Zu den Fragen 1 und 2: Den Kommunen steht im Rahmen der Wirtschaftsförderung ein weit gefächertes Instrumentarium von Unterstützungs- und Anschubmaßnahmen zur Verfügung. Solche Maßnahmen können in speziellen kommunalen Dienstleistungen bestehen, die der Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur dienen. Eine solche Dienstleistung kann unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und haushaltswirtschaftlicher Grundsätze auch die kostenlose Nutzung von kommunalen Werbeplattformen wie das Internetportal oder das Amtsblatt sein. Die Verwendung des Landkreislogos ist unter diesen Voraussetzungen als Maßnahme der Wirtschaftsförderung ebenfalls möglich.
che Richtlinie erforderlich ist, hat der betroffene Landkreis in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.
Zu Frage 4: Über die Grundsätze der Wirtschaftsförderung entscheidet der Kreistag. Der Kreistag kann hierzu bei Bedarf Richtlinien beschließen. Ob und inwieweit Maßnahmen der Wirtschaftsförderung durch einen Kreistagsbeschluss untersetzt werden müssen bzw. sollten, hängt von den jeweiligen konkreten Umständen ab.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, sind Ihnen in Thüringen Richtlinien bekannt, die durch Kreistage in dieser Richtung beschlossen worden sind?
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, inwieweit stößt die Wirtschaftsförderung durch Landkreise durch die fehlende Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion in Thüringen an Grenzen?
Ich sagte ja, es können gegebenenfalls Richtlinien hier erarbeitet werden, das ist auch ein Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Ob da nun Grenzen vorhanden sind, wenn man das nicht macht, das habe ich, glaube ich, versucht zu beantworten.
Das ist Ihre Sicht, Herr Kuschel. Aus Ihrer Sicht ist ja alles misslungen, was ich ausführe, und Sie nicht verstehen. Aber das ist nun eine andere Sache.
In Thüringen sollen im Rahmen der Behördenstrukturreform der Landesregierung mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die vier staatlichen Umweltämter aufgelöst und deren Aufgaben auf die 23 Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden. In einem Referentenentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung wird u.a. darauf verwiesen, dass bei den noch durchzuführenden Verordnungsänderungen zur Übertragung der Aufgaben das Land einen Mehrbelastungsausgleich an die Kommunen leisten muss. Bei einem Personalübergang auf die kommunale Ebene sei eine kostenneutrale Zuordnung beabsichtigt.
1. In welcher Höhe sollen die Landkreise und kreisfreien Städte im Zusammenhang mit Auflösung der staatlichen Umweltämter einen Mehrbelastungsausgleich erhalten und wie werden diese Aufgaben durch die Landesregierung begründet?
2. Welche Rechtsgrundlagen zum Übergang des Personals auf die Landkreise und kreisfreien Städte sind rechtzeitig vor Jahresende zu ändern und inwieweit sind diese Rechtsgrundlagen durch den Landtag mitwirkungs- bzw. zustimmungspflichtig?
3. Nach welcher anzuwendenden Methode soll der Personalübergang auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen und in welcher Art und Weise sollen die betroffenen Gebietskörperschaften an diesen Verfahren beteiligt werden?
4. Wie viele Beschäftigte der staatlichen Umweltämter sollen nach Auffassung der Landesregierung auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergehen? In welcher Höhe beziffern die kommunalen Spitzenverbände den Personalbedarf zur Erfüllung der zu übertragenden Aufgaben und wie begründet die Landesregierung mögliche Differenzen zwischen den Angaben der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände in der Anzahl der von der Überleitung betroffenen Beschäftigen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hauboldt beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen über die Höhe der Mehrbelastungsausgleiche im Zusammenhang mit der Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte des Landes keine Angaben machen, da die Verhandlungen dazu noch nicht abgeschlossen sind.
Zu Frage 2: Zum Übergang des Personals auf die Landkreise und kreisfreien Städte müssen keine Rechtsgrundlagen geändert werden.
Zu Frage 3: Der Personalübergang der Angestellten soll im Rahmen des Individualarbeitsrechts erfolgen. Das setzt zwingend die Mitwirkung der kommunalen Arbeitgeber voraus. Die Beamten wechseln im Rahmen des geltenden Beamtenrechts den Dienstherrn, was ebenfalls die Mitwirkung des Kreises und der kreisfreien Städte als zukünftigen Dienstherrn voraussetzt.
Zu Frage 4: 180 Beschäftigte der staatlichen Umweltämter sollen auf die Kreise und kreisfreien Städte übergehen. Dazu kommen weitere 27 Beschäftigte des Landesverwaltungsamts, d.h., insgesamt 207 Beschäftigte wechseln zu den Kommunen. Der Vertreter des Thüringer Landkreistags hatte letztmalig Ende Januar die Zahlen von insgesamt 230 bis 250 Beschäftigten gefordert. In den Verhandlungen mit der Landesregierung ist in der Folge klar geworden, dass sich die angemessene Beschäftigtenzahl nur nach einer differenzierten sachbezogenen Analyse der Situation der einzelnen Kreise ermitteln lassen würde, zu der die Anlagen, die es zu überwachen gilt, oder die Länge des zu beaufsichtigenden Gewässers als Indikator herangezogen werden. So dient für den Bereich des Immissionsschutzes die Anzahl der überwachungsbedürftigen Anlagen als Maßstab der angemessenen Personalverteilung.
Im Aufgabenbereich Abwasser ist die Anzahl der Abwassereinleitungen prägend, während im Bereich technische Gewässer die Länge eines Flusses in Kilometer entscheidend ist. Berücksichtigt wurde auch die Möglichkeit der ganzheitlichen Arbeitserledigung durch die Beschäftigten. So ist ein Umwelttechniker des mittleren Dienstes in der Lage, mehrere Bereiche abzudecken bzw. Urlaubsvertretung zu übernehmen. Aus der im letzten Jahr durchgeführten Aufgabenerhebung und den damit gewonnenen Daten über die Zahl der Aufgaben und der Beschäftigten und dem geschilderten Abwägungsprozess ergibt sich die
Zahl von 207 Beschäftigten, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt. Inwieweit eine Differenz zu der letzten Forderung des Thüringischen Landkreistags nach Abschluss der Verhandlungen bestehen bleibt, bleibt abzuwarten.
Herr Minister, sind und wenn ja in welcher Form die Personalräte der staatlichen Umweltämter bei der Frage des Personalübergangs einbezogen worden? Dann meine zweite Frage: Was geschieht mit dem Überhang, wenn es einen geben sollte - ich habe da Dinge vernommen, dass das so sein kann -, an Personal, auch im Einvernehmen mit den Kommunen? Sind da Entlassungen zu befürchten?
Ich fange einmal mit dem Letzten an: Entlassungen sind nicht zu befürchten, da wir ja von vornherein gesagt haben, dass das alles sozial verträglich in dieser Richtung abgewickelt wird. Ich weiß jetzt nicht, was Sie mit den Überhängen bezeichnen - die nicht dann von den Kommunen genommen werden? Die müssen wir behalten, das ist doch ganz klar. Das geht ja gar nicht anders in dieser Richtung. Deswegen sind wir ja immer noch mit den Landräten im Gespräch, um abzuwägen, wie was geht und was nicht geht. Wir wissen ja noch nicht, wie die Beschäftigten sich im Einzelnen auch dazu entscheiden werden, ob sie überhaupt gehen wollen oder ob sie nicht gehen wollen und wie oder was in dieser Richtung ist.
Zu dem ersten Punkt - Personalräte: Die Personalräte sind nach dem jeweiligen Stand der Entwicklung unserer Gespräch einbezogen worden. Es hat in der letzten Zeit sehr intensive Kontakte gegeben. Wir haben Vorschläge unterbreitet, wie auch die Auswahl des Personals vonstatten gehen soll. Ich hoffe, dass wir da Einvernehmen noch miteinander erzielen.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich komme zur nächsten Mündlichen Anfrage, Frau Abgeordnete Jung, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/3045.
Auf der Internetseite des Thüringer Kultusministeriums findet sich unter „Kindergarten/Aktuelles“ ein Verweis auf die Internetseite des Thüringer Kindergartenportals. Dieses Portal wird von der privaten Initiative „Wir sind Familie e.V.“ gestaltet.
1. Verweist das Kultusministerium auf seiner Internetseite auch noch auf andere private Organisationen im Zusammenhang mit den Thüringer Kindertagesstätten, wie z.B. das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik, und wenn nein, wie ist es dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, dem die Ministerien verpflichtet sind, dass nur auf diese eine privatrechtliche Organisation verwiesen wird, und welches Ziel verfolgt das Kultusministerium mit diesem Hinweis?
2. Wer sind die Gründungsmitglieder des Fördervereins der Initiative „Wir sind Familie“, wo hat er seinen Sitz und wo ist er im Vereinsregister eingetragen?
3. Wird die Initiative, der Förderverein oder die Internetseite „Kindergartenportal“ der privaten Initiative mit öffentlichen Mitteln gefördert und wenn ja, mit welchen und in welcher Höhe?
4. Ist der Landesregierung bekannt, inwiefern Mitglieder des Vereins bzw. deren Firmen Aufträge vom Freistaat bekommen haben, wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Thüringer Kultusministerium verweist auf das Thüringer Kindergartenportal, weil es sich hier um die Kinderbetreuungsbörse für Thüringen handelt. Die Initiative hat, wie der Seite zu entnehmen ist, in Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium - Grußwort der Ministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen und auch Zurverfügungstellung kostenloser Software - diese Plattform erstellt. Dabei handelt es sich nach unserem Wissen um das einzige derartige Angebot im Freistaat. Daher ist es
Zu Frage 2: Nach den Angaben auf der Internetseite des Vereins wird die Initiative durch Frau Elisabeth Lehmann-Drohnke, Frau Dr. Ines Pistner und Herrn Michael Zapfe vertreten. Geschäftsführerin ist Frau Katrin Konrad. Die Kontaktadresse lautet: Blankenburger Straße 6 in 07426 Königsee.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kuschel, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/3051.