Danke, Frau Präsidentin. Ich formuliere die Frage, auch wenn ich befürchte, dass Sie wieder auf eine schriftliche Zuarbeit hinweisen. Wenn es der Qualität der Antwort dient, ist es ja in Ordnung. Herr Minister, jetzt wird wieder ein Gutachten gemacht. Können Sie mal sagen, wie viele Gutachten inzwischen zum Altenburger Flughafen bisher erstellt wurden und was das gekostet hat?
So weit ich weiß, ist durch die Landesregierung noch keines beauftragt worden. Die Studie ist, glaube ich, durch das Altenburger Land beauftrag worden. Auf eine schriftliche Zuarbeit verzichte ich dafür dann.
Ich darf noch feststellen, dass ich jetzt die nächste Frage aufrufe, und zwar die des Abgeordneten Hauboldt, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/591.
Seit 2006 gibt es ein Pilotprojekt Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen (VMT), in dem die Städte Erfurt, Weimar, Jena und Teile des Kreises Weimarer Land Mitglied sind. Ziel war es, einen Fahrpreis im gesamten Verbundgebiet für Bus, Straßenbahn und Bahn einzuführen. Dieses Pilotprojekt war befristet bis 2010 und hatte zum Ziel, den ganzen Bereich Mittelthüringen mit einzubinden. Als mögliche Erweiterungsgebiete kommen die Stadt Gera, der Landkreis Sömmerda, der Ilm-Kreis, der Landkreis Gotha, der Landkreis Greiz, der SaaleHolzland-Kreis und die Restteile des Landkreises
Weimarer Land in Betracht. In Vorbereitung dessen wurde im Jahr 2009 durch alle Beteiligten eine Studie in Auftrag gegeben, die die Machbarkeit des Verbundtarifs im gesamten Gebiet untersuchen sollte. Der abschließende Bericht wurde Ende 2009 vorgelegt.
1. Wie bewertet die Landesregierung das Ergebnis der Studie hinsichtlich der Machbarkeit des Verbundtarifs im gesamten Gebiet des Pilotprojekts Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen (VMT) mit Bezug auf einen kundenfreundlichen ÖPNV und eine moderate Tarifgestaltung?
2. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung, die Zielstellung des Pilotprojekts, einen Fahrausweis im gesamten Verbundgebiet für Bus, Straßenbahn und Bahn einzuführen, umzusetzen und wird damit die Notwendigkeit verbunden, aus wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten den bestehenden Verbund zu erweitern?
3. Welche Fördermittel wurden durch die Landesregierung bisher zur Umsetzung des Pilotprojekts zum Einsatz gebracht und ist eine weitere Bezuschussung über das Jahr 2010 hinaus geplant?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Aussagen des Landkreises Sömmerda und des Ilm-Kreises auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie, am Verbundtarif nicht teilzunehmen und welche Verluste entstehen damit durch den Neuzuschnitt der Verkehrszonen?
Für die Landesregierung beantwortet auch diese Frage der Minister Carius. Er hat aber danach eine wohlverdiente Pause. Dann kommen andere dran.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Hauboldt, die Mündliche Anfrage von Ihnen beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die angesprochene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung des Verbundtarifs Mittelthüringen auf die untersuchte Region sinnvoll und finanziell schulterbar ist. Mit einer Erweiterung des Verbundtarifs auf angrenzende Landkreise und Städte erhöht sich die Kundenfreundlichkeit im ÖPNV, da für die Nutzung der Verkehrsmittel verschiedener Unternehmen nur noch ein Fahrschein gelöst werden muss, ganz grundsätzlich. Basis der
Machbarkeitsuntersuchung war das derzeitige Tarifsystem, welches in der beauftragten Einführungskonzeption konkretisiert werden soll.
Zu Frage 2: Ziel der Landesregierung ist, dass in Thüringen ein noch attraktiverer Nahverkehr mit koordinierten Verkehrsangeboten bereitgestellt wird. Die Steigerung der bisherigen Fahrgastzahlen unterstreicht den wirtschaftlichen Erfolg des Verbundtarifs. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung die Fortführung und Erweiterung des Verbundtarifs Mittelthüringen und sichert den teilnehmenden Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen eine entsprechende finanzielle Unterstützung zu.
Zu Frage 3: Das Land hat sich seit April 2006 an den durch den gemeinsamen Tarif für Mittelthüringen entstehenden Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten überdurchschnittlich beteiligt. Mit jährlich ca. 1 Mio. € waren dies etwa 70 Prozent des insgesamt durch den Verbundtarif entstehenden Verlustes. Darüber hinaus hat das Land die verbundbedingten Investitionen der Verkehrsunternehmen mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Das waren von 2005 bis 2009 insgesamt 3,2 Mio. €. Die Landesregierung ist bereit, sich bei der Fortführung und Erweiterung des Verbundtarifs zur Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger an der Finanzierung der durch den Verbundtarif entstehenden Verluste zu beteiligen, soweit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Zu Frage 4: Die Landesregierung akzeptiert, dass die beiden Landkreise sich zunächst nicht am Tarifverbund beteiligen werden. Die kommunalen Aufgabenträger entscheiden hierüber eigenverantwortlich auf Grundlage der Thüringer Kommunalordnung und des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Die Machbarkeitsuntersuchung hat für die Erweiterung des Verbundgebietes maximale Verluste von 2,6 Mio. € ermittelt. Diese werden sich durch das Ausscheiden der beiden Landkreise reduzieren. In welcher Höhe sich die Verluste durch die Anwendung des Verbundtarifs tatsächlich bewegen, wird im Rahmen der Einführungskonzeption geklärt.
einen Beitritt zum Verkehrsverbund Mittelthüringen keinen unmittelbaren Einfluss mehr auf die Tarifgestaltung zu haben, und erhalten die Landkreise Sömmerda und Ilm-Kreis für ihren somit in eigener Regie gestalteten ÖPNV Strukturhilfen bzw. Fördermittel?
Meine zweite Frage: In welcher Größenordnung bzw. Zusammensetzung ist aus der Sicht der Landesregierung ein Verbund wirtschaftlich und sinnvoll und werden Zusammenschlüsse auch in anderen Regionen Thüringens angestrebt?
Das waren jetzt gleich einige Nachfragen. Vielleicht bleiben Sie so stehen, damit ich sie beantworten kann, falls mir eine entfällt.
Also die Aussagen der Landkreise treffen aus Sicht der Landesregierung zu. Die Landkreise haben dann nicht mehr den unmittelbaren Einfluss auf die Tarifsysteme, weil sie harmonisiert sind im Verbundtarif.
Was die Frage der Wirtschaftlichkeit des Verbundtarifs anbelangt, so stellt sie sich in dieser Form eigentlich nicht. Denn das Ziel ist tatsächlich eine höhere Attraktivität zu erreichen, die wir als Land dadurch ermöglichen, dass wir die höheren Verluste ausgleichen. Wir fördern natürlich auch Verbundtarife; würden, wenn entsprechende Anträge vorliegen, auch Verbundtarife in anderen Regionen Thüringens fördern, soweit das möglich ist.
Nein, eben nicht, der Minister hatte mich gebeten, ihn aufmerksam zu machen, wenn eine Idee weggerutscht ist, und die ist weggerutscht dergestalt, dass ich nachgefragt hatte, inwieweit der Ilm-Kreis bzw. der Landkreis Sömmerda die in eigener Regie geführte ÖPNV-Struktur gefördert bzw. finanziert bekommen.
Die bekommen sie finanziert über die gegenwärtigen klassischen Finanzierungsmittel, also Finanzhilfe und Mittel nach § 45 a PBefG.
Frau Präsidentin, Herr Minister, ist denn mit der Förderung des Landes für diese Tarifgemeinschaft auch eine Sozialtarifgestaltung für besondere Benutzergruppen z.B. Hartz-IV-Empfänger oder Studenten oder dergleichen verbunden?
Das steht ja alles im Protokoll und das Ministerium liefert die schriftliche Beantwortung dieser Frage nach. Ich rufe jetzt auf die Anfrage des Abgeordneten Korschewsky, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/595.
Am 10. März 2010 berichtete die Presse (Thüringer Allgemeine, Freies Wort) über eine zur Entwicklung des Tourismus in Thüringen durchgeführte Veranstaltung in Arnstadt. Im Rahmen dieser Veranstaltung kündigte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Machnig, die Bildung eines Tourismus- Beirats unter seiner Leitung an.
1. Welche Zusammensetzung, Aufgabenstellung und Kompetenzen soll der zu bildende Tourismus-Beirat unter wessen Leitung haben?
3. Wann soll der Tourismus-Beirat arbeitsfähig sein und soll er ein dauerhaftes Arbeitsgremium des Ministeriums werden oder nur einen zeitweiligen Charakter zur Evaluation des bestehenden Tourismuskonzepts erhalten?
4. Ist beabsichtigt, den Tourismus-Beirat an der Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln durch die Landesregierung im touristischen Bereich zu beteiligen und wenn ja, wie?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach der tollen Vorstellung von Herrn Carius will ich eigentlich eines vorschlagen. Herr Carius, Sie sollten zukünftig immer alle Anfragen der Landesregierung einheitlich behandeln. Aber gut, das nur am Rande.
Für die Landesregierung will ich die von Herrn Korschwesky gestellten Fragen wie folgt beantworten. Zunächst mal, ich freue mich sehr, dass Sie meine Arbeit so intensiv begutachten und verfolgen und es deswegen immer Anlass gibt, mir Fragen zu stellen, die ich gerne beantworten will.
Zu Frage 1: Der zu bildende Tourismusrat soll sich aus Vertretern der regionalen Tourismusverbände, der Branchenverbände und Vertretern der Industrie- und Handelskammern zusammensetzen und unter anderem die konzeptionelle Entwicklung der Landestourismuskonzeption begleiten. Die Leitung dieses Gremiums liegt bei mir. Das will ich noch mal kurz begründen. Ich bin eigentlich kein Gremienmensch, aber ich habe eine Erfahrung gemacht: Es ist immer besser miteinander als übereinander zu reden. Deswegen ist es, glaube ich, sinnvoll, solche Beiräte einzurichten.
Zu Frage 2: Mitglied sollen Vertreter der in der Antwort zu Frage 1 genannten Einrichtungen werden. Das TMWAT beruft von den Einrichtungen vorgeschlagene Vertreter zu Mitgliedern im Beirat. Das heißt, wir werden zunächst einmal auf alle Einrichtungen zugehen und sie bitten, entsprechende personelle Vorschläge zu machen.
Zu Frage 3: Die Einladung zu einer ersten Sitzung des Landestourismusbeirats wird in den nächsten Tagen erfolgen. Mein Büro ist darum bemüht, noch