Aus der Mitte des Hauses habe ich jetzt keine Wortmeldung mehr. Für die Landesregierung hat Herr Minister Carius um das Wort gebeten. Entschuldigung, Abgeordnete Doht von der SPD-Fraktion hat noch mal um das Wort gebeten.
Ich versuche es jetzt noch ein letztes Mal, obwohl ich es im Ausschuss schon mehrfach erklärt habe, wie das Verfahren ist. Frau Schubert, ich kann mir eigentlich gar nicht vorstellen, dass Sie so dumm sind und das nicht verstehen, Sie wollen es nicht verstehen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Mo- ment, jetzt ist es aber gut, ein Ordnungsruf ist fällig.)
Als Thüringer Landtag sind wir gefordert, zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Stellung zu beziehen. Der Landtag hat in einer weit zurückliegenden Sitzung den Entwurf des LEP an unseren Ausschuss als federführenden Ausschuss überwiesen, noch mitberatend an den Innenausschuss, Wirtschaftsausschuss, ich glaube, auch noch Soziales. Da ging es dann nicht darum, in dem Ausschuss abzuwarten, bis die Landesregierung hier einen zweiten Entwurf vorstellt. Den hat sie nämlich noch gar nicht, sondern da ging es darum, dass wir im Verfahren genauso wie alle Anzuhörenden, die in der öffentlichen Anhörung abgefragt wurden, die kommunale Ebene, Gemeinde- und Städtebund, regionale Planungsgemeinschaften bis zu den Gewerkschaften etc., dass auch der Landtag in diesem Verfahren eine Stellungnahme abgibt. Uns als Ausschuss oblag es, diese Stellungnahme vorzubereiten. Da gab es einen Vorschlag von den beiden Koalitionsfraktionen zu einer Stellungnahme - gut, der war Ihnen nicht schön genug, der war Ihnen nicht detailgenau genug, darüber hätte man sicher reden können -, aber Sie selber haben bis zum heutigen Tag nichts vorgelegt und stellen sich hierhin und behaupten, es wäre frech von mir, nur weil ich auf das Verfahren hinweise. Sie haben nichts gemacht, genauso wenig wie von den anderen Oppositionsfraktionen bislang ein Vorschlag kam, obwohl es auch jedes Mal in der Einladung drinstand, welchen Verfahrensschritt wir gerade im Ausschuss haben. Ich muss sagen, das mag noch aus Ihren Zeiten der außerparlamentarischen Opposition so sein, dass Sie immer sagen, wir legen dann irgendwann was vor. Was hilft das, wenn Sie noch etwas vorlegen, wenn der Ausschuss seine Beschlussempfehlung längst gefasst hat? Das hat er nämlich in der letzten Sitzung getan.
Danke, Frau Abgeordnete. Ich schaue noch mal voller Spannung in die Runde. Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Herr Minister Carius, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich - jetzt haben wir noch bis 19.00 Uhr, bis zum parlamentarischen Abend Zeit -, dass ich jetzt noch mal ausführlich Stellung nehmen darf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal darf ich mich herzlich bedanken für die sehr sachliche, zum Teil auch etwas emotionale Debatte, die vor allen Dingen auch etwas damit zu tun hat, dass wir eine Mischung haben, zum einen einer Debatte über das Landesplanungsgesetz und zum anderen über das zeitgleiche Planungsverfahren zum LEP. Ich will deswegen diese Mischung aus der Debatte gar nicht herausnehmen, sondern gern erklären, wenn ich bei den Forderungen im Landesplanungsgesetz hier freundlicherweise lesen darf, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN meint, wir sollten in der Landesplanung auch künftig für die unterirdischen Planungen zuständig sein, dann freue ich mich, nehme das als ein Kompliment, dass offensichtlich das, was wir im LEP vorgelegt haben, nicht so unterirdisch ist, wie mancher behauptet, sondern ganz offensichtlich haben wir hier eine sehr gute Arbeit geleistet. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass die Fraktionen dieses Hauses, dass der Bauausschuss eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat, nachdem er die Stellungnahmen aus dem Land insgesamt zur Kenntnis genommen hat, und sagt, wir wollen an bestimmten Stellen nachsteuern. Ich sage Ihnen auch zu, ich kann Ihnen das versichern, dass wir mit dem nächsten LEP-Entwurf genau das auch aufnehmen werden. Wir hatten - ich darf noch mal auf das Verfahren eingehen - sehr viel früher den Ausschuss auch darüber informiert, was wir für Schlussfolgerungen aus den Stellungnahmen im Land letztlich ziehen. Ich glaube, wir sind hier auf einem sehr guten Weg. Ich darf mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei den Regierungsfraktionen für die konstruktive Beratung bedanken.
Zum nächsten Thema: Ich nehme jetzt nur mal ein paar Versatzstücke aus der Debatte, weil vieles von dem, was Sie dargestellt haben, insbesondere Frau Doht und Frau Tasch, sehr richtig war. Deswegen zunächst mal zum Thema Rückmeldung und die Einbeziehung von Stellungnahmen und wie man mit Verbänden umgeht, nachdem sie eine Stellungnahme abgegeben haben. Frau Schubert, da muss ich ganz ehrlich und offen sagen, so habe ich Abgeordnetenarbeit bisher nicht verstanden, dass wir Stellungnahmen abfordern und dann irgendwen beauftragen, Verbände zu informieren, wie jetzt der Landtag Stellung nimmt, sondern ich betrachte es als ureigenste politische Aufgabe dieses Hohen Hauses, der Abgeordneten, zumindest diejenigen
Anzuhörenden, die man befragt hat, auch dann darüber zu informieren, was man mit den Stellungnahmen letztlich vollzogen hat. Da, glaube ich, würde ich mir sehr wünschen, wenn das für alle Fraktionen noch nicht gilt, dass das für die übrigen Fraktionen, für die es noch nicht gilt, dass sie es dann auch machen. Ich weiß jedenfalls, dass die Regierungsfraktionen das sehr intensiv in den vergangenen Wochen und Monaten getan haben bei diesem Prozess, beim Landesplanungsgesetz, beim LEP wie auch bei allen anderen Beratungsgegenständen, die wir in den Ausschüssen liegen haben.
Ich habe mehrere Punkte, die ich hier zur Kenntnis nehmen durfte, wo offensichtlich noch einmal Nachbesserungsbedarf seitens der Oppositionsfraktionen besteht. Ich will es nur auf ganz wenige beschränken. Zunächst mal zur Frage: Darf sich die oberste Landesplanungsbehörde, wenn Uneinigkeit auf der unteren Ebene, also bei den regionalen Planungsgemeinschaften, besteht, die Entscheidung anmaßen? Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, ich glaube, es gibt einen ganz wesentlichen Unterschied zwischen Planen und Träumen. Beim Träumen braucht man keine Entscheidung, beim Planen brauchen Sie eine Entscheidung. Wenn sich auf unterer Ebene niemand einigt, dann muss dieser Interessenausgleich auf der nächsthöheren Ebene, und das ist dann eben die oberste Landesplanungsbehörde, auch getroffen werden. Ich sage nicht, dass das völlig frei von Konflikten ist, aber wenn wir Konflikte einfach dahinwabern lassen - so habe ich jedenfalls die Fraktion der LINKEN bisher nicht verstanden -, dass das dann gut wäre für das Land.
Ich glaube, dass wir hier die Entscheidungskompetenz tatsächlich brauchen. Darauf zu warten, dass die mit Mediation und mit An-die-Hände-fassen und Ringelpietz irgendwie zu einer Entscheidung kommen, da habe ich große Zweifel, dass das funktioniert.
Zum Thema Frist für die Genehmigung der Regionalpläne und auch zu dem Thema, das die FDPFraktion besonders bewegt hat, ob wir nicht eine Genehmigungsfiktion einarbeiten können. Ich will an dieser Stelle deutlich davon abraten, hier dem Zeitgeist zu folgen und überall Genehmigungsfiktionen zu erarbeiten.
Das, was Sie hier machen, ist nichts anderes als die Holzhackermethode. Da ist der Planungsprozess als eine Holzhackermethode verstanden nach dem Prinzip „Was einmal ab ist, ist dann abgehackt, dann gibt es nichts mehr zu tun.“ So funktio
niert es aber nicht, das wissen auch die entsprechenden Abgeordneten aus Ihrer Fraktion, die in den Planungsprozessen drin sind. Die wissen, wenn ein Plan abgegeben wird, der zuvor ein relativ umfangreiches Verfahren zum Gegenstand hatte, dass dann völlig klar ist, dass dieser Plan an der einen oder anderen Stelle noch mal genauer überprüft werden muss. Da gibt es Formerfordernisse, da gibt es Abwägungsdefizite, es gibt Probleme, wo wir feststellen müssen - auch bei der letzten Genehmigungsphase bei den Regionalplänen -, dass sich die regionalen Planungsgemeinschaften entweder in kommunale Planungshoheit direkt eingemischt haben, was unzulässig ist, oder Bundesplanungen übernommen haben, wo sie sich wahrscheinlich auch ein bisschen übernommen haben. Da ist aus unserer Sicht völlig klar, so etwas können wir nicht einfach so genehmigen, sondern da setzen wir auf das Gegenstromprinzip, das darin besteht, dass wir mit den Planungsgemeinschaften reden, sie darüber aufklären und ihnen dann sagen, dieses müsst ihr noch mal zur Auslegung bringen, dazu solltet ihr vielleicht lieber nichts sagen, weil ihr dazu eigentlich auch nichts sagen könnt und dort geht ihr in kommunale Planungshoheit. So ist der Prozess.
Wenn wir jetzt mit einer Genehmigungsfiktion kommen, wie es die FDP-Fraktion vorschlägt, wird der Prozess natürlich für uns deutlich einfacher. Dann bekommen wir einen Plan vorgelegt, wir werden innerhalb der Frist antworten und werden hineinschreiben, dieser Plan ist aus diesen, jenen und folgenden Gründen nicht möglich. Was das mit ordentlicher Planung zu tun hat, mit einer vernünftigen Dialogkultur, das, meine Damen und Herren, müssen Sie mir mal erklären. Aus meiner Sicht hat das mit vernünftigem Planen überhaupt nichts zu tun, sondern mit einer reinen Konfrontationslinie. Ich kann davon nur abraten.
Zu der Frage der Dreijahresfrist will ich auch kurz Stellung nehmen. Selbstverständlich ist das ein ambitioniertes Ziel. Darauf haben wir uns nach langem Ringen auch innerhalb der Regierung geeinigt, dass diese Dreijahresfrist aus unserer Sicht zu erhalten ist. Aber ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen, auch hier gehen wir nicht mit der Holzhackermethode vor, wir hauen nicht einfach die Fristen durch und dann ist es nun mal so, sondern selbstverständlich besteht zunächst die Möglichkeit, bei substanziellem Bedürfnis darauf hinzuwirken, einen Antrag auf Verlängerung zu bekommen. In der Vergangenheit hat nie etwas dagegen gesprochen. Ich sage auch hierzu, dass wir den Planungsprozess an dieser Stelle mit ambitionierten Zielen beschleunigen wollen, wir wollen ihn aber auch nicht unmöglich machen. Ich glaube, mit der Dreijahresfrist haben wir ambitionierte Ziele gesetzt vor denen stehen wir ohnehin vor dem Hintergrund
Meine Damen und Herren, ich kann nur raten, die Anträge der Opposition an dieser Stelle abzulehnen. Ich bedanke mich herzlich für die konstruktive Beratung und würde um Zustimmung für das Gesetz werben. Danke.
Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und sehe ich auch nicht. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über das Thüringer Landesplanungsgesetz in zweiter Beratung, Gesetzentwurf der Landesregierung, mit den dazugehörenden Änderungsanträgen und der Beschlussempfehlung des entsprechenden Ausschusses.
Wir beginnen mit der Abstimmung über die Änderungsanträge. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5247. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP und der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5251. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion der FDP enthält sich der Stimme. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
5/5254. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Gegenstimmen von den Fraktionen der FDP, der CDU und SPD. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich frage noch einmal nach Enthaltungen. Enthaltungen gibt es nicht.
Wir kommen, da alle Änderungsanträge abgelehnt sind, zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/4297 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der SPD und der CDU. Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen von der Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP enthalten sich. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung, bei der wir uns bei der jeweiligen Frage von dem Platz erheben. Ich frage also noch einmal: Wer stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. Das ist eine ganze Menge. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Danke. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Wie im Ältestenrat vereinbart, schließe ich damit auch für den heutigen Tag die Beratung. Wir sehen uns morgen früh wieder um 9.00 Uhr. Den Kollegen, die noch zum Empfang gehen, wünsche ich viel Spaß.