Protocol of the Session on November 16, 2007

Frau Taubert, wenn Sie das wirklich ernst meinen, müssten Sie die von der Landesregierung vorgeschlagene Neuregelung grundsätzlich ablehnen, weil die Landesregierung vorsieht, dass in der Satzung künftig entweder die sofortige Fälligkeit der Beiträge oder Stundung in bis zu 20 Jahresraten geregelt werden kann und wenn gestundet wird, können die Gemeinden auf die Stundungszinsen verzichten. Die Landesregierung schlägt genau nichts anderes als das vor, was wir aufgegriffen haben. Deswegen verstehe ich nicht, warum wir dann im Grunde genommen die Gemeinden an den Rand des Ruins treiben und die Landesregierung angeblich nicht. Aber das werden wir dann im Gesetzgebungsverfahren sicherlich noch einmal behandeln. Wir sagen

auch, - weil der Innenminister hier gesagt hat, allgemeine Ratlosigkeit außer bei der Landesregierung -, diese Wahrnehmung durch Sie verwundert mich nicht. Sie leben in einer anderen Welt. Sie leben in einer anderen Welt, Ihnen fehlen die Bürgerkontakte und ausschließlich Politik aus Loserblattsammlung zu machen, funktioniert eben nicht. Ich hatte ja schon mal gesagt, Sie wechseln ja so oft Ihren Staatssekretär, der kommt gar nicht nach, die Losenblattsammlungen zu aktualisieren. Damit leben Sie natürlich immer in einer anderen Welt. Da kommen Sie natürlich zu solchen Einschätzungen, dass Sie der Auffassung sind, nur Sie haben Lösungen und wir nicht.

Was haben wir denn vorgeschlagen? Wir haben das vorgeschlagen, was es in der Bundesrepublik schon gibt, was die CDU in dieser Bundesrepublik schon realisiert hat. Wir haben eine Gesetzessituation aufgegriffen, die im Saarland unter der Regierung der CDU von Herrn Müller eingeführt wurde. Warum haben Sie da keine Probleme? In Sachsen hat die CDU mit absoluter Mehrheit das Kommunalabgabengesetz so gestaltet, dass dort die Gerichte zur Auffassung kommen, die Gemeinden haben tatsächlich ein Ermessen, ob und in welcher Höhe sie erheben. Warum greifen Sie das nicht auf, sondern behaupten hier, Sie hätten eine Lösung? Sie dokumentieren nur noch mal das, was jetzt schon möglich ist und disziplinieren etwas Ihre kommunalen Aufsichtsbehörden, mehr machen Sie doch nicht. Das ist doch keine Konzept-Disziplinierung von Kommunalaufsichtsbehörden. Ein Konzept wäre doch eine grundsätzliche Lösung. Sie als Jurist, Herr Innenminister, müssen doch mal sagen, diese rückwirkende Erhebung, der Eingriff des Staates in abgeschlossene Tatbestände, das kann doch nicht Rechtsstaatsprinzip sein. Sie höhlen die Demokratie aus.

(Beifall DIE LINKE)

Die Leute haben kein Vertrauen mehr in diesen Staat, wenn sie nach Jahren damit rechnen müssen, für eine Maßnahme noch zur Kasse gebeten zu werden, wo die Bürgermeister sich früher hingestellt und gesagt haben, das kostet euch nichts. Das ist doch das und das lösen Sie nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter, einen kleinen Moment bitte. Ich darf doch mal um Ruhe bitten. Auch zu später Stunde sollten wir uns gegenseitig noch zuhören. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin. Noch ein Letztes, Herr Innenminister, dass Sie das noch aufgreifen, das stellt ja wirklich auch Ihre Kompetenz als Jurist infrage. Ich dachte immer, Sie sind zwar für mich nicht der geeignete Innenminister dieses Landes, aber ich habe ja immer noch Achtung vor Ihrem juristischen Sachverstand gehabt. Wenn Sie uns hier unterstellen, wir würden auch die Gemeinden in die Gefahr bringen, dass Straßenausbaubeiträge verjähren, wollen Sie denn von mir wirklich einen Vortrag hören über den Unterschied zwischen der Festsetzung einer Beitragsschuld und der Leistung, also deren Vollzug und der Fälligkeit?

Natürlich wissen wir, um die Verjährung nicht eintreten zu lassen, dass die Gemeinden Beiträge festsetzen können. Aber wir wollen doch etwas anderes. Ein Beitragsmoratorium berührt doch gar nicht die Festsetzung von Beiträgen, sondern den Vollzug, also die Leistungsphase. Da macht doch die Abgabenordnung eindeutige Unterschiede. Über § 15 Kommunalabgabengesetz wenden wir doch diese Regelung der Abgabenordnung für das Kommunalabgabengesetz an. Sie wollen hier offensichtlich die Öffentlichkeit, vor allen Dingen die Kommunen, in hohem Maße verunsichern, indem Sie solche Szenarien entwickeln, die jenseits von dem sind, was wir wirklich wollen.

Ich möchte es noch mal zusammenfassen: Wir wollen auch keinen Zwang, dass alle Gemeinden hier keine Beiträge mehr erheben. Ich bitte, da noch mal die Begründung zu lesen. Wir wollen genau das, was der Ministerpräsident 2004 gemacht hat, nämlich den Gemeinden die Möglichkeit eröffnen. Die Gemeinden, die wollen, sollen jetzt zunächst auf den Vollzug der Bescheide verzichten, warten bis die gesetzlichen Neuregelungen da sind und die dann anwenden, natürlich auch mit der Konsequenz, dass sie zwischenzeitlich auf Einnahmen verzichten. Und die Gemeinde, die das nicht vollziehen will, die muss das mit Ihren Bürgern klären. Wir haben doch gegenwärtig das Problem, dass die Kommunalaufsichten, also Landesbehörden, drücken. Da sollen Sie nur Ordnung schaffen, dass Sie Ihre Kommunalaufsichtsbehörden darüber in Kenntnis setzen und sagen, wartet ab, wir wollen bessere Regelungen. Wir wollen, dass diese besseren Regelungen für alle zur Anwendung kommen und nicht, dass jetzt noch was vollzogen wird, was in sechs Monaten dann durch die gesetzliche Neuregelung überholt ist.

Noch ein Letztes, was die Gefährdung von Straßenbaumaßnahmen betrifft: Mal unabhängig davon, dass wir uns gegenwärtig in einer günstigen Situation befinden, indem nämlich aufgrund der Witterungsbedingungen und der Planung der Gemeinden

nicht damit zu rechnen ist, dass bis in das Frühjahr hinein ein umfassendes Investitionsprogramm „Straßenausbau“ stattfindet. Ich meine, in diesem Land ist alles möglich. Es kann auch sein, dass die jetzt auf dem Rennsteig anfangen, Straßen zu bauen. Ich gehe mal davon aus, dort sind genügend vernünftige Kommunalpolitiker, die sagen, wir fangen mal wieder im Frühjahr an, da sind wir in einer günstigen Situation. Hinzu kommt natürlich, das ist klar, wenn ein Moratorium läuft, dann müssen wir als Gesetzgeber auch möglichst handeln. Wir können uns also nicht endlos Zeit geben. Das heißt, es würde auch an uns ein bisschen die Anforderung formuliert, möglichst schnell zu handeln. Aber auch das, glaube ich, was die SPD hier als Szenario entwickelt hat, dass jetzt durch ein solches Moratorium angeblich alle Straßenbaumaßnahmen gestoppt werden müssten, hat mit den Realitäten vor Ort auch nichts mehr zu tun. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat die Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen nicht nur nicht, was Sie tun, Sie wissen auch nicht, was Sie geschrieben haben, Herr Kuschel.

(Beifall CDU)

„Die Landesregierung wird aufgefordert“, steht in diesem Antrag - ich will das vorlesen, damit das auch jeder noch einmal weiß -, „bis zum Inkrafttreten der von der Landesregierung angekündigten Änderungen im Zusammenhang mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen die Erhebung der Straßenausbaubeiträge durch die Thüringer Gemeinden auszusetzen.“ Da steht nichts, dass man die Möglichkeit oder irgendetwas haben kann, was Sie jetzt hier in Ihren eigenen Antrag hineininterpretiert haben. Sie fordern auf, dass die Straßenausbaubeitragserhebung in ganz Thüringen ausgesetzt wird. Nun erklären Sie mir einmal, was das mit dem zu tun hat, was Sie gesagt haben? Sie haben etwas völlig anderes erzählt als das, was Sie aufgeschrieben haben.

(Beifall CDU, SPD)

Da muss man doch wirklich sagen, mehr als Populismus ist das doch überhaupt nicht, es ist kein ernsthafter Lösungsversuch.

(Beifall CDU, SPD)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht mehr vor. Das Wort hat noch einmal Minister Dr. Gasser.

Sie haben genau das Richtige gesagt, Frau Taubert. Das ist das, was man hieran in der Tat bemängeln muss. Herr Kuschel versuchte eben, die Aufforderung zum Rechtsbruch, die hier enthalten ist, noch etwas zu bemänteln. Er hat sich dabei echauffiert. Jetzt kann ich mir in etwa vorstellen, wie er an der Spitze der Züge durch den Thüringer Wald zog mit Hetztiraden, jetzt kann ich mir das in etwa vorstellen. Herr Kuschel, Sie haben ein Problem, Sie hören nicht zu.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Eins?)

Bei anderen sagt man gelegentlich, sie haben einen Tunnelblick, aber Sie hören nicht zu. Ich habe vorhin gesagt, und zwar sehr klar und deutlich, dass es jeder hören konnte, (Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wer hö- ren konnte, wollte.)

dass das Kabinett eine Richtungsentscheidung am 30.10. getroffen hat und dass daraufhin durch Schreiben des Thüringer Innenministeriums die Kommunalaufsichtsbehörden angehalten wurden, Maßnahmen im Straßenausbaubeitragsrecht noch einmal zurückzustellen, soweit sie nicht zur Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungsvollzugs unaufschiebbar sind - Stichwort Verjährung. Nehmen Sie es doch einmal zur Kenntnis, Herr Kuschel, und sprechen Sie nicht einfach ins Leere hinein, wolkig und nichts steckt dahinter.

Das Zweite ist: Was hat denn der Wechsel von Staatssekretären mit Straßenausbaubeiträgen zu tun? Das würde ich einmal gern wissen.

Dann möchte ich noch eines sagen: Sie haben uns hier vorgeworfen, dass wir im Grunde genommen dieses Problem noch nicht gelöst haben. Das ist ja die Heuchelei pur. Seit 1992 funktioniert das hier so. Jetzt kommen Sie dazu und hetzen die Leute auf in Thüringen und dann verlangen Sie von uns, dass wir dieses schwierige Problem auf der Stelle lösen. Das ist Heuchelei in höchstem Maße.

(Beifall CDU)

Dann haben Sie behauptet - Herr Kuschel, ich will jetzt Ihnen und dem Plenum einmal zeigen, wie Sie arbeiten, wie Sie im Plenum arbeiten -, dass wir im Jahre 2004, aufgehetzt durch den Ministerpräsiden

ten, ein Beitragsmoratorium rechtswidrigerweise verfügt, beschlossen oder was auch immer hätten. Das ist schlicht falsch. Der Ministerpräsident hat eine Bitte geäußert und dem ist die kommunale Ebene nachgekommen. Also verbreiten Sie nicht solche Unwahrheiten, sonst werde ich allmählich etwas lauter.

(Beifall CDU)

Und noch mal zu Ihrem Antrag.

(Unruhe SPD)

Man braucht - Herr Kuschel, jetzt versuche ich noch mal, Ihnen die eine oder andere Grundlage näherzubringen - eine gesetzliche Grundlage. Eine Regierung kann nicht einfach anordnen. Der Landtag kann nicht einfach anordnen, ihr habt das so oder so zu machen, und zwar liegt das daran, dass es einen Grundsatz des Verfassungsrechts gibt, den Gesetzesvorbehalt. Man braucht, wenn man eine Satzung macht, eine gesetzliche Regelung. Und das ist richtig so, weil es in Grundrechte des Bürgers eingreift. Das ist hier notwendig. Zum Zweiten ist es notwendig, weil die Bürger, die Bürgermeister vor Ort auch Rechtssicherheit brauchen - ein ganz wichtiges Gut, was man gar nicht unterschätzen kann.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich will das gerade hier zu Ende führen, dann überlege ich mir das, wer die Frage stellt.

Dann frage ich noch mal.

Und dann hatten Sie noch gesagt, was ich als Innenminister an Szenarien entwickle, sei weg von der tatsächlichen Situation. Das kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen, was Sie damit meinen. Das ist auch so etwas, was schlicht und ergreifend in die Welt gesetzt worden ist, um hier zu diffamieren. Und dann sagten Sie noch, die Kommunalaufsicht drücke massiv auf die Bürgermeister, um Beiträge erheben zu lassen. Das ist schlicht falsch. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, was wir unternommen haben, wo wir sie aufgefordert haben, das nicht zu tun - und dem kommen sie auch mittlerweile nach. Ich wollte das nur hier mal darlegen, wie Ihre Arbeitsweise ist, die ich in keiner Weise akzeptieren kann.

(Beifall CDU)

Abgeordneter Kuschel wollte eine Frage stellen. Der Minister ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Frage mehr gestellt wird, und ich habe jetzt auch keine Redemeldungen mehr.

Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Eine Ausschussüberweisung des Antrags ist nicht gestellt worden. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3508. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und rufe auf Tagesordnungspunkt 11

Flüchtlinge gleichberechtigt behandeln - Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Bargeld gewähren Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3505 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3534 -

Die Begründung des Antrags wurde nicht angezeigt. Die Landesregierung möchte gern Sofortbericht zu Nr. 1 des Antrags erstatten, das Wort für die Landesregierung hat Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung: Zunächst muss man sich noch einmal die Gründe in Erinnerung rufen, die zum Asylbewerberleistungsgesetz geführt haben. Politisch Verfolgte genießen Asyl. Dem in Artikel 16 a unserer Verfassung verbürgten Asylgrundrecht kam in der Geschichte der Bundesrepublik stets eine besondere Bedeutung zu. So suchten bislang mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland um Asyl nach. Deren Anträge wurden und Sie werden umfassend geprüft sowie den Asylbewerbern die für die Dauer dieses Verfahrens benötigten Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt. Die in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen zeigen aber auch, dass nicht jeder, der eine Anerkennung begehrt, auch tatsächlich politisch verfolgt ist. Wir sollten uns noch sehr genau an die in den 90er-Jahren geführte politische Debatte um Asylmissbrauch und Wirtschaftsflüchtlinge erinnern. Anfang der 90er-Jahre stellten jährlich mehrere Hunderttausend Personen einen Asyl

antrag. Anerkannt wurden davon aber weit weniger als 10 Prozent. Im Ergebnis des im Jahre 1992 vereinbarten Asylkompromisses wurde u.a. im darauffolgenden Jahr das Asylbewerberleistungsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip eingeführt sowie eine Absenkung des Leistungsniveaus für Asylbewerber vorgenommen. Damit sollte einer rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung aus wirtschaftlichen Gründen entgegengewirkt werden. Weder vom Bund noch von den Ländern, um das deutlich zu sagen, wird ernsthaft eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes erwogen, und das aus gutem Grund. Zwar ist die Anzahl der Asylantragsteller in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen, doch noch immer werden nur wenige Asylbewerber tatsächlich als politisch Verfolgte im Sinne des Grundgesetzes anerkannt. Viele kommen auch aus wirtschaftlichen Gründen. Es ist deswegen nach wie vor richtig, diesem Personenkreis keine wirtschaftlichen Anreize zu geben. Aus diesem Grund ist der Forderung der Fraktion DIE LINKE nach einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes eine klare Absage zu erteilen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mich verwundert schon sehr, dass die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, denen die gegenwärtige Rechtslage, die ich gerade noch einmal geschildert habe, bekannt sein dürfte, eine Aufhebung des in den Thüringer Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Asylbewerberleistungsgesetzes normierten Sachleistungsprinzips fordern. Die Forderung, das Sachleistungsprinzip und den Vorrang des Sachleistungsprinzips vor der Bargeldzahlung generell aufzugeben und stattdessen eine Bargeldzahlung an die Asylbewerber auszureichen, ist eine Aufforderung zum Verstoß gegen geltendes Recht. Mit Ihrem Entschließungsantrag unterstellen Sie, dass die vom Landesverwaltungsamt vorgegebene Anwendung des geänderten Asylbewerberleistungsgesetzes rechtswidrig ist.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Genau!)

Mit einem derartigen Urteil sollte man nicht vorschnell bei der Hand sein. Es lohnt sich vielleicht, einen Blick in das Gesetz zu werfen. Nach dem eindeutigen Wortlaut § 2 Asylbewerberleistungsgesetz kommen nämlich erhöhte Sachleistungen erst dann in Betracht, wenn über einen Zeitraum von insgesamt 48 Monaten abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen worden sind. Es ist nicht möglich, wie von Ihnen gefordert, in diesen Zeitraum auch die Monate mit einzubeziehen, in denen die Asylbewerber höhere Leistungen erhalten haben. Von der Möglichkeit, eine Übergangsregelung aufzunehmen, hat der Bundesgesetzgeber keinen Gebrauch gemacht. Das mag man zwar be

dauern, aber es ist gleichwohl zu respektieren. Diese Auffassung der Landesregierung zum Vorrang der Sachleistungen wird im Übrigen auch ganz eindeutig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das ja für das Asylbewerberleistungsgesetz und die damit zusammenhängenden Fragen zuständig ist, geteilt. In welcher Form dann die Landkreise und kreisfreien Städte unseres Freistaats Leistungen an Asylbewerber ausgeben, dazu wurde erst unlängst Stellung genommen. Insofern verweise ich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1102 der Abgeordneten Berninger.

Noch ein letztes Wort zu Ihrem Entschließungsantrag. Eine in Ihrem Antrag geforderte Rücknahme des Rundschreibens des Landesverwaltungsamts kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil dieses Rundschreiben, wie ich hoffe deutlich gemacht zu haben, rechtmäßig ist. Daher ist auch Ihr Entschließungsantrag abzulehnen. Vielen Dank.