Protocol of the Session on December 19, 2013

(Beifall CDU)

auf ein Land habe, das gegliedert ist wie US-Bundesstaaten, nämlich mit dem Lineal gezogen. Es ist die Vielfalt unserer Region, es ist die Vielfalt und historische Gegliedertheit, die man in Thüringen anerkennen muss. Umso mehr verwundert mich, dass das Innenministerium mal auf historische Bezüge abstellt und an anderen Stellen, wie zum Beispiel bei diesem § 10, historische Bezüge überhaupt nicht werten möchte.

(Beifall DIE LINKE)

Dennoch, für uns steht die Freiwilligkeit. Das, was dort geschieht, ist der richtige Weg, größere zukunftsfähige Strukturen zu bilden, und es ist ja nicht aller Tage Abend, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Grüne wollen diese freiwilligen Strukturänderungen unterstützen. Deshalb unterstützen wir auch sehr den Antrag, den die Fraktion DIE LINKE eingebracht hatte und die CDU/SPD-Koalition mit eingebracht hatte, in § 18 auch noch die Gemeinde Oßmannstedt aufzunehmen. Wir begrüßen das, haben dafür gestimmt und hoffen, dass wir uns durchsetzen können mit der Argumentation, den § 17 herauszunehmen. Wenn es denn so ist, Kollege Fiedler, dass Sie dem zustimmen, dass der § 17 herauskommt, dann werden wir Grüne auch zustimmen und dann haben Sie genau das, was Sie sich gewünscht haben, ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wollen Sie jetzt dealen mit uns?)

Das gebe ich Ihnen gern. Bitte.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Es hat sich jetzt Abgeordneter Kummer für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Herr Kummer, Sie haben 1 Minute.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist knapp. Ich probiere es trotzdem. Ich möchte ein paar Worte zur Eingliederung der Gemeinde Straufhain in die VG Heldburger Unterland sagen. Diese freiwillige Gemeindeneugliederung wird abgelehnt vom Grundzentrum Bad Colberg-Heldburg und vom Mittelzentrum der Stadt Hildburghausen. Vor vier Jahren habe ich mit dem Kollegen Worm den Versuch gemacht, im Landkreis Hildburghausen darüber zu reden, wie man innerhalb des Kreises die Gemeinden sinnvoll neu gliedern könnte. Leider wurde daraus nichts, weil vor allem die Bürgermeister der kleinen Gemeinden auf ihrer Eigenständigkeit beharrten. Was jetzt hier zustande kommt, weil es keine Rahmenbedingungen vom Landtag gegeben hat und auch keine vom Innenministerium, war ein Rumgestocher. Straufhain hat versucht, mit der Gemeinde Gleichamberg zusammenzugehen. Das wurde abgelehnt. Die Leute sind an der Nase herumgeführt worden und jetzt haben wir einen Gesetzentwurf vorliegen, der dazu führt, dass Leute, die 3 Kilometer vom Rathaus Hildburghausen entfernt wohnen, weit nach Bad Colberg-Heldburg fahren müssen. Das passt alles nicht, meine Damen und Herren, und deshalb finde ich es bedauerlich, dass wir keinen anderen Weg gefunden haben.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keinen Redebedarf mehr und das Wort hat jetzt Herr Innenminister Geibert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag behandelt heute in zweiter Lesung den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013. Ich bin sehr erfreut, dass die Landesregierung dem Landtag auch in diesem Jahr eine Vielzahl freiwilliger Neugliederungen zur Entscheidung vorlegen konnte. 120 kreisangehörige Gemeinden sind an den diesjährigen Änderungen der kommunalen Verwaltungsstrukturen beteiligt, sofern der Landtag den

(Abg. Adams)

vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen zustimmt, wovon nach dem Ergebnis der gestrigen Innenausschuss-Sitzung ohne Zweifel auszugehen ist, die Zahl der Thüringer Kommunen, die von den Strukturänderungen auf gemeindlicher Ebener in der 5. Legislaturperiode unmittelbar betroffen waren bzw. sind, beträgt insgesamt 298. Damit hat sich allein in dem genannten Zeitraum mehr als ein Drittel der Städte und Gemeinden des Freistaats Thüringen für Gebiets- und Bestandsänderungen oder andere Strukturänderungen entschieden und durch die notwendigen Beschlüsse und Anträge die gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Entwicklung zeigt deutlich, die kommunalen Mandatsträger nutzen die ihnen vom Land gegebenen Möglichkeiten zur selbstbestimmten Gestaltung eines lebendigen und zukunftsfähigen Gemeinwesens mit hohem Verantwortungsbewusstsein und Weitblick. Aus unzähligen Gesprächen vor Ort kann ich aus eigener Anschauung sagen, dass den jeweils gefassten Beschlüssen oft monate-, ja jahrelange Diskussionen und Abwägungen vorausgehen. Unsere kommunalen Verantwortungsträger handeln mit Augenmaß und wohl überlegt, wenn es um die Zukunft ihrer Kommunen geht. Wie vom Innenausschuss in seiner Sitzung am 11. Juli 2013 beschlossen, wurde zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ein schriftliches Anhörungsverfahren im Zeitraum vom 12. August bis zum 27. September 2013 in den jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden durchgeführt. Auf Grundlage eines Beschlusses des Innenausschusses vom 8. November 2013 fand ein erneutes schriftliches Anhörungsverfahren zum Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD zu § 18 des Gesetzentwurfs in der Zeit vom 18. November bis zum 13. Dezember 2013 statt. Dieser Änderungsantrag sieht vor, dass die neue Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße unter Einbeziehung der Gemeinde Oßmannstedt gebildet wird. Die Einwohner dieser Gemeinde hatten sich am 22. September 2013 in einem Bürgerentscheid mehrheitlich dafür ausgesprochen. Die Anhörungen der betroffenen Städte, Gemeinden und beteiligten Verwaltungsgemeinschaften sowie der Einwohner, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen, sollen sicherstellen, dass ihre Stellungnahmen zu den beabsichtigten gesetzlichen Neustrukturierungen in den parlamentarischen Abwägungsprozess einbezogen werden können. Das Innenministerium hat dem Landtag die zusammenfassenden Berichte über die Ergebnisse der schriftlichen Anhörungsverfahren mit Schreiben vom 29. November und vom 17. Dezember 2013 zugeleitet. Die Auswertungen beruhen auf den Meldungen der jeweils zuständigen kommunalen Aufsichtsbehörden. Beide schriftliche Anhörungsverfahren haben die vorgesehenen Änderungen kommunaler Verwaltungsstrukturen, die von den Gemeinden im Rahmen der Freiwilligkeitsphase bean

tragt bzw. durch Bürgerentscheid befürwortet und von der Landesregierung vorgeschlagen wurden, im Wesentlichen bestätigt. Besonders erfreulich ist die rege Beteiligung der Anzuhörenden. Zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/6299 sind im Innenministerium insgesamt 1.530 Stellungnahmen eingegangen. Die hohe Zahl der Meinungsäußerungen verdeutlicht, dass sich auch die Einwohner mit den vorgesehenen Änderungen zum Teil intensiv auseinandersetzen und ihre Interessen aktiv vertreten. Die Einzelheiten dazu haben wir in der Sitzung des Innenausschusses am gestrigen Tag in mehreren Stunden erörtert. Eine Wiederholung der gestrigen Diskussion möchte ich Ihnen ersparen.

(Beifall SPD)

An der Stelle nur den kurzen Hinweis, Herr Abgeordneter Adams, mit Ihren Ausführungen machen Sie deutlich, dass Sie den Weg des Gesetzgebungsverfahrens verkennen. Es hat vor der Einbringung des ersten Kabinettsentwurfs in das Gremium der Landesregierung eine intensive Diskussion gegeben. Es hat vor dem zweiten Kabinettsentwurf eine weitere Anhörung gegeben. Der Gesetzentwurf wird sodann dem Landtag zugeleitet und wenn das Anhörungsverfahren, wie jetzt vom Landtag, beschlossen wird, dann ist es eine reine Service- und Dienstleistung der Landesregierung, Ihnen dieses Ergebnis zur Verfügung zu stellen. Aber Sie als Mitglieder des Hohen Hauses haben die Aufgabe, diesen Abwägungsprozess durchzuführen und Ihre Beschlüsse danach auszurichten.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Ergebnis überwiegen nach Auffassung der Landesregierung die Gründe des öffentlichen Wohls für alle 18 im Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden vorgeschlagenen freiwilligen Neugliederungen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 5/7072 ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Herr Abgeordneter Blechschmidt.

(Minister Geibert)

Danke, Frau Präsidentin. Wir beantragen Einzelabstimmung der §§ 1 bis 18.

Vielen Dank. Das kommt als übernächste Abstimmung.

Das kommt noch.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Namentlich.)

Ich werde gleich etwas dazu sagen. Lassen Sie uns aber erst noch die Berichterstattung und Beschlussempfehlung abstimmen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit der Drucksachennummer 5/7070 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nur einmal aus der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6299 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 5/7070. Die gestaltet sich wie folgt: Wegen des von der Fraktion DIE LINKE gemäß § 60 Abs. 1 der Geschäftsordnung erhobenen Widerspruchs gegen die gemeinsame Abstimmung über alle Teile des Gesetzentwurfs findet die Abstimmung jeweils einzeln zu den §§ 1 bis 18 statt. Über die Überschrift des Gesetzes, die Inhaltsübersicht, die Eingangsformel sowie über die §§ 19 bis 25 wird gemeinsam abgestimmt. Ich sehe, Herr Blechschmidt nickt. Das bedeutet, meine Damen und Herren, dass wir jetzt in eine Einzelabstimmung kommen und wir beginnen mit der Abstimmung über den § 1 des Gesetzes. Wer den § 1 befürwortet, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Dies sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE und jeweils 1 Stimme aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Damit ist § 1 angenommen.

Wir stimmen ab über § 2. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stim

men der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? 1 Gegenstimme kommt aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist § 2 angenommen.

Wir stimmen ab über § 3. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe 1 Gegenstimme in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE und 1 Stimmenthaltung aus der SPD. Damit ist der § 3 ebenfalls angenommen.

(Beifall FDP)

Wir stimmen ab über den § 4. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE und 1 Stimmenthaltung aus der SPD. Damit ist § 4 angenommen.

Wir stimmen ab über § 5. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Jastimmen kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Gegenstimmen.)

Gegenstimmen? Danke, die kommen aus der Fraktion DIE LINKE. Vielen Dank, damit ist § 5 angenommen.

Wir stimmen ab über § 6. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Niemand. Gibt es Enthaltungen? Die kommen vereinzelt aus den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist § 6 angenommen.

Wir stimmen ab über § 7. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? Aus der Fraktion DIE LINKE und jeweils 1 Einzelstimme aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Damit ist § 7 angenommen.

Wir stimmen ab über § 8. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? 1 Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? 1 Einzelstimme aus der

Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist § 8 angenommen.

Wir stimmen ab über § 9. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Wer ist dagegen? Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Wenige Einzelstimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Damit ist § 9 angenommen.

Wir stimmen ab über § 10. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Wer ist dagegen? Die Fraktion DIE LINKE, 1 einzelne Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 einzelne Stimme aus der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und 1 Einzelstimme aus der SPD. Vielen Dank. Damit ist § 10 angenommen.

Wir stimmen ab über § 11. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und 1 Einzelstimme aus der Fraktion der SPD. Wer enthält sich? 1 Einzelstimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist § 11 angenommen.

Wir stimmen ab über § 12. Wer ist dafür? Die Jastimmen kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP. Gibt es Gegenstimmen? 1 Einzelstimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE und einmal SPD. Damit ist § 12 angenommen.

Wir stimmen ab über § 13. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen einzeln aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE und einzeln aus der Fraktion der SPD. Damit ist § 13 angenommen.

Wir stimmen ab über § 14. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? 1 einzelne Stimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Auch 1 einzelne Stimme. Damit ist der § 14 mit überwältigender Mehrheit angenommen worden.

Wir stimmen ab über den § 15. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen DIE LINKE und vereinzelte Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Damit ist § 15 angenommen.