Es ist nach meinem Kenntnisstand keine Ausschussüberweisung irgendeines Teils beantragt worden, so dass wir direkt abstimmen.
Als Erstes stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/6197. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDUFraktion und der FDP-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Nun stimmen wir über die Nummern II und III des Alternativantrags der FDP-Fraktion ab. Wer diesen seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP
Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht. Die Nummern II und III aus dem Alternativantrag in Drucksache 5/6344 sind damit abgelehnt.
Wir stimmen nun zum Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD ab, das ist die Drucksache 5/6346. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Dann korrigiere ich, die Gegenstimmen kamen aus der Fraktion DIE LINKE und die Stimmenthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, was nichts am Ergebnis ändert, dass dieser Antrag angenommen worden ist.
Fortführung des Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge über das Jahr 2013 hinaus Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6200 dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6266
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag in der Drucksache 5/6266 ist kein Antrag, der Unterschiede zwischen Opposition und Koalition verdeutlichen soll. Er ist auch keiner, der einen Koalitionspartner an das eigene Wahlprogramm erinnern soll, und er ist auch kein Antrag, der das Ziel verfolgt, die Regierung im Laufe der Argumentation von dessen Richtigkeit zu überzeugen. Es ist ein Antrag, der - davon gingen wir aus - einmütig im Thüringer Landtag durch alle Fraktionen getragen wird, aber dennoch notwendig ist.
Hinweis. Ich bringe natürlich den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein. Machen Sie sich keine Sorgen um mein Verbleiben in der Linkspartei, Herr Mohring. Dazu gibt es keinen Grund.
Die Landesregierung soll durch das Parlament beauftragt werden, sich an die Bundesregierung zu wenden und die Forderung zu erheben, das nach bisherigem Stand zum Jahresende auslaufende Bundesprogramm „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ fortzuführen. Thüringen soll damit die gegenwärtigen Gespräche auf den verschiedensten Ebenen begleiten und diejenigen wirksam unterstützen, die die Verhandlungen mit dem Bundesministerium zur Fortführung dieses wichtigen Programms führen.
Umso wünschenswerter, meine Damen und Herren, wäre es gewesen, wenn bereits bei der Einreichung die fraktionsübergreifende Unterstützung sichtbar geworden wäre. Aber leider gab es eine solche Zustimmung zu einer gemeinsamen Parlamentsinitiative, wie sie Bodo Ramelow allen anderen Fraktionen vorgeschlagen hatte, nicht. Im Gegenteil gibt es nun gar von der FDP diesen Antrag, der vorsieht, das Programm erst auslaufen zu lassen und die Strukturen wegbrechen zu lassen, ehe die Landesregierung tätig werden soll.
Warum sind wir so sicher von einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ausgegangen? Aus vier Gründen, meine Damen und Herren, erstens dem gewichtigsten: Das Bundesprogramm hat ein notwendiges Beratungsnetzwerk geschaffen, das mittlerweile ausgesprochen erfolgreich arbeitet. Der Wegfall dieser Struktur dieses Beratungsnetzwerkes wird für die unmittelbar und mittelbar Begünstigten ganz erhebliche Nachteile bringen.
Der zweite Grund ist der gesellschaftspolitische Aspekt, nämlich dass das Bundesprogramm zur Öffnung der Aufnahmegesellschaft und damit zum Abbau von Vorurteilen und Stereotypen beiträgt. Der dritte Grund ist ein eher formaler, nämlich der, dass die Thüringer Exekutive bereits eine ähnliche Initiative unterstützt hat und die Legislative dem nicht nachstehen sollte. Der vierte ist auch ein eher formaler Grund, dass in Kenntnis der einstimmigen Entscheidung vom 29. Mai 2013 im Niedersächsischen Landtag dem Anliegen keinerlei inhaltliche Differenz zwischen den Parteien entnommen werden kann.
Seit dem 13.06.2008 wurden im Rahmen dieses ESF-Programms - des Europäischen Sozialfonds Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene unter Einbezug der ARGEn und der zugelassenen kommunalen Träger gefördert. Ziel war es, langjährig geduldeten Flüchtlingen, die von einer der seit 2007 in Kraft getretenen Bleiberechtsregelungen profitie
ren, als auch Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus mit einem mindestens nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu verhelfen. Um es gleich vorwegzunehmen, nahezu die Hälfte der Menschen, die Beratung, Qualifizierung, Begleitung in Anspruch genommen haben, konnten in den ersten Arbeitsmarkt beziehungsweise in Ausbildung integriert werden. Das ist eine Vermittlungsquote, die allein schon für den Erfolg des Programms spricht. Bis Ende 2011 hatten sich einer ersten Evaluierung zufolge 10.926 Personen an dem Programm beteiligt. Und davon sind 48,9 Prozent in den ersten Arbeitsmarkt beziehungsweise in Ausbildung vermittelt worden. Fast ein Drittel der Teilnehmenden sind Personen unter 25 Jahre gewesen, das nur nebenbei zur Information. Bundesweit wurden zuletzt in 28 Netzwerken 250 Projekte gefördert, davon in Thüringen das Projekt „to arrange - pro job“ mit zehn Teilprojekten. Arbeitsgegenstand dieser Projektnetzwerke war, in Zusammenarbeit mit Unternehmen durch berufsbegleitende Qualifizierung den Beschäftigungserhalt der Zielgruppe und deren Verbleibsaussichten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und letztlich auch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben zu vermeiden. Die Erfolge dieser Projekte sind unwidersprochen und drohen konterkariert zu werden, wenn nunmehr, wie angekündigt, das Bundesprogramm zum 31. Dezember 2013 auslaufen wird und die Projekte ihre Arbeit einstellen müssen.
Ich bin sofort fertig. Es erscheint widersinnig, einerseits als Voraussetzung für eine Aufenthaltsverfestigung von Flüchtlingen nachhaltige Integration abzuverlangen und dann solche Strukturen, die die nachhaltige Integration befördern, abzuschaffen. Deswegen bin ich optimistisch, dass wir hier in dem Hohen Hause darüber Einigkeit erzielen werden und Sie dem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie zu Nummer I aus dem Alternativantrag der FDP den Bericht geben wird und dazu erteile ich Herrn Minister Geibert das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der erleichterte Arbeitsmarktzugang für Zuwanderer ist Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus sind weitere flankierende Maßnahmen zur Beschleunigung der Eingliederung in das Erwerbsleben notwendig. Das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktischen Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen mit Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein Programm zur Unterstützung der Integration in den Arbeitsmarkt von Personen, die zumindest über einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang verfügen. Damit konnten auch Asylbegehrende und geduldete Flüchtlinge bereits nach einer Aufenthaltsdauer von einem Jahr gefördert werden.
Nach mir vorliegenden Informationen wurden im Zeitraum November 2010 bis Dezember 2011 bundesweit 1.400 Menschen in Arbeit und Ausbildung vermittelt. Zudem nahmen etwa 750 Personen an berufsbezogenen Sprachkursen teil. Im Rahmen des Bundesprogramms wurden bislang rund 10.000 Flüchtlinge durch die Netzwerke beraten, qualifiziert und vermittelt. Zahlreiche Jugendliche konnten durch diese Unterstützung Schulabschlüsse nachholen. Darüber hinaus belegen konkrete Kostenberechnungen aus der Projektarbeit, dass die Investitionen des Programms zu erheblichen Einsparungen von Transferleistungen führen. Die Finanzierung der operativen Projektarbeit der 28 bundesweit tätigen Netzwerke endet zum Jahresende 2013. Aufgrund der Verringerung der aus den Strukturfonds zu erwartenden Mittel für Deutschland beabsichtigt die Bundesregierung, das Programm nicht erneut aufzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, welche Auswirkungen hat ein Auslaufen des Programms für Thüringen? In Thüringen wird das Netzwerk „to arrange - pro job“ mit zehn Einzelprojekten gefördert. Das Netzwerk unterstützt die Projektteilnehmer beim Zugang zum Arbeitsmarkt, bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie bei der Arbeitsmarktqualifizierung. So wurde beispielsweise im Jahr 2011 ein beruflicher Orientierungskurs für weibliche Flüchtlinge durchgeführt, im Jahr 2012 ein Berufsorientierungskurs für junge Flüchtlinge mit einer Vermittlungsquote von 45 Prozent. Zudem wurden im Zeitraum von Januar 2012 bis März 2013 durch das Netzwerk 283 Teilnehmer in ESF-BAMF-Sprachkurse vermittelt. Im Zeitraum November 2010 bis Dezember 2012 wurde das Thüringer Projekt von insgesamt 808 Teilnehmenden in Anspruch genommen. Schon damit ist die zum Ziel gesetzte Anzahl an teilnehmenden Personen in Höhe von 600 überschritten. Erreicht wird die Zielgruppe unter anderem durch Informationsveranstaltungen vor Ort, auch in Zusammenarbeit mit Multiplikatoren, sprich Ehrenamtlichen und So
zialbetreuern. Zusätzlich stehen Flyer zum Netzwerk und dessen Tätigkeit in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Nach meiner Kenntnis wurden von den Teilnehmenden im Thüringer Beratungsnetzwerk überwiegend Beratungsleistungen sowie Qualifizierungen in Anspruch genommen. Auch weisen die Wartelisten dieser Tagesseminare zu Themen wie beispielsweise dem Aufenthaltsrecht oder dem Übergangsmanagement Schule-Beruf auf einen hohen Wissensbedarf seitens der Beratungsstellen in Thüringen hin. Ein weiterer stark nachgefragter Schwerpunkt für die Jahre 2012 und 2013 ist die Zusammenarbeit mit den ESF-BAMFSprachkursträgern.
Die Frage der Fraktion der FDP nach dem Verwaltungsaufwand, der für jeden Begünstigten entsteht, kann aufgrund der für die ESF-Förderung vorgegebenen komplexen Aufgabenstellungen nicht konkret beantwortet werden. Neben der Zielgruppe werden auch Unternehmen, beteiligte Bildungsträger sowie öffentliche Entscheidungsträger beraten und unterstützt. Eine Pro-Kopf-Umlage kann deshalb nicht ausgewiesen werden. Insgesamt wird das Thüringer Netzwerk in der zweiten Förderperiode November 2010 bis Dezember 2013 mit ca. 2 Mio. € gefördert. Mit diesen Mitteln werden Personalkosten, Qualifizierungen, Fahrtkosten sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen finanziert. Das für das Netzwerk tätige Personal entspricht insgesamt 11 Vollzeitstellen. Die Arbeit des Netzwerks wird von der Landesregierung auch finanziell unterstützt. So erhielt das Teilprojekt „Berufliche Laufbahnberatung“ in den letzten zwei Jahren vom Innenministerium einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von etwa 50.000 €.
Aus der Arbeit des Netzwerks heraus resultieren natürlich auch Verbesserungsvorschläge zur Integration in den Arbeitsmarkt. So ist mir beispielsweise bekannt, dass die Sozialberatung vor Ort die schulischen und beruflichen Kompetenzen der Flüchtlinge stärker erfassen sollte, um in Zusammenarbeit mit den Netzwerkakteuren eine möglichst frühzeitige Arbeitsmarktintegration einleiten zu können. Ebenfalls wird vorgeschlagen, die Integrationskurse für Flüchtlinge zu öffnen. Hier waren die Integrationsminister bereits aktiv und haben im Rahmen der im März stattgefundenen Integrationsministerkonferenz in Dresden einstimmig die Bundesregierung gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren und Geduldeten der Zugang zu den Sprachmodulen der Integrationskurse eröffnet würden.
Darüber hinaus ist das Netzwerk um eine stärkere Fokussierung auf junge Flüchtlinge bemüht. So sollen Jugendliche beim Übergang Schule und Beruf stärker unterstützt werden. Auch hier ist die Landesregierung bereits in einen fachlichen Austausch
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, wir sind uns alle darüber einig, dass die aus dem ESF-Bundesprogramm entstandenen Strukturen und Hilfsangebote über das Jahr 2013 hinaus fortgeführt werden sollten.
Diese Problematik ist den Integrationsministern der Länder aber nicht neu. So haben sich meine Kollegen und ich im Rahmen der im März stattgefundenen Integrationsministerkonferenz einstimmig für eine Fortführung des Programms ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, die Fortführung des Programms zu gewährleisten. Zudem habe ich mich schriftlich an die Bundesarbeitsministerin gewandt und darum gebeten, dass sie sich für eine Weiterführung des ESF-Bundesprogramms einsetzt und die gewinnbringenden Strukturen weiterhin im Hinblick auf eine erfolgreiche Integrationspolitik nutzt. Darüber hinaus gab es für die Weiterführung des Programms eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen, die vom Thüringer Innenministerium unterstützt wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen, die Landesregierung hat sich bereits nachdrücklich für eine Fortführung des Bundesprogramms eingesetzt und wird dies auch künftig tun. Eine eigene Evaluierung des Thüringer Projekts „to arrange - pro job“ durch die Thüringer Landesregierung wurde nicht durchgeführt und ist auch nicht vorgesehen. Zum einen ist die Landesregierung nur mit einem geringen Kofinanzierungsansatz an der Kostendeckung beteiligt, zum anderen plant die Bundesregierung ohnehin eine umfassende Auswertung des gesamten Bundesprogramms. Sollte aber, was ich nicht hoffe, das ESF-Bundesprogramm nicht fortgeführt werden, wird die Landesregierung selbstverständlich prüfen, inwieweit die dem Land aus dem ESF zustehenden Mittel eingesetzt werden können, um die bestehenden Strukturen auch künftig im Hinblick auf eine erfolgreiche Integration nutzen zu können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wird seitens der Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht gewünscht? Das signalisieren alle. Demzufolge eröffnen wir die gemeinsame Aussprache zum Sofortbericht und zu den übrigen Bestandteilen in diesem Tagesordnungspunkt. Es gilt doppelte Redezeit. Ich verweise der guten Ordnung halber noch einmal darauf, dass das immer so ist bei Berichten der Landesregierung. Ich rufe als Erste für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Holbe auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucher auf den Tribünen, ich darf Sie recht herzlich begrüßen und ich möchte, wenn ich auch einiges wiederhole, was der Minister vorgetragen hat, zu den entsprechenden Drucksachen 5/6200 und 5/6266 sprechen.
Das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt wurde wie erwähnt bereits 2008 ins Leben gerufen, um Bleibeberechtigten und Flüchtlingen mit nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt Unterstützung bei der Integration in Ausbildung und Arbeit zu gewähren. Ziel des Programms ist, Personen aus dem genannten Kreis rasch und nachhaltig in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln, um deren künftigen Verbleib im Arbeitsmarkt zu sichern und damit die Sozialleistungen zu minimieren, die sie sonst in Anspruch nehmen würden.
Ende des Jahres könnte das bis dahin befristete Förderprogramm des Bundes auslaufen, sofern nicht andere Beschlüsse getroffen werden. Das ESF-Bundesprogramm hatte dieses Sonderprogramm XENOS, was in zwei Förderrunden von 2008 bis 2014 gefördert wurde. Es wurden Netzwerke auf regionaler, lokaler Ebene unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaften bzw. zugelassener kommunaler Träger gefördert. Es gab hier auch noch einmal einen Zwischenschritt: Die erste Förderrunde begann im September 2008 bis Oktober 2010 mit 43 Projektverbünden und wurde dann in der zweiten Periode vom November 2010 bis jetzt noch laufend, bis Ende des Jahres, dann voraussichtlich mit 28 Projektverbünden fortgesetzt.
Dieses ESF-Bundesprogramm steht vor dem Hintergrund aktueller asylrechtlicher Regelungen an einer sehr spezifischen Schnittstelle von sozialer und arbeitsmarktrechtlicher Integration. Die Zielgruppe für dieses Programm sind die Bleibeberechtigten, die vor allem durch die gesetzliche Altfallregelung für langfristig Geduldete hier in den Genuss kommen, und der Personenkreis, die einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ziel ist es, dass sich dieser Personenkreis seinen Lebensunterhalt durch die Erwerbstätigkeit selbst verdient und dazu entsprechende Beratungsleistungen und Begleitung erhält.
Welche Projekte sind in Thüringen betroffen? Das wurde auch gesagt. Vielleicht noch einmal, wie diese Projekte regional aufgestellt waren: Es sind Thüringer Netzwerkverbünde mit zehn Teilprojekten, einmal anzutreffen in Erfurt, in der Region Nordthüringen, Sonneberg, Saalfeld-Rudolstadt. Aus meiner Region - um einmal zu sehen, wer sich da zusammenschließt - ein Projektverbund, in dem sich folgende Akteure zusammengefunden haben: die Starthilfe Sondershausen e.V., der Kreisjugendring
Kyffhäuserkreis e.V., das BWT Berufs- und Weiterbildungszentrum, das Landratsamt Kyffhäuserkreis und der Landkreis Nordhausen. Die erste Phase wird von allen Akteuren als erfolgreich bezeichnet der Minister erwähnte es -, es waren 808 Personen bei uns beteiligt; deutschlandweit habe ich hier eine Zahl von 10.926. Auch der Hinweis darauf, dass man insgesamt 1.400 Menschen dadurch in Arbeit bringen konnte, spricht für sich.
Bei uns waren auch Qualifizierungen, Vermittlungen von Arbeitsbeschäftigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt, Ablegen und Anerkennung von Schulabschlüssen, Berufsabschlüssen, Vermittlung von Sprachkenntnissen und Integrationskursen ein Schwerpunkt. Schwerpunkt ganz besonders Letzteres, Sprachkenntnisse und Integrationskurse und natürlich auf der anderen Seite auch das Verständnis für Unternehmen zu wecken und über die Möglichkeit der Förderung auch die künftigen Arbeitnehmer vorzustellen, einzuarbeiten. Auch hier ist eine erhöhte Einstellungsbereitschaft zu verzeichnen.