Zu Frage 4: Für das Jahr 2007 wurden 335 Frauen als Täterinnen in Fällen häuslicher Gewalt erfasst gegenüber 1.926 Männern als Täter. Die Differenz, wenn Sie die beiden Zahlen - weibliche und männliche Täter - addieren, zu der von mir genannten Zahl in Frage 1, was die Einsätze anbetrifft, erklärt sich daraus, dass mehr Täter als Einsätze zu verzeichnen sind. Vielen Dank.
Keine direkte Nachfrage, nur die Bitte, die letzte Frage noch einmal zu wiederholen. Ich kam einfach so schnell nicht mit, das tut mir leid. Eine richtige Nachfrage: Wir hatten schon die Möglichkeit, einmal die Auflistung entsprechend der einzelnen PD-Bereiche zu bekommen. Ist es denn möglich, das schriftlich nachgeliefert zu bekommen, um nicht noch einmal extra eine Anfrage machen zu müssen, weil das für mich ausgesprochen günstig wäre, das zu sehen. Die zweite Nachfrage bezieht sich auf die Frage 2. Sie haben ausgeführt, dass es 341 Platzverweise im letzten Jahr gibt, was ja in Anbetracht von 2.176 Einsätzen bei häuslicher Gewalt, sagen wir einmal, einem von 8 Fällen entspricht. Ist Ihrer Meinung nach an der Stelle das Instrument des Platzverweises wirklich ausreichend genutzt worden?
Um mit der letzten Nachfrage zu beginnen, das liegt natürlich immer im Einzelfall, der von hier aus schlecht beurteilt werden kann, ob und warum ein Platzverweis ausgesprochen oder eben unterblieben ist, so dass sich diese Zahlenverhältnisse ergeben. Insgesamt erhoffen wir uns von der Konkretisierung und Präzisierung der Bestimmungen im neuen § 18 Abs. 2 Polizeiaufgabengesetz auch für die Polizei mehr Handlungsklarheit, so dass sich möglicherweise die Zahlen für ausgesprochene Platz- oder Wohnungsverweise dann verändern werden.
Die zweite Nachfrage: Ich denke, das wird möglich sein, diese Zahlen nach Polizeidirektionsbereichen aufzuschlüsseln. Vorbehaltlich dessen bin ich gern bereit, das schriftlich nachzuliefern.
Das war die Frage 4 - wie oft waren Frauen die Täter. Das waren insgesamt 335 Frauen im Jahr 2007 gegenüber 1.926 männlichen Tätern in Fällen häuslicher Gewalt.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Damit komme ich zur letzten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3971.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Eine bo- denlose Frechheit ist dies. Wenn man sich nicht auskennt, sollte man seinen Mund halten.)
In einer Pressemitteilung der Landesregierung (Nr. 66/2008) wird darauf verwiesen, dass der Thüringer Ministerpräsident im Rahmen einer dreitägigen Italienreise auch eine Privataudienz beim Papst Benedikt XVI. wahrnimmt. Aus der Presseinformation ist zu entnehmen, dass der Ministerpräsident auch von seiner Ehefrau Katharina Althaus begleitet wird.
1. Ist die Privataudienz beim Papst Benedikt XVI. als offizieller Termin, den Herr Althaus in seiner Funktion als Ministerpräsident des Freistaats Thüringen wahrnimmt, zu verstehen oder handelt es sich dabei um einen ausschließlich privaten Besuch?
2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat möglicherweise durch die Privataudienz von Herrn Althaus beim Papst Benedikt XVI.?
3. Übernimmt der Freistaat dabei möglicherweise auch Kosten für Personen, die nicht der Thüringer Landesregierung angehören, und wenn ja, in welcher Höhe und wie wird das begründet?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Eine Privataudienz ist nach dem vatikanischen Protokoll eine offizielle persönliche Begegnung des Papstes mit einem Staats- oder Regierungschef. Das Staatsoberhaupt des Vatikans hat mit Herrn Althaus in seiner Eigenschaft als Thüringer Ministerpräsident gesprochen. Die Audienz wurde über die Deutsche Botschaft beim Heiligen Stuhl in Rom angemeldet.
Zu Frage 2: Außer einem Gastgeschenk für Papst Benedikt XVI. sind keine weiteren Kosten entstanden, da Herr Ministerpräsident Althaus sich ohnehin aus anderen dienstlichen Gründen in Rom aufgehalten hat.
Danke, Frau Präsidentin. Eine Nachfrage noch mal zu Frage 3 - zu den möglichen Kosten für Personen, die nicht der Thüringer Landesregierung angehörten. Sie haben ausgeführt, Herr Ministerpräsident hat sich sowieso in Italien aufgehalten und hat im Rahmen dieses Italienbesuches diese Privataudienz realisiert. Aus der Presseinformation 66/2008 geht hervor, dass ihn seine Frau Katharina Althaus begleitet hat. Das heißt, wer hat denn die Kosten für Frau Katharina Althaus, die nach meinem Kenntnisstand nicht der Thüringer Landesregierung angehört, getragen, in welcher Höhe sind die entstanden und wer hat die bezahlt?
Meiner Meinung nach ist das eine weitere Frage, die hier nicht integriert ist und die könnten wir Ihnen schriftlich beantworten.
Die Frage wird nachgereicht und bei der Gelegenheit verweise ich noch mal darauf, die Mündlichen Anfragen, die Ihnen vorliegen, sind zugelassen, und damit bitte ich auch künftig sowohl der Fragestellung als auch der Beantwortung in Ruhe zuzuhören.
Wir fahren fort in der Tagesordnung. Der Tagesordnungspunkt 14 - Entwicklung und Handlungsfähigkeit der Stadt Oberhof - wurde von der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen.
Situation der Hochschulab- solventen und ihre Probleme beim Berufseinstieg Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3809 -
Das Wort zur Begründung ist nicht gewünscht worden und die Landesregierung hat angekündigt, Sofortbericht zu Ziffer 1 des Antrags zu erstatten. Damit erteile ich Staatssekretär Prof. Dr. BauerWabnegg das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, statistische Daten der Hochschulabsolventen werden im Rahmen der amtlichen Hochschulstatistik auf der Grundlage des Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen erhoben. Daten, die Hochschulabsolventen betreffen, sind in der Prüfungsstatistik zusammengefasst. Sie beziehen sich ausschließlich auf die von Studierenden abgelegten akademischen Abschlussprüfungen. Eine Auswertung nach Herkunftsländern der Absolventen erfolgt nur für ausländische Absolventen. Bundesweit gilt: Eine zentrale statistische Erhebung über den Verbleib der Absolventen aller Hochschulen wird vom Bundesamt für Statistik nicht durchgeführt. Für eine solche Erhebung gibt es vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Rechtsgrundlage. Über den Berufseinstieg der Hochschulabsolventen in Thüringen oder der Absolventen, die aus Thüringen stammen, aber außerhalb Thüringens ihren Hochschulabschluss erwerben, kann also keine Einschätzung vorgenommen werden. Wir haben aber mit dem neuen Thüringer Hochschulgesetz den Aufgabenkatalog der Hochschulen dahin gehend erweitert, dass die Hochschulen zu ihren Absolventen Verbindung halten und die Vereinigung Ehemaliger fördern. Hintergrund dieser Neuregelung war, dass die Gründung von Vereinigungen ehemaliger Studierender - also sogenannter Alumni - für die Fortent
wicklung der Identität der Hochschulen zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Erfahrungen ehemaliger Studierender auch für künftige Absolventen förderlich sein können. Die Thüringer Hochschulen halten für ihre Absolventen in diesem Zusammenhang entsprechende Serviceangebote bereit, die jedoch freiwillig nutzbar sind. Alle Thüringer Hochschulen bieten ihren Absolventen im Rahmen solcher Alumniarbeit eine lebenslange Verbindung zu ihrer Hochschule an, sofern die Ehemaligen freiwillig darauf zugreifen. Mit Ausnahme der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ in Weimar haben alle Thüringer Hochschulen einen sogenannten Career-Service bzw. auch ein Gründerzentrum eingerichtet mit Angeboten für Studierende, Absolventen und Ehemalige. Mit diesem Dienstleistungsangebot an der Schnittstelle zwischen Bildung und Beschäftigung bieten die Hochschulen frühzeitig berufliche Orientierung an, vermitteln zusätzliche berufliche Qualifikationen und unterstützen beim Übergang vom Studium in den Beruf.
Die 2001 gegründete Managementgruppe zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Thüringer Wirtschaft hat in ihrem vierten Bericht vom April 2007 die von der Managementgruppe initiierten bzw. unterstützten Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an qualifizierten Fachkräften der einheimischen Wirtschaft bilanziert. Die Zahl der arbeitslosen Akademiker lag demnach Ende Januar 2008 bei rund 5.800 Personen. Das entspricht einem Anteil von rund 3,8 Prozent an allen Arbeitslosen in Thüringen. In den einzelnen Hauptgruppen lag der Anteil an allen Arbeitslosen zum Teil deutlich unter 1 Prozent. Einige Beispiele: Ingenieure 0,8; Chemiker, Physiker, Mathematiker 0,07; Datenverarbeitungsfachleute 0,7; geistes- und naturwissenschaftliche Berufe 0,6. Gegenüber Januar 2007 ist die Zahl der arbeitslosen Akademiker um knapp 1.000 Personen bzw. 13,8 Prozent gesunken. Die Thüringer Landesregierung verfügt jedoch, wie gesagt, über keine Detaildaten zu Hochschulabsolventen und sie kann auch keine derartigen Daten erheben.
Vergleicht man die Arbeitslosigkeit der unter 25jährigen Akademiker mit der Gesamtzahl der arbeitslosen Akademiker in Thüringen insgesamt, so ist diese erwartungsgemäß relativ geringer. Weniger als 8 Prozent der arbeitslosen Akademiker insgesamt gehört der Altersgruppe der unter 25-Jährigen an. Das heißt, 3 Promille aller Thüringer Arbeitslosen sind Akademiker unter 25 Jahren. Aus dem kontinuierlichen Rückgang des Arbeitslosenbestandes in den akademischen Berufen in den letzten Jahren lässt sich schlussfolgern, dass die Nachfrage der Thüringer Wirtschaft nach Fachkräften mit Hochschulausbildung und mit Fachschulausbildung weiter zunimmt. Dadurch verbessern sich konsequent die Chancen von Hochschulabsolventen auf einen er
folgreichen Berufseinstieg, und zwar spürbar. Das bestätigen auch Umfragen bei den Hochschulen. So meldete etwa die Fachhochschule Schmalkalden, dass gemäß einer Absolventenbefragung mehr als 90 Prozent der Absolventen sechs Monate nach Ende des Studiums berufstätig sind. Noch höhere Quoten erfahren wir seitens der Berufsakademie.
Im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen ESF-kofinanzierten Förderprogramme ist übrigens eine Unterstützung der Einstellung von Hochschulabsolventen möglich. Dafür kommt etwa die Richtlinie zur beruflichen Integration infrage, die ein Spektrum an flexibel einsetzbaren Fördermodulen bietet, insbesondere Projekte zu thematischen Netzwerken, Modellprojekten oder auch zu transnationalen Entwicklungspartnerschaften. Noch notwendige, spezialisierte Anpassungsqualifizierungen nach Einstellung können über die Weiterbildungsrichtlinie gefördert werden. Entgegen der Wertung im Antrag betrachte ich den Übergang von 16 Prozent der Absolventen in die Selbstständigkeit übrigens nicht als Teil einer Jobmisere, sondern als Chance für die je eigene berufliche Weiterentwicklung, aber auch als Chance für den Markt im Ganzen. Mit der Existenzgründerinitiative GET UP im Rahmen des EXIST-Programms der Bundesregierung wurden an allen Thüringer Hochschulen systematisch Lehrangebote zum Thema Existenzgründung implementiert. Ziel war und ist es, den Anteil von Absolventen, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen, zu erhöhen. Das greift jetzt auch und das ist ein Erfolg. Hier greifen übrigens auch die Beratungsrichtlinie und der Existenzgründerzuschuss, mit dem Absolventen förderfähig sind, wenn sie unmittelbar im Anschluss an ihre Ausbildung eine Unternehmensgründung in Thüringen beabsichtigen. Nicht zuletzt sei die ESF-Richtlinie zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung, etwa Innovationsassistenten, genannt, die demnächst im Staatsanzeiger veröffentlicht wird. Soweit zu Punkt 1.
Lassen Sie mich jetzt noch einige Ausführungen zu Punkt 2 Ihres Antrags anfügen. Die Landesregierung und die Hochschulen des Landes haben mit der Rahmenvereinbarung II festgelegt, bis zum Jahr 2011 die Attraktivität des Hochschulstandorts Thüringen durch Investitionen in die Leistungskraft der Thüringer Hochschulen weiter auszubauen und dadurch die Zukunftsfähigkeit unseres Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandorts zu sichern. Die Rahmenvereinbarung ist Bestandteil der von der Thüringer Landesregierung am 10. Juli 2007 beschlossenen Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ für Hochschulen, Forschung und Innovation für die Jahre 2008 bis 2011.
- eine Schärfung der jeweiligen Profile der Hochschulen durch wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Strukturen in Lehre, Studium und wissenschaftlicher Weiterbildung, in Forschung und Entwicklung, bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie bei der Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags;
- die Weiterentwicklung eines attraktiven, ausgewogenen und aufeinander abgestimmten Studienangebots;
- eine Effizienzsteigerung in der Lehre mit dem Ziel der Verkürzung von Studienzeiten sowie die Sicherung und Steigerung von Qualität im Studienbetrieb;
- die Sicherung des akademischen Fachkräftebedarfs in der Zukunft, auch durch den Ausbau der akademischen Ausbildung in postgradualen und weiterbildenden Studiengängen;
- ein Beitrag der Hochschulen zur Profilierung der Region als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort;
- die Verstärkung - ein ganz wichtiger Punkt - der Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Wirtschaft.
Die Hochschulen verpflichten sich in der Rahmenvereinbarung II, ihre Zusammenarbeit untereinander mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in länderübergreifenden Verbünden zu intensivieren. Dazu zählt auch die Stärkung der Verbundforschung, nämlich durch Auf- und Ausbau von Netzwerken und Partnerschaften zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen auf der Grundlage der Thüringer Forschungsstrategie, die derzeit zusammen mit den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen erarbeitet wird. Die Unterstützung von Existenzgründungen aus den Hochschulen heraus wird ebenfalls weiter gefördert.
Die Landesregierung wird zusammen mit den Hochschulen durch die Bausteine der Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ einen wesentlichen Beitrag für den attraktiven Hochschulstandort Thüringen leisten, denn nur eine weitere Verbesserung der Studien- und Wissenschaftsbedingungen trägt zur Attraktivitätssteigerung eines Studiums bei. Ziel ist es, das vorhandene Leistungspotenzial der Studierenden besser zu nutzen. Verbesserungen der Qualität der Lehre, bessere Betreuungsrelationen, Einbindung in Forschungsaufgaben und die gezielte individuelle Unterstützung steigern die Studiener
Zur Kampagne „Fair Company“ gibt es bislang keine eigenen Aktivitäten der Thüringer Landesregierung. Grundsätzlich werden jedoch Initiativen, die zu fairen Bedingungen für Berufseinsteiger führen, begrüßt. Unternehmen, die keine angemessenen Bedingungen gewährleisten, tragen dazu bei, dass gegebenenfalls, etwa im Ingenieurbereich, ein Fachkräftemangel entsteht. Hier steht Wirtschaft auch in Verantwortung für sich selbst. Der im Januar 2008 gegründete Unternehmer- und Fachkräfteservice Thüringen hat zum Ziel, sowohl die Deckung des Fachkräftebedarfs zu unterstützen als auch jungen Leuten in Thüringen Perspektiven aufzuzeigen. Dieser Service unterstützt damit auch Schüler und Studenten, sich in Thüringen beruflich zu orientieren, und er hilft, Kontakte zu Untenehmen herzustellen. Es werden regionale Servicecenter an vier Standorten in Thüringen, nämlich in Erfurt, in Nordhausen, in Eisenach und in Gera, eingerichtet, um entsprechende Aufgaben und Initiativen für mehr Fachkräfte und gegen Abwanderung durchführen zu können.
Darüber hinaus engagiert sich Thüringen seit 2006 im Verbund Rück- und Zuwanderung, der sich die Sicherung des Fachkräftebedarfs der ostdeutschen Wirtschaft zur Aufgabe gemacht hat. Eine Zielgruppe sind dementsprechend auch Hochschulabsolventen. Wir brauchen also kein neues Maßnahmepaket, denn es gibt ein Netz von Akteuren und Maßnahmen, die wirksam sind und die bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Zu Ihrer Aufforderung der Datensammlung sei noch einmal gesagt: Eine solche Datenerhebung braucht eine solide Rechtsgrundlage; datenschutzrechtliche Aspekte und Interessen sind zu respektieren. Dennoch muss es natürlich möglich sein und ist es auch möglich, zu sinnvollen Aussagen zu gelangen. In der von den Antragstellern aufgeworfenen Fragestellung stoßen wir rechtlich jedoch an Grenzen. Dagegen sind die Erfahrungen und Ergebnisse der Hochschulen im Rahmen ihrer Karriereberatung und im Rahmen der Alumniarbeit durchaus geeignet, ein Bild zur beruflichen Perspektive und Entwicklung der Absolventen zu gewinnen. Dies ist umso mehr der richtige Ort, als diese Erkenntnisse natürlich ganz direkt in die Hochschulentwicklung einfließen können und auch einfließen. Insoweit sind in dieser Frage sammelnde Aktivitäten der Landesregierung entbehrlich. Der richtige Ort für diese Aktivitäten und Maßnahmen sind die Hochschulen selbst, die das dann auch in die Profilbildung zurückbinden. Dies ist Teil der Hochschulautonomie, die wir wollen. So weit mein Sofortbericht. Vielen Dank.