Protocol of the Session on December 9, 2004

jedem Zusammenhang über vermeintliche Verwaltungsvereinfachung schwadroniert. Der oberste Verwaltungsrichter Thüringens jedenfalls fordert schon mal wegen der überschäumenden gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und Einrichtungsträgern sowie zwischen Aufgabenträgern und dem Freistaat mehr Personal für die Verwaltungsgerichte und das kann ich nachvollziehen. Doch ungeachtet der rechtlichen, aber auch ungeachtet der finanziellen Risiken, die in den Stellungnahmen solch prominenter Anzuhörender wie dem Gemeinde- und Städtebunde, dem Thüringischen Landkreistag und dem Mieterbund formuliert wurden, pflegt die CDU-Fraktion einen, zumindest nach außen völlig unkritischen Umgang mit diesem Gesetzentwurf. Dabei wissen Sie genau, dass sich die Landesregierung auch hinsichtlich der Finanzierung des Althaus'schen Wahlversprechens auf einen Blindflug einlässt. Beleg dafür ist die Einrichtung dieses Teilsondervermögens, wir hatten schon davon gehört, innerhalb des Bestehens des Vermögens für die Fernwasserversorgung. In dieses Sondervermögen soll laut Haushaltsstrukturgesetz nun jährlich ein bisher unbestimmter Betrag eingestellt werden, mit dessen Hilfe das Landesverwaltungsamt die notwendigen Erstattungen gegenüber den Aufgabenträgern leistet. Die Landesregierung macht also Schulden, mit denen sie bei den Kommunen erzwungene Schuldenaufnahmen finanziert. Dabei braucht sie bis auf weiteres keinen genauen Betrag zu nennen und der Landeshaushalt wird optisch geschönt. Für mich erklärt sich ein solches Vorgehen aus unkalkulierbaren finanziellen Risiken für den Haushalt 2005, der sich wohl nur unter Anwendung solcher Buchhaltertricks als verfassungskonform darstellen lässt. Meine Damen und Herren, Sie müssen sich mal vorstellen, eine Kommune in Thüringen würde so einen Haushalt vorlegen. Die Meinung des Herrn Innenministers würde mich ausdrücklich interessieren - er ist die oberste Kommunalaufsicht -, was er zu solchen Dingen sagen würde.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Der darf nichts sagen.)

Ich denke, meine Damen und Herren, die Landesregierung drückt sich einfach davor, den Steuerzahlern zu sagen und einen verbindlichen Preis zu nennen, den sie für dieses Gesetz zahlen sollen. Während sie vor der Wahl noch eine Zahl von 10 Mio.  streute, schätzt sie heute den Betrag auf rd. 33 Mio.   *    4    bracht werden muss, also, wie gesagt, in den nächsten 30 Jahren über 1 Mrd.      alle Kosten abgedeckt. Gleichzeitig schämt sich die Landesregierung auch nicht, ein Haushaltsstrukturgesetz vorzulegen, mit dem sie an das Eingemachte

geht. Zur Begründung gibt sie vor, zahlreiche Finanzzuweisungen streichen zu müssen. Angeblich ließe sich nur so der Haushalt konsolidieren und - der Vergleich mit Bildung sei gestattet - eben genau 30 Mio. '         ) )  Schule gestrichen ab 2005. Genau das ist der Betrag, der an anderer Stelle versteckt werden soll. Wo bleibt denn da die Verantwortung für die folgenden Generationen? Locker könnte man mit einer vernünftigen Gesetzgebung - das ist unsere Meinung - im Wasser- und Abwasserbereich und auch mit sorgsamem Umgang mit Steuermitteln diese Streichorgie verhindern. Sie könnten weitere Rechtsunsicherheiten und Auswirkungen, wie die drohende Unmöglichkeit der Erhebung privatrechtlicher Entgelte im Wasserbereich, verhindern. Doch stattdessen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, will diese Landesregierung das Geld lieber auf Kosten unserer Kinder, auf Kosten der Familien und letztlich auch auf Kosten der Zukunft unseres Landes für unseriöse Wahlversprechen verplempern.

(Beifall bei der SPD)

Was bleibt angesichts dieser traurigen Realität eigentlich vom hehren Anspruch des Gestaltens und Sparens, was von einer Politik, die vorgibt, Schwerpunkte in den Bereich Bildung und Familie setzen zu wollen. Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, wollen diesem traurigen Spiel auf Kosten der Zukunft Thüringens ihre Zustimmung geben? Wollen Sie tatsächlich eine Politik mittragen, die Belastungen einer überschaubaren Zahl von Eigentümern großer Grundstücke wieder einmal auf die Schultern der Kleinen, der Allgemeinheit und auch der Gebührenzahler umverteilt?

Berechnungen von Fachleuten - auch das ist jetzt in der Diskussion schon angesprochen worden - haben gezeigt, dass man mittlerweile nach dem konkreten Vorschlag der Landesregierung - er hat sich ja geändert, Herr Kuschel, der ist nicht mehr derselbe wie im Frühjahr - mit erheblichen Gebührensprüngen rechnen muss. Diese 20 Prozent sind nicht nur von den Gas- und Wasserversorgern berechnet worden, sondern die sind auch von anderen Zweckverbänden nach den derzeitig möglichen Planungen berechnet worden. Insofern sind 20 Prozent weit zu viel. Ganz zu schweigen davon, dass durch diesen Gesetzentwurf rückläufige Investitionstätigkeit in den Zweckverbänden, damit in den Kommunen und auch in deren Folge für die regionale Wirtschaft und Arbeitsplätze entstehen. Ich kann auch nicht verstehen Herr Kuschel, Sie hatten das gesagt -, die Gebührenerhöhungen führen natürlich auch zur Senkung der Kaufkraft. Insofern muss man schon sehen, dass man mit diesem Gesetzentwurf und mit der Vermeidung von Beiträgen und der zwangsweisen Erhöhung von Gebühren Kaufkraft aus Thüringen abzieht.

Unter dem Strich wird dieses Gesetz also nicht zu einer vorteilsgerechten und bürgerfreundlichen Finanzierung der Anlagen der Wasser- und Abwasserentsorgung führen. Es wird viel mehr zum Vorteil weniger, trotz aller buchungstechnischen Verrenkungen, den Landeshaushalt belasten und Ressourcen binden, die in anderen sehr, sehr wichtigen Politikfeldern fehlen werden.

Deswegen haben wir uns entschlossen, mit einem Entschließungsantrag zumindest dafür zu sorgen, dass Gebührenerhöhungen aus diesem Gesetz - und nicht, wie missverständlich möglicherweise ausgelegt werden könnte vom Innenminister, für alle Zeiten, das kann man nicht voraussehen -, um die Sie offensichtlich nicht herumkommen, obwohl Sie sagen, dass Sie alle Kosten übernehmen, Herr Ministerpräsident, nicht stattfinden werden.

Meine Damen und Herren von der CDU und von der Landesregierung, Sie haben bereits jetzt neue Begehrlichkeiten geweckt. Das konnten Sie aus der Presse entnehmen und das haben Sie auch in der Vergangenheit aus Gesprächen mit den Bürgerinitiativen entnehmen können. Wenn diese Gesetzesänderung beschlossen ist, wird umgehend nach dieser Beschlussfassung das Thema "Abwasserbeiträge" aufgerollt werden. Das ist ganz, ganz sicher. So wird sich Ihre Inkonsequenz und auch Ihr Wankelmut, dass Sie sich nicht für, aber auch nicht gegen Beiträge im Wasser- und Abwasserbereich aussprechen, rächen. Wir haben - auch das will ich einfügen, Herr Kuschel - zu diesen Stellenbeiträgen immer eine ganz konsequente Haltung gehabt und wir haben uns auch immer damit beschäftigt, auch wenn Ihnen das nicht immer aufgefallen ist. Das mag ja Ihre persönliche Wahrnehmung sein, aber es ist nicht so, dass wir uns nicht oder unzureichend damit beschäftigt haben. Wenn uns auch der Wähler zum Teil dafür bestraft hat, wir sind immer dabei geblieben, dass wir gesagt haben, grundsätzlich sehen wir die Notwendigkeit, Beiträge sowohl im Wasser- als auch im Abwasserbereich zu ermöglichen. Das ist etwas anderes als die Durchsetzung von Beiträgen in beiden Gebieten, die zwangsweise Umsetzung. Also auch hier könnte man ja das Gesetz ändern.

Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Sie werden neue Haushaltstricks anwenden müssen. Das weiß ich nicht, wie Sie dazu kommen werden, aber man wird ja sehen. Weit mehr als die jetzt im Teilsondervermögen versteckten 33 Mio.    mittel müssen Sie aufbringen, um auch an der Abwasserfront Ruhe einkehren zu lassen. All dies - so denken wir - hätten Sie verhindern können, wenn Sie konsequent den relativ wenigen betroffenen Aufgabenträgern in Thüringen finanziell und möglicherweise auch durch Eingriffe in ineffiziente Arbeit geholfen hätten. Aufgabenträger müssen unserer Auf

fassung nach mehr Flexibilität bei der Satzungsausgestaltung erhalten, statt ihnen, wie in der Vergangenheit, mit Kleinkarriertheit die Luft zum Atmen zu nehmen. Dazu waren Sie leider in der Vergangenheit nicht bereit, diese Verantwortung zu übernehmen.

Neben der Untauglichkeit des vorgelegten Gesetzentwurfs, die anstehenden Probleme im Wasser- und Abwasserbereich nachhaltig zu lösen, neben den beschriebenen Belastungen, die er für den Landeshaushalt, für Gebührenzahler und für Aufgabenträger bedeutet und neben den rechtlichen Problemen gibt es zahlreiche weitere offene Fragen. Müssten nicht, um einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu vermeiden, auch die Aufwendungen der Aufgabenträger für den praktischen Vollzug der Gesetzesänderung, wie der Ermittlung der überdurchschnittlichen Grundstücksgröße, die Ermittlung der Nutzungsart, die Überarbeitung der Kalkulationen und Satzungen vollständig ausgeglichen werden? Welche Folgen hat die Untersagung von Beiträgen im öffentlich-rechtlichen für den privatrechtlichen Bereich? Was geschieht, wenn Bürger ihre Rechnung über einen Baukostenzuschuss unter Hinweis auf das Thüringer Kommunalabgabengesetz und deren Novelle verweigern und es auf einen Prozess ankommen lassen? Wer zahlt dann diesen Bürgern bzw. den Aufgabenträgern zurück, was hier an Finanzdefiziten entsteht? Muss die Umsatzsteuer, die die Aufgabenträger für die Herstellungsbeiträge an den Freistaat abgeführt haben, zurückgezahlt werden? Was geschieht eigentlich, wenn Gerichte feststellen, dass die geänderten Regelungen nicht rechtmäßig sind? Haftet dann das Land und stellt die Aufgabenträger vor Ort von finanziellen Schäden frei? Von diesen ungeklärten Fragen gibt es noch eine Menge. Sie und die aufgezeigten rechtlichen und finanziellen Risiken müssten es jedem Abgeordneten verbieten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Einige Abgeordnete der CDU-Fraktion mögen hoffen, dass sich ein Hintertürchen findet, vielleicht die Gerichte, die den Karren aus dem Dreck ziehen. Dann hätte man zumindest einen anderen Schuldigen für die Nichtigkeit dieses Gesetzes, und müsste nicht selbst eingestehen, dass man an dieser Stelle sehr blauäugig gehandelt hat.

(Beifall bei der SPD)

Wir befürchten hingegen eine lange Zeit gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Aufgabenträgern sowie zwischen Aufgabenträgern und dem Freistaat, an deren Ende das Land als Ganzes verloren haben wird. Bei der Abstimmung in diesem hohen Haus kann es deswegen nicht darum gehen, dass Gesicht eines Ministerpräsidenten zu wah

ren, der leichtfertig unüberlegte und unseriöse Wahlversprechen gemacht hat. Es geht vielmehr darum, mit darauf zu achten, dass die Politik in diesem Land die richtigen Schwerpunkte setzt, denn es geht um die Zukunft Thüringens. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie brauchen keine Angst zu haben, dass ich die ganzen Seiten hier vortrage, nicht, dass das Erschrecken schon so groß wird gleich am Anfang,

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Ich könnte dir tagelang zuhören.)

sondern es geht darum, dass wir hier in der zweiten Lesung uns noch mal mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes...

(Zwischenruf Abg. Ohl, SPD: Das ist auch einer.)

Mensch, das Eichsfeld ist mir sonst sehr lieb, aber wenn ich so manchen Bildungspolitiker höre, wird es einem manchmal schlecht.

Also, meine Damen und Herren, es ist ja eine Materie...

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Ich meinte den Herrn dort links von mir. Also ich denke mal, dass die Kollegen schon mitbekommen haben, wer gemeint ist und wer diese Bemerkung von hinten macht.

Ich will noch mal zum Gesetzentwurf zurückkommen, meine Damen und Herren. Mir ist das einfach zu ernst, weil dieser Gesetzentwurf ja nicht aus Lust und Tollerei entstanden ist, sondern ich möchte noch mal darauf zurückverweisen, was denn eigentlich in dem Land passiert ist. Der Herr Kuschel stellt sich jetzt heute hier her und verkündet, wir haben ja schon vor 10 Jahren gesagt, das müsste so und so passieren und dann...

(Zwischenruf Abg. Kuschel, PDS)

Also, Herr Kuschel, da will ich Sie nur noch mal daran erinnern, ich möchte nicht zu tief schürfen,

das haben wir in der ersten Lesung schon gesagt. Da sollten Sie aber mit dazu sagen, dass die ehemalige DDR uns in die Misere gebracht hat, dass wir...

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Ich höre Ihnen gerne zu.)

Ja, Herr Ramelow, das müssen Sie mit ertragen, dass sie uns dahin gebracht hat, dass solche maroden Systeme überhaupt da sind und dass natürlich dann alles mit einmal umgestellt werden konnte.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Die WAB's hätten wir doch dann nicht zer- schlagen müssen.)

Warten Sie doch, Herr Ramelow. Sie wissen genauso gut wie ich, dass gerade auf diesem Gebiet uns das Gut Wasser, das Lebensmittel Wasser, was uns dort angetan wurde in der DDR, Asbeströhren - ich will das alles gar nicht wiederholen, was dort nicht gemacht wurde oder was grundsätzlich verkehrt gemacht wurde. Dann gab es einzelne Regionen, die hatten das Glück, weil es eine größere Stadt war, da war vielleicht noch eine Kläranlage da und ich will das gar nicht noch mal vertiefen. Aber eins will ich Ihnen gleich vorab sagen, Herr Kuschel und auch Herr Ramelow, ich denke mal, wenn man die politischen Abfolgen sieht, Zerschlagung - Gott sei Dank - der DDR und dann - Gott sei Dank - Grundgesetz und dann sind natürlich auch damals von den kommunalen Verantwortlichen die Wasser- und Abwasserdinge neu geregelt worden. Ich sage Ihnen ganz klar, es war zumindest richtig, dass die WAB's und wie sie alle hießen damals zerschlagen wurden. Das war erstmal grundsätzlich richtig. Ob es richtig war...

(Unruhe bei der PDS)

Es war politisch vollständig richtig, das zu machen. Genauso, wie wir nicht wieder zurückkommen wollen, Herr Kuschel, wie Sie es ja so wollen, vielleicht führen wir die alten Bezirke wieder ein, machen drei große Städte und das war's dann. Also, wir werden auf solche Dinge natürlich - da können Sie sicher sein - nicht eingehen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Rede doch mal zum Gesetz!)

Ja, ich komme doch zum Gesetz, keine Bange, aber mich nervt das nur langsam, wenn sich Herr Kuschel hier hinstellt und so tut, als ob er der Retter der Nation wäre, das ist doch mitnichten so. Deswegen, Herr..., Sie sind ja abgewählt worden in Ihrer Gemeinde. Vorhin waren gerade welche da und haben sich über Sie beschwert, sind Sie ganz ruhig.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Nein, Herr Kuschel, was Sie sich immer so herstellen, dass Sie das schon immer gesagt haben und dass Sie das schon immer wollten, dann hätten Sie doch Vorschläge konkreter Form auf den Tisch gelegt. Es wurde nur allgemein gemacht. Eins muss ich Ihnen sagen, Sie sind lange mit Ihrem Kuschelmobil durch die Gegend gezogen und haben am Anfang erst mal alles so richtig in Prasst gebracht. Da haben Sie die Mieter so richtig zum Aufruhr gebracht und natürlich auch die Eigentümer. Das war Ihre erste Strategie. Und da könnte auch die SPD mal klopfen, denn euch haben sie mit verhauen.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das habe ich gemacht, das habe ich nämlich live erlebt.)

Ja, genau so ist es. Ich will ja auch mal die SPD im Moment in Schutz nehmen.

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS)

Und dann kam natürlich, Herr Kuschel, dann haben Sie gemerkt, oh, die Landesregierung wird jetzt ernst machen und wird jetzt Dinge in Bewegung setzen, und da haben Sie versucht, schnell umzuschalten. Ich muss meiner Kollegin Recht geben, Frau Taubert, ich hatte bis vorhin noch gedacht, nachdem die PDS ja schon in der alten Legislatur noch gefordert hatte, das Ganze zu verabschieden, war ich wenigstens der Meinung nach den Ausführungen, es könnten ja zumindest gewisse Ansätze da sein, dass Sie mitmachen. Aber natürlich, man kann ja nun nicht einen Ministerpräsidenten, der ein mutiges Gesetz auf den Weg gebracht hat, dem kann man ja nicht etwa Recht geben. Und, meine Damen und Herren, ich sage ausdrücklich - ja, Herr Ramelow, ich komme nachher noch zu ein paar Dingen, es tut mir Leid -, zumindest hat diese Landesregierung ein mutiges Gesetz auf den Tisch gelegt. Es ist eben gerade so, ich muss hier leider der SPD und nun dem Herrn Kuschel in einigen Dingen wirklich zustimmen. Ich will es nur ansatzweise noch mal wiederholen - Frau Taubert, Sie waren damals noch nicht im Landtag -, Sie sollten wirklich dabei nicht vergessen, dass fünf Jahre der Innenminister der SPD Dewes hieß. Mehr will ich dazu nicht sagen. Ich erinnere noch mal daran, dass in den Anfangszeiten auch Fehler des Landes gemacht wurden in Richtung abwassertechnische Zielplanung. Dafür hat das Land dann viel Geld in die Hand genommen und dort so genannte Nachförderung gemacht. Nur zur Geschichte noch mal, damit wir das alles nicht vergessen. Ich denke, es ist mit gutem Willen und mit vielem versucht worden - und auch Dank an die Basis vor Ort,

an die Kommunalen -, diese maroden Strukturen und die Dinge auf den Weg zu bringen, die auf den Weg zu bringen waren. Auch ich habe lange Zeit - das gebe ich zu, weil natürlich Rechtsprechung etc. uns immer wieder auch gesagt wurde - die Beitragserhebungen natürlich mit verteidigt. Das gebe ich zu. Wir haben aber gemerkt, dass es in diesem Land, insbesondere in den letzten Jahren oder Monaten, verstärkterweise sicher auch mit der Hilfe von Herrn Kuschel, die Menschen aufgewiegelt wurden. Da muss Politik handeln. Ich bin deswegen - deswegen sage ich das am Anfang - dankbar, dass der Ministerpräsident Dieter Althaus sich wirklich hier ganz bewusst mit eingeklinkt und einen Vorschlag erarbeitet hat. Ich mache es mir nicht so einfach, Herr Kuschel, dass ich den Gutachter Herrn Prof. Kirchhof hier so einfach mal hinstelle, als ob das irgendein Hergelaufener wäre, dem man mal Geld in die Hand drückt und dafür macht er ein Gutachten für die Landesregierung. Das ist einfach unwürdig, was Sie diesem Menschen antun.

(Beifall bei der CDU)

Herr Prof. Kirchhof ist ein anerkannter Wissenschaftler, der ein wirklich gutes Renommee hat. Dass dieser Wissenschaftler hier ein Gutachten für die Landesregierung erstellt hat, denke ich, das sollte man zur Kenntnis nehmen. Man könnte vielleicht noch sagen, vielleicht wird Herr Kuschel in Zukunft Gutachter, da könnten Sie das Geld einstecken, aber das Gutachten möchte ich gar nicht erst ansehen.