Also, ich gehe mal davon aus, dass die anderen Fraktionen dieses vielleicht zustimmend zur Kenntnis nehmen. Dann können wir ganz schnell die Abstimmung wiederholen. Das heißt, ich rufe jetzt nochmals auf den Tagesordnungspunkt 6. Den Entschließungsantrag rufe ich nicht mehr auf, weil es darum nicht geht.
Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4384 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dann stelle ich jetzt fest, dass dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Danke schön. Damit ist auch in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zugestimmt worden. Ich schließe jetzt den Tagesordnungspunkt 6 endgültig.
Gesetz zur Änderung der Arbeits- zeit der Thüringer Beamten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4446 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und dann nehmen wir - Entschuldigung, ich wollte jetzt den Abgeordneten Baumann aufrufen, da müsste aber hier getauscht werden, also rufe ich jetzt auf Abgeordneten Huster, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE beantragt die Reduzierung der Arbeitszeit für die Thüringer Beamten auf 40 Stunden.
Wie Sie sich vielleicht erinnern, wurde bereits in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten am 9. September 2004 angekündigt, dass die Arbeitszeit für die Beamten von damals 40 Stunden auf durchschnittlich 41 Stunden angehoben werden soll. 2005 dann erfolgte die Umsetzung auf heute 42 Stunden. Schon damals ist es von den Gewerkschaften scharf kritisiert worden, auch deshalb scharf kritisiert worden, weil sich infolge dieser Entwicklung zwischen den Beamten des Landes und den Tarifbeschäftigten eine unterschiedliche Entwicklung darstellte, die Landesregierung ihrerseits jedoch nicht ausschloss, auch für die Tarifangestellten in den Folgejahren eine gleiche Entwicklung wie bei den Beamtinnen und Beamten anzustreben, sprich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit anzuheben. Das konnte bisher abgewehrt werden, allerdings hat die Landesregie
rung bisher für die Zukunft nicht ausgeschlossen, dass diese Angleichung nach oben weiter angestrebt wird.
Meine Damen und Herren, wir nehmen es als Fraktion DIE LINKE ernst, wenn damals wie heute beispielsweise der Thüringer Beamtenbund schreibt, dass es einen Gleichklang der verschiedenen Beschäftigungsgruppen in Thüringen geben muss. Wir wollen deshalb als LINKE die Angleichung der Arbeitszeit, wir wollen sie aber in eine Richtung, nämlich nach unten, und zwar zurück auf 40 Stunden.
Meine Damen und Herren, zusammen mit den Angestellten und den Beschäftigten sowohl beim Land als auch bei den Kommunen reden wir hier über insgesamt ca. 100.000 Betroffene. Und daran sehen Sie schon, wie wichtig es ist, dass zwischen den unterschiedlichsten Beschäftigtengruppen keine allzu großen Unterschiede entstehen, sondern dass man sich dem Grundsatz des Gleichklangs anschließt.
Meine Damen und Herren, mit Blick darauf, dass die Landesregierung von sich immer behauptet, dass sie Spitze in Thüringen ist, betrachtet man alle Reduzierungsmöglichkeiten, die die Landesregierung in Betracht gezogen hat und vergleicht das mit den Regelungen in den anderen Bundesländern, so muss man feststellen, dass die Thüringer Beamten die längste wöchentliche Arbeitzeit in Deutschland haben. 42 Stunden arbeiten in Deutschland übrigens nur noch die Beamten in Hessen und in Bayern.
Da bin ich beim zweiten Punkt, nämlich den Auswirkungen der Föderalismusreform. Auch hier hat sich spätestens nach der Föderalismusreform I im Jahr 2006, geltend ab 2007, diese Entwicklung, diese gewollte unterschiedliche Entwicklung in den Ländern verstärkt. Mehr Konkurrenz und mehr Wettbewerb - wir sagen das und kritisieren das - auch zum Nachteil insbesondere der finanzschwachen Länder und damit auch - um wieder zurück zu Thüringen zu kommen - zulasten der Beschäftigten. So reden wir eigentlich nicht nur über die Frage der Arbeitszeit, sondern über weitere Maßnahmen, die die soziale Situation der Beschäftigten sukzessive verschlechtert haben, wie beispielsweise die Streichung des Urlaubsgeldes, die Kürzung beim Weihnachtsgeld oder Änderungen beim Personalvertretungsgesetz, die von den Beschäftigten so nicht mitgetragen wurden.
Das alles, wenn man es wirklich gemeinsam betrachtet, bedeutet nichts anderes, als dass Thüringen in den letzten Jahren Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern entstanden sind. Diese Maßnahmen wurden jeweils begründet mit der Haushaltssituation und der Notwendigkeit einzusparen. Auch hier gilt, was bei anderen politischen Prob
lemen im Land gilt: So lange diese Landesregierung heute über die fehlenden Einnahmen klagt und Maßnahmen zulasten von Beschäftigten beschließt, morgen aber zustimmt und Maßnahmen ergreift, dass uns wieder 100 Mio. € pro Jahr verloren gehen, wie bei der Erbschaftsteuer, so lange ist Ihre Argumentation nicht glaubwürdig und so lange werden wir Anträge im Sinne der Beschäftigten in diesem Land stellen.
Meine Damen und Herren, ich will die Handlungsbedarfe an dieser Stelle zusammenfassen. Ich meine erstens, dass die jetzige Regelung in Thüringen, die Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 42 Stunden, mittlerweile einen Wettbewerbsnachteil für den Freistaat darstellt, insbesondere mit Blick auf die demographische Situation. Das ist ein Nachteil, der sich in den nächsten Jahren verstärken wird, wenn wir nicht aktiv gegensteuern.
Zweitens sind wir nicht zuletzt bei der Debatte um das Beamtenbesoldungs-Neuregelungsgesetz im Frühjahr dieses Jahres in den Stellungnahmen der Gewerkschaften und Vertretungen der Beschäftigten wiederholt darauf hingewiesen worden, dass das Problem der Arbeitszeit noch steht. Die Fraktionen von SPD und LINKE haben sich entsprechend mit Änderungsanträgen hier im Plenum dargestellt. Dem hat die Landesregierung nicht entsprochen. Wir sind davon ausgegangen, dass jetzt im Herbst mit Blick auf das Jahr 2009 noch einmal eine gute Gelegenheit ist, diese Debatte zu führen, weil die Argumente vom Frühjahr dieses Jahres nach wie vor aktuell sind.
Unser dritter Ansatz ist, wir unterstützen die Kritik der Beschäftigten, dass es uns allen weiterhin darum gehen sollte, zwischen Angestellten und Beamten keine großen Unterscheidungen aufzubauen, sondern im Gegenteil einen gewissen Gleichklang anzustreben. Ich meine, dass es jedes dieser Argumente für sich genommen wert ist, in den Fachausschüssen intensiv diskutiert zu werden und den Versuch zu unternehmen, eine gewisse Lösung zeitnah im Sinne der Beamtinnen und Beamten des Freistaats und der Kommunen zu finden.
Wir beantragen deshalb, die Beratung des Gesetzentwurfs im Haushalts- und Finanzausschuss, im Innenausschuss und im Justizausschuss und würden uns für die Federführung im Innenausschuss stark machen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, alleiniges Ziel des Gesetzentwurfs ist die Wiederherstellung der 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamten und die damit verbundene Abkehr von der durch die Landesregierung verordneten 42-Stunden-Woche. Der Gesetzentwurf ist in dieser Hinsicht nicht zu beanstanden und zustimmungsfähig, hat doch die SPD-Fraktion im Zusammenhang mit der Beratung und Verabschiedung des Besoldungsneuregelungsgesetzes genau das Gleiche beantragt. Dieses Ansinnen der SPD-Fraktion fand jedoch bei der Verabschiedung des Gesetzes im Juni 2008 nicht die erforderliche Mehrheit. Aus diesem Grunde ist natürlich auch ein Stückchen Populismus dabei, wenn die Fraktion DIE LINKE vier Monate nach Ablehnung des Ansinnens im Landtag das Ganze wieder auf die Tagesordnung setzt. Scheinbar hat sie es nicht verwunden, dass es die SPD war,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich besteht bei dem sich verstärkenden Wettbewerb um die besten Köpfe Handlungsbedarf, um die Bedingungen für die Thüringer Beamten zu verbessern. Die Arbeitszeit ist im Gegensatz zur Besoldungsstruktur ein Kriterium, welches sehr leicht vergleichbar ist. Aus diesem Grunde hat man besonders schlechte Karten, wenn man in Sachen Arbeitszeit schlechtere Bedingungen bietet. Und Thüringen bietet bei der Arbeitszeit schlechte Bedingungen. Nur in Bayern und Hessen gilt noch die 42-Stunden-Woche für die Beamten. In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gilt die 41Stunden-Woche und in den anderen Bundesländern nach wie vor die 40-Stunden-Woche für die Beamten. Thüringen ist also das einzige neue Bundesland, in dem Beamte 42 Stunden in der Woche arbeiten müssen. Diese Situation soll, wenn es nach dem Willen auch der SPD-Fraktion geht, geändert werden. Deshalb werden wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Linkspartei stellt in Drucksache 4/4446 einen Antrag in Form eines Gesetzes zur Wiedereinführung der 40Stunden-Woche für die Beamten des Freistaats. Ich wundere mich etwas über diesen Antrag, dass sich DIE LINKEN dieser Berufsgruppe plötzlich erinnern und annehmen. Aber ich denke, dass sind Vorboten für das Jahr 2009, um neues Wählerpotenzial erschließen zu wollen.
Dabei sollten sie aber auch beachten, dass viele andere Bürger oft Kritik an den Beamten üben, oft zu Unrecht und auch leider, muss ich sagen. Die Beamten stehen oft im negativen Focus der Öffentlichkeit, insbesondere wenn es um sichere Arbeitsplätze, Bezahlung, Tarifsteigerung und Urlaubsansprüche geht - um nur einmal einige Beispiele zu nennen. Die Beamten in Thüringen, ob in den Kommunen oder auf Landesebene, leisten aber eine sehr wichtige und oft auch hoheitliche Aufgabe; und es ist gut und richtig, dass sie diesen Dienst für die Bürger als Dienstleister tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe aber auch durchaus Verständnis für die Forderung des Beamtenbundes auf Angleichung der Arbeitszeit. Das möchte ich auch herausstreichen.
Mit dem 1. August 2005 wurde die regelmäßige Wochenarbeitszeit für die Beamten von 40 auf 42 Stunden erhöht. Auch in anderen Bundesländern - sie sind ja eben schon genannt worden - wurden diese Arbeitszeiterhöhungen für Beamte beschlossen. Thüringen hat jedoch sein Arbeitszeitrecht besonders familienfreundlich ausgestaltet; und auch das möchte ich an dieser Stelle hervorheben. Wer ein Kind oder auch mehrere unter 18 Jahren betreut oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, kann einen Antrag auf Absenkung der Regelarbeitszeit von den benannten 42 auf 40 Stunden stellen. Mir ist bekannt, dass das auch genutzt wird und dass viele diese Regelung auch begrüßt haben und sich daher auch für diesen Personenkreis die Arbeitszeit nicht erhöht hat.
Zu Ihrem Gesetzentwurf möchte ich anmerken, dass Ihr Antrag rückwärtsgewandt ist, da er den Rechtszustand von vor dem August 2005 wiederherstellen will. Die zusätzlichen Arbeitsleistungen, die die
Beamtinnen und Beamten seit diesem Zeitpunkt geleistet haben und leisten, sind aber auch ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung auf Landesebene. Ich denke, das trifft auch auf die Kommunen zu. Wir alle in diesem Hohen Hause wissen sehr genau, dass wir in den zurückliegenden Jahren Zeiten hatten, in denen erheblich gespart werden musste und auch immer noch trotz nun erhöhter eigener Steuereinnahmen auch weiterhin auf unsere Ausgaben geachtet werden muss. Ein großer Teil davon sind die Personalausgaben. Ich denke, keinem von uns ist es leichtgefallen, solche Entscheidungen wie bei der Arbeitszeit oder zu anderen Haushaltsstellen zu treffen, aber diese Entscheidungen waren erforderlich zur Haushaltskonsolidierung. Wie wir auch bei den jetzigen Haushaltszahlen erkennen können, hat dies auch wesentlich dazu beigetragen, unsere Verschuldung jetzt auf null zu halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erinnern möchte ich auch an den Stellenabbaupfad, der sicherlich auch zu diesen Entscheidungen gehört und auch keinem leichtgefallen ist und über den wir auch schon häufig gesprochen haben. Die Linkspartei hat mit diesem Gesetzentwurf das getan, was sie als Oppositionspartei gern tut. Es ist ein populistischer Gesetzentwurf, wo aus unserer Sicht auch noch nicht erklärt ist, wie Sie das bezahlen wollen. Sie haben leider die neuen Kosten, die dem Land und auch den Kommunen durch dieses Gesetz entstehen würden, in Ihrem Entwurf nicht berechnet, auch nicht annähernd berechnet. Wir haben derzeit ca. 28.300 Landesbeamte zuzüglich denen in der kommunalen Verwaltung. Ich meine, es wäre durchaus wichtig zu wissen, um wie viele Stellen es sich dann rechnerisch und auch tatsächlich handeln würde, die dann neu zu besetzen und natürlich auch zu bezahlen wären und vor allem auch, meine Damen und Herren der Linkspartei, aus welchen Haushaltsstellen das bezahlt werden soll. Wollen Sie dafür andere Förderprogramme kürzen oder neue Kredite aufnehmen? All diese Dinge sind hier nicht benannt worden und hierzu muss man natürlich auch sehen, dass es ja auch die Kommunen betrifft, die dieses bezahlen müssten, und nicht nur den Freistaat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade angesichts des notwendigen Stellenabbaus im Bereich der Landesverwaltung entsprechend der Festlegung im Doppelhaushalt ist es einerseits unverzichtbar, dass durch die Arbeitszeiterhöhung gewonnene zusätzliche Arbeitsstunden zur Verfügung stehen, anderseits werden hierdurch auch Einsparpotenziale freigesetzt, die es auch ermöglichen, die Angleichung der Lohnzahlung auf Westniveau durchzuführen. Wie wir alle wissen, für die unteren und mittleren Einkommensgruppen wurde dies bereits zum Januar 2008 umgesetzt. Für alle anderen Beamten wird dieses im Januar 2010 der Fall sein. Wir sollten an
gesichts der kurzfristigen Entspannung beim Steueraufkommen, über das wir uns sicher alle sehr freuen, nicht sofort die Reformmaßnahmen, die sich bewährt haben, nun über Bord werfen. Vielmehr heißt es, Kurs zu halten, den Haushalt zum Wohle aller nachhaltig zu konsolidieren und nicht auf solche Forderungen hereinzufallen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, Herr Kollege Baumann, dass die SPD-Fraktion den Antrag auch ablehnen würde. Eben habe ich hier anderes vernommen, denn ich habe vor einigen Wochen in der Presse gelesen, dass Ihre Partei eine Reihe von Versprechungen für die Bürger im Vorfeld der Wahlen im nächsten Jahr gemacht hat und Sie wollen diese, so habe ich zumindest gelesen, durch erheblichen weiteren Stellenabbau im öffentlichen Dienst finanzieren. Insofern würde eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf jetzt Ihre Aussagen von vor wenigen Wochen konterkarieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf aus den von mir genannten Gründen ab. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile Herrn Innenminister Scherer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das gab es schon immer und wird es auch in Zukunft geben: Unterschiede zwischen einzelnen Beschäftigtengruppen. Dies gilt nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern auch für die Privatwirtschaft, nicht nur für monetäre, sondern auch für nichtmonetäre Elemente wie beispielsweise die Arbeitszeit. Betrachtet man die Arbeitszeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung näher, dann bleibt festzuhalten, dass sie sich wie in der Wirtschaft in den vergangenen Jahren in Abhängigkeit von der jeweiligen aktuellen Situation, insbesondere der bestehenden Personalstruktur, der demographischen Entwicklung sowie der Haushaltslage entwickelt hat. Während sie zunächst abgesenkt wurde, kommt es in jüngerer Zeit wieder zu einer Anhebung der Regelarbeitszeiten. Dies gilt sowohl für die Beamten als auch für die Tarifbeschäftigten nicht nur in Thüringen, sondern auch beim Bund und in den übrigen Ländern. Vom Gleichklang kann dabei generell keine Rede sein, denn Unterschiede in der Arbeitszeit gibt es nahezu überall. Während der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 für die Beschäftigten in den Tarifgebieten West und Ost eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden und 42 Minuten bis 40 Stunden und 6 Minuten vor
sieht, schwankt die vergleichbare Arbeitszeit der Beamten zwischen 39 und 42 Stunden. Auch der Blick auf den Bund und die Länder im Einzelnen zeigt überwiegend deutliche Abweichungen zwischen den Arbeitszeiten der Tarifbeschäftigten und der Beamten. Als Beispiel sei hierbei auf den Bund verwiesen, während die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Bundesbeamten in der Regel bei 41 Stunden liegt, wurde für die beim Bund tätigen Tarifbeschäftigten eine Regelarbeitszeit von 39 Stunden ausgehandelt. Dementsprechend war es auch möglich, zumindest derzeit, auf die auch für die Tarifbeschäftigten ursprünglich angestrebte Erhöhung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden deshalb zu verzichten, um den im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien erzielten Kompromiss nicht zu gefährden. Diese Frage wird jedoch gegebenenfalls im Rahmen künftiger Tarifverhandlungen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der bis dahin zu verzeichnenden Entwicklungen im Beamtenbereich, neu zu bewerten sein. Von einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes kann also bei einer unterschiedlichen Festsetzung der Regelarbeitszeit nicht die Rede sein, wenn die Wochenarbeitszeit der Beamten bislang häufig der tariflich vereinbarten Arbeitszeit der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst angepasst wurde, so bedeutet dies nichts mehr als eine faktische Gleichstellung. Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist insoweit zweifelsfrei geklärt, dass kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums besteht, der besagt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Beamten 40 Stunden nicht überschreiten darf.
Vielmehr ist zu bedenken, und das halte ich für wichtig, dass sich die Rechtsverhältnisse der Beamten und sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in grundlegenden Punkten unterscheiden. Für die Beschäftigten werden insbesondere Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung durch einen zwischen den Parteien ausgehandelten Arbeitsvertrag bestimmt. Das Berufsbeamtenverhältnis wird dagegen durch das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis und die verfassungsrechtlich anerkannten Grundsätze nach Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes geprägt, nämlich seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnend für die Besoldung der Beamten ist, dass die Alimentation kein Entgelt im Sinne einer Entlohnung für konkrete Dienste ist, sondern die Gewährung eines amtsangemessenen Unterhalts für den Beamten darstellt, dass dieser dem Dienstherren seine gesamte Persönlichkeit zur Verfügung stellt. Anders als im Tarifbereich besteht damit keine unmittelbare Verknüpfung zwischen der Höhe der Arbeitszeit und des im Gegenzug gewährten Entgelts. Die Verpflichtungen der Beamten werden unter
anderem durch die Arbeitszeitregelungen quantitativ konkretisiert, durch die zum 1. August 2005 in Kraft getretene Neufassung der Thüringer Arbeitszeitverordnung wurde diese auf 42 Stunden heraufgesetzt und damit leistet die Beamtenschaft auch einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und gleichzeitig wird auch die Effektivität des öffentlichen Dienstes gesteigert. Auch andere Länder haben ihre Beamtenschaft entsprechend in die Pflicht genommen, allerdings mit einem bedeutsamen Unterschied zu uns. Während anderswo, nämlich in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, überwiegend auf das überkommene Modell der Altersstaffelung gesetzt wurde, das heißt, je älter jemand ist, desto geringer ist die Arbeitszeit, hat Thüringen im Jahre 2005 bewusst Neuland betreten. In Anlehnung an die bereits bestehenden Regelungen im Thüringer Beamtengesetz wurden bei der Festsetzung der Regelarbeitszeit familienpolitische Aspekte in den Vordergrund gestellt. Das heißt, wer mindestens 1 Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreut oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, dem kann auf Antrag die Arbeitszeit auf 40 Stunden abgesenkt werden. Dieser Ansatz, meine Damen und Herren, ist vor dem Hintergrund einer unzweifelhaften Einsparnotwendigkeit nichts anderes als die gelungene Kombination aus der Nutzung vorhandener Einsparpotenziale mit der gleichzeitigen Möglichkeit, familiäre Belange zu berücksichtigen. Es stellt einen Baustein des erklärten Ziels der Landesregierung dar, Kinder- und Familienfreundlichkeit weiter auszubauen. Dieses Modell ist auch insofern erfolgreich, als der Bund selbst im Februar 2006 eine Regelung in seine Arbeitszeitverordnung integriert hat, die auf eben dieser Thüringer Grundidee beruht. Ich will mal ein bisschen was überspringen.
Aber eines ist schon noch erwähnenswert und das muss noch einmal gesagt werden. Wir haben rund 30.000 Beamte im Land. Dadurch, dass diese Beamten 42 Stunden in der Woche arbeiten und nicht 40 Stunden in der Woche, das ist eine zusätzliche Arbeitsleistung zwischen 1,65 und 1,84 Mio. Stunden pro Jahr, wenn man das zusammenzählt. Das sollte man auch einmal überdenken, wenn man über Beamte schimpft. Es gibt nämlich sehr, sehr viele Beamte, die überobligatorisch ihre Arbeit leisten, und das kommt auch darin zum Ausdruck. Für wen?