Protocol of the Session on November 10, 2005

Danke Frau Ministerin. Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache durchzuführen. Damit schließe ich die erste Beratung und wir kommen - wie zwischen den Fraktionen verabredet - unmittelbar zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs. Widerspricht dem jemand? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die zweite Beratung. Hier sind die Fraktionen übereingekommen, ohne Aussprache diese Beratung abzuschließen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1315 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen

Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer ist für den Gesetzentwurf, den bitte ich, durch Erheben vom Platz seine Zustimmung zu bekunden. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Somit bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe damit diesen Punkt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9

Thüringer Gesetz zur Neugliede- rung der kreisangehörigen Gemein- den Birkigt, Floh-Seligenthal, Goß- witz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz b. Pößneck, Stadt Triebes, Unterwellenborn und Stadt Zeulen- roda Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1316 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist offensichtlich nicht …

(Zuruf Dr. Gasser, Innenminister: Doch.)

Doch, bitte Herr Minister Gasser.

Ich bitte um Nachsicht, aber ich bin da.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet die Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt, Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz bei Pößneck, der Stadt Triebes, Unterwellenborn und der Stadt Zeulenroda. Durch die vorgeschlagene Neugliederung werden die bestehenden kommunalen Strukturen vergrößert. Dies führt mittel- und langfristig zu einer Verbesserung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gemeinden insgesamt. Die flächendeckende Anpassung der kommunalen Strukturen an die Mindestgrößen der Thüringer Kommunalordnung fand mit dem In-KraftTreten des Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetzes am 1. Januar 1997 grundsätzlich ihren Abschluss. Nun rückt die Frage nach der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommunalverwaltungen stärker in den Mittelpunkt der Diskussionen. Weitere Veränderungen bei den kommunalen Strukturen sind sinnvoll und möglich. So muss bei einer ganzen Reihe von Verwaltungsgemeinschaften, insbesondere in den mitgliederstarken, an einer Verbesserung der inneren Struktur gearbeitet werden.

Dies kann zum Beispiel durch die freiwillige Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften und den Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden zu einer neuen, größeren Gemeinde geschehen. Es ist aber auch möglich, dass sich einzelne Gemeinden unter dem Dach von Verwaltungsgemeinschaften zusammenschließen, um so die Anzahl der Mitgliedsgemeinden und damit den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Fusion von Gemeinden außerhalb von Verwaltungsgemeinschaften oder erfüllenden Gemeinden ist ebenfalls wünschenswert, um die Leistungskraft weiter zu verbessern und die vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen effektiver nutzen zu können. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb auch in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 die freiwillige Fusion von Gemeinden zu fördern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, alle Gebiets- und Bestandsänderungen haben, außer dass sie von den Gemeinden selbst gewollt sein müssen, auch den Anforderungen des öffentlichen Wohls zu genügen. Sie müssen die Leitlinien der Gebietsreform der 90er-Jahre berücksichtigen, als deren Fortsetzung sie zu betrachten sind. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kommt die Landesregierung den Wünschen und Beschlüssen aller an den Strukturänderungen beteiligten Gemeinden nach. In den von den beteiligten Städten und Gemeinden durchgeführten Einwohnerversammlungen wurden die Bürger jeweils umfassend über die beabsichtigten Strukturänderungen informiert.

Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:

In § 1 wird vorgeschlagen, die Stadt Triebes aufzulösen und die Stadt Zeulenroda einzugliedern. Die um Triebes vergrößerte Stadt soll den Namen „Zeulenroda-Triebes“ führen. Diese Namensänderung wurde von beiden Städten beschlossen. Durch die Eingliederung erhöht sich die Einwohnerzahl der Stadt auf 17.849. Die vergrößerte Stadt Zeulenroda-Triebes nimmt nunmehr als erfüllende Gemeinde nach § 51 Thüringer Kommunalordnung die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinde Weißendorf wahr.

Die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn sowie ihrer Mitgliedsgemeinden ist in § 2 des Gesetzentwurfs geregelt. Auf dem Gebiet der aufgelösten Gemeinden soll eine neue Gemeinde mit dem Namen „Unterwellenborn“ mit 6.731 Einwohnern gebildet werden, die Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft ist.

In § 3 des Gesetzentwurfs wird die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig mit 4.573 Ein

wohnern, bestehend aus der Stadt Brotterode und der Gemeinde Kleinschmalkalden, vorgeschlagen. Ebenso wird die Gemeinde Kleinschmalkalden aufgelöst und in die Gemeinde Floh-Seligenthal eingegliedert. Die Einwohnerzahl von Floh-Seligenthal erhöht sich durch die Eingliederung auf 6.859. Die an diesen Strukturänderungen beteiligten Städte und Gemeinden streben an, die in ihren Gemeinden notwendig werdenden Wahlen zum selben Zeitpunkt, an dem voraussichtlich die Wahlen der Landräte und hauptamtlichen Bürgermeister im kommenden Jahr stattfinden werden, durchzuführen. Ich bitte Sie um Beratung und Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

Danke. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Groß, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat soeben den Gesetzentwurf zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt, Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz bei Pößneck, Stadt Triebes, Unterwellenborn und Stadt Zeulenroda eingebracht. Hier handelt es sich um freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden aus drei verschiedenen Landkreisen. Es ist bemerkenswert, dass man hier in diesen Gemeinden zur Fusion miteinander geredet hat, das lange vorbereitet hat. Das ist eine Phase der Freiwilligkeit. Die Einwohner sind in die Beschlussfassung und über die Strukturveränderungen informiert worden. Es sind historische, wirtschaftliche und strukturelle Gemeinsamkeiten beachtet worden und man muss auch sagen, dass diese Gemeinden bei diesen Zusammenschlüssen, wenn sie so kommen, auch erhöhte Schlüsselzuweisungen bekommen, jedenfalls höhere Schlüsselzuweisungen als die Einzelgemeinden. Es soll ja eine Regelung zur Förderung in das Thüringer Finanzausgleichsgesetz eingefügt werden, mit der auch die Förderung im Jahr 2006/2007 von freiwilligen Zusammenschlüssen möglich ist, das heißt, dass Zusammenschlüsse hier auch davon mit Sicherheit profitieren werden.

Grundlage für die Zusammenschlüsse - und ich denke, das kann ich eigentlich für alle drei einzelnen Bereiche hier sagen - bildet die bisherige Zusammenarbeit. Es wurde nach Schulstandorten, Verkehrsanbindungen, der Wasserversorgung und -entsorgung analysiert und es wurde auf die Entwicklung, auch der Leistungsfähigkeit der Kommunen nach dem Zusammenschluss geachtet. Da diese Gemeinden hier, die im Gesetzentwurf angegeben sind, dies vorangetrieben haben, habe ich in Absprache mit den beiden Oppositionsfraktionen heute eine

Innenausschuss-Sitzung einberufen, in der wir das förmliche Anhörungsverfahren beschließen wollen, nicht um übereilt irgendetwas zu tun, sondern damit wir auch dem Willen der Gemeinden nachkommen, die ja im nächsten Jahr zur anstehenden Wahl am 7. Mai gerne in ihren neuen Strukturen wählen möchten. Das heißt, es muss genügend Zeit für ein Anhörungsverfahren sein. Wenn wir das heute so beschließen, werden wir zwei Wochen Zeit gewinnen. Ich darf daran erinnern, dass über das Anhörungsverfahren Weihnachten und Silvester ist und ich denke, dass die Menschen in unserem Land sich nicht unbedingt in der Zeit der Besinnung damit beschäftigen wollen. Wir möchten aber, dass die Kommunen und die Bürger der im Gesetzentwurf angesprochenen Kommunen genügend Zeit dazu haben. Das Einverständnis liegt vor, das zu tun. Ich beantrage im Namen der CDU-Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Kuschel, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Die unendliche Geschichte“ - so könnte das Agieren der Landesregierung in Bezug auf die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform betitelt werden. Doch während in dem modernen Märchen zum Schluss alles gut wird, zeichnet sich hier in der politischen Realität eher das Gegenteil ab. Im Grunde sind sich alle Beteiligten seit längerer Zeit einig, Thüringen braucht eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Selbst die Fraktionen hier im Landtag und die Landesregierung sind sich dessen mehr oder weniger bewusst. Unterschiedliche Auffassungen gibt es nur hinsichtlich der Herangehensweise und des Zeitrahmens. Es ist dabei schon erstaunlich, dass gerade durch viele Kommunalpolitiker die Notwendigkeit einer solchen Reform bejaht wird. Wir wissen, das war bei der letzten kommunalen Gebietsreform in den Jahren 1993, 1994 bis 1997 völlig anders. Umso unverständlicher ist die Verhinderungshaltung der Landesregierung und der CDU-Fraktion, dass man auf diese Bereitschaft der kommunalen Ebene, jetzt in diese Reform konsequent einzusteigen, nicht reagiert. Auch hört man aus den CDU-Reihen ganz unterschiedliche Positionen zu den einzelnen Reformschritten, die aber eher Verunsicherung schaffen als zur Klarheit beitragen. Vom Regierungshandeln haben die Bürger und wir diesbezüglich eine völlig andere Vorstellung. Ist es denn tatsächlich von einer Landesregierung zu viel verlangt, wenn klare Konzepte und Zielstel

lungen eingefordert werden und dies gerade in Zeiten knapper Kassen, und dies gerade auch dann, wenn die Probleme erkannt sind und die Betroffenen, insbesondere auf der kommunalen Ebene, Veränderungsbereitschaft signalisieren?

Meine Damen und Herren, auch der vorliegende Gesetzentwurf schafft keine Klarheit darüber, was die Landesregierung und die CDU überhaupt wollen. Der Gesetzentwurf ist vielmehr ein weiterer Beleg für den ziellosen Aktionismus der Landesregierung. Zunächst wurde verkündet, meine Damen und Herren, dass erst nach 2009 eine kommunale Gebietsreform ansteht. Der Generalsekretär der CDU, Herr Mohring, hatte dann die Idee, diese Reform erst 2012 auf den Weg zu bringen. Er wollte Rücksicht auf die Landräte und hauptamtlichen Bürgermeister nehmen, die im nächsten Jahr gewählt werden. Dies ist eine ehrliche Position des Herrn Mohring, allerdings ist sie eben kaum sachgerecht. Nicht das Wohl einiger kommunaler Wahlbeamter darf das politische Handeln bestimmen, sondern tatsächlich die Lösung anstehender Probleme.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dieser Grundsatz sollte gerade für das Handeln einer Regierungspartei gelten. Doch auch das Vorhaben des Generalsekretärs hatte nicht lange Bestand. Sein Parteivorsitzender, der im Nebenamt noch Ministerpräsident dieses Landes ist, sagte: Stopp! Solange er Ministerpräsident ist, gibt es keine Gebietsreform, basta. Diese Aussage, so verantwortungslos sie auch ist, lässt viel Raum für Spekulationen. Bedenklich ist aber, dass sich der Ministerpräsident mit dieser Aussage gegen eine notwendige Reform stellt, andererseits aber auch gleich die Lösung dafür anbietet. Diese heißt: Entbindet mich von diesem Amt als Ministerpräsident, dann kann die Reform hier in Thüringen stattfinden. Die CDU sollte dieser eindringlichen Bitte des Ministerpräsidenten tatsächlich entsprechen. Es muss doch jetzt, gerade wo auf Bundesebene eine große Koalition geschaffen wird, die Möglichkeit bestehen, Herrn Althaus irgendwo außerhalb von Thüringen unterzubringen. Als Vorschlag …

Herr Kuschel, ich bitte Sie um eine sachliche Darstellung.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Was soll denn das nur? So ein Schwach- sinn.)

Was soll das? Gut, als Leiter der Fachgruppe „Stagnation und Problemverdrängung“ in einer großen Koalition in Berlin würde er vielleicht nicht so viel Schaden für das Land Thüringen anrichten wie als Ministerpräsident.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: Das ist eine Frechheit!)

Meine Damen und Herren, Thüringen hat viele Probleme. Ein Hauptproblem ist dieser Ministerpräsident, der dieses Land nicht aus der Stagnation führen kann und will und das Beispiel Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform macht das eben sichtbar. Meine Damen und Herren,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Glocke der Präsidentin)

Herr Kuschel, ich bitte Sie um eine sachliche Darstellung.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Das ist eine politische Mei- nung.)

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Ich lache mich kaputt, wenn das eine po- litische Meinung sein soll.)

Wir warten erst, bis die mit ihrer Landesregierung sich verständigt haben.

Meine Damen und Herren, auch das Agieren innerhalb der Landesregierung ist nicht einheitlich und abgestimmt. Das ist sicherlich etwas spekulativ, aber trotzdem schon sehr interessant, dass beispielsweise der vorliegende Gesetzentwurf in einer Pressekonferenz durch den Ministerpräsidenten und den Staatssekretär vorgestellt wurde, nicht aber durch den Thüringer Innenminister. Wir schließen daraus, offenbar hat der Innenminister andere Vorstellungen als sein Ministerpräsident, zumindest in der Frage Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Der Staatssekretär ist aus früherer beruflicher Tätigkeit gewohnt, seinem Chef immer Gehorsam zu leisten.

Die Landesregierung sagt offiziell Nein zur Gebietsreform, entwickelt aber andererseits finanzielle Anreize für eine Gebietsreform erstmalig in diesem Jahr. Anreize, das heißt, sie stellt Fördermittel zur Verfügung, doch ohne den Weg aufzuzeigen. Diese Gebietsreform durch die Hintertür, ohne Gesamtkonzept, nach dem Prinzip der Zufälligkeit ist natürlich wenig zielführend und stößt deshalb berechtigterweise auf Ablehnung und nicht nur auf Ablehnung durch uns, sondern auch auf Ablehnung durch die kommunale Familie. Wir brauchen uns nicht zu wundern, dass jeden Tag auf kommunaler Ebene neue Ideen geboren werden, wer denn mit wem gegebenenfalls fusionieren könnte. Herr Baldus ist da auch ein „gebranntes Kind“, diesmal als Kreisvorsitzender der CDU des Wartburgkreises. Zunächst reden Schmalkalden, Meiningen und der Wartburgkreis über eine mögliche Fusion. Da das nicht funktioniert, wird jetzt der Blick nach Suhl und Hildburghausen gerichtet. Verunsichert sind alle Beteiligten, insbesondere die Bürger. Es besteht die Gefahr, dass durch diese Förderung der Landesregierung Strukturen entstehen, die in einigen Jahren wieder infrage gestellt werden müssen. Unmut und Unverständnis bei den Bürgern sind die Folge. Der Landesregierung fehlt hier einfach der Mut, ein Mut, den die Landesregierungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt übrigens aufbringen. Vielleicht sollten Sie sich mit diesen Landesregierungen verständigen, denn die sächsische Landesregierung - CDU dominiert nicht mehr allein, aber immerhin CDU dominiert - hat erst vor wenigen Tagen ihr Konzept für eine kommunale Gebietsreform auf Landkreis- und Kreisebene vorgestellt.

Meine Damen und Herren, in diesem Jahr stehen angeblich 15 Mio. € Fördermittel für die Förderung von Fusionierungen zur Verfügung. Die Landesregierung hat offenbar viel mehr erwartet, als hier gegenwärtig vorliegt, denn der Gesetzentwurf beinhaltet nur drei Lösungen. Aber wenn ich 15 Mio. € im Landeshaushalt vorsehe, signalisiere ich damit, dass ich natürlich weitaus mehr erwartet habe. Damit ist letztlich der vorliegende Gesetzentwurf auch Ausdruck des Scheiterns dieses Ansatzes, nämlich ausschließlich über eine Kopfgeldprämie Gemeinden zu motivieren, sich zu größeren Einheiten zusammenzuschließen. Die Linkspartei.PDS spricht sich für eine solche Freiwilligkeit aus, auch für eine geförderte Freiwilligkeit, allerdings mit klarer Zielansage.

Meine Damen und Herren, die Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaft Untermaßfeld in eine Einheitsgemeinde ist aus unserer Sicht zustimmungsfähig und wird begrüßt. Bei den beiden anderen vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen haben wir aber Anmerkungen und Probleme.

Zunächst zu Triebes und Zeulenroda: Dort läuft zeitgleich noch ein Bürgerbegehren. Dieses Bürgerbegehren liegt inzwischen bei Gericht zur Entscheidung. Nach Informationen des zuständigen Verwaltungsgerichts soll Anfang Dezember eine Entscheidung getroffen werden. Hier zeigt sich die Unzulänglichkeit des Verfahrens bei den Bürgerbegehren. Dort haben Bürger ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und dies schon im Rahmen der Diskussion zur Fusionierung. Es gab zahlreiche Veranstaltungen und Unterschriften, doch formal muss das Bürgerbegehren eingereicht werden. Bereits bei dieser ersten Hürde, nämlich der Prüfung bei der Verwaltung, ist dieses Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden. Jetzt muss es entschieden werden. Doch wie soll es weitergehen? Das Gesetz beinhaltet keine Schutzklausel für das Begehren, solange nicht die Unterschriften gesammelt wurden. Es könnte der absurde Fall eintreten, das Gericht erklärt das Bürgerbegehren für zulässig, dann wird das Verfahren durchgeführt, es ist sogar erfolgreich, aber wir beraten parallel hierzu im Landtag bereits das Gesetz. Rein formaljuristisch ist das so im Gesetz geregelt, aber Sie werden sicherlich nachvollziehen können, dass das die betroffenen Bürger nicht verstehen. Sie verstehen es nicht, wieso ein Gesetz ihnen gestattet, zu dieser Frage ein Bürgerbegehren durchzuführen, ausdrücklich, weil nämlich Gebiets- und Bestandsveränderungen nicht durch den Negativkatalog bei Bürgerbegehren erfasst sind, aber die Verwaltung einfach sagt, nein, und die Leute vor das Gericht zwingt. Die Gerichte brauchen eben eine gewisse Zeit und der Gesetzgeber schafft hier vollendete Tatsachen. Ich kann mir vorstellen, dass dann eine solche Fusion eben nicht unter einem guten Stern steht,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

wenn in einer derartigen Phase Bürgerinteressen und -willen auf diese Art und Weise ausgegrenzt werden.

Ich verweise in dem Zusammenhang auf einen vergleichbaren Fall im vergangenen Jahr. Da haben Bürger aus drei Gemeinden im Wartburgkreis, Altensteiner Oberland, ein Bürgerbegehren zur Bildung einer Einheitsgemeinde Altensteiner Oberland durchgeführt. Zum 01.07.2004 sollte diese Einheitsgemeinde gebildet werden. Der Bürgermeister von Schweina sah sich veranlasst, dieses Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Die Bürger haben geklagt und haben beim Verwaltungsgericht in Meiningen gewonnen. Das Bürgerbegehren wurde für gültig erklärt, aber da war bereits ein Jahr vergangen. Der 1. Juli 2004 war vorbei und - jetzt kommt’s - dann wurde der Bürgerentscheid im Herbst 2004 zu der Frage durchgeführt, ob zum 1. Juli 2004 eine Einheitsgemeinde gegründet werden soll. Also

die Leute kamen sich einfach veralbert vor. Dass dann keiner mehr hingeht und dieser Entscheid sogar wegen zu geringer Teilnahme scheitert, darüber brauchen wir uns nicht wundern, wenn wir so mit den Bürgern umgehen. Es droht hier Ähnliches im Bereich Triebes-Zeulenroda, dass zu einem Zeitpunkt sogar ein Bürgerentscheid noch durchgeführt werden muss, während der Gesetzgeber schon längst entschieden hat.

Meine Damen und Herren, einige Worte zum Bereich Kleinschmalkalden, Brotterode, Floh-Seligenthal. Hier wird gerade deutlich, dass die Landesregierung zwar ein Problem löst, aber ein neues schafft, und dass damit die Bewertung stimmt, dass kein Konzept dahinter ist.