Protocol of the Session on June 22, 2007

Zu Frage 1: Bei der Ermittlung der Aufgaben- und Kostenbelastung der Kommunen wurden, bezogen auf jede einzelne Aufgabe, nicht nur die Ausgaben der laufenden Verwaltung, wie z.B. der Unterhaltungsaufwand, sondern unter anderem auch die Aufwendungen der Kommunen für Investitionen im Erhebungszeitraum berücksichtigt. Als den Finanzbedarf erhöhende Aufwendungen ebenfalls beachtet werden die Aufwendungen der Kommunen, die ihnen infolge der Aufnahme von Krediten, quasi durch Zinsbelastung entstehen. Bei der Bedarfsermittlung nicht berücksichtigt werden dagegen die Tilgungsleistungen für Kredite. Dies ist nicht erforderlich, da bereits die gesamten Investitionausgaben aller Kommunen im Erhebungszeitraum in die Bedarfsermittlung einfließen. Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung der Tilgungsleistung, die lediglich die Kreditfinanzierung der bereits berücksichtigten Investitionsausgaben betreffen, würde eine Doppelberücksichtigung von Kosten zulasten des Landes darstellen.

Zu Frage 2: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 3: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen.

Eine Nachfrage, Herr Minister Gasser.

Danke, Frau Präsidentin.

Herr Minister, bei den Investitionsaufwendungen, die berücksichtigt wurden, ist dort der Investitionsbedarf oder sind die Ist-Ausgaben für die Investitionen im Erhebungszeitraum berücksichtigt worden?

Die Frage 1 bezog sich darauf, welche kommunalen Aufwendungen aus Sicht der Landesregierung im Zusammenhang mit dem sachgerechten Umgang des Vermögens für angemessen erachtet werden. Bisher haben Sie auf diese Frage noch nicht geantwortet.

Doch, zu Letzterem konkludent, indem ich das aufgezählt habe, was wir einbezogen haben in die Berechnung.

Zur ersten Frage ist das Ist mit berücksichtigt worden.

Danke. Damit beende ich die Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20

Umsetzung der Behördenstruk- turreform transparent gestalten Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/3056 -

Wir waren übereingekommen, dass dieser Tagesordnungspunkt heute unabhängig von der Erledigung der Tagesordnung aufgerufen wird. Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung? Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht zu Nummer 2 des Antrags. Ich erteile für die Landesregierung das Wort Frau Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der Linkspartei ist überschrieben mit den Worten „Umsetzung der Behördenstrukturreform transparent gestalten“. Transparenz im Verwaltungshandeln ist ganz im Sinne der Landesregierung. Die in der Begründung des Antrags angemahnte Aktualisierung der Berichterstattung zur Behördenstrukturreform, dieser Begründung bedarf es allerdings nicht, denn ich hatte bereits in meiner Landtagsrede im vergangenen Jahr eine erneute Berichterstattung im Frühsommer des Jahres angekündigt. Sie sehen an meinem starken Manuskript, dass ich diese Berichterstattung heute auch im vollen Umfang darstellen werde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen und die Thüringer Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Thüringer Landesverwaltung umfassend zu erneuern. Wir wollen sie den veränderten Realitäten anpassen und auf weitere Veränderun

gen vorbereiten. Das mit den Umstrukturierungsmaßnahmen verbundene Ziel „der Freistaat als Dienstleister“ ist von der Vision der Bürgerfreundlichkeit im weitesten Sinne geprägt. Wie weit wir schon gekommen sind, zeigt die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“, in der die von der Thüringer Finanzverwaltung in stichprobenartiger Weise getesteten Thüringer Finanzämter als freundliche Serviceeinrichtungen mit guter Qualität in ihrer Beratungsleistung dargestellt werden. Sie sehen, unsere Finanzämter geben zunehmend ein Beispiel für öffentliche Dienstleistung, die rasch, qualitätsvoll und billig erledigt wird. Wir sind auf gutem Weg zu einer bürgerfreundlichen, aber auch wirtschaftlichen Verwaltung. Mit Blick auf die sich verändernden Rahmenbedingungen verfolgt die Landesregierung mit der Verwaltungsreform mehrere Ziele. Wir wollen die Verwaltung verschlanken, gerade auch im Blick auf die abnehmenden Bevölkerungszahlen. Wir wollen, wie schon dargestellt, mehr Bürgernähe schaffen. Wir wollen Wirtschaftlichkeitsaspekte stärker betonen und darüber hinaus neue Informationstechniken besser nutzen. Zudem dürfen wir die Personalkosten nicht aus dem Blick verlieren. Deshalb wollen wir 7.400 Stellen in der Landesverwaltung abbauen. Entscheidend für uns aber ist, dass dieser Abbau gemeinsam mit den Beschäftigten sozial verträglich und über freiwillige Maßnahmen gestaltet wird. Wir wollen und werden Stellen abbauen, aber wir werden keine Menschen entlassen. Wir wollen Zukunft gestalten, aber keine Existenzen gefährden. Die Thüringer Verwaltungsreform ist ein komplexes Reformwerk. Sie hat sieben verschiedene Bausteine:

1. die Deregulierung,

2. die Aufgabenkritik,

3. den Stellenabbau,

4. die personalwirtschaftlichen Maßnahmen,

5. die Behördenstrukturreform,

6. die Kommunalisierung von Aufgaben sowie

7. ressortspezifische Reformmaßnahmen.

Viele dieser Bausteine sind eng miteinander verbunden und zugleich auch Bausteine eines anderen. Jeder Baustein erfordert eigene Werkzeuge und Umsetzungswege. Lassen Sie mich kurz die Abfolge der Maßnahmen darstellen. Die Entscheidung zur Verwaltungsreform wurde im März 2005 zunächst im Baustein „Behördenstrukturkonzept“ untersetzt. Nahezu gleichzeitig, nämlich im Frühjahr 2005, hat die Landesregierung den Baustein „personalwirtschaftliche Maßnahmen“ beschlossen, also Angebote an die Beschäftigten zur sozial verträglichen Umset

zung der Strukturentscheidung. Im September 2005 haben wir die Einzelheiten in der Regierungserklärung angekündigt, den Baustein „Aufgabenkritik“ im Kabinett beschlossen. Diese untersetzt die Behördenstrukturreform. Die Aufgabenkritik untersetzt im Weiteren das Strukturkonzept zur Kommunalisierung seit Frühjahr 2006. Dabei haben wir im Einzelnen ermittelt, was zukünftig besser von Kommunen geleistet werden kann. Des Weiteren hat die Landesregierung im Jahr 2005 das Strategiekonzept „Stellenabbau“ beschlossen. Der Baustein weist ressortspezifische Einsparbeiträge mit dem Ziel des Stellenabbaus von 7.400 Stellen aus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Ziel, der Abbau von 7.400 Stellen, wird erreicht, und dies ohne Kündigungen. Diese Tatsache ist wiederum dem Baustein „personalwirtschaftliche Maßnahmen“ und der Kommunalisierung geschuldet. Dass sich der Stellenabbau inhaltlich sinnvoll vollzieht, versichert der Baustein „Aufgabenkritik“. Nicht zu vergessen sind die ressortspezifischen Reformmaßnahmen, die sich ihrerseits wiederum der ressortübergreifenden gültigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen und der Ergebnisse der Aufgabenkritik bedienen. Sie können ebenfalls einen Beitrag zur Erfüllung des Stellenabbaus leisten. Sie sehen, jeder Baustein dient der Erreichung eines Ziels der Verwaltungsreform. Das eingehende finanzpolitische Ziel bleibt dabei die Konsolidierung des Landeshaushalts. Zugleich ist jeder Baustein mit anderen verwoben, sie bedingen sich zum Teil einander. Je Ressort unterscheidet sich der Beitrag der Bausteine. Ressortbesonderheiten wird Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren, wir versuchen mit Köpfchen zu sparen und nicht mit der Rasenmähermethode. Wenn also eine separate Abrechnung eines Bausteins oder einer Zwischenrechnung gefordert wird, so zeugt das nur von der Unkenntnis der Komplexität einer umfassenden Verwaltungsreform. Eine isolierte Betrachtung der Bausteine ist sinnlos und irreführend. Fest steht, die Verwaltungsreform ermöglicht in der Summe mit ihren Bausteinen „Aufgabenkritik“, „Behördenstrukturreform“, „personalwirtschaftliche Maßnahmen“, „ressortspezifische Maßnahmen“ den jährlichen ersatzlosen Wegfall von Stellen. Die Jahr für Jahr nicht mehr benötigten Personalausgaben summieren sich dadurch bis zum Jahr 2020 auf mehr als 2 Mrd. €. Pensionslasten sind dem schon entgegengerechnet. Das ist eine konservative Hochrechnung.

Fest steht auch: Allein die Umstrukturierung nach dem Behördenstrukturkonzept, die einen Beitrag von 1.053 Stellen zu den 7.400 Stellen leistet, wird einschließlich der Sachkosten und in vermiedenen Investitionskosten Einsparungen in Höhe von über 394 Mio. € bringen.

Lassen Sie mich die einzelnen Bausteine näher beleuchten.

Die Aufgabenkritik: Die Verwaltung des Freistaats muss sich auf ihre Kernaufgaben beschränken, wenn sie künftig mit weniger Personal Dienstleistungen für den Bürger und die Wirtschaft erbringen will. Ziel ist

1. die Verringerung der vom Land wahrgenommenen Aufgaben,

2. die effiziente Erledigung der verbleibenden Aufgaben.

Der zur Haushaltskonsolidierung und zur Senkung der Nettoneuverschuldung notwendige Stellenabbau in der Landesverwaltung erfordert die selbstkritische Frage auf allen Verwaltungsebenen, weshalb wird die konkrete Aufgabe überhaupt in diesem Umfang, in dieser Behörde und an dieser Stelle wahrgenommen. Aber nicht nur der enge finanzielle Spielraum macht die Anpassung des Aufgabenkanons erforderlich, das Arbeitsumfeld der Landesverwaltung hat sich durch die Bevölkerungsentwicklung und den zunehmenden Wettbewerb zwischen den Ländern um die Investoren stark verändert. Diese Realitäten haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Frage, was künftig staatliche Kernaufgaben sein sollen und wie diese am effizientesten erledigt werden können.

Aufgabenkritik bedeutet die Überprüfung der von der öffentlichen Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben im Hinblick auf die Notwendigkeit nach Art, Maß und Aufwand sowie Organisationsform, Personaleinsatz und der Verfahren. Die Aufgabenerhebung schloss im Februar 2006 mit der zentralen Erfassung der Ergebnisse der Aufgabenerhebung. Erfasst wurden die Aufgaben dienststellenbezogen und nach einheitlichem Muster. Erstmals liegt jetzt in Thüringen eine lückenlose Übersicht über die Aufgaben der Behörden und Einrichtungen ohne Schulen und Hochschulen der Landesverwaltung vor. Wir kommen dabei auf 21.720 Aufgaben. Dabei wurden gleiche Aufgaben in verschiedenen Dienststellen jeweils nur einmal gezählt. Einbezogen darin sind 192 Querschnittsaufgaben für Aufgabenbereiche wie Organisation, Haushalt, Personal, Justitiariat und IT. Für diese Aufgaben erarbeiteten Vertreter aller Ressorts gemeinsam einen verbindlichen Katalog. Auf der Grundlage des ermittelten Aufgabenbestands erfolgte die Aufgabenkritik der Ressorts insbesondere, um den Stellenabbau fachlich sinnvollerweise zu unterstützen und Freiräume für die Wahrnehmung notwendiger Aufgaben auch ohne zukünftigen Personalzuwachs zu gewinnen. Schließlich gilt es, dem Subsidiaritätsprinzip mehr Geltung zu verschaffen, denn hierdurch wird die Bürgernähe am unmittelbarsten erreicht.

Ausgehend vom Beschluss der Thüringer Landesregierung vom September 2005 hatte jedes Ressort innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mindestens 10 Prozent seines Aufgabenbestands mit Vorschlägen, der Zweck- und Vollzugskritik zu unterlegen. Diese Vorgabe beruhte auf den Erfahrungen anderer Länder, wobei bereits in dieser Legislatur begonnene oder umgesetzte Reformvorhaben mit angerechnet werden konnten. Jedes Ressort prüfte zunächst, ob eine konkrete Aufgabe ganz oder teilweise wegfallen, privatisiert oder kommunalisiert werden kann. Die Zweckkritik hatte dabei Priorität gegenüber der Vollzugskritik.

Anhand des Finanzressorts möchte ich Ihnen den Werdegang veranschaulichen: Von Dezember 2005 bis Ende Februar 2006 wurde der Aufgabenbestand im Geschäftsbereich des TFM erhoben. Um eine einheitliche Vorgehensweise im gesamten Geschäftsbereich zu gewährleisten, fanden zunächst zentrale Informationsveranstaltungen für die Behördenleiter und Abteilungsleiter statt. Die Vertreter des Organisationsbereiches erörterten die Inhalte und die Vorgehensweise der Aufgabenerhebung und anschließenden Aufgabenkritik. Auftretende Zweifelsfragen beantworteten anwesende Vertreter des Steuerungskreises meines Hauses. Der Hauptpersonalrat und die örtlichen Personalräte nahmen an diesen Veranstaltungen teil. Sie hatten von Anfang an alle notwendigen Informationen zum Projekt „Aufgabenerhebung und Aufgabenkritik“. Die erhobenen Aufgaben im Geschäftsbereich wurden im Organisationsbereich meines Ministeriums auf Plausibilität geprüft und zentral auf dem vorgesehenen Server der Landesverwaltung abgelegt, selbstverständlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Ergebnis wurden am Ende 2006 im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums 3.220 Aufgaben identifiziert. Nachdem die Aufgabenerhebung Ende Februar abgeschlossen war, startete die Aufgabenkritik. Ziel der Aufgabenkritik war es, für 10 Prozent der erhobenen Vorschläge einen Verzicht, einen Teilverzicht, eine Privatisierung oder eine Verlagerung oder eine Vollzugsoptimierung festzulegen. Im April 2006 fanden für die Behördenleiter und die Abteilungsleiter erneut zentrale Informationsveranstaltungen statt. Zur Erleichterung der Aufgabenkritik kamen in allen Behörden einheitliche Informationsmaterialien vom Steuerungskreis „Verwaltungsreform“ zum Einsatz. Dazu gehörten Handreichungen zur Erläuterung der wichtigsten Begriffe, einheitliche Definitionen und Beispiele für die Bewertung der Vorschläge. Ferner wurden einheitliche Fragebögen, Formulare und elektronische Ausfüllhilfen erarbeitet. Bis Ende Juni wurden von allen Dienststellen im Geschäftsbereich die Vorschläge dem Organisationsbereich des Ministeriums zugeleitet. Die Vorschläge der Finanzämter wurden von der Landesfinanzdirektion zusammengefasst. Die ab

schließende Bewertung der Vorschläge erfolgte dann im Organisationsbereich und mit den Personalräten zusammen. Neben der Teilnahme an den Informationsveranstaltungen erhielt der Hauptpersonalrat im Thüringer Finanzministerium zudem Gelegenheit, zu den Ergebnissen der Aufgabenkritik Stellung zu nehmen.

Soweit zum Verfahren in meinem Ressort. Die Aufgabenkritik der Landesverwaltung schloss mit Ressortvorschlägen aus allen Ressorts für über 6.332 Aufgaben. Alle Thüringer Ministerien erreichten das Ziel, von 10 Prozent des Aufgabenbestandes zweck- oder vollzugskritische Vorschläge zu unterbreiten. Allein bis zum 31. Dezember 2009 können mit der Umsetzung der Vorschläge mehr als 81 Mio. € eingespart werden. Die aufgabenkritischen Vorschläge haben Auswirkungen auf mehr als 2.700 Vollbeschäftigteneinheiten. Ich wähle diesen Ausdruck Vollbeschäftigteneinheiten, denn eine Verrechnungseinheit ist nicht 100 Prozent einer Person, sondern der Anteil der Aufgabenbeschäftigung und -erledigung.

In der Folge der Aufgabenkritik werden über 1.100 Vollbeschäftigteneinheiten, soweit sie nicht aus dem Landesdienst ausscheiden, im Ergebnis anderweitige Verwaltungsaufgaben erfüllen. Das bedeutet konkret, bei 440 Vollbeschäftigteneinheiten entfallen die Aufgaben, die kommunalisiert oder privatisiert werden sollen. Durch Aufgabenverzicht, Optimierung des Vollzugs und andere Maßnahmen könnten 701 Vollbeschäftigteneinheiten während der Umsetzung der aufgabenkritischen Vorschläge aus ihrem aktiven Dienst ersatzlos ausscheiden. Schließlich werden Beschäftigte im Aufgabenumfang von 34 Vollbeschäftigteneinheiten für eine ressortübergreifende Vermittlung an die Personalservicestelle beim Finanzministerium gemeldet. Deren Aufgaben entfallen also ebenfalls dauerhaft. Daneben können Neueinstellungen vermieden werden, da durch die Aufgabenkritik 263 Vollbeschäftigteneinheiten zum Ausgleich von Vakanzen - also auch für künftig wahrzunehmende Aufgaben - in dem jeweiligen Geschäftsbereich freigestellt werden.

Anhand von vier Beispielen in meinem Ressort möchte ich Ihnen kurz erläutern, wie wir über die elektronische Mittelbewirtschaftung für die Haushalte HAMASYS - Sie kennen diesen Begriff - zu einer Reduzierung von 80 Vollbeschäftigteneinheiten im bisherigen Kassenwesen gekommen sind, aber auch wie wir durch diese Aufgabenkritik im Bereich des THÜLIMA den Hausmeistereinsatz besser koordinieren können und Einsparungen für den Doppelhaushalt von über 100.000 € erreichen können. Gleichzeitig im Bereich der zentralen Gehaltsstelle fallen die Außenprüfungen durch die Fachaufsicht des Finanzministeriums weg, um Doppelprüfungen

zu vermeiden. Dabei werden Maßnahmen bis 2009 160.000 € führen. Das ist zwar bei einem 9-Milliarden-Haushalt nicht der Umfang, der gleich ins Auge sticht, aber hier sage ich, viele kleine Maßnahmen - über 6.000 aufgabenkritische Maßnahmen - machen diese 81 Mio. aus.

Jedes Ressort hat einen Aufgabenkatalog, der fortlaufend aktualisiert wird. Der nächste Stichtag für die Fortschreibung ist der Juli 2008. An diesem Stichtag wird auch eine Erfolgskontrolle über die Aufgabenkritik möglich sein im ersten Schritt.

Ich komme zum Baustein Kommunalisierung. In der Regierungserklärung wurde die teilweise Kommunalisierung von Aufgaben der sozialen und Umweltverwaltung aufgrund des Subsidiaritätsprinzips angekündigt. Wir wollen weg von der Frage, wer ist zuständig, und wollen hin zu der Frage, wer kann es am besten. Der Bürger steht im Mittelpunkt und nicht die Verwaltung. Damit haben wir politische Vorgaben gesetzt, und zwar ausgehend von den eigenen Erfahrungen aus früheren Kommunalisierungen und den aktuellen Erfahrungen anderer Bundesländer - Sachsen, Baden-Württemberg, aber auch SachsenAnhalt.

Die strukturellen Folgerungen haben wir im Behördenstrukturkonzept ausgearbeitet. Dafür wurde die Landesregierung bei der Vorstellung des Konzepts am 22. April 2005 durch die SPD-Fraktion namens des Abgeordneten Pilger kritisiert. Ich sagte damals, dass wir uns für die Reihenfolge entschieden haben, erst eine politische Vorgabe zu machen und dann Umsetzungsprozesse aufgabenkritisch zu begleiten, also parallel. Dies stand und steht im krassen Gegensatz zur Forderung der Opposition, erst aufgabenkritisch zu analysieren und strukturelle Entscheidungen zu treffen. Aber die Erfahrungen - auch in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Bayern - haben uns gezeigt und unser Vorgehen bestärkt, parallel eine aufgabenkritische Erhebung zu machen.

Nun - zwei Jahre später - können wir auch die Thüringer Erfahrungen beibringen, und die sind positiv, denn die Aufgabenkritik hat der inhaltlichen Untersetzung des Strukturkonzepts gedient, denn alle Ressorts haben ihre Aufgaben kritisch untersucht - alle. Durch sie sind wir nun in der Lage darzustellen, welche Aufgaben besser durch das Land und welche besser durch die Kommunen erfüllt werden können. Ohne dieses Werkzeug „Aufgabenkritik“ - damals sprach ich von der Begleitung des Reformprozesses durch die Aufgabenkritik - wäre nicht klar, zu welchen Aufgaben mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände wir verhandelt hatten. Wir konnten dies hier ganz detailliert darstellen. Im Rahmen des Gesprächs des Ministerpräsidenten mit

den kommunalen Spitzen am 18. März dieses Jahres über die künftige Aufgabenzuordnung der Sozialressorts in wichtigen Punkten wurde Einigkeit erzielt. Auch wenn dies jetzt in der Diskussion wieder anders war. Ich war an dieser Veranstaltung dabei und man war sich über diesen Aufgabenkanon einig.

Aufgabenzuordnung im Sozialressort sind folgende wichtige Punkte. Konkret bedeutet dies: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, das Blindengeld, die Blindenhilfe werden kommunalisiert. Es wurde vereinbart, drei Arbeitsgruppen mit Vertretern der Sozial-, Umwelt- und Bauverwaltung sowie der kommunalen Spitzenverbände zu bilden, um noch offene Umsetzungsfragen aus fachlicher, personaler und personalrechtlicher Sicht zu klären. Innerhalb des Sozialministeriums wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet. Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit der fachlichen Umsetzung der Kommunalisierung, eine zweite mit der personellen und personalrechtlichen Umsetzung. Beide Arbeitsgruppen haben im Mai ihre Tätigkeit aufgenommen.

Ähnlich ist es auch im Landwirtschaftsministerium. Hier wurde eine Arbeitsgruppe zur Kommunalisierung von Umweltaufgaben gebildet mit dem Ziel, die noch offenen fachlichen Aspekte des Aufgabenübergangs zu klären. Der Gesetzentwurf für die Kommunalisierung als Teil des Haushaltsbegleitgesetzes liegt nun vor. Er beruht auf dem Eckpunktepapier der Landesregierung, abgestimmt mit den kommunalen Spitzenverbänden. Hier gibt es einen weitgehenden Konsens. Es geht um Modalitäten, die noch zu klären sind, aber über die Eckpunkte war man sich einig.

Ich komme zum Baustein „Strategiekonzept - Stellenabbau“, im Haushaltsplan immer SSL genannt. Ich sagte bereits, ein Ziel der Verwaltungsreform ist die Verschlankung der Verwaltung. Daran ändern auch die erwarteten Steuermehreinnahmen aufgrund der positiven Konjunktur nichts. Denn Personalausgaben als einer der wenigen vom Land beeinflussbaren Ausgabenblöcke nehmen nach wie vor einen hohen Anteil am Gesamthaushalt ein. Sie können nur mittelfristig signifikant gesenkt werden. Nachwachsende Pensionsverpflichtungen und Tarifsteigerungen sowie die beschlossene Ost-West-Angleichung sind dabei im Auge zu behalten. Sie wissen, wir werden mit dem Abbau von 7.400 Stellen einen wesentlichen Beitrag für die Spielräume in Zukunft für das Land leisten. Denn nur mit diesem Beitrag können wir wieder Handlungsspielraum im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger gewinnen. Dieser Stellenabbau wird nicht mit Kündigungen erreicht und auch ohne Abminderung der Gehälter und Besoldungen im Rahmen eines Sozialplans. Deshalb haben wir bei der Stelleneinsparung vor allem na

türliche Fluktuation, tarif- und dienstrechtliche Maßnahmen benutzt.

Der Baustein „personalwirtschaftliche Maßnahmen“, inhaltlich durch den Baustein „Aufgabenkritik“ unterlegt. Insgesamt wird nach vorsichtigen Schätzungen durch die im Doppelhaushalt 2008/09 beschlossene Festschreibung der Stellen bis zum Jahr 2020, ich sagte es bereits, eine summierte Einsparung von Personalkosten in Höhe von 2 Mrd. € erreicht werden. Das sind konservative Schätzungen. Hier sind bereits tarifliche und gesetzliche Aufgabensteigerungen gegengerechnet. Ich möchte betonen, das Ziel einer signifikanten Senkung der Personalausgaben wird erreicht und dies entgegen aller Unkenrufe.