Protocol of the Session on December 12, 2007

Panse und weiteren CDU-Abgeordneten. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Bitte genau zählen, sonst müssen wir es noch mal von vorn machen.)

Die Sanktionen kann man sich ja schon überlegen.

(Heiterkeit DIE LINKE)

25 Jastimmen. Die Gegenstimmen? Das ist eine große Mehrheit. Stimmenthaltungen? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 4/3651 - Neufassung -, der Antrag der SPD. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag? Es waren 13 Jastimmen, eine große Anzahl von Stimmen dagegen. Stimmenenthaltungen? Bei einer Reihe von Stimmenenthaltungen ist dieser Antrag abgelehnt.

Bitte Abgeordneter Schröter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich, die Abstimmung der einzelnen Ziffern des Änderungsantrags in der Drucksache 4/3598, und zwar auch noch den Punkt 2 getrennt nach den Buchstaben a und b.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 4/3598 Ziffer 1. Ziffer 1 betrifft die Ausnahmen. Sie haben den Antrag alle vor sich liegen, ich glaube nicht, dass ich das im Einzelnen hier vorlesen muss. „Das Rauchverbot für Vereinshäuser nach § 2 Nr. 7 gilt nicht für einräumige Vereinshäuser.“ „Das Rauchverbot für Gaststätten nach § 2 Nr. 10 gilt nicht für einräumige Gaststätten.“ usw. Das geht bis zur Ziff. 5, „Die Leiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 Nr. 3 Buchst. b können, sofern es sich um stationäre Hilfeeinrichtungen handelt, das Rauchen für junge Erwachsene in einem ausgewiesenen untergeordneten Bereich des Außengeländes gestatten. Dieser Bereich ist gesondert zu kennzeichnen.“

Ich lasse darüber abstimmen. Bitte, Abgeordneter Schröter.

Frau Präsidentin, in der Ziffer 1 bitten wir noch um die Abstimmung der Absätze 1 bis 4 und dann des Absatzes 5.

Also dann stimmen wir jetzt ab über Nr. 1 Abs. 1 bis 4, das geht bis „Die Leiter von Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 2 Nr. 2 und von Einrichtungen für ältere oder behinderte Menschen im Sinne des § 2 Nr. 6 können im Rahmen ihres Hausrechts Ausnahmen vom Rauchverbot zulassen, soweit es aus konzeptionellen oder therapeutischen Gründen angezeigt ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.“ Wer für diesen Antrag ist in dieser Ziffer mit den Absätzen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 29 Jastimmen. Wir bitten noch mal um das Handzeichen und wirklich die Arme hochheben, das ist von hier oben aus nicht so einfach. 29 Jastimmen. Wer ist gegen diesen Antrag? Ziffer 1 Absatz 1 bis 4 des Antrags ist mit Mehrheit abgelehnt. Ich frage noch nach den Enthaltungen. Einige Stimmenthaltungen.

Wir stimmen jetzt über die Ziffer 1 Absatz 5 ab: „Die Leiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 Nr. 3 Buchst. b können, sofern es sich um stationäre Hilfeeinrichtungen handelt, das Rauchen für junge Erwachsene in einem ausgewiesenen untergeordneten Bereich des Außengeländes gestatten. Dieser Bereich ist gesondert zu kennzeichnen.“ Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. 32 Jastimmen. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. 33 Neinstimmen. Ich frage nach den Enthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ziffer 2. Hier ist jetzt getrennte Abstimmung nach a) und b) beantragt worden. „a) Satz 1 erhält folgende Fassung: Entgegen dem Verbot nach § 3 Abs. 1 können Leiter von Einrichtungen nach § 2 Nr. 1, Leiter von Vereinsheimen nach § 2 Nr. 7 und Betreiber von Gaststätten nach § 2 Nr. 10 das Rauchen in einem Nebenraum gestatten.“ Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Behalten Sie bitte die Arme oben. 31 Jastimmen. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine Mehrheit von Stimmen. Damit ist dieser Punkt 2 a abgelehnt. Wer enthält sich der Stimme? Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Trotzdem ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Punkt 2 b, „Satz 3 erhält folgende Fassung: Satz 1 gilt auch für Gaststätten, die in der Betriebsart einer Dis

kothek oder nach Art einer Diskothek geführt werden, sofern sich in diesem Raum keine Tanzfläche befindet.“ Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. 39 Jastimmen. Die Gegenstimmen bitte. 38 Gegenstimmen, 39 Jastimmen.

(Unruhe CDU)

Stimmenthaltungen? Einige Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag angenommen für Diskotheken.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Nummer 4. Das wird zusammen abgestimmt mit dem Änderungsantrag in Drucksache 4/3649 von der Fraktion DIE LINKE, die Nummer 4 dieses Änderungsantrags. Da diese inhaltsgleich sind, stimmen wir über beide Punkte ab. Wer für Nummer 4 im Antrag der Drucksache 4/3598 ist zusammen mit dem Änderungsantrag in Drucksache 4/3649, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Die Gegenstimmen? Das war eine Mehrheit von Jastimmen. Stimmenthaltungen? Damit ist dieser Punkt angenommen mit einer Mehrheit von Jastimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/3595 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung der Änderungsanträge, die wir jetzt im Einzelnen abgestimmt hatten unter 4/3598 und 4/3651 - Neufassung. Wer für diese Beschlussempfehlung... Ja, bitte.

Frau Präsidentin, wir haben zu der Drucksache 4/3598 die Punkte 1 und 2 abgestimmt, die Punkte 3 und 4 haben wir nicht abgestimmt - die 4 haben wir jetzt mitgenommen, aber die 3 nicht.

(Zwischenrufe aus dem Hause)

Die 3 hat sich erledigt, Abgeordneter Blechschmidt, durch die vorherigen Abstimmungen.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/3595 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der eben durchgeführten Abstimmungen der Änderungsanträge. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist eine große Zahl von Jastimmen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wir zählen jetzt doch. Dann würde ich Sie bitten, dass noch einmal die Jastimmen die Hand heben.

(Unruhe im Hause)

Es waren 30 Gegenstimmen, weil Sie gefragt haben, aber lassen Sie uns bitte hier zählen. Ich bitte, dass Sie die Hand hochheben, das ist sehr schwer von hier oben zu erkennen.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Wie viele Neinstimmen hatten wir denn, Frau Prä- sidentin?)

30!

37 Jastimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist damit dieser Beschlussempfehlung zugestimmt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3244 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung, die wir eben angenommen haben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. 39 Jastimmen. Ich bitte jetzt die Hand zu erheben, wer gegen diesen Gesetzentwurf ist. 31 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie Ihre Stimme abgeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr macht den ländlichen Raum kaputt.)

40 Jastimmen. Wer gegen diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. 33 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt noch für eine halbe Stunde, also bis 19.30 Uhr, den Tagesordnungspunkt 9 auf

Fragestunde

Die erste Frage stellt Abgeordneter Nothnagel, DIE LINKE, in Drucksache 4/3547.

Traditionsfirma Thüringer Fischfeinkost Gebrüder Hopf GmbH im Südthüringer Floh-Seligenthal

Entsprechend einer Meldung der Zeitung „Freies Wort“ am 19. November 2007 soll die Firma Hopf GmbH im Südthüringer Floh-Seligenthal im März 2008 geschlossen und die Produktion nach Sarstedt in Niedersachsen verlagert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, womit die Konzernführung die Schließung der Traditionsfirma Thüringer Fischfeinkost Gebrüder Hopf GmbH in Südthüringen begründet?

2. Ist der Landesregierung bekannt, welche Maßnahmen veranlasst wurden, um sozialverträgliche Lösungen für die 60 betroffenen Mitarbeiter anzubieten?

3. Wurden an die im Mehrheitsbesitz der Nadler Feinkost GmbH befindliche Hopf GmbH Fördermittel ausgereicht, wenn ja, um welche Fördermittel handelt es sich (Bundes-, Landes-, ESF-Mittel) und in welcher Höhe wurden diese in welchem Jahr ausgereicht?

4. An welche Bedingungen war gegebenenfalls die Ausreichung der Fördermittel gebunden und wie wurden diese Kriterien erfüllt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Bitte, Herr Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat von der beabsichtigten Schließung des Unternehmens aus einer Veröffentlichung im Spiegel-Online am 20.11.2007 erfahren. In diesem Artikel wurde die bevorstehende Schließung mit der Befriedung der Interessen der Aktionäre begründet.

Zu Frage 2: Der Landesregierung ist derzeit nicht bekannt, ob und welche sozialverträglichen Lösungen für betroffene Mitarbeiter seitens der Konzernleitung angeboten wurden. Die Landesregierung arbeitet mit

den Gebrüdern Hopf an zukunftsfähigen Lösungsmöglichkeiten.

Zu Frage 3: Das Unternehmen in Floh-Seligenthal erhielt in den Jahren 1999 und 2001 aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ insgesamt rund 640.000 €. Der Betrag wurde vollständig ausgezahlt. Die GA-Förderung erfolgte zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und des Landes. Das letzte Projekt wurde zu 25 Prozent aus Bundes- und Landesmitteln und zu 50 Prozent aus EFRE-Mitteln unterstützt.

Zu Frage 4: Investitionsförderungen in der GA sind an die Realisierung der zur Förderung beantragten Investition, das Betreiben der Betriebsstätte und die im Förderantrag angegebene Schaffung und Besetzung von Dauerarbeitsplätzen gebunden. Diese unterliegen einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsprojekts. Diese Kriterien wurden durch das Unternehmen erfüllt. Eine Rückforderung von Fördermitteln aufgrund der Mittelverwendung ist daher ausgeschlossen.