Angesichts der aufgeregten Äußerungen von Herrn Gentzel möchte ich doch noch etwas weiter ausholen und einmal einige Dinge verdeutlichen, um was es beim vorliegenden Gesetzentwurf geht.
Vorbemerkung: Das Konzept OPTOPOL, Herr Gentzel, wurde von der Polizei, von Polizeifachleuten erarbeitet. Es waren zeitweise 118, die sich intensiv damit beschäftigt haben und aus allen Bereichen zusammengeholt worden sind. Nach intensiver Prüfung und Mitarbeit habe ich das akzeptiert und bin zu dem Ergebnis gekommen, das ist eine Struktur, die so funktionieren wird und die besser nicht möglich ist. Im Übrigen haben die Sachverständigen bei den Anhörungen im Landtag dies überwiegend bestätigt und haben die Reform, die Neustruktur gelobt.
Um was geht es? Noch einmal, in kurzen Sätzen: Das Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei umfasst folgende Kernpunkte:
1. die Auflösung des bisherigen Polizeiverwaltungsamtes und die Bündelung und Verlagerung dessen Aufgaben auf andere Dienststellen: Sie hatten angeführt, Herr Dr. Hahnemann, das würde nichts bringen. Das bringt etwas, es bündelt Aufgaben, es kann Personal besser einsetzen, es hat Synergieeffekte und wird auf Dauer, nicht sofort, eine Einsparung von ca. 45 Stellen zur Folge haben.
2. die Möglichkeit zur vorübergehenden Übertragung von Vollzugsaufgaben auf das Innenministerium als oberste Landesbehörde und Führungsstelle, sofern dies zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderlich ist: In diesem Zusammenhang ist das Stichwort „kooperativer Landeseinsatzstab“ zu nennen. Wir möchten schon verhindern, dass bei größeren, bei schwierigeren Lagen ein Chaos ausbricht, und möchten das entsprechend steuern, unsere Mitarbeiter schulen, damit sie auch solche Lagen, Problemlagen problemlos bewältigen können.
3. Die Zuordnung der Aufgabe einer Zentralstelle für das polizeiliche Informations- und Kommunikationswesen auf das Landeskriminalamt sowie die Übertragung der kriminialpolizeilichen Fachaufsicht auf das Landeskriminalamt ist zwingend erforderlich. Die Anforderungen werden in diesen Bereichen immer höher und sie werden immer schwieriger und da muss Fachkompetenz gerade im Bereich der polizeilichen Technik und der erkennungsdienstlichen Möglichkeiten zwingend genutzt werden, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt BOSDigitalfunk und dergleichen mehr. Das kann man nicht überall sich zerfasern lassen, sondern das muss zentralisiert werden.
4. Die Erhebung der Bereitschaftspolizei zu einer oberen Landesbehörde ist damit verbunden, dass sie zusätzliche Aufgaben bekommt und das wird sie schaffen, das ist analysiert worden.
5. Dann eine etwas nicht so bedeutsame Regelung, aber wichtig, um auch Rechtssicherheit zu schaffen für unsere Polizeibeamten, nämlich redaktionelle Änderungen zu Auslandsbefugnissen Thüringer Polizeibeamten und zur Tätigkeit ausländischer Polizeibeamten, auch das ist wichtig in Thüringen.
6. Die Streichung der bisher enthaltenen Aufzählung der einzelnen Polizeidirektionen, dazu sage ich nachher noch etwas.
Am 3. Mai 2007 habe ich den von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf im Plenum des Thüringer Landtags eingebracht. Am 14. September und am 9. November 2007 hat sich der Innen
ausschuss in mündlichen Anhörungen eingehend mit dem Gesetzentwurf befasst. Am 18. Januar 2008 wurden die verfassungsrechtlichen Fragen zur Organisationskompetenz der Legislative und der Exekutive ausführlich erörtert. Ich bin sehr dankbar, dass der Innenausschuss und insbesondere die CDU-Fraktion die Zeit intensiv genutzt haben, um mit einem konstruktiven Dialog alle mit dem Gesetzentwurf verbundenen Fragen und Argumente umfassend zu beraten. Ich glaube, dass damit eine gute und tragfähige fachlich wie politisch verantwortbare Grundlage für die abschließende Entscheidung über den Gesetzentwurf geschaffen wurde. Diese Entscheidung muss dringend getroffen werden, um den anerkannt hohen Leistungsstand der Thüringer Polizei für die Zukunft zu halten, darauf weisen nicht nur die Polizeibeamten selbst, sondern auch die Vertreter der Gewerkschaften und Verbände mittlerweile übereinstimmend hin.
Das Gesetz trägt die Bezeichnung „Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei“. Es ist eine wesentliche Grundlage für die Organisationsoptimierung der Polizei. Auch wenn mit dem Gesetz der Exekutive, speziell mit Blick auf die Anzahl und die Standorte der Polizeidirektionen, die Gestaltungsbefugnis eingeräumt wird, soll der Reformprozess dennoch in einem für alle Beteiligten und auch für den Landtag transparenten Verfahren ablaufen. Ich bin daher selbstverständlich gern bereit, dem Innenausschuss begleitend zum Reformprozess über die zum jeweiligen Zeitpunkt ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zu berichten. Dass gerade die CDU-Fraktion sich intensiv und sehr gründlich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat, zeigt der vorliegende Entschließungsantrag, den ich voll und ganz unterstütze. Ich vermisse einen seitens der SPD, Herr Gentzel, seitens der Fraktion DIE LINKE und der Vorwurf vorhin von Herrn Fiedler ist vollkommen berechtigt. Sie haben nichts, aber auch gar nichts vorgelegt, und zwar beide Seiten und das wundert mich schon, wo es um ein so wichtiges Thema wie unsere Polizei geht.
Zwar gehe ich davon aus, dass der Bedarf an Polizeivollzugsbeamten entsprechend der belastungsorientierten Berechnung auch angesichts des derzeitigen Istbestandes und des Stellenabbaupfads bis 2020 gedeckt werden kann, um dies aber sicherzustellen, ist ein klares personalpolitisches Kurshalten unerlässlich. Der Entschließungsantrag der CDUFraktion betont dankenswerterweise die wesentlichen Steuerungsinstrumente in diesem Personalbereich, und zwar die Anpassung der Anwärterzahlen - ich sage nachher noch etwas dazu -, um die Differenz zwischen der belastungsorientierten Bedarfsermittlung und dem Stellenabbaupfad auszugleichen. Das zahlenmäßige Verhältnis der einzelnen Laufbahnen zueinander, das Gesundheitsmanagement - auch
eine wesentliche Aufgabe - und die Entlastung durch polizeifremde Aufgaben. Was Sie vorhin zuletzt so etwas spöttisch zitiert haben, steht in dem Konzept selbst drin, Herr Gentzel, das ist kein Geheimpapier. Wenn Sie es nur einmal gelesen hätten, wenn man hier zu Stellenreduzierungen kommt - habe ich geschrieben oder hat die Polizei geschrieben -, muss man darüber nachdenken, die Polizei von polizeifremden Aufgaben zu entlasten.
Das ist doch logisch. Ist bisher in irgendeiner Weise das Thüringer Polizeimusikkorps beeinträchtigt worden? Haben Sie eigentlich gemerkt, Herr Gentzel, wenn Sie aufgepasst hätten im Innenausschuss, dann hätten Sie den Staatssekretär gehört, dass er das gesagt hat, dass vier
- ich war nicht da, ich lasse mir ständig berichten, lieber Herr Höhn, über alles, was dort läuft - zusätzliche Musikerstellen dem Polizeimusikkorps zur Verfügung gestellt worden.
Bereits mit dem ebenfalls von der CDU-Fraktion Eingebrachten - unterschiedlich, Flügel, Horn, Trompete, Herr Höhn, usw. - zum Doppelhaushalt 2008/2009 und der darin geforderten Erhöhung der Einstellungszahlen für Anwärter auf 320 Anwärter - das müssen Sie mal zur Kenntnis nehmen - ist ein wesentlicher Schritt zur Kompensation der Altersabgänge der nächsten Jahre getan.
Entscheidend für die zukünftige Personalplanung der Thüringer Polizei ist der belastungsorientiert berechnete Bedarf der einzelnen Dienststellen. Ich will noch mal darauf hinweisen, Herr Gentzel, das hat man in der Vergangenheit nicht gemacht. Das heißt, die Belastung ist sehr unterschiedlich. Während die einen 50 Prozent Fälle zu bearbeiten hatten mit demselben Personal, mussten andere 100 oder 150 Prozent Verfahren bearbeiten. Das muss man doch ändern. In diese Berechnung gehen als Belastungskriterien das Kriminalitäts- und Unfallgeschehen mit 80
Prozent - also bei der Berechnung der Belastung und des notwendigen Personals -, die Einwohnerzahl mit 7, die Größe der Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Behörde mit 7 Prozent und die Einwohnerdichte mit 6 Prozent ein. Der so ermittelte Bedarf ändert sich von Jahr zu Jahr entsprechend den Belastungsfaktoren und nimmt tendenziell eher ab. Woran liegt das, Herr Gentzel? Das müssten Sie eigentlich wissen, weil auch das erörtert worden ist. Ich verweise hier nur darauf, dass sich die Anzahl der Straftaten in Thüringen glücklicherweise von 1996 bis 2006 - damals hat Herr SPD-Innenminister Dewes, mit dem Sie jetzt so viel Ärger haben, das Landespolizeipräsidium in Thüringen aufgelöst, das war sehr umstritten - um 19,2 Prozent zurückentwickelt hat, die Verkehrsunfälle um 34,4 Prozent und die Bevölkerung um 7,2 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die besetzten Stellen im Polizeivollzugsdienst um nur 3,3 Prozent zurückgegangen. Bis 2020, also bis zum Ende des Stellenabbaupfads, über den wir hier streiten und sprechen, wird sich der Trend bei den Belastungsfaktoren nach derzeitigen Erkenntnissen fortsetzen. Das liegt an der demographischen Entwicklung. Sie werden sehen, ein Unternehmen auch der Privatwirtschaft, wenn der Absatz ihrer Produkte zurückgeht, und zwar drastisch zurückgeht, dann muss man sich darauf einstellen, dann muss man etwas machen. Das geht durch Kostenreduzierung, das geht durch Personalabbau etc., etc. Wir machen das hier in einer Art und Weise, die sozialverträglich ist, weil die Beamten nun mal fest angestellt sind, die Angestellten nicht kündbar sind. Was wollen Sie denn eigentlich?
Wir müssen uns darauf einstellen und die Polizei darauf ausrichten, nur dann ist es eine moderne Polizei auf Dauer.
Hinsichtlich der Basisdienststellen ist grundsätzlich festzuhalten, dass sie seit jeher den Schwerpunkt bei der personellen Besetzung bilden. Durch das bereits eingeführte bedarfsorientierte Schichtmanagement wird den berechtigten Forderungen nach polizeilicher Präsenz vor Ort schon jetzt besser Rechnung getragen als in der Vergangenheit. Mit der durch OPTOPOL möglichen personellen Stärkung der Basisdienststellen kann auch künftig die Umsetzung der Forderungen nach Erhalt und Stärkung der Fläche erfüllt werden. Wir haben es mehrere Male gesagt, es werden 192 Beamte zusätzlich in dem Basisbereich der Dienststellen zur Verfügung stehen. Da kann man doch nicht sagen, das ist nichts, das wird nicht zur Kenntnis genommen, das stimmt nicht. Schlicht das zu behaupten, Herr Gentzel, das ist unseriös und von keiner fachlichen Kenntnis getrübt.
Gerade durch unser Reformvorhaben soll die in Einzelfällen bestehende oder drohende Unterbesetzung der Fläche beseitigt werden. OPTOPOL wird eine Harmonisierung zwischen der Istbesetzung, den Dienstpostenplänen und der Stellenausstattung herbeiführen. Ziel ist es, entsprechend den Belastungsfaktoren dort zusätzliches Personal hinzubringen, wo es erforderlich ist. Die Berechnungen der Projektgruppe OPTOPOL haben gezeigt, dass dieses Ziel trotz des Stellenabbaukonzepts erreicht wird. Sollten sich auf diesem Weg bis 2020 - das ist eine lange Zeit - dennoch Differenzen ergeben, können diese, wie im Entschließungsantrag der CDU-Fraktion gefordert, auch durch den Abbau oder die Reduzierung polizeifremder Leistungen oder auch durch eine stärkere Länderkooperation kompensiert werden, was im Bereich zu Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen und Bayern ja bereits passiert.
Sollten sich in den nächsten 12 Jahren Belastungsfaktoren insgesamt bedarfssteigernd verändern, obliegt es nicht zuletzt der Verantwortung des Landtags und des Haushaltsgesetzgebers, darüber zu entscheiden, ob und wie dem in den jeweiligen Haushaltsgesetzen Rechnung getragen werden soll. Meines Erachtens wird dies nicht notwendig sein. Da muss ich sagen, das liegt nun an Folgendem: Wir haben das sehr intensiv auch in letzter Zeit noch durchgerechnet und sind zum Ergebnis gekommen, dass es eigentlich reichen müsste, aber man weiß die Entwicklung natürlich nicht 100-prozentig. Es kann sein, dass mehr Polizeibeamte krank sind oder vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, und darauf müssen wir uns eben dann auch einstellen und einrichten.
Ich will Ihnen die Zahlen der „Perspektive 2020“ doch noch mal vor Augen führen, damit Sie nicht nachher sagen, wir hätten Ihnen nicht alles, was Sie nachgefragt haben, vorgetragen. Die belastungsorientierte Prognose des Personalbedarfs geht für das Jahr 2020 von 7.078 Beschäftigten bei der Thüringer Polizei aus. Dem stehen die 6.835 Stellen gegenüber, die im Jahr 2020 gemäß SSL der Polizei im Haushalt zur Verfügung stehen werden. Das bedeutet nach Adam Riese, dass im Jahr 2020 eine rechnerische Lücke von gerade einmal 243 Planstellen und Stellen entstehen könnte. Allerdings muss man wissen, das haben wir ermittelt, der Bedarf ist bislang nur für die Polizeiinspektionen und Kriminalpolizeiinspektionen belastungsorientiert berechnet worden. Für die Verkehrspolizeiinspektionen muss die Vollendung des Autobahnnetzes zum Beispiel abgewartet werden. Das können wir derzeit noch nicht prognostizieren, das wäre zu ungenau. Im Übrigen wäre in anderen Bereichen, die dann noch herangezogen würden, also im Ministerium, in den anderen Polizeibehörden, Landeskriminalamt, etc., dann
Im Übrigen kann ich Sie beruhigen. Nach den bisherigen Prognosen, den Ausbildungszeiten und den Ausbildungszahlen der Polizeihochschule/Verwaltungsfachhochschule in Gotha/Meiningen haben wir die Zahlen von 2008 bis 2012. Es befinden sich in dieser Zeit dort in der Ausbildung 912 Anwärter. Mit 912 Anwärtern können wir über eine längere Zeit den Bedarf auch in Bezug auf die Altersruhestände abdecken. Hinzu kommen - Herr Gentzel, das haben Sie alles nicht einbezogen, weil Sie sich mit der Materie leider nicht beschäftigt haben, sondern irgendetwas behauptet haben - noch 117 Beamte und Beamtinnen. Das sind Aufsteiger, die sich dort in der Ausbildung befinden und dann in ihre Dienststelle zurückgehen. Natürlich müssen wir Ausbildungen, Fortbildungen und Aufstiegsausbildungen machen. Das sind aktuell 455 Beamte und Beamtenanwärter in Meiningen und von 2008 bis 2012 werden 912 dort die Verwaltungsfachhochschule verlassen und stehen den Basisdienststellen zur Verfügung. Damit können wir die Altersabgänge kompensieren und die 117 Beamten - da kommen natürlich auch neue dazu - stehen dann ebenfalls zur Verfügung.
Herr Gentzel, all dieses ist zu berücksichtigen; wenn man sich genügend Mühe gibt und sich das auch einmal durchliest, dann hat man diese Zahlen und kann sie mühelos auch einsetzen.
Ich wollte noch etwas zu dem Krankenstand sagen: Im Polizeibereich gibt es aufgrund des doch sehr anstrengenden Dienstes mehr Kranke als anderswo, als in einer Behörde, in einem Büro etc. Das ist ganz klar, es ist die Verletzungsgefahr natürlich größer.
Es ist ganz ähnlich. Sie müssen nur einmal die richtigen Leute fragen und sich die richtigen Zahlen geben lassen. Aber es handelt sich hier um Beamte - nicht wie Sie das hier darzustellen versuchen, das behaupten Sie immer, eine Zahl von über 1.000 in der Thüringer Polizei, das stimmt schon einmal von vornherein nicht, es sind zwischen 700 und 800 -, die nicht voll polizeidiensttauglich sind. Die brauchen wir doch, die setzen wir ein, die setzen wir nur für andere Aufgaben ein. Wir sind froh, dass wir sie haben. Wenn wir sie nicht hätten, dann wäre eine Lücke vorhanden. Im Übrigen klingt das schon ziemlich nach Diffamierung, wenn man hier jemandem noch indirekt den Vorwurf macht, dass er aufgrund seines schwierigen und anstrengenden Dienstes dann nicht mehr in vollem Umfang - wie ein 100Meter-Läufer in 10,5 Sekunden - vielleicht seiner
Gesundheitsmanagement machen wir. Wir gehen dem nach und schauen, was hier mithilfe des polizeiärztlichen Dienstes und auch darüber hinaus gemacht werden kann. Auch das steht in dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Ich bin dafür sehr dankbar. Es geht hier nicht nur um statistische Größen, hinter denen sich keine Menschen verbergen. Das sind alles Menschen, das sind unsere Beamten und hier ist der Kern, die Fürsorge des Dienstherren, und deswegen kümmern wir uns darum und um nichts anderes.
Was die Kosten angeht, möchte ich nur darauf hinweisen, dass mit dem OPTOPOL-Modell keine Fehlinvestitionen oder Investitionsruinen entstehen. Wir rechnen im Personalkostenbereich auf Dauer mit einer jährlichen Einsparung von etwa 1,2 Mio. €. Bei den Liegenschaften, wo keine Gebäude mehr neu errichtet werden müssen bzw. Gebäude entbehrlich werden, wird es etwa eine Einsparung von 30 Mio. € geben. Das sind erhebliche und wichtige Zahlen für den Landeshaushalt. Es werden drei landeseigene Liegenschaften nach derzeitiger Lage entbehrlich werden - das muss natürlich auch noch einmal unter Berücksichtigung des Entschließungsantrags überprüft werden - sowie die Anmietung von zwei weiteren Liegenschaften wird nicht notwendig sein. Wegen der Rahmenbedingungen des Haushalts - das hatte Herr Abgeordneter Fiedler dankenswerterweise schon gesagt - muss zwar teilweise mit Provisorien und Kompromissen für die nächsten Jahre gearbeitet werden. Mancher Bedarf muss im Rahmen kleiner Baumaßnahmen bzw. im Rahmen des Haushaltsvollzugs abgedeckt werden. Auch hierin zeigt sich die Übereinstimmung mit dem Entschließungsantrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion spricht zu Recht davon, dass die Leistungen der Thüringer Polizei national und international anerkannt sind und dass dies durch hervorragende Aufklärungsquoten, dieses Jahr noch besser als im letzten Jahr, 64,2 Prozent, und ein Rückgang deutlich feststellbar von Gewalt und Kriminalität in Thüringen damit zum Ausdruck kommt. Damit dies so bleibt, damit die Thüringer Polizei weiter zu den Besten in Deutschland zählt, möchte ich Sie gleich bitten, dem zuzustimmen.
Noch einige wenige Anmerkungen zu dem, was Herr Gentzel und Herr Hahnemann gesagt haben. Herr Hahnemann, Sie haben Herrn Fiedler zu Unrecht vorhin vorgeworfen, Sie hätten das nicht ge
kleine Verwechslung. Bei dem Wust, was Sie da gleich mit einem Mal heruntergespult haben, kann das ja kaum jemand mitbekommen - ich habe es mir zufällig aufgeschrieben -, deswegen dieses Missverständnis.