und wie Sie heute mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes umgehen. Sie hätten vor Ihrem Hintergrund, wenn Sie also ein so revolutionäres Wesen vor 20 Jahren waren, der Erste sein müssen, der sich vielleicht als Person an das Bündnis für Mehr Demokratie wendet und sagt: Ich will selbst als Person Mitglied sein, meine Partei tut es nur nicht.
Wenn ich jetzt bitte mal weiterreden dürfte, ich sprach soeben von dem Respekt, den man diesem Gesetzentwurf
Ich erinnere noch einmal an den 8. Oktober dieses Jahres, da hatte übrigens Herr Mohring einen seiner „großen Auftritte“. Da haben wir nämlich zu Ihrem „Turbogesetz“ gesprochen und Sie haben damals das Gesetz mit dem Bremsklotz „Amtsstube“ mit Ihrer knappen Mehrheit durchgedrückt.
aber dass Sie sich über den Willen der Bürgerinnen und Bürger, die eine freie Sammlung zum Volksbegehren wollen, hinweggesetzt haben, das ist die Unverschämtheit, Herr Mohring, und das bleibt auch so.
Nun haben Sie in dieser Woche noch einen Gutachter bemüht, dessen Äußerungen für uns übrigens sehr interessant zum Nachlesen waren. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass natürlich formal alles richtig sei. Natürlich können Sie mit Ihrer Mehrheit ein Gesetz beschließen, das wissen wir, das bestreitet auch keiner.
Frau Becker, ob das schlimm ist, das weiß ich nicht, es ist eben so, Mehrheiten sind Mehrheiten. Aber wenn wir uns den 8. Oktober anschauen und wissen, dass offensichtlich zum gleichen Zeitpunkt hier im Hause die über 250.000 Unterschriften zur Prüfung lagen und dass der Anerkennungsprozess des Volksbegehrens 15 Tage danach öffentlich abgeschlossen war, dann haben Sie doch gewusst, dass mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad dieses Volksbegehren zugelassen wird. Tun Sie doch nicht so, als ob das in den Sternen gestanden habe, denn die anerkannten Unterschriften sind 12 Prozent der wahlberechtigten Thüringer Bevölkerung und 10 Prozent wären nur gebraucht worden. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen: Wer einmal eine Unterschriftenaktion für ein Volksbegehren mitgemacht hat, weiß, dass es natürlich Bögen gibt, die dann aussortiert werden müssen, weil sie durch die Einwohnermeldeämter nicht als gültig anerkannt werden, weil Fehler enthalten sind usw. Aber es sind nicht in dem hohen Maße die Fehlerquoten einzurechnen. Doch offensichtlich haben Sie das entweder nicht gewusst oder befürchtet und demzufolge Ihr seltsames „Turbogesetz“ mit Ihrer knappen Mehrheit durch das Land gejagt.
Jetzt haben wir natürlich eine eigenartige Situation und da bin ich wieder bei dem Bild aus der Thüringer Tageszeitung, bei dem „Paralleluniversum“. Sie wissen eigentlich genau - und falls Sie es nicht wissen sollten, sage ich Ihnen das gerne noch einmal an -, dass dieser Gesetzentwurf des Volksbegehrens, der jetzt auf der Tagesordnung steht, ein Gesetzentwurf ist, den kann man nur annehmen oder ablehnen. Ihre Geisteshaltung haben Sie hier deutlich gemacht, eben übrigens in der Debatte auch wieder.
Demzufolge werden wir den gesamten Verfahrensweg zunächst einklagen, den die Bearbeitung eines solchen Gesetzentwurfs auch bedarf. Dann wird die Frage sein, wie gehen Sie in der Schlussabstimmung zum Volksbegehrensgesetz mit diesem Gesetz um. Eigentlich hätten Sie nur eine Chance: Sie müssten es annehmen. Aber was machen Sie dann mit Ihrem komischen Gesetz, bei dem Sie auch noch erklärt haben, dass Sie ja die Quoren gesenkt haben. Da weiß ich auch nicht so richtig, ob Sie ganz bewusst gelogen haben oder ob Sie es einfach nicht wissen. Die Quoren, die Sie eingebracht haben in Ihr Gesetz, bringen für einige wenige Städte Veränderungen im positiven Sinn, für die großen im Wesentlichen, sie bringen für einige wenige Städte das gleiche Maß wie bisher, aber für die Masse der Thüringer Kommunen sind Ihre Quoren eine Verschlechterung gegenüber dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens. Da können Sie sich nicht ans Pult stellen oder auch vor Kameras und sagen, Sie hätten dem Volk mit Ihrem Gesetzentwurf größere Chancen für Mitwirkung auf der Ebene der Kommunen ermöglicht. Sie haben es nicht und Sie sind offensichtlich bei Ihrer Geisteshaltung geblieben aus 2005 und 2006, als Sie damals gesagt haben, Sie wollen keine Verstärkung der direkten Demokratie in den Kommunen. Was haben Sie damals gesagt? Das ist nicht notwendig und es schwächt die repräsentative Demokratie. Das ist es, was in Ihren Köpfen ist, und so handeln Sie. Das ist letzten Endes der Konfliktpunkt, der sich natürlich in diesem Gesetzentwurf, der zwingend auch eingebracht werden musste ins Parlament, widerspiegelt. Das ist natürlich auch das Agieren im „Paralleluniversum“ und es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, wir haben das ja auch schon angedeutet und die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens haben es auch schon eingefordert, es gehen eigentlich nur zwei Wege: Das erste ist der Klageweg - wieder einmal ein Klageweg. Ich habe immer gehofft, als ich in den Landtag gekommen bin, dass man Politik macht aus den Reihen der Abgeordneten mit Mehrheiten und nicht über die Gerichte. Aber wir sind wieder bei einem Klageweg, wieder einmal muss ein Verfassungsgericht entscheiden, was überhaupt in diesem Lande möglich ist. Das Zweite ist die Vorlage dieses Gesetzes zu einer Volksabstimmung. Da kann ich Ihnen nur sagen, ich glaube, da weiß ich schon, wer gewinnt - Sie werden es nicht sein.
Damit sind wir eigentlich beim letzten Akt dieses Dramas. Sie wollten, dass „Mehr Demokratie“ ins Leere läuft, aber wir sind der Auffassung und glauben uns auch dadurch bestärkt, dass wir mit den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Gespräche hat
ten. Dieses Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ wird sich durchsetzen. Es wird sich durchsetzen,
weil die Argumente ausreichend ausgetauscht sind. Die Leute wissen, worüber wir sprechen. Sie haben keinesfalls den Eindruck - wie sagt Herr Mohring immer „Mc-Drive-Demokratie“ -, sie wären mit einer Mc-Drive-Demokratie konfrontiert. Sie beleidigen damit jeden Einzelnen, der unterschrieben hat und der sich in diesen Prozess auch einbinden lassen wollte.
Eines sage ich Ihnen auch noch: Wer einmal die Erfahrung der Sammlung zu einem Gesetzentwurf unter freiem Himmel für sich realisiert hat, wer das einmal durchgemacht hat, weiß auch, wo den Bürgerinnen oder den Bürgern der Schuh drückt. Da wird manches andere mit erzählt an den Ständen, an denen man die Unterschriften sammelt. Da wird übrigens auch - und jetzt komme ich noch einmal auf Herrn Jaschke zu sprechen - über Erfahrungen aus DDR-Zeiten gesprochen.
Da wird auch darüber gesprochen - und da haben Sie jetzt wirklich recht -, dass das zu DDR-Zeiten nicht möglich gewesen wäre. Demzufolge werden gerade wir uns auch ganz besonders vor dem Hintergrund unserer eigenen Erfahrungen dafür einsetzen, dass solche Möglichkeiten a) immer wieder vorhanden sind und b) auch immer wieder erweitert werden. Das kann ich Ihnen versprechen.
Ich möchte, um zum Ende der „Vorstellung im Paralleluniversum“ zu kommen, einen zitieren, den Sie herbeigeholt haben, nämlich Ihren Gutachter, ob denn der Volksbegehrensentwurf des Bündnisses für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ in der Art und Weise behandelt werden könnte, wie Sie es tun. Da habe ich nachgelesen - und das wird sicher auch stimmen -, dass er Ihnen dann ins Stammbuch schrieb, bezogen auf Ihren Gesetzentwurf: „Wenn es die Thüringer für die große Sauerei halten, dann haben sie ja die Möglichkeit, die Mehrheit im Parlament bei der nächsten Wahl abzustrafen.“
Herr Mohring, ich habe dieses Zitat noch dabei, aber da müssten Sie dann mal zu mir kommen, ich würde Ihnen das zeigen. In der Sache ändert es aber trotzdem nichts, auch wenn Sie es nicht gelesen haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Besucherinnen und Besucher, zunächst einmal herzlichen Dank für die vielen Glückwünsche, die ehrlichen Wünsche zu meinem 50. Geburtstag. Ich stehe dazu. Herr Bärwolff, herzlichen Glückwunsch, ich bin 1958 geboren, Sie 1985.
Auch an Herr Binkert herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und danke für das nette Schreiben, Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen mit Ihrem Spruch.
Herr Mohring, nehmen Sie es mir nicht krumm, dass ich Sie nicht eingeladen habe, Sie haben ja extra noch einmal verbreitet, dass ich heute Geburtstag habe.
Mein Mann würde sagen, so einer kommt mir nicht ins Haus wie Sie, deswegen können Sie keine Einladung bekommen.