mission zwei Themen diskutiert, die schon auch an Grundfeste des Grundgesetzes gehen und die zumindest die Frage stellen, ob wir konstitutiv das System des kooperativen Föderalismus behalten werden oder ob wir den Weg in einen verschärften Wettbewerbsföderalismus gehen. Diese Frage ist elementar für die neuen Länder und sie ist, wie wir finden, im Moment sehr scharf zugespitzt von einigen Akteuren in der Kommission gestellt.
Meine Damen und Herren, ich möchte, bevor ich auf die einzelnen Punkte unseres Antrags zu sprechen komme, zentrale Diskussionspunkte benennen, die unsere Kritik nach sich ziehen. Ich will das zunächst in sechs Punkten tun:
1. Es gibt Vorschläge, die darauf abzielen, zumindest zum Teil Erfahrungen zu revidieren, die sehr weit historisch zurückgehen. Es geht nicht nur darum, Teile der Finanzverfassung von 1969 zu revidieren, sondern auch Erfahrungen, die aus der Weltwirtschaftskrise in den 20er-Jahren und aus den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus resultieren. Viele dieser Erfahrungen haben in der Finanzverfassung von 1969 im Grundgesetz ihren Widerhall gefunden. Sie bedeuten im Kern nichts anderes, als dass Bund und Länder gemeinsam im Interesse der Bürger die Chance haben, im Fall von schweren Wirtschaftskrisen oder von jahrelanger Stagnation gegenzusteuern, also eine Politik zu betreiben, die die Wirtschaft zunächst wieder stabilisiert und so in Gang bringt, dass Arbeitsplätze entstehen und dass der Kreislauf im positiven Bereich sich wieder entwickeln kann.
2. Vorschläge in der Kommission zielen zum Teil darauf ab, den Bund insgesamt deutlich zu schwächen und damit die Möglichkeiten des Bundes zur Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu verringern. Insbesondere die süddeutschen Länder sind an dieser Front aktiv, so wie mir scheint.
3. Das alte Thema, was immer einmal benannt wird, es gibt Vorschläge, die darauf abzielen, den Solidarpakt II, der verhandelt ist, der beschlossen ist bis 2019, wieder infrage zu stellen.
4. Es gibt Vorschläge, die darauf zielen, in den schon benannten Wettbewerbsföderalismus einzusteigen und damit letztlich bestehende Ungleichheiten im Bundesstaat nicht nur zu manifestieren, sondern auch in der Tendenz zu verschärfen. Dies hätte tatsächlich zur Folge, dass neue Bundesländer, wie auch Thüringen, in Zeiten der Wirtschaftskrise verarmen und die öffentliche Hand in den jeweiligen Ländern, also auch wir hier, Instrumente für eine aktive Politik verlieren würden.
5. Vorschläge in der Kommission zielen zum Teil darauf ab, über Verschuldungsgrenzen Bund und Länder weiter in diesen o.g. Spielräumen einzuengen und ein in diesem Sinne verschärftes Sanktionssystem einzuführen und dieses Sanktionssystem - die Bandbreite der Vorschläge, die es gibt, ist ja angesprochen worden - als solches wäre ein weiterer Baustein für das Wachsen von Politikverdrossenheit.
Aber nicht nur das, ich denke, es wäre im Trend in der Entwicklung der Anfang vom Ende der bestehenden grundgesetzlichen Verfassung und dem Anspruch der Bundesrepublik Deutschland letztlich als sozialer und demokratischer Bundesstaat. Falls das dem einen oder anderen hier im Raum zu dramatisch vorkommt, derzeitige Vorschläge, die im Bereich der Verschuldungsgrenzen diskutiert werden, sind schärfer als die Maastrichtkriterien und wir haben in den letzten Jahren erlebt, wie sehr uns die Maastrichtkriterien bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Krise behindert haben.
6. Im Zusammenhang mit dem Ziel der Begrenzung und der Rückführung der angehäuften Schuldenlast wird nicht nur in der Kommission, das wird medial kommuniziert, eine einseitige, eine falsche und eine letztlich verantwortungslose Sicht deutlich. Fragen, welche Faktoren denn wirklich zum immensen Anstieg der Schuldenlasten der öffentlichen Haushalte nach der deutschen Einheit geführt haben, werden so gut wie nicht gestellt bzw. sie werden auf das Fehlverhalten einzelner Akteure, Politiker zurückgeführt, die den Versuchungen und den Verlockungen des schnellen Geldes angeblich nicht widerstehen konnten. DIE LINKE ist überzeugt, dass in die Arbeit der Kommission Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte dringend einzubeziehen sind.
Wenn man die Mammutaufgabe des Schuldenabbaus beschreibt, kann man doch nicht ernsthaft eine Sanierung der Staatsfinanzen ohne die Betrachtung stabiler Einnahmen diskutieren. Das ist, meine Damen und Herren, ein fundamentaler Widerspruch und das gilt besonders an die Adresse der beiden Fraktionen von CDU und SPD. Einerseits haben Sie in den letzten Jahren massiv und kontinuierlich Konzernen und Spitzenverdienern die Steuern gesenkt, um über die dann in der Folge dieser Maßnahmen fehlenden Steuereinnahmen und steigende Staatsverschuldung nun Krokodilstränen zu vergießen. Für uns ist klar, dass Sie die Hauptverantwortung für
Meine Damen und Herren, ich sagte es bereits, es geht offensichtlich vielen Vorschlagenden in der Reform um eine Revision der Finanzverfassung von 1969, das wird auch so gesagt, aber damit geht es unmittelbar um die haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Grundlagen einer durch Kredit finanzierten, durch staatliche Interventionsprogramme gestützten aktiven Arbeitsmarkt- und Konjunkturpolitik. Im Falle der Umsetzung der oben genannten Positionen drohen ähnlich weitreichende Konsequenzen für die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Staates wie die Hartz IV-Gesetze oder die Hartz-Gesetze insgesamt für den Bereich der Sozialpolitik, in der Perspektive sogar noch deutlicher, weil es hier um fundamentale Grundgesetzänderungen gehen soll.
Meine Damen und Herren, die diskutierte Kombination von Schuldengrenzen im Grundgesetz einerseits und die geplante Abkehr von der bundeseinheitlichen Steuererhebung andererseits stellen Verfassungsprinzipien wie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Orientierung der Finanzpolitik auf die Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts infrage.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu einzelnen Punkten unseres Antrags sprechen. Ich will das in der gebotenen Kürze tun. Ich erlaube mir aber, auch an den passenden Stellen zum Alternativantrag der SPD Stellung zu nehmen.
Zu unserem Punkt 1: Äußerungen der letzten Monate einzelner Politiker aus den alten Bundesländern zielen auf eine Revision des Solidarpakts, Herr Mohring. Deshalb sind in unserem Antrag noch einmal Forderungen formuliert, wonach der Solidarpakt nicht infrage gestellt werden darf. Die Beispiele könnte ich nennen. Hannelore Kraft, SPD-Chefin in Nordrhein-Westfalen, die sagt: Es kann nicht sein, dass Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die arm wie die Kirchenmäuse sind, unter hoher Arbeitslosigkeit und niedrigen Steuereinnahmen leiden, ostdeutsche Städte wie Dresden unterstützen müssen, die zukünftig praktisch schuldenfrei sind - eine Wortmeldung in der Diskussion. Karl-Heinz Weimar, Finanzminister in Hessen, hat innerhalb der Kommission die Solidarpaktzahlungen als auch den Länderfinanzausgleich infrage gestellt. Michael Naumann, designierter Spitzenkandidat der SPD in Hamburg für die Bürgerschaftswahl, meint, dass die Transferleistungen von bis zu 80 Mrd. € jedes Jahr in die neuen Länder langfristig kein Tabu mehr bleiben kön
nen. Die im Solidarpakt II beschlossene Reduzierung der Mittel ab 2009 kann er sicher nicht gemeint haben, denn die ist ja beschlossen.
Deshalb, meine Damen und Herren, teile ich Frau Diezels Einschätzung nicht. Sie haben eingeschätzt, dass mit den steigenden Steuereinnahmen die Neiddiskussion um den Solidarpakt II vermutlich oder hoffentlich bald am Ende ist.
Das steht auf Ihrer Homepage. Also ich teile Ihren Optimismus nicht, weil ich glaube, es handelt sich hier mittlerweile um einen sehr institutionalisierten Konflikt und zumindest einen instrumentalisierten Konflikt. Im nächsten Jahr sind in einzelnen alten Bundesländern Wahlkämpfe und Sie können uns glauben, DIE LINKE, die seit dem letzten Wochenende vereint arbeitet, wird die Ost-West-Diskussion im Solidarpakt garantiert nicht beginnen.
Zweitens: Das bisherige Modell eines kooperativen Föderalismus, in dem soziale Standards und Leistungen unter Berücksichtigung des Verfassungsprinzips der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gestaltet werden, muss erhalten bleiben. Dabei soll das Konnexitätsprinzip aus Artikel 4 a Grundgesetz, welches Herr Minister Schliemann erwähnt hat, weiterentwickelt werden. Wir haben es deshalb mit in den Antrag aufgenommen, weil Äußerungen von CDU-Politikern eine andere Richtung aufzeigen, und nicht nur das, sondern auch andere ideologische Hintergründe. Beispielsweise hat sich Ministerpräsident Milbradt in der Süddeutschen Zeitung vom 6. März dieses Jahres wie folgt zitieren lassen. Die Ursache der Verschuldung - und jetzt kommt das Zitat - „sei auf den Ausbau des Sozialstaats in den 70er-Jahren zurückzuführen.“ Also da merkt man, es geht plötzlich in eine andere Richtung, was man hier in dieser Föderalismuskommission offensichtlich verbinden will. Unionsregierte Südländer wollen offenbar den Bund schwächen und da entsteht schon die Frage trotz aller Verhandlungsspielräume, Herr Minister, wie Thüringen dazu steht. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, dass die CDU in diesem Haus die Rede vom Wettbewerbsföderalismus hochgehalten hat. Das Etikett, das Plakat des Wettbewerbsföderalismus weist eine erstaunliche Nähe zu dieser CDU-Position aus anderen Bundesländern auf und es wäre Zeit, wenn man mittlerweile in der Kommission eine eher moderate Position einnimmt, auch gegebenenfalls das öffentlich verlautbaren zu lassen. Ich will daran erinnern, meine Damen und Her
ren, dass Hessen, die hier nicht unerheblich gegen uns spielen, durchaus mutiger ist, wenn es gilt, seine Interessen gegen uns zu vertreten. Ich möchte zwei Beispiele nennen: Sparkassengesetz und die Salzeinleitung in die Werra, und es ließen sich garantiert noch mehrere Beispiele finden.
Meine Damen und Herren, zum dritten Punkt „Entschuldung“: Herr Mohring hat das Angebot von Herrn Oettinger erwähnt. Dieses ist ein Angebot mit doppeltem Boden, wie wir finden, die Entschuldung gegen Bedingungen. DIE LINKE lehnt das ab. Unserer Meinung nach ist dies ein interessengeleiteter Vorschlag, der Thüringen nachhaltig schädigen würde.
Meine Damen und Herren, ein positives Beispiel in dieser Debatte „Entschuldung“ und zu welchen Bedingungen ist der rot-rote Senat in Berlin, der als Voraussetzung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse die nachhaltige Entschuldung der Länder fordert, also ähnlich wie wir in unserem Antrag 3. Hintergrund dieser Debatte ist das Ziel gleicher Ausgangsbedingungen, wenn Sie so wollen, fairer Ausgangsbedingungen, das heißt Einschränkung der Verschuldung nach Entschuldung. Das macht aus unserer Sicht auch mehr Sinn. Mit Blick auf den SPDAntrag hier im Haus fällt auf, dass diese Forderung des rot-roten Senats aus Berlin in Ihrem Antrag nicht enthalten ist. Aus den Äußerungen von Minister Schliemann habe ich wahrnehmen können, dass Thüringen aber innerhalb der Kommission, in der sich zwei Auffassungen abzuzeichnen scheinen, eine vergleichsweise moderate Position an der Seite der anderen neuen Länder bisher vertreten hat, was die Frage des solidarischen Eintretens für den Schuldenabbau betrifft.
Meine Damen und Herren, für DIE LINKE ist ein Punkt zentral: Die Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte muss mitbetrachtet werden. Dieser Bezug fehlt dem Antrag der SPD völlig. Im Antrag des rot-roten Senats ist er ausdrücklich erwähnt. Sie implizieren mit Ihrem Antrag und Herr Mohring mit seiner Rede, dass die Ziele eines Verschuldungsabbaus vorwiegend über Schuldengrenzen, über Ausgabekürzungen und über Bürokratieabbau erreicht werden können, mit anderen Worten, mit genau der Politik, die in den letzten Jahren nicht zum Erfolg geführt hat. Man muss sich nicht nur die letzten Jahre anschauen, sondern man kann sich auch die Zeiten der 20er- und frühen 30er-Jahre anschauen; vergleichbare Situationen in der wirtschaftlichen Lage, in der Lage der Arbeitslosigkeit unter sicher anderen Vorzeichen.
aktuellere Quelle benennen, nämlich eine OECDStudie vom Oktober 2006, die feststellt, in der deutschen Steuerpolitik erfolgte in den letzten 20 Jahren eine relative Umverteilung von unten nach oben. Verteilungsintensive Steuern wie Vermögen-, Erbschaft- und Gewinnsteuern werden in dieser Studie international vergleichbar aufgeschlüsselt mit folgenden Ergebnissen: Bei der Summe aller Steuern auf Vermögen hatte Deutschland zuletzt Einnahmen von 0,9 Prozent des Bruttoinlandprodukts, Europa von 2,1 Prozent - Differenzen etwa 25 Mrd. €.
Von Kapitalgesellschaften holt Deutschland Einnahmen von 1,6 Prozent des BIP, die anderen Länder holen im Schnitt 3,2 Prozent - Differenz 35 Mrd. €.
Von der Einkommensteuer verbucht Deutschland 7,9 Prozent des Sozialprodukts, der europäische Durchschnitt liegt bei 10,1 Prozent - Differenz 50 Mrd. €. Das heißt, gemessen am europäischen Durchschnitt verzichtet Deutschland allein bei Vermögen-, Einkommen- und Gewinnsteuern auf mehr als 100 Mrd. €.
Meine Damen und Herren, eine Entschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland wäre in kurzer Zeit, zumindest mittelfristig, möglich, wenn eine Mehrheit im Bundestag und in den Ländern nicht länger darauf verzichten würde, nur gemäß dem europäischen Durchschnitt von den Einkommenstarken und Stärkeren, den Vermögenden und den Unternehmen einen fairen Anteil zu verlangen. Die OECD-Studie weist übrigens weiter darauf hin, dass es eine solche niedrige Steuer- und Sozialabgabenquote zuletzt 1972 in Deutschland gab. Auch auf der Homepage des Bundesfinanzministers kann man heute lesen, dass er genau dieses Ergebnis als herausragendes Ergebnis seiner Politik würdigt. Die Staatsquote wird 2008 nach den Prognosen bei 42,9 Prozent liegen und damit auf dem niedrigsten Stand seit über 30 Jahren.
Meine Damen und Herren, ich denke, das ist ein fundamentaler Unterschied. Herr Mohring, wir sind davon überzeugt, dass die Frage des Schuldenabbaus eng gekoppelt werden muss mit einer gerechteren Besteuerung der Leistungsfähigen in diesem Land.
Meine Damen und Herren, zu kulminieren scheint die Debatte in der Föderalismusdiskussion II derzeit beim Umgang mit Schulden der öffentlichen Haushalte und über das Instrument, die sogenannte Schuldenbremse. Wir wollen in unserem Antrag eine Einschränkung der Kreditobergrenze nach Artikel 115 Grundgesetz - erst mitdenken, wenn eine nachhal
tige Entschuldung erreicht ist. Das korreliert letztlich mit Punkt 3. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch auf einen Artikel der Thüringer Finanzverfassung hinweisen. In § 68 Abs. 2 Satz 3 heißt es - genau das, was wir im Grundgesetz auch kennen: „Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten;“ - jetzt kommt das Wichtige - „Ausnahmen sind nur zulässig zur Überwindung einer schwerwiegenden Störung der Wirtschafts- und Beschäftigtenentwicklung des Freistaats unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zur Abwehr einer Störung dieses Gleichgewichts.“
Meine Damen und Herren, genau um diesen Kerngehalt geht es derzeit im politischen Streit in der Föderalismusreform II. Das wird nämlich infrage gestellt.
Meine Damen und Herren, ich habe nicht umsonst dieses Beispiel aus der Thüringer Verfassung erwähnt, die süddeutschen Staaten kennen solche Regelungen in ihren Verfassungen einfach nicht, aber alle neuen Bundesländer sowie Schleswig-Holstein, Saarland und Bremen. Es gibt nun verschiedene Versuche in der Kommission, eine Formel für die Einschränkung der Schuldenaufnahmen zu finden. Es gibt Debatten um einen neuen Investitionsbegriff, der bereinigt um Abschreibungen und Privatisierungserlöse faktisch die Höhe der zulässigen Nettoneuverschuldung einschränken soll. Unsere Debatte wäre die Frage nach einem anderen Investitionsbegriff beispielsweise für Bildungsausgaben. Ich habe Herrn Mohring so verstanden, dass man mit ihm zumindest darüber eine Sachdebatte führen kann. Im Kern haben Sie die schon geführt bei der Frage der Verwendung der Mittel aus dem Solidarpakt. Bei den Ausnahmen von der geplanten Schuldenbremse diskutiert der Sachverständigenrat den Begriff der „Rezession“. Das heißt, dass dann im Falle einer Rezession Ausnahmen im Sinne höherer Neuverschuldungen möglich sein sollen. Wie gesagt, im jetzigen Zustand, heute reden wir immer noch von einer Abwehr bzw. einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Künftig sollen es Rezessionen sein, so wie die Mehrheit im Sachverständigenrat vorschlägt. Was ist dabei in Jahren der Stagnation? Unsere Sorge ist, dass diese Überlegungen noch zur Verstärkung stagnativer Tendenzen in der Zukunft führen können und eben damit die Möglichkeit aktiver Arbeitsmarkt- und Konjunkturpolitik einschränkt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine Beispielrechnung des Sachverständigen Bofinger hinweisen, der ein Minderheitenvotum deutlich gemacht hat. Gäbe es solch eine Regel wie vom Sachverständigenrat vorgeschlagen, dass die Neuverschuldung künftig maximal bei 2 Prozent des BIPs lie
gen dürfte, dann hätte Thüringen - zugegebenermaßen eine theoretische Zahl - rein rechnerisch im Jahr 2005 1,846 Mrd. € weniger zur Verfügung gehabt. Das wären 20,4 Prozent des gesamten Landeshaushalts gewesen und damit auch der höchste Wert aller Bundesländer.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, eine Bemerkung zur Neugliederung des Bundesgebiets. Anlass dafür ist eine Äußerung von Herrn Bullerjahn, dem Finanzminister in Sachsen-Anhalt, wonach mit der Föderalismus-II-Reform die Auflösung nicht mehr existenzfähiger Bundesländer eingeleitet werden soll. Ich persönlich bin in der Frage der Neugliederung des Bundesgebiets sehr offen, halte aber eine Kopplung dieser Frage mit einer wie auch immer gearteten Schuldenbremse für nicht zielführend.
Meine Damen und Herren, wenige Bemerkungen zu Punkt 6 - Hebesatzrechte der Länder auf die Lohn- und Einkommensteuer: Diese Überlegungen werden von uns abgelehnt.