Protocol of the Session on January 24, 2008

(Beifall im Hause)

Ich gratuliere Ihnen recht herzlich, Herr Prof. Baldus, und ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen werden.

Für die Nachwahl des Stellvertreters des Mitglieds Dr. Hartmut Schwan, für Michael Obhues sind 86 Stimmzettel abgegeben worden. 70 Jastimmen entfallen auf diesen Vorschlag, 9 Neinstimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags - 59 Stimmen - erreicht. Ich gratuliere Michael Obhues zur Wahl und gehe auch hier davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.

(Beifall im Hause)

Es gibt keinen Widerspruch. Damit möchte ich beiden noch einmal recht herzlich gratulieren.

Wir werden jetzt den zweiten Wahlgang durchführen und im Anschluss an den zweiten Wahlgang die Vereidigung vornehmen. Sie erhalten jetzt für den zweiten Wahlgang einen Stimmzettel, auf dem Sie entweder Ja, Nein oder Enthaltung ankreuzen können. Ich eröffne den zweiten Wahlgang und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Dieter Althaus, Matthias Bärwolff, Rolf Baumann, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Monika Döllstedt, Hans-Jürgen Döring, David-Christian Eckardt, Antje Ehrlich-Strathausen, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Gerhard Günther, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Ralf Kalich, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp, Dr. Peter Krause,

Horst Krauße, Thomas Kretschmer, Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Beate Meißner, Mike Mohring, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Andreas Sonntag, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Andreas Trautvetter, Elisabeth Wackernagel, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm, Dr. Klaus Zeh.

Hatten alle die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Das ist offensichtlich der Fall, dann beende ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt: Es wurden 86 Stimmzettel abgegeben; davon haben 76 mit Ja gestimmt, 6 mit Nein und es gab 4 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags, 59 Stimmen, erreicht und Herr Thomas Notzke ist gewählt als Stellvertreter des Mitglieds Prof. Dr. Baldus.

(Beifall im Hause)

Ich gratuliere Herrn Thomas Notzke recht herzlich zu dieser Wahl und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt. Es erfolgt kein Widerspruch.

Damit kommen wir jetzt zur Ernennung und Vereidigung. § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes sieht vor, dass die Gewählten eine von mir unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten. Es ist außerdem vorgesehen, dass sie vor dem Landtag den Amtseid leisten, gegebenenfalls unter Hinzufügung einer religiösen Beteuerungsformel. Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden sich jetzt hier vorn aufstellen, wo die Mikrofone schon aufgestellt worden sind und wir werden die Vereidigung vornehmen. Ich bitte die Herren nacheinander, den Eid mit den Worten „Ich schwöre“ bzw. „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe“ zu bekräftigen. Ich bitte Sie zu mir.

Die von Ihnen zu bestätigende Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ich bitte Herrn Prof. Dr. Manfred Baldus, den Eid zu leisten.

Prof. Dr. Baldus:

„Ich schwöre.“

Danke. Ich bitte Herrn Michael Obhues, den Eid zu leisten.

Herr Obhues:

„Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.“

Und ich bitte Herrn Thomas Notzke, den Eid zu leisten.

Herr Notzke:

„Ich schwöre.“

Danke, ich gratuliere allen dreien noch einmal sehr herzlich und überreiche Ihnen jetzt die Urkunden. Als Erstes überreiche ich Herrn Prof. Baldus die Urkunde mit herzlichen Glückwünschen.

(Beifall im Hause)

Ich überreiche jetzt Herrn Obhues die Ernennungsurkunde. Ich gratuliere auch Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute bei der Ausführung Ihres Amtes.

(Beifall im Hause)

Ich bitte Herrn Notzke zu mir. Ich gratuliere auch Ihnen sehr herzlich zu Ihrer Wahl und wünsche Ihnen alles Gute.

(Beifall im Hause)

Ich glaube, ich kann im Namen von allen Abgeordneten noch einmal recht herzlich gratulieren und gebe Ihnen viele gute Wünsche für eine gute Amtsführung mit. Alles Gute.

(Beifall im Hause)

Ich rufe auf den nächsten Tagesordnungspunkt. Es ist der Tagesordnungspunkt 21

Wahl des Vorsitzenden des Unter- suchungsausschusses 4/4 gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungs- ausschußgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3709 -

Anstelle des verstorbenen Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/4, des Abgeordneten Wieland Rose, ist ein neuer Vorsitzender zu wählen. Das Vorschlagsrecht liegt bei der Fraktion der CDU. Die CDU hat in Drucksache 4/3709 Herrn Abgeordneten Dr. Michael Krapp vorgeschlagen. Wird Aussprache gewünscht zu diesem Vorschlag? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es kann gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Dann wollen wir offen abstimmen durch Handzeichen. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Wahlvorschlag? Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit ist Dr. Michael Krapp einstimmig gewählt worden. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen, Herr Dr. Krapp?

(Zuruf Abg. Dr. Krapp, CDU: Ja.)

(Beifall im Hause)

Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche eine gute Amtsführung.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf, den Tagesordnungspunkt 22

Wahl eines neuen Schriftführers Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3710 -

Anstelle des verstorbenen Schriftführers, Abgeordneten Wieland Rose, hat die Fraktion der CDU den Abgeordneten Andreas Sonntag als Schriftführer vorgeschlagen. Ihnen liegt der Wahlvorschlag in Drucksache 4/3710 vor. Ich frage auch hier, wird Aussprache gewünscht? Auch hier gilt, dass wir gemäß § 46 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung durch Handzeichen abstimmen können, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Dann stimmen wir durch Handzeichen ab. Wer ist für diesen Wahlvorschlag, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Wahlvorschlag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist der Abgeordnete Sonntag als Schriftführer gewählt. Ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt und gratuliere ihm recht herzlich und freue mich auf die Zusammenarbeit.

Damit kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt. Das ist Tagesordnungspunkt 5

Gesetz zur Änderung des Thürin- ger Kindertageseinrichtungsge- setzes und anderer Gesetze (Ge- setz für eine bessere Familienpo- litik in Thüringen) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und der SPD - Drucksache 4/3721 - ERSTE BERATUNG

Ich eröffne die Diskussion und rufe auf den Abgeordneten Kubitzki, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was ist los in diesem Land? Das Wort „Volksbegehren“ ist zu einem Begriff unserer Alltagssprache geworden, was vor Jahren hier in diesem Land noch keiner vielleicht für möglich gehalten hat. Ich glaube, dieser Wille nach Volksbegehren ist Ausdruck dafür, dass das Volk in diesem Land mitgestalten will und in die Politik dieses Landes einbezogen werden will. Das Volk will, dass seine Meinung gehört wird.

Im Jahre 2005, meine Damen und Herren, hat die Landesregierung in der Mehrheit der CDU die Fa

milienoffensive verkündet und unter anderem das Gesetz für die Kindertagesstätteneinrichtungen verabschiedet. Als das Gesetz eingebracht wurde, entfachte in diesem Land eine breite Diskussion, in der viele Praktiker vor allem ihre Kritik und ihren Protest an diesem Gesetz und an dieser Familienpolitik zum Ausdruck gebracht haben. Dieser Protest wurde von der Landesregierung abgetan: Das Volk weiß nicht, was es sagt. Wir wissen, was richtig ist. Wir müssen es ihm nur richtig erklären. Aber diese Erklärungsversuche haben nicht gefruchtet. Mit Starrsinn haben die Landesregierung und die CDU-Mehrheit hier in diesem Haus zwar das Gesetz im Landtag durchgepeitscht, aber die Meinungen des Volkes haben sich durchgesetzt.

(Unruhe CDU)

Es hat sich ein Trägerkreis gebildet. Dieser Trägerkreis hat ein Volksbegehren für eine andere Familienpolitik in Thüringen ins Leben gerufen. Die Landesregierung war gezwungen, mit Hilfe einer Klage die Notbremse zu ziehen, um nicht bloßgestellt zu werden. Wir kennen das Ergebnis. Es ist ein knappes Ergebnis zugunsten der Landesregierung, aber mit dieser Urteilsverkündung, meine Damen und Herren, ist das Thema hier in diesem Haus und im Land nicht beendet.

(Beifall DIE LINKE)

Die Situation, die wir jetzt haben, erinnert an eine Debatte, die in der vergangenen Legislaturperiode im November 2003 noch ein einigermaßen gutes Ende in diesem Plenarsaal fand. Auch damals war der Ausgangspunkt ein gerichtlich gestopptes Volksbegehren. Auch damals hatten die beiden Oppositionsfraktionen als parlamentarische Arme eines Bündnisses ein Volksbegehren in einen parlamentarischen Gesetzentwurf übersetzt. Ich spreche vom Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringen“, das zum Ziel hatte, die Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide zu verbessern und mehr Demokratie in Thüringen zu ermöglichen. Dieses Volksbegehren und das durchgeführte Volksbegehren zum Kita-Gesetz bzw. Familienfördergesetz haben eines gemeinsam: Beide haben erfolgreich Unterschriftshürden genommen. Das für mehr Demokratie wurde von mehr als 383.000 Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen unterschrieben und danach vom Verfassungsgerichtshof ausgebremst. Das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen fand 23.000 Unterzeichner, allerdings auf der Ebene des Zulassungsverfahrens, obwohl nur 5.000 für den Zulassungsantrag notwendig gewesen wären. Der Unterschied: Mit der Reform 2003 wurde die gerichtliche Überprüfung von Volksbegehren zeitlich nach vorn verlegt, schon auf die Stufe des Zulassungsverfahrens. Es ist ausgeschlossen

worden, dass Initiatoren und Bürger einen Kraftakt von 383.000 Unterschriften zustande bringen müssen, der dann vom Gericht in den Papierkorb befördert wird. Ein weiterer Unterschied: Das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringer scheiterte nur ganz knapp mit 5 : 4 Richterstimmen und es gab drei abweichende Sondervoten. Das Volksbegehren für mehr Demokratie in Thüringen wurde damals mit 8 : 1 Richterstimmen, daran möchte ich erinnern, für unzulässig erklärt. Jetzt dieses knappe Ergebnis 5 : 4 Stimmen, das ist ein Novum in der Geschichte des Gerichts. Die abweichenden Sondervoten oder Mindermeinungen stellen zum einen fest, dass der Verstoß gegen das Verbot der Abstimmung zu Abgaben gar nicht verletzt ist, das Volksbegehren damit also zugelassen werden könnte. Zum anderen legten sie detailliert klar, dass selbst bei der Annahme eines Verstoßes die Regelungen in der Weise bürger- und demokratiefreundlich auszulegen seien, dass das Volksbegehren ohne die monierte Regelung zulässig ist und zur eigentlichen großen Unterschriftensammlung zugelassen werden könnte. Sollte also die Landesregierung oder, wenn ich auch sagen muss heimlich die CDU-Mehrheit in diesem Haus, die sich hinter der Klage versteckt hat, die Hoffnung gehegt haben, zum zweiten Mal ein politisch brisantes Bürgeranliegen durch ein Gerichtsurteil entsorgt zu bekommen, dann sind Sie sicherlich enttäuscht worden. So, wie sich die Entscheidung des Gerichts als Gesamtbild darstellt, ist der juristische Sieg für Sie eine politische Niederlage, denn durch die Sondervoten wird deutlich, die Landesregierung und Sie waren nicht gezwungen zu klagen. Man konnte und hätte das Volksbegehren juristisch auch als zulässig bewerten können und hätte es zulassen können, aber dazu fehlte Ihnen, meine Damen und Herren der Mitte, der politische Wille. Es hätte auch ein Eingeständnis für Ihr Versagen in Ihrer Familienpolitik bedeutet und das geht natürlich nicht, denn Sie wissen, was das Volk braucht. Die Initiatoren lassen aber in ihrem Bestreben, hier in Thüringen eine andere Familienpolitik zu gestalten, nicht nach, weil sie die Meinung von Eltern und Erziehern vertreten, die sagen, wir brauchen eine Landespolitik, die modern ist und die auf der Höhe der Zeit ist und wir brauchen vor allem eine Landespolitik, die nicht unseren Kindern schadet und eine Familienpolitik, die nicht dafür sorgt, dass Kinder schon frühzeitig aufgrund des Geldbeutels ihrer Eltern und aufgrund ihrer Herkunft selektiert und ausgesondert werden. Also ist es in der Sache gar nicht so verwunderlich, dass die Oppositionsfraktionen als parlamentarische Arme mithelfen, dass die CDU endlich in Sachen Kitas und Familien Farbe bekennen muss. Sie müssen sich entscheiden, wollen Sie weiter ein antiquiertes Familienbild ausbauen

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: So ein Schwachsinn.)