Protocol of the Session on October 11, 2007

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3141 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3412 ab. Wer ist dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Gegenstimme und eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für den Gesetzentwurf, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Eine Reihe von Stimmenthaltungen, 1 Gegenstimme. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 a

Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Heilberufegesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3322 -

dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/3415 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Gumprecht aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung hat mit Drucksache 4/3322 den Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes und anderer Gesetze“ am 20. September in das Plenum eingebracht. Der Landtag hat diesen Entwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Das Gesetz folgt im Wesentlichen den vom Europäischen Parlament vorgegebenen Regelungen. Betroffen sind drei Thüringer Landesgesetze: das Heilberufegesetz, das Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens und das Hebammengesetz. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2007 darüber beraten. Wir wurden von der Landesregierung über den Umfang der im Vorfeld beteiligten Institutionen, die angehört wurden, informiert und auch über die geringe Anzahl der Hinweise, die in das Gesetz eingebracht werden konnten. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfs.

(Beifall CDU)

Danke für die Berichterstattung. Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung.

Es wird abgestimmt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, der Ihnen in Drucksache 4/3322 und mit der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3415 vorliegt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, seine Stimme durch Erheben von den Plätzen abzugeben. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen wor

den.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Lehrerbildungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3405 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung für ihren Gesetzentwurf? Bitte, Herr Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung legt Ihnen mit Drucksache 4/3405 den Entwurf eines Thüringer Lehrerbildungsgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ziel ist es, auf diesem Weg der stetigen Verbesserung der Qualität von Schule und Unterricht weiter fortzufahren. Dazu gehört es, den neuen Anforderungen, die sich aus der Weiterentwicklung von Schule und Unterricht ergeben, auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagogen gerecht zu werden.

Meine Damen und Herren, der Lehrerberuf ist zugleich ein anspruchsvoller wie ein schöner Beruf. Ich brauche Ihnen nicht zu erzählen, wie viel Freude es macht, jungen Menschen ein Stück von dieser Welt zu erklären, das Staunen und die Neugier zu erleben, mit der sich junge Leute ihren Weg erschließen, die Befriedigung, die sich einstellt, wenn man mit Kindern und Jugendlichen einen Weg gegangen ist und hinterher sagen kann, es hat sich gelohnt, sie haben etwas gelernt, etwas aus ihren Fähigkeiten, Begabungen und Neigungen gemacht. Um das zu erreichen, braucht es neben vernünftigen Rahmenbedingungen die Mithilfe des Elternhauses, eine allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz von Schule und Bildung und vor allem gute Lehrer, Lehrer, die mit der Lust und Last ihres Berufsbilds gleichermaßen umgehen können. Die Anforderungen sind in der Tat hoch. Neben dem Unterrichten, also bilden und erziehen, soll er diagnostizieren, beraten, fördern, beurteilen, führen, organisieren, Verantwortung übernehmen, mitwirken an der innovativen Schulentwicklung und um ständige Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen bemüht sein - Anforderungen, die in der Öffentlichkeit selten gesehen und noch seltener gewürdigt werden. Ich will deshalb ausdrücklich an dieser Stelle die Gelegenheit wahrnehmen, unseren Thüringer Lehrerinnen und Lehrern für ihre Arbeit zu danken.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Die Rahmenbedingungen, die hier im Landtag und im Kultusministerium gesetzt werden, sind das ei

ne, sie mit Leben zu erfüllen und konkret jeden Tag mit unseren Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, ist das andere. Beides muss gut gemacht werden, um für die Zukunft junger Menschen und auch des Landes erfolgreich zu sein.

Meine Damen und Herren, wenn in Deutschland manche neidisch auf unser Thüringer Schulsystem schauen und sich auch manches von uns kopieren, dann liegt das daran, dass wir in der Vergangenheit gemeinsam viel richtig gemacht haben. Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben dazu einen großen Teil beigetragen durch die konkrete Arbeit in den Schulen, aber auch durch den permanenten Dialogprozess mit der Politik, um gemeinsam weiter voranzukommen.

Meine Damen und Herren, die Schule der Zukunft wird, davon bin ich fest überzeugt, durch ein neues Leitbild geprägt sein. Neben den klassischen Grundfertigkeiten werden die Methoden moderner Wissensaneignung zentrale Bedeutung erlangen. Damit rückt sogleich die Fähigkeit zur Eigenverantwortung und zur Selbstorganisation des Lernenden in den Mittelpunkt. Die Aufgaben des Lehrers werden sich dadurch ebenfalls wandeln. Er wird nicht mehr nur Wissensvermittler sein, sondern immer mehr auch Initiator und Moderator von selbstständigen und gruppenorientieren Lernprozessen werden. Darauf müssen wir unsere Lehrer aber dann auch vernünftig vorbereiten, und zwar schon während der Ausbildung und nicht erst danach. Wenn sich das Lernen an unseren Schulen ändern soll, muss sich also auch die Lehrerausbildung an unseren Hochschulen ändern. Dazu gehört übrigens, dass die Lehramtsstudenten schon während ihres Studiums verstärkt Unterrichtserfahrung sammeln und nicht erst nach ihrem Studium, wo dann viele erschreckt merken, dass sie für den gewählten Beruf eigentlich nicht recht geeignet sind.

Kern aller Überlegungen, wie man Schule verbessern kann, sind immer die Lehrerinnen und Lehrer. Keine öffentliche Einrichtung, kein privates Unternehmen ist so abhängig vom Können und Wollen der Menschen, die in ihnen arbeiten, wie die Schulen von den Lehrerinnen und Lehrern. Um es klar zu sagen, wir können noch so gute Gesetze machen, wir können die Rahmenbedingungen, die Ausstattung der Schulen, das Umfeld immer weiter verbessern, nützen wird das alles nur dann, wenn die Einstellung der in der Schule mit den Kindern arbeitenden Menschen stimmt, wenn sie die Offenheit mitbringen, dass Kinder unser aller Zukunft sind. Lehrer sind die wichtigsten Akteure an den Schulen, wie es die OECD-Lehrerstudie „Attracting, Developing and Retaining Effektive Teachers“ ausgedrückt hat. Sie analysiert detailliert die Personalgewinnung, die berufliche Entwicklung, Weiterbildung usw. in den

unterschiedlichen Schulsystemen der teilnehmenden Länder,

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Den letzten Satz möchte ich noch mal hören.)

untersucht den Lehrerarbeitsmarkt, betrachtet die Laufbahnstrukturen und Anreize für Lehrer, beurteilt Schulleitung und Schulmanagement sowie die Evaluierung der Schulen und damit auch der Lehrerleistung und die Rechenschaftslegung darüber.

Frau Kollegin Klaubert, im Protokoll können Sie diesen Satz noch einmal nachlesen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Ich wollte es doch hören.)

Auch die Enquetekommission des Thüringer Landtags „Erziehung und Bildung in Thüringen“ hat wichtige Hinweise zur Verbesserung von Schulqualität gegeben. Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten hat das Kultusministerium ein Gesamtkonzept zur Reform der Ausbildung des pädagogischen Personals erarbeitet. Schwerpunkte sind hier ein neues Lehrerleitbild, verbesserte Lehrerausbildung sowie Lehrerfort- und -weiterbildung, eine Verbesserung der Laufbahnstruktur, Stärkung der Rechenschaftslegung und Verbesserung des schulischen Managements. Wenn wir - ich glaube, das sagen zu können - auch bisher gute Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet haben, auch wenn selbstverständlich bisher vielfältige und qualitativ hochwertige Möglichkeiten für unsere Pädagogen bestanden, sich fort- und weiterzubilden, so ist es doch an der Zeit, mit einem neuen Gesetz die Aus-, Fort- und Weiterbildung auf eine neue Grundlage zu stellen. Bisher werden die Grundlagen der Lehrerausbildung sowie die Fort- und Weiterbildung vor allem im Thüringer Schulgesetz geregelt. Die dort niedergelegten Regeln sind seit dem Inkrafttreten des vorläufigen Bildungsgesetzes im Jahre 1991 im Wesentlichen unverändert geblieben. Sie beschränken sich auf die §§ 35 und 36 des Schulgesetzes und die entsprechenden Verordnungsermächtigungen, aufgeführt in § 60 des Gesetzes. Diese Regelungen reichen künftig nicht mehr aus, um die Ansprüche einer qualitativen Weiterentwicklung der Lehrerbildung zu gewährleisten. Dies gilt vor allem, weil sich unsere Schulen und Hochschulen stetig weiterentwickeln. So sind die Veränderungen in der ersten Phase der Lehrerbildung, die sich durch die Einführung von Bachelor- und Masterstrukturen sowie die Modularisierung der Studiengänge ergeben, zu berücksichtigen. Die Gewährleistung der staatlichen Schulaufsicht im Verhältnis zur Hochschulautonomie erfordert bei diesen neuen, von den Hochschulen geregelten lehramtsbezogenen Hochschulstudiengängen neue gesetzliche Re

gelungen, die bisher nicht existierten. Unter diesem Gesichtspunkt und unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens ist es darüber hinaus fachlich erforderlich, die einzelnen Phasen der Lehrerbildung inhaltlich zu systematisieren sowie ihr Verhältnis zueinander neu zu definieren. Hinzu kommen Reformüberlegungen der Kultusministerkonferenz zur näheren Abstimmung der einzelnen Phasen der Lehrerbildung untereinander. Insbesondere ist es erforderlich, die Inhalte und Ziele der dritten Phase der Fort- und Weiterbildung und deren Bedeutung für die Personalentwicklung neu zu bestimmen. Zusammengenommen erfordern diese Gründe ein neues, eigenständiges Gesetz, welches auch aufgrund seines Umfangs nicht mehr wie bisher in das Thüringer Schulgesetz integriert werden kann. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt alle diese Aspekte. Er basiert auf den bewährten Erfahrungen einer dreiphasigen Lehrerbildung, berücksichtigt die Empfehlungen der Enquetekommission des Landtags „Erziehung und Bildung in Thüringen“ sowie die OECD-Studien zur Lehrerbildung. Weiterhin dient der Gesetzentwurf der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG für den Beruf des Lehrers der Europäischen Gemeinschaft.

Meine Damen und Herren, künftig sollen die drei Phasen - Studium, Vorbereitungsdienst sowie Fort- und Weiterbildung - stärker miteinander verzahnt werden. Der Gesetzentwurf definiert als erste Phase das Studium, welches neben der ersten Staatsprüfung auch mit einem konsekutiven Bachelor-/Masterabschluss oder einem Bachelorabschluss abgeschlossen werden kann. Die zweite Phase der Lehrerbildung ist ein schulartbezogener Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Die dritte Phase bildet die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung einschließlich der Berufseingangsphase. Die stärkere inhaltliche und organisatorische Verzahnung der Phasen soll helfen, den Praxisbezug zu stärken und die innovative Erprobung von unterschiedlichen Ausbildungsformen zu fördern. Die im Gesetzentwurf enthaltenen landesspezifischen Vorgaben sehen deshalb für das Studium aller Lehrämter schulpraktische Studien im Umfang von 30 Leistungspunkten vor, um damit unter anderem ein Praxissemester für Lehramtsstudierende zu ermöglichen. Durch die Koordinierung universitärer und berufspraktischer Ausbildung soll ein systematischer kumulativer Erfahrungs- und Kompetenzaufbau zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer entstehen. Des Weiteren wird eine systematische Kompetenzentwicklung auf der Grundlage verbindlicher Standards gefördert, die den Bedürfnissen der Schule und der Schulentwicklung gerecht wird. Unter Einbeziehung der Dauer der pädagogisch-praktischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst und der Möglichkeit der Verkürzung durch Anrechnung von schulpraktischen Studien soll erreicht werden, dass die Gesamtausbil

dungszeit für die einzelnen Lehrämter im Vergleich zur bisherigen Lehrerausbildung mindestens gleich bleibt, sich sogar künftig verkürzen kann. Mit einer Regelausbildungszeit von bis zu sieben Jahren ist Deutschland Spitzenreiter in der Welt. Meine Damen und Herren, das kann nicht dauerhaft so bleiben.

(Beifall CDU)

Zu dem Entwurf wurden im schriftlichen Verfahren die Universitäten und Fachhochschulen des Freistaats, die staatlichen Schulämter, die staatlichen Studienseminare für Lehrerausbildung, das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, die Gewerkschaften, der Thüringer Beamtenbund, die Lehrerverbände, die Kirchen, die kommunalen Spitzenverbände, die Landeselternvertretung, der Landesjugendring, der Landesschulbeirat, die Landesschülervertretung, das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung, der Thüringer Volkshochschulverband, der Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen sowie der Verband der Wirtschaft angehört.

Am 29. und 31. August fanden mit den gerade genannten Einrichtungen des Kultusministeriums, den Universitäten, den schulischen Mitwirkungsgremien sowie mit Gewerkschaften und Verbänden zusätzlich mündliche Anhörungen statt. Dabei fand der Gesetzentwurf bei allen Angehörten, die zum Entwurf Stellung genommen haben, grundsätzlich eine breite Zustimmung. Etliche der von den Angehörten unterbreiteten Vorschläge wurden in den Ihnen nun vorgelegten Entwurf aufgenommen. Den Anregungen verschiedener Universitäten folgend, wurde der Spielraum für Abweichungen von den in den Rahmenvorgaben vorgegebenen Studienanteilen mit Ausnahme der fachdidaktischen und schulpraktischen Studienanteile von 10 auf 15 Prozent erweitert. Auf Anregung von Schulämtern und des Landesjugendrings wurden die Vorgaben für das Lehramt an Grundschulen ergänzt. Danach muss das Studium für das Lehramt an Grundschulen genauso wie das Studium für das Lehramt an Regelschulen sonder- und sozialpädagogische Studienanteile beinhalten. Einer Anregung von Studienseminaren und Schulämtern folgend, wurde die Möglichkeit eröffnet, dass Schulen damit beauftragt werden können, Aufgaben eines schulartbezogenen Studienseminars zu übernehmen. Weitere Einzelheiten sollen dann im Rahmen der Rechtsverordnung geregelt werden, die die entsprechenden Bestimmungen über die Ausbildung und den Vorbereitungsdienst der Lehrämter beinhaltet. Weiterhin wurde, einem Vorschlag des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien und des Verbandes der Wirtschaft Thüringens folgend, das zunächst vorgesehene Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren für

Fortbildungsangebote durch ein einheitliches Akkreditierungsverfahren ersetzt. Außerdem wurden die Kriterien für eine Bewertung der in einem Portfolio zu dokumentierenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen präzisiert.

Zu den Regelungen über den beim Kultusministerium zu bildenden Beirat für Lehrerbildung wurden von den Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften Änderungsvorschläge unterbreitet, die zum Teil aufgegriffen wurden. So wurde eine Regelung über den Vorsitzenden und seine Befugnisse aufgenommen. Der Vorschlag, den Kreis der ständigen Mitglieder zu erweitern, wurde nicht aufgegriffen, um den Zweck und die Arbeitsfähigkeit des Beirats nicht zu gefährden. Es sollte vielmehr dabei bleiben, dass zu einzelnen Beratungsgegenständen weitere Teilnehmer, die nicht ständige Mitglieder sind, eingeladen werden können. Insoweit stellt die vorgesehene Regelung eine sachgerechte Balance zwischen Offenheit und Arbeitsfähigkeit des Gremiums her.

Weitergehenden Vorschlägen der Universitäten, die eine weitere Reduzierung der staatlichen Einflussmöglichkeiten auf die Lehrerbildung in der ersten Phase zum Ziel haben, wie zum Beispiel die Abschaffung des Vetorechts des Schulvertreters im Rahmen der Akkreditierung lehramtsbezogener Hochschulstudiengänge, konnte nicht gefolgt werden, da sie nicht im Einklang mit den geltenden Beschlüssen der Kultusministerkonferenz in der Lehrerbildung stehen. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 2005 über Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, wird die Mitwirkung eines Vertreters der staatlichen Schulbehörden mit Vetorecht im Akkreditierungsverfahren ausdrücklich vorgeschrieben. Hier haben wir also keine Spielräume.

Vorschlägen, wie sie auch die Oppositionsparteien in der Öffentlichkeit getragen haben, die für alle Lehrämter eine einheitliche Gesamtstudienzeit von zehn Semestern vorsehen, wurde für die Lehrämter des gehobenen Dienstes nicht gefolgt, um eine Verlängerung der Gesamtausbildungszeit einschließlich Vorbereitungsdienst zu vermeiden. Dasselbe gilt für die Vereinheitlichung der Studienzeiten für Grundschullehrer und Lehrer an weiterführenden Schulen. Das, meine Damen und Herren, hat nichts mit einer Hierarchisierung der Lehrämter zu tun. Der Bachelorabschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss hoher Qualität.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Was sonst?)

Ihre Einlassung, Herr Döring, die Sie in die Welt gesetzt haben, ich zitiere wörtlich: „Für die Bildung und Erziehung kleiner Kinder brauche man keine vollwertige pädagogische Ausbildung“, weise ich hier ausdrücklich zurück.

(Beifall CDU)

Wenn Sie den Gesetzentwurf richtig lesen, wird Ihnen das auch klar werden. Ebenso weise ich die Unterstellung von Ihnen, Frau Dr. Klaubert, zurück, Sie haben wörtlich verbreitet: „Der klügste Lehrer soll im Gymnasium unterrichten und der dümmste in der Grundschule.“

(Unruhe CDU)

Dies war im erneuerten Thüringer Schulwesen nie der Fall und dies wird nie der Fall sein. Uns sind alle Schularten wichtig und uns ist es wichtig, dass in allen Schularten Unterricht in hoher Qualität sichergestellt wird. Dazu braucht es an allen Schularten gute Lehrer. Ich halte diese Einlassung, meine Damen und Herren, für geradezu skandalös, das heißt doch bei genauerer Betrachtung, dass Sie alle derzeit aktiven Lehrerinnen und Lehrer an unseren Grundschulen, die ja auch eine im Vergleich zu Lehrern an weiterführenden Schulen unterschiedliche Ausbildung haben, für dümmer als ihre Kolleginnen und Kollegen an Regelschulen und Gymnasien halten.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Nein, das ist nicht wahr.)

Ich sage Ihnen ganz deutlich, Frau Klaubert, dieses Urteil würde ich mir nicht einmal in Bezug auf die Absolventen der Studiengänge für Grundschullehrer und Pionierleiter zu DDR-Zeiten wagen und diese Studiengänge waren, gemessen an den heutigen akademischen Ausbildungsgängen, zweifellos Schmalspurstudien. Nicht umsonst wurden sie nach der Wende bald aufgelöst.

(Unruhe DIE LINKE)

Nein, meine Damen und Herren, es ist fatal, die Intelligenz oder Dummheit von Menschen nach der Art und Dauer ihres Bildungsgangs beurteilen zu wollen. Solches Denken schafft erst Unterschiede, die Sie uns dann gern hinterher vorwerfen wollen. Das zeugt von einer Einstellung, die Menschen in Schubladen einzuordnen. Meine Damen und Herren, mit mir geht das nicht, für uns ist jeder Mensch gleichwertig und ich hoffe, auch Sie lernen das bald.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, für den Gesetzentwurf wurde gemäß § 13 Abs. 3 Satz 4 Beamtenrechtsrahmengesetz ein Bund-Länder-Abstimmungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden Bedenken geäußert gegen die Anerkennung der Abschlüsse von Seiteneinsteigern, die nach dem Entwurf bedarfsabhängig einer ersten Staatsprüfung gleichgestellt werden können. Es ist allerdings das vorrangige Ziel des Landes, gleichgestellte Seiteneinsteiger, die für den Schuldienst in Thüringen im Vorbereitungsdienst ausgebildet werden, im staatlichen Schuldienst Thüringens auch zu halten. Die Frage der Anerkennung dieser Seiteneinsteigerabschlüsse außerhalb Thüringens ist deshalb für uns eine nachrangige.