Protocol of the Session on February 14, 2013

(Beifall FDP)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie sensibel das Thema „Thüringer Landesrechnungshof“ ist, hat die öffentliche Diskussion in den letzten Tagen und Wochen immer wieder aufgezeigt. Auch die heutige Parlamentsdebatte spiegelt diese Tatsache sehr schön wider. Mächtige und gewaltige Worte sind hier gefallen, gerade auch von meinen Kollegen aus der Opposition. Wobei ich auf das eine nicht reagieren und das andere nur kurz einmal ansprechen werde.

Stichwort „Hineinregieren in den Landesrechnungshof“: Wo, wenn nicht hier, liebe Kollegin Siegesmund, arbeiten wir an gesetzlichen Veränderungen, um eben auch entsprechende Grundlagen zu haben, damit dieses demokratische Gemeinwesen

funktionieren kann? Nur hier und mit Vorschlägen aus den Fraktionen oder gegebenenfalls von den Regierungsbänken her. Demzufolge, es ist ein parlamentarischer Vorgang und kein Hineinregieren. Alle Beteiligten einschließlich der Vertreter des Thüringer Rechnungshofs haben in der öffentlichen Diskussion - und darin sind wir uns, glaube ich, alle einig - deutlich gemacht, der Thüringer Rechnungshof ist eine wichtige, unabhängige Landesinstitution

(Beifall DIE LINKE)

neben dem Thüringer Landtag, neben der Thüringer Landesregierung und neben dem Thüringer Verfassungsgerichtshof. Sprich: Auch der Thüringer Landesrechnungshof ist von verfassungsrechtlicher Bedeutung.

(Beifall DIE LINKE)

Somit ist bei jeglicher Veränderung der gesetzlichen Grundlagen oder einer wie auch immer gearteten Diskussion über die Arbeit der Institution mit einem hohen Maß von Sachlichkeit, Augenmaß und gegebenenfalls auch Zurückhaltung zu agieren. Ich spreche gerade von dieser Stelle aus nicht wider politische Streitkultur oder Auseinandersetzung oder damit verbundene unterschiedliche Positionen bei der Herangehensweise zur Veränderung von gesetzlichen Grundlagen. Nein, der politische Streit, die politische Debatte ist Lebenselixier der Demokratie, besonders der parlamentarischen Demokratie.

Drei der Gründe, meine Damen und Herren, die meine Fraktion veranlasst haben, sich nicht nur für die Novellierung des Thüringer Rechnungshofsgesetzes einzusetzen, sondern eben auch als Antragsteller in Erscheinung zu treten, möchte ich hier darstellen.

Da ist erstens der nicht - und das ist schon angesprochen worden - erst seit der letzten Auseinandersetzung der Besetzung des Rechnungshofspräsidenten sowie Vizepräsidenten entstandene Konflikt zwischen Legislative, Exekutive und des kontinuierlichen Fortgangs der Arbeit des Rechnungshofs. Stichwort - und da unterscheiden wir uns, Kollege Emde -, es waren eben wirklich die Vorschläge bzw. Nichtvorschläge des damaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Schon damals hat meine Fraktion, besonders mein Kollege Ramelow, immer wieder deutlich gemacht, dass das Vorschlagsrecht nicht ausschließlich bei der Exekutive verbleiben und verankert werden darf, sondern dass es möglich sein muss, wie es zum Beispiel eben auch beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ist, dass entsprechende Vorschläge aus den Reihen der Fraktionen und somit - lassen Sie es mich so formulieren - indirekt von Bürgerinnen und Bürgern vorgenommen werden können. Wir haben alle, meine Damen und Herren, in guter Erinnerung - ich hoffe das zumindest -, dass wir mit der Drucksache

(Abg. Barth)

3/350 „Stärkung der Landesparlamente“ einen wirklichen und grundlegenden Meilenstein der Demokratie bzw. parlamentstheoretischer Art hier im Hohen Haus gesetzt haben.

Da ist zweitens, meine Damen und Herren, die Beibehaltung der Wahl der Funktion des Präsidenten und Vizepräsidenten mit einer entsprechenden Zweidrittelmehrheit. Auch hier sehen wir die besondere Stärke und Gewichtigkeit der Legislative bei der Besetzung jener wichtiger Funktionen. Nicht nur die Möglichkeit des Vorschlagsrechts durch alle Fraktionen stellt in ihrer Breite und Pluralität eine Form der Unabhängigkeit der jeweiligen Einrichtung oder Institution an sich dar, auch die Zweidrittelwahl bekräftigt dies nachdrücklich. Diese beiden wichtigen und grundlegenden Prämissen sollen das Parlament stärken und die Unabhängigkeit - ich wiederhole mich ausdrücklich - der jeweiligen Institution bewahren.

Und da war drittens, meine Damen und Herren, der Eindruck, dass die Veränderung bzw. Novellierung des Gesetzes womöglich am Rande der Haushaltsdebatte im Rahmen eines Haushaltsbegleitgesetzes vorgenommen werden könnte. Als Beteiligter und Miteinreicher haben wir immer wieder in der Vordiskussion deutlich gemacht, dass wir mit hoher Transparenz und Mitwirken der Betroffenen den Thüringer Landesrechnungshof - und da, Kollegin Siegesmund, können Sie mir vielleicht zumindest zugestehen, dass wir entsprechend auch schon Gespräche angestrebt und auch geführt haben - im Rahmen der weiteren parlamentarischen Arbeit in eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen mit einbeziehen. Mit der normalen parlamentarischen Abarbeitung wollen wir natürlich ausdrücklich diese Beteiligung gewährleisten.

Nicht unerwähnt möchte ich - und das ist auch schon gefallen in der Debatte - in diesem Zusammenhang lassen, dass in den letzten Jahren vorgenommene strukturelle Veränderungen im Landesrechnungshof aus unserer Sicht durchaus eine Nacharbeit der Gesetzlichkeit zwingend erforderlich machen.

Meine Damen und Herren! Werte Kollegen der FDP und der GRÜNEN, wir, die Fraktion DIE LINKE, sind uns darüber im Klaren, dass ein Material und somit auch ein Gesetzentwurf mehrerer Fraktionen immer auch Kompromisse enthält. Aber gerade an dieser Stelle kann man - und das ist auch schon so besprochen oder angedeutet bzw. zitiert worden die berühmt berüchtigte parlamentarische Weisheit noch einmal in Anschlag bringen. Im seltensten Fall verlässt ein Gesetz das Parlament so, wie es hineingegangen bzw. eingebracht wurde. Diese Feststellung bezieht sich in besonderer Weise auch auf die hier schon angesprochenen und dargestellten Fragen und Probleme aller Fraktionen. Ich mache

es nur noch mal stichwortartig: Zahl der Vizepräsidenten, Wahlzeit, Einstellungsalter usw.

Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof war, ist und muss eine unabhängige Kontrollinstitution besonders der Thüringer Finanzpolitik bleiben. Der Rechnungshof ist weder ein Vollzugsorgan der Exekutive noch eine Legitimationseinrichtung der Koalition und auch nicht der Zuarbeiter der Opposition. In dem Sinne möchte ich die Überweisung, die hier schon kundgetan wurde, noch mal bekräftigen seitens meiner Fraktion, an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und den Justiz- und Verfassungsausschuss begleitend beantragen und erwarte anknüpfend an die eben stattgefundene Debatte eine interessante, umfangreiche und inhaltsreiche Diskussion einschließlich zu treffender Veränderungen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste hat Abgeordnete Anja Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Sie haben noch 4 Minuten und 30 Sekunden Redezeit.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Blechschmidt, ich höre Ihre Worte wohl, ich will trotzdem noch mal Artikel 103 der Thüringer Verfassung bemühen und Ihnen Absatz 1 vorlesen: „Der Landesrechnungshof ist eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit.“ Jetzt weiß ich wohl, dass Sie die Thüringer Verfassung nicht ändern wollen, sondern das Rechnungshofgesetz. Aber an den Stellen, an denen Sie es ändern wollen, haben wir Zweifel, dass das mit dem zusammenpasst, was die Verfassung garantiert, nämlich Unabhängigkeit. Diese Zweifel melden wir, melde ich hier auch an. Weil uns das so wichtig ist, diese Zweifel anzumelden, haben wir auch schon einen Änderungsantrag vorbereitet, und ich will Ihnen die drei zentralen Punkte sagen, warum wir mit diesem Vorschlag von SPD, CDU und LINKE Probleme haben.

Der erste Punkt ist - im Änderungsantrag, der dann im Ausschuss diskutiert wird, wird das auch deutlich -, die unter dem derzeitigen Präsidenten und dem Vizepräsidenten erreichte Begrenzung des Kollegiums auf vier Mitglieder hat sich als effizient und effektiv erwiesen aus unserer Sicht. Mit dem „Hineinregieren“ meine ich, dass Sie die Tatsache, dass Effizienz und Effektivität hier nicht in Rede stehen, trotzdem Änderungsbedarf sehen, für mich der Beweis nicht erbracht ist,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Blechschmidt)

dass diese Änderung nötig ist. Das meine ich mit Hineinregieren.

Der zweite Punkt: Es ist unbestritten, dass ein Mitglied des Rechnungshofs als Beamter einer selbstständigen, nur dem Gesetz unterworfenen obersten Landesbehörde eine herausragende Stellung hat. Die überdurchschnittliche persönliche Voraussetzung, um dieses zu erfüllen, kann man natürlich besprechen bei der Frage, was ist eigentlich das Mindestalter. Wir halten - da haben Sie an der Stelle auch einen Diskussionspunkt, den wir teilen 35 Jahre als Mindestalter für angemessen.

Der dritte Punkt betrifft noch mal die Reduzierung der Amtszeit von derzeit 12 auf 10 Jahre. Ich habe Herrn Emde, Ihnen und auch der SPD sehr aufmerksam zugehört, mir leuchtet nicht ein, warum Sie die Amtszeit von 12 auf 10 Jahre noch mal im deutschlandweit einmaligen Vergleich begrenzen wollen. Es beschneidet aus meiner Sicht trotzdem noch einmal tendenziell die Unabhängigkeit der Behörde. Vielleicht können Sie das entkräften. Wenn da ein Argument kommt, würde ich mich sehr freuen.

Zum Schluss, Herr Barth: Ausgerechnet vom FDPFraktionsvorsitzenden mir eine Belehrung über meine Wortwahl entgegenzuschmettern, halte ich doch für sehr gewagt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meines Wissens ist es der Fraktionsvorsitzende der FDP, der heute schon eine Rüge ausgesprochen bekommen hat, und es ist nicht die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Zweiten, Herr Barth, Sie sind derjenige, der wirklich keine Veranstaltung auslässt, um insbesondere persönliche Diffamierungen gegenüber Politikern und Politikerinnen vom Stapel zu lassen. Das ist nicht mein Niveau und ich weise Ihre Belehrungen ausdrücklich an dieser Stelle zurück. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Siegesmund. Als Nächster hat sich jetzt zu Wort gemeldet Abgeordneter Bodo Ramelow für die Fraktion DIE LINKE. Sie haben noch 10 Minuten Redezeit.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag auf Überweisung an die Ausschüsse ist gestellt. Ich halte es auch für richtig, dass wir in den Ausschüssen jetzt das machen, was unsere parlamentarische Arbeit ist, anhören, und dazu gehört auch,

dass der Rechnungshof, sehr geehrter Herr Präsident, Herr Dette, mit einbezogen wird. Gut wäre es auch, wenn wir mal anschauen, wie z.B. Amtszeit, Legislaturen, Durchschnittsalter etc. in allen anderen Rechnungshöfen sind. Dann werden wir in Kenntnis aller Sachargumente abwägen und werden dann am Schluss entscheiden, wie das Gesetz aussehen wird.

Was ich nicht akzeptieren kann, Kollegin Siegesmund, ist, zu sagen, Sie verletzen hier die Unabhängigkeit des Hofes, sagen aber das Wort „Gesetz“. Das Gesetz zum Hof machen aber wir. Und genau darum geht es, ein Gesetz zu betrachten, und da will ich dann schon sagen, ein Gesetz, in dem drinsteht, der Rechnungshof besteht aus einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten und drei Direktoren. Dann hat der Herr Präsident mit dem Kollegium verkleinert. Aber im Gesetz steht immer noch Präsident, Vizepräsident und drei Direktoren. Ich könnte jetzt sagen, der Präsident und das Kollegium handeln gesetzwidrig, weil, im Gesetz steht was anderes drin. Und dasselbe gilt mit den Außenstellen. Jetzt will ich überhaupt nicht diskutieren, wie das im Rechnungshof diskutiert worden ist. Da weiß ich in etwa, wie die Meinung des Vizepräsidenten dazu war. Aber das ist gar nicht mein Anliegen. Mein Anliegen ist, deutlich zu machen, dass im Gesetz immer noch drinsteht, dass die Außenstellen vorhanden sind. Entweder ändern wir das Gesetz und passen es an. Dann muss es aber den Gesetzesdurchlauf geben. Deswegen finde ich es nicht akzeptabel, das sage ich ausdrücklich an die Kollegen der FDP und die Kollegen der GRÜNEN, zu unterstellen, dass das Einbringen einer Gesetzesänderung schon die Begrenzung des Rechnungshofs und der Unabhängigkeit wäre.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Allein an den zwei Stellen will ich nur deutlich machen, auch der Präsident müsste ein Interesse daran haben, dass diese beiden Fehlstellen, die ich gerade benannt habe, entweder im Gesetz neu geregelt werden oder im Rechnungshof der alte Zustand wiederhergestellt wird.

Ich glaube, wir sind gut beraten - ja, jetzt schütteln Sie den Kopf, Herr Präsident, es muss auch erlaubt sein, als Parlamentarier zu sagen, ich nehme das Gesetz, lese das Gesetz und schaue mal, wie das Gesetz auszufüllen ist. Und nicht mehr möchte ich gerne tun.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Das hat doch nichts mit dem Eingriff in die Prüfungstiefe des Präsidenten zu tun oder in die Prüfungsintensität des Hofes zu tun. Ich würde ja verstehen, wenn wir die Gelder des Hofes gekürzt hätten oder wenn wir dem Hof die Substanz entziehen würden. Davon ist doch aber gar nicht die Re

(Abg. Siegesmund)

de. Dann kann man in der Tat auch über die Frage der Amtszeit debattieren.

Da will ich hier an diesem Pult sagen, dem Herrn Mohring, dem ich sonst immer alles Fürchterliche dieser Welt unterstelle, schon mal per se, dem wurde unterstellt, dass er die Amtszeit begrenzen wollte, um Herrn Dette zu ärgern. Tatsache ist, dass die Idee aus meinem Haus kam. Ich fand das auch nicht besonders lustig.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Welchem Haus stehen Sie denn vor?)

Der Fraktion DIE LINKE, werte Kollegin, falls Sie es dann nicht verstehen sollten, dass wir in unserer Fraktion auch debattieren. Ich will nur der Wahrheit willen hier deutlich sagen, dass die Idee der zweimal sechs Jahre von meinem parlamentarischen Geschäftsführer kam. Ich fand es falsch, Sie schütteln den Kopf, ich habe auch den Kopf geschüttelt, aber es war in der Welt. Und hinterher wurde Herrn Mohring unterstellt, er hätte es erfunden.

Jetzt sage ich einfach mal, am Ende kam heraus, wir schreiben „zehn Jahre“ rein und ich hoffe, dass wir in den Anhörungen zu klugen Entscheidungen kommen entlang aller Amtszeiten, aller Rechnungshöfe in Deutschland. Das werden wir doch im Rahmen der Anhörung miteinander verabreden können. Ich weiß gar nicht, warum man daraus schon wieder eine Unterstellung macht, als wenn man jetzt schon wüsste, wie das Ergebnis ist. Ich persönlich habe dafür gestritten, dass die 35 Jahre drin bleiben sollen. Ich hoffe, dass es am Ende des Verfahrens wieder reinkommt. Ich hoffe, dass wir Mehrheiten dafür bekommen. Das Ganze kann ich aber nicht erkennen, dass das irgendetwas mit dem Einfluss und der Reglementierung des Rechnungshofes zu tun hätte. Noch einmal, ich will es sagen: Präsident und Vizepräsident und drei Direktoren stehen im Gesetz und die Prüfungsaußenstellen stehen im Gesetz. Nehmen Sie bitte das Gesetz, lesen Sie das Gesetz und dann sagen Sie mir, an welchen Stellen dieses Gesetz im Moment eingehalten wird. Allein deswegen gibt es eine Notwendigkeit auch aus Sicht des Hofes, über das Gesetz zu reden. Da lassen Sie uns doch gemeinsam im Parlament über das Gesetz reden und weniger über die Presse mit Unterstellungen, wer dem anderen an die Ehre, an das Zeug oder sonst etwas will. Dass es da eine bestimmte Befindlichkeit in der Union gibt, mag so sein, ist aber nicht mein Thema.

Mein Thema ist ein Gesetz, das wir verabschiedet haben und in diesem Gesetz gibt es derzeit Fehlstellen, die gesetzlich abgearbeitet werden müssen. Ich bitte Sie herzlich, weder über Wege zum Kommunismus von Herrn Barth nachzudenken, er als Blockparteivertreter weiß ja, wie die Wege da funktioniert haben, noch in der Unterstellung, wer wem irgendwann an die Unabhängigkeit will. Aber das

Gesetz und den Gesetzgeber, den sollten wir doch miteinander dann ausfüllen und dann sollten wir doch einfach einmal schauen, wie das Gesetz am Ende aussieht.

(Unruhe DIE LINKE)