Protocol of the Session on December 13, 2007

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich empfehle Herrn Dr. Gasser sich doch mal ein Vorbild beim Sozialministerium zu nehmen. Wir haben ja gestern gehört, dass man sich behördenintern für die beste Lösung beim Nichtraucherschutz gestritten hätte wie die Kesselflicker. Das hätte ich mir für den Kommunalen Finanzausgleich auch gewünscht, dass man sich da so gestritten hätte. Da kann auch Emotion mal dabei sein und natürlich zum Wohl der Kommunen, das wäre schon schön gewesen.

(Zwischenruf Dr. Gasser, Innenminister: Das ist nicht meine Art.)

Ja, das mag nicht Ihre Art sein, Herr Dr. Gasser, das ist schon klar. Das haben wir ja an vielen Ecken, dass Sie das so nicht können. Trotz alledem hätte es ein Geschmäckle, wenn man es doch mal versucht, weil

man hinterher erleichtert ist, wenn man weiß, man hat eine Lösung gefunden, die tatsächlich im positiven Meinungsstreit entstanden ist.

Die Familie der Kommunen, die Landkreise, die Gemeinden lehnen die jetzige Regelung ab. Sie lehnen sie nicht nur in Stellungnahmen ab, sie haben sie auch ganz deutlich gestern noch mal abgelehnt. In der Presse ist das heute zu lesen.

Ich möchte Ihnen auch nicht ersparen, ich zitiere ganz einfach noch mal die Resolution des Thüringischen Landkreistages, die da schreiben: „Zum anderen wird die Berechnungsmethodik für den KFA 2008/2009 mit Nachdruck abgelehnt. Allein der Korridor der Bedarfsermittlung kostet die kommunale Familie rund 370 Mio. € pro Jahr. Weiterhin reicht der zugestandene Preisanstieg von 1,5 Prozent pro Jahr bei weitem nicht aus, um die Kostensteigerung bei den Landkreisen aufzufangen. Schon die Personalmehrkosten sind trotz erheblichen Personalabbaus in den Kreisen mit rund 4 Prozent pro Jahr anzusetzen. Gleichzeitig wird die Spitzabrechnung systemwidrig eingerechnet.“

Es ist eben nicht das Ergebnis einer offenen und kritischen Diskussion, sondern einer langen und quälenden Diskussion. Das Ergebnis ist nicht berauschend, den Kommunen werden zustehende Mittel vorenthalten. Ich finde, was auch völlig unkollegial ist, auch wenn man sich im Meinungsstreit befindet, dass man nicht einmal nachrechnen darf, dass einem die Datenbasis nicht zugänglich wird. Dabei hätte so eine offene und faire Diskussion um den KFA unter anderem neue Bedingungen schaffen können, ich will mal sagen, für einen freundschaftlichen Anfang. Eine lange währende Freundschaft zwischen Kommunen und Innenminister wünschen wir uns ja immer. Die kann ja kritisch sein, in einer Freundschaft kann man auch mal Kritik üben, aber so eine Freundschaft wäre schon okay. Hätte sie werden können; denn man hätte ein für allemal mit den Unterstellungen aufhören können einfach durch die Faszination und auch die Klarheit der Mathematik. Die ist ja zur Jahresversammlung des Landkreistages auch erwähnt worden, das will ich gar nicht wiedergeben. Wenn man mathematisch hätte nachgewiesen, dass die einen manches doppelt abgerechnet hätten, so wie es ihnen unterstellt wird, und die anderen dafür erklärt hätten, warum der Korridor so und nicht anders zu sein hätte, wenn man das nachgewiesen hätte, dann hätte man sich offen in die Augen schauen können auch nach so einem Streit und sagen können, okay, das ist die richtige Lösung. Diese Möglichkeit und diese Chance ist vertan worden. Stattdessen haben die Kommunen wiederum das ungute Gefühl, dass sie wieder einmal, und diesmal so richtig und auf lange Sicht, über den Tisch gezogen wurden. Sie haben auf lange Zeit - und das ist die größte Befürchtung -

keine Möglichkeit des Revidierens und der Richtigstellung. Denn - auch das spricht aus allen Diskussionen mit den kommunalen Spitzenverbänden heraus - man lobt zwar die Revisionsklausel, aber man glaubt nicht so recht daran, dass tatsächlich im Jahre 2010 die Mittel für die Kommunen nochmals steigen werden bzw. dass die Ausgleiche für die Spitzabrechnung dann vorgenommen werden. Der Glaube ist da überhaupt nicht vorhanden.

Deswegen haben wir als SPD-Fraktion gesagt, wir müssen dieses Misstrauen zumindest punktuell abbauen und schlagen den Kommunalhaushalt vor, ein Einzelplan im gesamten Landeshaushalt, der sich nur auf die Kommunen bezieht. Denn auch das war ja so am Anfang die Diskussion gewesen, welcher Zuschuss wird mit reingerechnet bei den Gesamtzuweisungen der Kommunen, welcher wird nicht berücksichtigt und ist da nicht irgendwo noch was vergessen worden. Der Kommunalhaushalt hätte die Möglichkeit, dass wir an der Stelle alle gemeinsam klar sehen, was gibt es für Zuschüsse für die Kommunen, was gibt es an Schlüsselmasse und dann hätte man sich diese gegenseitigen Unterstellungen durchaus sparen können. Wir wollen das für die Zukunft in jedem Fall so machen.

Ein Thema, der Kommunale Finanzausgleich des FAG: Ich will auch noch mal sagen, sehr schön, dass sich jetzt manch einer auch noch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs an Land zieht und sagt, wäre schön, wenn es meins wäre. Wir müssen praktisch feststellen, es gibt nur einen Verursacher, und das sind die Kommunen, die haben geklagt, weil sie 200 Mio. € im Jahr damals gestrichen bekommen haben - dauerhaft gestrichen bekommen haben. Das wollten sie geklärt haben. Wenn wir in das Verfassungsgerichtsurteil hineinschauen, dann sehen wir, dass dort eben nicht gemeint war, dass man das per se mal so oder so machen kann, sondern dass man analog der Auftragskostenpauschale sehr gut und sehr klar sagen kann, welche Aufgabe wie viel kostet. Die Korridorberechnung macht genau dieses Ansinnen zunichte, indem Sie es so ausgedeutet haben, wie Sie es jetzt eben als Landesregierung tun. Ich will das ganz deutlich sagen: Ich erkenne darin ganz deutlich, es ist die Arroganz zu langer Machtausübung, die dazu verleitet, es eben so und nicht anders zu machen und den anderen zu sagen, das müsst ihr halt schlucken oder ihr macht halt nicht mehr mit.

Ich kann deswegen auch überhaupt nicht die Meinung von Herrn Fiedler teilen, dass das eine halbwegs gute Lösung sei. Keiner spricht davon, dass es eine halbwegs gute Lösung sei. Die Landesregierung spricht davon, dass es eine gute Lösung ist, und die Kommunen sprechen davon, dass es gar keine Lösung ist. Also eine halbwegs gute Lösung ist es in keinem Fall.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Auch wir kritisieren, dass die Schlüsselmasse nicht mehr prozentual aufgeschlüsselt wird, auch wenn es momentan gerade zufälligerweise 75 : 25 sind. Es wäre eine klarere Regelung, diese beizubehalten.

Wir haben in unserem Antrag zum FAG nochmals aufgegriffen, was im Änderungsantrag der CDU in Drucksache 4/3654 enthalten ist, und zwar geht es da um die Frage der Berechnung der Steuerkraftzahlen. Der Gemeinde- und Städtebund hielt es noch für ein Versehen, dass man das Wort „vor“ vor dem „Vorjahr“ vergessen habe, aber offensichtlich ist es ja nun ernsthafter Wille, es so auszugestalten. Da muss ich sagen, meine Damen und Herren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, wir reden immer davon, dass wir möglichst wenig Aufwand in der Verwaltung haben wollen und gerade an der Stelle produzieren Sie ein unverhältnismäßiges Mehr, denn Sie können nicht davon ausgehen, dass wir heute schon wissen, was die Abrechnung 2007 bringt. Deswegen können wir das Vorjahr nicht für 2008/2009 annehmen. Wir müssten dann zweimal rechnen für das Jahr 2007. Ich denke, das kann nicht im Sinne des Erfinders sein - bei aller Zeitnähe, die Sie offensichtlich da gewollt haben, wir müssen beim Vorvorjahr bleiben. Es ist sachgerecht, dass wir die zwei Jahre davon auch mit einbeziehen, das war ja auch eine Forderung der Spitzenverbände, um diese Spitzen und diese Täler im Rahmen der Gewerbesteuereinnahme vor allen Dingen etwas zu glätten. Also ich bitte darum, ziehen Sie diesen Antrag zurück, das wäre fatal, wenn man da noch mehr Verwaltungsaufwand produziert.

Eines will ich noch sagen, Herr Kuschel, zu den Hebesätzen mit den Steuern. Wir wollen doch realistisch bleiben bei den Gemeindezusammenlegungen, die wir alle für notwendig halten, weil wir sehen, was auch auf dem flachen Land demographisch passiert. Aus drei zusammengelegten kleinen Gemeinden wird noch lange keine Stadt wie Erfurt, die in einer anderen Prosperität ist. Wenn man schon Berlin jetzt mal nicht hernehmen will für den Vergleich, aber wenn ich meine Gemeinde im Landkreis anschaue, dann sind das Handwerksbetriebe, die dort angesiedelt sind, und dann sind das kleine und mittlere Unternehmen. Denen bürdet man doch mehr Gewerbesteuer auf, wenn man dieser Logik folgt. Also das möchte ich so nicht annehmen.

Ich möchte Sie auch noch um eines ganz dringlich bitten, Herr Kuschel, erwähnen Sie doch nicht immer diese Regelung mit der Kreditaufnahme, die nur im Vermögenshaushalt möglich ist bei den Gemeinden. Frau Diezel kommt sonst noch dazu und wird die abschaffen und das wäre doch die fatalste Lösung, die wir gemeindlich haben könnten, wenn es so geht

wie den Kämmerern vor vielen Jahren schon in Hessen, die sich dann den Gürtel nicht mehr um den Bauch gelegt haben, sondern um den Hals, weil die Kassenkredite sie erdrückt haben, und daneben eben auch laufende Kredite für den Verwaltungshaushalt. Das wünsche ich mir für unsere Gemeinden nicht, die sollen weiterhin sparsam bleiben und sollen schauen, wie sie mit dem zur Verfügung stehenden Geld auskommen. Wir wollen dazu etwas tun, dass es etwas mehr und dauerhaft konstant bleibt. Danke.

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich danke zunächst einmal Herrn Abgeordneten Wolfgang Fiedler. Er hat das nicht so eng hier gesehen wie die anderen - das Innenressort hat einen großen Haushalt mit sehr, sehr vielen Einzelpunkten -, während hier doch Herr Gentzel, Frau Taubert und auch Herr Kuschel das außerordentlich verengt auf wenige Punkte beschränkt haben und sich meistens in Polemik geübt haben. Lesen Sie doch einmal die Frankfurter Allgemeine Zeitung, das Feuilleton, und zwar vom 12. Dezember 2007 auf Seite 31, da ist ein Artikel über die Verrohung der Sitten im Internet nachzulesen, wo Leute beschimpft werden, beleidigt werden, verleumdet werden etc. und die Überschrift lautet: „Immer schön sachlich bleiben“. Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, sollte auch inhaltlich etwas mehr als Häme und Pöbelei zu bieten haben. Herr Gentzel ist derzeit nicht da, aber er kann das ja nachlesen. Ich werde nachher noch ein paar Sätze zu dem sagen, was Sie, Herr Kuschel, und was Herr Gentzel hier vorhin ausgeführt haben. Der Stellenwert der inneren Sicherheit in Thüringen zeigt sich durch einen schlichten Blick, man muss ihn nur tun, auf den Einzelplan 03. In diesem Jahr betragen die Ausgaben des Innenministeriums 462 Mio. €. 2008 werden es 12 Mio. € mehr und somit 474 Mio. € sein. 2009 steigt der Betrag nochmals um 14 Mio. € auf 488 Mio. €. Der Stellenwert, den die Regierungsfraktion der inneren Sicherheit beimisst, zeigt sich in Punkt 6 des Entschließungsantrags. 320 Polizeianwärter in den Jahren 2008 und 2009 sind ein wesentlicher Faktor für eine auch zukünftig leistungsfähige Polizei.

(Beifall CDU)

Das sollte man auch einmal würdigen. Wenn Sie sehen, was die Landesregierung vorher festgelegt hatte, 2006, 2007, 2008 und 2009 jeweils 120 Anwär

ter, das bedeutet 480 plus jetzt noch einmal die hinzukommenden 80, dann liegen wir bei 560 Anwärtern und dieses wird natürlich von Herrn Gentzel schlicht und ergreifend ausgeblendet und er behauptet, das würde nicht reichen. Da hat er wahrscheinlich noch gar nicht gemerkt, dass wir das so beschlossen haben, und damit versucht er dann, OPTOPOL schlechtzureden und die Polizei schlechtzureden. Damit wird die Polizei über genügend Personal verfügen, um die zukünftige Aufgabenbelastung bewältigen zu können. Dass Polizeivollzugsbeamte krank sein können, vorübergehend nur eingeschränkt vollzugsdiensttauglich sein können oder sich auf Fortbildungen befinden, wurde selbstverständlich bei den Planungen des Projekts OPTOPOL berücksichtigt. Die von Herrn Gentzel hier in die Luft gestellten Zahlen von 1.000 kranken, polizeidienstunfähigen oder zum Teil polizeidienstunfähigen Beamten ist falsch. Sie liegt wesentlich niedriger. Ich weise es ausdrücklich zurück, dass man versucht, diese Mitarbeiter, Polizeibeamte, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, härtest gearbeitet haben, einfach hier in eine Ecke zu schieben. Das ist eine Unverschämtheit.

(Beifall CDU)

Die insgesamt für die Landesverwaltung notwendigen Personaleinsparungen, Stichwort SSL, sind natürlich am Geschäftsbereich des Innenministeriums und somit auch an der Polizei nicht vorbeigegangen. Im Einzelplan sind im Vergleich zum Jahr 2005 insgesamt 390 Stellen abgebaut worden. Im Entwurf sind weitere 1.268 Stellen als „künftig wegfallend“ identifiziert worden; damit sind sie aber nicht weggefallen. Auch das ist so eine einseitige Sicht und zeigt mir, dass Herr Gentzel jedenfalls die Konzeption OPTOPOL bis heute nicht verstanden hat. Es wird ein längerer Pfad sein, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich nicht sofort in den Ruhestand oder in Pension gehen, sondern das dauert seine Zeit. Es wird im Jahr 2025 so sein, dass diese Zahl erreicht wird, die dazu führen wird, dass wir dann aufpassen und nachsteuern müssen. Das tun wir jetzt schon mit der Einstellung und Ausbildung von Anwärtern und das werden wir in den nächsten Jahren fortführen müssen je nach Situation, nach Terrorismusgefahren, nach der Arbeitsbelastung der Polizei ausgerichtet usw. Hier wird immer nur punktuell etwas herausgegriffen. Herr Gentzel marschiert irgendwohin, in eine Polizeistation, fragt einen Oberwachtmeister und sagt, ja, wie sieht denn das aus. Da erzählt er ihm was, dann kommt er zurück in den Landtag und versucht das zu verallgemeinern. Da fehlt es schlicht und ergreifend einfach an der Übersicht.

Auf der einen Seite steht der Einsatz für die innere Sicherheit, auf der anderen der Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, das ist klar und das machen wir

alle. Daran halten wir uns alle, egal, ob das jetzt Innenressort ist, Justizressort, Sozialressort, Kultusressort etc. Im Rahmen der Beratungen des Haushaltsentwurfs wurde hierzu ein tragfähiger Kompromiss gefunden. Mit dem zukünftig an den Belastungen ausgerichteten Personaleinsatz der Polizei werden wir organisatorisch angemessen auf die sich ändernden Bedingungen reagieren können. Gerade bei der Terrorismusbekämpfung gibt es derzeit personellen Bedarf. Es wird daher in diesem Bereich zu Neueinstellungen kommen. Das ist mit der Finanzministerin bereits besprochen worden. Sie hat das akzeptiert. Ich denke, das ist auch etwas Sinnvolles. Das machen alle Bundesländer, weil hier das Gefahrenpotenzial steigt.

Trotz erheblichen Zuwachses an finanziellen Mitteln im Einzelplan des Innenministers werden wir es in den nächsten beiden Jahren nicht einfach haben, die laufenden Verwaltungsausgaben leisten zu können. Für das Verfügungsbudget wurden auch für das Innenministerium sehr enge Grenzen gesetzt. Ein wichtiger Schritt zu einem effektiven und ausgabensenkenden Handeln ist jedoch die Umgestaltung der Polizeiorganisation im Rahmen des Projekts OPTOPOL. Hierdurch sollen nicht nur der Umfang der Stabs- und Verwaltungsstellen zugunsten der Basisdienststellen gestrafft, sondern durch den belastungsorientierten Einsatz auch die Effizienz der Polizeiarbeit erheblich verbessert werden. Es geht nicht an, dass in einer Polizeiinspektion oder Polizeidirektion dieselbe Anzahl von Mitarbeitern die doppelte Anzahl von Fällen zu bearbeiten hat. Das muss ausgeglichen werden und das steckt letztlich auch dahinter, dass man schaut, wie ist der einzelne Beamte belastet.

Die strukturellen Änderungen wurden im Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt. So sind im Kapitel des Polizeiverwaltungsamts keine Mittel mehr veranschlagt. Vielmehr wurden diese dort berücksichtigt, wo zukünftig die Aufgaben erfüllt werden, beispielsweise die Ausgaben für Informationstechnik beim Landeskriminalamt oder aber die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei, die dann nicht mehr vom Polizeiverwaltungsamt geführt wird, sondern sehr wahrscheinlich bei der Polizeidirektion in Nordhausen angebunden wird.

Auf einen weiteren positiven Punkt des Doppelhaushalts möchte ich hinweisen: Das im Jahr 2002 begonnene Jahresscheibenkonzept zu Stellenhebungen für den Polizeivollzugsdienst wird im kommenden Doppelhaushalt weitergeführt. Ziel ist es, im Polizeivollzugsdienst den Anteil des gehobenen Dienstes auf 38 Prozent und den des höheren Dienstes auf 2 Prozent zu steigern. Diesem Ziel kommen wir mit 136 Stellenhebungen näher. Die seit 2002 insgesamt umgesetzten 1.067 Stellenhebungen und die

damit geschaffenen Beförderungsmöglichkeiten sind auch ein wichtiger Impuls für die Motivation der Beamtinnen und Beamten. Die Notwendigkeit kontinuierlicher Investitionen wird im vorliegenden Entwurf des Doppelhaushalts auch im Polizeibereich berücksichtigt. Es ist für die Arbeit der Bereitschaftspolizei des Landeskriminalamts notwendig - der Abgeordnete Fiedler hat das bereits auch angeführt -, dass in der Kranichfelder Straße in Erfurt neu gebaut wird. Im Bauhaushalt wird die Realisierung dieser Maßnahme mit Ansätzen von 20,64 Mio. € und der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 32 Mio. € derzeit sichergestellt. Auch der Blick in das Kapitel des Innenministeriums im Einzelplan 18 unterstreicht die Bedeutung, die die Landesregierung der inneren Sicherheit beimisst. Waren hier für 2007 nur knapp 10 Mio. € für Baumaßnahmen im Geschäftsbereich des Innenministeriums vorgesehen, so wird dieser Betrag auf 17,3 Mio. € in 2008 und auf 26,1 Mio. € in 2009 steigen. In Weimar wird die Polizei Anfang 2008 in ein neues Gebäude einziehen und im Bildungszentrum der Polizei in Meiningen wird in Sporthalle und Raumschießanlage investiert werden. Des Weiteren wurde in Schmölln vor wenigen Wochen ein komplett saniertes Gebäude an die dortige Polizeistation übergeben.

(Beifall CDU)

Des Weiteren hat die PI Erfurt-Nord ein neues Gebäude erhalten. Sie sehen also, dass die Landesregierung auch in dem Baubereich sehr aktiv ist und nach und nach den Nachholbedarf der Polizei hier dann auch beseitigt. Denken Sie bitte an dieses Gebäude in Weimar, das derzeit unzuträgliche Unterbringung bedeutet; auch dieser Zustand, ich führte es an, wird sich in Bälde ändern.

Stichwort BOS-Digitalfunk: Bundesweit wird in den nächsten Jahren für Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben ein digitales Funknetz aufgebaut. In Thüringen soll dieses Netz spätestens bis zum Jahr 2010 installiert sein. Dann kann vor allem die Polizei auf ein modernes Kommunikationsnetz abhörsicher zurückgreifen, das einen erheblich verbesserten Datenaustausch zulässt. Für Aufbau und Betrieb sind Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen in Kapitel 03 03 veranschlagt. Insgesamt gehen wir für Aufbau und Betrieb in den nächsten 15 Jahren von Ausgaben in Höhe von 94,9 Mio. € aus.

Auch in 2008 und 2009 will die Landesregierung Maßnahmen für den Brandschutz auf hohem Niveau fördern. Als Maßstab für die Ausgabenhöhe dient das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer. Im Einzelplan 17 sind für beide Haushaltsjahre je 7 Mio. € dafür geplant. Demgegenüber sind im Entwurf des Einzelplans 03 in 2008 ca. 7,2 Mio. € und in 2009 ca. 8,2 Mio. € für Fahrzeuge, Häuser, die Jugendfeuer

wehr und die Tunnelsicherheit eingestellt. Hinzu kommen Ausgaben in Höhe von ca. 1,7 Mio. € für die Landesfeuerwehrschule pro Jahr. Zudem verstärkt das Land die Förderung der Jugendfeuerwehren wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Nachwuchsgewinnung und die Personalbestandssicherung in den Freiwilligen Feuerwehren. Die Mittel für Zuweisungen an Gemeinden zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr wurden bei der Planung 2008/2009 von bisher - da sollten Sie zuhören, Frau Berninger, wenn Sie da sind;

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Hinter Ihnen.)

entschuldigen Sie bitte, da kann ich Sie nicht sehen - 100.000 € jeweils auf 260.000 € erhöht und diese Mittel dienen auch dem von Ihnen angesprochenen Thema, nämlich der Bekämpfung des Rechtsextremismus, indem man junge Leute einer sinnvollen Tätigkeit zuführt, sie in Jugendfeuerwehren zu integrieren versucht. Dafür braucht man Ausbilder, dafür braucht man Menschen, die ehrenamtlich mitmachen. Ich denke, das ist ein Punkt.

Wir haben an verschiedensten Stellen - ich hätte es vielleicht nachher noch gesondert angesprochen - viele Projekte im Haushalt untergebracht, wo auch viel Geld fließt, was man nicht auf den ersten Blick erkennen kann. Deswegen war das vorhin auch kein Vorwurf von mir, es ist nicht gleich so zu erkennen. Die Polizei, der Verfassungsschutz haben jede Menge Präventionsprojekte, das Kultusministerium und das Justizministerium haben solche Projekte - all diese Dinge, die nebenbei laufen, Bücher, CDs, z.B. „Wölfe im Schafspelz“. Wir haben natürlich, dass das nicht vergessen wird, MOBIT gefördert, und zwar hat dies das Innenministerium und auch das Sozialministerium gemacht, wir hatten es aus Lotto-Toto-Mitteln gefördert. Wir haben uns nicht gescheut, das Geld hier sozusagen herauszuschneiden, weil es ja auch anderen damit entzogen worden ist. Wie ich hörte, hat die Landesstelle Gewaltprävention jetzt ebenfalls Mittel für MOBIT in ihrem Haushalt drin. Der Bund, das muss man auch sehen, hat erhebliche - es war ja erst vorgesehen, dass der Bund aufhört mit der Förderung - Mittel aufgenommen, nachdem ihm klar wurde, dass das doch eine sehr wichtige und sinnvolle Aufgabe ist. Ich habe auch gehört, bei dem vom Innenministerium geförderten Projekt, dass MOBIT hier sehr gute Arbeit geleistet hat. Das hat mich natürlich gefreut. Ich möchte von dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von MOBIT ausdrücklich dafür danken.

(Beifall DIE LINKE)

Die Aufgabenerfüllung im Katastrophenschutz wird mit Inkrafttreten des Artikels 2 des Thüringer Geset

zes zur Neuregelung des Brand- und Katastrophenschutzes vom 21.12.2006 den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Die ihnen dadurch entstehenden Aufwendungen sind in Form einer Auftragskostenpauschale angemessen finanziell ausgeglichen. Der mit diesem Gesetz im Zuständigkeitsbereich des für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums eingerichtete Katastrophenschutzfonds wird mit Inkrafttreten des Artikels 2 voraussichtlich am 01.01.2008 als Pflichtfonds ausgestaltet. Das Innenministerium hat entsprechend seiner Ermächtigung den Entwurf einer Verordnung zur näheren Regelung erarbeitet. Der Verordnungsentwurf befindet sich im Abstimmungs- und Anhörungsverfahren. Die notwendigen Mittel für den Pflichtbeitrag des Landes sind hier berücksichtigt.

Zur Finanzierung der Ausgaben für Flüchtlinge und Aussiedler sind im Entwurf 33,6 bzw. 27,6 Mio. € veranschlagt. Die Anzahl an Flüchtlingen und Aussiedlern ist allerdings weiter rückläufig. Die Landesregierung geht davon aus, dass die gegenüber den Vorjahren weiter zurückgehenden Ansätze ausreichend sein werden. Die aktuellen Ausgaben bescheinigen diesen Trend.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein paar Worte zum Kommunalen Finanzausgleich: Das vorliegende Finanzausgleichsgesetz bedeutet eine grundlegende Veränderung in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Um es nochmals zu betonen, Anlass der grundlegenden Novellierung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes war das auf eine Klage der SPD-Fraktion zurückzuführende Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juni 2005. Mit diesem Urteil setzte der Thüringer Verfassungsgerichtshof bundesweit einmalige Maßstäbe, die das Land bei der Sicherstellung der insgesamt angemessenen Finanzausstattung seiner Kommunen zwingend zu berücksichtigen hat. Vor allem legt das Gericht Wert darauf, dass der Maßstab für die Finanzausstattung der Kommunen nicht wie bisher ausschließlich die Höhe der Einnahmen des Landes ist, sondern sich die Leistungen des Landes im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs am Finanzbedarf der Kommunen orientieren müssen. Das ist einer der wesentlichen Punkte.

Der andere Punkt ist, dass es nachvollziehbar sein muss, also transparent sein muss. Das haben wir mit unserem Gesetz, mit der Novellierung jetzt auch getan, so dass diejenigen, die hierhergehen würden, würden sagen, wir bekommen zu wenig Geld, das reicht nicht aus, sondern sie müssen darlegen, dass hier die Berechnungen falsch sind und ähnliche Dinge mehr.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Machen wir und haben wir gemacht.)

Herr Kuschel, gemach, gemach. Dafür haben wir schon gesorgt, dass diese Berechnungen in Ordnung sind. Im Übrigen ist es falsch, was Sie vorhin gesagt haben, dass wir die Berechnungen der kommunalen Ebene nicht offengelegt hätten. Das ist in zig Gesprächen erörtert worden, die wussten das ganz genau, wie das berechnet ist. Bei Ihnen ist immer noch ein Restgedanke übrig geblieben, vielleicht ein Misstrauen, eine Vermutung oder irgendjemand hat Ihnen so was erzählt, das ist aber falsch.

Einen Schwerpunkt stellt hierbei - also Finanzbedarf zu ermitteln - die vom Gericht geforderte Ermittlung der Finanzausstattung natürlich zunächst im Wege eines transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens dar. Diese Voraussetzungen werden mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf erfüllt. Die einzelnen Verfahrens- und Berechnungsschritte zur Bestimmung der Höhe der insgesamt angemessenen Finanzausstattung der Kommunen sind in der Begründung zu § 3 des Gesetzentwurfs ausführlich dokumentiert. So ist für jeden auch nicht am Gesetzgebungsverfahren unmittelbar Beteiligten nachvollziehbar, welche Belange der Gesetzgeber mit welchem Gewicht bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat. Natürlich bietet die Vielzahl der das Entscheidungsergebnis bestimmten Determinanten auch eine entsprechende Angriffsfläche für Kritik. Dagegen habe ich nichts, das ist normal, das sollte auch so sein, aber nicht für Polemik und für Häme. Und das, Herr Kuschel, habe ich bei Ihnen vorhin irgendwo so mitschwingen hören und auch der Hinweis darauf, dass an dem letzten Samstag beim Landkreistag man mir vorgeworfen hätte, dass ich nicht die Argumente aufgenommen hätte. Natürlich habe ich das. Das, was Sie vorhin gesagt haben, dass der Ministerpräsident mich dort kritisiert hat - ich weiß nicht, ich muss da momentan nicht anwesend gewesen sein oder hatte einen Ausfall oder so etwas -, das ist schlicht falsch. Natürlich - und das ist doch selbstverständlich - vertritt der eine oder andere zu einzelnen Schritten der Bedarfsermittlung bzw. der vorgenommenen Gewichtung von bestimmten Indikatoren, wie zum Beispiel im Korridor, der Höhe der in Ansatz gebrachten Steuereinnahmen der Gemeinden oder der Höhe der angesetzten freiwilligen Leistungen eine andere Auffassung. Auch das ist normal, gehört in einer Demokratie dazu und es berechtigt nicht den Vorwurf, als hätte ich mir die übliche Statistik in diesem ehemaligen Land von 1989 zu eigen gemacht. Das ist also wirklich eine Unverfrorenheit ohne Gleichen, Herr Kuschel, das müssen Sie gerade sagen. Ich könnte jetzt mal in die Kiste greifen, was ich alles so von Ihnen weiß. Ich lasse das lieber sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber genau diese wichtige inhaltliche, zum Teil sicherlich auch leidenschaftlich geführte Auseinandersetzung ist deshalb erst möglich geworden, weil die Landesregierung über die einzelnen Schritte zur Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung so ausführlich und offen informiert hat. Das Urteil hat dadurch eine ausgesprochen positive Wirkung, indem nunmehr die Finanzausstattung der Kommunen nachvollziehbar und transparent gestaltet wird, und zwar unter Bezug auf deren konkreten Finanzbedarf. Wer etwas anderes zu behaupten oder durchzusetzen versucht, ignoriert die klaren, wenn auch gewiss nicht einfach umzusetzenden Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Ich denke hier vor allem an den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Finanzausgleichsgesetz, der unter anderem zum Ziel hatte, den Betrag, der insgesamt vom Land sicherzustellenden angemessenen Finanzausstattung der Kommunen in § 3 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes auf 2,56 Mrd. € im Jahr 2008 bzw. 2,66 Mrd. € im Jahr 2009 festzusetzen. Nicht, dass ich den Thüringer Kommunen eine über deren Bedarf liegende Finanzausstattung nicht gönnen würde, doch mutet die Begründung des SPD-Antrags sehr abenteuerlich an. So werden die im dortigen § 3 genannten Zahlen, ich zitiere: „Auf Basis eigener Berechnungen der SPD-Fraktion begründet“. Ich frage mich ernsthaft, ob überhaupt jemand in der SPD-Fraktion das zugegebenermaßen umfangreiche Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs verinnerlicht hat. Glauben Sie im Ernst, dass diese Begründung ausreicht, um nur annähernd die vom Thüringer Verfassungsgerichtshof gesetzten Kriterien zu erfüllen? Ich glaube es nicht.