Protocol of the Session on February 14, 2013

Ich will also durchaus noch einmal betonen, dass es in unserem gemeinsamen Sinne liegt - Landtag und Rechnungshof - den sachgerechten und sparsamen Umgang mit staatlichen Geldern zu kontrollieren und im Auge zu haben. Mit diesem gedanklichen Hintergrund und einigen anderen praktischen Erfahrungen entstand die Idee des Rechnungshofes das Rechnungshofsgesetz fortzuschreiben und damit sowohl dem Landtag als auch dem Landesrechnungshof in dem demokratischen System und auch als demokratisches System zu stärken. So viel vielleicht vom Grundsatz her.

Jetzt zu einzelnen Regelungen: Meine Damen und Herren, der Präsident und sein Stellvertreter werden aus gutem Grunde durch eine Zweidrittelmehrheit dieses Hauses gewählt. Das ist auch gut so, denn alle wichtigen Gremien dieses Staates und dieses Landes werden hier im Landtag mit zwei Dritteln bestimmt.

Frau Siegesmund, vielleicht für Sie zur Erinnerung: Dass der Rechnungshof von der Regierung Althaus für eine gewisse Zeit nicht besetzt werden konnte, hat überhaupt nichts damit zu tun, dass der Regierungschef diesen Posten nicht besetzen wollte, sondern es gab ein Problem, eine Zweidrittelmehrheit zusammenzufinden. Insofern ist doch die Kompromisslösung aus der Regelung der Verfassung, die der Regierung eine Rolle zuschreibt und dem, was praktisch im Landtag vollzogen werden muss, nämlich dass wir, alle Fraktionen gemeinsam, zwei Drittel zusammenbringen müssen, um den Kandidaten auf den Stuhl zu heben, dann macht es doch nur einen Sinn,

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es lag am Kandidaten.)

dass man auch gemeinsam bei der Personalauswahl und bei dem Personalvorschlag schon wirkt. Ich denke, das ist eine sehr vernünftige Lösung. Wie gesagt, die Praxis hat gezeigt, dass es am besten ist, wenn sich die Fraktionen einigen, so wie wir das zum Beispiel auch tun beim Landesverfassungsgerichtshof, wo ja auch das Vorschlagsrecht hier liegt.

Zu der Frage der Besetzung des Kollegiums: Am Ende ist ja diese Frage auch im letzten Jahr schon mal aufgetaucht, als es um die Haushaltsberatung ging und hier eine Stelle weggestrichen war, so dass wir eine Viererkonstellation im Kollegium haben. Ich kann mich daran erinnern, dass es immer Intention dieses Landtags war, und das wurde dann im Stellenplan des Rechnungshofs so niedergelegt, dass dort eine ungerade Zahl von Kollegiumsmitgliedern vorhanden ist. In den letzten Jahren war es einfach Usus, dass wir über fünf Positionen reden. Meiner Auffassung nach entspricht es einfach demokratischen Grundregeln und Grundverständnis, dass wir hier eine Zahl haben, dass es zu vernünftigen Mehrheitsentscheidungen, wenn es mal bei strittigen Themen zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, dass es also zu vernünftigen und einfachen Mehrheitsentscheidungen kommen kann. In Zeitungsartikeln war von einem Aufblähen der Behörde die Rede, also ich denke, da gibt es auch andere vernünftige Regelungen. Eine Stelle mehr im Kollegium ist noch keine Aufblähung.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wozu soll die denn gut sein, Herr Emde?)

Man kann auch darüber reden, wie man andere Stellen, die schon vorhanden sind, dort vielleicht hebt, andere Hebungen verhindert, und insgesamt müssen wir als Landtag, Frau Siegesmund, uns den Rechnungshof mal anschauen im Konzert der Aufgaben, die er in Thüringen erfüllt,

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann man aber mit dem Rechnungshof diskutieren, nicht über seinen Kopf hinweg.)

im Vergleich mit anderen Bundesländern, im Vergleich mit anderen Behörden in diesem Land mal anschauen, wie wir die Stellensituation in anderen Behörden auch mit Blick auf unsere künftigen finanziellen Möglichkeiten sehen wollen,

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das nimmt Ihnen keiner ab, Herr Emde.)

und dies können wir dann gern im Ausschuss auch einmal miteinander diskutieren. Zur Frage der Amtszeit der gewählten Rechnungshofspitze.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, jetzt wird es span- nend.)

Das ist doch nicht spannend, Frau Siegesmund. Wir denken, dass eine Amtszeit von zehn Jahren eine gute Zeit ist. Dieser Landtag hat zum Beispiel eine Legislaturperiode von fünf Jahren, dann wäre das sozusagen die doppelte Zeit für den Rechnungshofpräsidenten. Der Regierungschef in diesem Land ist für fünf Jahre gewählt, dann hat der Rechnungshof die doppelte Zeit. Die Mitglieder im Landesverfassungsgerichtshof werden für fünf Jahre gewählt - auch hier doppelte Amtszeit. Wir denken, das ist sehr angemessen und es ist auch angemessen, dass man in einem solchen Zeitraum Wechsel an der Spitze einer solchen wichtigen Behörde hat. Wenn Sie dann noch einmal in die Praxis hineinschauen, Frau Siegesmund, wie es denn im wahren Leben ist, weil Sie wieder irgendwelche Vorwürfe konstruieren, wir hatten einen Präsidenten, der das geschafft hat. Ganz am Anfang dieses Freistaats, Wolfgang Ibel, der ist von 1991 bis 1999 Präsident gewesen. Das sind dann acht Jahre. Dann kam Dr. Dr. Dietz 2000 bis 2006, dann kam Herr Scherer von 2006 bis 2008 und dann Dr. Dette von 2010. Jetzt haben wir das Jahr 2013. In der Realität reden wir gar nicht über solche langen Zeiträume. Und wenn Sie sich dann die Mühe machen wollen und wollen vielleicht einmal noch die Präsidenten des Bundesrechnungshofs seit den 50er-Jahren sehen, dann werden Sie feststellen, dass nicht ein einziger Präsident so lange, zwölf Jahre lang, im Amt war. Also bauen Sie hier keine Schimäre auf und tun Sie nicht so, als würde ein ganz schlimmes Folterwerkzeug ausgepackt.

(Beifall CDU)

Bei den fachlichen Qualifikationen der Mitglieder des Kollegiums wollen wir jetzt mehr fachliche Breite abbilden und Pluralität zulassen. Wir denken, das entspricht auch den pluralen Anforderungen an die Aufgaben des Rechnungshofs insgesamt. Ich will auch noch darauf verweisen, dass wir den Rechnungshof auch an einer Stelle stärken, nämlich wir schreiben jetzt seinen Zugang in das Informationssystem des Landtags und den Zugang zu allen Dokumenten und zu den Sitzungen des Landtags hier im Gesetz noch einmal fest. Da gab es kleinere Auseinandersetzungen, ich halte es, so wie eingangs angemerkt, diese gemeinsame Aufgabe, Kontrolle der Staatsfinanzen, dass wir dort ein vernünftiges Miteinander auf der kommunikativen Ebene mit dem Rechnungshof pflegen. Da ist es guter Brauch, dass er an alle Sitzungen und alle Dokumente in diesem Landtag herankommt.

Alles in allem, meine Damen und Herren, ich kann hier nichts Schlimmes entdecken, sondern einfach nur dass wir uns Gedanken gemacht haben, wie man den Rechnungshof weiterentwickeln kann, wie

man seine Rechte stärken kann, wie man die Rechte des Landtags stärken kann. Dafür haben wir einen Vorschlag gemacht. Ich bitte um Überweisung federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und begleitend an den Justiz- und Verfassungsausschuss.

Vielen herzlichen Dank, Herr Emde. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Barth für die FDP-Fraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren. Frau Siegesmund, ich bin inhaltlich relativ nahe bei Ihnen, aber ich muss mich dem Punkt schon anschließen, dass wir ein bisschen auf die Wortwahl achten sollten.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das kommt selten genug vor.)

Und wenn unterschiedliche Meinungen zu den Vorschlägen seien, die da kommen, aber solche Worte wie „Ungeist“ in dem Zusammenhang zu verwenden, das finde ich schon also starken Tobak, um es mal ganz vorsichtig zu formulieren.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Muss ich mir jetzt von Herrn Barth meine Wortwahl erklären las- sen? Ausgerechnet.)

Ich will mal ein bisschen grundlegender anfangen. Der Rechnungshof hat eine besondere verfassungsrechtliche Stellung in unserem Land, eine besondere auch verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit, deren Wichtigkeit, deren Bedeutung sich auch in der Realität am täglichen Leben auch immer wieder bestätigt. Diese unabhängige Kontrolle des Finanzgebarens der Regierung, auch der Verwaltungen, die der Rechnungshof ausübt, das steht in der Demokratie, einem demokratischen Gemeinwesen nicht nur gut zu Gesicht, sondern es ist, glaube ich, auch eine notwendige Voraussetzung, nicht ein notwendiges Beiwerk, sondern eine notwendige Voraussetzung für eine wirklich demokratisch legitimierte Regierung und Regierungstätigkeit. Und das, glaube ich, im Wesentlichen deshalb, weil die Steuerzahler in dem Land ein Recht darauf haben, zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht und auch eine Sicherheit, auch die Sicherheit einer unabhängigen Kontrollinstanz haben, dass auch kontrolliert wird, dass mit ihrem Geld verantwortungsbewusst umgegangen wird.

(Beifall FDP)

(Abg. Emde)

Weil allein die Tatsache, dass man - und das ist ja so - fremder Leute Geld in der Hand hat, ist natürlich zunächst mal auch eine Verlockung, die eben auch mal zu leichtfertigem und leichtsinnigem Umgang mit Geld schon verleiten kann. Da muss man gar nicht so weit gehen und über den Berliner Flughafen oder die Elbphilharmonie sprechen, sondern da haben wir auch Beispiele hier in Thüringen, die Stiftung FamilienSinn, das Bildungszentrum für Solarwirtschaft. Also man kann das relativ beliebig, will ich mal sagen, vielleicht nicht, aber relativ lange zumindest fortsetzen.

(Beifall FDP)

Und da ist gar nicht nur die Frage entscheidend, ob man über diese Dinge politisch unterschiedlicher Meinung ist, sondern der jährliche Rechnungshofbericht gibt, glaube ich, eine ganze Menge Beispiele immer wieder an, wo tatsächlich mit Geld nicht richtig umgegangen wird.

(Beifall FDP)

Deswegen - das sage ich für meine Fraktion - sind wir froh, dass es den Rechnungshofbericht gibt und dass er seine Arbeit auch so macht, wie er sie macht, weil da auch nicht immer der Zeigefinger dabei ist, sondern weil eben auch Fehler ganz menschlich sind, Fehler passieren können und es deswegen auch - das muss ich noch mal sagen wichtig ist, dass es so eine Instanz gibt, die sagt, da ist ein Fehler passiert und bitte stellt das in Zukunft ab.

Der Rechnungshof ist eine Institution, die für das Funktionieren der Demokratie unerlässlich ist. Und jetzt haben wir aber einen Gesetzentwurf vorliegen, der an einigen Stellen Änderungen im Rechnungshofgesetz vornimmt, die - und das tut mir leid oder tut mir auch nicht leid, meine Damen und Herren von der Koalition - in der Öffentlichkeit als Angriff auf genau diese Stellung und genau diese Arbeit des Rechnungshofs wahrgenommen werden. Das sind, Herr Kollege Emde, eben dann schon die Punkte, die Sie in Ihrer Rede auch angeführt haben. Sie haben Kollegin Siegesmund vorgeworfen, sie würde eine leere Hülle aufbauen und könne das nicht beweisen. Doch, das kann man schon beweisen, gerade die Frage des zusätzlichen Postens in dem Kollegium. Das ist eine Position

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Der ist nicht zusätzlich.)

doch, der ist zusätzlich, weil wir ihn letztes Jahr in der Haushaltsberatung abgeschafft haben. Der Rechnungshof selber hat gesagt, wir gehen mit gutem Beispiel voran und schaffen in der Führungsriege in der Pyramide - auch in der Gehaltspyramide übrigens - weit oben eine Stelle ab, ein Vorgehen, welches ich mir von manch anderer Landesbehörde auch wünschen würde und auch vorstellen könnte angesichts auch der Aufgaben, die dort teilweise

erledigt werden. Aber dann wäre ja die Frage gewesen, warum sind Sie mit diesen grundsätzlichen Bedenken nicht letztes Jahr gekommen. Weil es eben keine grundsätzlichen Bedenken sind. Wenn wir einmal in die Historie des Rechnungshofsgesetzes reinschauen, dann sehen wir, dass es gerade eigentlich mit einem geradzahligen Kollegium losgegangen ist. Dann ist eine Stelle weggefallen und dann noch eine. Deswegen sind wir jetzt wieder bei einer geradzahligen, aber der Ausgangspunkt war auch ein geradzahliges Kollegium. Da ist nichts Schlimmes passiert in der Zeit. Die Tatsache, dass die Präsidentenstimme bei Stimmengleichheit die ausschlaggebende ist, ich will jetzt nicht behaupten, dass das vielleicht der Ausgangspunkt Ihrer Überlegungen war, aber zumindest steht der Verdacht im Raum und Sie können ihn nicht wirklich entkräften. Das ist einer der Pferdefüße dieser Geschichte.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das ist doch gar nicht zu entkräften.)

Die zweite Geschichte mit der Amtszeit, das ist so eine Geschichte, wir wollten eigentlich sechs Jahre, das haben wir mit dem Koalitionspartner nicht hingekriegt. Aber damit wir nicht wieder auf die zwölf Jahre müssen, damit wir ein bisschen wenigstens recht haben, machen wir zehn Jahre. Liebe Volker Emde, ob sechs oder zwölf Jahre, ist am Ende wirklich egal. Angesichts der durchschnittlich sehr kurzen Amtszeiten, auf die Sie auch abgehoben haben, wie gesagt, dann hätten wir es auch bei zwölf Jahren lassen können. Warum wir dann auf zehn Jahre runtergehen, das ist überhaupt nicht zu erklären.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren insbesondere von der CDU, aber auch von der SPD, auch angesichts der Tatsache, in welcher Gesellschaft Sie sich befinden, würde ich mir diesen Gesetzentwurf wirklich noch einmal überlegen. Denn Sie haben mit den Kommunisten hier eine Fraktion mit im Boot, eine Partei, in der über Wege zum Kommunismus nachgedacht wird, also über Wege zu einer Gesellschaftsform, in der es genau diese Kontrolle, die der Rechnungshof ausübt, eben nicht gibt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das ist ein freies Land.)

(Unruhe DIE LINKE)

Gerade deswegen sollten Sie auch noch einmal darüber nachdenken. Ich sage für meine Fraktion, wir werden diesen Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die Stellung des Thüringer Rechnungshofs nicht mitmachen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, im Ausschuss zu einer Verständigung zu kommen, die nach außen auch gar nicht mehr den Eindruck macht, dass wir in irgendeiner Form das unabhän

gige Kontrollorgan Rechnungshof als Landtag disziplinieren wollen. Vielen Dank.

Herr Barth, gestatten Sie noch eine Frage der Abgeordneten Scheringer-Wright von der Fraktion DIE LINKE?

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Die Kommunistin.)

Ja, sehr gern. Das muss sie für sich selber entscheiden.

Vielen Dank für die Nachfrage, Herr Barth. Würden Sie mich nicht unterstützen in der Annahme, dass in einem freien Land über alles Mögliche nachgedacht werden darf und vielleicht auch nachgedacht werden soll?

Diese Annahme unterstütze ich ausdrücklich, aber Sie heben ja auf meine Bemerkung von vorhin ab. Ich erinnere an die Geschichte und an Strömungen in Ihrer Partei, die über Wege zu einer Gesellschaftsform nachdenken, in der genau dieses freie Nachdenken und genau diese freie Kontrolle eben nicht mehr gewollt sind. Deswegen würde ich mich mit so einem Gesetzentwurf in Ihrer Gesellschaft nicht wohlfühlen. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Barth. Als Nächster hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter André Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.

(Beifall FDP)