Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir befinden uns im Jahr 2007 in einer heißen Phase der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, geprägt durch die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne unserer Gewässer, die auf viele Bereiche und Träger im Land unvermeidbare Auswirkungen haben werden. Ich möchte Ihnen aus Anlass der Anhörung der Öffentlichkeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie einen Bericht über den erreichten Stand und die aktuelle Strategie zum Gewässerschutz geben. In den letzten Jahren haben wir Konzepte aufgelegt und Strategien aus der Bestandsaufnahme, den Modellvorhaben bis hin zum neuen Monitoring mit großem Erfolg und zahlreichen Erkenntnissen für die weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtllinie entwickelt.
Wie Sie wissen, ist Ende 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtllinie in Kraft getreten. Inhaltliche Schwerpunkte ihrer Regelungen sind eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer zur Erreichung eines guten Gewässerzustandes in Grund- und Oberflächenwasser. Maßgebliches Instrument der Zielerreichung ist die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen. Dieser Prozess wird durch eine Anhörung der Öffentlichkeit in drei Stufen begleitet. Die erste Phase in Thüringen begann am 22.12.2006 mit der Veröffentlichung des Zeitplans und des Arbeitsprogramms.
Verehrte Anwesende, wir gehen optimistisch in die Zukunft, weil wir bereits vorzeigbare Verbesserungen erreicht haben. Wir haben in Thüringen frühzeitig die Weichen für den Prozess gestellt, der im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit zu einem guten Gewässerzustand führen soll. Dazu ist es notwendig zu wissen, dass wir im Lande am Anfang so aufgestellt waren wie zum Zeitpunkt der Wende, also in der Hinterlassenschaft der DDR. Blicken wir zurück auf 1990: Damals waren nur 16 Prozent der Thüringer Fließgewässer in der Güteklasse II und besser, 84 Prozent unserer Gewässer waren kritisch bis über
mäßig verschmutzt. Wie uns aus allen Umweltbereichen hinlänglich bekannt ist, hatte die DDR systematischen Raubbau an der Umwelt betrieben zugunsten planwirtschaftlicher Werte, wie Sie sich erinnern werden, gekennzeichnet durch Abfall, Luftverschmutzung, wilde Müllablagerungen und Abwasserbelastung. Damals war der Lebensraum für die aquatische Flora und Fauna stark eingeschränkt, denn die Oberflächengewässer enthielten zum Teil hohe Nährstoffkonzentrationen an Ammoniumnitrat, Phosphat und hohe Belastungen an sauerstoffzehrenden Stoffen. Damals gab es nur 158 Kläranlagen, von denen keine dem heutigen Stand der Technik entsprach. Die ungenügende Abwassersammlung und -behandlung war neben der industriellen Abwassereinleitung eine Hauptursache der Gewässerbelastung. Der Anschlussgrad dieser unzureichenden kommunalen Kläranlagen betrug lediglich 43 Prozent. Erinnern wir uns an die Einschränkungen bei der Nutzung des Grundwassers zur Trinkwasserversorgung bis hin zur Stilllegung von Trinkwasserfassungen. In industriellen Standorten war das Grundwasser durch unkontrollierte Stoffeinträge für eine sichere Trinkwasserversorgung unbrauchbar geworden. Auch die intensive Landwirtschaft hatte damals das Grundwasser insbesondere mit Nitrateinträgen teilweise erheblich belastet. Es war nur der Langfristigkeit der Grundwasserveränderung zu danken, dass insgesamt noch keine dramatisch flächenhaften Gefährdungen des Schutzgutes offensichtlich wurden. Grundwasser und Boden sind wirksame temporäre Puffer für Belastungen mit unerwünschten Umwelteffekten.
Verehrte Abgeordnete, in dem Zusammenhang will ich kurz auf die aktuelle Diskussion zur Salzlast der Werra eingehen. Die Verbesserung des ökologischen Zustands der Werra seit der Wende ist eine Erfolgsgeschichte. Sie hat heute nur noch 10 Prozent der Salzfracht wie zu DDR-Zeiten.
Unsere Position ist klar: Es müssen alle technischen Alternativen sorgfältig geprüft werden, bevor überhaupt über zusätzliche Salzeinleitungen in die Werra - seien sie auch noch so gering - geredet wird. Es sei hier klargestellt, es gibt keineswegs eine vorauseilende positive Bewertung des Vorhabens durch die Landesregierung in Thüringen, wie uns immer wieder unterstellt wird. Das gilt im Übrigen auch für die in den Sachen zuständige hessische Seite. Die Ministerien der beiden Länder befinden sich hier in Abstimmung.
Alle Betroffenen stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber - Hessen, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Das in der Sache federführende Hessen hat dem Unternehmen Kali + Salz einen Fragenkatalog auferlegt, dessen Beantwortung noch aussteht. Dabei wird die intensive Prüfung technischer Alternativen nachdrücklich gefordert, insbesondere die Verbringung von Salzfrachten unter Tage und auch die Haldenabdeckung, z.B. durch Geotextil. Ökologie, Ökonomie, Arbeitsplätze sind miteinander und nicht gegeneinander zu betrachten. Wir alle sind an der weiteren Verbesserung der Wasserqualität der Werra auf dem Weg zu einem guten ökologischen Zustand des Gewässers interessiert, aber dazu gehört auch Versachlichung und das Bemühen der Bürger, richtig über die Erfolgsgeschichte der Werra zu informieren, nämlich dass wir noch vor gut zehn Jahren, wie eben gesagt, etwa das Zehnfache der heutigen Salzfracht in der Werra hatten. Zu DDR-Zeiten erfolgte über Jahrzehnte ein unerträglicher Missbrauch von Gewässern für billige Abwasserentsorgung. Dieses kann und darf nicht verschwiegen werden. Auch das ist ein Grund, hier und heute eine Bilanz zu dem Fortschritt „Umweltschutz seit der Wiedervereinigung“ darzulegen. Mit der politischen Wende einher gingen bekanntermaßen auch eine Wende, das heißt, in diesem Sinne ein positiver Paradigmenwechsel zum Schutz und zur Verbesserung und zur Umwelt, insbesondere unseres Wasserhaushalts.
Lassen Sie mich deshalb nun auf die Umweltarbeit im Bereich Gewässerschutz seit der Wiedervereinigung eingehen. Mit Inkrafttreten des Thüringer Wassergesetzes im Jahr 1994 hatten wir uns ein klares Ziel gesetzt. Die Gewässer sollen so bewirtschaftet werden, dass künftig in keinem Gewässer in Thüringen die mäßige Belastung, also Güteklasse II, überschritten wird. Als wir 1994 dieses Ziel postulierten, wurde es immer noch in ca. 70 Prozent der Gewässer verfehlt. Bis heute haben wir es gemeinsam mit den kommunalen Trägern der Abwasserbeseitigung geschafft, einen großen Sprung nach vorn in der Abwasserentsorgung flächenhaft zu erreichen - ein Riesenerfolg auch für die Wassergüte. Nach intensiven bundesweiten Vorarbeiten ab dem Jahr 2000, an denen sich das Land intensiv beteiligt hat, hat die Landesregierung die Richtung gewiesen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Thüringen. Als Erstes wurde das Landeswassergesetz an die neuen rechtlichen Vorgaben der EU, an die verschärften gesetzlichen Anforderungen an die Gewässerqualität angepasst. Wir haben die Gewässerökologie dabei wesentlich stärker in den Mittelpunkt gerückt. Der Lebensraum Gewässer für Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen ist aus Sicht der Landesregierung und der EU das maßgebliche Kriterium für die Beurteilung der Gewässerqualität. Wir wollen für alle Gewässer das neue Ziel, den guten ökologischen
und chemischen Zustand in unseren oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser, verständig und angemessen umsetzen.
Wo stehen wir heute, meine sehr verehrten Damen und Herren? Unsere ersten Prognosen aus der Bestandsaufnahme 2004 und der ersten Messung 2005/2006 zeigen, dass wir noch eine Menge zu tun haben, um die neuen Ziele um den guten Zustand zu erreichen. Die Abwasserlast, die in den 90er-Jahren das Hauptproblem der Gewässerqualität darstellte, ist dank der enormen Investitionen in der Abwasserentsorgung, mit dem Bau und der Rekonstruktion von 457 Kläranlagen nicht mehr das Grundproblem. Es wurden hierfür Gesamtinvestitionen in Höhe von 4,5 Mrd. € getätigt. Der Freistaat Thüringen hat für diese Investitionen mehr als 1,1 Mrd. € Fördermittel bereitgestellt. Der Anteil der Gewässer mit der Güteklasse II konnte dadurch von 16 Prozent auf 73 Prozent deutlich verbessert werden. Der Anschlussgrad an die moderneren und leistungsstarken kommunalen Kläranlagen liegt in Thüringen heute bei 66 Prozent der Bevölkerung, das entspricht einer Erhöhung um 23 Prozent. Das reicht aber noch nicht. Besonders wichtig ist uns dabei die weit höhere Reinigungsleistung dieser Kläranlagen gegenüber dem DDR-Standard. Dieser Anschlussgrad kann uns aber für Thüringen insbesondere im Vergleich mit anderen Bundesländern noch nicht ausreichen. Die kommunalen Kläranlagen in Thüringen sind zu 89 Prozent ausgelastet. Das ist eine höhere Auslastung der kommunalen Kläranlagen als in anderen Bundesländern, wie z.B. Nordhrein-Westfalen, Reinland-Pfalz oder Sachsen, wo jeweils 77 Prozent erreicht werden. Die Länge der Kanäle der Abwasserleitungen betrugen 1991 7.700 km. Dies hat sich bis 2004 vor allem durch den erstmaligen Anschluss von Haushalten an das Kanalnetz mit 14.950 km fast verdoppelt. Dabei ist es uns ebenso wichtig gewesen, marode Kanäle zu sanieren, um die dadurch vorhandenen Grundwasserbelastungen zu verringern. Aber auch hier können wir im Land nicht bei dem Erreichten stehenbleiben. Die künftige Herausforderung an unsere Fließgewässer sind die schlechte Gewässerstruktur als Folge des früheren technischen Ausbaus der Gewässer und die nach wie vor zu hohe Nährstoffbelastung. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit als einen wesentlichen Faktor der Gewässerstruktur konnten seit 1991 insgesamt 129 Anlagen durchgängig gestaltet werden. Hierzu war aufgrund mehrerer Komplexvorhaben mit dem Hochwasserschutz, z.B. dem staatlichen Hebewehr, bislang ein Mittelsatz von ca. 20 Mio. € erforderlich. Allein im Werragebiet wurden im Rahmen des Modellvorhabens „Verbesserung und Vernetzung aquatischer Lebensräume“ zwischen 2004 und 2007 4,7 Mio. € bereitgestellt. Beginnend mit dem ersten Spatenstich am 10.05.2004 in Themar wurden und werden an 54 Querbauwerken unterschiedliche Maß
nahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit realisiert. Diese Bemühungen werden fortgesetzt. Weiter sind hier die neuen Modellvorhaben zu nennen, von denen fünf Struktur-, zwei Nährstoffreduzierungsmaßnahmen und jeweils eine Abwasser- und Altlastenmaßnahme beinhalten. Diese vorgezogenen Maßnahmen wurden in der Zeit von 2004 bis 2006 mit einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von 8,7 Mio. € realisiert. Das Land förderte diese Projekte mit 5,5 Mio. €.
Lassen Sie mich an dieser Stelle ein weiteres Beispiel nennen. Im Modellvorhaben „Sprotte“ wurden elf Wehre um- bzw. zurückgebaut. Es entstanden dabei fünf Umgehungsgelände für Fischaufstieg und -abstieg. Es wurden in der Sprotte die verbauten Gewässerabschnitte renaturiert; insgesamt wurden in diese Maßnahmen 1,4 Mio. € investiert. Dabei gilt stets, die neuen Ziele mit vernünftigem Augenmaß anzugehen, damit sie ebenso wie die bisherigen Ziele langfristig erreichbar sind.
Wenden wir uns nun dem Grundwasser zu. Die Anforderungen an das Grundwasser haben sich ebenso verändert. Grundlegend gilt es, einen guten chemischen Zustand zu erreichen und eine mengenmäßige Übernutzung zu vermeiden. Wichtigste Aufgabe ist und bleibt die weitere Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers, insbesondere in intensiv landwirtschaftlich geprägten Gebieten. Die schon erreichte positive Entwicklung ist weiter voranzutreiben. Im Grundwasser macht sich die Einführung der guten fachlichen Praxis im Umgang mit Dünger und Pflanzenschutzmitteln seit 1996 mit einer erkennbaren Tendenz zum Positiven bei den diffusen Belastungen bemerkbar. Die Thüringer Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsbehörden haben ein gutes Instrumentarium mit der gemeinsamen jährlichen Auswertung der durch die Landwirtschaftsbetriebe zu erstellenden Nährstoffvergleiche aufgebaut. Die Betriebe im Freistaat verfügen damit durch Schulung bzw. Veröffentlichung über ein verbessertes Düngungsmanagement. Erste positive Trends deuten sich bereits an. Unser Landesmessnetz weist einen leicht fallenden Trend an den Messstellen mit Nitratwerten > 50 mg/l aus, ebenso nimmt die Anzahl von Grenzwertüberschreitungen bei Pflanzenschutzmitteln ab. Das Monitoring wird uns in den nächsten Jahren die tatsächliche Entwicklung aufzeigen.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Gewässerschutz durch die Wasserschutzgebiete für die öffentliche Wasserversorgung zu mit Wirtschaftseinschränkungen für bauliche Nutzung, aber auch für die landwirtschaftlichen Flächen. Wir vergessen dabei die Landwirte nicht. Unsere Richtlinie für den Ausgleich erhöhter Anforderungen an die Landwirtschaft in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten von 1996
und deren Novellierung 2002 trägt maßgeblich dazu bei, die ursprünglich konfliktträchtige Situation zwischen den Landwirten und den Aufgabenträgern der öffentlichen Wasserversorgung zu entschärfen. Die Beteiligten können dadurch ihren Beitrag für den Trinkwasserschutz leisten.
Den Erfolg dieser Maßnahmen zeigt die Einhaltung der Richtwerte der Trinkwasserversorgung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln. Erhöhte Werte für Nitrat liegen nur noch bei 5 bis 10 Prozent des geförderten Rohwassers vor. Das Trinkwasser ist das am besten überwachte Lebensmittel.
Verehrte Abgeordnete, die punktuelle Belastung des Grundwassers durch Altlasten konnte durch die Sanierung von ca. 700 Altlasten erheblich verbessert werden. Die Vielzahl der Schadstoffe, die bei der Altlastensanierung eine Rolle spielen, gehen einher mit einer großen Zahl industrieller Standorte aus DDR-Zeiten. Da Einträge von Schadstoffen aus Altlasten in das Grundwasser oft in einem langjährigen Prozess erfolgen, bedarf es auch zukünftig deren Sanierung. Hauptsächliche Gefahren gehen von Mineralölkohlenwasserstoffen, leicht flüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen wie Cadmium oder Quecksilber aus.
Lassen Sie mich noch ein paar Beispiele nennen. Bei der Sanierung der Ölschlammdeponie Kohnstein wurden 28.000 t Ölschlämme und kontaminierte Böden entfernt, wo Kohlenwasserstoffverbindungen aufgrund ihrer hohen Mobilität das Grundwasser gefährdeten und bis zu 17 m Tiefe in den Boden eingedrungen waren. Bei der Sanierung des ehemaligen Leuchtstoffwerkes in Bad Liebenstein erfolgte eine Gefahrenabwehr für Grundwasser und Heilquellen durch den Austausch cadmiumbelasteten Bodens. Oder denken Sie an Rositz, dort befindet man sich nach langer Zeit jetzt in der Abschlussphase der Schadstoffentnahme am Teersee. Unmittelbar daran wird sich die Vorbereitung zur Wiederverfüllung anschließen.
Die Erfolge der Altlastensanierung machen sich deutlich in der Überwachung des Landesmessnetzes bemerkbar, so z.B. beim Parameter leicht flüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe. In den letzten Jahren ist hier eine fallenden Tendenz nachzuweisen.
Verehrte Anwesende, wir dürfen in unseren Anstrengungen zum Gewässerschutz nicht nachlassen, die Strategie der Landesregierung für den Gewässerschutz - hier insbesondere bei der Umsetzung der Europäischen Wasserahmenrichtlinie - gilt fort.
Nun ein Blick nach vorn: Thüringen ist in den maßgeblichen Flussgebietsgemeinschaften und -konferenzen Elbe, Weser und Rhein intensiv eingebun
den und bringt sein Wissen ein. Mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes hat die Landesregierung die Aufgabe übernommen, bis Ende 2009 eine geeignete Bewirtschaftungsplanung für alle Gewässer und das Grundwasser aufzustellen und mit den anderen Ländern und Staaten in den Einzugsgebieten Elbe, Weser und Rhein abzustimmen. Hierzu gilt es, als ersten Schritt mit Hilfe der seit 2006 neu eingeführten Messprogramme eine Gesamtschau der wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen zu erhalten. Auf dieser Basis ist die gemeinsame Abstimmung der Handlungsschwerpunkte für die erste Bewirtschaftungsplanung mit den maßgeblich Beteiligten die zentrale Aufgabe. Die bereits jetzt vorliegenden Ergebnisse und laufenden Abstimmungen lassen die nächsten wichtigsten Handlungsfelder erkennen.
Für die notwendige Verbesserung der Gewässerstrukturen werden weitere geeignete Schwerpunktgewässer ausgewählt. Dies sind Gewässer, die ohne maßgebliche Konflikte eine rasche positive Entwicklung ermöglichen, Synergien mit sich bringen und deren Entwicklung kosteneffizient für alle Beteiligten ist.
Auch gilt es, Entwicklungsmaßnahmen an den Gewässern, wo möglich und geeignet, mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu koppeln. Ebenso werden wir für Maßnahmen zur Erreichung der Durchgängigkeit der Gewässer geeignete zukünftige Prioritäten auf wichtige überregionale Verbindungsgewässer und geeignete Leichtgewässer, wie z.B. die Schwarza als Flusslandschaft des Jahres, legen.
Nährstoffeinträge infolge landwirtschaftlicher Bewirtschaftung werden weiter zu reduzieren sein. Durch Etablierung geeigneter Agrar-Umweltmaßnahmen, Fortbildung und Beratung wird die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis in ausgewählten Regionen geeignet flankiert werden.
Der Ausbau der Wasser-/Abwasserentsorgung wird maßvoll und gezielt fortgesetzt. Dabei werden die Prioritäten in Abstimmung mit den Aufgabenträgern intensiver auf die verbleibenden Gütedefizite ausgerichtet. Wir legen an dieser Stelle noch einmal auch im Interesse der Gebührenzahler Wert darauf, dass unsere Kläranlagen gut ausgelastet werden. Zur Erfüllung der EG-Kommunalabwasser- und EGWasserrahmenrichtlinie haben die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung in Abstimmung mit den Staatlichen Umweltämtern und der unteren Wasserbehörde nach einheitlichen Grundsätzen Abwasserbeseitigungskonzepte erstellt, in denen unter anderem bis zum Jahre 2014 zu realisierende Abwassermaßnahmen dargestellt sind. Abwasseranlagen werden nur dann gefördert, wenn sie im jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept enthalten sind. Für
diese Vorgehensweise erhalten die Aufgabenträger finanzielle Planungssicherheit, da die potenziellen Fördermaßnahmen als solche im Abwasserbeseitigungskonzept gekennzeichnet sind. Nach der Auswertung der Abwasserbeseitigungskonzepte dürfte sich der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen von aktuell 66 Prozent auf 78 Prozent im Jahre 2014 erhöhen.
In allen Handlungsfeldern wird ein kooperativer Ansatz zusammen mit den Betroffenen geführt. Hierzu wird seit Jahren in regionalen Gewässerforen und dem landesweiten Gewässerbeirat zusammengearbeitet. Die Basis für die Maßnahmeplanung ist die Berücksichtigung der vorhandenen Nutzung der Gewässer und des Grundwassers, sei es z.B. für die Trinkwasserversorgung, die Fischerei, die regenerativen Energien, Erholung und Tourismus oder der Schutz vor Hochwasser. Ebenso werden vorhandene Planungen wichtige Grundlagen für die Bewirtschaftung bilden.
Im ersten Bewirtschaftungsplan nach EU-Wasserrahmenrichtlinie gilt es, sich auf Maßnahmen mit hohem Handlungsbedarf zu konzentrieren und einen maßvollen Weg einzuschlagen. Die Verhältnismäßigkeit der Kosten und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Betroffenen sind ebenso zentrale Fragen der Bewirtschaftungsplanung wie der effektivste Weg der Mittelverwendung. Mit Ausnahmeregelungen werden wir mit Blick auf Ökologie und Ökonomie verantwortungsbewusst umgehen. Nicht zuletzt gilt es, aktiv an der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne in den Flussgebieten Elbe, Weser und Rhein mitzuarbeiten, Thüringer Interessen geeignet zu vertreten und auf eine maßvolle Umsetzung hinzuwirken. Die Bewirtschaftungspläne werden dann durch die Ministerkonferenzen der Flussgebietsgemeinschaften beschlossen. Als Zieljahr, meine sehr verehrten Anwesenden, für die Erreichung des Zustandes gilt nach Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie das Jahr 2015, wobei zur Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Kosten die Möglichkeit für Fristverlängerungen bis 2027 bestehen. Wir werden hiervon mit Blick auf die Leistungsfähigkeit aller Beteiligten verantwortungsbewusst Gebrauch machen. Herzlichen Dank.
Danke für den Sofortbericht. Wünscht jemand die Beratung des Sofortberichts? Die SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und PDS-Fraktion. Dann eröffne ich die Aussprache und als erster Redner hat der Abgeordnete Kummer, Linkspartei.PDS-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, mir fehlten leider die Haushaltspolitiker der Fraktionen. Ich glaube, für die wäre das Thema auch ein sehr interessantes gewesen, denn das meiste hat ja doch gravierende finanzielle Auswirkungen, was hier besprochen wurde, und wir werden in den nächsten Jahren doch auch über die Fördermittel in dem Bereich noch intensiv zu reden haben.
Aber ich wollte eigentlich mit einem anderen Thema anfangen. Ich habe vorige Woche ein paar Tage in Berlin verbringen können und habe es dabei genossen, im Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, wo ich früher einmal studiert habe, mir die neue Aquarienhalle anzusehen und da liefen mir in zwei größeren Kunststoffbehältern ein paar alte Bekannte über den Weg oder, besser gesagt, sie schwammen an mir vorbei, inzwischen so auf 1,5 Meter herangewachsen, wahrscheinlich mit die teuersten Fische, die in Deutschland herumschwimmen. Es handelte sich um den Atlantischen Stör. Die sind angeschafft worden im Jahre 1996 - also kurz nachdem ich mit dem Studium fertig war - als Eier aus Frankreich, wurden dann als Jungfische mühevoll mit roten Mückenlarven aufgepäppelt, im Moment sind sie auf Shrimps umgestellt. Also die bekommen Kost vom Feinsten und sollen in Zukunft die Störeier liefern, dass wir den Atlantischen Stör, der ja auch in Thüringen als ausgestorben gilt, hier wieder besetzen können und dass er dann in Zukunft unsere Gewässer wieder bevölkert. Es ist ein schmackhaftes Fleisch, Kaviar isst der eine oder andere von uns auch mit Mühe und Not. Von der Warte her wäre das natürlich auch eine gelungene Bereicherung unserer heimischen Fauna.
Ich habe so überlegt, ob ich nicht, wenn das so weit ist - die Männchen, habe ich gehört, die sind inzwischen schon fruchtbar, beim Stör dauert das ziemlich lange -, ob ich nicht ein paar befruchtete Eier dann nächstes Jahr, wenn es so weit sein sollte, einfach mit zu mir nach Hause nehme und bei mir im Bach vor die Haustür setze. Dann habe ich überlegt, na gut, was passiert denn da. Das Dorf, in dem ich wohne, gehört zu denen, wo die meisten Menschen zu den 820.000, so viele sind es im Moment noch, Thüringern gehören, die nicht an eine Kläranlage angeschlossen sind. Das heißt, bei uns geht das Abwasser entweder direkt oder über eine Teilortskanalisation noch in den Bach und sorgt natürlich dafür, dass es dort zu Sauerstoffzehrungen kommt, gerade im Sediment, und dass es zu Schlammablagerungen kommt. Das heißt, die Eier würden also mit wunderschönem Schlamm umgeben und die Jungfische darin würden ersticken. Wenn sie es denn doch schaffen sollten, dann haben sie natürlich durch diese zahlreiche Düngung, die dort stattfindet, erst
einmal ganz gute Futtermittelgrundlagen, können da sehr gut wachsen und machen sich dann auf den Weg zum Meer. Unterwegs würden sie in der Werra ziemlich schnell nach einen paar wunderschönen Werrabögen so im Bereich Themar in kanalisierte Bereiche kommen, wo sie kaum Versteckmöglichkeiten hätten und dann könnte es ihnen natürlich passieren, wenn sie da so langschwimmen, dass ihnen so merkwürdige Tiere über den Weg schwimmen, Vögel, die schwimmen können, schwarze Vögel
- große schwarze Vögel, Herr Höhn, genau -, die sie dann, da sie sich ja nicht verstecken können, relativ heftig dezimieren würden. Aber sollten sie das noch schaffen, könnte es ihnen als Nächstes passieren, dass sie an ein Hindernis stoßen, ein Wehr, wo man zwar, wenn eine Wasserkraftanlage daran ist, vielleicht jetzt schon eine Fischaufstiegsanlage hat,
aber an eines hat man dabei nicht gedacht: Die Fischaufstiegsanlagen sind für Fische, die aufsteigen wollen, relativ gut zu finden, aber nicht für Fische, die wieder runter wollen und die Fischabstiegsanlagen sind noch nicht entwickelt. Meistens schwimmen die Fische dann durch die Turbinen und das bekommt ihnen nicht so richtig gut. Das ist auch eine der Ursachen, warum der Aal ziemlich dezimiert ist und die EU zurzeit eine Richtlinie zum Schutz des Aals erarbeitet. Aber wir gehen einmal davon aus, unser kleiner Stör schafft das noch. Er ist also auch glücklich durch die Turbine gekommen und schwimmt weiter die Werra abwärts. Frau Tasch, Sie haben es schon erraten, auf einmal schmecken die roten Mückenlarven, die er ja besonders mag, ein bisschen nach Cadmium. Wir kommen also in den Bereich der Grenze zu Hessen und da haben wir ja jetzt festgestellt, dass es in der Werraaue eine ziemlich hohe Cadmiumkonzentration gibt durch die Errichtung der Müllverbrennungsanlage Heringen, im nächsten Jahr vielleicht schon noch ein bisschen mehr erhöht. Cadmium sammelt sich bei Fischen in der Leber an und ruft dort massive Schäden hervor, ist also auch nicht so richtig günstig. Wenn es der Fisch überlebt, würde ich ihn zumindest später nicht mehr essen wollen. Aber gut, wir gehen wieder davon aus, er überlebt es und schwimmt ein Stückchen tiefer und denkt, ui, jetzt komme ich langsam in den Meeresbereich. Das Wasser schmeckt schon ein bisschen brackig, da ist schon ein bisschen Salz drin. Er sagt sich, so lange verweilen will ich hier nicht, denn die Kost ist ein bisschen eintönig geworden, es gibt nur noch Neuseeländische Schnecken und es gibt so einen getigerten Bachflohkrebs, der irgendwo im Brackwas
ser vorkommt, aber normalerweise nicht in einem Fluss und er hat ein Problem. Er muss sich umstellen. Sein Körper, der bisher gewohnt ist, das Salz drin zu behalten, also sich gegen Auslaugung zu sichern, denn er ist ja bisher im Süßwasser herumgeschwommen, er hat eine höhere Salzkonzentration im Körper als im Wasser, der muss sich umstellen, weil jetzt die Salzkonzentration draußen höher ist als in seinem Körper. Das heißt, er muss anfangen, Wasser zu trinken und sich abzuschotten. Das kostet einen Haufen Energie. Der Stör kann das, viele andere Fische können das nicht, aber der Stör kann das und schafft das vielleicht auch. Was ihm aber demnächst passiert, wenn nämlich die Fulda dann noch in die Werra fließt, ist, dass er sich wieder umstellen muss, weil es auf einmal wieder Süßwasser ist, das ist er nicht gewohnt. Glücklicherweise, nehmen wir einmal an, er schafft es jetzt bis ins Meer, muss sich wieder umstellen, dann darf er dort fressen, bis er dick und rund geworden ist und dann soll er den ganzen Marathon wieder zurück schaffen. Meine Damen und Herren, ich habe mich entschieden, Störeier gehören zurzeit noch nicht in die Werra.
Wir wollen ja Maßnahmen ergreifen, dass wir das demnächst wieder schaffen können, dass es besser wird mit dem Zustand unserer Gewässer - 78 Prozent Anschlussgrad bis 2014 an kommunale Kläranlagen, der Minister hat es verkündet, geschätzte Kosten 1,6 Mrd. €. Der Endausbau, wobei dann in Thüringen ein akzeptables Maß an Kläranlagenanschlüssen oder an Abwasserbehandlung haben wird, soll dann weitere 2,5 Mrd. € kosten. Im Dezember 2004 wurde uns im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt berichtet, dass 150.000 Kleinkläranlagen in Thüringen - also die Drei-Kammer-Gruben, die wir hier üblicherweise noch haben - innerhalb von zwei bis fünf Jahren zu sanieren sind. Ich weiß nicht, wie der aktuelle Stand ist, ich glaube, viel passiert ist in der Richtung noch nicht. Wir haben das Problem, dass wir aber für diese massiven Aufgaben, die im ländlichen Raum stattfinden, wo wir es mit einer sehr geringen Bevölkerungsdichte zu tun haben und dementsprechend mit sehr hohen Kosten pro Einwohner, nur sehr wenig Fördermittel zur Verfügung haben, deutlich weniger als im bisherigen angeschlossenen städtischen Raum, wo wir wesentlich mehr Einwohner pro Kilometer Leitungslänge angeschlossen haben. Es stehen uns nur noch 55 Prozent der bisher vorhandenen Fördermittel zur Verfügung. Ich sage Ihnen, das wird eine wahre Belastungsprobe für den ländlichen Raum. Es wird dort zu massiven Nachteilen für die Bürger kommen. Deshalb müssen wir uns etwas einfallen lassen, damit die finanziellen Auswirkungen dort nicht so schlimm werden, wie es zu befürchten ist. Dazu brauchen wir eine neue Strategie. Dazu müssen wir auch weg davon, dass wir kleine Dörfer über lange Druckleitungen an zentrale Kläranlagen anschließen, denn das wird auch
gerade beim Stand der demographischen Entwicklung über längere Zeit nicht mehr finanzierbar sein. Ich frage mich manchmal, wie wir heute noch bei Variantenvergleichen dazu kommen, dass solche massiven Bauwerke die günstigste Variante darstellen. Wir haben z.B. aus der Gegend um Großfahner eine Petition an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überwiesen bekommen, da hat es einen Variantenvergleich gegeben und die dezentralen Kläranlagen haben dort am schlechtesten abgeschnitten. Das ist eine Gegend, die ist prädestiniert z.B. für Pflanzenkläranlagen. Die könnte ich im Einlaufbereich des Speichers Dachwig errichten und hätte da gleichzeitig auch noch das Wasser dorthin geführt, wo es eigentlich hin sollte und nicht in andere Einzugsgebiete, wie es mit der zentralen Kläranlage geplant ist. Aber hier muss ich mir wirklich etwas einfallen lassen. Da muss es dann auch möglich sein, dass der örtliche Bauhof vielleicht bei der Errichtung einer solchen Anlage mittun kann und dass die Kosten hier massiv gedrückt werden. Nur so wird der ländliche Raum zu annähernd akzeptablen Preisen angeschlossen werden können. Im Moment ist noch in Überlegung, wie Orte, die nicht mehr an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden sollen - auch nach den Abwasserbeseitigungskonzepten -, dann in Zukunft mit vollbiologischen Kläranlagen erschlossen werden sollen. Auch hier muss ich mir eine Strategie einfallen lassen. Eines ist hier auch wichtig, ich darf die Bürger damit nicht allein lassen. Wir haben bisher den Anschluss an Kläranlagen gefordert und es kann nicht sein, dass wir dann im ländlichen Raum auf einmal den Bürgern sagen, jetzt musst du es aber selbst tun, es sind keine Fördermittel mehr da, Pech gehabt. Wir müssen sehen, wie wir hier vertretbare, vernünftige Lösungen finden und wir brauchen dazu eine Förderrichtlinie. Ich hoffe, dass diese auch vorgelegt wird.
Meine Damen und Herren, der Minister hat auch etwas zu den diffusen Einträgen gesagt, die reduziert werden müssen, vor allem aus der Landwirtschaft. Hier gibt es viele Untersuchungen, viele Anstrengungen, wie man reduzieren kann, u.a. ein Pilotprojekt der Landesanstalt für Landwirtschaft zum Anbau von Zwischenfrüchten und zur pfluglosen Bodenbearbeitung, die uns weiterhelfen sollen. Das ist ein schwieriger Bereich, der aber sehr wichtig ist. Hier ist wirklich an die Landwirtschaft zu appellieren, dass noch große Anstrengungen ergriffen werden. Wir müssen auch über Uferrandstreifen noch einmal reden und klären, wie die Bewirtschaftung erfolgt, damit es weniger Belastungen in dem Bereich gibt. Aber - vorhin unser Stör hat es ja gezeigt - die Frage Gewässerstruktur ist eine Geschichte, die durchaus noch zu wenig Beachtung gefunden hat. Auch sie muss verbessert werden. Meistens löst die Zeit dieses Problem. Aber die enge Zeitvorgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie lässt uns nicht viel von dieser Zeit. Deshalb werden wir den einen oder ande
ren Eingriff durchführen müssen, wo es die Natur nicht selbst regelt. Hier wäre vielleicht ein Beschäftigungsprogramm denkbar.
Was wir auch brauchen, ist auf jeden Fall ein Flächenankauf, um Eigentümerkonflikte zu entkrampfen. Denn wenn ich einem Fluss Raum gebe, nimmt er sich auf der einen Seite Land, auf der anderen Seite schwemmt er welches an. Für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist das nicht schädlich, weil die Fläche insgesamt gleich bleibt, aber mal ist der Eigentümer auf der einen Seite und mal auf der anderen Seite und mal kann der etwas verpachten und mal kann der etwas verpachten. Deshalb wäre es schon günstig, wenn das Eigentum geregelt ist. Auch das ist natürlich mit Aufwendungen verbunden.
Wir brauchen aber auch die Sicherheit, dass es keine neuen Verschlechterungen der Wasserqualität gibt. Zu der Frage Haldenabwasser, das in die Werra eingeleitet werden soll, hat der Minister vorhin schon etwas gesagt. Herr Minister, Ihre Ausführungen in allen Ehren, aber der Abgeordnete Brockmann von der SPD hat im Niedersächsischen Landtag eine Anfrage zu der Problematik gestellt, wo er ein paar Antworten bekommen hat, die schon ein bisschen anders klangen als das, was ich bisher im Umweltausschuss gehört habe und die mich schon heftig haben durchatmen lassen. Wenn dort gesagt wurde, ein Unterschreiten einer als biologische Störschwelle zu bezeichnenden Konzentration von 500 Milligramm Chlorid pro Liter wird zu keiner absehbaren Zeit zu erreichen sein für die Werra, dann ist das eine Aussage, die man so nicht akzeptieren kann. Zu der Frage, ernsthafte Beteiligungsmöglichkeiten und ob wir überhaupt noch eine Chance haben, wirklich darüber zu reden, ob man diese Laugeneinleitung verhindern kann, kann ich bloß sagen, was auch noch geantwortet wurde: Da es sich bei dem anstehenden Verfahren um ein bergrechtliches Verfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau einer Anlage auf ausschließlich hessischem Gebiet handelt und die Einleitungen nicht zum Gegenstand des Verfahrens werden, weil die zusätzlich anfallenden Wässer im Rahmen der bestehenden erlaubten Einleitung in die Werra unter Einhaltung der geltenden Grenzwerte eingeleitet werden, besteht keine Verpflichtung für Hessen, Niedersachsen am Verfahren zu beteiligen. Das Gleiche gilt dann für Thüringen natürlich auch. Ich frage mich: Worüber wollen wir denn dann mit den Hessen überhaupt noch reden? Über ihren Leitungsbau brauchen wir nicht zu reden. Es geht einfach um die Sauerei, dass die Haldenabwässer in die Werra eingeleitet werden zusätzlich zu dem, was bisher ist. Es gibt eindeutig eine größere Salzfracht, obwohl sich die Länder der ARGE Weser bisher immer darauf geeinigt hatten, dass es zu einer Reduzierung der Salzfracht kommen soll.
Meine Damen und Herren, wenn wir solche zusätzlichen Belastungen auch verhindern und die angesprochenen Maßnahmen ergreifen, sind wir auf dem Weg zum geforderten guten Zustand. Dann können wir ja vielleicht doch noch mal überlegen, ob wir die einen oder anderen Störeier für Thüringen besorgen, vielleicht aber auch, ob es uns reicht, wenn wir die typischen heimischen Fische in unseren Fließgewässern finden, die Leitfischarten, wie die Äsche z.B. in der Äschenregion, die wir heutzutage oft vermissen. Worüber wir noch nachdenken sollten, ist, woher wir die Äschen dann bekommen, wenn wir den guten Zustand erreicht haben, weil sie wahrscheinlich in vielen Gewässern nicht mehr da sind und auch im Einzugsgebiet nicht mehr zu erhalten. Auch darüber müsste noch mal gesprochen werden. Es hat ja mal Überlegungen mit der Fischzucht Worbis gegeben, die sind ja leider nicht weiter vorangekommen, aber wir brauchen natürlich auch Fische aus Thüringen, die dann in unsere Gewässer wieder hinein können. Das wäre noch eine wichtige Bitte von mir, dass das mit betrachtet wird, damit wir auch das ökologische Kriterium, nämlich die Frage, ob die Artenzusammensetzung typisch ist in unseren Gewässern 2015 - das ist ja das Endkriterium der Wasserrahmenrichtlinie -, mit Ja beantwortet werden kann.