Protocol of the Session on January 24, 2014

Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Klaan, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die ursprünglichen Planungen mussten wegen einer Vielzahl von Einwendungen mehrfach angepasst werden. Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 2: Die Kreuzungsvereinbarung wurde durch die DB Netz AG, die Gemeinde und die Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH unterzeichnet. Die Unterschriften der übrigen Kreuzungsbeteiligten wurden aufgrund der notwendigen Planänderungen bislang noch nicht eingeholt.

Zu Frage 3: Mit einer Entscheidung über den Baubeginn wird Anfang des Jahres 2015 gerechnet.

Es gibt keine Nachfragen. Danke, Frau Staatssekretärin. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7168.

Herr Präsident, danke.

Selbstbestimmte Verhütung

Die schleswig-holsteinischen Verbände von Pro Familia, der Hebammenverband und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben mit bundesweiter Unterstützung zahlreicher Prominenter am 3. Dezember 2013 die „Kieler Erklärung“ verab

(Staatssekretär Rieder)

schiedet. Die Überschrift lautet: „Familienplanung ein Menschenrecht für alle!“ und ihr Ziel ist die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen und Männer mit geringem Einkommen.

Ebenfalls in der Diskussion ist, ob die „Pille danach“ in Deutschland rezeptfrei erhältlich sein soll. Nach dpa-Angaben vom 14. Januar 2014 habe ein Fachausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfohlen, das Mittel freizugeben. Dieser Ansicht schlössen sich auch die Bundesapothekerkammer und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach an. Es wird darauf verwiesen, dass dies in vielen europäischen Ländern schon gemacht würde, ohne dass sich das Verhütungsverhalten der Frauen geändert habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung, sich im Sinne der „Kieler Erklärung“ für eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen und Männer mit geringem Einkommen einzusetzen und wenn ja, wie?

2. Welche Position hat die Landesregierung zur Freigabe der „Pille danach“ und bestehen diesbezüglich Unterschiede in der Auffassung einzelner Fachressorts?

3. Gibt es seitens der Landesregierung Bemühungen, sich für die Freigabe der „Pille danach“ einzusetzen und wenn ja, welche?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Staatssekretär Dr. Schubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat sich bereits 2012 für die Kostenübernahme von ärztlich verordneten Mitteln zur Empfängnisverhütung eingesetzt. Im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz am 5. Dezember 2012 wurde folgender Beschluss gefasst: Die Bundesregierung wird um Prüfung gebeten, ob Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Kindergeldzuschlagsberechtigte, BAföG- und Wohngeldempfänger sowie Bezieherinnen von Berufsausbildungshilfe vollständig von den Kosten zur Empfängnisverhütung entlastet werden können. Zur JFMK im Juni 2013 wurde der schriftliche Bericht des Bundes zur Kenntnis genommen. In dem Bericht wurde dargestellt, dass die Eigenleistungen bei der medizinischen Versorgung bei der Ermittlung der Regelbedarfe berücksichtigt wurden. Soll

ten Aufwendungen für Verhütungsmittel nicht gedeckt werden, zum Beispiel durch Unverträglichkeit und einen unabweisbaren Bedarf, kann gegebenenfalls ein zinsloses Darlehen durch die Grundsicherungsämter gewährt werden. Auch eine gesetzliche Fondslösung käme nicht in Betracht, da es in der Konsequenz zu einer Doppelleistung kommen könne. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Juni 2013 - also in der oben genannten Konferenz - den Beschluss vom Dezember 2012 aufrechterhalten. Die Landesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, die rechtliche Situation zu ändern.

Zu Frage 2: Der Bundesrat hat bereits am 8. November 2013 beschlossen, zwei Verordnungen dahin gehend zu ändern, dass die „Pille danach“ mit dem Arzneistoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen wird. Der Freistaat Thüringen hat daran aber keinen Anteil, weil die Position der Landesregierung zur Rezeptfreiheit der „Pille danach“ koalitionsbedingt eine Enthaltung war. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass vor einer Verkündung der Verordnung in der Fassung die Anhörung des Sachverständigenausschusses für die Verschreibungspflicht erfolgen müsse. Diese Anhörung des Sachverständigenausschusses erfolgte am 14. Januar 2014. Das haben wir ja alle in der Öffentlichkeit verfolgt. Jetzt ist es an dem, dem auch zu folgen.

Zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, hat die Landesregierung derzeit keine weiteren Möglichkeiten, sich für die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ einzusetzen. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesministerium für Gesundheit.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7159 ist zurückgezogen. Deshalb machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 7182, vorgetragen von der Abgeordneten RotheBeinlich.

Zustände in einer Schweinemastanlage in Thiemendorf und Konsequenzen für die Landesregierung

Ende November 2013 hatte die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch auf die skandalösen Zustände in einer Schweinemastanlage in der Einheitsgemeinde Heideland öffentlich aufmerksam gemacht. Unter anderem wurden Bilder gezeigt, auf denen große Sauen in viel zu engen Kastenstän

(Abg. Stange)

den sowie Ferkel im Kot zu sehen waren. Diese Zustände waren dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland allerdings seit Jahren bekannt, wie Filmmaterial im Internet aus dem Jahr 2009 belegt. Gegen den Betreiber, der in Wetzdorf eine ähnliche Mastanlage bauen will, war im Dezember ein Strafverfahren eingeleitet worden. Aus der Presse war zu erfahren, dass das Landratsamt vor zwei Wochen mit zwei Amtstierärzten, einer Tiergesundheitskontrolleurin und einer Vertreterin vom Schweinegesundheitsdienst Thüringen vor Ort den Erfüllungsstand der Auflagen überprüft hatte, die dem Betreiber Anfang Dezember 2013 auferlegt worden waren. Offenbar ist dies nach wie vor nicht der Fall.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hatte die Landesregierung Kenntnis von dem Filmmaterial von RTL aus dem Jahr 2009 und wenn ja, wie wurde das Material gesichtet und diskutiert bzw. bewertet?

2. Wann und in welchem Umfang stand die Landesregierung in Kontakt mit dem Zweckverband Veterinärund Lebensmittelüberwachung Jena-SaaleHolzland, bevor, während und nach dem Ende November die Tierschutzorganisation ARIWA auf die skandalösen Zustände in der Schweinmastanlage in Thiemendorf aufmerksam gemacht hat?

3. Gab oder gibt es aufgrund der Häufigkeit der Kontrollen und der Kontrollpraxis im Allgemeinen Bedenken in der Landesregierung gegen die Effektivität der Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter in Thüringen, insbesondere des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland?

4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Ereignissen in Thiemendorf und sieht sie insbesondere Regelungsbedarf auf Landes- oder kommunaler Ebene, um künftig den Tierschutz zu gewährleisten und geltendes Recht durchzusetzen?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Dr. Schubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund, vorgetragen durch Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hatte keine Kenntnis von dem Filmmaterial von RTL aus dem Jahre 2009.

Zu 2: Das TMSFG hat alle Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in Thüringen, darunter auch den Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Saale-Holzland, in Zukunft immer abgekürzt ZVL, frühzeitig auf die Änderung im Tierschutzrecht hinsichtlich der Anforderungen an die Schweinehaltung auf diversen Amtstierärztedienstberatungen hingewiesen. Des Weiteren wurde in einem Erlass aus dem Zeitraum November 2012 die verwaltungsrechtliche Umsetzung der tierschutzrechtlichen Anordnung in Sauen haltenden Betrieben detailliert dargelegt. Im März 2013 fand eine Besprechung im TMSFG zur Erörterung der Thematik und zur Umsetzung des Bundesaktionsplans mit betroffenen Veterinärbehörden, darunter auch dem ZVL, statt. In den regelmäßigen Abfragen zum Stand der Umsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen in der Schweinehaltung wurde seitens des ZVL die Sauenanlage in Thiemendorf als tierschutzkonforme Schweinehaltung eingestuft. Im Zusammenhang mit den von der Tierschutzorganisation ARIWA Ende November veröffentlichten Bildern wurde durch die Fachaufsichtsbehörde dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, in Absprache mit dem TMSFG der ZVL zur Umsetzung der notwendigen Schritte zur Sicherstellung einer tierschutzkonformen Haltung in Thiemendorf aufgefordert. In einer Besprechung am 3. Dezember 2013 im TMSFG legte der ZVL die von ihm veranlassten Maßnahmen und eingeleiteten Schritte dar. Die Fachaufsichtsbehörde fordert eine engmaschige Berichts- und Kontrollpflicht vom ZVL ein. Eine vom TMSFG erbetene fachaufsichtliche Kontrolle der durch den ZVL durchgeführten Maßnahmen in der Sauenanlage Thiemendorf wird das TLfV, also das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Anfang Februar vornehmen. In zwei weiteren Sauenanlagen werden hinsichtlich der Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen durch den ZVL vom TLfV ebenfalls fachaufsichtliche Kontrollen durchgeführt. Des Weiteren fand gestern auch ein Gespräch von mir mit dem Verbandsvorsitzenden des ZVL und dem Stellvertreter statt, wo die Situation mit dem Zweckverband - das ist ja nicht das einzige Vorkommnis, wenn ich jetzt noch an die Schlachthofproblematik denke umfangreich erörtert worden ist. Dort wurde von den Verantwortlichen erkannt, dass in der Vergangenheit nicht alles optimal gelaufen ist. Es wird weitere Beratungen geben auch mit dem Geschäftsstellenleiter, um diese Dinge der Vergangenheit auszuwerten und natürlich in der Zukunft vor allen Dingen darauf zu achten, dass diese Vorfälle nicht ein weiteres Mal vorkommen.

Zu 3: Die Landesregierung hat im Allgemeinen keine Bedenken hinsichtlich der Effektivität der Kontrolltätigkeiten seitens der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Hinsichtlich der Einschätzung der Arbeitsweise des ZVL hatte ich bereits in Frage 2 meine Ausführungen getätigt.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Zu 4: Ergänzend zu den Antworten auf die Fragen 2 und 3 sieht die Landesregierung keinen Regelungsbedarf auf Landes- und kommunaler Ebene. Gleichwohl waren bereits im Oktober 2013 mit der zuständigen Fachaufsichtsbehörde für das Jahr 2014 Kontrollen der großen Schweinehaltungsanlagen als Schwerpunktkontrollen festgelegt worden.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, meine Nachfrage bezieht sich auf Ihre Antwort zur Frage 2. Sie erwähnten, dass die fachaufsichtliche Kontrolle jetzt durch das TLV Anfang Februar ergänzt werden soll. Ist das üblich, dass das TLV diese Kontrolle jetzt noch mal durchführt, bzw. ist es üblich, wenn das TLV noch mal kontrolliert, diesen Termin auch öffentlich anzukündigen?

Und die zweite Frage: Bei Punkt 4 sagen Sie, dass Sie davon ausgehen, dass es keinen weiteren Regelungsbedarf auf Landes- oder kommunaler Ebene gibt. Können Sie denn zum heutigen Zeitpunkt ausschließen, dass es auch an anderen Stellen Kontrolllücken wie diese in Thiemendorf durch ARIWA aufgedeckte gibt?

Ich versuche, es zusammen zu beantworten und fange mal mit der zweiten Frage an. Natürlich kann ich das nicht ausschließen, denn verantwortlich für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen ist zuallererst der Halter. Als Zweites sind für die Kontrolle die Veterinär- und Tierschutzüberwachungsämter in den Landkreisen zuständig. Ich kann von dieser Stelle aus nicht hundertprozentig bestätigen, dass diese Kontrollen zu 100 Prozent so erfolgen, wie sie sein müssen. Unsere Erfahrungen sind aber jetzt erst in letzter Zeit mit diesem Zweckverband so gewesen, wie sie sind. Andere Vorkommnisse sind uns nicht bekannt. Dass die Kontrollen auch noch von der Fachaufsicht erfolgen, ist eigentlich ein Normalfall. Eigentlich erfolgen die Kontrollen von der zuständigen Behörde, aber nichtsdestotrotz gibt es darüber hinaus auch immer mal noch Kontrollen von der Fachaufsichtsbehörde, die aber nicht so häufig stattfinden, wie das eben die Vorortbehörde machen sollte.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Herr Staatssekretär, Sie sind darauf eingegangen, dass es in zwei anderen Anlagen im Verantwortungsbereich des Zwecksverbandes fachaufsichtliche Kontrollen gäbe. Können Sie sagen, zu welchen Verstößen es in diesen beiden Anlagen gekommen ist?

Es ging um die Einhaltung der Gruppensauenhaltung ab März oder ab April 2013 und in einer der Anlagen gab es da auch Probleme, die aber mittlerweile behoben sind, und wir werden das nachkontrollieren.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Augsten.

Herr Staatssekretär, Sie haben in der Beantwortung auf Frage 4 ausgeführt, dass ein Schwerpunkt der Kontrollen große Schweinemastanlagen in Thüringen seien. Können Sie „große Schweinemastanlagen“ mal anhand der Tierzahlen definieren?

Das kann ich momentan hier nicht machen, weil ich nicht genau die Zahl kenne, wo das beginnen könnte.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und die nachreichen?)

Das können wir machen, kein Problem.