofern läuft also hier der eine oder andere Hinweis darauf, dass wir möglicherweise die Rechte von Bürgermeistern, Landräten oder die Rechte des Gemeinderates zu sehr beschneiden, aus unserer Sicht ins Leere. Es ist vielmehr eine Fortentwicklung, weil sich Bedürfnisse einfach weiterentwickeln.

Ich will Ihnen das an dem Beispiel der Sitzung der Ausschüsse verdeutlichen. Die kommunalen Ausschüsse, soweit sie vorberaten sind, tagen nicht öffentlich. Es gibt aber ein hohes Bedürfnis bei der Bevölkerung, schon frühzeitig in Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden. Das beginnt immer mit Information und Transparenz. Insofern schlagen wir vor, dass die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Das schließt nicht aus, dass in einzelnen Punkten, bei Personalentscheidungen, wenn es um Rechte Dritter geht, die Nichtöffentlichkeit hergestellt wird, aber wir kehren den Grundsatz um. Jetzt heißt der Grundsatz Nichtöffentlichkeit und wir wollen die Öffentlichkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das schränkt aber doch nicht die Rechte des Gemeinderats oder des Bürgermeisters ein, sondern wir sind überzeugt, es ist ein Zugewinn, es ist ein Zugewinn für alle Beteiligten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Lesung geht es nur darum, einige Punkte zu benennen, weil die Fachberatung dann im Ausschuss stattfindet. Ich beantrage schon mal für unsere Fraktion, Frau Präsidentin, die Überweisung an den Innenausschuss. Dinge, die wir aufgreifen, sind nicht ausschließlich Forderungen der Linken, insbesondere was das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zur Gemeinde betrifft. Dort haben wir auf den Forderungskatalog der Initiative „Mehr Demokratie“ zurückgegriffen. Herr Hey, nach meinem Kenntnisstand ist die SPD auch Mitglied in diesem Bündnis und trägt auch diesen Forderungskatalog mit, hat aber signalisiert, weil es nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, werden sie jetzt dort nicht selbst tätig. Das schließt aber nicht aus, dass Sie als Partei und als Landesverband sehr wohl auch die Forderungen von „Mehr Demokratie“ mittragen. Insofern ist auch hier der eine oder andere Hinweis, dass wir möglicherweise überziehen, nicht sachgerecht und müsste auch noch einmal innerhalb der SPD diskutiert werden.

Wir erleben in den letzten Monaten eine Zunahme von Aktivitäten, dass Bürgerinnen und Bürger von den Instrumenten Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Gebrauch machen. Ich darf nur einige nennen, da ging es um eine Grundschule in Stützerbach, um eine Regelschule in Veilsdorf, um die Kommunalisierung der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis, im Rahmen einer Bürgerbefragung um die Bebauung des Eichplatzes in Jena, um den Standort des Bauhaus-Museums in Weimar, um die touristische Nutzung der Hohen Geba in der Rhön. Überall laufen Initiativen, wo Bürgerinnen und Bürger mit entscheiden wollen. Aufgrund dieser vielen Initiativen haben wir aber auch zur Kenntnis genommen, dass es eine ganze Reihe von Punkten gibt, die tatsächlich nicht mehr zeitgemäß sind und solche Initiativen behindern. Unsere Aufgabe ist es, diese Initiativen zu befördern. Keine dieser Initiativen hat in irgendeiner Art und Weise zu einer Handlungsunfähigkeit einer Gemeinde geführt. Insofern sollten wir ein hohes Vertrauen in Bürgerinnen und Bürger haben, dass sie sehr behutsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgehen.

(Beifall DIE LINKE)

Auch die Erfahrungen in anderen Bundesländern belegen, es gibt keinen Missbrauch von direkter Demokratie, weil dort im Rahmen der Transparenz und der Öffentlichkeit ein viel zu hohes gesellschaftspolitisches Potenzial da ist, was diesen Missbrauch ausschließt. Es gibt insbesondere dort Missbrauch, wo keine Transparenz besteht.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist bei direkter Demokratie nie der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will jetzt auf einige Dinge eingehen, die in der Debatte

hier eine Rolle gespielt haben, weil Sie - das hatte ich zu Beginn gesagt - auch auf Punkte hingewiesen haben, die wir kontrovers und ausführlich diskutiert haben.

Frau Holbe hat formuliert, die jetzige Kommunalordnung ist praktisch und bürgernah. Ich will an zwei Beispielen belegen, das trifft für viele Regelungen in der Thüringer Kommunalordnung unstrittig zu, aber es gibt einzelne Regelungen - und die haben wir aufgegriffen -, die weder praktisch noch bürgernah sind. Ich sage noch einmal: Was ist an der Nichtöffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen denn bürgernah? Das hat mit Bürgernähe nach meiner Überzeugung nichts zu tun. Oder kommen wir zu einem praktischen Aspekt. Fraktionen dürfen für die Tagesordnung einen Antrag stellen. Der muss auf die Tagesordnung genommen werden. Aber die Fraktionen oder die Antragsteller haben kein Recht, dass der Gemeinderat darüber auch debattiert. Damit läuft natürlich dieses Recht, einen Sachverhalt auf die Tagesordnung zu nehmen, völlig ins Leere, wenn eine Mehrheit die Beratung verweigern kann. Das müssen wir aufgreifen und regeln. Oder die Bildung von Zählgemeinschaften bei Ausschüssen. Gegenwärtig ist es möglich, dass sich Gemeinderäte völlig unabhängig von Fraktionen zur Zählgemeinschaft zusammenschließen, um die Ausschuss-Sitze zu besetzen. Das führt aber zu einer völligen Aushöhlung des Wählerwillens. Jetzt in der neuen Gemeinde Bad Liebenstein, also Altensteiner Oberland, gebildet aus Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, da hat die CDU die Kommunalwahl gewonnen und es hat sich eine Zählgemeinschaft gebildet. Das hat dazu geführt, dass die zweitstärkste Fraktion, das ist zufällig die Linke, nicht in einem Ausschuss mehr vertreten ist, obwohl sie zweitstärkste Fraktion ist.

(Beifall FDP)

Da kann man ja klatschen, aber ich weiß nicht, was daran demokratisch, praktisch oder sonst was sein soll. Das müssen wir doch verhindern, dass der Wählerwille in einer solchen Art und Weise tatsächlich unterlaufen wird.

(Beifall DIE LINKE)

Das hat nichts mit der Linken zu tun. Wenn Sie sich unseren Gesetzentwurf durchlesen, regeln wir viele Dinge für Wählergruppen und kleinere Parteien, da fällt die Linke schon gar nicht mehr drunter. Da könnten wir sagen, das geht uns gar nichts an, wir sind im kommunalen Bereich anders etabliert. Aber es geht um Demokratie. Demokratiemaßstab ist immer, wie eine Mehrheit mit einer Minderheit umgeht.

(Beifall DIE LINKE)

Aus einer Mehrheit heraus Politik zu machen, das kann jeder, das haben wir auch schon mal gekonnt. Deswegen sagen wir, so, wie wir mit Minderheiten

umgehen, das ist Maßstab der Demokratie. Insofern, Frau Holbe, sind wir der Überzeugung: In einzelnen Punkten muss nachjustiert werden, weil die kommunale Praxis etwas anderes belegt. Im Übrigen, Sie wissen, ich reise viel durch dieses Land und weiß, in vielen Gemeinderäten braucht man gar keine gesetzlichen Regelungen. Dort entscheiden die Leute pragmatisch, vernünftig, das weiß ich auch. Da darf man nicht auf die Kommunalordnung schauen, dort dürfen Bürger mitdiskutieren, obwohl gar kein Rederecht für die Bürgerinnen und Bürger vereinbart ist. Das dürfen die alles. Aber wir müssen eine gesetzliche Regelung immer für den Konfliktfall schaffen. Für den Konfliktfall, nicht immerzu, dass wir wissen, wir wollen alles im Leben regeln. Da bleiben wir bei unserem Grundsatz: Viele Dinge regeln sich in den Gemeinden vernünftigerweise im Rahmen eines Gesetzes, ohne dass man jedes Mal Detaillösungen vorschlagen muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Holbe hat dann noch darauf verwiesen, die Beteiligungsrechte sind hinreichend und deshalb keine Veränderung. Das ist ein klares Wort. Wir haben eine andere Auffassung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt auch im Rahmen der anstehenden Landtagswahlen diese unterschiedlichen Auffassungen zugrunde legen, um zu entscheiden, wer soll in diesem Land eine künftige Landesregierung stellen. Da sagen wir: Wir wollen „Mehr Demokratie“ weiter ausgestalten und dabei gar nichts völlig Neues, sondern wir haben viele Dinge aufgegriffen, die in anderen Bundesländern schon gang und gäbe sind.

Es versteht keiner, warum wir es in Thüringen zum Beispiel nicht ermöglichen, dass Bürgerentscheide gemeinsam mit der Kommunalwahl stattfinden können. Wir haben eine Sperrfrist, sechs Wochen vorher, sechs Wochen danach. Das muss einfach weg, weil wir der Überzeugung sind, wenn während einer Kommunalwahl eine inhaltliche Sachfrage zur Entscheidung im Rahmen eines Bürgerentscheides steht, davon profitieren alle, das belebt den politischen Dialog und führt zu einer höheren Wahlbeteiligung und damit zu einer höheren Legitimation der Gewählten.

(Beifall DIE LINKE)