Protocol of the Session on July 13, 2007

Neben der Korridorbereinigung bei den gemeldeten Angaben zu den Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises wurden in einem weiteren Schritt die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben bei der Ermittlung der insgesamt angemessenen Finanzausstattung berücksichtigt. Rechnerisch wurden hierfür insgesamt 270 Mio. € bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Dies entspricht in etwa einem Anteil von 6 Prozent gemessen an den durchschnittlichen Gesamtausgaben der Kommunen in den Jahren 2003 bis 2005 gemäß der Rechnungsstatistik.

Insbesondere der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kritisiert diesen Ansatz als nicht ausreichend und fordert eine Quote von mindestens 10 Prozent. Dem ist die Landesregierung nicht nachgekommen. Die im Gesetzentwurf festgelegte Höhe der Quote orientiert sich am Modell der sogenannten freien Spitze. Danach ist die finanzielle Mindestausstattung dann nicht mehr gewährleistet, wenn die Kommunen nicht ein Minimum ihrer Finanzausstattung für die Erfüllung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben verwenden könnten. Als Orientierungswert wird hierbei häufig von einem Anteil in Höhe von mindestens 5 Prozent ausgegangen. Dieser Wert wird nicht ausdrücklich verfassungsrechtlich bestimmt, sondern entspricht einer mehr oder weniger frei vorgenommenen Wertung. Eindeutige Aussagen der Rechtsprechung zur notwendigen Mindesthöhe der Mittel für freiwillige Leistungen existieren nicht. Die Festlegung einer Quote von 6 Prozent im Gesetzentwurf, zu der im Übrigen noch die Einnahmen der Kommunen aus der Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben hinzuzurechnen sind, überschreitet den nach der Theorie der freien Spitze erforderlichen Mindestanteil von 5 Prozent und genügt damit den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe bereits erläutert, dass die Abfragen zur Ermittlung des Finanzbedarfs auf dem Ausgabeverhalten der Kommunen in den Jahren 2003 bis 2005 basierten. Insofern war es notwendig, die ermittelten Daten so fortzuschreiben, dass sie eine angemessene Finanzausstattung für die Jahre 2008 und 2009 sicherstellen. Zu diesem Zweck wurden all die Faktoren bewertet und einer Prognose unterzogen, die den Finanzbedarf der Kommunen verändern. Dies

sind neben Änderungen im Aufgabenbestand und -umfang natürlich auch Faktoren wie die demographische Entwicklung, die Entwicklung der Sach- und Personalkosten sowie die allgemeine Preisentwicklung. Im Rahmen der Anhörung wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände insbesondere kritisiert, dass bei der Ermittlung der voraussichtlichen Personalkosten der Kommunen in den Jahren 2008 und 2009 kein Aufschlag auf die ermittelten Durchschnittskosten der Jahre 2003 bis 2005 vorgenommen worden ist. Hiervon hat die Landesregierung bewusst Abstand genommen, und zwar aus folgenden Gründen: Im Gesetzentwurf wird die Prognose zugrunde gelegt, dass die durchschnittlichen Personalausgaben der Kommunen im Bereich des eigenen Wirkungskreises der Jahre 2008 und 2009 mit denen der Jahre 2003 bis 2005 vergleichbar sind. Den statistischen Jahrbüchern des Landesamtes für Statistik ist zu entnehmen, dass die Kommunen ihr Personal kontinuierlich abgebaut haben. In Anbetracht der demographischen Entwicklung im Freistaat Thüringen ist auch in Zukunft von einem weiteren stetigen Personalabbau auszugehen. Einer Reduzierung des Finanzbedarfs für Personalausgaben durch Personalabbau stehen zwar bereits vollzogene Tarif- und Besoldungsanpassungen seit dem 1. Januar 2006 entgegen, Gleiches gilt für die künftigen Anpassungen ab 2008, wobei insbesondere die fortschreitende Ost-West-Angleichung zu Mehrausgaben in Kommunen führen wird. Das ist uns bekannt und das haben wir berücksichtigt.

Bei der Gewichtung der einzelnen Kostenfaktoren, das heißt erkennbarer Personalausgabenrückgang zwischen dem Erhebungszeitraum und dem Jahr 2007 einerseits sowie Mehrbedarf wegen Tarif- und Besoldungsanpassung in 2008 und 2009 andererseits, gelangt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass sich die Personalkosten insgesamt in den Ausgleichsjahren 2008/2009 im Vergleich zum Erhebungszeitraum nicht wesentlich verändern werden. Bei der Bedarfsermittlung ebenfalls berücksichtigt wurden die Zinsbelastungen der Kommunen, die ihnen im Erhebungszeitraum durch die Aufnahme von Krediten entstanden sind. Anders als dies vom Thüringischen Landkreistag gefordert wird, werden die Tilgungsleistungen selbst nicht berücksichtigt, denn die Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für Kredite ist bei der Bedarfsermittlung gerade nicht erforderlich. So werden bereits die gesamten durchschnittlichen Investitionsausgaben aller Kommunen im Erhebungszeitraum in die Bedarfsermittlung eingerechnet. Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung der Tilgungsleistungen, die lediglich die Finanzierung der schon berücksichtigten Investitionsausgaben betreffen, würde eine Doppelberücksichtigung von Kosten zulasten des Landes darstellen.

Zur Ermittlung der vom Land sicherzustellenden angemessenen Finanzausstattung der Kommunen war es des Weiteren erforderlich, deren Einnahmen bzw. Einnahmemöglichkeiten zu untersuchen und auch diese einer Angemessenheitsbewertung zu unterziehen. Während die aufgabenbezogenen Einnahmen, z.B. Gebühren und Beiträge, bereits Gegenstand der Kostenermittlung waren, da dabei der aufgabenbezogene ungedeckte Finanzbedarf ermittelt wurde, wurden die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen aus ihren Steuern einer besonderen Bewertung unterzogen. Hierbei werden die auf der Basis der Mai-Steuerschätzung 2007 von den Städten und Gemeinden voraussichtlich zu erzielenden Gesamtsteuereinnahmen in den Jahren 2008 bzw. 2009 einbezogen. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform ab dem Jahr 2008 sind bereits berücksichtigt worden. Die Einnahmeverluste der Kommunen aus der Unternehmenssteuerreform trägt das Land über eine entsprechende Erhöhung der Landeszuweisungen in Höhe von 21,7 Mio. € im Jahr 2008 sowie in Höhe von 14,3 Mio. € im Jahr 2009.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat im Rahmen der Angemessenheitsprüfung der eigenen Einnahmen der Kommunen bundesweite Vergleiche der Realsteuerhebesätze vorgenommen und dabei festgestellt, dass die Thüringer Kommunen ihre eigenen Steuereinnahmemöglichkeiten nach wie vor nur zurückhaltend ausschöpfen. Lassen Sie mich hier kurz einige Beispiele nennen, denen Sie entnehmen können, dass die Aufregung, die entstanden ist, unbegründet ist. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B, also für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude, betrug in Thüringen im Jahr 2005 341 vom Hundert, die Vergleichswerte in deutschen Flächenländern betrugen 375 vom Hundert, in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin Ost 408 vom Hundert und in Sachsen gar 442 vom Hundert. Ähnlich ist es bei der Gewerbesteuer. Daraus hat das Land geschlossen, dass hier die Möglichkeit besteht - rechnerisch, fiktiv -, zu eigenen höheren Einnahmen zu kommen und die Kommunen in Thüringen das nicht ausgeschöpft haben. Es ist kein Zwang vorhanden, davon Gebrauch zu machen, das haben wir auch nie gesagt, aber es muss bei der Berechnung des Finanzbedarfs natürlich berücksichtigt werden, wenn eigene Einnahmen vorhanden sind bzw. Einnahmen beschafft werden können. Dies entspricht dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs und ich denke, deswegen muss es auch berücksichtigt werden. Nach der jetzigen Fassung ist es so, dass die Steuersätze für die Grundsteuer A 200 vom Hundert und B 300 vom Hundert so bleiben, wie das bisher der Fall war und das so eingerechnet worden ist und dass bei der Gewerbesteuer das Land der kommunalen Ebene hier sehr weit entgegengekommen ist

und noch eine Zusatzzuweisung vorgenommen hat im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs, so dass ich denke, dass die kommunale Ebene hiermit durchaus sehr zufrieden sein kann. Das Ergebnis der Ermittlung des Finanzbedarfs durch die Landesregierung ist in den Referentenentwurf eingeflossen, der Ihnen nach dem ersten Kabinettsdurchgang übermittelt wurde. Gegenüber der geltenden Rechtslage sah der Referentenentwurf folgende wesentliche Änderungen vor: Ein weitgehender Wegfall der bisherigen Steuerverbundquote, die Streichung der Vorwegschlüsselzuweisungen, Anhebung der fiktiven Hebesätze in § 10 Thüringer Finanzausgleichsgesetz auf den Durchschnitt der Hebesätze in den neuen Ländern, Reduzierung der besonderen Finanzzuweisungen. Erhebliche Änderungen haben gerade auch die besonderen Finanzzuweisungen erfahren. Insgesamt wurden rund 125 Mio. € in die Schlüsselmasse überführt. Größte Positionen waren hierbei die Investitionspauschalen in Höhe von rund 93 Mio. € sowie zunächst die Jugendpauschale in Höhe von rund 9 Mio. €. Mit der Reduzierung der besonderen Finanzzuweisung setzt der Gesetzentwurf die Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs um, nach der die potenziell weniger selbstverwaltungsfreundlichen besonderen Finanzzuweisungen zugunsten der allgemeinen Schlüsselzuweisungen umgeschichtet werden müssen. Dies betrifft insbesondere die ausdrücklich vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Investitionspauschalen. Die weiteren Kernelemente des geltenden Finanzausgleichsgesetzes blieben unverändert. Dies gilt für die Grundaufteilung der Schlüsselmasse zwischen Landkreisen, Städten und Gemeinden, also 25 : 75, ebenso wie für die Hauptansatzstaffel. Der Gesetzentwurf hat vor allem von der kommunalen Seite Kritik erfahren. Die vorgetragenen Argumente wurden von der Landesregierung eingehend geprüft. Auf einige, die die Bedarfsermittlung betreffen, bin ich bereits eingangs eingegangen. Die Landesregierung hat sich im Ergebnis der Prüfung dazu entschlossen, an dem Referentenentwurf nach dem ersten Kabinettsdurchgang einige Änderungen vorzunehmen, die wesentliche Kritikpunkte aufnehmen. Dies sind im Einzelnen: Berücksichtigung der Interessen der zentralen Orte. Zunächst bleibt festzuhalten, dass die im Rahmen der Finanzbedarfsermittlung durchgeführte Analyse der Finanzsituation gerade auch der kreisfreien Städte zu dem Ergebnis geführt hat, dass die angemessene Finanzausstattung der kreisfreien Städte auch ohne Vorwegschlüsselzuweisungen und Änderungen in der Hauptansatzstaffel sichergestellt worden wäre. Erkennbar war dies insbesondere an den erheblichen Beträgen, die von den kreisfreien Städten in der Vergangenheit für freiwillige Aufgaben aufgewendet wurden. Unbeschadet dessen hat die Landesregierung beschlossen, den zentralen Orten unter besonderer Berücksichtigung der kreisfreien Städte über die

angemessene Finanzausstattung hinaus zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. So wird nunmehr das bisherige Instrument zur Stärkung zentraler Orte, die Vorwegschlüsselzuweisung, jetzt Anpassungshilfen für die Jahre 2008 und 2009 jedenfalls beibehalten. Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel werden gegenüber der geltenden Rechtslage von 5 Mio. € auf 10 Mio. € aufgestockt. Um eine weitere Konzentration der Mittel auf die kreisfreien Städte zu erreichen, wird die bisherige Einteilung nach zentralörtlichen Funktionen verändert. Zukünftig erfolgt nach dem Vorschlag der Landesregierung eine Differenzierung nach kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und übrigen Mittelzentren.

Kreisfreie Städte erhalten nach dem Vorschlag der Landesregierung 13,50 € je Einwohner, Große kreisangehörige Städte 4,20 € je Einwohner und die übrigen Mittelzentren 3,75 € je Einwohner. Durch diese Verteilung wird keiner der Empfänger der bisherigen Vorwegschlüsselzuweisungen schlechtergestellt als zuvor. Die Großen kreisangehörigen Städte werden geringfügig bessergestellt. Die kreisfreien Städte profitieren sogar deutlich überproportional und erhalten von den zusätzlich zur Verfügung stehenden 5 Mio. € ca. 4,7 Mio. €. Um deutlich zu machen, dass es sich bei dieser Zuweisung um eine zeitlich befristete Anpassungshilfe handeln soll, die unabhängig von der angemessenen Finanzausstattung vom Land zur Verfügung gestellt wird, wurde statt des bisherigen Begriffs Vorwegschlüsselzuweisung die Bezeichnung Anpassungshilfe gewählt und ein eigener Paragraph, § 9 des Entwurfs, eingefügt.

Da das Land den Kommunen im Jahre 2008 und 2009 über die angemessene Finanzausstattung hinaus jeweils 10 Mio. € zusätzlich als Anpassungshilfe zukommen lässt, hoffe ich, dass die bisher bestehenden Bedenken gegen die Ausstattung der zentralen Orte ausgeräumt sind.

Zu den fiktiven Hebesätzen hatte ich bereits Ausführungen gemacht. Ich denke, dass man hier zu einer vernünftigen Lösung gekommen ist und dass die Einwände, die erhoben worden sind, und die Kritik damit ausgeräumt sind. Es bleibt bei den bisherigen Hebesätzen der Grundsteuer A 200 vom Hundert, der Grundsteuer B 300 vom Hundert sowie der Gewerbesteuer 300 vom Hundert. Es besteht daher kein Anlass für die einzelne Kommune zur Erhöhung ihrer Hebesätze. Es ist ein Rechnungsposten, der eingerechnet worden ist. Es wird auch kein Druck seitens des Landes zur Erhöhung ihrer Hebesätze ausgeübt.

Als weiteres Entgegenkommen gegenüber den Forderungen der Kommunen sieht die Landesregierung in ihrem Entwurf vor, die Jugendpauschale als freiwillige Leistung des Landes über die angemessene

Finanzausstattung der Kommunen hinaus weiterhin als besondere Finanzzuweisung zu gewähren.

(Beifall bei der CDU)

Dabei wird der bisher zur Verfügung stehende Betrag von 9 Mio. € jährlich auf 10 Mio. € jährlich erhöht. Diese Mittel werden wie bisher aus dem Einzelplan des für Soziales und Familie zuständigen Ressorts ausgereicht und sind nicht Bestandteil des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes.

Über die genannten Änderungen hinaus hat die Landesregierung den Einwand des Thüringischen Landkreistages aufgenommen, die nach dem Zeitraum der Erhebung in den Jahren 2003 bis 2005 kommunalisierten Landesstraßen zusätzlich zu berücksichtigen, da sie bei der Aufgabenerhebung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Aus diesem Grund wird im Rahmen des auszugleichenden Finanzbedarfs der Kommunen ein Betrag in Höhe von 1,4 Mio. € berücksichtigt. Dieser Betrag schlägt sich ebenfalls in der Schlüsselmasse nieder.

An dieser Stelle möchte ich noch kurz auf die Kritik des Landkreistages eingehen, der insbesondere beanstandet, dass bei der Kostenermittlung für Straßen nicht auf die Länge des Straßennetzes, sondern auf die Einwohnerzahl abgestellt worden ist. Es ist zutreffend, dass im Rahmen der Ermittlung des Finanzbedarfs auch bei der Aufgabe Straßenbaulastträger auf die Einwohnerzahl abgestellt worden ist. Dies liegt jedoch unter anderem daran, dass die Länge der im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen kommunalen Straßenbaulastträgers befindlichen Straßen als ein wesentliches Kostenkriterium nicht flächendeckend erfasst ist. Diese Angabe wurde zwar im Rahmen der landesweiten Datenerhebung bei den Kommunen mit abgefragt, aufgrund der nicht vollständigen Beteiligung aller Kommunen an der Abfrage sind die gewonnenen Daten jedoch als Verteilungskriterium nicht verwertbar. Auch dem Ministerium für Bau und Verkehr liegen entsprechende Daten nicht vor. Um die Kosten für die Gesamtheit der Kommunen - dies betrifft im Übrigen alle Aufgaben - ermitteln zu können, war es notwendig, Hochrechnungen durchzuführen. Diese sind nur anhand der Einwohnerzahl möglich gewesen. Unabhängig davon ist nach unserer Einschätzung das vom Landkreistag geforderte alleinige Kriterium der Straßenlänge ohnehin kein geeigneter Parameter für die aus der Aufgabe entstehenden Kosten. So ist etwa auch die Intensität der Nutzung der Straße ein wesentlicher Kostenfaktor. Auch hier zeigt sich, dass die Vielzahl von möglichen Einflussfaktoren, insbesondere bei der Vielzahl von Aufgaben keine separate Berücksichtigung und Gewichtung finden kann und das Abstellen auf die Einwohner im Ergebnis sachgerecht ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land stellt den Kommunen daher gegenüber der ursprünglichen Planung nach dem ersten Kabinettsdurchgang 35 Mio. € jährlich zusätzlich zur Verfügung. Hinzu kommt, dass die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform des Bundes, die voraussichtlich zu Steuermindereinnahmen der Kommunen in Höhe von 21,7 Mio. € im Jahr 2008 und 14,3 Mio. € im Jahr 2009 führt, vom Land kompensiert werden. Schließlich trägt auch die Spitzabrechnung der Jahre 2006 und 2007 mit positiven Abrechnungsbeträgen von 50,7 bzw. 179,7 Mio. € zu einer deutlichen Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen in den Jahren 2008 und 2009 bei. Nach den Vorschlägen der Landesregierung wird das Land im Jahr 2008 für Leistungen, die der kommunalen Aufgabenerfüllung dienen, insgesamt 2,751 Mrd. € aufwenden, im Jahr 2009 insgesamt 2,829 Mrd. €. Davon entfallen auf das Thüringer Finanzausgleichsgesetz - das heißt, die Finanzausgleichsmasse - rund 2,161 Mrd. € im Jahr 2008 sowie 2,28 Mrd. € im Jahr 2009. Insbesondere die Schlüsselmasse entwickelt sich hierbei positiv. Sie steigt von ca. 1,0629 Mrd. € im Jahr 2007 auf 1,083 Mrd. € im Jahr 2008 und auf 1,203 Mrd. € im Jahr 2009.

Ich denke daher, dass die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der sowohl die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs umsetzt als auch einen angemessenen Ausgleich zwischen den finanziellen Interessen des Landes und seiner Kommunen in den Finanzausgleichsjahren 2008 und 2009 sichert. Das Ihnen vorliegende Finanzausgleichsgesetz im Entwurf ist in seiner Wirkung auf die Ausgleichsjahre 2008 und 2009 beschränkt und stellt insoweit auch kein Präjudiz für die folgenden Finanzausgleichsjahre dar. Dies möchte ich ausdrücklich betonen. Entsprechend der Maßgaben des Verfassungsgerichtshofs obliegt dem Gesetzgeber eine ständige Überprüfungspflicht. Dieser muss der Gesetzgeber in zeitlichem Zusammenhang mit der Normierung des Landeshaushalts, also in jährlichen oder bei Doppelhaushalten in zweijährigen Abständen, nachkommen. So ist der bei der Bildung der Finanzausgleichsmasse des Jahres 2010 zugrunde zu legende Finanzbedarf der Kommunen für das neue Ausgleichsjahr erneut zu berücksichtigen. Um dies klarzustellen, insbesondere aber den geäußerten Befürchtungen der kommunalen Spitzenverbände entgegenzutreten, die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2010 entspräche der des Jahres 2009 abzüglich der einmaligen Leistungen in Höhe von insgesamt 200 Mio. €, wurde eine Revisionsklausel in den Gesetzentwurf, und zwar der § 3 Abs. 4, aufgenommen. Diese Revisionsklausel soll die dem Gesetzgeber obliegende Überprüfungspflicht verdeutlichen. Im Rahmen der Revision erfolgt insbesondere eine Überprüfung der verschiedenen der Finanzbedarfsermittlung zugrunde liegenden Progno

sen mit dem Ziel der Anpassung der Finanzausstattung der Folgejahre an die tatsächlichen Entwicklungen der Vorjahre. Ändert sich beispielsweise die tatsächliche Entwicklung des Verbraucherpreisanstiegs, der Personalkosten oder der künftige Umfang der Belastungen aus der Straßenbaulastträgerschaft aufgrund der Abstufung von Landesstraßen, so sind die tatsächlichen Entwicklungen Basis für die Ermittlung der insgesamt angemessenen Finanzausstattungen der Folgejahre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, sind auch diese Befürchtungen der kommunalen Seite unbegründet. Zusammenfassend bleibt daher festzuhalten: Der von dem Verfassungsgericht vorgegebene Systemwechsel von der Anteilsorientierung hin zur Bedarfsorientierung bedeutet für die Kommunen Planungssicherheit. Die Thüringer Gemeinden und Landkreise erhalten eine finanzielle Mindestausstattung vom Land. Diese ist unabgängig von der finanziellen Leistungskraft des Landes. Sie ist auch dann gesichert, wenn die Einnahmen des Landes rückläufig sind. Das wird auch praktisch bedeutsam insbesondere wegen der rückläufigen Bundesmittel aus dem bis 2019 auslaufenden Solidarpakt II. Dies kann dazu führen, dass der Anteil der Finanzmittel für die Kommunen am gesamten Landeshaushalt deutlich ansteigen wird. Die vom Land gewährte Finanzausstattung der Kommunen in den Ausgleichsjahren 2008 und 2009 stellt einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Interessen des Landes und denen der Kommunen dar. Die Handlungsfähigkeit der Thüringer Kommunen bleibt auch weiterhin in vollem Umfang gewährleistet. Die Finanzausstattung der Kommunen, die sich aus den Zuweisungen des Landes und den eigenen steigenden Einnahmen speist, stellt sicher, dass sowohl die Pflichtaufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises erfüllt, als auch darüber hinaus freiwillige Leistungen/Aufgaben wahrgenommen werden können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2 a, b und c und erteile das Wort dem Abgeordneten Huster, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Haushalt für die Jahre 2008 und 2009 soll der letzte Haushalt in der 4. Legislatur im Thüringer Landtag werden. Dieser Haushalt beschließt damit auch eine fünfjährige Serie von harten Kürzungen in vielen Zukunftsbereichen, so im Sozial

bereich, im Bereich der Kultur, der Bildung, der aktiven Arbeitsmarktpolitik und nun auch wiederholt bei den kommunalen Finanzen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dieser Haushalt steht andererseits trotz einer Nettoneuverschuldung von Null weiter für das Verschleudern von Geld für Prestigeobjekte und Filz, für ein Verlagern von Landesaufgaben in Stiftungen und Sondervermögen sowie für eine zunehmende Politik der Almosengewährung weg von gesetzlichen Ansprüchen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, allein die Vorstellung, dass diese Landesregierung im Wahlkampf 2009 mit Lottobescheiden unter dem Arm diejenigen Träger zum Kniefall zwingt, denen sie vorher die Regelförderung gestrichen hat, dürfte manchem im Land einen kalten Schauer den Rücken hinunterlaufen lassen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, dieser Haushalt manifestiert das Versagen der Landesregierung mit Blick auf nachhaltige Strukturreformen. Thüringen hinkt bei der längst überfälligen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform hinterher. Die sogenannte Behördenstrukturreform ist ohne eine Gebietsreform völlig kontraproduktiv.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dies kann man auch bei der geplanten Kommunalisierung der Staatlichen Umwelt- und Versorgungsämter sehen.

(Beifall bei der SPD)

Mit diesem Haushalt offenbart sich ein weiterer Mangel der Landesregierung und ihres Ministerpräsidenten. Im Stil und im Umgang mit den Menschen erleidet die CDU in Thüringen zunehmend Schiffbruch. Ihr Stil wird als abgehoben empfunden, der Blick von unten auf die Gesellschaft scheint Ihnen völlig abhanden gekommen zu sein.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dazu, meine Damen und Herren, kommen unglaubliche politiktechnische Fehler. Sie verstehen schlicht Ihr Handwerk nicht, anders ist die ständige ReinRaus-Politik nicht zu erklären, sei es beim Blindengeld, sei es bei den Theatern und Orchestern. Diese Debatten, meine Damen und Herren, haben dem Land geschadet und diesen Schaden hat die Lan

desregierung zu verantworten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, dieser Haushalt enthält eine Reihe von Täuschungen. Es sind insgesamt nicht wenige Haushaltsstellen, die man seit 2000 oder 2004 betrachten muss, um ein Gesamtbild zu erhalten. Ich möchte Ihnen das am Beispiel der Erwachsenenbildung einmal demonstrieren. Der Haushaltsentwurf zeigt gegenüber 2007 einen Zuwachs der Mittel um 8 Prozent. Sieht man sich aber die Entwicklung seit 2000 an - ich hoffe, Sie können das einigermaßen erkennen -, dann erkennen Sie, dass die Politik der Kürzungen seit 2004 unvermindert weitergeht. Es sind insgesamt mehr als 40 Prozent weniger Mittel zur Verfügung.

Ein weiteres Beispiel ist die Förderung der Hochschulen und Universitäten. Nicht nur, dass Sie seit anderthalb Jahren unsere Anträge zur Förderung von Exzellenz beharrlich abgelehnt haben, nein, Sie profitieren - und das muss man der Ehrlichkeit halber auch sagen - im Wesentlichen durch erhöhte Zuweisungen des Bundes. Ein zusätzliches Engagement des Landes ist marginal, nach Jahren der Kürzungen nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Herr Ministerpräsident, ich kann Sie und Ihr Kabinett nur auffordern, sollte es sich bei den Vereinbarungen in Ronneburg vor 14 Tagen wirklich um eine strategische Neuausrichtung der Thüringer und der ostdeutschen Universitätslandschaft handeln, dann muss mit Blick auf demographische Fragen das Gebot der Stunde eigentlich nur eines heißen, nämlich das Verbot von Studiengebühren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir haben doch gar keine Studiengebühren.)

Ein drittes Beispiel, meine Damen und Herren, aus der Wirtschaftsförderung: Seit Jahren, spätestens seit Vorliegen des Abschlussberichts der Enquetekommission Wirtschaftsförderung in Thüringen im Jahre 2001, fordert DIE LINKE die Einführung sogenannter revolvierender Fonds. 2008 soll nun damit begonnen werden, und zwar mit 70 Mio. €.

Meine Damen und Herren, auch hier kein Grund für Sie, sich zu feiern. Sie haben in dieser Frage einfach sechs Jahre lang geschlafen und Notwendiges für Thüringen versäumt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die Liste der Aufzählungen ließe sich fortsetzen. Was hier als Erhöhung der Mittel gefeiert wird, ist oft nicht mehr als ein taktisches Manöver mit Blick

auf die Wahl, aber, meine Damen und Herren, vor allem ist es ein Nachgeben auf den Druck der Betroffenen und leider nicht die Einsicht oder eine Änderung Ihrer Politik. Deshalb, meine Damen und Herren, Ihre Kürzungspolitik der letzten Jahre wird dadurch nicht besser, dass sie den einen oder anderen Ansatz im Haushalt geringfügig erhöht haben. Wir werden Ihre Ansätze mit denen vergleichen von 2004. Ihre Strategie ist offenbar erst kürzen, dann etwas zugeben und dieses als Sieg feiern. Sie hoffen wohl damit auf das Vergessen der Betroffenen, aber das wird Ihnen nicht helfen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Worte zur geplanten Ost-West-Angleichung der Gehälter für die Landesbediensteten sagen. Die Linksfraktion sagt: Endlich, nach 17 Jahren deutscher Einheit wird nun ein Schritt in Richtung gleichwertiger Lebensverhältnisse getan. Frau Ministerin, wir sagen aber auch, dass Ihr Schritt nur dann wirkliche Logik entfalten kann, wenn sich die Landesregierung endlich dafür aktiv einsetzt, dass es insgesamt höhere Löhne in Thüringen und im Osten Deutschlands gibt und dass es Mindeststandards bei der Entlohnung gibt. Deshalb fordern wir den gesetzlichen Mindestlohn.