Meine Frage ist, ob 16.7 vorgelegen hat, denn - ich will es auch sagen - es geht mir gar nicht darum, hier jetzt eine Examinierung zu machen, sondern hier in der Akte ist auf einmal der 16er drin, ohne den 16.4, den 16.5 und ohne den 16.7. Das ist in der Akte. Da ist für mich die Frage: Ist das das Material aus dem Umweltministerium? Das wäre doch eine spannende Frage. Ich kann das doch gar nicht beantworten, weil der 16.7, meine Damen und Herren - und jetzt muss ich etwas tun, bei dem mich Kali+Salz dann möglicherweise verklagt, das ist mir auch völlig egal, denn wenn ich das Parlament darüber nicht informieren darf, können wir immer nur gebetsmühlenartig entgegennehmen, dass wir zur Geheimhaltung verpflichtet sind -, ist die Bund-Länder-Regelung in dem Kali-Verschmelzungsvertrag. Da heißt es: „Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß die Treuhandanstalt beabsichtigt, im Zusammenhang mit den ihr obliegenden Verpflichtungen zur Umweltaltlastenfreistellung gemäß den Bestimmungen dieses Rahmenvertrags die ihr in dem in Anlage 15 enthaltenen Beschluß des Bundes und der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom 22. Oktober 1992 zustehenden Rechte in vollem Umfang zu wahren und durchzusetzen.“ Das heißt, in dem Kali-Verschmelzungsvertrag, wo drei Parteien, nämlich die Mitteldeutsche Kaliindustrie, die Treuhandanstalt und die Kali+Salz AG einen Vertrag schließen, stehen wir auf einmal in Artikel 16.7 explizit drin, und zwar in der Wahrung unserer Rechte, und zwar zum Thema Altlastenfreistellung. Das ist das Thema, das 1998 dann zum Rahmenvertrag geführt hat,
- zum Generalvertrag, ja -, zur Altlastenfreistellung im Rahmen des Generalvertrags. 1992 gab es aber eine gültige Regelung zur Altlastenfreistellung. Die in dem Jahr 1992 verhandelten anderen Freistellungen waren zum Beispiel bei der Wismut 100 Prozent Freistellung. Der Bund, Egon, hat 100 Prozent aller Kosten von Wismut übernommen. Da ist das Land mit nichts beteiligt. Die Frage von Elf Aquitaine ist mit 80/20 geregelt worden. Dann gab es
Varianten mit 70/30 und 60/40, aber in jedem Fall immer mehr als 50 Prozent, die der Bund zu übernehmen hatte. Deswegen insistiere ich so darauf und sage, wenn in der gültigen Regelung des KaliVerschmelzungsvertrags steht, dass unser Rechtsanspruch zu wahren ist, und zwar der Rechtsanspruch vom 22. Oktober 1992, dann ist für mich die Frage, ob ein Mitglied des Haushaltsausschusses nicht diese Frage gestellt hätte bei dem Globalvertrag, bei dem Rahmenvertrag, ob oder durch was der eine Rechtstatbestand jetzt auf einmal durch einen anderen Rechtstatbestand abgelöst wird. Die Nachfrage konnten die Kollegen Abgeordneten nicht stellen. Dafür, liebe Regierung, egal wer dafür damals verantwortlich war, haftet die Regierung, wenn man das in der Zuordnung machen will. Die Regierung hat damals dafür gesorgt, dass das Parlament diesen Artikel 16 nicht vorgelegt bekommen hat. Dem Landesverwaltungsamt lag er vor. Die Frage, ob der 16.7 vorlag, die habe ich eben gestellt, weil er in der Akte nicht drin ist, da ist nur 16.2 und - ich müsste jetzt nachschauen.
Deswegen war mein Anliegen und das habe ich Herrn Gnauck gesagt, nehmen Sie doch die Akte, einmal um der Prüfung willen, ist Geheimnisverrat gemacht worden, das kann ich nur prüfen, wenn ich die Akte entgegennehme und Blatt für Blatt durchsehe und nachschaue, ob dieses Material im Umweltministerium vorliegt. Zweitens - das ist der viel spannendere Teil, mit dem wir uns auseinanderzusetzen haben -, wie gehen wir damit um, dass Kali+Salz glaubt, von uns mit Ewigkeitsgarantie die Altlastenfinanzierung zu bekommen. Wir haben die Zahlung eingestellt, Herr Reinholz, dann haben wir sie irgendwann unter Vorbehalt wieder aufgenommen, weil wir sagen, ihr habt da einen Vertrag gemacht oder wir sind in eine Vertragssituation gekommen, bei dem wir zahlen, zahlen, zahlen müssen und der Bund sagt, geht uns nichts an. Kali+Salz sagt, aber wir geben euch vor, was irgendwie zu machen ist, also, was weiß ich, Wassereinbruch in Springen oder sie sagen, zu DDR-Zeiten sind die Stempel zu klein gebaggert worden, das Deckgebirge ist nicht mehr stabil und dann fahren die immer runter und verschieben Steinsalz oder ich weiß nicht was, um die Bergsicherheit herzustellen und wir zahlen. Der Haushaltsausschuss von uns muss immer freigeben ohne die Frage stellen zu können: Hätten wir einen anderen Rechtsanspruch? Damit, Herr Reinholz und Herr Gnauck, kommt eine zweite Frage. Wenn müsste man doch die Frage stellen: Wer hat den 16 und den 17 dem Land zur Verfügung gestellt? Kali+Salz war das doch keinesfalls. Warum sollte Kali+Salz uns einen Teil aus ihrem Vertrag zur Verfügung stellen, die zwei Artikel?
(Zwischenruf Reinholz, Minister für Landwirt- schaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Beide Parteien.)
Genau, darauf will ich hinaus. Wenn die zweite Partei, nämlich der Bund oder der Beauftragte des Bundes uns mit relevanten Informationen nicht versorgt und uns darüber im Unklaren lässt, wie die Vereinbarungen getroffen werden und wir im Zuge dieser Vereinbarungen in Zukunft für 2 Mrd. den Kopf hinhalten müssen, dann will ich wenigstens die Frage geprüft haben, ob wir dort arglistig getäuscht worden sind.
Da muss doch erlaubt sein, diese Frage zu formulieren. Da müssen wir uns doch die Zeit nehmen, diese Unterlagen alle noch einmal daraufhin zu prüfen, ob möglicherweise gewichtige Teilinformationen, nämlich die Rechtsablösung des Rechtsanspruchs auf Freistellung von 1992 ersetzt worden ist durch einen Globalvertrag, mit dem man uns 500 Mio. DM damals überwiesen hat und gesagt hat, ihr kriegt den Fonds. Jetzt kann man über den Fonds reden, was man will, kann sagen, er ist handwerklich damals schlecht gemacht worden. Das kann man gern tun, das ist aber nicht mein Argument, denn ich hätte einen Fonds eingerichtet und hätte gesagt, wenn der Fonds leer ist, müssen alle wieder reinzahlen. Aber es steht drin, wenn der Fonds nicht leer ist, können wir den Überschuss behalten, das war offenkundig die Motivation, und wenn er leer ist, müssen wir zahlen, weil wir gehofft haben, dass wir es vielleicht billiger hinkriegen. Also wenn das die Motivation war, wäre der Vertrag schlecht gemacht.
Aber tatsächlich ist es so, dass jetzt einfach Kali+Salz sagt, wir haben Jahr für Jahr das Geld zu kriegen. Nach meiner Tabelle sind es rund 20 Mio., die sie im Jahr von uns überwiesen bekommen. Da ist die Frage, ob wir als Haushaltspolitiker und als Parlamentarier nicht das Recht haben, alle Rechtstatbestände zu prüfen, die diesem Zahlungsanspruch zugrunde liegen?
Deswegen noch einmal von mir die Fragestellung: Warum nehmen Sie diese Akte nicht an, die mittlerweile jede Fraktion hat? Sie sagen, das war das Argument, die Geheimhaltungsnotwendigkeit gegen Dritte.
Jetzt komme ich wieder auf den Vertrag zurück, Herr Gnauck. Sie sind guter, fundierter Jurist. Wenn Sie die Geheimhaltungsvorschrift dieses Vertrags nehmen, da steht drin, dass die Geheimhaltung nur gegenüber Außenstehenden gilt, niemals gegenüber den Vertragspartnern. Wenn wir aber namentlich in dem Vertrag mit einem Rechtsanspruch niedergelegt sind, sind wir Beteiligter. Entweder sind wir Drittbeteiligter oder wir sind Vertragspartner. Wenn wir Vertragspartner sind, gilt die Geheimhal
tung gegenüber uns - also in dem Fall der Landesregierung - überhaupt nicht und die Landesregierung müsste das Parlament beteiligen. Jetzt bin ich wieder bei Herrn Gnauck - wenn es dann Geheimhaltungsvorschriften gibt, dann muss die Ausschuss-Sitzung VS sein, die Dokumente müssen VS sein, dann muss die Geheimhaltung dokumentiert sein und da muss Kali+Salz exakt gegenüber dem Vertragspartner Land sagen, welche Ansprüche von Kali+Salz oder Eingriffe in Gewerbebetriebe sind betroffen. Was nicht geht, ist, einfach nur zu sagen, das ist geheim und das Parlament soll aber bitte gefälligst dafür sorgen, dass jedes Jahr 20 Mio. an Kali+Salz gehen. Eine solche Lizenz zum Gelddrucken können wir als Parlament nicht geben, dann entmächtigen wir uns selber mit unseren Rechtsansprüchen.
Das, lieber Herr Gnauck, habe ich jetzt Kali+Salz auch geantwortet. Herr Reinholz hat erwähnt, dass mir Kali+Salz geschrieben hat mit dem freundlichen Hinweis auf Schadenersatz. Den Hinweis habe ich verstanden, fühle mich in der Interessenlage von Kali+Salz jetzt gut aufgehoben, dass ich sage, gut, Kali+Salz möchte gern die Lizenz zum Gelddrucken behalten. Deswegen dieser Nimbus, dass alles geheim ist. Wenn wir aber im Vertrag drinstehen - und jetzt, Herr Gnauck -, wie debattieren wir darüber? Den 16.7 habe ich jetzt vorgelesen, es hat ihn jeder gehört. Ich könnte jetzt auch den ganzen Vertrag vorlesen, dann hat ihn auch jeder gehört. Wie soll ich denn als Parlamentarier mit der Regierung ins Gespräch darüber kommen, ob möglicherweise ein Altlastensicherungsvertrag vom Land Thüringen abgeschlossen worden ist unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wenn ich es nicht prüfen kann und wenn Sie mich nicht in die Lage versetzen, mich als Parlamentarier, meine Ansprüche als Parlamentarier sachkundig zu prüfen und möglicherweise den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags mit der Frage zu beauftragen. Das hat alles noch nichts mit Bruch der Geheimhaltung zu tun, die Geheimhaltungsvorschriften kennen wir doch. Die ganzen Instrumentarien können Sie doch spielen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Teile davon nicht veröffentlicht, auch gegenüber dem Parlament nicht veröffentlicht werden dürfen - nur mal eine Anmerkung: der eine oder andere erinnert sich, dass es mal eine Behörde gab, die mich 30 Jahre belästigt hat, die Frage von Sperrvermerken, die habe ich jetzt verstanden, dass man Akten kriegt, die alle schwarz sind. Da ist nur das Deckblatt irgendwie weiß. Darin steht, dass es meine Akte ist und der Rest ist geschwärzt, weil Interessenlagen des Bundes oder sonst wem zu bewahren sind. Also, wenn der Vertrag so geheim ist im Verhältnis zwischen Regierung und Parlament, warum um Gottes Willen nutzen Sie dann nicht die Instrumen
tarien, die Sie haben: Sperrvermerk, VS. Ja, Sie lachen, Sie nehmen die Akte nicht mal an. Ja, Sie sagen einfach, Sie nehmen die Akte nicht. Sie sagen, wir haben nichts, wir geben nichts, wir kennen nichts. Das, was Sie machen, Herr Gnauck, ist Vogel-Strauß-Politik,
aber nicht nur dass Ihr Vogel Strauß den Kopf in den Sand steckt, Sie buddeln gerade den ganzen Vogel mit ein. Damit sind wir dann bei Bernhard. Da weiß ich nicht, ob Sie hier andere Interessenlagen noch glauben verdecken zu müssen. Das ist mir völlig gleich. Die Kumpel von Bischofferode müssen enttäuscht sein, weil von Bischofferode und der Schließung im Vertrag so gut wie nichts drinsteht. Da steht was drin, dass sie vorher bei MdK ausgesondert worden sind, dass der Schließungsvertrag vorher abgeschlossen worden ist. Kollege Jüttemann war damals Aufsichtsratsmitglied, der hat die Dramen erlebt, Aufsichtsratssitzungen in Flugzeugen, in der Luft, und Aufsichtsratssitzungen, die durch Deutschland gefahren sind, damit Jüttemann nicht irgendwie einen Rechtsvertreter mitbringt. So hat Kali+Salz damals mit den Arbeitnehmern gespielt. Aber warum lassen wir uns als Parlament jetzt auch so behandeln? Das verstehe ich nicht. Deswegen ist für mich der Punkt, dass ich sage, es gibt einen 62-seitigen Vertrag. Kali+Salz kann sagen, das ist nicht unserer. Kali+Salz ist nicht einmal gewillt, zu prüfen, ob das ihr Vertrag ist. Sie haben mir mitgeteilt, es könnte ein Fake sein. Wenn es ein Fake ist, Herr Gnauck, Sie sind Jurist, Sie können mich doch dann verteidigen, wenn es ein Fake ist, kann ich doch einen falschen Vertrag veröffentlichen. Warum darf ich denn einen falschen Vertrag, wenn er gefakt ist, nicht veröffentlichen? Aber die Prüfung - jetzt bleibe ich noch einmal bei Ihnen -, ob ein Geheimnisverrat aus der Regierung, aus regierungsamtlichen Papieren, aus ministerialen Papieren vorliegt, die können Sie doch nur prüfen, wenn Sie die Akte nehmen und sagen, wir schauen an, wir schauen hinein, wir prüfen und bewerten, und dann weiß die Staatsanwaltschaft, wonach sie schauen soll. Sonst weiß sie doch gar nicht, was. Ich habe Ihnen angeboten, Sie können sich die Akte bei mir abholen. Ich habe auch den Briefumschlag aufgehoben. Ich habe ihn auch in der Pressekonferenz den Kollegen Journalisten in die Hand gegeben, damit alle Fingerabdrücke darauf sind. Also so weit das Thema Whistleblowing. Ich bin da ein echter Kumpel und sorge dafür, dass die Staatsgewalt, wenn sie prüfen will, auch prüfen kann. Aber das ist für mich eine zweite Frage. Ich verstehe, dass die Landesregierung sagt, es kann nicht sein, dass unsere Regierungsunterlagen in der Welt herumgeschickt werden. Das kann ich verstehen. Als ich noch etwas jünger war, habe ich solche Akten immer genommen und habe sie gleich
ins Internet gesetzt. Also Landesentwicklungsgesellschaft, Pilz-Verträge und so, die einen oder anderen erinnern sich hier im Hohen Haus.
Ich wollte das von hier aus nicht sagen, Frau Kollegin Rothe-Beinlich, dass es eine Zeitung gibt, bei der man im Moment schon den ganzen Kali-Vertrag herunterladen kann, also es muss sich auch keiner mehr die Mühe machen, irgendwelche Geheimunterlagen von mir oder von irgendjemandem abzuholen. Da kann ich auf die Klausel der Geheimhaltung hinweisen. Erstens: Nach meinem Dafürhalten sind wir sowieso im Vertrag erwähnt, wir sind namentlich erwähnt, unsere Rechtsansprüche sind namentlich im Vertrag niedergelegt. Damit kann gegenüber uns keine Geheimhaltung gelten. Wer das behauptet, der macht Verträge zulasten Dritter. Wenn es ein Vertrag zulasten Dritter ist - über die Zahlungsverpflichtungen, auf denen das aufbaut, habe ich gesprochen -, dann ist er sittenwidrig. Ich glaube kaum, dass Herr Prof. Herz alle diese Fragen geprüft hat. Der hat geprüft, ob die Landesregierung offenlegen darf. Das Ergebnis ist: Nein, darf sie nicht. Deswegen sage ich, ich korrigiere mich und teile diese Auffassung. Da bin ich bei der Regierung. Darüber sollten wir nicht streiten. Weil die Frage, ob offengelegt wird oder nicht, hat sich längst erübrigt, ist aber nicht unser Thema. Unser Thema ist, ob in diesem Vertrag Rechte von uns eingeschränkt worden sind. „Uns“ meint das Land Thüringen, die Bürger in Thüringen, die Regierungsverantwortung und die Parlamentsverantwortung. Und dann noch mal so eine...
Sie reden Unsinn. Dann haben Sie keine Ahnung, wovon Sie reden. Das ist wirklich unglaublich, dass Sie nicht mal - also! Lassen Sie sich ganz gelassen von mir sagen, die Wettbewerbsklausel in diesem Vertrag ist ein Vertrag zulasten Dritter, nämlich zulasten unserer Kommunen. Das Streusalz durfte in Thüringen nicht produziert werden.
Franz Schuster ist durch die Welt gereist und hat gesagt, wir kaufen in Rumänien billiges Streusalz, weil Kali+Salz gesagt hat, wir dürfen in unserer eigenen Grube kein Streusalz abbauen. An der Grube, lieber Herr Finanzminister, sind wir mit 25 Prozent beteiligt. Wir hätten abbauen können, zehn Jahre früher, und das ist ein echter materieller
Mein Ansatz war, zu sagen, die Landesregierung möchte bitte prüfen, aber wenn Ihnen die Interessenlagen der Thüringer Bürger so egal sind, dann bitte ich Sie einfach zurückzutreten. Dann machen Sie einfach den Weg frei. Wenn Ihnen das zu viel ist, Herr Voß, dann hören Sie einfach auf. Aber dass Sie zulassen, dass hier ein Vertrag von Ihnen als Unsinn bezeichnet wird, den Sie sich weigern anzunehmen, das ist ein Skandal. Das ist ein Skandal!
Sie buddeln den Vogel Strauß mitsamt Bernhard Vogel gleich mit ein, damit niemand mehr über Kali und all diese Kali-Machenschaften redet - darum scheint es Ihnen zu gehen. Deswegen sage ich, es ist einfach aberwitzig. Es ist einfach aberwitzig, dass diese Landesregierung nicht mal gewillt ist, die Rechtsgrundlagen zu prüfen, die selbst bei der Strafanzeige zu prüfen sind. Herr Justizminister, man muss doch mal wissen, was soll denn die Staatsanwaltschaft prüfen. Und da heißt es dann wieder, dass der Justizminister von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht.
Ich habe mir vorhin so eine Überlegung gemacht, wie ich die Landesregierung dazu bekomme, sich eventuell mit dieser Vertragsakte auseinanderzusetzen. Meine Überlegung war, die Akte hundertmal zu kopieren und in Immelborn - vielleicht erinnert sich der eine oder andere - in ein Aktenlager zu legen
und dann den Herrn Geibert anzurufen und zu sagen, hundertfach liegt die Geheimakte in Immelborn. Vielleicht kommt dann sofort die Polizei, nicht nur um nach mir zu sehen, sondern um die Akten abzuholen und möglichst alle anderen Akten auch gleich mitzunehmen. Dann hätten wir das Immelborn-Problem auch gleich gelöst. Aber offenkundig scheinen Sie genau die Dinge so aussitzen zu wollen, dass Sie sagen: Wir kennen nichts, wir haben nichts, wir wissen nichts.
Eine letzte Bemerkung: Zum materiellen Schaden von Streusalz habe ich gesprochen. Der lässt sich berechnen. Die Kommunen könnten gegen das Land auch tätig werden und sagen, ihr habt uns im Unklaren gelassen. Die Wettbewerbsklausel hat nie gegolten, sie hat nicht gestimmt. 1994 hat die EU entschieden, dass die Wettbewerbsklausel falsch ist, unzulässig. 1995 hat Kali+Salz interveniert, dass wir Streusalz abbauen wollen. Was hat die
Landesregierung gemacht? Sie hat die Hacken zusammengeknallt und hat gesagt, wir produzieren kein Streusalz. Das ist vorwegeilender Gehorsam, und das in Unkenntnis des Vertrages, über den wir hier reden. Jetzt verstehe ich, warum Sie den Vertrag nicht haben wollen, weil Sie einfach die Realitäten ausblenden wollen. Sie wollen einfach so tun, als hätte es diese Probleme alle nie gegeben. Deswegen ist die Frage, ob wir mit Ihnen gemeinsam einen Realitätscheck machen.
Eine letzte Bemerkung, Kollege Primas, die Frage der Altlastenfreistellung: Sie sind da nun wirklich erstens leidgeprüft und wirklich Fachmann, da vertraue ich auf Ihre Expertise. Die Frage, ob aus dieser Altlastenfreistellung und dem Vertragstext beim Kali+Salz-Verschmelzungsvertrag, dass die Treuhand zuständig sei für die Werraentsalzung, ob das schon das Einstiegsprojekt ist, dass dann die KaliLeitung von der öffentlichen Hand gebaut wird. Wenn das der Fall ist, dann müssten wir doch wenigstens mal zur Kenntnis nehmen, dass so etwas in diesem Vertrag steht. Wie dann Kali+Salz im Moment argumentiert, dass neben den 2 Mrd. Altlasten, die wir schultern sollen, auf einmal Kali+Salz noch sagt, die öffentliche Hand soll auch noch die Resteverwertung machen, indem sie die Leitung baut, die so heftig umstritten ist. Da kann ich nur sagen, es ist fahrlässig, wenn die Landesregierung nicht bereit ist, mit uns als Parlament gemeinsam diese Fragen zu bearbeiten. Um es klar zu sagen: Es geht nicht um die Veröffentlichung im Internet, es geht nicht um die Veröffentlichung in der Öffentlichkeit, es geht nicht um eine Freigabe gegenüber Dritten, sondern es geht um die Prüfung all der Sachverhalte, die ich angesprochen habe.
Deswegen, Frau Ministerpräsidentin, Ihre Landesregierung hat einen Amtseid geschworen, jeder Einzelne, Schaden vom Land Thüringen und den Bürgern abzuwehren. Ich habe von Schäden hier gesprochen, materiell berechenbare Schäden. Die Streusalzschadenhöhe ist ermittelbar, die Altlastenschadenhöhe ist ermittelbar, die Drohverluste sind ermittelbar und die Pipeline, die im Moment im Raum steht, ist quantifizierbar. Wenn Sie Schaden abwehren wollen, brauchen wir eine Strategie, wie wir, Landtag und Landesregierung gemeinsam, den Bund in seine Verantwortung zwingen, das heißt eine Streitverkündung gegenüber dem Bund beim Prozess Thüringen gegen Kali+Salz oder Kali+Salz gegen Thüringen oder einen direkten Prozess, auch gegenüber dem Bund, um zu sagen, lieber Bund, Ihr habt uns einen Vertrag übergeholfen, zu dem Ihr uns die vertragsnotwendigen Unterlagen nicht gegeben habt. Oder wenn Sie das nicht mal in die Prüfung nehmen, dann habe ich den bösen Verdacht - den will ich aussprechen -, dass 1993 das Land Thüringen doch die Zustimmung gegeben hat, dass der Kali-Verschmelzungsvertrag gegeben wurde und dass man deswegen darüber nicht re
den will. Diese Frage würde ich gerne wenigstens ausgesprochen haben, denn die muss man ausschließen. Die kann uns nur die Treuhand beantworten. Die kann uns nur die Bundesrepublik beantworten und die kann uns nur Kali+Salz beantworten. Kali+Salz wird sie uns nicht beantworten, denn sie werden ihre Gelddruckmaschine nicht abgeben. Kali+Salz wird sie uns nicht beantworten, denn sie werden mit uns keinen Frieden haben wollen, solange wir ihnen auf den Fingernägeln, auf den Fußnägeln, auf den Fußspitzen und sonst wo herumtreten, wo es ihnen weh tut. Der Bund würde es uns nur beantworten, wenn wir den Bund verklagen und sagen, du, Bund, bist verantwortlich für all die Altlasten, die du uns übergeholfen hast. Wenn man Angst hat davor, dass dann der Bund sagt, wieso, ihr habt dem Vertrag ja zugestimmt, dann macht das alles Sinn. Wenn man die Angst nicht hat, dann verstehe ich nicht, warum wir als Parlament auf dieser Basis jetzt nicht endlich an die Arbeit gehen, die Akte zerlegen, Sie die Sperrvermerke darauf machen, Sie prüfen lassen Herr Gnauck, Sie müssen gar nicht lachen.
(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Doch.)
Ich finde das nicht lustig. Ich finde das fahrlässig, was Sie machen. Drei Viertel dieser Akte, die Sie nicht annehmen, Sie nehmen es nicht einmal an, Sie gucken nicht einmal hinein. Drei Viertel dieser Akte sind Landesregierungsunterlagen.
(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Noch schlimmer.)
Ja, aber es interessiert Sie doch gar nicht. Wenn das Landesregierungsunterlagen sind, dann haben Sie das Parlament 20 Jahre lang belogen.
Liebe Frau Ministerpräsidentin, nehmen Sie es mir nicht übel, ich werde Ihnen jetzt diese Akte geben. Die kann Herr Gnauck mir dann hinterhertragen. Aber ich möchte der Landesregierung dringend empfehlen, diese Akte unter den von mir genannten Bedingungen zu überprüfen. Zu überprüfen, ja, liebe Frau Ministerpräsidentin.