Protocol of the Session on September 20, 2007

3. Falls Frage 1 mit Nein beantwortet wird: Erwägt die Landesregierung, den CDU-Abgeordneten Mohring künftig gegen solche Falschmeldungen in den Medien zu schützen, und wenn ja, wie?

Es antwortet Minister Schliemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Fragen 1, 2 und 3 insgesamt: Der Abgeordnete Mohring gehört nicht der Landesregierung an. Sein Handeln fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Landesregierung, deswegen kann ich zu den gestellten Fragen letztlich nichts sagen. Sollte sich aber, und das ist ja zu vermuten, die Frage auf die Übergabe eines Zuwendungsbescheids an den Ortsverein Ulla e.V. als Zuschuss für die Anschaffung eines Rednerpults mit Zubehör im Rahmen der 750-Jahr-Feier des Ortes Ulla am 3. September 2007 beziehen, so kann ich nur festhalten: Staatssekretär

Haußner aus meinem Haus hat den Zuwendungsbescheid übergeben.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, was würden Sie denn tun, wenn die Presse auf eine Pressemitteilung hin berichtet, dass ich einen Lottomittel-Bescheid übergeben hätte? Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie nichts dagegen unternehmen, wenn sich Abgeordnete des Thüringer Landtags mit fremden Federn schmücken?

Herr Abgeordneter Kuschel, was ich in Ihrem Fall tun würde, weiß ich nicht - Konjunktive beantworte ich nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, ich weiß auch gar nicht, ob es stimmt, was in der Zeitung vermeldet ist. Jedenfalls war es nicht so, dass Herr Mohring von mir aus in den Besitz des Lottomittel-Bescheids gekommen wäre.

Herr Abgeordneter Huster, bitte.

Herr Minister Schliemann, gedenkt die Landesregierung, den Vertretern der Thüringer Medien das Verfahren der Lottomittelvergabe in Thüringen so zu erläutern, um Herrn Mohring vor solchen Falschmeldungen in der Zukunft zu schützen?

(Beifall DIE LINKE)

Herr Huster, Unterrichtungen von Medienvertretern über finale Abläufe bedürfen gelegentlich der Wiederholung, manches jedoch kann man auch als bekannt voraussetzen.

Die zweite Anfrage, Abgeordneter Huster.

Angesichts des eben Gehörten: Herr Minister, ist die Landesregierung bereit, mit den Fraktionen des Thüringer Landtags endlich über ein transparentes und für alle Seiten akzeptables System der Lottomittel, welches bekanntlich Steuermittel der Thüringer

Bürger sind, zu diskutieren, und würden Sie einen entsprechenden Vorschlag meiner Fraktion unterstützen?

Herr Huster, über vieles kann man diskutieren, aber wir sind gerade bei einer Mündlichen Anfrage über das Verhalten von Herrn Mohring.

(Beifall CDU)

Weitere Nachfragen kann es nicht geben. Danke schön. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kubitzki, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3333.

Auswirkungen der Änderungen der Gerichtsbezirke und Gerichtstandorte, insbesondere auf Landgericht und Staatsanwaltschaft Mühlhausen

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Gerichtsstandortgesetzes (ThürGStG) am 1. April 2006 kam es beim Landgerichtsbezirk Mühlhausen zu Änderungen im geographischen Zuschnitt. Der bisher zum Landgerichtsbezirk gehörende Amtsgerichtsbezirk Eisenach wurde dem Landgericht Meiningen zugeordnet, während der ehemalige Amtsgerichtsbezirk Artern durch seine Zusammenlegung mit dem Amtsgerichtsbezirk Sondershausen vom Landgerichtsbezirk Erfurt in die Zuständigkeit des Landgerichts Mühlhausen wechselte. Hier muss ich mich korrigieren, Artern/Sondershausen gehörte bisher immer zum Landgerichtsbezirk Mühlhausen.

Mehr als eineinhalb Jahre nach der Neuordnung der Gerichtsbezirke sollte daher einmal überprüft werden, welche Veränderungen sich dadurch im Arbeitsaufkommen und den Arbeitsabläufen beim Landgericht Mühlhausen und der dortigen Staatsanwaltschaft sowie den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten ergeben haben. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Verfahren zur Besetzung der Funktion des Leitenden Oberstaatsanwalts seit Längerem nicht zum Abschluss kommt und damit der „Chefsessel“ der Staatsanwaltschaft weiterhin auf seine ordentliche Besetzung wartet.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Strafverfahren wurden in den Land- und Amtsgerichten in Thüringen insgesamt sowie im Landgerichtsbezirk Mühlhausen im Besonderen in den Jahren 2005 und 2006 sowie im ersten Halbjahr 2007 bei den Gerichten und Staatsanwaltschaf

ten bearbeitet?

2. Welche personellen Auswirkungen hatte die Veränderung der Gerichtsbezirke für Gerichte und Staatsanwaltschaften in Thüringen sowie für das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen im Besonderen?

3. Welche logistischen Auswirkungen (z.B. längere Fahrtwege für Beschäftigte und Rechtsuchende oder weitere Anfahrten zu Beweisaufnahmen) zog bzw. zieht die Änderung der Landgerichts- und Amtsgerichtsbezirke nach sich?

4. Wie ist der Stand des Verfahrens hinsichtlich der Besetzung der Stelle des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen?

Es antwortet Minister Schliemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Da wird nach dem Begriff „bearbeiten“ gefragt. Ein solcher Begriff wird statistisch nicht erfasst. Er wird insoweit nicht erhoben. Es ist mir nicht möglich, die Zahl der sogenannten bearbeiteten Fälle als kurze Zusammenfassung zu nennen. Was ich Ihnen jedoch zur Verfügung stellen kann und auch zur Verfügung stellen möchte, ist die von den Gerichten und Staatsanwaltschaften generierte Statistik, die sich insoweit in vier Bereiche aufgliedert: Anfangsbestand, Neuzugänge, erledigte Verfahren, Endbestand. Für den abgefragten Zeitraum ergeben sich daraus 102 Zahlen. Es liegt jetzt an Ihnen, ob ich Ihnen den mündlichen Vortrag ersparen darf. Ich setze das mal voraus und sage hiermit, ich übergebe die Tabelle sogleich dem Präsidium.

Zu Frage 2: Da fünf der sieben aufzulösenden Standorte gegenwärtig noch bestehen, hatte die Umstrukturierung bisher keine nennenswerten Auswirkungen auf die Personalstruktur und die Arbeitssituation der dort an diesen noch nicht aufgelösten Standorten Beschäftigten. Gleiches gilt für die Amtsgerichte und Zweigstellen, die nunmehr anderen Landgerichtsbezirken angehören. Mit der Auflösung der Zweigstelle Schmalkalden ab 1. Mai 2006 ist das komplette ehemalige Amtsgericht Schmalkalden in das Justizzentrum Meiningen umgezogen. Davon betroffen sind drei Richter des ehemaligen Amtsgerichts Schmalkalden. Auch das gesamte ehemalige Amts

gericht Worbis/Leinefelde ist umgezogen, und zwar zum 01.07.2007 in das neue Gerichtsgebäude im Heilbad Heiligenstadt. Dies betraf vier Richter. Die übrigen Bediensteten der aufgelösten Zweigstellen sind zum Teil an den aufnehmenden Gerichten, zum Teil aber mit ihrem Einverständnis auch an anderen Justizbehörden in Thüringen tätig.

Ich möchte ganz klar betonen, es wurde niemand gegen seinen Willen versetzt. Es sind auch keine Beschwerden von Betroffenen oder Personalräten anlässlich der Umsetzung erhoben worden.

Wegen der Verkleinerung des Landgerichtsbezirks Mühlhausen und der entsprechenden Vergrößerung des Landgerichtsbezirks Meiningen veränderte sich der Personalbedarf der betroffenen Gerichte. Es haben sich daraufhin zwei am Landgericht Mühlhausen ernannte Richter freiwillig an das Landgericht Meiningen versetzen lassen. Eine weitere Richterin ist seit 1. Dezember 2006 mit ihrem Einverständnis vom Amtsgericht Mühlhausen an das Landgericht Meiningen abgeordnet. Infolge der geänderten Zuständigkeiten der Landgerichte entstand bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein Minderbedarf, bei der Staatsanwaltschaft Meiningen ein Mehrbedarf an Staatsanwälten. Danach war die Verlagerung von vier Staatsanwaltsarbeitskräften - also eine Summe, nicht Köpfe - von Mühlhausen nach Meiningen erforderlich. Dem veränderten Personalbedarf wurde durch Neueinstellung, Änderung der Dienstleistungsaufträge von Proberichtern und einvernehmliche Abordnungen entsprochen. Dagegen war im mittleren und gehobenen Dienst keine Personalveränderung erforderlich.

Zu Frage 3: Konkrete statische Angaben zu etwaigen - wie es in der Anfrage formuliert ist - logistischen Auswirkungen liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu Frage 4: Über laufende Personalbesetzungsverfahren erteilt die Landesregierung grundsätzlich keine Auskunft. Ich nehme insoweit Bezug auf § 67 Abs. 3. Ich darf das erst mal überreichen.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kubitzki, bitte.

Eine Nachfrage: Ist es richtig, dass es im Zusammenhang mit der von mir in Nummer 4 gestellten Frage ein Gerichtsverfahren gab - also ein Klageverfahren - und wie geht es nach dem Klageverfahren weiter?

Herr Abgeordneter, ich sagte eben, zu noch nicht abgeschlossenen Dingen nehmen wir keine Stellung. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall, danke schön. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Wolf, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3334.

Gender Budgeting ab 2008

In der Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten (Drucksa- che 4/473) war zu lesen, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Prinzip des Gender Budgeting in die Haushaltsführung einzuführen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und wie beabsichtigt die Landesregierung Gender Budgeting einzuführen?

2. Welchen Weiterbildungsbedarf und welche Notwendigkeiten von Verbesserungen der Datenlage sieht die Landesregierung in den Ministerien, um das Prinzip wirkungsvoll einführen zu können?

3. Gibt es konkrete Analysen oder politische Vorhaben der Landesregierung, in denen Gelder auf Grundlage von Gender Budgeting anders verplant werden als das bisher der Fall war?

Danke schön, die Anfrage beantwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf wie folgt:

Zu Frage 1: Zu der in der Kleinen Anfrage Drucksache 4/478 abgegebenen Antwort auf Frage 6 hat sich grundsätzlich nichts geändert. Dennoch hat die Landesregierung am 5. Juli 2007 ein Umsetzungskonzept von Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung beschlossen, das auch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema Gender Budgeting beinhaltet. Ziel dieser Arbeitsgruppe soll es sein, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten,

über welches dann innerhalb der Landesregierung diskutiert werden muss. Die Bildung der entsprechenden Arbeitsgruppe ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Sie wird aus Mitarbeitern der Landesregierung bestehen. Es wird dazu eine wissenschaftliche Begleitung geben. Über den Zeitpunkt einer möglichen Einführung des Gender Budgeting kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

Zu Frage 2: Da sich die genannte Expertengruppe derzeit im Aufbau befindet, können heute dazu noch keine Angaben gemacht werden.