Protocol of the Session on January 24, 2008

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baumann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Die regulären Leistungen im Schienenpersonennahverkehr zwischen Ilmenau, Stützerbach, Schmiedefeld und Themar wurden bereits zum 10. Juni 2001 abbestellt. Der Eisenbahnverkehr musste bereits 1998 eingestellt werden, da die Infrastruktur zustandsbedingt gesperrt wurde. Grund für die Abbestellung war insbesondere die geringe Fahrgastnachfrage und das dichte parallele Busangebot in dieser Relation. Ende 2005 wurde für den Streckenabschnitt Ilmenau-Stützerbach ein zeitlich befristetes Pilotprojekt initiiert. Mit diesem war die Erwartung verbunden, dass zusätzliche Fahrgastpotenziale gewonnen werden können. Der hierfür mit der Erfurter Bahn GmbH geschlossene Vertrag lief zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember letzten Jahres aus. Angesichts der hohen Kosten für die Bestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Verbindung mit den parallelen Regionalbusangeboten und der weiterhin zu geringen Fahrgastnachfrage war der Neuabschluss eines entsprechenden Vertrags mit der Erfurter Bahn nicht sinnvoll.

Zu Ihrer zweiten Frage: Sowohl in den elektronischen Fahrplanmedien als auch in den Vertriebssystemen ist die Verbindung Ilmenau-Ilmenau/Bad-Stützerbach nicht mehr enthalten. In den bereits vor dem Fahrplanwechsel gedruckten Fahrplanunterlagen sind diese Angebote logischerweise noch enthalten.

Zu Ihrer dritten Frage: Für die Relation Ilmenau-Stützerbach ist seitens der Landesregierung zukünftig keine Bestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen mehr vorgesehen. Der Landesregierung sind Überlegungen von Eisenbahnunternehmen bekannt, die einzelne Leistungen an den Wochenenden vorsehen.

Zu Ihrer vierten Frage: Mit der Einstellung der vom Land bezuschussten Eisenbahnleistung ist keine Streckenstilllegung verbunden. Es können weiterhin andere eigenwirtschaftliche Verkehre stattfinden. Der Rennsteigbahn GmbH & Co. KG fehlen durch die Einstellung des vom Freistaat bestellten Schie

nenpersonennahverkehrs jedoch finanzielle Mittel für die Vorhaltung der Strecke. Dies war allerdings auch vor dem Pilotprojekt im Jahre 2005 so und war dem Unternehmen bei Übernahme der Strecke bekannt. Die Erschließung der Region mit öffentlichen Verkehrsangeboten für Einwohner und Touristen ist durch die weiterhin verkehrenden Regionalbusse sowie das eigenwirtschaftliche Angebot der Rennsteigbahn GmbH & Co. KG gesichert.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Baumann, bitte.

Medienberichten zufolge gab es doch noch Verkäufe von Tickets, so dass das mit Fahrplanwechsel nicht aus dem elektronischen Ticketsystem herausgenommen wurde. Meine Frage: Wer haftet jetzt für die verkauften Tickets, die ja nicht eingelöst werden konnten, weil die Strecke frühzeitig geendet hat? So wie das in den Medienberichten dargestellt wurde, ist die Kündigung erst kurzfristig erfolgt.

Herr Abgeordneter Baumann, ich lasse gern prüfen, in welcher Form noch Tickets verkauft wurden. Ich gehe mal davon aus, dass das Vertragsverhältnis und die Dauer des Vertragsverhältnisses beiden Vertragsparteien bekannt waren, und da kann man logischerweise, wenn ein Vertrag ausläuft, auch keine Tickets mehr verkaufen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Ich frage der Ordnung halber für das Protokoll, ob Einverständnis besteht, die letzten drei Mündlichen Fragen jetzt noch abzuarbeiten. Dem ist so, alle Fraktionen stimmen dem zu.

Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Buse, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3707.

Standpunkt der Landesregierung zur Bildung von Landgemeinden

In der 71. Sitzung des Thüringer Landtags am 15. November 2007 führte der Innenminister Dr. Gasser auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel zur finanziellen Förderung der Bildung von Landgemeinden aus, dass „zur Bildung von Landgemeinden die Meinungsbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist“.

Im Rahmen seiner Kreisbereisung am 14. Januar 2008 im Landkreis Eichsfeld hat der Ministerpräsident in einer Diskussionsrunde mit den Bürgermeistern der Städte und den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften laut „Thüringische Landeszeitung“ vom 15. Januar 2008 einen „Vortrag über die Landgemeinden“ gehalten. Dabei hebt die Zeitung hervor, dass „die Landgemeinde, bestehend aus einem oder mehreren Ortsteilen, die unterste Form der kommunalen Gliederung darstellt, wobei jene Ortsteile ehemals selbstständige Dörfer sind. Angedacht ist, dass Gemeinde und Landgemeinde parallel zueinander, aber jeweils mit einer Mindesteinwohnerzahl von 3.000, im Übergang existieren.“ Dabei wurde durch den Ministerpräsidenten unter anderem auch das Jahr der Realisierung dieser Vorstellungen, das Jahr 2012, benannt. Diese Diskussion mit Kommunalpolitikern kann nur bedeuten, dass die Landesregierung ihren Meinungsbildungsprozess zur Bildung von Landgemeinden im Wesentlichen abgeschlossen hat.

Deshalb frage ich analog der Fragestellung des Kollegen Kuschel die Landesregierung erneut:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur finanziellen Förderung der Bildung von Landgemeinden mit mindestens 3.000 Einwohnern vor dem Hintergrund des beschlossenen Haushaltsplans und des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes?

2. Inwieweit bedeutet die Bildung von Landgemeinden mit einer Einwohnerzahl von 3.000 ein Abrücken von bisherigen diesbezüglichen konzeptionellen Zielstellungen der Landesregierung, aus denen bekanntlich die bisher favorisierte Förderung der Bildung von Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern resultierte und welche Gründe können dafür benannt werden?

3. Inwieweit soll neben den Landgemeinden auch das Rechtsinstitut der Verwaltungsgemeinschaft aus Sicht der Landesregierung fortbestehen?

4. Welche Anreize sollen für die Kommunen zur Bildung von Landgemeinden geschaffen werden?

Die Anfrage beantwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung wartet schon aus Respekt vor dem Parlament die Empfehlungen der Enquetekommission des Thüringer Landtags „Zukunftsfähige Verwaltungs-, Gemeindegebiets- und Kreisgebietsstrukturen in Thüringen und Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen“ ab. Sie wird diese Empfehlungen, sobald sie vorliegen, dann bei der Erarbeitung ihres Gesetzentwurfs in ihre Überlegungen einbeziehen. Insofern kann die Meinungsbildung der Landesregierung zu diesem Thema noch gar nicht abgeschlossen sein und sie ist es auch in der Tat nicht. Dies gilt auch für die Frage einer finanziellen Förderung vor dem Hintergrund des beschlossenen Haushaltsplans und des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes.

Bezüglich der Fragen 2 bis 4 verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, es liegt der Enquetekommission ein Papier aus Ihrem Haus vor, in dem Sie sich mit dem Modell der Landgemeinden auseinandersetzen, insbesondere was die Frage des Budgetrechts betrifft. Ist dieses Papier jetzt die Meinung der Landesregierung oder eine ausschließliche Privatmeinung des unterzeichnenden Beamten? Sie haben ja gesagt, Sie sind noch gar nicht fertig mit der Meinungsbildung, aber von Ihrem Haus werden doch mit dem Kopfbogen des Innenministeriums Stellungnahmen oder Verlautbarungen, oder wie auch immer Sie das bezeichnen wollen, abgegeben und wir als Mitglieder der Enquetekommission nehmen das sehr ernst, was Ihr Haus schreibt. Können Sie das noch mal erklären, was Sie meinen, dass der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen ist?

Das Innenministerium leistet auf Anforderung der Enquetekommission Beratungshilfe zu kommunalrechtlichen Fragestellungen. Das ist nichts Neues, das haben wir in den letzten Monaten auch gemacht. Vor diesem Hintergrund ist auch das von Ihnen erwähnte Papier zu beurteilen. Die hier gestellte Frage bezieht sich auf die Meinungsbildung der Landesregierung. Die Landesregierung besteht nach unserer Verfassung aus dem Ministerpräsidenten und sämtlichen Ministern und deren Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen, kann es auch nicht sein, weil nämlich die Enquetekommission ihre Arbeit noch nicht beendet hat.

Abgeordneter Buse, bitte.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass eventuell der Ministerpräsident, der seine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen hat, an einem Vortrag des CDU-Landesvorsitzenden teilgenommen hat, der seine Meinungsbildung bereits abgeschlossen hat, aber sich dessen Meinung noch nicht zu eigen gemacht hat?

(Heiterkeit DIE LINKE)

Mir steht nicht an, Ausführungen des Ministerpräsidenten, bei denen ich nicht selber anwesend war, zu kommentieren im Hinblick darauf, in welcher Eigenschaft er sie abgegeben hat. Ich kann nur noch mal betonen, die Landesregierung, die sich zusammensetzt aus dem gesamten Kabinett, hat ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen.

Gibt es weitere Nachfragen? Dem ist nicht so, dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3738.

Prüfung der Förderung der Kläranlage Unterbreizbach

Der Landesrechnungshof hat eine Prüfung der Förderung der Investitionsmaßnahme „Kläranlage Unterbreizbach“ vorgenommen. Die Prüfung soll abgeschlossen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zeitraum erfolgte die Prüfung durch den Landesrechnungshof und seit wann liegt der Prüfungsbericht vor?

2. Welche Landes- und Kommunalbehörden haben den Prüfungsbericht erhalten?

3. Welche wesentlichen Feststellungen enthält der Prüfungsbericht und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus aus Sicht der Landesregierung?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Mit Schreiben vom 14. Mai 2007 hat der in eigener Zuständigkeit arbeitende Thüringer Rechnungshof der Landesregierung die Prüfung angekündigt, am 19. Juni 2007 fand im Ministerium das Eröffnungsgespräch statt. Der Prüfungsbericht des Thüringer Rechnungshofs liegt der Landesregierung bisher nicht vor.

Somit können die Fragen 2 und 3 nicht beantwortet werden.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3744.

Bürgerbefragungen in Thüringer Gemeinden

In Thüringer Gemeinden gibt es Überlegungen, zu bestimmten Sachverhalten des eigenen Wirkungskreises die Bürger zu befragen und diese in kommunale Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die Thüringer Kommunalordnung enthält keine Regelungen für solche Bürgerbefragungen.

Die Stadtverwaltung Suhl vertritt die Auffassung, dass derartige Bürgerbefragungen, die auf Antrag einer Stadtratsfraktion durch eine Satzung geregelt werden sollten, unzulässig wären, weil eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung fehle.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen können Thüringer Gemeinden Bürgerbefragungen durchführen und wie wird dies durch die Landesregierung begründet?

2. Inwieweit können Thüringer Gemeinden durch Satzungsregelungen das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbefragungen regeln, auch wenn es für Bürgerbefragungen keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung gibt?

3. Unterliegt die Durchführung von Bürgerbefragungen in Gemeinden der kommunalen Rechtsaufsicht des Landes und wie wird dies begründet?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: