Protocol of the Session on July 13, 2007

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Ihnen fehlen die Argumente.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf gute Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss und danke für die Debatte.

Dann hat jetzt das Wort Innenminister Dr. Gasser, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte doch noch ein paar Sätze sagen. Zunächst einmal, Herr Huster, Sie hatten am Anfang gesagt, wir würden die kommunale Finanzausgleichsmasse zur Sanierung des Landeshaushalts nutzen. Seien Sie bitte so freundlich und schauen sich das Volumen noch mal an oder schauen Sie in das Protokoll der heutigen Sitzung, da ist das auch mindestens zweimal gesagt worden, wie umfangreich die Finanzausstattung der Kommunen ist. Was wir erarbeitet haben, hat etwas Zeit in Anspruch genommen, es ist sorgfältig gemacht worden, es ist handwerklich einwandfrei. Ich muss sagen, was, glaube ich, noch nicht ganz verstanden worden ist, ist, dass hier ein Systemwechsel vorliegt und dieser Systemwechsel uns zu bestimmten Dingen zwingt und bindet, so dass wir an der einen oder anderen Stelle natürlich Änderungen vornehmen mussten, die für die kommunale Ebene ungewohnt sind. Das bitte ich auch zu berücksichtigen. Ich sage gleich noch etwas dazu. Sie waren am Schluss Ihrer Ausführungen doch sehr polemisch und haben hier Thüringen als Musterbeispiel für Filz und Vetternwirtschaft angeführt. Ich weiß nicht, wo Sie das hernehmen, wie Sie auf so eine Idee kommen. Es reicht sicherlich nicht, wenn Sie hier vier Untersuchungsausschüsse als Beleg anführen. Sie wissen doch selbst, dass Untersuchungsausschüsse das untaugliche Instrument einer hilflosen Opposition sind.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Das ist Ihre Meinung.)

Jetzt zu den Punkten, wo Sie richtigerweise gefragt haben, wie es sich da verhält.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist aber verfassungsmäßig richtig.)

Sie hatten angeführt, die

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Das stimmt nicht.)

Streichung der Investitionspauschale sei schädlich, weil sie kommunale Selbstverwaltung einschränke, zu geringeren Investitionen bei den Kommunen führe. Herr Kuschel hatte nach Ihnen dann auch die Investitionspauschale angesprochen. Ich hatte ausgeführt, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof die bisherige Investitionspauschale für mit der Verfassung des Freistaates Thüringen nicht vereinbar erklärt hat. Wer das Urteil liest, erkennt dies sofort. Ich habe in meiner Einbringungsrede darauf hingewiesen, dass die Landesregierung in Umsetzung des Urteils die bisherigen Mittel für die Investitionspauschale in die Schlüsselmasse überführt hat. Dies führt gerade nicht zu einer Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung, die Eigenverantwortlichkeit und die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort werden vielmehr gestärkt. Die erhöhten Schlüsselzuweisungen werden zwar im Verwaltungshaushalt vereinnahmt, es liegt aber durchaus in der Entscheidungshoheit der Kommunen, diese durch Zuführung in den Vermögenshaushalt teilweise auch für Investitionen einzusetzen. Was hindert die Kommunen daran?

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wenn sie das können. Die können das doch gar nicht.)

Sie werden sehen, die Schlüsselzuweisungen werden, wenn man sich die Listen anschaut, dazu führen, dass die meisten entweder mehr bekommen oder aber jedenfalls nicht weniger bekommen, aber keinesfalls in die roten Zahlen rutschen werden.

Sie hatten des Weiteren angeführt, da bin ich mir nicht ganz sicher, ob Sie sich versprochen haben oder ob Sie tatsächlich der Auffassung sind, es geht um die freien Spitzen. Ich hatte in meiner Einbringungsrede gesagt, dass die nach unserem Entwurf mit 6 Prozent angesetzt ist, Sie hatten gesagt 3 Prozent, das stimmt nicht, und dieses ist verfassungskonform. In der Literatur und bei den Spezialisten dieser Materie geht man davon aus, dass es 5 Prozent etwa betragen sollte. Wir sind großzügiger gewesen und haben sogar hier 6 Prozent angesetzt. Damit haben es die Kommunen in der Hand, durch entsprechende Schwerpunktsetzung oder durch auch wirtschaftliches Handeln weitere Mittel für freiwillige Leistungen einzusetzen, und sie werden hier nicht Hunger leiden.

Dann wurde von Ihnen angesprochen, Theater, Orchester, Kultur sollten aus den Mitteln des KFA bezahlt werden. Das geht natürlich nicht, denn da bräuchte man gesetzliche Regelungen, die auch durch den Landtag gehen müssen. Die gesamte kommunale Ebene wird damit nicht einverstanden sein, dass Sie sich da an diesen Aufgaben durch kommunale Finanzmittel beteiligen sollen.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuschel zu?

Nein, ich will jetzt erst einmal das zu Ende führen und am Ende kann Herr Kuschel noch eine Frage stellen.

Danke. Am Ende, Herr Abgeordneter Kuschel.

Dann Herr Dr. Pidde, Sie hatten sich aufgeregt und hatten von einem schamlosen Griff in die Kasse der Kommunen gesprochen, die hier erfolgen solle. Das ist nicht der Fall. Ich hatte - zunächst vielleicht zu der Frage Korridor - in meiner Einbringungsrede bereits ausgeführt, dass der gewählte Korridor nicht nur dazu dient, unwirtschaftliches Verhalten zu sanktionieren, sondern auch dazu, offensichtliche Unrichtigkeiten in der Datenerhebung zu bereinigen. Diese Herangehensweise war zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Kommunen insgesamt notwendig und sachgerecht. Man kann jetzt endlos darüber streiten, wie man das im Detail machen kann. Das ist fachlich anerkannt, wie wir es gemacht haben, aber ich denke, hier ist durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ein Ermessenspielraum, eine Entschätzungsprärogative für den Gesetzgeber vorhanden und ich glaube nicht, dass dies beanstandet werden würde. Übrigens erinnere ich nochmals daran, dass dies ein Vorschlag des Landkreistages selbst war, als es um die Auftragskostenpauschale ging und der Verfassungsgerichtshof hat das System als solches auch akzeptiert. Die von beiden Oppositionsfraktionen kritisierte Einbeziehung der Spitzabrechnung ist das Ergebnis einer zulässigen wertenden Gesamtbetrachtung durch die Landesregierung. Ich habe verschiedene Male gesagt, es wird von der Landesregierung nicht gesagt, dass dies jetzt rechtlich in den Doppelhaushalt, in den Kommunalen Finanzausgleich 2008/2009 einbezogen werden müsse. Natürlich haben Sie einen Rechtsanspruch darauf für den vorausgegangenen Zeitabschnitt 2006/2007. Aber nochmals, wir haben hier einen Systemwechsel.

Das heißt, der Landesgesetzgeber muss schauen, was brauchen die Kommunen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können und dazu ist eine Berechnung durchgeführt worden. Da kann man nicht außer Acht lassen, dass die kommunale Ebene - das kann man sozusagen als Schlüssigkeitsprüfung nachher noch einmal anführen - hier Not leidet. Für diese zwei Jahre haben sie zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 230 Mio. € tatsächlich zur Verfügung. Das ist eine Menge Geld und ich denke, damit sind sie hervorragend ausgestattet. Es besteht kein Grund, jetzt bei den Schlüsselzuweisungen und bei sonstigen Dingen, die hier gefordert worden sind, nochmals in die Kasse des Landes zu greifen, es reicht aus. Herr Pidde, wenn ich mich recht entsinne, hatten Sie sogar gesagt, dass Sie eigentlich aus Ihrer Sicht sagen können, für 2008/2009 können die Kommunen recht zufrieden sein mit dem, was das Land ihnen jetzt geben möchte.

Ich möchte noch auf eines hinweisen, Herr Abgeordneter Dr. Pidde, irgendwie klang das bei Ihnen schon an, es reicht für 2008/2009, aber danach kommt die große Not ab dem Jahr 2010. Das ist nicht der Fall. Wir müssen ja eine Neustruktur zunächst einmal erproben. Das heißt, wir haben eine Revisionsklausel eingebaut, wie das damals im Bundesrat auch geschehen ist im Rahmen der Hartz-IV-Gesetze. Hier ging es bei der Revisionsklausel im Bundesrat um die Kosten der Unterkunft. Es hat sich auch herausgestellt, dass man dort nachbessern musste. Hier bin ich eigentlich ziemlich sicher, dass es nicht notwendig sein wird, aber es ist nicht auszuschließen, deshalb die Revisionsklausel. Ich denke, wir sollten hier keine Angstmacherei betreiben. Die kommunale Ebene kann getrost sein, dass wir, wenn sich herausstellt, dass das zu knapp ist, dann auch darauf reagieren werden.

Dann hatten Sie, Herr Dr. Pidde, noch angeführt, dass Bibliotheken und Musikschulen Not leiden. Es war die Aufgabe der Landesregierung, die angemessene Finanzausstattung zu ermitteln und den Anteil der besonderen Finanzzuweisung zu reduzieren. Das ist nach dem Urteil unser Auftrag gewesen. Wir haben das ja nicht herbeigesehnt, wir haben nicht geklagt, um ein solches Urteil zu bekommen, aber wir müssen es ausführen. Diese Vorgaben stammen vom Verfassungsgericht an die Landesregierung und die notwendige angemessene Finanzausstattung wird zur Verfügung gestellt. Hierbei sind nicht nur die Zuweisungen des Landes, sondern natürlich auch die steigenden eigenen Einnahmen der Kommunen zu berücksichtigen. Ich gehe davon aus, dass es auch, wenn man entsprechende Schwerpunkte vor Ort setzen wird, für die Bibliotheken und Musikschulen reichen wird. Es sind im Übrigen kommunale Aufgaben - ich gestatte mir noch einmal diese bescheidene Anmerkung zu den Bibliotheken und Musik

schulen -, aber wir haben diese immer unterstützt und ich denke, das war auch von unserer Seite vernünftig.

Frau Taubert, aus Ihrem Vortrag ist mir außer der Beschimpfung von Herrn Mohring nichts im Gedächtnis verblieben, so dass ich dazu jetzt nichts sagen möchte. Herr Kuschel, Sie haben hier eine Melange, eine Mischung aus Polemik, Klamauk und einigen diskussionswürdigen Punkten gesagt. Es lohnt sich, sich damit zu beschäftigen im Innenausschuss. Hier fehlt jetzt die Zeit. Wir haben noch andere Tagesordnungspunkte. Ich denke, dass wir dann im Innenausschuss uns über diese Dinge unterhalten können. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, Sie hatten eine Frage zugelassen im Anschluss.

Danke, Herr Minister. In meiner Frage beziehe ich mich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung, der heute dem Landtag zugeleitet wurde, und zwar in der Anlage 1 zu § 3 ist unter der laufenden Nummer 16 ausgewiesen - ich wollte Sie fragen, Herr Minister, ob Sie in Kenntnis dieser Tatsache dann Ihre Aussage zu 6 Prozent für den freiwilligen Bereich aufrechterhalten oder möglicherweise doch korrigieren: Der von der Leistungskraft unabhängige Anteil der Kommunen für freiwillige Leistungen, der der finanziellen Mindestausstattung zugerechnet ist, 3 Prozent der durchschnittlichen Gesamtausgaben nach dem Ergebnis der Jahresrechnungsstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik bei 4,5 Mrd. € 135 Mio. €. Ich frage Sie, wie viel sind von 4,5 Mrd. € 6 Prozent und wie viel sind 3 Prozent und inwieweit stimmen nun 3 oder 6 Prozent?

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Fragen!)

(Unruhe bei der CDU)

Also, sehr geehrter Herr Kuschel, da ich bei Ihnen immer etwas vorsichtig bin, ob das stimmt, was Sie da behaupten, werden wir dieses prüfen, was Sie dort gesagt haben. Nach unserer Auffassung handelt es sich hier um eine freie Spitze von 6 Prozent. Dabei bleibe ich!

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen dann zur Abstimmung.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2 a „Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2008/2009“, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3158, Vorlage 4/1618. Es ist nicht explizit beantragt worden, an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, aber dieses ist notwendig nach Geschäftsordnung. Deswegen lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dafür ist, das Haushaltsgesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu Tagsordnungspunkt 2 b „Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009“, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3159.

Abgeordneter Buse, bitte.

Danke, Frau Präsidentin, namens der Fraktion beantrage ich die Überweisung einzelner Artikel des Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009 zur Mitberatung an nachfolgende Ausschüsse: Die Artikel 2, 3 und 24 an den Bildungsausschuss; die Artikel 7 bis 14 und 24 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit; die Artikel 15 bis 22 und wieder der Artikel 24 an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.

Danke schön. Und den gesamten Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend. Es hat aber vorhin einen Antrag des Abgeordneten Dr. Pidde gegeben, dass das Haushaltsbegleitgesetz insgesamt federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und an den Innenausschuss überwiesen werden soll. Ist das korrekt? Dann wäre das der weitergehende Antrag.

Ich würde jetzt zunächst erst einmal abstimmen lassen, dass das Haushaltsbegleitgesetz federführend, weil das identisch ist, an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist Tagesord

nungspunkt 2 b federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Jetzt lasse ich darüber abstimmen, dass das gesamte Haushaltsbegleitgesetz an den Bildungsausschuss überwiesen werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist dieses mehrheitlich abgelehnt.

Wer dafür ist, dass das Haushaltsbegleitgesetz gänzlich an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen werden soll, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist auch dieses mehrheitlich abgelehnt worden.

Wer dafür ist, dass das Haushaltsbegleitgesetz gänzlich an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überwiesen werden soll, den bitte um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist dieses auch mehrheitlich abgelehnt.

Wer dafür ist, dass das gesamte Haushaltsbegleitgesetz an den Innenausschuss überwiesen werden soll, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist auch dieses mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse jetzt darüber abstimmen, dass die Artikel 2, 3 und 24 begleitend an den Bildungsausschuss überwiesen werden sollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist auch dieses mehrheitlich abgelehnt worden.

Wer dafür ist, dass die Artikel 7 bis 14 und 24 begleitend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen werden sollen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Auch dieses ist mehrheitlich abgelehnt.

Wer dafür ist, dass die Artikel 15 bis 22 und 24 begleitend an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überwiesen werden sollen, den bitte ich jetzt um das Handzeichnen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Danke. Damit ist auch dieses mehrheitlich abgelehnt und das Haushaltsbegleitgesetz ausschließlich an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Ich komme jetzt zu Tagesordnungspunkt 2 c, Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG), Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3160. Auch dieses Gesetz soll an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ge

genstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist dieses einstimmig so beschlossen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 14

Thüringer Initiative „Gemein- wohlorientierte Arbeit für Lang- zeitarbeitslose“ Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/3042 -

Wird Begründung zum Antrag gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner hat das Wort Abgeordneter Pilger, SPD-Fraktion.