Protocol of the Session on June 19, 2013

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Möller, DIE LINKE: Genau das ist falsch, Herr Emde. Das ist falsch.)

So viel mal zum Grundsätzlichen. Ja, wir können ja unterschiedlicher Meinung sein.

(Unruhe DIE LINKE)

Zu § 22 will ich nur anmerken: Den Bedarf an Personal nicht als Kriterien für die Zulässigkeit fachlicher Gleichstellungskriterien zu werten, so wie es das Ministerium jetzt vorschlägt und sagt, es hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt, will ich nicht gleich per se eins zu eins teilen. Da verspreche ich mir auch einiges aus der Anhörung, denn ich könnte mir durchaus auch vorstellen, dass man angesichts eines drohenden Bewerbermangels und Lehrermangels durchaus auch sich noch offen hält für die Frage von Seiteneinsteigern und bisher und vorher anders Vorqualifizierten. Ich glaube, man tut gut daran, wenn man sich das gesetzestechnisch zumindest vorhält und diesen Passus nicht aus dem § 22 streicht. Aber da wollen wir uns gern mit den Fachleuten auch noch drüber unterhalten.

Positiv ist anzumerken, dass der Landesrechnungshof seine Anmerkungen hier wiederfindet und dass man die Akkreditierungsverfahren vereinfacht, entschlackt und damit Zeit und Kosten und manchmal

auch nervigen Aufwand ganz einfach spart. Da bin ich froh, dass das so aufgegriffen wurde.

Positiv ist sicherlich auch einerseits die Anerkennung der Lehramtsausbildung über alle 16 Bundesländer hinweg zu vermerken. Ich will nur sagen, es gab auch immer mal gute Gründe, dass man teilweise die Dinge eben nicht so eins zu eins gleich übernommen hat. Wenn ich nur mal an unsere Grundschullehrerausbildung denke, wo auch Schulgarten zum Beispiel unterrichtet wird und wir solche Anforderungen mit eingebaut haben in die Profile, dann hat das seinen Sinn gehabt, weil es einfach die Thüringer Schulrealität abbildet. Wenn man dann eben jetzt die Leute von überallher nehmen muss in den Bewerberverfahren, kann es sein, dass man an der einen oder anderen Stelle da auch mal in Schwierigkeiten gerät. Aber im Sinne der jungen Menschen und im Sinne der Flexibilität und Beweglichkeit über alle Bundesländer hinweg ist es trotzdem absolut zu begrüßen, dass wir dieses jetzt tun.

Meine Damen und Herren, ich beantrage auch Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und erwarte, dass wir dort eine Anhörung führen und dass dort unterschiedliche Erfahrungen mit diesen konsekutiven Lehramtsausbildungsgängen zutage kommen, so dass wir dann in aller Breite dieses Gesetz diskutieren und hier verabschieden können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Wenn ich dem allen so einigermaßen vernünftig gefolgt bin, wurde wohl von allen Fraktionen die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Weitere Beantragungen habe ich nicht vernommen.

Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Also wer das Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter, ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6187, an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage trotzdem noch nach Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Es ist weit nach 18.00 Uhr. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe keinen neuen auf. Aber bevor ich Ihnen einen guten Nachhauseweg wünsche, erinnere ich gerne noch an den parlamentari

(Abg. Emde)

schen Abend der Landesmedienanstalt heute um 19.00 Uhr. In diesem Sinne noch einen schönen Tag und einen späten Feierabend. Ende: 18.25 Uhr